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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
147185.pdf
Größe
933 kB
Erstellt
01.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:20

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage E 42/0021/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Volkshochschule Beteiligte Dienststelle/n: 01.06.2015 Verlegung von Stolpersteinen Projekt des Kölner Künstlers Gunter Demnig Volkshochschule Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.06.2015 26.08.2015 BSTVH Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Finanzielle Auswirkungen Die Kosten von ca. 120 € für einen „Stolperstein“ übernimmt das Netzwerk Aachener Schulen gegen Gewalt und Rassismus. Beschlussvorschlag: 1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürger/innen Sibilla Levy, An den Frauenbrüdern 4, sowie Emma und Hugo Hartog, Weißenburger Straße 40 in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen. 2. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt der Rat der Stadt Aachen gemäß § 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürger/innen Sibilla Levy, An den Frauenbrüdern 4, sowie Emma und Hugo Hartog, Weißenburger Straße 40 in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen. Die Anträge sind somit als erledigt zu betrachten. Philipp Vorlage E 42/0021/WP17 der Stadt Aachen Schwier Ausdruck vom: 31.07.2015 Seite: 1/3 Erläuterungen: In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen sich an dem Projekt „Stolpersteine“ in der Form beteiligt, in dem die eingehenden Anträge auf Verlegung von „Stolpersteinen“ zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen geleitet werden. Vor der Verlegung von „Stolpersteinen“ sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt werden. Die Antragstellerin hat mit Schreiben vom 20.05.2015 unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag gestellt, einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerin Sibilla Levy, An den Frauenbrüdern 4, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen. Der Antragsteller hat mit E-Mail vom 12.05.2015 unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag gestellt, je einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürger/innen Emma und Hugo Hartog, Weißenburger Straße 40, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen. Die Weiterbearbeitung des Antrags durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines „Stolpersteines“ - ein „Stolperstein“ kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit einverstanden sind; - Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein; - „Stolpersteine“ sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der „Wege“ vorgesehen bzw. angebracht ist; - Anträge auf „Stolpersteine“ sollten an das Projekt „Wege gegen das Vergessen“, d.h. an die Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden; vorliegen. Anlage/n: Anträge vom 20.5.2015 und 12.05.2015 mit Belegen Vorlage E 42/0021/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.07.2015 Seite: 2/3 Vorlage E 42/0021/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.07.2015 Seite: 3/3