Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
149846.pdf
Größe
314 kB
Erstellt
21.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0252/WP17
öffentlich
21.08.2015
Dez. III / FB 61/400
Aufstellung von Verkehrsspielgen am kombinierten Rad-Fußweg,
Amstelbachstraße / Roder Weg
Antrag der Fraktion Grüne in der Bezirksvertretung Richterich vom
23.05.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.09.2015
B6
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,
wonach aufgrund der zur Verfügung stehenden Breiten die Radwegebeziehung rechtlich als Freigabe
für Radfahrer beschildert werden musste, und eine Nutzung durch Radfahrer nur noch in
Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Durch die hierdurch vorgeschriebene Rücksichtsnahme der
Radfahrer, ist eine Montage von Verkehrsspiegeln nicht zwingend erforderlich. Die Verwaltung wird
die Situation beobachten und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.
Vorlage FB 61/0252/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zwischen der Amstelbachstraße und dem Roder Weg verläuft eine attraktive Wegebeziehung für
Fußgänger und Radfahrer. Diese unterquert in ihrem Verlauf die dortige Bahnlinie. Die
Wegebeziehung teilt sich hinter dem Tunnel auf und verläuft von dort in Richtung Roder Weg und
Uersfeld. Auf weiten Abschnitten beträgt die Breite ca. 2 m. In der Bahnunterquerung beträgt die
Breite nur noch ca. 1,9 m.
Die Grüne Fraktion gibt an, dass es insbesondere im Bereich der Unterführung aufgrund der
schlechten Sichtbeziehungen zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern oder zwischen
entgegenkommenden Radfahrern gekommen sei. Sie beantragt daher, dass auf beiden Seiten
Verkehrsspiegel aufgestellt werden, da mit Fertigstellung des im Bau befindlichen Supermarktes die
Bedeutung der Wegebeziehung zunehme.
Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Polizei die Wegebeziehung überprüft. Dabei ist aufgefallen,
dass die Verkehrsflächenbreiten die Anordnung einer Benutzungspflicht nicht hergeben.
Benutzungspflichtige gemeinsame Geh-/Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften müssen eine
Mindestbreite von 2,5 m aufweisen. Wie bereits erläutert liegt dies über weite Bereiche nicht vor. Um
dem Radfahrer aber dennoch die Möglichkeit der legalen Nutzung zu geben, wurde vereinbart, den
Weg als Fußweg auszuschildern und das Radfahren durch eine Freigabe zu erlauben. Aufgrund der
Gabelung musste dies zwischen Uersfeld, Roder Weg und Amstelbachstraße erfolgen.
Die gewählte Beschilderung erlaubt dem Radfahrer die Nutzung mit entsprechender Rücksichtnahme
auf den Fußgänger. Der Radverkehr darf den Weg nur noch mit Schrittgeschwindigkeit befahren und
darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, muss der Radverkehr
warten.
Vor dem Hintergrund, dass der Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen muss, ist das Aufstellen
von Verkehrsspiegeln nicht zwingend erforderlich.
Die Verbesserung der Einsicht in die Engstelle durch Verkehrsspiegel könnte auch dazu führen, dass
Radfahrer ohne ihr Tempo zu verlangsamen, die Engstelle passieren und so vermehrt
Konfliktsituationen entstehen.
Da sich die Beschwerden bislang nicht gehäuft haben und bei verschiedenen Terminen vor Ort
festgestellt wurde, dass ortskundige Radfahrer bei der Durchfahrt des Tunnels klingeln und so andere
Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam machen, vertritt die Verwaltung der Meinung, dass
Verkehrsspiegel zunächst nicht erforderlich sind. Gleichwohl wurde die Bahn aufgefordert, auf beiden
Seiten des Tunnels einen Grünrückschnitt an den Böschungen vorzunehmen, um so zu einer
Verbesserung der Gesamtsituation vor den Eingängen zum Tunnel beizutragen.
Die Verwaltung wird die Situation beobachten und falls erforderlich weitere Maßnahmen ergreifen
Anlage/n:
- Antrag der Fraktion Grüne vom 23.05.2015
Vorlage FB 61/0252/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2015
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