Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
149377.pdf
Größe
18 MB
Erstellt
12.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0241/WP17
öffentlich
12.08.2015
Dez. III / FB 61/400
Schroufstraße zwischen Freunder Landstraße und
Kleinbahnstraße, Verkehrssicherheit
Antrag der Bezirksfraktion Bündnis 90 Die Grünen Aachen-Brand
vom 01.06.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.09.2015
B-1
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der
ersten hier bekannt gewordenen Beschwerde über eine seit mindestens 20 Jahren bestehende
Verkehrsregelung keine Veränderung vorgenommen wird, sondern die Situation zunächst weiter
beobachtet wird.
Vorlage FB 61/0241/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Nach Eingang des Antrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.06.2015 hat die
Straßenverkehrsbehörde bei der Polizei, der Verkehrsplanung sowie dem Bezirksamt Aachen-Brand
die Erfahrungsberichte zur seit mindestens 20 Jahren bestehenden Verkehrsregelung in der
Schroufstraße zwischen Freunder Landstraße und Kleinbahnstraße eingeholt. Bei allen
Fachdienststellen waren keine Klagen über die bestehende Verkehrsregelung aktenkundig oder aus
Gesprächen bekannt.
Es wird nicht infrage gestellt, dass der ca. 110 Meter lange Parkstreifen ohne Ausweichmöglichkeit
und ohne fehlende Sicht auf den möglichen Gegenverkehr die Gefahr birgt, dass mangels
Ausweichmöglichkeiten Autofahrer im Gegenverkehr auf den hausseitigen Gehweg ausweichen. Da
über diesen möglicherweise in Ausnahmefällen auftretenden Umstand bislang keine Beschwerden bei
den Behörden eingegangen sind, hält die Verwaltung die Einziehung von drei Parkplätzen zwecks
Einrichtung einer „Ausweichbucht“ nicht zwingend für erforderlich. Hierbei werden auch der damit
verbundene finanzielle Aufwand für das Stellen zweier Haltverbote, die Entfernung der verbliebenen
Parkstreifenmarkierung und der Einsatz der Überwachungskräfte unter Berücksichtigung der
bestehenden städtischen Haushaltslage zu beachten sein. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die
Situation nicht zu verändern, sondern weiter zu beobachten, ob neue Beschwerden folgen.
Sollte die Bezirksvertretung die Ausweichstelle wünschen, schlägt die Verwaltung die im beiliegendem
Lageplan sowie der Fotomontage vorgeschlagene Stelle vor, da dort für eines der beiden Haltverbote
kostengünstig eine Laterne genutzt werden könnte. Die Kosten für diese Beschilderung würden dann
aus dem laufenden Unterhaltungsansatz für die Beschilderung bei E 18 GB 5 getragen.
Anlage/n:
- Antrag Bündnis 90 Die Grünen vom 01.06.2015
- Lageplan mit Haltverbotszone
- Fotomontage Haltverbotszone
Vorlage FB 61/0241/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2015
Seite: 2/2
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Ausweichstelle gegenüber Schroufstraße 10
an Laterne 5
15m
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