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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
148850.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
28.07.15, 12:00
Aktualisiert
29.01.18, 12:03

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Bauaufsicht Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0229/WP17 öffentlich 35001-2010 28.07.2015 Dez. III / FB 61/200 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 und Änderung FNP 1980 - Campus West- im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich Westbahnhof, Süsterfeldstraße und Bahnanlagen hier: Ratsantrag der CDU / SPD Fraktionen, Sachstandsbericht Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 27.08.2015 PLA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, einmal jährlich die unterschiedlichen Bauvorhaben der in Aachen ansässigen Hochschulen und Forschungsinstitute im Planungsausschuss vorzustellen und über die Fortentwicklung zu berichten. Damit gilt der Ratsantrag Nr.5/7 vom 10.06.2015 – Wissenschaftsstadt: Aachen baut auf die Hochschulen - als behandelt. Vorlage FB 61/0229/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.02.2016 Seite: 1/5 Erläuterungen: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.923 und Änderung FNP 1980 - Campus West - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich Westbahnhof, Süsterfeldstraße und Bahnanlagen hier: Ratsantrag Nr.5/7 – Wissenschaftsstadt: Aachen baut auf die Hochschulen – 1. Ratsantrag Die Fraktionen der CDU und SPD hatten am 10.06.2015 den o.g. Ratsantrag (s. Anlage 1) gestellt, der Rat möge beschließen, dass die unterschiedlichen Bauvorhaben der Aachener Hochschulen einmal jährlich vorgestellt bzw. über die Fortentwicklung berichtet wird. Außerdem solle im ersten Planungsausschuss nach der Sommerpause über den Sachstand zum Bebauungsplan Campus West berichtet werden und die Fortsetzung des Verfahrens vorbereitet werden. Grund für diesen Antrag war, dass alle Bauvorhaben der Hochschule eine baurechtliche und baufachliche Begleitung durch das Planungsdezernat der Stadt Aachen benötigen. Um diese Verfahren zu beschleunigen und den Informationsstand zu erhöhen, sollte ein jährlicher Sachstandsbericht erfolgen. Der Ratsantrag wurde in die Sitzung des Rates am 24.06.2015 angenommen und an die Verwaltung zur Bearbeitung verwiesen. 2. Stellungnahme der Verwaltung 2.1 Vorstellung der aktuellen Bauvorhaben Zur Vorstellung der aktuellen Bauvorhaben wird die Verwaltung gemeinsam mit dem BLB NRW und der RWTH Aachen am 27.August im Planungsausschuss die aktuellen Bauvorhaben vorstellen. Dazu werden die Leiterin des Technischen Dezernates der RWTH Aachen, Frau Golubowitsch, der Niederlassungsleiter des Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW, Niederlassung Aachen, Herr Munsch sowie der Geschäftsführer der Campus GmbH, Herr Dr. Feuerborn zum Sitzungstermin eingeladen. Der beiliegende Lageplan enthält eine Übersicht der Maßnahmen (s. Anlage 2). Entsprechend dem Ratsantrag sollen künftig einmal jährlich die unterschiedlichen Bauvorhaben für die in Aachen ansässigen Hochschulen und Forschungsinstitute im Planungsausschuss vorgestellt werden. Sachstand Campus West Auch der Sachstand zum Projekt Campus West soll gemeinsam mit den oben genannten Planungsbeteiligten vorgestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren Campus West wurde am 19.03.2009 eingeleitet. Anschließend wurde die Planung in zahlreichen Gesprächen und Sitzungsterminen mit den Planungsbeteiligten, der Verwaltung und der Politik abgestimmt und weiterentwickelt. Im Februar 2011 erfolgte die frühzeitige Vorlage FB 61/0229/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.02.2016 Seite: 2/5 Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Eine Chronologie des Verfahrens ist als Anlage beigefügt (s. Anlage 3). Seit Dezember 2011 ruht das Bebauungsplanverfahren, da hinsichtlich entscheidender Fragestellungen im Projekt keine Einigkeit unter den Beteiligten erzielt werden konnte. Außerdem behielt sich der BLB NRW eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Projektes vor. Seit September 2014 werden auf Initiative der Campus GmbH zur Klärung der offenen Fragen regelmäßige Workshoptermine durchgeführt an denen die RWTH, der BLB NRW, die Campus GmbH, das Planungsbüro RKW sowie die Stadt Aachen teilnehmen. Ziel ist eine gemeinsame Haltung zu folgenden Themen zu finden:  Nördliche Anbindung Die nördliche Verkehrsanbindung an den Außenring bzw. die Verbindung zwischen Campus West und Campus Melaten wird seit langem intensiv diskutiert. Die ursprüngliche Variante A wurde von der Stadt abgelehnt, da sie sehr aufwändig ist (tiefer Geländeeinschnitt, Durchschneidung Grünzone, Heranrücken an den Ortsteil Laurensberg). Alternative Verkehrsführungen, wie ein direkter Anschluss an das Gewerbegebiet Süsterau oder über ein angrenzendes Grundstück, wurden geprüft, ein für alle akzeptables Ergebnis konnte jedoch nicht erzielt werden. Zwischenzeitlich wurde seitens der RWTH/Campus GmbH die Anforderung der Sondertransportfähigkeit auf Basis der Erfahrungen in Melaten hinsichtlich ihrer Dimensionen konkretisiert. Darüber hinaus wurde vor dem Hintergrund der limitierenden Einschränkungen der Brücke Mitte (ÖPNV) eine Verschiebung der Brückenlösung nach Norden als direkte Verbindung zwischen Campus West und Melaten eingebracht, die zugleich die Möglichkeit für einen adäquaten Ersatz für die Erschließungsvariante A bietet. Bisher gibt es keine Erschließungsvariante, mit der alle Beteiligten einverstanden wären.  Parkraumkonzept An der ursprünglichen Idee, unter den Clustern eine große Tiefgarage zu errichten, konnte insbesondere aus Kostengründen nicht festgehalten werden. Ziel ist nun, wie in Melaten, die Stellplätze oberirdisch bzw. in Parkhäusern unterzubringen.  Brücke Westbahnhof Im Bereich Westbahnhof ist es dringend erforderlich einen barrierefreien Zugang zum Bahnsteig zu schaffen. Dieser sollte durch eine Brückenverbindung zwischen Süsterfeldstraße / Republikplatz und Seffenter Weg geschaffen werden. Ziel war, durch eine Machbarkeitsstudie Grundlagen zu erarbeiten, um auf dieser Basis einen Wettbewerb auszuloben. Diese Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass der konstruktive und damit verbundene kostenmäßige Aufwand extrem hoch ist. Untersucht wurde auch eine Unterführung, deren Kosten jedoch noch höher liegen. Bevor das Ergebnis vorgestellt wird, soll geprüft werden, ob nicht auch ein Umbau des bisherigen Zugangs (Tunnel Seffenter Weg) zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen kann.  Brücke Nord Vorlage FB 61/0229/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.02.2016 Seite: 3/5 Die Brücke Nord war ebenso wie die Brücke am Westbahnhof immer Bestandteil des Masterplans. Diese Brücke sollte als Fuß- / Radwegverbindung zwischen den Campusbereichen dienen. Zwischenzeitlich war sie zudem Bestandteil der Trasse der Campusbahn. Nach Scheitern der Campusbahn bietet sich aus Sicht der Verwaltung diese Verbindung auch weiterhin als ÖPNV / Bustrasse an.  Campusband Das Campusband war im ursprünglichen Entwurf nicht nur eine Verkehrsfläche, sondern bot auch mit besonders gestalteten Frei- und Grünbereichen attraktive Aufenthaltsbereiche. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde diskutiert, welche Mindestanforderungen an das Campusband bestehen. Einerseits soll wie bei Melaten eine repräsentative Haupterschließung geschaffen werden, andererseits sollen die Kosten begrenzt werden. Es besteht seitens der Stadt die Anforderung einer eigenen ÖPNV-Trasse. Diese Trasse sollte in jedem Fall für die „Nachfolgelösung“ der Campus-Bahn freigehalten werden. Die RWTH/Campus GmbH strebt hier alternativ oder interimistisch die Realisierung einer Teststrecke für autonomes Fahren im urbanen Raum an.  Hochpunke Im Masterplan Campus West waren neben dem Campustower mehrere Hochhäuser vorgesehen. Ob diese Hochpunkte tatsächlich umgesetzt werden, steht derzeit noch nicht fest. Dennoch sollte der Bebauungsplan die Möglichkeit als Option vorsehen.  B-Plan Entwicklung Es besteht die Möglichkeit sowohl den Bebauungsplan als auch das Projekt selber in Abschnitten zu entwickeln. Als Grundlage sollte jedoch eine Gesamtplanung vorliegen. Planungsrecht für ggf. vorzuziehende Einzelprojekte könnten auch durch Vorhabenbezogene Bebauungspläne geschaffen werden. Die RWTH/Campus GmbH sieht es jedoch als dringend erforderlich an, einen vollumfänglichen B-Plan einschließlich Festschreibung der finalen nördlichen Erschließungsvariante für das Plangebiet zu entwickeln.  Art und Maß der baulichen Nutzung Im Bereich der BLB Flächen sollen mehrere Sondergebiete festgesetzt werden. Die Zweckbestimmung bzw. ein Nutzungskatalog ist noch zu entwickeln. Wohnen soll als Ausnahme (Nachweis der Verträglichkeit) darin enthalten sein. Entlang der Süsterfeldstraße soll überwiegend ein Gewerbegebiet festgesetzt werden. Beim Maß der baulichen Nutzung soll eine GRZ von 0,8 festgesetzt werden und eine „von-bis“ Höhenfestsetzung entlang des Campusbandes sowie eine maximale Höhe im rückwärtigen Bereich. Bei den Abstandsflächen soll im Bereich der Bürogebäude 0,5 H, im Bereich der Hallen 0,25 H festgelegt werden. Entlang des Campusbandes sollen Baulinien festgesetzt werden.  Fugen und Plätze Im Masterplan Campus West sind mehrere (öffentliche) Platzflächen dargestellt. Von den beiden sogenannten „Fugen“ als Verbindung zwischen Süsterfeldstraße und Campusband soll nur die Fuge Vorlage FB 61/0229/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.02.2016 Seite: 4/5 im Bereich Bendplatz ausgeführt werden. Die zweite Fuge gegenüber der Fa. Lindt wird nicht realisiert, da sich die Grundstücke in Privateigentum befinden. Bei den beiden Plätzen im Bereich Campustower und Ringlokschuppen ist die Aufteilung zwischen privater und öffentlicher Fläche zu prüfen.  Unterhaltung und Verkehrssicherung Hier ist abzustimmen, wer für welche Flächen und zu welchem Zeitpunkt die Unterhaltung und Verkehrssicherung für die öffentlich zugänglichen Flächen übernimmt. Im Rahmen von bislang 6 Workshopterminen wurden die genannten Punkte diskutiert. Bei einigen Punkten konnte ein Konsens erzielt werden, bei anderen wurde noch keine Entscheidung getroffen. In der beigefügten Tabelle sind die einzelnen Themenbereiche, die jeweiligen Positionen oder auch Ergebnisse aufgelistet (s. Anlage 4). Ziel ist, diese Ergebnisse in den folgenden Ausschussterminen vorzustellen. Bislang ausgeklammert von der Diskussion wurde die finanzielle Beteiligung der Stadt Aachen. Hier ist noch zu klären und abschließend vertraglich zu regeln, an welchen Maßnahmen und zu welchen Konditionen sich die Stadt beteiligt. Anlage/n: 1. Ratsantrag 2. Lageplan 3. Chronologie 4. Themenübersicht / Positionen Vorlage FB 61/0229/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.02.2016 Seite: 5/5 Anlage 2 Anlage 3 Chronologie Campus West 25.06.2008 Beschluss Vorkaufsrechtsatzung 18.02.2009 Gründung der Campus GmbH (5%-ige Beteiligung der Stadt Aachen) 19.03.2009 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West – Mai 2010 Vorlage des städtebaulichen Entwurfes 30.09.2010 Programmberatung (mit Varianten) 31.01. – 11.02.2011 Frühzeitige Bürgerbeteiligung ab 2010 Erarbeitung der Gutachten (größtenteils abgeschlossen, teilweise Aktualisierungsbedarf): (Verkehrsgutachten, Luftschadstoffe, Lärmgutachten, Klimatische Verhältnisse, Artenschutz, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Hydrogeologie, Boden / Altlasten, Versickerung, EMVGutachten, Geruchsgutachten) ab 2010 Durchführung von Workshop- (Verkehr, Hochhäuser), Fraktions- und Jour-Fixe-Terminen zur Abstimmung und Konkretisierung des Entwurfes und zur Lösung von Konfliktpunkten Abstimmung der „15-Mio.-Beteiligung“ der Stadt Aachen / verschiedene Varianten der zu finanzierenden Maßnahmen April 2011 Variantenentscheidung - Mehrzweckhalle - Nördliche Anbindung - Campustower - Brückenstandorte - Hochhausvarianten - Quartier Guter Hirte Stadt Aachen - FB 61/201 FB 61/620-35001-2010 Aachen, den 07.07.2015 März 2011 Prüfung einer weiteren Erschließungsvariante (Famos), Ergebnis: wird aus Kostengründen nicht weiter verfolgt Dezember 2011 Zustimmung Icomos zur Hochhausplanung (nach intensiver Abstimmung) Dezember 2011 Überprüfung des Projekts durch den BLB, das Verfahren wird vorläufig nicht fortgesetzt ab 2012 Termine zur Abstimmung kostenreduzierender Maßnahmen (z.B. Erschließung) 2 Stadt Aachen - FB 61/201 FB 61/620-35001-2010 Aachen, den 07.07.2015 April 2013 Präsentation des überarbeiteten Masterplans mit Erschließung über das Gewerbegebiet Süsterfeld Voraussetzung: Abriss des Denkmals Ringlokschuppen Juni 2013 Bez.Reg lehnt Abbruchantrag Ringlokschuppen ab ab Sept. 2014 Durchführung von Workshopterminen auf Initiative der Campus GmbH zur Klärung der offenen Fragen - Erschließung - Art und Maß der Nutzung - Stellplatzkonzept - Campusband - Hochpunkte - Brücken, Fugen, Plätze ab 2014 Vorbereitung eines Wettbewerbes für eine Fuß-/ Radwegbrücke am Westbahnhof (Beauftragung einer Machbarkeitsstudie) 2014 Durführung des Landeswettbewerbs Wohnen im Bereich des städtischen Grundstücks Am Guten Hirten, Entscheidung 03.12.2014 ab 2015 Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Umsetzung des Landeswettbewerbes (Die Fläche wird aus dem Geltungsbereich des B-Plans Campus West herausgenommen) 3 Campus West Themenübersicht und Positionen Stand: Juli 2015 Thema 1. Nördliche Erschließung Position BLB NRW Erschließung über „Im Süsterfeld“ Position RWTH Aachen/ Campus GmbH Erschließung über "Brücke Nord-II" (sofern finanzierbar) oder „Variante A“ Position Stadt Aachen Erschließung über „Im Süsterfeld“ BLB NRW finanziert Erschließung ab Grundstückgrenze, Ausbau Bestand: Stadt Aachen. Eignung für Sonderttransporte, Anbindung an Pariser Ring, Adressenbildung Position des BLB NRW: Finanzierung muss geklärt werden; Erfordernis muss nachgewiesen werden Planungen und Maßnahmen im Bestand (einschl. Finanzierung) sind im Weiteren zu prüfen 2. Parkraumkonzept 3. Brücke Westbahnhof Noch zu entwickeln, Ziel: Clusterübergreifgende Parkkonzession mit zentralen Parkhäusern und ebenerdigen Sammelflächen Minimale Lösung, kein Wettbewerb Integrierte Lösung Finanzierung Stadt, Klärung Grundstücksbedarf notwendig. Brückenlösung muss in Verbindung mit „Megacluster“ Innovation Factory gesehen werden. Bahnhof West ist der zentrale Anlandepunkt für den RWTH Aachen Campus und speziell die Innovation Factory 4. Brücke Nord-I (Bereich Guter Entfall oder nur reine Fußgänger- u. Radfahrerbrücke Hirte) Brücke Nord-I als Fuß-/Radwegbrücke Wettbewerb erforderlich Brücke Nord-I als Fuß-/Radwegbrücke mit separater ÖPNV Trasse Klärung der Finanzierung erforderlich. 5. Breite Campusband 6. Hochpunkte Die Breite des Campus-Bandes wurde mit 26 Metern für den Fall festgelegt, dass die 2. Trasse (ÖPNV-Trasse/ Teststrecke autonomes urbanes Fahren) realisiert werden kann und soll. Die Detaillierung der funktionalen Anforderungen und städtebaulichen Ausprägung erfolgt mit den Fachplanern – unabhängig von der Finanzierung. Für die Bereiche SO1 (bisher Mehrzweckhalle/Hotel) und SO2 (bisher Campus-Tower) wurde eine Höhe von 50 – 70 Metern (Kann-Regelung Min./Max.-Höhe) festgelegt. Die übrigen Hochpunkte in den Sonderzonen am Campus Band sollen als optionale Hochpunkte mit erweiterete Nutzungen ausgewiesen werden. 7a. B-Plan-Entwicklung 7b. Erschließung komplette Lösung mit finalen Ausprägungen abschnittsweise komplette Lösung Mit ungesicherten Erschließungslösungen lassen sich keine Investoren gewinnen und keine Großvorhaben entwickeln. beide Wege machbar 8. Art und Maß der baulichen Nutzung Für die Sonderzonen am Campus Band werden im vorderen Bereich Min/Max-Höhen und im hinteren Bereich Max Höhen (= vordere Min-Höhen) vorgesehen. Desweiteren soll eine einheitliche GRZ von 0,8 über alle Clusterflächen, aber keine GFZ gelten Die Mantelnutzungen werden gemäß gemeinsam vereinbarten Katalog festgeschrieben. 9. Fugen und Plätze Ein öffentlicher Platz mit privatwirtschaftlicher Ergänzung (Kongressplatz). Keine Platzanlage Nord, ggfs. privatwirtschaftliche Lösung am Ringlokschuppen über bauliche Festsetzungen. Eine Platzfuge am nördl. Ende des Bendplatzes, die zweite Platzfuge entfällt. 10. Mittlere Erschließung (zwischen Aldi und Dez. 10) Die Erschließung für Rad- und Fußgänger wird vorgesehen, die Erschließung für den Individualverkehr wird im B-Plan als Option (Grunddienstbarkeit, o.ä.) festgeschrieben. 11. Verteilung 15 Mio. Zuschuss Noch zu entwickeln Noch zu entwickeln Noch zu entwickeln 12. Unterhaltung und Verkehrssicherung In Entwicklung In Entwicklung In Entwicklung Der BLB NRW kann keine Unterhaltung und Unterhalt und Verkehrssicherung abhängig vom Eigentum/Festsetzungen des B-Plans Verkehrssicherungspflicht für öffentlich genutzte Flächen übernehmen Alle Straßen erhalten erst nach Übergabe die finale bei der Ausführung der Baustraßen ist eine differenzierte Asphaltdecke Betrachtung erforderlich (Lösung wie in Melaten).