Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
149138.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
04.08.15, 12:00
Aktualisiert
19.12.17, 15:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0234/WP17
öffentlich
04.08.2015
Dez. III / FB 61/201
Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher
Straße hier:
- Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 (3) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.09.2015
17.09.2015
B4
PLA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das
Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße
– gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-
in den schriftlichen Festsetzungen ausnahmsweise Überschreitungen für
Terrassenüberdachungen und Wintergärten bis zu einer Größe von 25 m² festzusetzen.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zur erneuten öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten
öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße –
gemäße § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-
in den schriftlichen Festsetzungen die ausnahmsweise Überschreitung für
Terrassenüberdachungen und Wintergärten bis zu einer Größe von 25 m² festzusetzen.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zur erneuten öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Vorlage FB 61/0234/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.02.2016
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Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße hier:
Bericht über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Nach der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung wurden
von der Verwaltung unter anderen drei wesentliche Änderungen vorgeschlagen, die eine
erneute Offenlage erforderten:
-
Reduzierung der privaten Grünfläche westlich und östlich des Telekomgeländes zugunsten
von Wohnflächen.
-
Streichung der Gemeinbedarfsfläche Kindertageseinrichtung zugunsten von
Wohnbauflächen.
-
die öffentliche Grünfläche am westlichen Siedlungsrand wird öffentliche Verkehrsfläche für
Fuß-und Radverkehr.
Am 03.12.2014 hat die Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim die erneute Offenlage
empfohlen.
Am 04.12.2014 hat der Planungsausschuss folgende Änderungen abweichend des
Verwaltungsvorschlags beschlossen:
-
Die private Grünfläche östlich des Telekomgeländes wird nicht zugunsten von
Wohnbaufläche reduziert.
-
Die Gemeinbedarfsfläche bleibt erhalten, jedoch für die Ansiedlung von sozialen
Einrichtungen.
Mit den beschlossenen Änderungen wurde der Bebauungsplan Nr. 812 – Kornelimünster West /
Oberforstbacher Straße – vom 02.02.2015 bis 02.03.2015 erneut öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden durchgeführt.
2.
Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3)
BauGB
Es haben 8 Anwohner sehr unterschiedliche Anregung abgegeben.
Hinsichtlich der Durchfahrung des Gebietes von der Schleckheimer Straße zur Oberforstbacher
Straße werden gegensätzliche Forderungen gestellt. Anwohner im Bereich Auf der Gallich
befürchten Verkehre bei einer Durchfahrmöglichkeit des neuen Plangebietes und fordern die
Unterbrechung der öffentlichen Verkehrsfläche. Anwohner aus dem Bereich Cyprianusweg
fordern die Durchfahrung, weil befürchtet wird, dass ansonsten ihr Siedlungsbereich zu stark
belastet würde. Der B-Plan setzt die Verkehrsfläche so fest, dass beide Varianten möglich sind.
Die Ausbauplanung sieht eine Sperrung der Straße vor und wird diese durch Aufpflasterung und
Poller herstellen.
Anlieger aus der Schleckheimer Straße schlagen vor die östliche Erschließungsstraße an den
Siedlungsrand zu verlegen, weil damit Verkehrsfläche eingespart werden kann. Trotz aller
Vorlage FB 61/0234/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.02.2016
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Vorteile einer solchen Lösung würde jedoch damit eine Siedlungserweiterung impliziert, die dort
nicht gewünscht wird.
Es wurde die Höhe der Neubauten kritisiert, die sich jedoch an die zweigeschossige Struktur
des Bestandes anpassen.
Es wird vorgeschlagen auf der südlich der Abtei festgesetzten privaten Grünfläche Stellplätze
vorzusehen. Die private Grünfläche wird jedoch für den ökologische Ausgleich mit
herangezogen, wodurch eine Versiegelung und Nutzung als Stellplatz ausgeschlossen ist.
Ebenso lässt sich die gewünschte Festsetzung von öffentlichen Grünflächen zur Vermeidung
von Aufgaben aus der Straßenreinigungsgebührensatzung nicht begründen. Allerdings kann,
wie gewünscht, der Anliegerverkehr auf dem Fußweg südliche der Abtei bis zu dem letzten
Gebäude der Abtei zugelassen werden.
Eine Eingabe aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der öffentlichen Auslegung wurde
übersehen, die nun in diesem Rahmen abgewogen wird. Die angesprochen Verkehrsbelange
wurden jedoch bereits bei der Abwägung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung
betrachtet.
Die Eingaben der Öffentlichkeit sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage
ebenfalls als Anlage beigefügt.
3.
Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (3) BauGB
Parallel wurden 20 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Anregungen zur Planung wurden nicht abgegeben.
Die Wintershall Holding GmbH hat nochmals darauf verwiesen, dass ihr ein Fehler bei der
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung unterlaufen ist. Das bergrechtliche Erlaubnisfeld
„Rheinland“ der Wintershall Holding GmbH liegt im Norden von Aachen. Im Plangebiet ist diese
öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von
Kohlenwasserstoffen nicht gegeben.
4.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Mit Urteil vom Januar 2005 hat das OVG Münster entschieden, dass Terrassen,
Terrassenüberdachungen, Wintergärten u.ä. nicht mehr als genehmigungsfreie Nebenanlagen
zu behandeln sind, weil diese mit dem Hauptgebäude verbunden sind. Daraufhin konnten diese
Anlagen nur noch durch Befreiungen genehmigt werden. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass
diese Bauteile für die seitlichen und rückwärtigen Gebäudeseiten unproblematisch sind und das
Nutzungsspektrum der Bewohner erweitert werden kann. Es wird daher vorgeschlagen, dass
ausnahmsweise derartige Überschreitungen zulässig sein sollen. Damit werden die Grundzüge
der Planung nicht berührt. Die Ergänzung der schriftlichen Festsetzungen kann somit gemäß §
13 BauGB vereinfacht geändert werden.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher
Straße – sind Bauflächen für rd. 170 Wohneinheiten geplant (ca. 140 Einfamilienhäuser und 5
Mehrfamilienhäuser mit 6 – 9 WE) Die Baustruktur soll ein Mix aus Einzel-, Doppel- bzw.
Reihenhäuser sein mit einem kleinen Angebot von Geschosswohnungsbauten, wodurch den
Vorlage FB 61/0234/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.02.2016
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unterschiedlichen Bedürfnissen und Wohnwünschen der zukünftigen BewohnerInnen
entsprochen werden soll. Aufgrund der Nachfrage vor allem nach freistehenden
Einfamilienhäusern auf großen Grundstücken soll angepasst an den ländlich geprägten Raum
eine eher lockere Bebauung angeboten werden.
Der Bebauungsplan setzt mit den planungsrechtlichen Festsetzungen den städtebaulichen
Grundriss und die Kubatur der neuen Siedlungshäuser fest. Gleichzeitig wird in einer separaten
Vorlage eine Gestaltungssatzung aufgestellt, in der weitere Vorgaben auf der Grundlage der
Landesbauordnung NRW festlegt werden, die einen Einfluss auf das Erscheinungsbild der
Siedlung haben.
Mit Rechtskraft des B-Plans kann nach der öffentlichen Umlegung der zweite Bauabschnitt des
ehemaligen Rahmenplanes Kornelimünster West von 1992 umgesetzt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher
Straße - den Satzungsbeschluss zu fassen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
6.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
7.
Zusammenfassende Erklärung
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