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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
149377.pdf
Größe
18 MB
Erstellt
12.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:25
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0241/WP17 öffentlich 12.08.2015 Dez. III / FB 61/400 Schroufstraße zwischen Freunder Landstraße und Kleinbahnstraße, Verkehrssicherheit Antrag der Bezirksfraktion Bündnis 90 Die Grünen Aachen-Brand vom 01.06.2015 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 02.09.2015 B-1 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der ersten hier bekannt gewordenen Beschwerde über eine seit mindestens 20 Jahren bestehende Verkehrsregelung keine Veränderung vorgenommen wird, sondern die Situation zunächst weiter beobachtet wird. Vorlage FB 61/0241/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Nach Eingang des Antrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.06.2015 hat die Straßenverkehrsbehörde bei der Polizei, der Verkehrsplanung sowie dem Bezirksamt Aachen-Brand die Erfahrungsberichte zur seit mindestens 20 Jahren bestehenden Verkehrsregelung in der Schroufstraße zwischen Freunder Landstraße und Kleinbahnstraße eingeholt. Bei allen Fachdienststellen waren keine Klagen über die bestehende Verkehrsregelung aktenkundig oder aus Gesprächen bekannt. Es wird nicht infrage gestellt, dass der ca. 110 Meter lange Parkstreifen ohne Ausweichmöglichkeit und ohne fehlende Sicht auf den möglichen Gegenverkehr die Gefahr birgt, dass mangels Ausweichmöglichkeiten Autofahrer im Gegenverkehr auf den hausseitigen Gehweg ausweichen. Da über diesen möglicherweise in Ausnahmefällen auftretenden Umstand bislang keine Beschwerden bei den Behörden eingegangen sind, hält die Verwaltung die Einziehung von drei Parkplätzen zwecks Einrichtung einer „Ausweichbucht“ nicht zwingend für erforderlich. Hierbei werden auch der damit verbundene finanzielle Aufwand für das Stellen zweier Haltverbote, die Entfernung der verbliebenen Parkstreifenmarkierung und der Einsatz der Überwachungskräfte unter Berücksichtigung der bestehenden städtischen Haushaltslage zu beachten sein. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Situation nicht zu verändern, sondern weiter zu beobachten, ob neue Beschwerden folgen. Sollte die Bezirksvertretung die Ausweichstelle wünschen, schlägt die Verwaltung die im beiliegendem Lageplan sowie der Fotomontage vorgeschlagene Stelle vor, da dort für eines der beiden Haltverbote kostengünstig eine Laterne genutzt werden könnte. Die Kosten für diese Beschilderung würden dann aus dem laufenden Unterhaltungsansatz für die Beschilderung bei E 18 GB 5 getragen. Anlage/n: - Antrag Bündnis 90 Die Grünen vom 01.06.2015 - Lageplan mit Haltverbotszone - Fotomontage Haltverbotszone Vorlage FB 61/0241/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2015 Seite: 2/2 Fehler beim Einfügen eines Dokumentes: Dokument SchroufstrassePlan.pdf liegt nicht im PDF Format vor. Ausweichstelle gegenüber Schroufstraße 10 an Laterne 5 15m Sch rouf stra ße