Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
148810.pdf
Größe
74 MB
Erstellt
30.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0055/WP17
öffentlich
30.07.2015
Ausweisung von Hundefreilaufflächen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.08.2015
B0
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Bezirk-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Hundeauslaufflächen zunächst
versuchsweise für ein Jahr auszuweisen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Hundeauslaufflächen durch entsprechende Hinweisschilder
in den Grünanlagen kenntlich zu machen.
Anfang 2017 wird die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vorlegen.
In Vertretung
Dr. Lothar Barth
Beigeordneter
Vorlage FB 36/0055/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.08.2015
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
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Ergebnis
0
0
0
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0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
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0
0
0
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0
0
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Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0055/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.08.2015
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Am 05.11.2014 wurde die Bezirksvertretung-Mitte durch eine erste
Stellungnahme der Verwaltung über rechtlich geltende Regelungen zum
Leinenzwang, sowie über Rahmenbedingungen und Vorgaben zum Thema
Hundefreilauf in der Stadt Aachen informiert. Hiernach wurde die Verwaltung
erneut aufgefordert ein Konzept für Hundeauslaufflächen bis Mitte 2015
vorzulegen.
Der Verwaltung liegen mehrere Anträge aus der Politik und auch aus der Bürgerschaft vor,
Hundeauslaufflächen im Stadtgebiet bereitzustellen. Da die Anträge hauptsächlich aus dem
Stadtbezirk-Mitte gestellt wurden und hier naturgemäß das Problem auch am größten ist, geeignete
Freiflächen zu finden, wurde bei der Prüfung zunächst auf den Innenstadtbereich (Bezirk-Mitte) ein
besonderer Schwerpunkt gelegt. Langfristig wird ein stadtweit einheitliches Vorgehen angestrebt, so
dass dann auch die übrigen Stadtbezirke hinsichtlich Hundefreilaufflächen überprüft werden.
Es wurden verschiedene städtische Flächen im Innenstadtgebiet auf ihre Eignung als artgerechte
Hundefreilaufflächen geprüft. Diese müssen bestimmte Kriterien erfüllen.
Sie sollten eine Größe von mindestens 3.000 bis 5000 qm aufweisen und möglichst strukturiert mit
vorhandenem Bewuchs, abseits von Hauptverkehrsstraßen liegen.
„Eine kleine, kahle Wiese als Hundefreilauffläche ist wie ein Kinderspielplatz ohne Spielgeräte“.
Es gibt in der Kern-Innenstadt nur wenige Flächen, die groß genug für einen wirklich artgerechten
Hundeauslauf wären; in der Hauptzahl handelt es sich um die öffentlichen Parkanlagen, die allerdings
heute schon für Naherholungszwecke durch die Bevölkerung stark frequentiert werden. Unabhängig
von der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme durch den Hundefreilauf, wären hier aufgrund der
häufig nahe beieinander liegenden Nutzungen (Spiel-, Sport-, Liegewiesen) Konflikte nicht zu
vermeiden. Daher wird in diesen stark besuchten Parkanlagen den bereits vorhandenen Nutzungen
ein Vorrang eingeräumt. Auch würden zum Teil weiträumige Umzäunungen notwendig, die größere
Investitionssummen voraussetzen. Eine Hundeauslauffläche muss mit anderen Nutzungen und ggfs.
mit bestehender Umgebungsbebauung verträglich sein.
Idealerweise sollte der Auslauf ohne Leine in Form eines Spazierganges stattfinden, bei dem der
Hund ein ausreichend großes Gebiet erkunden kann. Es ist zu erwarten, dass der Großteil der
Hundebesitzer wohl nicht erst einen –unter Umständen weiter entfernten- anderen Stadtteil aufsuchen
wird, um den Hund auf der dortigen Hundewiese auszuführen, sondern weiterhin die gewohnten, in
der Nähe liegenden Spazierwege benutzen wird. Das heißt, erfahrungsgemäß werden nur solche
Flächen angenommen, die den Hundehaltern die Möglichkeit für größere Spaziergänge und längere
Läufe bietet. Daher nutzen bereits heute ein Großteil der Hundehalterinnen- und halter die
Möglichkeit, ihre Hunde bei einem Spaziergang im Aachener Stadtwald oder in der angrenzenden
freien Landschaft auf den Feld- und Wanderwegen frei laufen zu lassen.
Vorlage FB 36/0055/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.08.2015
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Die Bedeutung von innerstädtischen Freilaufflächen ist jedoch gerade für Menschen besonders hoch,
die aufgrund einer geringeren Mobilität und dem damit verbundenen geringeren Aktionsradius auf die
Ressourcen im Umfeld angewiesen sind.
Daher wurde bei der Suche von geeigneten Freilaufflächen auf die räumliche Verteilung innerhalb des
Innenstadtbereiches besonders Wert gelegt, so dass für die Hundehalterinnen- und halter eine
Erreichbarkeit dieser Flächen im Umkreis von etwa 1500 m möglich ist.
Nach intensiver Recherche schlägt die Verwaltung als alternative Herangehensweise die Lockerung
des Leinenzwangs in bestimmten Zonen von dafür geeigneten öffentlichen Grünanlagen vor.
Es handelt sich um Grünflächen, in denen bereits heute viele Hunde anzutreffen sind. Insoweit ist in
diesen Bereichen von einem Bedarf an Freilaufflächen auszugehen.
Letztendlich kommen aktuell drei Flächen als Hundefreilaufflächen in Betracht:
1.
Zentral gelegene Wiesenfläche im Gillesbachtal
2.
Wiesenfläche im alten Klinikumspark
3.
Stadtparkfläche hinter dem Eurogress
Alle drei Standorte erfüllen folgende Kriterien:
-
Flächen sind im Eigentum der Stadt
-
Innerstädtische, zentrale und damit auch für Nichtmotorisierte erreichbare Lage
-
Fußläufig, aus allen Richtungen über vorhandenes Wegenetz erreichbar
-
Keine unmittelbare Nähe zur Wohnbebauung
-
Abseits bzw. geschützt vom Straßenverkehr gelegen - keine Einzäunung erforderlich
-
Ausreichende Größe (ca. 14000 qm, 15000 qm und 8000 qm)
-
Schattenbildung und Abwechslungsreichtum durch vorhandenen Busch- und Baumbestand
-
Ohne großen Nutzungsdruck und Konfliktpotential von Spiel- und Sport
Die zuvor genannten Flächen müssen vor Ort durch Schilder als "Hundefreilaufflächen"
gekennzeichnet sein. Es ist bei einer Ausweisung als Hundefreilauffläche zu beachten, dass durch frei
laufende Hunde ein gewisses Sicherheitsdefizit entstehen kann, zumindest fühlen sich manche
Bürger, vor allem Kinder, durch nicht angeleinte Hunde verunsichert. Die in den Auslaufbereichen
gelegenen und an die Hundewiesen angrenzenden Wege sollen in die Freilaufbereiche einbezogen
werden, so dass Spaziergänger/innen und Jogger/innen sich auf eventuelle Begegnungen einstellen
müssen. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme gefordert.
Aus diesem Grund erscheint es aus Sicht der Verwaltung notwendig, neben den Hinweisschildern vor
Ort und der Information im Internet auch durch einen entsprechenden Informationsflyer auf gewisse
Regelungen hinzuweisen:
Vorlage FB 36/0055/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.08.2015
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Bei den Hundefreilaufflächen handelt es sich um besonders gekennzeichnete Flächen, auf denen die
Hunde mit Ausnahme der sogenannten „gefährlichen Hunde“ im Sinne des § 3 des
Landeshundegesetzes NRW unangeleint umherlaufen können.
Grundsätzlich haftet der Tierhalter für Schäden, die das Tier verursacht. Der Hundehalter ist auf allen
Flächen ohne eine generelle Anleinpflicht besonders gefordert. Ein Grundgehorsam und die ständige
Überwachung der unangeleinten Tiere ist hierzu eine Voraussetzung.
Auch auf extra ausgewiesenen Freilaufflächen müssen die Tiere so geführt werden, dass das Hetzen,
das Anspringen sowie Verletzungen von Menschen und/oder Tieren sicher ausgeschlossen wird.
Sollte es hier wiederholt zu Verstößen gegen Rechtsvorschriften kommen, behält sich die Verwaltung
den Widerruf der entsprechenden Flächen als Hundefreilauffläche vor.
Neben dem Bewegungsdrang haben Hunde auch ein anderes natürliches Bedürfnis. Damit die
Wiesenflächen auch zukünftig sauber gehalten werden, sollte das Entfernen der Hinterlassenschaften
ihrer Hunde auch hier für verantwortungsvolle Hundehalterinnen- und halter selbstverständlich sein.
Die Verwaltung schlägt vor, 1 Jahr nach Freigabe der Flächen eine Evaluation durchzuführen und
dem Bezirk-Mitte Anfang 2017 einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
Hinsichtlich der Pflege der Flächen durch den Aachener Stadtbetrieb wird kein zusätzlicher Aufwand
im Vergleich zur aktuellen Pflege erwartet, bis auf die Installation der obligatorischen Tütenspender
und Abfallbehälter, sowie der regelmäßigen Befüllung bzw. Leerung wie im übrigen Stadtgebiet.
Die Kosten für die notwendige Beschilderung belaufen sich bei ca. 150 € pro Schild. Für diese
anfallenden Investitionsausgaben stehen ausreichend Haushaltsmittel unter dem PSP-Element
5-130101-900-00400-400-1, 78350000 zur Verfügung.
Anlagen:
Hundeauslaufflächen - Übersichtskarte –
Hundeauslauffläche Gillesbachtal
Hundeauslauffläche Alter Klinikumspark
Hundeauslauffläche Stadtgarten
Vorlage FB 36/0055/WP17 der Stadt Aachen
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