Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
148386.pdf
Größe
21 MB
Erstellt
10.07.15, 12:00
Aktualisiert
26.02.18, 13:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0219/WP17
öffentlich
10.07.2015
FB 61/300
Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2015, 2. Fortschreibung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.08.2015
26.08.2015
MA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, gemäß § 9 ÖPNVG NRW den
Nahverkehrsplan Stadt Aachen 2015, 2. Fortschreibung, in der Endfassung (Anlage 2) zu
beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt gemäß § 9 ÖPNVG NRW den Nahverkehrsplan Stadt Aachen
2015, 2. Fortschreibung, in der Endfassung (Anlage 2).
Vorlage FB 61/0219/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.07.2015
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 4-120201-901-4 Regionalisierung Nahverkehrsplan
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2016 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2016 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
145.000
145.000
435.000
435.000
0
0
145.000
145.000
435.000
435.000
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0219/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.07.2015
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Am 13.03.2014 hat der Mobilitätsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur zweiten Fortschreibung
des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beschlossen. Gemäß § 8 ÖPNVG NRW stellen Kreise,
kreisfreie Städte und Zweckverbände zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen
Personennahverkehrs auf. Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die ÖPNV-Planung, wie z.B.
die Linien- und Netzgestaltung und die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Als
Rahmenplan ist er zugleich Grundlage für das anstehende Vergabeverfahren für den Betrieb des
ÖPNV in den kommenden 10 Jahren.
Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. In
einer Arbeitsgruppe bestehend aus den vier Aufgabenträgern unter Federführung der AVV GmbH
wurden Sachverhalte abgestimmt. Über den Nahverkehrsplan entscheidet nach § 9 (4) ÖPNVG NRW
die Vertretungskörperschaft des Aufgabenträgers (der Rat der Stadt Aachen).
In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 21.05.2015 wurde der Entwurf des Nahverkehrsplans
vorgestellt und einstimmig zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die gesetzlich
vorgeschriebene Abstimmung mit den betroffenen Verkehrsunternehmen, den benachbarten
Aufgabenträgern und dem Zweckverband AVV sowie den Verbünden und Verbänden durchführen.
Anschließend wurde der Entwurf in allen Bezirksvertretungen beraten und Anregungen und
Prüfaufträge entgegengenommen, die den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen sind. Dem Entwurf
des Nahverkehrsplans wurde in allen Bezirken zugestimmt.
Beteiligungsverfahren
Nach § 8 Abs. 3 ÖPNVG NRW sind bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans die vorhandenen
ÖPNV-Unternehmen frühzeitig zu beteiligen. Soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder
Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und
Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu
berücksichtigen.
Beteiligungstermine haben im Juni 2015 mit den verkehrspolitischen Sprechern, der Kommission
Barrierefreies Bauen, dem AVV und den benachbarten Aufgabenträgern, den Verkehrsunternehmen,
dem NVR und anderen Ämtern stattgefunden.
Die einzelnen Anregungen und Hinweise der Stellungnahmen sind in Anlage 1 zusammengefasst. In
der Anlage ist dargestellt, wie die Verwaltung die Einwände bewertet hat und wie ggfs. der Entwurf
des Nahverkehrsplanes angepasst wurde. U.a. wurde der gesamte Bericht nach den Grundsätzen des
Gender Mainstreamings (geschlechtergerechte Sprache) überarbeitet.
Wesentliche redaktionelle Veränderungen betreffen die Kapitel 3 und 7, bei denen Inhalte neu
zugeordnet werden.
Vorlage FB 61/0219/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.07.2015
Seite: 3/4
Inhaltlich wurde aufgrund der Eingaben vor allem die Kapitel 3.9. und 7.13. zur Qualitätssicherung, die
Kapitel zur Barrierefreiheit sowie Kapitel 7.10.1. Modernisierung der Busflotte und 8.1. Finanzierung
überarbeitet.
Finanzielle Auswirkungen
Auf der Grundlage des § 11 ÖPNVG NRW erhält die Stadt Aachen eine jährliche Pauschale in Höhe
von 145.000 € als allgemeine Förderung der Planung, Organisation und Ausgestaltung des
öffentlichen Personennahverkehrs. Die Gewährung der Förderpauschale ist zweckgebunden und
deckt die Personal- und Sachkosten bei der Nahverkehrsplanung, u.a. bei der Erstellung des
Nahverkehrsplans. Unmittelbar sind keine weiteren Kosten bzw. Folgekosten entstanden.
Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Zielkonzeptes werden - wie bisher üblich - in separaten
Vorlagen zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage/n:
Anlage 1: Stellungnahmen zum Entwurf Nahverkehrsplan
Anlage 2: Endfassung der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen
(Die sehr umfangreiche Anlage 2 wird in Kürze an die Fraktionen verschickt; gleichzeitig wird sie ins
Ratsinformationssystem eingestellt.)
Vorlage FB 61/0219/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.07.2015
Seite: 4/4
Anlage 1, S. 1
2. Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Aachen 2015
Beteiligungsverfahren: Stellungnahmen
Bemerkungen zum Entwurf vom 20.05.2015
Einwand
Treffen der verkehrspolitischen Sprecher am 18.05.2015
1 Die Textabschnitte zum Tarif, Vertrieb und zur Information in den Kapiteln 3, 4, 5, 7
wiederholen sich in Teilen.
2 Die Definition von „Leistungsausfall“ im Kap. 7.13.2 "Anreizsystem" sollte
angepasst werden (unabhängig von Pkt.16).
Seite Entwurf Einwand von
Stellungnahme
Kap. 3,4,5,7
AVV
Kap. 3, 7
S. 52, 194
ASEAG
3 Die Formulierung zur Vergabe im Kapitel 8.2. „Die Stadt Aachen beabsichtigt,
sämtliche Linien des Zielnetzes 2018 […] in einem öffentlichen
Dienstleistungsauftrag an die ASEAG zu vergeben.“ mit „nach Möglichkeit“
ergänzen und auf Rechtssicherheit prüfen.
Kap. 8
S. 203
SPD, FDP
Die Texte werden überarbeitet und bei
Überschneidungen gekürzt.
Änderungsvorschlag wird diskutiert und im Rahmen der
Ausgestaltung des Anreizsystems im öffentlichen
Dienstleistungsauftrag festgelegt. Das Kapitel zum
Anreizsystem wird herausgenommen.
PwC hat den Passus geprüft und bestätigt. Die
Textpassagen beschreiben eindeutig, wie die Vergabe
erfolgen soll. Nach der Verständigung zwischen Stadt
und SR erfolgt die Vergabe durch die
Stadt. Die Gesamtleistung erstreckt sich deswegen auf
sämtliche Verkehre der Vergabe. Das ist so gewollt.
4 Abbildungen 5-7 bis 5-10: Darstellungen prüfen (rote Abschnitte fehlerhaft). Die
Formulierung „dennoch ist die Rückfahrt ohne Busspur schneller“ streichen.
Kap. 5
S. 138, S. 143
ASEAG
5 Im Kapitel 7.8. "Bushaltestellen“: ggf. Fazit für alle Haltestellen ziehen.
Kap. 7
S. 179-180
Kap. 7
S. 183
ASEAG
6 Kap. 7.10.1. „Modernisierung der Busflotte“ in „Beschleunigte Modernisierung...“
umbenennen.
Mobilitätsausschuss am 21.05.2015
Keine Anregungen.
Abstimmungstermin am 02.06.2015 AVV-ASEAG-Stadtverwaltung
7 Der Text muss zur Äußerung zur Direktvergabe und zur bevorstehenden
Vorabbekanntmachung passen (s. Abs. 6, "ein möglicher kommerzieller
Verkehr"…).
8 Der Text zum Anschaffungsprogramm Fahrzeuge muss öDA-Konform formuliert
werden.
9 Die Tabelle 3-22 ("Zielvorstellung zur Ausstattung von Haltestellen") durch aktuelle
Version ersetzen.
10 Qualitätsstandards zum Schülerverkehr sind im NVP Städteregion nicht enthalten.
Kap. 3
S. 25
Kap. 7
S. 183
Kap 3
S. 58
Kap. 3
S. 73
11 In der Tabelle 4-2 ("Linien der Verkehrsunternehmen im Stadtgebiet") Planwerte
Kap. 4
2015 für die Nutzwagenkilometer ersetzen.
S. 94
12 Textbaustein zum Projekt Charlemagnebus in das Zielkonzept, Kapitel 7.2.
Kap.7
"Grenzüberschreitender ÖPNV in der Euregio Maas-Rhein", aufnehmen.
S. 158-159
13 Letzter Absatz S. 174: Das Angebot am Wochenende und abends im SVZ ist als
Kap. 7
alternierender 60-Min-Takt geplant. Die Anbindung Nationalpark Vogelsang erfolgt S. 174
über die Linie 63. Die Abbildung 7-11 ("Eifelkonzept 2018") soll aktualisiert werden.
Zu den Darstellungen: Es handelt sich hier um eine
Schnellbusverbindung zum Bushof. Das Umsteigen
verursacht die Bewertung/die hohe Reisezeit.
Der Satz zur Busspur wird gestrichen.
Der Sachverhalt wird hinreichend dargestellt.
ASEAG
Keine Änderung (gleiche Bezeichnung wie im
Luftreinhalteplan).
ASEAG, AVV
Der Text wird entsprechend geändert.
ASEAG, AVV
Der Text wird angepasst.
AVV
Die Tabelle wird ausgetauscht.
AVV
Das Kapitel 3.7. soll ggf. im NVP StädteRegion
übernommen werden.
Die Werte werden angepasst.
AVV
AVV
AVV
Textbaustein aus dem NVP StädteRegion wird
übernommen, als Prüfauftrag im NVP aufführen.
Der Text wird entsprechend geändert.
14 Die Beschreibung des Modernisierungsprogramms der Busflotte umformulieren:
Zielsetzung darstellen (Bezug LRP), das Programm muss diese Ziele erfüllen.
15 Kap. 7.10.2 "Systemuntersuchung elektromobiler ÖPNV": Den letzten Satz "Eine
erste Möglichkeit bietet…" streichen.
16 Kapitel 7.13.3. "Anreizsystem": Das Anreizsystem soll nicht im NVP dargestellt
werden, sondern ist Bestandteil des öffentlichen Dienstleistungsauftrags in Form
einer Anlage.
Kap 7
S. 183
Kap. 7
S. 184
Kap. 7
S. 194
ASEAG
Das Kapitel wird entsprechend angepasst, siehe Pkt 7.
ASEAG
Der Text wird angepasst.
AVV, ASEAG
17 Kapitel 8.1. "Finanzierung", Abb. 8-2 ("Allgemeine Umlage der Ausgleichsbeträge,
Stadt Aachen") ist stark von aperiodischen Einflüssen geprägt und deshalb wenig
nachvollziehbar.
18 Allgemeiner Hinweis: An einigen Stellen wurde der Text des NVP StädteRegion
noch überarbeitet, der hier noch in der alten Version enthalten ist.
19 Kapitel 8.2. "Vergabe von Busverkehren als Gesamtleistung an die ASEAG": Die
jeweiligen Texte im NVP resp. im Dienstleistungsauftrag müssen zueinander
passen (Rechtssicherheit).
Fachbereichsrücksprache FB 61 am 02.06.2015
20 "Marktliner" für die bessere Anbindung des Domviertels/Markt in den NVP
aufnehmen.
Kap. 8
S. 200
AVV, ASEAG
Kap 7.13. "Qualitätscontrolling" wird hingehend
angepasst, dass ein Teil des Textes in ein neues Kapitel
3.9. "Qualitätssicherung" geschoben wird. Das
Anreizsystem zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag
wird entfernt und ist nicht Bestandteils des
Nahverkehrsplans.
Abb. 8-2 wird herausgenommen.
allgemein
AVV
Ein Abgleich ist erfolgt.
Kap. 8
S. 203
ASEAG, AVV
Keine Änderung, siehe Pkt. 3.
fehlt
61/500
Die Anregung wird im Kap. 7.4.3. "Phase III (Ausblick
2020 - 2027)" aufgenommen, da die Idee grundsätzlich
erstrebenswert, aber im Moment nicht finanzierbar ist.
fehlt
61/500
Nicht als NVP-Maßnahme, sondern als konkrete
Einzelmaßnahme prüfen.
21 Änderung der Linienführung auf der Jülicher Straße, Fr.+Sa. 23:00 bis
Betriebsende, zur besseren Anbindung der Diskothek (Haltestelle Liebigstraße).
Kommission Barrierefreies Bauen am 09.06.2015
22 Bei der Erwähnung von „kontrastreich“ unbedingt die DIN-Norm 32975 nennen.
23 Qualitätsanforderung: Alle Busse müssen über das Kneelingsystem verfügen - im
Zusammenhang mit Niederflurtechnik nennen.
24 In den Kapiteln zur Barrierefreiheit muss auch auf die Belange der
hörgeschädigten/tauben Menschen eingegangen werden.
25 Grundsätzlich sind Hinweise auf das "Zwei-Sinne-Prinzip“ immer wichtig und
richtig.
26 Die Bordsteinhöhe in der Haltestelle soll 18 cm statt 16 cm betragen.
Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 10.06.2015
Keine Anregungen.
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 10.06.2015
Keine Anregungen.
Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 10.06.2015
Keine Anregungen.
Bezirksvertretung Aachen-Brand am 17.06.2015
27 Eine Busanbindung Brander Markt mit einem Quartierbus/Bürgerbus Di. und Sa.
(8:30 - 12:30 Uhr) wird gewünscht.
28 Eine zusätzliche Fahrt der Linie 173 Ri. Innenstadt im Zeitfenster 7:45 - 8:00 Uhr
wird gewünscht.
Kap. 3
S. 70
Kap. 3
S. 70-71
Kap. 3, 7
Ein genereller Verweis auf die DIN-Norm 32975 wird im
Kapitel 3.7.3. "Information und Kommunikation"
eingefügt.
Die Kneelingtechnik wird an allen Stellen im Text
zusammen mit Niederflurigkeit erwähnt.
Dem wird gefolgt.
Kap. 3, 7
Dies wird berücksichtigt.
Aus betrieblichen Gründen sollte die Kante nicht höher
als 16 cm gebaut werden, da der Fahrzeugüberhang ggf.
gegen den Bord schrammt.
fehlt
Antrag SPD-Fraktion
fehlt
Antrag SPD-Fraktion
Im Kapitel 7.4.1. "Phase I: 2015 - Dezember 2017 als
Prüfauftrag aufführen.
Nicht als NVP-Maßnahme, sondern als konkrete
Einzelmaßnahme prüfen.
Anlage 1, S. 2
Einwand
29 Eine verstärkte Nutzung der Verkehrsmittelkombination Bus-Rad ist vor allem für
die Außenbezirke wichtig; deshalb auf Fahrradmitnahme/Fahrradanhänger
eingehen.
Seite Entwurf Einwand von
Kap. 4, 7
Grüne
S.99, S.178
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf am 17.06.2015
30 Gewünscht sind mehr Zug-Halte der RRX- / RE-Verbindungen Köln-Aachen am
Haltepunkt Eilendorf.
CDU
31 Die Betriebszeiten auf der Linie 57 (zukünftig 77) abends ausweiten.
34 Linie 46 ist in Anlage 15 "Linienangebot Stadt Aachen Zielkonzept 2018" nicht
gemäß Zielkonzept angepasst.
35 Linie 220: Halt in Haaren prüfen.
Anlage 15
36 Ein Ortsbus in Haaren (3-5 Fahrten täglich) wird gewünscht, um die Mobilität der
älter werdenden Bevölkerung zu gewährleisten. Prüfen, ob nicht auf vorhandene
Fahrzeuge zurückgegriffen werden kann.
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 17.06.2015
37 Haltestellen der neuen Schnellbuslinie sollen genannt werden.
38 Eine verstärkte Nutzung der Verkehrsmittelkombination Bus-Rad ist vor allem für
die Außenbezirke wichtig; deshalb auf Fahrradmitnahme/Fahrradanhänger
eingehen.
Gegenstand des NVP SPNV Nahverkehr Rheinland. Der
Wunsch wird im Kap. 7.3. "Ausblick" aufgenommen.
Nicht als NVP-Maßnahme, sondern als konkrete
Einzelmaßnahme prüfen.
Allgemeine Beschreibung im Kapitel 7. Der NVP
begründet die Notwendigkeit, Beschleunigungsprogramme auszuarbeiten und soll den Arbeitsauftrag
hierfür begründen. Keine weitere Ausführung im NVP.
32 Busbeschleunigungsprogramm u.a. für die Von-Coels-Straße: welche Maßnahmen Kap. 7.9.
könnten ergriffen werden?
S. 181
Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 17.06.2015
33 Es ist ungünstig, wenn beide Linien aus Verlautenheide (1, 46) zukünftig nicht mehr Kap. 7
an den Hbf direkt angebunden sind. Müssen beide Linien umgelegt werden?
S.169
Könnte es nicht eine andere 1er-Linie sein? Prüfen, ob nicht in der NVZ/SVZ
Direktfahrten beibehalten werden können (zulasten der Süsterfeldstr.).
Stellungnahme
Fahrradmitnahme: Das Kapitel 4.5. "Mobilitätsverbund"
wird um einen Abschnitt "Fahrradmitnahme in Bussen"
ergänzt.
Fahrradbus: Erwähnung in den Kapiteln 7.6.
"Mobilitätsverbund" sowie 7.12. "Kommunikation und
Kundenservice".
Das Kapitel 4.4.5. wird um einen Abschnitt "Saisonale
Freizeitangebote" ergänzt.
CDU
CDU
Aufgrund der Taktlagen der 1er-Linien kommen die
Linien 11 oder 21 nicht in Frage, da sie für die
Herstellung des Citytaktes zwischen Haaren und Bushof
unter Wahrung anderer Anschlüsse nicht verschoben
werden können. Die Nachfrageströme sollen genauer
analysiert und die Ergebnisse in der fahrplanscharfen
Ausarbeitung des Zielkonzeptes berücksichtigt werden.
Der Abschnitt "Stärkung der Campusbereiche Melaten
und West" im Kap. 7.4.2. wird um den Text
"Schulverkehrsfahrten zwischen Verlautenheide und den
Schulstandorten in der Innenstadt, an der Normaluhr und
in Burtscheid bleiben bestehen. Des Weiteren wird
geprüft, ob Direktfahrten aus Verlautenheide zum Hbf
weiterhin in den Tagesrandlagen angeboten werden
können."
Es handelt sich um einen Fehler, der korrigiert wird.
SPD
Im Nahverkehrsplan gibt es keine haltestellengenauen
Darstellung der einzenen Linien. Das Thema wird erneut
mit den betroffenen Verkehrsunternehmen erörtert.
fehlt
SPD, CDU
Im Kapitel 7.4.1. "Phase I: 2015 - Dezember 2017 als
Prüfauftrag aufführen.
Kap. 7
S 172ff
CDU
Kap. 7
S.177-178
Grüne
Genauere Nachfrageanalysen sind erforderlich, um die
Halte festlegen zu können. Diese liegen noch nicht vor.
Keine konkretere Ausführung im NVP.
Fahrradmitnahme: Das Kapitel 4.5. "Mobilitätsverbund"
wird um einen Abschnitt "Fahrradmitnahme in Bussen"
ergänzt.
Fahrradbus: Erwähnung in den Kapiteln 7.6.
"Mobilitätsverbund" sowie 7.12. "Kommunikation und
Kundenservice".
Das Kapitel 4.4.5. wird um einen Abschnitt "Saisonale
Freizeitangebote" ergänzt.
39 Haltestelle Hirzenrott in der Pascalstraße verlegen.
SPD
Nicht als NVP-Maßnahme, sondern als konkrete
Einzelmaßnahme prüfen.
fehlt
FB 02
41 Kapitel 8.1. "Finanzierung": genauere Darstellung / Beschreibung der Kosten, eine
transparentere Darstellung der Kosten ist erwünscht.
42 Welche Bestandteile aus dem NVP müssen im FNP auftreten?
Kap. 8
S. 198 ff
FB 20
Im Kapitel 7.2. "Grenüberschreitender ÖPNV in der
Euregio Maas-Rhein" wird das Projekt Charlemagne Bus
beschrieben.
Das Kapitel wird überarbeitet.
43 Anforderungen an die Servicequalität des Buspersonals definieren.
Kap. 3.6.4.
S. 65-66
FB 45
Kap. 8
S. 203
Kap. 3
S. 66
PwC
Der Text wird entsprechend geändert.
PwC
Der Text wird angepasst: "Die Beschwerde soll innerhalb
von 14 Tagen bearbeitet und beantwortet werden."
Kap. 3
S. 67
PwC
Der Satz "partielle Videoüberwachung" entfällt.
Kap. 7
S.184
PwC
Die Formulierung der Vorabbekanntmachung wird im
Anschluss an den NVP erarbeitet und diskutiert.
Ämterbeteiligung am 18.06.2015
40 Abschnitt zur E-Bus-Studie Charlemagne-Grenzregion aufnehmen.
Beteiligung Verkehrsunternehmen, AVV, benachbarte Aufgabenträger am
19.06.2015
44 Siehe schriftliche Stellungnahmen der ASEAG und dem AVV
Stellungnahme PwC Herr Marszalek am 16.06.2015
45 Letzter Satz im Kapitel 8.2.1. "Rechtliche Integration" muss lauten "Die
StädteRegion Aachen beabsichtigt…"
46 Im Kapitel 3.6.5. "Beschwerdemanagement" wird von einer "zeitnahen" Bearbeitung
gesprochen. Hier konkreten Zeitrahmen nennen.
47 Im Kapitel 3.6.7. "Sicherheit" wird eine "partielle
Videoüberwachung" in den Fahrzeugen gefordert. In wievielen Fahrzeugen
muss mindestens eine Überwachung stattfinden? Es könnte ein Prozentsatz
genannt werden oder die Vorgabe formuliert werden, dass Neufahrzeuge
entsprechend auszustatten sind.
48 Zum Kapitel 7.10.2. "Systemuntersuchung elektromobiler ÖPNV":
Es wird davon ausgegangen, dass diese Anforderung nicht in die
Vorabbekanntmachung übernommen wird. Für den öDA ist von Belang, ob die
Umstellung als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung konkret übernommen wird oder
es jeweils konkretisierender Vorgaben (für eine stufenweise Umstellung) bedarf,
einhergehend mit einer abgesicherten Finanzierung.
Stellungnahme FB 45 am 19.06.2015
FB 61/100
Schienenvorhaben einschließlich Bahnhofsplanungen
sollten im FNP aufgeführt werden. Grundsätzlich sollte
der FNP sich der ÖPNV-Strukturen bedienen.
Die Anforderungen an das Personal werden im Kapitel
3.6.4. hinreichend beschrieben.
Anlage 1, S. 3
Einwand
49 Berücksichtigung der Themen:
- Organisation des Schülerverkehrs
- Schulwegesicherung im öffentlichen Straßenraum
- Verkehrserziehung in den Schulen
- Anforderungen an die Servicequalität des Fahrpersonals
vorläufige Stellungnahme FB 20 am 15.06.2015
50 Die Tabellen auf Seite 201 und 202 sollten mit SAP in Einklang gebracht werden.
51 Angaben zu den Kosten für Pflege und Unterhaltung der Infrastruktur,
Fahrzeugflotte, Betriebsverkehr fehlen.
Stellungnahme FB 13 vom 19.06.2015
52 Benchmarking der festgelegten Zielgrößen (z.B. maximaler Abstand zu
Bushaltestellen und Bahnhöfen bzw. Bahnhaltepunkten) durchführen.
Treffen der verkehrspolitischen Sprecher am 22.06.2015
53 Prüfen, ob eine Beschreibung des Fahrradbus-Angebotes enthalten ist (sowohl in
der Bestandsanalyse als auch im Zielkonzept).
Stellungnahme FB 02/2 vom 25.06.2015
54 Die neue Betrauung in der Provinz Limburg wird eine deutliche elektromobile
Ausrichtung haben. Eine gleichartige Entwicklung in der gesamten Region ist
wichtig. Eine genzüberschreitende Synchronisation der Ladesysteme ist
unabdingbar. Das Projekt CharlemagneBus sollte erwähnt werden.
Seite Entwurf Einwand von
Kap. 3.8
FB 45/100
S. 73
S. 65
Stellungnahme
Die Organisation des Schülerverkehrs wird im Kapitel
3.8. ausreichend beschrieben.
Schulwegsicherung ist kein Aufgabengebiet für den
Nahverkehrsplan.
Zur Verkehrserziehung: In der Bestandsaufnahme wird
das Kap. 4.9. um einen Abschnitt "Mobilitätsprojekte an
Schulen" ergänzt.
Die Anforderungen an das Personal werden im Kapitel
3.6.4. hinreichend beschrieben.
Kap. 8
S. 201-202
Kap. 8
S. 201-202
FB 20
Das Kapitel wurde üebrarbeitet.
FB 20
Derartige Kennzahlen liegen nicht vor.
Bei der Straßenunterhaltung wird nicht zwischen
Haltestellenbereich und Nicht-Haltestellenbereich
differenziert.
Es gibt keine belastbaren Zahlen zu den qm-Werten der
Straßenunterhaltung.
Kap. 3
FB 13
Dies wird zur Kenntnis genommen.
Kap. 4, 7
Kap. 7
S. 158
S. 184
55 Es reicht nicht, im NVP nur den Blick auf die Stadt Aachen zu richten.
Der Text wurde im Kapitel 4.4.5. "Bedarfs- und
Spezialverkehre" sowie im Kapitel 7.6.
"Mobilitätsverbund" ergänzt.
FB 02/2
FB 02/2
Das Kapitel 7.10.2. "Systemuntersuchung elektromobiler
ÖPNV" wird entsprechend ergänzt.
Im Kapitel 7.2. "Grenüberschreitender ÖPNV in der
Euregio Maas-Rhein" wird das Projekt Charlemagne Bus
beschrieben.
Stadt Aachen ist Aufgabenträger für den
straßengebundenen ÖPNV im Stadtgebiet. Ein- und
ausstrahlende Verkehre werden ebenfalls behandelt.
Stellungnahme der ASEAG vom 26.06.2015
56 Zum Zielkonzept: Ortsteilbusse/Quartierbusse sollten nur als Prüfauftrag im NVP
aufgenommen werden, da sie zu Mehrleistungen führen (wenn es kein Bürgerbus
ist). Maßgabe ist eine möglichst kostenneutrale Angebotsoptimierung.
Im Kapitel 7.4.1. "Phase I: 2015 - Dezember 2017 als
Prüfauftrag aufführen.
57
Der Text wird geändert.
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
Bemerkung zur
Anregung aus
BV Brand, BV
Haaren
Im 5. Absatz: "Bedienung von Haustür zur Verknüpfungshaltestelle" ersetzen durch Kap. 7
"flächenhafte Erschließung des Gebietes", da eine Umsetzung einer HaustürS. 175
Haltestellen-Bedienung nicht garantiert werden kann.
Kapitel 7.13.3. "Anreizsystem": Das Anreizsystem soll nicht im NVP dargestellt
Kap. 7
werden. Die Kriterien Pünktlichkeit, Leistungsausfall, Beschwerdemanagement sind S. 194-195
anzupassen.
Kapitel 7.13.3 "Anreizsystem" in Kapitel 3 integrieren.
Kap. 7
S. 194-195
Kap. 3
Qualitätskriterium Pünktlichkeit, Text ergänzen: "Da Verspätungen im ÖSPV
mehrheitlich von nicht vom Betreiber beeinflussbaren Faktoren verursacht werden, S. 52
wird sich dieser Ansporn seitens der Betreiber auf eine realitätsnahe Gestaltung
der Fahrpläne auswirken. Zielsetzung des Aufgabenträgers muss sein die
Regulierung der pünktlichkeitsbeeinflussenden Rahmenbedingungen im
Straßenverkehr (Querschnittsgestaltung, Kurvenradien, Verkehrsberuhigung,
Staubekämpfung, Baustellenbetrieb, Falschparker) gezielter auf die Belange des
ÖSPV auszurichten."
Karten Zielkonzept aktualisieren.
Kap. 7
Stellungnahme des AVV vom 30.06.2015
Aufstellungsverfahren: Abb. 1-1 ("Ablaufschema für die Aufstellung des NVP") ggf. Kap. 1
gegen neue Fassung austauschen. Sie ist im NVP SR um die Beteiligten ergänzt
S. 6
worden.
Organisationsstruktur AVV: Abb. 1-4 ("Übersicht zur Organisationsstruktur des
Kap. 1
AVV") ist überarbeitet, bitte austauschen.
S. 9
Ziele und Rahmenvorgaben: zusätzlicher Spiegelstrich "Nahverkehrsplan für den
Kap. 1
SPNV" einfügen.
S. 11
Textpassage im Kapitel 2.2.1. "Landesentwicklungsplan NRW" zu "großräumigen Kap. 1
Verkehrsachsen von europäischer Bedeutung" ist nicht mehr im neuen Entwurf des S. 13
LEP enthalten, daher entfernen.
Kapitel 2.2.4. "Nahverkehrsplan des SPNV": Anlage 1, auf die verwiesen wird, ist
Kap. 2
fast deckungsgleich mit Abb. 7-2 ("Zielkonzept SPNV 2018") und könnte ev.
S. 19
entfallen. Sonst wären die Ziffer 1 bis 7 noch zu erörtern oder zu entfernen.
Kapitel 3.1. "Qualitätsanforderungen, Grundsätze und Strategie": Den 5. Absatz
Kap. 3
"Der Begriff der ausreichenden Bedienung… eingehalten werden." streichen.
S. 25
Alternativ ist eine ausführliche Formulierung der gesetzlich-rechtlichen Lage
möglich, die sowohl auf Überschreitungen (z.B. aufgrund kapazitätsbedingter
Erfordernisse) als auch auf Unterschreitungen der "ausreichenden Bedienung"
eingeht. (Weiter hinten - z.B. in der Kapitelüberschrift 3.2. - wird zutreffenderweise
der Ausdruck angemessener Bedienung verwendet.)
Kapitel 3.1. "Qualitätsanforderungen, Grundsätze und Strategie", letzter Absatz:
Kap. 3
Den Begriff "Betrauung" durch "Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge"
S. 25
ersetzen.
Kapitel 3.1. "Qualitätsanforderungen, Grundsätze und Strategie", Sicherung der
Kap. 3
Mobilität: siehe Bemerkung Pkt. 67 „ausreichende Verkehrsbedienung“.
S. 26
Kap. 3
Kapitel 3.1. "Qualitätsanforderungen Grundsätze und Strategie", Kriterien des
Anforderungsprofils: Im Sinne der regionsweiten Einsetzbarkeit bzw. Gültigkeit
S. 29
halten wir Standardvorgaben für die Merkmalsausprägungen „Produktpalette“ und
Verknüpfung der Verkehrssysteme“ nur als Verbundstandards für sinnvoll. Davon
unberührt werden diese Anforderungen ggfs. durch spezifische lokale
Anforderungen des jeweiligen Aufgabenträgers ergänzt. Wir verweisen auf die
Vorlage zu den Kriterien (Tabelle 7 und Textergänzungen) und erbitten deren
Anwendung.
Kapitel 3.2.2. "Verbindungsqualität", Tabelle 3-3 ("Bedienungszeiten"): zur
Kap. 3
Definition SVZ: Mo.-Fr. ist Betriebsende ca. 2:00 Uhr; SVZ Sa. beginnt ab ca.
S. 31
16:00 Uhr bis Betriebsende ca. 4:00 Uhr.
Der Text wird geändert, siehe Pkt. 16.
Das gesamte Kapitel 7.13 wird in Kapitel 3 integriert.
Siehe Seite 52; hier wird sinngemäß das gleiche gesagt,
daher wird der Text nicht übernommen.
Die Karten werden angepasst.
Die Abbildung wird ausgetauscht.
Die Abbildung wird ausgetauscht.
Spiegelstrich "Nahverkehrsplan des SNV" wurde
eingefügt.
Dies ist nicht korrekt. Der Text zum LEP NRW wird
geprüft und überarbeitet.
Abbildung 7-2 entfällt im Fließtext zum Kapitel 7 und
ersetzt die bisherige Anlage 1.
Der 5. Absatz wurde gestrichen.
Der Text wird entsprechend geändert.
Der Begriff "ausreichende Bedienung " wird durch
"angemessene Bedienung" ersetzt
Standvorgaben für die Merkmale "Produktpalette" sowie
"Verknüpfung der Verkehrssysteme" werden für sinnvoll
erachtet. Die abweichende Darstellung der Tabelle weist
darauf hin, dass darüber hinaus lokale Anforderungen
einer Großstadt vorhanden sind, die von dem
allgemeinen AVV-Standard abweichen und dies auch
zulässig ist.
Ergebnis der Abstimmung war für Samstage nicht 16:00
Uhr sondern 18:00 Uhr. Die Angabe im NVP bleibt also.
Die Betriebsendzeit 2:00 Uhr wird aufgenommen, 4:00
Uhr ist korrekt.
Anlage 1, S. 4
Einwand
72 Kapitel 3.2.2. "Verbindungsqualität", Tabelle 3-4 ("Zielvorstellungen zu Bedienungsund Umstiegshäufigkeiten"). Bildunterschrift ändern: „und Umsteigehäufigkeiten“
streichen.
73 Kapitel 3.3.1. "Produktpalette", Tabelle 3-9 ("Produkt Schnellbus"): Die
Systemgrafik einschließlich der dazugehörigen Angaben sind vertauscht.
Dargestellt ist die Grafik des Regionalbusses.
74 Kapitel 3.3.1. "Produktpalette", Tabelle 3-13 ("Produkt Nachtbus"): Betriebszeit soll
0:00 bis 4:00 Uhr sein. Tarif „/TVR“ bitte streichen.
75 Kapitel 3.3.4. "Pünktlichkeit", 2. Absatz: „Bei der Messung von Verspätungen
werden Ankunftszeiten zugrunde gelegt“. Dieser Satz wurde abgeändert zu: „Die
Bedeutung von Verspätungen bezieht sich für den zusteigenden Fahrgast auf die
Abfahrzeit und für ankommende Fahrgäste auf die Ankunftszeit. Dennoch werden
Verspätungen i.d.R. vom Kunden als nachteilig empfunden.“ (Begründung: Die
Messung von Verspätungen ist keine Zielsetzung, sondern Gegenstand des
Kapitels Qualitätscontrolling.)
76 Kapitel 3.4.3. "Haltestellen und Haltepunkte", Tab. 3-22 ("Zielvorstellung zur
Austattung der Haltestellen") durch eine überarbeitete Version hinsichtlich der
Kurzstreckeninfo ersetzen.
77 Kapitel 3.5. "Verbundtarif", letzter Absatz, erster Spiegelstrich: mit „ggf.“ ergänzen
zu „Betriebliche Jobticket-Angebote sollen offensiv angeboten und ggf. als
differenzierte Produkte zusätzliche Nutzer binden.“
78 Kapitel 3.6.1. "Information", Abschnitt „Bereitstellung der Fahrgastinformation“:
Bitte ergänzen um „Sowohl die statischen als auch die dynamischen Fahrplandaten
für die regionale und auch für die landesweite Auskunft sind der AVV GmbH als
einer der regionalen Koordinierungsstellen für die Fahrgastinformation in NRW in
elektronischer Form zur Verfügung zu stellen."
79 Kapitel 3.8. "Schulverkehr": Die Darstellungen sind korrekt, jedoch nicht
abschließend ausformuliert bezüglich des Anspruches auf Bedienung (wessen
Anspruch?). Des Weiteren sollte der Schulverkehr (bzw. die Schulverkehrslinien
oder Schulverkehrsfahrten) im Zielkonzept 2018 an geeigneter Stelle erwähnt
werden (z.B. Kap. 7.4.).
Seite Entwurf Einwand von
Kap. 3
S. 34
Stellungnahme
Die Bildunterschrift wird angepasst.
Kap. 3
S. 40
Die Grafik wird ausgetauscht.
Kap. 3
S. 44
Kap. 3
S. 52
Der Text wird angepasst.
Kap. 3
S. 58
Die Tabelle wird ausgetauscht.
Kap. 3
S. 61
Keine Textänderung, da mit dem Instrument "Jobticket"
schon beabsichtigt ist, weitere Nutzer zu binden.
Kap. 3
S. 63
Der Text wird übernommen.
Kap. 3
S. 73
Die Beschreibung im Kapitel 3.8. "Schulverkehr" "Es
besteht kein Anspruch auf die Herstellung jeder
gewünschten Schulverkehrsbedienung..." ist hinreichend
verständlich.
Im Kapitel 7.1. "Zielkonzept, Grundsätze" wird der Satz
"Für die Ansätze im Nahverkehrsplan wird davon
ausgegangen, dass für den Schulverkehr ergänzende
Leistungen zum Regelangebot im heutigen Umfang
(2015) auch zukünftig einzuplanen sind." eingefügt.
Der Text wird angepasst.
Wichtig ist, dass die Verspätungen über Abfahrzeiten
gemessen werden.
80 Kapitel 4.4. "ÖPNV-Angebot", letzter Absatz: „Außerhalb des Verkehrsverbundes“
in „Nicht in den Aachener Verkehrsverbund integriert...“ ersetzen.
Kap. 4
S. 93
81 Kapitel 4.4.2. "Schienenpersonennahverkehr", letzter Absatz vor Abb. 4-17:
„Alsdorf“ in St. Jöris“ ersetzen.
82 Kapitel 5.3. "Erschließungsqualität", in Abb. 5-2 Bildunterschrift „(Radius 300 m)“
streichen.
83 Kapitel 5.4.2. "Reisezeiten und Geschwindigkeiten", Abb. 5-7 ("ÖPNV-Reisezeit
zum Elisenbrunnen"): Die eingetragenen Reisezeiten erscheinen zum Teil sehr
gering, sie sollten bei Gelegenheit überprüft werden (z.B. Meisenweg Elisenbrunnen, Waldschenke - Elisenbrunnen).
84 Kapitel 6. "Verkehrsprognose", 2. Absatz, erster Satz: „...da zu diesem Zeitpunkt
die Direktvergabe mit den geforderten Veränderungen des Angebotes wirksam
wird“ streichen oder ersetzen mit „da zu diesem Zeitpunkt (Fahrplanwechsel
10.12.2017) die Realisierung des Zielkonzeptes 2018 vorgesehen ist“.
85 Kapitel 7.1. "Zielkonzept", Grundsätze, 6. Absatz: Das Betriebskonzept für 2018
wird den Rahmen für die neue Direktvergabe bilden“. Diesen Absatz an dieser
Stelle streichen, da der Rahmen für die Direktvergabe insbesondere rechtlicher
bzw. vertraglicher Art ist und im Kapitel 8.2. als „Integriertes Verkehrsnetz Stadt
und StädteRegion Aachen“ formuliert wird, An dieser Stelle ist ggf. eine
Formulierung analog S.163 vorletzter Absatz angebracht.
86 Kapitel 7.4.2. "Phase II, Zielkonzept 2018", Abb. 7-11 ("Eifelkonzept 2018"): Bitte
Abbildung gegen die Systemabbildung gemäß NVP der StädteRegion Aachen
tauschen, da diese auch der Beschlussfassung zum NVP in den betroffenen
Kommunen entspricht.
87 Kapitel 7.7."Barrierefreiheit", Abschnitt „Information und Kommunikation“: „Der AVV
wird ein Haltestellenkataster für das gesamte Verbundgebiet erarbeiten, in dem
alle Informationen...“ bitte verallgemeinern, da die weitere Vorgehensweise und die
Zuständigkeiten Gegenstand künftiger Abstimmungen sind.
88 Kapitel 7.12. "Kommunikation und Service", Tab. 7-1 und 7-2: Beide Tabellen sind
aktualisiert worden, bitte austauschen.
89 Anlage 15 ("Zielkonzept 2018"): Es wird angeregt, die Kopfzeile mit NVZ/SVZ
durchgehend zu formulieren. (Die Uhrzeiten können dabei bestehen bleiben, so
dass sich in Analogie zu Tab. 3-3 auf S. 30 für mo-fr und für sa jeweils eine SVZund NVZ-Spalte und für so lediglich eine SVZ-Spalte ergibt.) Ggf. auf Taktvorgaben
unter „vor 6:00 Uhr“ verzichten, sondern die Anzahl der Fahrten eintragen.
Kap. 4
S. 95
Kap. 5
S. 130
Kap. 5
S. 138
Der Text wird angepasst.
Kap. 6
S. 154
Der Text wird angepasst.
Kap. 7
S. 157
Der Satz wird gestrichen. Ev. Textergänzung - mit Uwe
Kap. 7
S. 173
Die Abbildung wird ausgetauscht, siehe auch Pkt. 13.
Kap. 7
S. 179
Der Text wurde umformuliert in "Es soll ein
Haltestellenkataster für das gesamte Verbundgebiet
erarbeitet werden,…"
Kap. 7
S. 190-191
Anlage 15
Die Tabellen wurden ausgetauscht.
90 Anlage 15 ("Zielkonzept 2018"): Bei Linie 37 „AC Eilendorf“ zwischen Normaluhr
Anlage 15
und AC Bushof streichen.
91 Anlage 15 ("Zielkonzept 2018"): Linie SB63 wird zukünftig nur noch bis Simmerath Anlage 15
geführt, bitte „Schleiden“ streichen.
Stellungnahme des NVR vom 03.07.2015
92 Seite 38: Satz: "Bildet ggf. zusammen mit der Stadtbahn das Grundnetz" ist nur
Kap. 3
bedingt richtig. Auf einigen Trassen verkehren auch nur S-Bahnen oder auch nur
S. 38
RE-Züge. Diese sind dann auch Teil des Grundnetzes.
93 Seite 39: Der Takt der S-Bahn ist dichter als 60 Minuten (oben rechts). Im NVR gilt Kap. 3
für S-Bahnen weiterhin das Taktschema 10/20. Ein Fahrausweiserwerb und eine
S. 39
Fahrausweisentwertung gibt es im NVR nicht in der S-Bahn.
94 Seite 69: 16 cm hoher Formbordstein gilt nur für Bushaltestellen. Im
Kap. 3
Schienenverkehr sollen Haltestellenhöhe und Flurhöhe des eingesetzten
S. 69
Fahrzeuges korrespondieren, um Barrierefreiheit zu erreichen.
95 Seite 94 ff: In der Aufzählung der Kursbuchstrecken fehlt die Linie RB 20, auch
Kap. 4
wenn später im Fließtext erwähnt.
S. 94-95
96 S. 160: Der NVR hat kein Zielkonzept 2018 veröffentlicht. Die Angabe dieser
Kap. 7
Jahreszahl könnte daher verwirrend wirken. Bisher galt für die kurzfristigen
S. 160
Maßnahmen das Jahr 2016, welches der NVR in seinem NVP auf das Jahr 2020
fortgeschrieben hat. Bitte verwenden Sie auch die Jahresangabe 2020.
97 Seite 161: Der unter 4. genannte Zug hat den Arbeitstitel MAX Maastricht - Aachen - Kap. 7
Express.
S. 161
98 Seite 162: Mit dem Fahrplanjahr 2015 wechseln die Linienäste der S 12 mit S 13/S Kap. 7
19. S 12 fährt dann nicht mehr nach Düren sondern bis Horrem.
S. 162
Der Text wird angepasst.
Es handelt sich um Berechnungen im Verkehrsmodell,
die stichprobenhaft geprüft wurden.
In der Tabelle wird vor 6 Uhr und nach 20 Uhr die
genaue Fahrtenanzahl für beide Fahrtrichtungen
dargestellt.
Der Text wird geändert.
Der Text wird geändert.
Deshalb steht "ggf" - keine Änderung.
Das Taktschema 10/20 wurde übernommen.
Das Kapitel wird entsprechend angepasst.
Der Abschnitt wird entsprechend ergänzt.
Nach Informationen vom AVV wurde der entsprechende
Absatz im NVP Städteregion Aachen 2016-2020 mit dem
NVR abgestimmt. Dieser wird übernommen.
Der Hinweis wird aufgenommen.
Der Hinweis wird nur zur Kenntnis genommen, keine
textliche Veränderung.
Anlage 1, S. 5
Einwand
99 Anlage 1 ("Zielkonzept SPNV"): Zu den kurzfristigen Veränderungen im SPNV-Netz
im Raum Aachen: MRX und ST 90 sind derzeit nicht kurzfristig realisierbar.
Stellungnahme FB 20 (Eingang 08.07.2015)
100 Seite 201: die Angaben in Tabelle 8-1 ("Umgesetzte Fördermaßnahmen") stimmen
nicht mit den SAP-Werten überein. Die Zahlen sollten aktualisiert oder entfernt
werden.
101 Tabelle 8-2 ("Angemeldete Fördermaßnahmen"): keine Übereinstimmung der
genannten Gesamtkosten mit den im Haushalt eingebrachten Mittelanmeldungen.
Die Maßnahmen können teilweise nicht einem bestimmten PSP-Element
zugeordnet werden. Die Zahlen sollten aktualisiert oder entfernt werden.
Seite Entwurf Einwand von
Anlage 1
Stellungnahme
Der Hinweis wird nur zur Kenntnis genommen, keine
textliche Veränderung.
Kap. 8
S. 201
Die Zahlen werden entfernt.
Kap. 8
S. 202
Die Zahlen werden entfernt und nur die Summe für alle
Maßnahmen genannt.
102 Planung Bahnhof West: die Förderung wird nicht über ÖPNV-Mittel erfolgen, daher Kap. 8
rausnehmen.
S. 202
103 Voraussichtliche finanzielle Auswirkungen des Nahverkehrsplans sollte im Kapitel Kap. 8
8.1. "Finanzierung" dargestellt werden, u.a. sind Folgekosten und Kosten der
Busflottenmodernisierung zu beziffern.
104 Auch wenn die Maßnahmen des Nahverkehrsplans in der Betrachtung der
Folgekosten zunächst hauptsächlich den Wirtschaftsplan der ASEAG berühren, so
hat dieser Rahmen des Konzernausgleichs innerhalb der EVA und der Übernahme
der Verluste der EVA durch die Stadt Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Diese Verlustübernahme ist in ihrer Höhe im Gesellschaftsvertrag begrenzt. Derzeit
ist die wirtschaftliche Situation der EVA derart angespannt, dass die zulässige
Verlustübernahme voll in Anspruch genommen wird. Aus diesem Grund kann eine
weitere Verschlechterung des Wirtschaftsplans nicht hingenommen werden.
105 Die finanziellen Auswirkungen durch die Mehrleistung aus dem Eifelkonzept sollten
im Kapitel 8.1. "Finanzierung" beschrieben werden.
Stellungnahme FB61/100 vom 08.07.2015
106 Im Kap. 2.3.2 "Flächennutzungsplanung" wird Brand-Nord als „bereits eingeleitetes
großflächiges Entwicklungsprojekt“ benannt. Dies entspricht nicht der Sachlage,
vielmehr stellt der derzeit rechtskräftige FNP hier zwar gewerbliche Flächen dar, es
existiert aber damit noch kein Baurecht, da hier kein B-Plan vorliegt.
107 Den Absatz unter 4.2 „Bevölkerungsprognose“ folgendermaßen ändern: Im
Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde eine aktuelle
Einwohnerprognose aufgestellt. Nach diesen Berechnungen steigt die
Bevölkerungszahl in den nächsten Jahren leicht auf ca. 250.000 Einwohner. Je
nach wirtschaftlicher Entwicklung vor allem im Zusammenhang mit den
Campusgebieten bleibt die Einwohnerzahl zunächst auf diesem Niveau oder sinkt
geringfügig. 2030 wird Aachen nach diesen Berechnungen dann ca. 240.000
Einwohner haben.
108 Im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans wurden verschiedene geplante
Verknüpfungsstationen benannt, u.a. der Bahnhaltepunkt Ronheider Berg. Wenn
diese Zielplanungen weiterhin verfolgt werden, sollten sie sich auch im NVP
wiederfinden.
109 Die im Regionalplan wie auch im aktuellen Vorentwurf des FNP dargestellte
Bahnverbindung von Würselen Richtung Aachen-Nord sollte, wenn sie denn weiter
verfolgt wird, ebenfalls im Ausblick benannt werden.
110 Da das Verfahren zur Neuaufstellung des FNP noch nicht abgeschlossen ist und es
sich bei den künftigen Wohn- und Gewerbeflächen um eine Zielplanung für 2030
handelt, sollten diese dann in der nächsten Fortschreibung des NVP berücksichtigt
werden.
Stellungnahme Kommission Barrierefreies Bauen
111 Stellplätze für Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen je Fahrzeugtyp definieren.
112 Textergänzung: "Auch sollen E-Scooter grundsätzlich befördert werden…"
113 Automatisch ausfahrbare Rampen sind zu bevorzugen, da sie die eigenständige
Teilhabe von Menschen mit Behinderung sicherstellen.
114 Tabelle 3-22 ("Anforderungsprofil zur Fahrzeugausstattung der Fahrzeuge im
ÖSPV"): weitere Attribute der Ausstattung werden für erforderlich gehalten, die in
der Tabelle nur als "wünschenswert" dargestellt sind. Darüber hinaus werden
Informationen in Gebärdensprache sowie akustische Ansagen der kommenden
Linien mit Ansage der Fahrtrichtung bei allen Bussen gefordert.
115 Tabelle 3-22 ("Zielvorstellung zur Ausstattung der Haltestellen"): weitere Attribute
der Ausstattung werden für erforderlich gehalten, die in der Tabelle als
"wünschenswert" aufgeführt sind.
116 Kapitel 3.7.1. "Haltestelleninfrastruktur": Sitzgelegenheiten "in unterschiedlichen
Höhen und teils mit Arm- und Rückenlehnen" nennen.
117 Kapitel 3.7.3. "Information und Kommunikation": barrierefreie Aufbereitung digitaler
Informationen "auch für hörbehinderte und gehörlose Menschen" nennen.
118 Kapitel 3.7.3. "Information und Kommunikation": visuelle und gut hörbare
akustische Hinweise auf die barrierefreien Einstiegstüren.
119 Kapitel 5.5.3. "Infrastruktur" und 7.8.1. "Ausbauprogramm barrierefreie
Bushaltestellen": hier schreiben: "Um die vollständige Barrierefreiheit zu erreichen,
ist sie in den Kategorien 1,2 und 3 umzusetzen."
120 Anlage 3: Hier gibt es Änderungswünsche an einigen Stellen, u.a. bzgl. Maße,
Betroffenengruppen, Hinweis auf Kontraste.
121 Im Kapitel 1.1. "Rechtsrahmen" sollte ein Passus zur UNBehindertenrechtskonvention aufgenommen werden.
122 Es muss von den Bussen ein fester Haltepunkt angefahren werden. Bei einer
Hauptverknüpfungshaltestelle, wo Busse hintereinander anhalten, müssen diese
von der 2., 3. oder 4. Position noch einmal auf das zentrale Einstiegesfeld
vorziehen. Hör- und sehbehinderte Menschen, kognitiv eingeschränkte Menschen
wissen sonst nicht, wo sie einsteigen müssen.
Der Abschnitt wird entsprechend angepasst.
Zu Folgekosten siehe Pkt. 51.
Kosten der Busflottenmodernisierung ist
Unternehmenssache.
Abschnitt Kapitel 8.1. "Finanzierung": Die Finanzierung
der ÖPNV-Leistung erfolgt heute innerhalb des E.V.AKonzerns. Die Möglichkeiten der Kostenübernahme sind
abhängig von dessen wirtschaftlicher Situation. Insofern
muss auch die Ausweitung von Leistungen, wie etwa
durch das Eifelkonzept, in Anhängigkeit zur finanziellen
Leistungsfähigkeit des E.V.A-Konzerns betrachtet
werden.
Das Kapitel wurde ergänzt.
Kap. 2
S. 21
Brand-Nord wird gestrichen.
Kap. 4
S. 77
Der Text wird entsprechend geändert.
Das Kapitel 7.3. "Zielkonzept 2018 für den SPNV",
Abschnitt "Ausblick", wurde um die Bahnhaltepunkte
Ronheider Berg und Berliner Ring ergänzt.
Das Kapitel 7.3. "Zielkonzept 2018 für den SPNV",
Abschnitt "Ausblick", wurde um die 4. Ausbaustufe
euregio bahn ergänzt.
Diese Ansicht wird geteilt.
Dies kann nicht pauschal festgelegt werden, da die
Hersteller unterschiedliche Bautypen entwickeln.
Dem kann nicht entsprochen werden. Iin Gerichtsurteil
hat die Position der Verkehrsverbünde in NRW bestätigt,
dass die Mitnahme nicht sicher ist und deshalb untersagt
wurde.
Diese gab es früher bei der ASEAG. Sie waren sehr
fehleranfällig und wurden deshalb abgeschafft. Aus Sicht
der Verkehrsunternehmen stellt eine klappbare Rampe
ebenfalls die Barrierefreiheit her.
Die Standards wurden in einer AVV-weiten
Arbeitsgruppe einheitlich abgestimmt. Darüber hinaus
gehende Anforderungen müssten AVV-weit diskutiert
werden. Grundsätzlich werden innovative Ideen und
Lösungen zur Herstellung der Barrierefreiheit begrüßt
und sollten je nach technischer Möglichkeit vertiefend
verfolgt und nach Möglichkeit umgesetzt werden. Keine
Änderung.
Die Standards wurden in einer AVV-weiten
Arbeitsgruppe einheitlich abgestimmt. Darüber hinaus
gehende Anforderungen müssten AVV-weit diskutiert
werden und sind zur Zeit realistisch da nicht finanzierbar
(DFI-Anlagen). Keine Änderung.
So nicht in der Ausschreibung der Fahrgastunterstände
formuliert und bisher nicht Aachener Standard.
Dieser Anforderung kann heute nicht entsprochen
werden.
Dem wird nicht entsprochen.
Ziel ist es, möglichst viele Haltestellen umzubauen. Dies
ist nicht anhand der Kategorie fest zu machen.
Die Anlage 3 wird überarbeitet.
Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bedeutung
eines Bundesgesetzes und wird daher ergänzend im
Kapitel 1.1. beschrieben.
Dies wird im NVP nicht aufgenommen und sollte mit der
Kommission Barrierefreies Bauen und den
Verkehrsunternehmen diskutiert werden.
Anlage 1, S. 6
Einwand
123 Im Entwurf zum Nahverkehrsplan wollen die Busunternehmen das
„Beschleunigungsverhalten“ der Fahrzeuge verbessern, um Fahrzeiten zu
reduzieren. Hier muss aber darauf geachtet werden, dass die Sturzgefahr von
Menschen mit Behinderungen zu vermeiden ist, wenn der Bus schneller anfährt.
124 An den Haltestellen muss es mehr Notrufeinrichtungen und
Anschlussinformationssysteme geben und es müssen mehr Haltestellengruppen
barrierefreien Standards erhalten. Dies wurde im Anhang 3 bei den
Ausstattungsmerkmalen vermerkt.
Allgemeine Hinweise
125 Der gesamte Text sollte gegendert werden.
Aufgestellt FB 61/300 16.07.2015
Seite Entwurf Einwand von
Stellungnahme
Dies wird zur Kenntnis genommen und an die
Verkehrsunternehmen weitergegeben.
Dies wird zur Kenntnis genommen.
SPD
Der Entwurf wird nach den Grundsätzen des "Gender
Mainstreamings" (gendergerechte Sprache) mit
Unterstützung des Gleichstellungsbüros überarbeitet.
Nahverkehrsplan
Stadt Aachen
2. Fortschreibung
2015
www.aachen.de/nahverkehrsplan
Impressum
Herausgeber:
Stadt Aachen
Dezernat III - Planung und Umwelt
Verwaltungsgebäude Am Marschiertor
Lagerhausstr. 20
52058 Aachen
Bearbeitung:
Stadt Aachen
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Abteilung Verkehrsmanagement
Barbara Kirchbrücher, Karin Liljegren, Uwe Müller, Christine Pauls
E-Mail: nahverkehrsplan@mail.aachen.de
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Vorwort
Oberbürgermeister Stadt Aachen
Liebe Aachenerinnen,
liebe Aachener,
jeden Tag werden in Aachen 935.000 Wege zurückgelegt ob mit dem
Auto oder mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Hinzu kommen zahlreiche Fahrten von Besuchern, Touristen und Berufspendlern, die Aachen zum Ziel haben.
Rund 15 Prozent dieser Wege werden mit Bussen und Bahnen zurückgelegt, Tendenz steigend. Die Busse sind stark ausgelastet, die Zahl der Einund Aussteiger an Aachener Bahnhöfen wächst kontinuierlich. Aachen hat
in der Vergangenheit viel für den Ausbau des Öffentlichen PersonenNahverkehrs (ÖPNV) unternommen, denn ein leistungsfähiger ÖPNV ist
das Kernstück unseres urbanen Verkehrssystems.
Die weitere Entwicklung für die kommenden Jahre wird in diesem Nahverkehrsplan beschrieben. Dabei sind viele Herausforderungen auf unterschiedlichen Ebenen anzunehmen: Die Bevölkerung lebt länger und wird
mobiler, die Hochschulen als starker Motor unserer wirtschaftlichen Entwicklung wachsen, ebenso wie die Verflechtungen mit unserem Umland auch in die niederländischen und belgischen Nachbargemeinden hinein.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Luftreinhaltung, Klima- und
Lärmschutz.
Der Nahverkehrsplan muss all dies in seinen Auswirkungen für den ÖPNV
berücksichtigen. Aufbauend auf einer umfassenden Analyse wurde ein
Zielkonzept erarbeitet, das konkrete Maßnahmen zur zukünftigen Entwicklung beschreibt. Zahlreiche Fachleute, Interessenverbände sowie Vertreter aus Verwaltung und Politik haben Wege aufgezeigt, die dazu beitragen werden, dass einerseits noch mehr Menschen Busse und Bahnen
nutzen und andererseits auf Dauer ein bezahlbarer ÖPNV erhalten bleibt.
Vorgaben wurden bereits vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen im Masterplan Aachen*2030 geleistet sowie in der unter
rowurde im Januar 2014 beschlossen. Der Nahverkehrsplan
reiht sich ein in diese aktuellen Planwerke.
Die vorliegende Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen
stellt die richtigen Weichen für die Entwicklung des ÖPNV. Ich freue mich,
dass dies im Einklang mit der StädteRegion Aachen und in Zusammenarbeit mit dem weiteren benachbarten Umland geschieht und bedanke mich
bei all jenen, die daran mitgewirkt haben.
Ihr
Marcel Philipp
Oberbürgermeister der Stadt Aachen
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Inhaltsverzeichnis
1. Aufgabenstellung, Rechtlicher Rahmen und Zuständigkeit ..................... 1
1.1. Rechtsrahmen.................................................................................... 2
1.2. Gesetzlicher Auftrag .......................................................................... 5
1.3. Aufstellungsverfahren ........................................................................ 6
1.4. ÖPNV-Organisation in Nordrhein-Westfalen ......................................... 8
1.5. Einbindung der Aufgabenträger in den AVV ......................................... 9
1.6. Abgrenzung des Nahverkehrsraums ................................................... 11
2. Ziele und Rahmenvorgaben ...................................................................... 12
2.1. ÖPNVG NRW ................................................................................... 12
2.2. Landes- und Regionalplanung ........................................................... 14
2.2.1. Landesentwicklungsplan NRW ................................................. 14
2.2.2. Regionalplan.......................................................................... 17
2.2.3. ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan ....................................... 19
2.2.4. Nahverkehrsplan des SPNV ..................................................... 20
2.3. Ziele der Stadt Aachen ..................................................................... 21
2.3.1. Masterplan Aachen 2030 ........................................................ 21
2.3.2. Flächennutzungsplanung ........................................................ 22
2.3.3. Verkehrsentwicklungsplanung ................................................. 23
2.3.4. Ziele der Umweltpolitik ........................................................... 25
3. Qualitätsanforderungen ................................................................... 27
3.1. Grundsätze und Strategie ................................................................. 27
3.2. Angemessene Verkehrsbedienung/räumliche Qualitätsstandards .......... 32
3.2.1. Erschließungsqualität ............................................................. 32
3.2.2. Verbindungsqualität ............................................................... 32
3.3. Betriebliche Qualitätsstandards......................................................... 37
3.3.1. Produktpalette ....................................................................... 37
3.3.2. Leistungsangebot (Fahrplan) ................................................... 52
3.3.3. Verknüpfung der Verkehrssysteme ........................................... 52
3.3.4. Pünktlichkeit .......................................................................... 54
3.4. Infrastrukturelle Qualitätsstandards .................................................. 55
3.4.1. Fahrzeuge ............................................................................. 55
3.4.2. Ortsfeste Infrastruktur ............................................................ 58
3.4.3. Haltestellen und Haltepunkte .................................................. 58
3.4.4. Straßeninfrastruktur ............................................................... 60
3.4.5. Betriebssteuerung .................................................................. 61
3.5. Verbundtarif .................................................................................... 63
3.6. Qualitätsstandards zu Information, Service, Vertrieb und Personal ....... 64
3.6.1. Information ........................................................................... 64
3.6.2. Service .................................................................................. 67
3.6.3. Vertrieb ................................................................................. 67
3.6.4. Personal ................................................................................ 68
3.6.5. Beschwerdemanagement ........................................................ 69
3.6.6. Sauberkeit ............................................................................. 69
3.6.7. Sicherheit .............................................................................. 70
3.7. Barrierefreiheit ................................................................................ 71
3.7.1 Haltestelleninfrastruktur .......................................................... 73
3.7.2. Fahrzeuge ............................................................................. 74
3.7.3. Information und Kommunikation ............................................. 76
3.7.4. Betrieb und Unterhaltung........................................................ 76
3.8. Schulverkehr ................................................................................... 77
3.9. Qualitätssicherung ........................................................................... 78
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.9.1. Qualitätskriterien ................................................................... 78
3.9.2. Qualitätsmessung................................................................... 78
4. Bestandsaufnahme .......................................................................... 81
4.1. Raum- und Siedlungsstruktur ............................................................ 81
4.2. Bevölkerungsentwicklung ................................................................. 84
4.3. Verkehr ........................................................................................... 85
4.3.1. Nachfragerelevante Strukturen und Daten ................................ 85
4.3.2. Verkehrsaufkommen und Verflechtungen ................................. 92
4.3.3. Nutzung des ÖPNV in Aachen .................................................. 94
4.3.4. ÖPNV-Nachfrage .................................................................... 96
4.3.5. Angebots- und Nachfragestruktur im MIV................................. 99
4.4. ÖPNV-Angebot .............................................................................. 100
4.4.1. Verkehrsunternehmen und Linienkonzessionen ....................... 100
4.4.2. Schienenpersonennahverkehr ................................................ 101
4.4.3. Regionalbusverkehr .............................................................. 103
4.4.4. Lokaler Busverkehr ............................................................... 104
4.4.5. Bedarfs- und Spezialverkehre ................................................ 106
4.4.6. Leistungsangebot Bus ........................................................... 108
4.5. Mobilitätsverbund.......................................................................... 109
4.6. Fahrzeuge ..................................................................................... 111
4.7. Verkehrsinfrastruktur ..................................................................... 113
4.7.1. Haltestellenanlagen .............................................................. 113
4.7.2. Verknüpfungspunkte ............................................................ 116
4.7.3. Busbeschleunigung............................................................... 120
4.8. Tarif und Vertrieb........................................................................... 123
4.9. Kommunikation und Service ............................................................ 129
4.10. Umsetzung von Maßnahmen aus dem alten Nahverkehrsplan 2003 .. 134
5. Analyse und Bewertung .................................................................. 138
5.1. Untersuchung Busnetz 2015+ ......................................................... 138
5.2. Projekt Campusbahn ...................................................................... 140
5.3. Erschließungsqualität ..................................................................... 141
5.4. Verbindungsqualität....................................................................... 144
5.4.1. Bedienungshäufigkeiten ....................................................... 144
5.4.2. Reisezeiten und Geschwindigkeiten ....................................... 148
5.5. Betriebsablauf und Bedienungsqualität ............................................ 156
5.5.1. Fahrzeuge ........................................................................... 156
5.5.2. Leistungsangebot (Fahrplan) ................................................. 156
5.5.3. Infrastruktur ........................................................................ 158
5.6. Barrierefreiheit .............................................................................. 161
5.7. Tarif und Vertrieb........................................................................... 163
5.8. Kundinnen- und Kundenzufriedenheit .............................................. 165
6. Verkehrsprognose .......................................................................... 167
6.1. Prognose-Nullfall 2018 ................................................................... 167
6.2. Prognose Zielkonzept 2018 ............................................................. 168
6.3. Ausblick 2027 ................................................................................ 169
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
7. Zielkonzept.................................................................................... 170
7.1. Grundsätze.................................................................................... 170
7.2. Grenzüberschreitender ÖPNV in der Euregio Maas-Rhein ................... 171
7.3. Zielkonzept 2018 für den SPNV ....................................................... 174
7.4. Betriebskonzept Busverkehr ............................................................ 177
7.4.1. Phase I: 2015 - Dezember 2017 ............................................. 177
7.4.2. Phase II: Zielkonzept 2018 .................................................... 178
7.4.3. Phase III: Ausblick 2020-2027 ............................................... 188
7.5. Verknüpfung Bus/Bahn und Bus/Bus ................................................ 190
7.6. Mobilitätsverbund.......................................................................... 191
7.7. Barrierefreiheit .............................................................................. 192
7.8. Bushaltestellen .............................................................................. 194
7.8.1. Ausbauprogramm Barrierefreie Bushaltestellen ....................... 194
7.8.2. Ausbau weiterer Bushaltestellen ............................................ 194
7.8.3. Fahrgastunterstände ............................................................ 195
7.8.4. Dynamische Fahrgastinformation an Haltestellen .................... 195
7.9. Straßeninfrastruktur und Lichtsignalanlagen .................................... 196
7.9.1. Bustrassen und Busspuren .................................................... 196
7.9.2. RBL ..................................................................................... 197
7.10. Fahrzeuge ................................................................................... 198
7.10.1. Modernisierung der Busflotte .............................................. 198
7.10.2. Systemuntersuchung Elektromobiler ÖPNV ........................... 199
7.11. Verbundtarif und Vertrieb ............................................................. 200
7.12. Kommunikation und Kundinnen- und Kundenservice ....................... 204
7.13. Übersicht der Einzelmaßnahmen .................................................... 209
8. Finanzierung und Vergabe ............................................................... 212
8.1. Finanzierung ................................................................................. 212
8.1.1. Betrieb ................................................................................ 212
8.1.2. Infrastruktur ........................................................................ 213
8.2. Vergabe von Busverkehren als Gesamtleistung an die ASEAG ............ 215
8.2.1. Rechtliche Integration........................................................... 215
8.2.2. Merkmale des "Integrierten Verkehrsnetzes Stadt und
.......................................................... 216
9. Ausblick ........................................................................................ 217
Abbildungsverzeichnis ............................................................................... 219
Tabellenverzeichnis ................................................................................... 221
Anlagenverzeichnis ................................................................................... 223
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abkürzungsverzeichnis
ALT
Anruf-Linien-Taxi
ASA
ASEAG-Sammel-Auto
ASEAG
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs AG
AST
Anruf-Sammel-Taxi
AT
Aufgabenträger
AVV
Aachener Verkehrsverbund
B
Belgien
B+R
Bike-and-Ride
BGG
Behindertengleichstellungsgesetz
BO Kraft
Betriebsordnung Kraftverkehr
DB
Deutsche Bahn
DELFI
deutschlandweite durchgängige elektronische Fahrplaninformation
DFI-Anlagen Dynamische Fahrgastinformationsanlagen
DKB
Dürener Kreisbahn
EFM
elektronisches Fahrgeldmanagement
EMR
Euregio Maas-Rhein
EuGH
Europäischer Gerichtshof
E.V.A.
Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft Aachen
EVU
Eisenbahnverkehrsunternehmen
FGU
Fahrgastunterstand
FNP
Flächennutzungsplan
GEP
Gebietsentwicklungsplan
GVFG
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
GZ
Grundzentrum
Hbf
Hauptbahnhof
Hp
Haltepunkt
HVZ
Hauptverkehrszeit
IFP
Infrastrukturfinanzierungsplan
IGVP
Integrierte Gesamtverkehrsplanung
ITCS
Intermodal Transport Control System (ehem. RBL)
ITF
Integralen Taktfahrplans
KBS
Kursbuchstrecke
Kfz
Kraftfahrzeug
LDS
Landesamt für Statistik
LEP
Landesentwicklungsplan
LPIG
Landesplanungsgesetz
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
LSA
Lichtsignalanlage
MHAL
Städteverband Maastricht-Hasselt-Heerlen-Aachen-Lüttich
MIV
Motorisierter Individualverkehr
MZ
Mittelzentrum
NL
Niederlande
NRW
Nordrhein-Westfalen
NS
Nederlandse Spoorwegen
NVP
Nahverkehrsplan
NVR
Nahverkehr Rheinland
NVZ
Normalverkehrszeit
NWL
Nahverkehr Westfalen-Lippe
OCIT
Open Communication Interface for Road Traffic Control Systems
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
ÖPNVG NRW Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen
ÖSPV
Öffentlichen Straßenpersonenverkehr
ÖV
Öffentlicher Verkehr
OT
solitärer Ortsteil
OZ
Oberzentrum
P+R
Park-and-Ride
PBefG
Personenbeförderungsgesetz
RB
Regionalbahn
RBL
Rechnergestütztes Betriebsleitsystem
RE
Regional Express
RegG
Regionalisierungsgesetz
ROG
Raumordnungsgesetz
RRX
Rhein Ruhr Express
SB
Schnellbus
SP
Siedlungsschwerpunkt
SPNV
Schienenpersonennahverkehr
SVZ
Schwachverkehrszeit
TH
Technische Hochschule
VEP
Verkehrsentwicklungsplan
VRR
Verkehrsverbund Rhein Ruhr AöR
VRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
ZA
Kernbereich
ZOB
Zentraler Omnibusbahnhof
ZV
Zweckverband
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
1. Aufgabenstellung, Rechtlicher Rahmen
und Zuständigkeit
Vorbemerkungen
Die Kreise und kreisfreien Städte sind gemäß dem Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für
den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ausgenommen davon ist der
Schienenpersonennahverkehr (SPNV), für den die Zuständigkeit bei den drei
Zweckverbänden Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Nahverkehr Rheinland
(NVR) und Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) liegt.
Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV) bleibt Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Stadt und
StädteRegion stellen entsprechend separate, aber aufeinander abgestimmte
Nahverkehrspläne auf.
Mit Öffentlicher Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) werden Dienste und Einrichtungen kommunaler und privater Verkehrsunternehmen bezeichnet. Die eingesetzten Verkehrsmittel sind Straßenbahnen, Busse (Midi-, Standard,- Gelenk-, Doppelgelenk-, Doppelstockbusse) in großen Städten auch U-Bahnen, Stadtbahnen
und ggf. Oberleitungsbusse. Als ÖPNV-Sonderformen (Anruflinientaxen, AnrufSammel-Taxen u. a.) werden auch Taxis auf Grund ihres Rechtscharakters zum
ÖSPV gerechnet. Des Weiteren können Fähren, Hafenfähren, öffentliche Fahrräder, Schiffslinien auf Flüssen, Schwebe- und Hängebahnen, öffentliche Personenaufzüge u.a. dazu gezählt werden.
Nach ÖPNVG NRW sind die Aufgabenträger verpflichtet, für ihren Bereich einen
Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben. Im NVP
werden die öffentlichen Verkehrsinteressen des Aufgabenträgers dargestellt.
Zielsetzungen und Rahmenvorgaben für den Umfang des Angebotes, die Qualität
und die Ausgestaltung des Nahverkehrs im jeweiligen Bedienungsgebiet werden
eigenverantwortlich fortentwickelt. Der NVP hat eine zentrale Bedeutung für die
Ausgestaltung des ÖPNV durch die Aufgabenträger, die Genehmigungsbehörde
(Bezirksregierung) und die Verkehrsunternehmen.
Der Nahverkehrsplan bildet die Basis für die Vergabe des ÖSPV. Bei der Liniengenehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) haben die Genehmigungsbehörden die Inhalte der jeweiligen Nahverkehrspläne zu beachten. Der
NVP stellt darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Anmeldung von
Maßnahmen für die Förderprogramme des Landes.
Der Nahverkehrsplan ist in die kommunale Gesamtplanung einzubinden. Auf
kommunaler Ebene findet eine regelmäßige Abstimmung zwischen Verwaltung,
Kommunalpolitik, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbund statt.
Ebenso sind Nahverkehrspläne mit den Nachbarregionen abzustimmen. Dieses
betrifft sowohl das Zusammenwirken der Aufgabenträger in den Verkehrsverbünden als auch der Zweckverbände auf Landesebene. Zu diesem Zweck ist eine
koordinierende Arbeitsgruppe aller Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen
im AVV eingerichtet worden. Aufgrund der räumlichen Verflechtungen ist eine
besonders enge Abstimmung mit der StädteRegion Aachen geboten. Das ÖPNVAngebot ist engmaschig verzahnt.
1
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Der vorliegende Nahverkehrsplan Aachen stellt die aktuelle Ist-Situation des
ÖSPV in Aachen im Jahr 2015 dar. Wesentliche Zielaussage ist die Ausgestaltung
des ÖSPV zum Jahr 2018, das sogenannte Zielnetz 2018, dessen Umsetzung zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2017 angestrebt wird. Für den weiteren Planungshorizont erfolgt ein Ausblick auf mögliche Entwicklungen.
1.1. Rechtsrahmen
Der Rechtsrahmen für den ÖPNV wird im Wesentlichen durch
die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 23. Oktober 2007 über Öffentliche Verkehrsdienste auf
Schiene und Straße (EU-VO 1370/2007),
die Novellierung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Stand
01.01.2013 und
das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen (ÖPNVG NRW)
gebildet. Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Vorgaben, zum Beispiel das
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten.
Europarecht: EU-VO 1370/2007
Die Verordnung EU-VO 1370/2007 (sog. Marktöffnungsverordnung) ist am
23.10.2007 beschlossen, am 03.12.2007 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und
am 03.12.2009 in Kraft getreten. Zeitgleich wurde die bisherige Verordnung
(EWG) Nr. 1191/69 aufgehoben. Das damit neu beschriebene Vergaberecht umfasst die folgenden Eckpunkte:
2
Finanzielle Ausgleichsleistungen durch den Aufgabenträger können ausschließlich auf der Grundlage eines öffentlichen Dienstleitungsauftrags
gewährt werden. Hierbei sind verschiedene Handlungsformen zulässig
(Verträge, Gesetze, Verwaltungsregelungen, Bedingungen für die Betrauung interner Betreiber).
In öffentlichen Dienstleistungsaufträgen sind die zu erfüllenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen klar zu definieren und die Parameter,
anhand derer die Ausgleichsleistungen berechnet werden, in objektiver
und transparenter Weise festzulegen.
Öffentliche Verkehrsdienste können selbst erbracht oder ohne vorhergehende Ausschreibung einem im Besitz des Aufgabenträger befindlichen
Betreibers übertragen werden (In-House-Vergabe), sofern der Auftraggeber über diesen eine Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen. In diesem Fall gilt für die Betreiber ein Beteiligungsverbot an
Ausschreibungen in anderen Regionen. Zudem gilt das Verbot der Überkompensation.
Öffentliche Dienstleistungsaufträge unter einem geschätzten jährlichen
ung von
300.000 km sowie Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnverkehr (ohne UBahnen und Straßenbahnen) können direkt vergeben werden. Werden öffentliche Dienstleistungsaufträge an kleine oder mittlere Unternehmen
mit nicht mehr als 23 Fahrzeugen vergeben, können die Schwellenwerte
verdoppelt werden.
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge soll für Busverkehrsdienste höchstens 10 Jahre, für Schienenverkehrsdienste höchstens
15 Jahre betragen (bei Direktvergabe im Eisenbahnverkehr höchstens 10
Jahre). Falls die Betreiber jedoch erhebliche Investitionen für die Erbringung der Verkehrsdienstleistungen tätigen müssen, kann die Laufzeit der
Dienstleistungsaufträge um die Hälfte verlängert werden.
Die neuen Vergabebestimmungen gelten ab dem 03.12.2019. Während des
Übergangszeitraumes von 10 Jahren sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die
neue Verordnung bereits schrittweise anzuwenden.
Bundesrecht: PBefG
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt als Bundesgesetz die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit
Oberleitungsbussen und mit Kraftfahrzeugen. Es wurde zum 1. Januar 2013 novelliert und stellt die Umsetzung der EU-VO 1370/2007 in den nationalen Rechtsrahmen dar.
Für die Aufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) ist § 8 von besonderer Bedeutung. Danach sind die ÖPNV-Aufgabenträger für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung für die Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen
Personennahverkehr zuständig. Sie definieren dazu in einem Nahverkehrsplan die
Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der
Verkehrsleistungen. Der NVP hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Bei der Aufstellung des NVP sind die vorhandenen Unternehmen frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte
oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind
angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.
Landesrecht: ÖPNVG NRW
Zur rechtlichen Ausgestaltung der EU- und bundesrechtlichen Rahmenbedingungen wurde in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) verabschiedet und wiederholt
fortgeschrieben, letztmals am 15. Dezember 2012. Wesentlicher Inhalt aller fortgeschriebenen ÖPNVG NRW ist, dass die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte ist. Diese bilden
zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) drei regionale Zweckverbände bzw. eine Anstalt öffentlichen Rechts
(AÖR) und übertragen Entscheidungen über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV dorthin. Als Teil des Zweckverbands AVV ist die Stadt
Aachen im Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) vertreten.
Das ÖPNVG NRW macht Vorgaben zur Planung, Organisation und Ausgestaltung
des ÖSPV. Rahmenbedingungen hinsichtlich der Finanzierung von Investitionen
und Infrastruktur durch das Land NRW werden formuliert.
3
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Behindertengleichstellungsgesetz
Am 1. Mai 2002 wurde das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
(BGG) verabschiedet. Dieses schreibt die Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätseinschränkung bei der Ausgestaltung
öffentlicher Infrastruktur fest. Von besonderem Interesse ist die Herstellung der
Barrierefreiheit in öffentlichen Anlagen.
Neben dem bundesdeutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002
sind inzwischen auch in allen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze erlassen worden.
Barrierefreiheit wird im § 4 BGG NRW wie folgt definiert:
estalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen
für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die
Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig. Zu den gestalteten Lebensbereichen
gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur,
Beförderungsmittel im Personennahverkehr, technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle InformationsquelAls übergeordnete Regelung hat das BGG unmittelbaren Einfluss auf die in diversen Förderrichtlinien festgelegten Anforderungen beim Neu- oder Umbau von
Anlagen des ÖPNV. Insbesondere geförderte Neubaumaßnahmen müssen den
Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Dies gilt für alle Fördervorhaben, sowohl für Infrastrukturmaßnahmen wie der Bau von Haltestellen als auch
für die Bezuschussung von Fahrzeugen.
Besonders zu erwähnen ist das im BGG verankerte Verbandsklagerecht. Bei der
Neuplanung sind Behindertenverbände einzubeziehen. In den Nahverkehrsplänen
sollen Zielvereinbarungen zur Herstellung behindertengerechter Standards getroffen werden.
UN-Behindertenrechtskonvention
Am 24. März 2009 wurde die UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) in
Deutschland ratifiziert. Mit der Unterzeichnung hat sie den Status eines Bundesgesetzes. Sie soll bewirken, dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt
werden und diese als vollwertige Bürger der Gesellschaft anerkannt werden. Die
UN-Konvention fordert Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Inklusion ist ein Menschenrecht.
Zugänglichkeit: In ihrem Artikel 9 Absatz 1 verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention ihre Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen,
um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang
zur physischen Umwelt,
zu Transportmitteln,
zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations und
Kommunikationstechnologien/ systemen,
sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in
städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereitgestellt werden,
zu gewährleisten.
4
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben: In Artikel 29 garantiert die UNBehindertenrechtskonvention behinderten Menschen die politischen Rechte und
die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können.
Gleichzeitig beschreibt die Konvention die Pflicht der Vertragsstaaten sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können.
1.2. Gesetzlicher Auftrag
Das ÖPNVG NRW (§ 3) verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte als zuständige Aufgabenträger zur Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖSPV. Die
Aufgabenträger sind zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007
über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße.
Die Aufgabenträger haben zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV einen
Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Der Nahverkehrsplan soll
für den Aufgabenträger eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die qualitative und quantitative Ausgestaltung des SPNV/ÖSPV in
seinem Verantwortungsbereich schaffen,
ein zwischen den Aufgabenträgern abgestimmtes Vorgehen bei der Ausgestaltung des ÖPNV sichern, das den bestehenden und noch zu entwickelnden verkehrlichen Verflechtungen genügt und
von der Genehmigungsbehörde berücksichtigungsfähige Aussagen zur
Erteilung von Liniengenehmigungen (§ 8 Abs. 3 PBefG) enthalten.
Der gesetzliche Auftrag zur Aufstellung des NVP (§ 8 ÖPNVG NRW) ist nachfolgend wiedergegeben:
§8
Nahverkehrsplan
(1) Die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände stellen zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen
Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren. Bei der Aufstellung sind vorhandene Verkehrsstrukturen und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie
das SPNV-Netz nach § 7 Abs. 4* zu beachten; die Belange des Umweltschutzes, der
Barrierefreiheit im Sinne des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes und des
Städtebaus sowie die Vorgaben des ÖPNV-Bedarfsplans und des ÖPNVInfrastrukturfinanzierungsplans sind zu berücksichtigen.
(2) Die Nahverkehrsplanungen der Zweckverbände, insbesondere für den SPNV, sind bei
der sonstigen Nahverkehrsplanung zu beachten.
(3) In den Nahverkehrsplänen sind auf der Grundlage der vorhandenen und geplanten
Siedlungs- und Verkehrsstrukturen sowie einer Prognose der zu erwartenden Verkehrsentwicklung Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot
und seine Finanzierung sowie die Investitionsplanung festzulegen. Der Rahmen für
das betriebliche Leistungsangebot hat die für die Abstimmung der Verkehrsleistung
des ÖPNV notwendigen Mindestanforderungen für Betriebszeiten, Zugfolgen und
Anschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten und den Qualifikationsstandard des eingesetzten Personals darzustellen sowie die Ausrüstungsstandards
der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge vorzugeben. Bei den Aussagen zur Investitionsplanung ist der voraussichtliche Finanzbedarf anzugeben. Die Nahverkehrspläne
haben darüber hinaus die Struktur und Fortentwicklung der gemeinschaftlichen Beförderungsentgelte und -bedingungen zu enthalten.
5
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
§7
ÖPNV-Infrastrukturplanung, SPNV-Netz in besonderem Landesinteresse
(4) Das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium legt im Einvernehmen mit den
Zweckverbänden und dem Verkehrsausschuss des Landtags ein im besonderen Landesinteresse liegendes SPNV-Netz fest, das bei Bedarf einvernehmlich fortzuschreiben ist. Dieses SPNV-Netz umfasst für die Erschließung aller Landesteile bedeutsame
SPNV-Verbindungen mit Taktfolge, Haltestellen und Bedienungsqualität. (...)
1.3. Aufstellungsverfahren
Der Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen hat am 14.03.2014 eine weitere Fortschreibung des Nahverkehrsplans für ihren Zuständigkeitsbereich beschlossen.
Nahezu parallel werden auch die Nahverkehrspläne der benachbarten Aufgabenträger im Aachener Verkehrsverbund (AVV) fortgeschrieben.
Zum Aufstellungsverfahren führt das ÖPNVG NRW Folgendes aus:
§9
Aufstellungsverfahren
(1) Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften
aufgestellt. Soweit kreisangehörige Städte und Gemeinden Aufgabenträger gemäß §
3, Absatz 1, Satz 1, sind oder nach § 4 Aufgaben wahrnehmen, ist ihr Einvernehmen
zu den ihr Aufgabengebiet betreffenden Inhalten des Plans erforderlich. Über die
Einleitung des Aufstellungsverfahrens ist die Bezirksplanungsbehörde unverzüglich
zu unterrichten.
(2) Die vorhandenen Unternehmen (§ 8, Absatz 3, Satz 2, PBefG) wirken bei der Aufstellung mit. Dritte können hinzugezogen werden.
(3) Benachbarte Kreise und kreisfreie Städte haben sich bei der Aufstellung ihrer Nahverkehrspläne abzustimmen. Dies gilt entsprechend für Zweckverbände.
(4) Über den Nahverkehrsplan entscheidet die Vertretungskörperschaft der in § 8, Absatz 1 genannten Aufgabenträger. Der Beschluss ist der nach § 16 Abs. 3 zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Plan ist in geeigneter Weise bekanntzumachen und zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
(5) Der Nahverkehrsplan ist bei Bedarf fortzuschreiben. Die Absätze 1 bis 4 gelten hierfür entsprechend.
Der Ablauf des Aufstellungsverfahrens ist in Abbildung 1 schematisch dargestellt.
6
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 1-1:
Quelle:
Ablaufschema für die Aufstellung des Nahverkehrsplans
AVV GmbH
7
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
1.4. ÖPNV-Organisation in Nordrhein-Westfalen
Mit der Novellierung des ÖPNVG NRW zum 1. Januar 2008 wurden die Zuständigkeiten für den ÖPNV neu geregelt. Die Zuständigkeit für den SPNV wurde für
ihr jeweiliges Gebiet übertragen auf
den Verkehrsverbund Rhein Ruhr AöR (VRR),
den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR),
den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL).
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) wird von den beiden Zweckverbänden Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Aachener Verkehrsverbund (AVV)
gebildet.
Abb. 1-2:
Quelle:
ÖPNV-Aufgabenträger in NRW
Fachportal Busse und Bahnen NRW
Für den ÖPNV mit U-, Stadt- und Straßenbahnen oder Bussen sind weiterhin die
Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger verantwortlich. Entsprechend
der kommunalen Gliederung gibt es insgesamt 54 planungspflichtige Aufgabenträger (AT) für den ÖSPV in NRW, die ihre Organisationsform vor Ort selber bestimmen. Die Aufgabenträger im AVV nehmen ihre Aufgabe der Ausgestaltung
des ÖPNV unter dem Dach des AVV gemeinsam wahr. In ähnlicher Weise erfolgt
dieses auch in den übrigen acht Kooperationsräumen.
8
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 1-3:
Quelle:
Abgrenzung der Kooperationsräume in NRW - AT-Gebiete für den SPNV
Fachportal Busse und Bahnen NRW
1.5. Einbindung der Aufgabenträger in den AVV
Der Aachener Verkehrsverbund (AVV) wurde 1994 als kommunaler Aufgabenträgerverbund gegründet. Verbandsmitglieder sind die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen (ehemaliger Kreis Aachen) sowie die Kreise Düren und Heinsberg.
Die Aufgabenträgerschaft der Stadt Aachen hat sich durch Gründung des Gemeindeverbandes StädteRegion Aachen im Jahr 2009 nicht verändert. Die Stadt
Aachen bleibt weiterhin eigenständiger Aufgabenträger für den ÖSPV in ihrem
Gebiet.
Vertragliche Grundlagen für den AVV bilden:
die Satzung für den Zweckverband AVV
der Gesellschaftsvertrag für die AVV GmbH
Kooperationsverträge mit den kommunalen Verkehrsunternehmen ASEAG, DKB und West Energie
Kooperationsverträge mit den Busverkehrsunternehmen RVE und Taeter
Aachen
Auf Grundlage der veränderten Rahmenvorgaben des ÖPNVG NRW wurden die
Verbundverträge vom Juni 1994 überprüft und mit Wirkung zum 1. Januar 2008
bereits angepasst. Durch den Vollzug dieser Anpassung sind die Verkehrsverträge mit den Schienenverkehrsunternehmen DB Regio NRW GmbH und Rurtalbahn
GmbH auf den neu g
SPNV & Infrastruktur
enenverkehrsunternehmen in den AVV einschließlich deren Einbindung in das Einnahmenaufteilungsverfahren des AVV wurde durch den Abschluss von Kooperationsverträgen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen gesichert. Eine weitere
Anpassung der Verbundverträge an die aktuelle Rechtslage erfolgte im Dezember
2013.
9
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 1-4:
Quelle:
Übersicht zur Organisationsstruktur des Aachener Verkehrsverbunde s
AVV GmbH
In Bezug auf den ÖSPV ist der AVV weiterhin als Kommunalverbund nach dem 3Ebenen-Modell organisiert (vgl. Abbildung 1-4). Aufgrund der klaren Trennung
der Besteller- und Erstellerebenen wird der AVV in seiner Organisationsstruktur
den Anforderungen auf europäischer und nationaler Ebene gerecht. Diese Organisationsform stellt eine konstruktive und rechtssichere Basis für die Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen dar. Die praktische
Wahrnehmung der Verbundarbeit erfolgt durch die Aachener Verkehrsverbund
GmbH, deren alleiniger Gesellschafter der Zweckverband AVV ist.
Die Städte und Gemeinden im Verbundgebiet sind über sogenannte regionale
AVV-Beiräte in die Tätigkeit des Aachener Verkehrsverbundes einbezogen. Die
Verkehrsunternehmen arbeiten in einem Unternehmensbeirat und in verschiedenen Fachkommissionen mit der AVV GmbH zusammen. Die AVV-Beiräte geben
Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Verbundverkehrs im Gebiet des
AVV ab.
Die Weiterentwicklung der Verbundtarife, die Koordination des Leistungsangebotes von Bus und Bahn sowie die verbundübergreifende Zusammenarbeit mit den
Nachbarräumen stellen Arbeitsschwerpunkte des AVV dar. Alle wichtigen verbundrelevanten Maßnahmen durchlaufen einen komplexen Abstimmungsprozess
in den regionalen AVV-Beiräten, dem Aufsichtsrat der AVV GmbH und der
Zweckverbandsversammlung Aachener Verkehrsverbund.
10
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
1.6. Abgrenzung des Nahverkehrsraums
Gemäß § 1 ÖPNVG NRW ist ÖPNV definiert als die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die vorwiegend dazu
bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu
befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 km oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.
Der für die Stadt Aachen relevante Nahverkehrsraum umfasst das gesamte Gebiet des AVV und schließt weitere Teile der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf sowie niederländischer und belgischer Provinzen ein. Ein wesentlicher Teil
des Nahverkehrsraums wird durch den Kultur- und Wirtschaftsraum Euregio
Maas-Rhein (EMR) abgedeckt. Die EMR umfasst die beiden belgischen Provinzen
Limburg und Lüttich, die deutschsprachige Gemeinschaft (auf belgischem Hoheitsgebiet), den südlichen Teil der Provinz Limburg in den Niederlanden sowie
auf deutschem Gebiet die StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen
und die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg.
Die steigende Mobilität im offenen europäischen Binnenmarkt und ein verändertes Freizeitverhalten führen zu einer bedeutenden Zunahme der verkehrlichen
Verflechtungen in der Grenzregion. Die euregionale Zusammenarbeit spiegelt
sich in einer Vielzahl grenzüberschreitender Linien im Kooperationsraum wider.
Zusammenarbeiten am Euregionalen Nahwurde im Juni 2008 in Maastricht ratifiziert.
Abb. 1-5:
Quelle:
Relevanter Nahverkehrsraum für die Stadt Aachen
AVV GmbH
11
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
2. Ziele
und Rahmenvorgaben
Bei der Erstellung des Nahverkehrsplans sind eine Vielzahl planerischer Vorgaben
zu berücksichtigen. Übergeordnete Ziele des Landes, der Region sowie der Stadt
Aachen liefern eine Reihe wesentlicher Rahmenvorgaben. Neben den gesetzlichen Zielvorgaben sind die folgenden Planungsgrundlagen zu berücksichtigen:
ÖPNV-Bedarfsplan und ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP-NRW)
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen
Verkehrsentwicklungspläne und ÖPNV-Konzepte aus der Region
Nahverkehrsplan des SPNV.
2.1. ÖPNVG NRW
Die wesentliche Grundlage liefert das ÖPNVG NRW, welches den ÖPNV als eine
Aufgabe der Daseinsvorsorge definiert. Als verwaltungsrechtlicher Begriff beschreibt Daseinsvorsorge die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein
sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen - die sogenannte Grundversorgung. Dazu zählen neben der Bereitstellung von öffentlichen
Einrichtungen im Verkehrswesen eine Reihe weiterer öffentlicher Dienste (Gas-,
Wasser- und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe), die heute größtenteils von kommunalwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt werden.
Im ÖPNVG NRW gibt die Landesregierung Grundsätze für die Entwicklung des
ÖPNV vor mit dem Ziel, die Planung und Ausgestaltung zu koordinieren und die
Qualität des ÖPNV zu sichern. Im Gesetzestext werden die charakteristischen
Merkmale einer angemessenen Verkehrsbedienung grundsätzlich definiert. Des
Weiteren wird die Kooperation mit den Nachbarländern Niederlande und Belgien
gesetzlich gefordert und verankert.
Im Einzelnen werden im § 2 ÖPNVG NRW nachfolgende Grundsätze gesetzlich
geregelt:
§ 2 Grundsätze
(1) Bei dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sollen im Rahmen der angestrebten
Raumstruktur des Landes der schienengebundene Personennahverkehr gegenüber dem
Straßenverkehr, der Ausbau vorhandener Verkehrswege gegenüber dem Neubau sowie
der ÖPNV unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadtentwicklung, der Barrierefreiheit, der Sicherheit und des absehbaren
Verkehrsbedarfes soweit wie möglich Vorrang erhalten.
(2) Das Eisenbahnnetz ist als Grundnetz für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte
verkehrliche Erschließung zu erhalten. Es ist insbesondere bei unbefriedigend genutzten
Schienenstrecken darauf hinzuwirken, dass alle Möglichkeiten zur technischen organisatorischen und wirtschaftlichen Verbesserung des Verkehrsangebotes und zur Steigerung
des dadurch erreichbaren Verkehrsaufkommens auf der Schiene ausgeschöpft werden. Zu
diesem Zweck soll auch auf die Gründung von Eisenbahninfrastrukturbetreibern regionaler Art hingewirkt werden.
12
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
(2a) Im besonderen Interesse des Landes stehen der taktverdichtete und Reisezeit einsparende Eisenbahnbetrieb zwischen Dortmund und Köln einschließlich seiner landesweiten Durchbindung sowie der hierfür erforderliche Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
(Rhein-Ruhr-Express). Auf Grund seiner landesweiten Bedeutung und der Notwendigkeit
der Berücksichtigung von Vorgaben des Bundes bedarf es dabei einer besonders engen
Abstimmung und intensiven Zusammenarbeit der Zweckverbände mit dem Land.
(3) In allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch
den ÖPNV zu gewährleisten; angemessen ist eine Verkehrsbedienung, die den Bedürfnissen der Fahrgäste nach hoher Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit, fahrgastfreundlich
ausgestalteten, sicheren und sauberen Fahrzeugen sowie Stationen und Haltestellen,
bequemem Zugang zu allen für den Fahrgast bedeutsamen Informationen, fahrgastfreundlichem Service und einer geeigneten Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV mit
dem motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr Rechnung trägt. Die dazu
notwendige Zusammenarbeit des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften und
der Verkehrsunternehmen des ÖPNV in Verkehrsverbünden ist mit dem Ziel weiterzuentwickeln, durch koordinierte Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebotes, durch
einheitliche und nutzerfreundliche Tarife durch eine koordinierte Fahrgastinformation
unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen
sowie durch einheitliche Qualitätsstandards die Attraktivität des ÖPNV zu steigern.
(4) In allen Landesteilen ist die Infrastruktur für den ÖPNV auszubauen. Dabei soll die
Hauptfunktion einem Nahverkehrsnetz für den Schienenschnellverkehr zukommen, das
sowohl kreuzungsfreie als auch beschleunigte oberirdische Schienenstrecken umfasst und
durch ein darauf abgestimmtes Busnetz ergänzt wird, das die Erschließungs- und Zubringerfunktion erfüllt. Die Netzverknüpfung soll durch eine nutzerfreundliche, barrierefreie
Ausgestaltung von Umsteigeanlagen unter Einbeziehung des motorisierten und nicht
motorisierten Individualverkehrs sichergestellt werden.
(5) In den Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur soll eine angemessene
Verkehrsbedienung durch koordinierte Bus-/Schienenkonzepte sichergestellt werden.
Notwendig ist ein Grundnetz von Schienenverbindungen, auf das die Busnetze mit dem
Ziel ausgerichtet werden, eine Verbindung zwischen den Gemeinden entsprechend ihren
zentralörtlichen Verflechtungen sicherzustellen.
(6) Zur Stärkung des ÖPNV sollen Sonderverkehre möglichst in Linienverkehre überführt
werden. Dabei soll der besonderen Verkehrsnachfrage und den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen werden.
(7) Bei der Planung und Ausgestaltung des ÖPNV sollen bei geringer Nachfrage die
Möglichkeiten alternativer Bedienungsformen wie Rufbusse, Sammel-Taxen und Bürgerbusse genutzt werden.
(8) Bei der Planung und Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge sowie
des Angebotes des ÖPNV sind die Belange insbesondere von Personen, die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, im Sinne der Barrierefreiheit nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW
zu berücksichtigen.
(9) Den spezifischen Belangen von Frauen und Männern, Personen, die Kinder betreuen,
Kindern und Fahrradfahrern ist bei der Planung und Ausgestaltung des ÖPNV in geeigneter Weise gleichermaßen Rechnung zu tragen.
(10) Unter Berücksichtigung der Verkehrsnachfrage und zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit ist allen Verkehrsunternehmen des ÖPNV die Möglichkeit einzuräumen, zu vergleichbaren Bedingungen an der Ausgestaltung des ÖPNV beteiligt zu werden.
(11) Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses kommt dem grenzüberschreitenden ÖPNV zu den Nachbarländern Niederlande und Belgien eine besondere Bedeutung
zu. Durch Intensivierung der bestehenden grenzüberschreitenden Kooperationen sollen
Grenzbarrieren weiter abgebaut sowie die Infrastruktur und Verkehrsangebote zukunftsfähig fortentwickelt werden.
13
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
2.2. Landes- und Regionalplanung
Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung in NRW werden in Raumordnungsplänen dargestellt. Raumordnungspläne (gemäß Landesplanungsgesetz LPlG
NRW, §12) sind Landesentwicklungsplan und Regionalplan, ferner auch Braunkohlenplan. Raumordnungspläne bestehen aus textlichen und zeichnerischen
Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen. Die Ziele der Raumordnung als
solche sind dort gekennzeichnet.
2.2.1. Landesentwicklungsplan NRW
Der Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) ist die fachübergreifende, integrierte Konzeption für die räumliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens. Ziel der
Landesentwicklungsplanung ist eine nachhaltige Entwicklung, bei der soziale und
ökonomische Raumansprüche mit ökologischen Erfordernissen in Einklang gebracht werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25. Juni 2013 beschlossen,
einen neuen LEP NRW zu erarbeiten und dazu einen Entwurf vorgelegt. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten vom
30. August 2013 bis zum 28. Februar 2014 die Möglichkeit, zu dem Planentwurf
Stellung zu nehmen.
Der Entwurf des neuen LEP NRW enthält Vorgaben für alle räumlichen Planungen
und Maßnahmen, insbesondere für die Regionalpläne, die gemeindlichen Bauleitpläne, Landschaftspläne und andere Fachpläne.
Bis zum Inkrafttreten des neuen LEP NRW gelten die Ziele des Landesentwicklungsplans aus dem Jahr 1995 weiter. Die im Planentwurf formulierten Ziele sind
aber bereits jetzt von öffentlichen Stellen gemäß Raumordnungsgesetz als "Erfordernisse der Raumordnung" bei anderen Planungen und Entscheidungen mit
zu berücksichtigen. Die für die Aufstellung der NVP relevanten Ziele in Bezug auf
die räumliche Struktur des Landes und auf Verkehr und Transport sind folgende:
2.
Räumliche Struktur des Landes
2-1 Ziel Zentralörtliche Gliederung
Die räumliche Entwicklung im Landesgebiet ist auf das bestehende, funktional gegliederte System Zentraler Orte auszurichten.
2-2 Grundsatz Daseinsvorsorge
Zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen des Landes sind Erreichbarkeiten und Qualitäten von Einrichtungen der Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung
der Bevölkerungsentwicklung, der Sicherung wirtschaftlicher Entwicklungschancen und
guter Umweltbedingungen auf das funktional gegliederte System Zentraler Orte auszurichten.
2-3 Ziel Siedlungsraum und Freiraum
Als Grundlage für eine nachhaltige, umweltgerechte und den siedlungsstrukturellen Erfordernissen Rechnung tragende Entwicklung der Raumnutzung ist das Land in Gebiete
zu unterteilen, die vorrangig Siedlungsfunktionen (Siedlungsraum) oder vorrangig Freiraumfunktionen (Freiraum) erfüllen oder erfüllen werden.
Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich innerhalb der regionalplanerisch
festgelegten Siedlungsbereiche.
14
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Siedlungsräumliche Grundstruktur
Gemäß LEP NRW geht die siedlungsräumliche Struktur im Verkehrsraum AVV vom
Ballungskern Stadt Aachen zu den Gebieten mit überwiegend ländlicher Struktur
im Norden, im Osten und im Süden über (siehe Abbildung 2-1). Die Ballungsrandzone bilden die nördlichen Städte der StädteRegion Aachen und die Stadt ÜbachPalenberg.
Abb. 2-1:
Siedlungsräumliche Grundstruktur und zentralörtliche Gliederung
LEP NRW
15
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
System Zentraler Orte
Die zentralörtliche Gliederung stuft als einziges Oberzentrum im AVV-Gebiet die
Stadt Aachen ein. Die nächsten Oberzentren außerhalb des Verbundgebietes sind
Mönchengladbach, Düsseldorf, Köln und Bonn. Alle Städte in der Ballungsrandzone sowie insgesamt sechs Städte im Kreis Heinsberg und darüber hinaus die
Städte Jülich, Düren und Monschau besitzen die Funktion eines Mittelzentrums.
Die verbundangehörigen Gemeinden werden als Grundzentren geführt.
Siedlungsraum
Im aktuellen Entwurf des LEP NRW werden u.a. folgende Ziele und Grundsätze
für allgemeine Siedlungsbereiche genannt:
6.2 Ergänzende Festlegungen für Allgemeine Siedlungsbereiche
6.2-1 Ziel Zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche
Die Siedlungsentwicklung in den Gemeinden ist auf solche Allgemeine Siedlungsbereiche
auszurichten, die über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten
Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen (zentralörtlich bedeutsame
Allgemeine Siedlungsbereiche).
6.2-2 Grundsatz Nutzung des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs
Bei der Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf zentralörtlich bedeutsame Allgemeine
Siedlungsbereiche sollen Haltepunkte des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs
besonders berücksichtigt werden.
Im Sinne einer umweltgerechten und klimaschützenden Siedlungsentwicklung
sollen möglichst große Teile des Personenverkehrs auf die Schiene gelenkt werden. Hierzu sollen Wohnsiedlungsflächen nach Möglichkeit im Nahbereich von
Haltepunkten des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs entwickelt
werden.
Verkehr und Transport
Im Kapitel Verkehr und Infrastruktur werden u.a. Ziele und Grundsätze zum Verkehr und Transport aufgeführt:
8.1
Verkehr und Transport
8.1-1 Grundsatz Integration von Siedlungs- und Verkehrsplanung
Siedlungsräumliche und verkehrsinfrastrukturelle Planungen sollen aufeinander abgestimmt werden.
8.1-2 Ziel Neue Verkehrsinfrastruktur im Freiraum
Für neue raumbedeutsame Verkehrsinfrastruktur darf Freiraum nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bedarf nicht durch den Ausbau vorhandener Infrastruktur gedeckt
werden kann. Davon ausgenommen sind die Infrastruktur für nichtmotorisierte Mobilität
sowie neue Schieneninfrastruktur, die der Verlagerung von Güterverkehren aus Siedlungsbereichen dient.
8.1-3 Ziel Verkehrstrassen
Für den überregionalen und regionalen Verkehr sind Trassen bedarfsgerecht zu sichern
und flächensparend zu bündeln.
8.1-4 Grundsatz Transeuropäisches Verkehrsnetz
Für die Trassen und funktional zugeordneten Flächen der Verkehrsachsen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes sowie des Bundes- und Landesverkehrswegeplans soll die Regionalplanung planerische Flächenvorsorge betreiben.
8.1-5 Grundsatz Grenzüberschreitender Verkehr
Im Grenzraum zu den Nachbarländern und -staaten sollen die Verkehrsverbindungen
grenzüberschreitend entwickelt werden.
16
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
( )
8.1-11 Ziel Schienennetz
Die Mittel- und Oberzentren des Landes sind bedarfsgerecht an den Schienenverkehr
anzubinden.
Das Schienennetz ist so leistungsfähig zu entwickeln, dass es die Funktion des Grundnetzes für den Öffentlichen Personennahverkehr wahrnehmen kann.
Zur leistungsstarken Erschließung der Städteregion Rhein-Ruhr ist der Rhein-Ruhr Express
(RRX) zu verwirklichen.
Nicht mehr genutzte, für die regionale Raumentwicklung bedeutsame Schienenwege sind
von der Regionalplanung als Trassen zu sichern.
8.1-12 Ziel Erreichbarkeit
In allen Teilräumen des Landes ist von den Kommunen und den Aufgabenträgern des
öffentlichen Verkehrs die Erreichbarkeit der Zentralen Versorgungsbereiche der Grund-,
Mittel- und Oberzentren von den Wohnstandorten ihres Einzugsbereiches mit dem öffentlichen Personennahverkehr in angemessener Zeit zu gewährleisten.
Mit der verbesserten Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsplanung soll eine
Verminderung der Flächeninanspruchnahme und der Verkehrsbelastung sowie
eine Vermeidung von zusätzlichem Verkehr und eine Einsparung von Infrastrukturfolgekosten erreicht werden. Die Wichtigkeit von Nahmobilität (einschließlich
B+R und Fahrradmitnahme im ÖPNV) und multimodalen Verkehrsstrukturen sowie die Nutzung alternativer Antriebe bei neuen Verkehrskonzepten werden herausgestellt.
Als konkrete für Aachen relevante Trassennennungen für ein transeuropäisches
Verkehrsnetz wird die Ausbaubaustrecke "deutsche Grenze - Aachen - Köln" als
Teil der Hochgeschwindigkeitsstrecke "Paris - Brüssel - Köln - Amsterdam - London" genannt. Für den Schienenpersonennahverkehr sollen in den Regionalplänen die grenzüberschreitenden Trassen "Aachen - Lüttich" und "Aachen - Avantis - Kerkrade" gesichert werden.
Bei der kommunalen Planung neuer Wohnbauflächen lässt sich die zeitlich angemessene Anbindung mit dem ÖPNV an die Zentralen Versorgungsbereiche berücksichtigen. Im Nahverkehrsplan ist für die Erreichbarkeit dieser Bereiche Sorge
zu tragen.
2.2.2. Regionalplan
Gemäß § 19 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW legt der Regionalplan (ehemals
Gebietsentwicklungsplan) die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für alle
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Plangebiet fest. Das für die
Erarbeitung maßgebliche Verfahren ist im Raumordnungsgesetz (ROG) sowie im
LPlG NRW geregelt.
Als querschnittsorientierte Gesamtplanung zielt der Regionalplan für die Bezirksregierung Köln auf eine nachhaltige Sicherung der Lebensgrundlagen und die
Standortattraktivität der Region ab. Er legt die Rahmenbedingungen für die
nachgeordneten örtlichen Planungsebenen fest: Flächennutzungsplan bis letztlich Bebauungsplan, Landschaftsplan und Nahverkehrsplan im Bereich der Verkehrsplanung.
Der Regionalplan ist von den Behörden des Bundes und des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden, von den öffentlichen Planungsträgern sowie im
17
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben von den bundesunmittelbaren und den
der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
zu beachten.
Die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans werden durch den Regionalrat Köln
getroffen. Demnach erarbeitet die Regionalplanungsbehörde zu Beginn eines
Überarbeitungs- oder Änderungsverfahrens einen Planentwurf einschließlich
eines Umweltberichts.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen
umfasst räumlich die StädteRegion Aachen und die Kreise Düren, Euskirchen und
Heinsberg. Er wurde am 10. Juni 2003 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen bekanntgemacht. Der aktuelle Änderungs- und Ergänzungsstand ist vom November 2014.
Wichtige Vorgaben zum öffentlichen Personennahverkehr und zur Nahverkehrsplanung enthalten die Abschnitte 3.1.1 Verkehrszweigübergreifende Planung
und 3.1.2 Schienen- und Linienverkehr:
3.1.1 Verkehrszweigübergreifende Planung (Vorbemerkung)
(2) Das Gebot der verkehrszweigübergreifenden Planung gemäß § 28 Abs.1 LEPro erfordert eine ständige Koordinierung der vorgenannten Pläne und Programme untereinander. Nur dadurch können Konkurrenzplanungen der Verkehrsträger untereinander ermittelt, der Vorrang für Verkehrsträger mit hoher Transportleistung (Bahnen und Busse)
sichergestellt und die gemeinsamen Schnittstellen sinnvoll geplant werden. Aus dem
Gebot der integrierten Planung von Siedlungsentwicklung und Verkehr ergibt sich darüber hinaus das Erfordernis einer ständigen Abstimmung zwischen den Trägern der Bauleitplanung, den Trägern der Straßenplanung (einschließlich Rad-und Fußwege) und den
Trägern der Nahverkehrsplanung.
(3) Für große Teile der von hohem Verkehrsaufkommen belasteten Region Aachen bedeutet dies unter Berücksichtigung der vielfältigen schädlichen Auswirkungen des Individualverkehrs, dass bei allen verkehrswirksamen Planungen und Vorhaben die Möglichkeiten zur Dämpfung des motorisierten Verkehrs auszuschöpfen sind. Soweit z.B. Maßnahmen im so genannten Umweltverbund (Fuß-/Radwege, öffentliche Verkehrsmittel) als
Alternative zum Autoverkehr in Betracht kommen, sollen sie vorrangig durchgeführt
werden.
(4) Die Maßnahmen zur Realisierung der Verkehrsinfrastruktur sollen so koordiniert
werden, dass sie sich gegenseitig im umweltpolitischen Interesse ergänzen. Die Verknüpfung der Netze soll die Wahl umweltschonender Verkehrsmittel begünstigen. Das bedeutet, dass der Ausbau von Straßen in Konkurrenz zu Schienenstrecken zu vermeiden ist.
Beim Ausbau der Straßeninfrastruktur sollen die Liniennetze und Haltestellen (Knotenpunkte) des öffentlichen (Nah-)Verkehrs, insbesondere des Schienenpersonen(nah)verkehrs, einbezogen werden. Das bedeutet für die nachgeordneten Planungsträger, dass alle Planungen und Maßnahmen für die verschiedenen Verkehrsträger in
ihren gegenseitigen Wechselwirkungen betrachtet werden müssen. Die Auswirkungen
insbesondere des Straßenausbaus auf die Planungen, den Bestand und die Entwicklung
des ÖPNV-Netzes sind zu berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen.
18
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.1.2 Schienen- und Linienverkehr (Grundsätze)
(...)
(5) Die Erfordernisse und Planungen zwischen dem ÖPNV und dem öffentlichen Fernverkehr sind so miteinander abzustimmen, dass für beide eine bestmögliche Attraktivität
erreicht bzw. gesichert wird. Die Linien und Netze des ÖPNV sind bedarfsorientiert so
zu entwickeln, dass die Siedlungsbereiche und die sonstigen Schwerpunkte des Verkehrsaufkommens innerhalb der Region Aachen und der benachbarten Regionen schnell, zuverlässig, sicher und bequem erreicht werden können.
(6) Innerhalb der Siedlungsbereiche sollen neue Baugebiete vorrangig dort entwickelt
bzw. erschlossen werden, wo sich in fußläufiger Entfernung Haltepunkte des schienengebundenen Nahverkehrs oder eines anderen leistungsfähigen ÖPNV-Mittels befinden oder
konkret geplant sind. Soweit Siedlungsbereiche über ein geeignetes Potenzial für die
Auslastung, Verbesserung oder Neueinrichtung einer ÖPNV-Linie verfügen, soll geprüft
werden, ob eine bauliche Entwicklung initiiert werden kann, mit der eine ausreichende
Tragfähigkeit für die Sicherung des Bestandes oder für die Entwicklung einer neuen
Schienenpersonennahverkehr (SPNV)/ÖPNV-Linie oder die Anordnung einer neuen Haltestelle erreicht werden kann. Dabei ist auf eine zweckmäßige Netzeinbindung zu achten.
(7) Die ÖPNV-Netze benachbarter Verbundräume sind bedarfsgerecht miteinander zu
verzahnen. Insbesondere zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und den entsprechenden Institutionen in den Provinzen Niederländisch Limburg, Belgisch Limburg
und Lüttich ist eine enge Zusammenarbeit notwendig, um innerhalb der Euregio MaasRhein die erforderliche Durchgängigkeit des ÖPNV-Angebotes sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Da die Region Aachen andererseits auch im weiteren Einzugsbereich der
Metropolregion Rhein-Ruhr liegt, ergibt sich gleichermaßen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Verkehrsverbund
Rhein-Sieg (VRS).
(...)
2.2.3. ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan
Für den Neu- und Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV erstellt das Land einen
ÖPNV-Bedarfsplan. Er umfasst die langfristigen Planungen für den streckenbezogenen Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur und für andere bedeutsame
Investitionsmaßnahmen des ÖPNV mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr
als drei Millionen EUR. Auf dieser Grundlage erstellt das Land dann einen ÖPNVInfrastrukturfinanzierungsplan.
Darüber hinaus wurde ein "im besonderen Landesinteresse liegendes SPNV-Netz umfasst für die Erschließung aller Landesteile bedeutsame SPNV-Verbindungen mit Taktfolge, Haltestellen und Bedienungsqualität. Das SPNV-Netz darf den Umfang von landesweit 40 Millionen ZugKilometern nicht überschreiten.
Die Vorhaben des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans werden unterteilt in die
Teile A und B. Teil A beinhaltet dabei diejenigen Maßnahmen, die mit den voraussichtlich zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln realisiert werden
können (Vorhaben des Bundesprogramms nach § 6 Abs. 1 GVFG). In Teil B fließen die Vorhaben ein, die "in den Teil A nachrücken oder gegen solche ausgetauscht werden können, wenn sich die Realisierung von Vorhaben des Teils A
verzögert oder als nicht umsetzbar erweist".
19
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Vorhabenträger
Gesamtkosten
Teil A
Zuwendungsfähige
Kosten
vrsl. Zuwendung
Beginnjahr
[Mio.
Bf Aachen-Schanz
DB Station &
Service
Aachen (Region)
Reaktivierung/
Neubau Euregionetz
EVS
1,44
0,42
0,42
2015
129,80
116,30
34,89
2008
Teil B
Bf Aachen-West
DB Station &
Service
3,07
0
0
2019
Dreigleisiger
Ausbau zw.
Aachen Hbf. und
Aachen Rothe
Erde (Erweiterung
Burtscheider
Viadukt)
DB Netz AG
22,15
8,86
8,86
2019
Dreigleisiger
Ausbau Aachen
Rothe Erde Eilendorf mit
neuem Haltepunkt Berliner
Ring
DB Netz AG
21,48
8,60
8,60
2019
Tab. 2-1:
Quelle:
ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans des Landes NRW (IFP)
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des
Landes NRW (MBWSV), Stand Okt. 2013
2.2.4. Nahverkehrsplan des SPNV
Verantwortlich für Planung, Ausführung und Ausgestaltung des SPNV in Aachen
ist der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR). Dieser ist auch für die
Aufstellung des Nahverkehrsplans für den SPNV verantwortlich, der als Rahmenplan die weitere Entwicklung des SPNV im AVV-Verbundgebiet vorgibt und der
bei der Erstellung des NVP der Stadt Aachen zu beachten ist.
Der erste NVR-Nahverkehrsplan für den SPNV wird derzeit aufgestellt. Er soll aufbauend auf den vorliegenden Nahverkehrsplänen für den AVV (2005) und des
VRS (2002) - die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren
und die Ziele und Rahmenvorgaben für das zukünftige mittel- bis langfristige
betriebliche SPNV-Leistungsangebot im Gebiet des NVR festlegen. Das Zielnetz
ist in Anlage 1 im Anhang dargestellt.
In diesem Zusammenhang bilden auch Investitionsmaßnahmen wie die Reaktivierung von Strecken oder der Ausbau von Stationen einen wichtigen Rahmen für
die Angebotsgestaltung. Der NVR unterstützt Investitionen in den ÖPNV/SPNV
durch die pauschalierte Investitionsförderung des Landes NRW sowie durch weitere Mittel des Landes und des Bundes, die für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse gewährt werden.
20
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Das Planwerk wird unter Beteiligung der ÖPNV-Aufgabenträger, der benachbarten Zweckverbände für den SPNV und der im Verbundraum tätigen Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen erarbeitet.
2.3. Ziele der Stadt Aachen
Für die Entwicklung Aachens sind richtungweisende Ziele im "Leitbild Aachen
formuliert worden, welches vom Rat der Stadt 2002 verabschiedet wurde.
Im Einzelnen werden dort die Leitbilder "Aachen. Wissen schafft Zukunft",
"Aachen. Europa wächst von hier" und "Lebensqualität. Aachen hat sie" aufgeführt. Mit dem "Leitkonzept", welches 2004 im Planungsausschuss vorgestellt
wurde, wurden für die verschiedenen Felder der Stadtentwicklung Handlungsfelder und Ziele sowie für die Gesamtstadt räumliche Schwerpunkte formuliert.
Diese Ziele sind in die Erarbeitung des Masterplans Aachen 2030 eingeflossen.
Die räumlich wirksamen Zielaussagen des Masterplanes werden aktuell im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen konkretisiert.
Für das Handlungsfeld Mobilität werden die Aussagen in die Verkehrsentwicklungsplanung übernommen und detailliert. Der Prozess mit Aufstellung einer
Vision 2050, Strategie 2030 und Handlungsprogrammen für 2020 findet aktuell
statt.
Auf umweltpolitischer Ebene werden umfassende Ziele im Luftreinhalteplan sowie in der Lärmaktionsplanung ausgeführt.
2.3.1. Masterplan Aachen 2030
Der im Dezember 2012 vom Rat der Stadt beschlossene Masterplan integriert die
Zielsetzungen der verschiedenen Handlungsfelder der Stadtentwicklung und soll
als städtebauliche Entwicklungskonzeption Orientierung, Leitlinien und Impulse
für die nächsten beiden Jahrzehnte geben.
Der Masterplan beschreibt die Perspektiven und Leitlinien für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen. Dabei werden die Maßnahmen der verschiedenen
Handlungsfelder der Stadtentwicklung im Zusammenhang darstellt, räumliche
Schwerpunkte gesetzt und strategische Leitprojekte identifiziert.
Das Ziel, Aachen als attraktive, lebendige und tolerante Stadt zu erhalten und
weiter zu entwickeln, wird im Masterplan durch 11 Leitlinien, die den Rahmen für
zukünftiges Handeln abstecken, greifbar.
1. Die Qualitäten der Wissenschafts- und Technologiestadt im Kontext der Gesamtstadt nachhaltig fortentwickeln und sichtbar machen
2. Attraktive Arbeitsplätze und stabile Beschäftigungsverhältnisse erhalten /
schaffen; den Arbeitsmarkt in der Grenzregion durchlässig entwickeln
3. Eine moderne, ressourceneffiziente und umweltschonende Infrastruktur vorhalten
4. Wohnbevölkerung, Arbeitsbevölkerung und Hochschulabsolventinnen und
absolventen dauerhafter an den Standort Aachen binden
21
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
5. Wohnungsmarkt und Infrastruktur auf den demografischen Wandel und auf
neue Zielgruppen vorbereiten / Qualitätssprung
6. Eine hohe Wohn- und Lebensqualität in allen Stadtteilen gewährleisten (Grün-,
Mobilitäts- und Versorgungsangebote, Kultur-, Sport- und Freizeitangebote)
7. Sozial benachteiligte Gruppen integrieren und frühzeitig qualifizieren
8. Das historische Erbe in eine neue Zeit überführen
9. Das Naturkapital und die Kulturlandschaften der Stadt bewahren und entwickeln; das Element Wasser in der Stadt sichtbar / erlebbar machen
10. Modellstadt für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (Mobilität,
Energieversorgung, Gebäude)
11. Die gemeinsamen Stärken von Stadt und Region ausbauen und die europäische / euregionale Dimension stärken - Aachen als euregionales Oberzentrum
profilieren
Diese Leitlinien nachhaltiger Stadtentwicklung in Aachen werden im Masterplan
ozukünftig zu erarbeitenden Verkehrsentwicklungsplan (siehe auch Kap. 2.3.3.) mit Aussagen zu Zielen und Aufgaben bearbeitet.
Das wesentliche ÖVfgrund eines ablehnenden Bürgervotums nicht weiter verfolgt.
Abgeleitet aus den gesamtstädtischen Zielsetzungen werden teilräumliche Konkretisierungen für nachfolgende Schwerpunkträume vorgestellt, in denen sich
nutzungsstrukturelle und andere Probleme konzentrieren, die durch integrative
Lösungsstrategien und Nutzung von Synergien zu überwinden sind:
Burtscheid: vom Kurviertel zum modernen Gesundheitszentrum
Bahnhofsviertel: das Entree für Aachen und die Euregio
Östliche Innenstadt: neue Impulse
Ortszentrum Haaren: klimafit
Stadtumbau Preuswald
Ringe und Radialen: Wege um und in die Stadt.
2.3.2. Flächennutzungsplanung
Die raumbezogenen Zielaussagen des Masterplans bilden die Basis für den neuen
Flächennutzungsplan (FNP). Überdies sollen verschiedene von der Stadt Aachen
erstellte bzw. beauftragte Fachplanungen und -konzepte sowie teilräumliche
Planungen - soweit möglich - in den Flächennutzungsplan integriert werden.
Die dem aus dem Jahre 1980 stammenden Flächennutzungsplan zugrunde liegenden Basisdaten und Prognosen sowie die Ziele der Raumnutzungsentwicklung
stammen aus den 70er Jahren und sind inzwischen veraltet. In wichtigen Teilbereichen des kommunalen Handelns haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend verändert (bspw. demografischer Wandel, Klimawandel). Neue nationale
Zielvorgaben (Energiewende, 30 ha-Ziel, Biodiversitätsstrategie, Hochwasservorsorgekonzept u.a.) sowie Anforderungen verschiedener zwischenzeitlich geänderter Fachgesetze und Richtlinien sind auch in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Weitere Veränderungen sind absehbar. Dies vorausschauend berücksichtigend soll der aufzustellende Flächennutzungsplan neue Ziele für die Lenkung der künftigen Raumnutzungsentwicklung in den nächsten 10 - 15 Jahren
vorgeben.
22
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Aus dem aktuellen Planverfahren liegt ein erster FNP-Vorentwurf vor. Es ist beabsichtigt, nach entsprechender Beschlussfassung die Offenlage voraussichtlich
im Winter 2016 durchzuführen.
Aktuelle bereits eingeleitete großflächige Entwicklungsprojekte sind u.a. die
Planung des Wohnbaugebietes Richtericher Dell, des Gewerbestandortes Brand
Nord, die Erweiterung des Gewerbegebietes Eilendorf Süd oder die Überplanung
des grenzüberschreitenden Gewerbegebietes Avantis.
Weitere zu beachtende Projekte der Stadtentwicklung sind in Anlage 2 im Anhang dargestellt.
2.3.3. Verkehrsentwicklungsplanung
Die Ziele der Verkehrsentwicklung werden in den aktuellen Arbeiten zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) zusammengetragen. Organisiert als kontinuierlicher
Prozess wurde zunächst eine Vision Mobilität 2050 und dazu eine Analyse der
Ausgangssituation erarbeitet, der aktuell die Erarbeitung einer Mobilitätsstrategie 2030 folgt. In einem daran anschließenden Handlungsprogramm werden
konkrete Leuchtturmprojekte und Maßnahmen verifiziert. Den SUMP-Prinzipien
folgend komplettieren Evaluation und umfassende Bürgerbeteiligung den Prozess. Organisiert wird die Arbeit in acht Fachkommissionen (Abbildung 2-2), die
sowohl einer herkömmlichen sektoralen Betrachtung der Verkehrsmittel als auch
den aktuell wichtigen Querschnittsthemen "Mobilitätsmanagement", "Straßennetz und Lebensraum", "Erreichbarkeit und Wirtschaftsverkehr" sowie "Elektromobilität" folgen.
Abb. 2-2: Fachkommissionen im VEP
Neben der Bewältigung der in dem Kapitel 2.3.4. "Ziele der Umweltpolitik" dargestellten Fragestellungen, setzt sich die Verkehrsentwicklungsplanung mit unterschiedlichen Trends und Rahmenbedingungen auseinander:
23
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Die Nachfragesituation nach Mobilität verändert sich durch unterschiedliche Prozesse: Der demographische Wandel führt zu einem deutlichen Wachstum des
Anteils der älteren Jahrgänge an der Bevölkerung. Verschiedene Mobilitätstrends
werden für diese Bevölkerungsgruppe in der Fachdiskussion zurzeit prognostiziert:
a. IV-Nutzung nimmt zu (zunehmender Führerscheinbesitz und KfzVerfügbarkeit)
b. ÖV-Nutzung nimmt zu (Zuzug in die Städte, Nutzung der kurzen Wege, Stärkung der Innenstädte)
c. Aufgabe der IV-Nutzung (gestiegene Kosten des IV, sinkende Alterseinkommen)
d. Rad-/Fußnutzung steigt (zunehmender Anteil der Freizeitverkehre, Gesundheit, kurze Wege)
Durch seine Bedeutung als Universitätsstadt und durch den kontinuierlichen Zuzug von jungen Menschen wird dieser Prozess in Aachen überlagert. Dies führt
räumlich dazu, dass sich in den innenstadtnahen Stadtquartieren ein "junger"
Altersdurchschnitt erhält, während insbesondere in den äußeren Stadtbezirken
eine deutliche Zunahme des Altersdurchschnitts festgestellt werden kann.
Wissenschaftlich untermauert ist auch ein zunehmend anderes Mobilitätsverhalten der nachwachsenden Generationen. Nicht nur der Kfz-Besitz nimmt ab,
auch der Führerscheinbesitz ist sinkend. Individuelle Mobilität wird weniger
durch das eigene Auto, sondern mehr durch die individuelle Nutzung multimodaler Mobilitätsangebote definiert. Die ständig verfügbare Information über alle
möglichen Angebote und deren direkte Buchung und Nutzung stehen im Focus.
Die Entwicklung der Energiekosten führt zu steigenden Kosten der individuellen
Mobilität. Durch die tendenziell zu erwartende Verknappung der fossilen Rohsodass die Sicherung bezahlbarer Mobilitätsmöglichkeiten für die Allgemeinheit
als Aufgabe an Bedeutung gewinnt.
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit ist sowohl gesamtgesellschaftlich als auch
vor Ort in Aachen ein wesentliches Thema der Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur. Speziell bei Kindern und Jugendlichen hat die Entwicklung der vergangenen
Jahre nicht den gewünschten Verlauf genommen und sind die Unfall- und Verletztenraten zum Teil gestiegen.
Vision 2050
Bus und Bahn: Wie stellen wir die Weichen für die Zukunft?
Mit Bussen und Bahnen ist man in Aachen und im Umland immer zuverlässig und
auf den Hauptachsen schnell unterwegs. Für alle Bereiche der Stadt bestehen an
die Nachfrage angepasste, vernetzte und bezahlbare Mobilitätsangebote. Busse
und Bahnen sind kostengünstig, einfach, sicher und barrierefrei nutzbar und stellen das Rückgrat des Aachener Mobilitätsverbundes dar.
Straßennetze und Lebensräume - Das Aachener Straßennetz
Das Aachener Straßennetz befindet sich in einem guten Zustand. Alle Straßen
erfüllen die Ansprüche an eine ihnen angemessene Verkehrs- und Aufenthaltsqualität. In allen Straßen können die Einwohnerinnen und Einwohner gesund
leben und sich sicher fortbewegen. Die verkehrsteilnehmenden nehmen Rücksicht
aufeinander.
24
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Erreichbarkeit und Wirtschaftsverkehr - Aachen ist gut erreichbar
Aachen ist mit allen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Es bestehen gute Verbindungen im Fern- und Regionalverkehr. Güterverkehr wird stadtverträglich durchgeführt.
Erlebe und entdecke deine Stadt zu Fuß. Jeden Tag.
Die Menschen in Aachen können zu Fuß vieles erledigen und bewegen sich gerne
zu Fuß. Die Straßenräume und Fußwege sind gefahrlos nutzbar, barrierefrei, begrünt und attraktiv für Fußgängerinnen und Fußgänger jedes Alters. Besucherinnen und Besucher erleben Aachen im Flanieren als europäische Wissenschaftsstadt zwischen Innovation und Tradition.
Fahr Rad in Aachen - Möglichst sicher und komfortabel
Fast alle Aachenerinnen und Aachener fahren gerne und häufig mit dem Fahrrad.
Radfahren ist in Aachen und im Umland sicher und komfortabel möglich. Es gibt
komfortable und ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Die Möglichkeit, flächendeckend Fahrräder leihen zu können ist ein wichtiger Baustein des
Aachener Mobilitätsverbundes.
Pkw-Verkehr - Notwendiger Bestandteil des Stadtverkehrs
Pkws sind in Aachen leise und emissionsfrei unterwegs und verfügen über Sicherheits- und Assistenzsysteme. Die Nutzung von Pkws ist so auf die jeweilige
Verkehrssituation abgestimmt, dass Staus nur noch in Ausnahmefällen vorkommen. Das Teilen von Autos ist weit verbreitet und hat zu erheblich weniger Parkraumbedarf geführt.
Mobilitätsmanagement - Aachen clever mobil
Die Mobilität in Aachen ist effizient, umweltfreundlich und kostengünstig organisiert. Die Stadtverwaltung kümmert sich mit vielen Partnern darum, dass es attraktive und einfach verständliche Mobilitätsangebote gibt. Alle Mobilitätsangebote in der Region Aachen lassen sich einfach und grenzüberschreitend nutzen
und kombinieren.
Elektromobilität wird in Aachen entwickelt und genutzt!
Aachen ist ein europäisches Kompetenzzentrum für Elektromobilität. Die Verkehrsmittel in Aachen sollen vollständig ohne fossile Kraftstoffe auskommen. Die
benötigte Energie wird klimaneutral hergestellt - soweit möglich in der Region
Aachen selber.
2.3.4. Ziele der Umweltpolitik
Gesunde Wohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen zu schaffen und zu erhalten
zählt zu den wesentlichsten Aufgaben des kommunalen Handelns. Eine nachhaltige, also dauerhaft umweltgerechte Mobilität trägt wesentlich dazu bei. Schadstoffe und Lärmbelastungen im motorisierten Straßenverkehr und damit auch im
öffentlichen Personennahverkehr zu verringern, ist daher ein zentraler Bestandteil der städtischen Mobilitäts- und Stadtentwicklungsstrategie.
Dies betrifft u.a. die Luftqualität. Der Luftreinhalteplan 2015 stellt nach wie vor
Überschreitungen von Partikelemissionen, insbesondere aber von Stickoxiden
dar. Durch die ungünstigen Luftaustauschbedingungen im Aachener Talkessel
erreichen die Schadstoffbelastungen an zahlreichen Hauptverkehrsstraßen ein
deutlich höheres Ausmaß als im Umland. Neben der Wilhelmstraße und anderen
Abschnitten des Alleenrings sind hier vor allem der Adalbertsteinweg, die Jülicher Straße, Peterstraße, Krugenofen/Kasinostraße und obere Theaterstraße zu
25
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
nennen. Messungen, u.a. an der Landes-Luftmessstationen AachenWilhelmstraße, aber auch EDV-gestützte Modellrechnungen belegen, dass die
bestehenden gesundheitsbezogenen Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinien
für Stickstoffdioxid (NO2) und teilweise auch für Feinstaub (PM10) hier überschritten werden.
Hinsichtlich der Lärmbelastung werden aufgrund des Verkehrsaufkommens und
der bestehenden Baustruktur an verschiedenen Hauptverkehrsstraßenabschnitten kritische und gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen erreicht, die auch
mit Blick auf die EU-Verordnung zum Umgebungslärm nachhaltig zu reduzieren
sind. Gemäß Lärmaktionsplan 2013 sind ca. 15% der Bevölkerung Aachens tagsüber gesundheitsbeeinträchtigenden Lärmemissionen oberhalb von 65 dB(A)
ausgesetzt, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen oder die eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach sich ziehen. Während der Nachtstunden zwischen 22
Uhr und 6 Uhr sind sogar 39% der Einwohnerinnen und Einwohner hohen Lärmbelastungen mit teilweise erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen ausgesetzt.
Zur Minderung dieser verkehrsbedingten Belastungen und zur Förderung der
Lebensqualität im Stadtgebiet Aachen favorisiert die Verwaltung einen integrierten Planungsansatz, der die Belange der Luftreinhaltung, des Lärmschutzes und
des Klimaschutzes berücksichtigt. Wichtigste Instrumente hierzu sind die nachhaltige Stärkung des Umweltverbundes (Rad- und Fußverkehr, ÖPNV), der Einsatz emissionsfreier Fahrzeugtechnologien (insbesondere Elektrofahrzeuge) sowie die Sicherung und Förderung günstiger stadtklimatischer Bedingungen
(Bachtäler freihalten, Grünversorgung).
Für den ÖPNV stehen dabei die kontinuierliche Steigerung der Personenkilometer, die verstärkte Erschließung der Berufspendlerinnen und -pendler als Nutzergruppe und der Einsatz umweltfreundlicher Technik im Vordergrund.
26
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3. Qualitätsanforderungen
3.1. Grundsätze und Strategie
Der Nahverkehr trägt dazu bei, den täglichen Verkehrsbedarf sozial- und umweltverträglich abzuwickeln. Steigende Energiekosten und die aktuelle Klimadiskussion verstärken die Marktchancen und erfordern eine Sicherung bzw. einen
Ausbau der Leistungsfähigkeit des ÖPNV. Deshalb müssen die Alternativen zur
Nutzung des privaten Pkw weiter verbessert werden.
Die strukturellen Unterschiede des Ballungskerns Aachen, der Ballungsrandzone
und der überwiegend ländlich geprägten Gebiete im südlichen Verbundgebiet
sind in angemessener Weise zu berücksichtigen. Das Nahverkehrsangebot muss
dazu beitragen, die Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Daseinsvorsorge zu befriedigen und sollte eine kundenorientierte Bedienung des Stadtgebietes gewährleisten. Siedlungsstrukturelle Entwicklungen
müssen berücksichtigt und sinnvoll unterstützt werden. Die Integration neuer
Wohn- und Gewerbeflächen in das Netz- und Bedienungsangebot muss frühzeitig
konzeptionell vorbereitet werden. Den Belangen mobilitätseingeschränkter Menschen muss bei der Ausgestaltung des ÖPNV in geeigneter Weise Rechnung getragen werden.
Aufgrund der angespannten Finanzlage der Stadt sind die Handlungsspielräume
eingeschränkt. Von daher kommt der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des
ÖPNV eine besondere Bedeutung zu.
Gemäß § 8 (3) des ÖPNV-Gesetzes NRW (ÖPNVG NRW) soll der Nahverkehrsplan
Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot festlegen, das
Anforderungsprofil. Das Anforderungsprofil definiert eine angemessene Bedienung im Sinne des § 2 (3) ÖPNVG NRW sowie die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung gemäß § 1 Regionalisierungsgesetz (RegG) und
§ 8 (3) Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Das Anforderungsprofil stellt sicher, dass ein möglicher kommerzieller Verkehr im
Sinne der Daseinsvorsorge eine vom Aufgabenträger festgelegte Qualität im
ÖPNV-Angebot im Gebiet eines Aufgabenträgers, ungeachtet der Rechtsstellung
der Verkehre, dessen verkehrspolitischem Willen entspricht.
Der Nahverkehrsplan bildet also die Grundlage für die Fortentwicklung des Nahverkehrs und ist Basis für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge an
das kommunale Verkehrsunternehmen mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Erbringung von ÖSPV-Verkehrsleistungen gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schienen und Straße. Der NVP schreibt einheitliche Kriterien hinsichtlich der Betrauungsmodalitäten fest. Das hier aufgestellte Anforderungsprofil stellt - in Verbindung mit ergänzenden Beschlüssen zur Fortschreibung des Anforderungsprofils und in Verbindung mit den jährlich zu beratenden und im Etat des AVV einzustellenden
Änderungen des Leistungsangebotes - den Umfang der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 dar.
27
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Im Wesentlichen werden für die zukünftige Ausgestaltung des ÖPNV folgende
Ziele verfolgt:
Sicherung der Mobilität
Schaffung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur
Erhalt der Angebotsqualität
Erhöhung der Attraktivität und
Steigerung der Wirtschaftlichkeit
Sicherung der Mobilität
Gemäß ÖPNVG haben die Aufgabenträger für die Sicherung der Mobilität und
damit für eine angemessene Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen
im öffentlichen Personennahverkehr im Rahmen des Nahverkehrsplanes zu sorgen. Auch in weniger verdichteten Gebieten muss ein Mindestangebot im ÖPNV
zur Verfügung stehen. Für eine angemessene Bedienung der Bevölkerung mit
Nahverkehrsangeboten sind auch in den Tagesrandlagen (Früh- und Spätverkehr)
anspruchskonforme Angebote notwendig.
In gering besiedelten Räumen besitzt der Pkw eindeutige Systemvorteile. Eine
wirtschaftlich akzeptable Auslastung von Bussen und Bahnen ist hier kaum zu
erreichen. Zudem ist wahrscheinlich, dass eine Verdichtung des Angebotes nicht
zu nennenswerten Nachfragesteigerungen führt. Zur Sicherung der Mobilität
können hier die Vorteile flexibler, bedarfsorientierter Bedienungsformen genutzt
werden.
Wesentliche Maßnahmen zur Sicherung der Mobilität sind:
Integration aller Siedlungsbereiche ab 250 Einwohnerinnen und
Einwohner (Empfehlung des VDV) in das ÖPNV-Angebot, sofern unter
betrieblichen und topografischen Gesichtspunkten möglich und
zweckmäßig,
Einsatz von Bedarfsverkehren (Anruf-Linien-Taxen, Rufbusse, AnrufSammel-Taxen) zur Erschließung von Räumen mit schwacher
Verkehrsnachfrage, z.B. in peripheren Ortslagen, bzw. zu Zeiten
schwacher Verkehrsnachfrage.
Schaffung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur
Die Systemvorteile Schnelligkeit, Zuverlässigkeit, Kapazitätsvermögen im SPNV
sollen durch systematische Vernetzung mit dem ÖSPV ausgeschöpft werden. An
den Verknüpfungspunkten Bus/Schiene und Bus/Bus werden die Angebote aufeinander abgestimmt. Erschließungs- und Verbindungslücken sollen geschlossen
werden.
Erhalt der Angebotsqualität
Die Angebotsqualität kann durch folgende Maßnahmen verbessert werden:
28
klare Produktgestaltung im Leistungsangebot
Systematisierung der Angebote (Vertaktung)
Einsatz moderner Fahrzeuge
Beschleunigungsmaßnahmen
benutzerfreundliche Ausgestaltung der Verkehrsanlagen
Ausbau von P+R- und B+R-Anlagen
kundenorientierte Ausgestaltung der Tarife, der Vertriebs- und
Informationswege.
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Erhöhung der Attraktivität
Ein gut ausgebautes ÖPNV-System erhöht die Attraktivität der Stadt als Standort
für Wohnen, Arbeiten und Freizeitgestaltung. Dies gilt sowohl für die innere Erschließung durch den Stadtverkehr als auch für die Angebote, die Stadt und Umland miteinander verbinden.
Durch Erhöhung der Attraktivität der Angebote im ÖPNV soll das Verkehrsmittelwahlverhalten zugunsten des Nahverkehrs verlagert werden. Die Handlungsspielräume sind hierbei aufgrund der Wechselwirkungen insbesondere zum MIV
eingeengt. Markante Verlagerungen können nur dann erreicht werden, wenn
durch differenzierte Ansätze in einem Gesamtverkehrskonzept auch der verkehrspolitische Wille zu einer sozial- und umweltverträglichen Ausgestaltung des
Gesamtverkehrs zum Ausdruck kommt.
Die Attraktivität des ÖPNV wird im Wesentlichen durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
gute Erreichbarkeit
hohe Zuverlässigkeit
kurze Reisezeiten
angemessenes Preis-Leistungsverhältnis
gute Beförderungsqualität
einfacher Zugang (Information, Tarif, Vertrieb).
Die Systemvorteile des ÖSPV/SPNV müssen für die Bürgerinnen und Bürger klar
erkennbar und spürbar werden. Sie sind allerdings nicht flächendeckend zu erreichen, da in ländlich strukturierten Bereichen der ÖPNV an seinen Grenzen stößt.
In diesen Bereichen muss daher das Ziel sein, eine angemessene Grundversorgung sicherzustellen.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Merkmale orientiert sich die zukünftige Ausgestaltung des ÖSPV an folgenden Vorgaben:
Schaffung und Erhalt einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur mit
ausreichendem Beförderungsangebot auf starken Verkehrsachsen,
differenzierten Bedienungsformen unter Berücksichtigung der jeweiligen
Verkehrsaufgaben,
verbesserte Abstimmung der Angebote im Bus- und Schienenverkehr an
wichtigen Verknüpfungspunkten und
Schließung von Verbindungslücken.
Steigerung der Angebotsqualität mit
Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur durch
a) Einsatz moderner Fahrzeuge
b) Beschleunigungsmaßnahmen
c) benutzerfreundliche Ausgestaltung der Verkehrsanlagen
d) Ausbau von Mobilitätsstationen, P+R- und B+R-Anlagen,
klare Produktgestaltung im Leistungsangebot,
Systematisierung der Angebote (Vertaktung) und
kundenorientierte Ausgestaltung der Tarife, der Vertriebs- und
Informationswege.
29
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Die angestrebte Stärkung des ÖPNV bedarf der Unterstützung durch Maßnahmen
der Stadtentwicklung. Bei Einrichtung neuer Siedlungs- und Wirtschaftsstandorte
sollten die Aspekte der ÖPNV-Erschließung insbesondere vor dem Hintergrund
der betrieblichen Folgekosten verstärkt berücksichtigt werden. Die Integration
neuer Wohn- und Gewerbeflächen in das ÖPNV-Netz muss daher frühzeitig konzeptionell vorbereitet werden.
Steigerung der Wirtschaftlichkeit
Die Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV sowie zur Sicherung
der Mobilität können nur insoweit verfolgt werden, wie sie mit den finanziellen
Handlungsspielräumen in Einklang stehen. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von besonderer Bedeutung. Eine
kontinuierliche Überprüfung des betrieblichen Leistungsangebotes, der Nachfrage und der Marktsituation ist notwendig. Bei jeder Maßnahme im betrieblichen
und tariflichen Bereich ist auch das zukünftig zu erwartende wirtschaftliche Ergebnis zu berücksichtigen.
Insgesamt wird auch zukünftig eine Kostendeckung mindestens auf dem heutigen Niveau angestrebt werden. Alle Möglichkeiten zur Minderung der ÖPNVDefizite durch organisatorische, werbetechnische und tarifliche Maßnahmen
sollten ausgeschöpft werden.
Kriterien des Anforderungsprofils
Das Anforderungsprofil des Aufgabenträgers formuliert die Qualitätsanforderungen für den ÖSPV im Planungsgebiet und bildet den konzeptionellen Rahmen der
Weiterentwicklung des ÖSPV für den Geltungszeitraum des Nahverkehrsplans.
Das Anforderungsprofil setzt sich zusammen aus Verbundstandards, die AVVweit gültige Zielvorgaben beinhaltet, sowie aufgabenträgerspezifische Standards, die lokal abweichend sein können.
In einem weiteren Arbeitsschritt wird das aktuelle ÖPNV-Angebot in Aachen an
den definierten Anforderungen gemessen. Das Ergebnis dieser Analyse ist die
Basis der Maßnahmenkonzeption. Diese beinhaltet die Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ÖPNV, die zur Erreichung der Vorgaben des Anforderungsprofils
beitragen sollen.
30
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Das Anforderungsprofil für den ÖSPV in Aachen umfasst folgende Aspekte:
Anforderungsprofil für den ÖSPV
Standard
Qualitätsmerkmal
Merkmalsausprägung
Aufgabenträger
Angemessene Verkehrsbedienung / räumliche
Standards
Erschließungsqualität
●
●
Betriebliche Qualitätsstandards
Betriebszustände
Verbindungsqualität
Produktpalette
Leistungsangebot
Verknüpfung der Verkehrssysteme
Qualitätsstandards zur
Infrastruktur
Fahrzeuge
Ortsfeste Infrastruktur
Haltestellen
Tarifgestaltung im Verbund
Verbundtarif
Qualitätsanforderungen
an den Kontaktstellen
zum ÖPNV-Nutzer
Kommunikation/Information
Service
Vertrieb
Service- und Fahrpersonal
●
●
●
●
●
●
●
Verbund
●
●
○
●
●
●
●
●
●
●
○ = gemäß Förderrichtlinie
Tab. 3-1:
Anforderungsprofil für den ÖSPV
So stellt die Stadt Aachen vor dem Hintergrund der problematischen Emissionswerte in der Innenstadt besonders hohe Anforderungen an die Umweltstandards
der Fahrzeuge.
Die Umsetzung dieses Anforderungsprofils wird sich in starkem Maße an den
vorhandenen finanziellen Handlungsspielräumen und den erzielbaren Ergebnissen orientieren müssen.
31
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.2. Angemessene Verkehrsbedienung/räumliche
Qualitätsstandards
Zu unterscheiden ist die Erschließungsqualität als Kriterium für die Erreichbarkeit
des ÖPNV und die Verbindungsqualität, worunter die Bedienungshäufigkeit, die
zeitliche Verfügbarkeit und die Taktung fallen.
3.2.1. Erschließungsqualität
Möchte ein Kunde den ÖPNV nutzen, muss er zunächst ein geeignetes Verkehrsmittel in zumutbarer Entfernung vorfinden. Quelle und Ziel müssen also durch
den ÖPNV erschlossen sein. Die Güte der Erschließung wird durch die Erschließungsqualität beschrieben.
Die Anzahl und die Lage der Haltestellen sowie deren Bedienungshäufigkeit geben Aufschluss über die Qualität der Erschließung. Jede Haltestelle bildet das
Zentrum ihres Einzugsbereiches. Als Zielvorstellung für die zumutbare fußläufige
Erreichbarkeit der Haltestellen wird von folgenden Ansätzen ausgegangen:
Tab. 3-2:
Zielwerte für die Raumerschließung durch den ÖPNV
Innerhalb des Alleenrings soll eine höhere Erschließungsqualität gewährleistet
werden. Unterschieden werden Einzugsbereiche, jeweils von Bus und Regionalbahn, in zwei Qualitätsmaßstäben. Die maximale fußläufige Entfernung zur Haltestelle soll nach Möglichkeit der Qualitätsstufe 1 entsprechen.
3.2.2. Verbindungsqualität
Schnelle, häufige, vertaktete und nach Möglichkeit direkte Verbindungen zwischen Wohnstätten, Arbeitsstätten, Schulen, Freizeiteinrichtungen und wichtigen
Versorgungsbereichen kennzeichnen eine gute Verbindungsqualität. Die Verbindungsqualität muss in zeitlicher und räumlicher Hinsicht dem Mobilitätsverhalten
der Bürgerinnen und Bürger angepasst sein (Betriebszustände, Bedienungshäufigkeiten und Umsteigehäufigkeiten).
Betriebszustände
Die Bedienungshäufigkeit von Verkehrsangeboten ist zu verschiedenen Tageszeiten und in verschiedenen Räumen unterschiedlich. In Abhängigkeit zu der im
Tagesverlauf schwankenden Fahrgastnachfrage ergeben sich drei Betriebszustände; Hauptverkehrszeit (HVZ), Normalverkehrszeit (NVZ) und Schwachverkehrszeit (SVZ).
32
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Diese Betriebszustände werden je nach Tag (Werktag, Samstag, Sonn- und Feiertag) zu unterschiedlichen Zeitabschnitten gefahren.
montags-freitags
samstags
Hauptverkehrszeit,
HVZ
Abdeckung der morgendlichen und nachmittäglichen Verkehrsspitzen
durch Taktverdichtungen
und Verstärkerfahrten
Normalverkehrszeit,
NVZ
Betriebsbeginn (ca. 6:00
Uhr) bis abends 20:00 Uhr
vormittags (ab ca.
9:00 Uhr) bis 18:00
Uhr
Schwachverkehrszeit,
SVZ
ab ca. 20:00 Uhr bis Betriebsende (ca. 2:00 Uhr)
Betriebsbeginn (ca.
6:00 Uhr) bis ca.
9:00 Uhr sowie ab
ca. 18:00 Uhr bis
Betriebsende (ca.
4:00 Uhr)
Tab. 3-3:
sonn- und
feiertags
ganztägig
Bedienungszeiten (Betriebszustände HVZ/NVZ/SVZ)
In der Normalverkehrszeit (NVZ) wird ein Grundtakt angeboten, der in den
Hauptverkehrszeiten (HVZ), ausgerichtet auf die verschiedenen Nutzergruppen,
wie z.B. Auszubildende und Berufstätige, bedarfsorientiert verdichtet wird.
Während der Schwachverkehrszeiten (SVZ) erfolgt ein reduziertes Angebot, das
auch bei geringer Nachfrage durch Bedarfsverkehre abgedeckt werden kann. Zu
dieser Zeit wird am zentralen Verknüpfungspunkt Aachen Bushof zwischen allen
Buslinien Anschlussverkehr (Blockverkehr) gefahren. Ein Umsteigen ist dann zwischen den einzelnen Linien am Bushof gewährleistet.
Bedienungshäufigkeit
In räumlicher Hinsicht wird zur Bewertung der Verbindungsqualitäten (Tabelle 34) die Bedienungshäufigkeit für das Grundangebot nach Ballungskern, Ballungsrandzone und ländlich strukturiertem Bereich unterschieden. Übergänge zwischen diesen Bereichen sind sinngemäß einzupassen. Bei der Formulierung der
Zielwerte wird grundsätzlich zwischen Regional- und Lokalverkehr unterschieden.
Umsteigehäufigkeit
Die Umsteigehäufigkeit soll so gering wie möglich gehalten werden. Für alle lokalen Verbindungen in Aachen wird ein maximal einmaliges Umsteigen als Mindeststandard festgelegt. Leitgröße für die Umsteigehäufigkeit ist die überwiegende Anzahl der Umsteigevorgänge, die für eine Verbindung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln akzeptiert wird.
Verbindungskategorien in Aachen
Abbildung 3-1 zeigt die Gliederung des Stadtgebietes mit den daraus abgeleiteten Verbindungen. In Tabelle 3-4 sind für die verschiedenen Verbindungskategorien Zielwerte der Bedienungshäufigkeiten in zwei Qualitätsstufen dargestellt.
Aufgrund stark gebündelter Nachfrageströme (z.B. im Ausbildungsverkehr) sind
in Teilbereichen und bestimmten Zeitlagen deutlich höhere Bedienungshäufigkeiten erforderlich.
33
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Grundsätzlich wird ein 7,5/15/30/60-Minuten-Fahrplanraster angewandt. Diese
Taktstruktur entspricht auch der aktuellen und zukünftigen Angebotsstruktur im
Schienenverkehr.
Im Regionalverkehr
Zentrale-Orte-Kategorien Oberzentrum (OZ), Mittelzentrum (MZ) und Grundzentrum (GZ) unterschieden. Höchstes Qualitätsziel ist danach der 7,5-Minuten-Takt
in der HVZ zwischen dem OZ und den MZ im Ballungsrand.
Abb. 3-1:
34
Raum- und Verbindungskategorien Nahverkehrsplan
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Im Lokalverkehr auf städtischer Ebene werden weitere Raumeinheiten differenziert:
Der als Kernbereich (ZA) dargestellte Raum lässt sich nicht straßengenau
abgrenzen und umfasst den Citybereich mit den angrenzenden Wohnund Universitätsvierteln einschließlich Campus Melaten, zu dem ebenfalls
ein hohes verkehrliches Angebot bereitgehalten werden soll.
Als Siedlungsschwerpunkte (SP) werden Raumeinheiten mit mehr als
2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dargestellt.
Als solitäre Ortsteile (OT) werden kleinere und geringer besiedelte
Raumeinheiten differenziert, in denen mehr als 250 Menschen leben
sollen und bei denen eine Grundversorgung sichergestellt werden soll.
Die höchste Angebotsqualität wird im lokalen Verkehr im Kernbereich angestrebt, wo ein dauerhafter 7,5-Minuten-Takt in der HVZ und NVZ das Ziel ist. In
einer zweiten Wertigkeit sind die Verbindungen zwischen den umgebenden Siedlungsschwerpunkten und dem Kernbereich zu sehen, wo grundsätzlich ein 15Minuten-Takt angestrebt wird. Es folgen bestimmte ausgewählte Tangentialverbindungen zwischen Siedlungsschwerpunkten (z.B. Verlautenheide - Eilendorf
oder Eilendorf - Brand) und dann schließlich die Anbindung solitärer Ortsteile an
die nahe gelegenen Siedlungsschwerpunkte bzw. den Kernbereich.
35
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Regionale Verbindungen (Verbindungen zwischen den Kernbereichen der Kommunen)
Verbindungskategorie
HVZ
NVZ
SVZ
Lokale Verbindungen
HVZ
Oberzentrum
NVZ
Oberzentrum
SVZ
Oberzentrum
Ballungskern
Ballungsrandzone
Fahrzeugfolgezeit
Fahrzeugfolgezeit
Zone mit überwiegend
ländlicher Struktur
Fahrzeugfolgezeit
Qualitätsstufe 1
Mindeststandard
Qualitätsstufe 1
Mindeststandard
Qualitätsstufe 1
Mindeststandard
GZ-GZ
-
-
-
-
60
60
GZ-MZ
-
-
-
-
60
60
GZ-OZ
-
-
-
-
30
30
MZ-MZ
-
-
15
15
30
30
MZ-OZ
-
-
7,5
15
15
30
OZ-OZ
15
30
-
-
-
-
GZ-GZ
-
-
-
-
60
120
GZ-MZ
-
-
-
-
60
60
GZ-OZ
-
-
-
-
30
60
MZ-MZ
-
-
15
30
30
60
MZ-OZ
-
-
15
30
30
60
OZ-OZ
30
60
-
-
-
-
GZ-GZ
-
-
-
-
120
120
GZ-MZ
-
-
-
-
60
120
-
GZ-OZ
-
MZ-MZ
-
-
-
60
120
30
60
60
120
MZ-OZ
-
-
30
30
60
120
OZ-OZ
30
60
-
-
-
-
ZA-ZA
ZA-SP
SPSP***
7,5
15
-
-
-
-
15
15/20
-
-
-
-
ZA-OT
30
60
-
-
-
-
30
30
-
-
-
-
ZA-ZA
7,5
15
-
-
-
-
ZA-SP
SPSP***
15
30
-
-
-
-
30
60
-
-
-
ZA-OT
60
60
-
-
-
-
ZA-ZA
15
30
-
-
-
-
ZA-SP
SPSP***
15/20
30
-
-
-
-
60
60
-
-
-
-
ZA-OT
60
120**
** auf lokalen Verbindungen ist die Wertigkeit alternativer Angebotsformen gegenüber der 120Minuten-Bedienung zu überprüfen
*** die Verbindung SP-SP bezieht sich auf ausgesuchte Siedlungsbereiche in Tangentiallage
GZ: Grundzentrum
ZA: Kernbereich Aachen
HVZ: Hauptverkehrszeit
MZ: Mittelzentrum
SP: SiedlungsschwerNVZ: Normalverkehrszeit
OZ: Oberzentrum
punkt
SVZ: Schwachverkehrszeit
OT: solitärer Ortsteil
Tab. 3-4:
Zielvorstellungen zu Bedienungshäufigkeiten
36
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.3. Betriebliche Qualitätsstandards
3.3.1. Produktpalette
In Abhängigkeit von der Verkehrsaufgabe (z.B. Regionalverkehr, Lokalverkehr,
Schnellverkehr oder Bedarfsverkehr) kommen unterschiedliche Produkte zum
Einsatz. Diese müssen miteinander verknüpft werden und räumlich über die
Stadtgrenzen hinaus in ein gemeinsames Verbundkonzept integriert sein.
Die unterschiedlichen Betriebsformen sind in der nachfolgenden nach Verkehrsaufgaben differenzierten Produktpalette dargestellt. Die Betriebsformen sollen
hierarchisch aufeinander abgestimmt und miteinander verknüpft sein. Die Anschlusssicherung an zentralen Verknüpfungspunkten ist sicherzustellen. Die
Komponenten der Produktpalette sollen sich zu einem AVV-weiten Gesamtsystem
des SPNV/ÖSPV zusammenfügen.
Produktspezifische Standardmerkmale für Fahrzeuge des SPNV (RE, RB, S-Bahn)
werden in Nahverkehrsplan des SPNV festgelegt. Die Weiterentwicklung der
SPNV-Produktpalette im AVV- und VRS-Gebiet obliegt seit 2008 dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR).
Ein produktorientiertes Linienbezeichnungssystem soll durchgängig angewandt
werden. Alle vorgesehenen Produktformen sind im AVV in verschiedenen Ausprägungen - insbesondere bzgl. Schnellverkehren und bedarfsorientierte Bedienungsformen - bereits im Angebot vorhanden.
37
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 3-2:
Produktpalette im AVV
Jedem einzelnen Produkt werden spezifische Standards in Hinsicht auf folgende
Merkmale zugeordnet:
38
Produktkennzeichnung (Name, Nummer, lokale Identifikation)
Verkehrsaufgabe (Funktion, Zielgruppe, Reiseweite)
Charakteristik (Betriebsform, Linienführung, Haltestellenabstand,
Beförderungsgeschwindigkeit)
Bedienung (Betriebszeit, Bedienungshäufigkeit)
Fahrzeug (Fahrzeugtyp, Qualitätsmerkmale)
Service und Komfort (besondere Ausstattung, Fahrradmitnahme u.a.)
Tarif (bei besonderen Angeboten)
Erscheinungsbild (Design, Erkennungsmerkmale).
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
RegionalExpress (RE)
1
mind. 15 km
täglich 5.00 bis 24.00 h
mind. 80 km/h
Taktverkehr
i.d.R. Doppelstockzug
2 Beförderungsklassen
Komfort-Ausstattung
Tag:
60 Min.
Abend:
60 Min.
Wochenende: 60 Min.
Verkehrsaufgabe:
Schnelle Verbindung von Städten und Regionen entlang der Hauptverkehrsachsen. Zielgruppe: insbesondere Berufspendlerinnen und -pendler und
Gelegenheitsfahrerinnen und -fahrer mit großen bis sehr großen Reiseweiten.
Gemäß den Vorgaben des Landes NRW werden ausgewählte RE-Linien
schrittweise in das Netz Rhein Ruhr Express (RRX) überführt.
Charakteristik:
Schnellverkehr. Hält nur an ausgewählten Haltestellen in zentralen Stadtbereichen. Verkehrt über die Anlagen des Fernverkehrs und übernimmt Zubringerfunktionen zum Fernverkehr. Systematische Verknüpfung gemäß ITF in den
Verkehrsknoten. Haltestellenabstand außerhalb geschlossener Ortschaften
mindestens 15 km.
Bedienung:
Betriebszeit: täglich 5.00 bis 24.00 h.
Richtwerte für die Linienbedienungshäufigkeit
Tagesverkehr:
60 Min.
Abendverkehr:
60 Min.
Wochenende:
60 Min.
Fahrzeug:
In der Regel lokbespannte Doppelstockzüge; bei RRX-Linien gelten spezifische
Vorgaben.
Behängung: max. 6 Wagen/Zug, niveaugleicher Einstieg.
Service und Komfort:
Zwei Beförderungsklassen.
Ansage/Anzeige der Halte.
Platz für Fahrräder, Rollstühle, Kinderwagen, Traglasten.
Gepolsterte, textilbezogene Sitze.
Ggf. Klimatisierung, WC, Bewirtschaftung.
Erscheinungsbild:
Zurzeit gemäß DB-Produktlinie, bei RRX-Linien Erscheinungsbild gemäß Vorgaben des Landes.
Tab. 3-5:
Produkt RegionalExpress
39
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
RegionalBahn (RB)
2
raumabhängig, mind. 3km
täglich 5.00 bis 24.00 h
mind. 80 km/h
Taktverkehr
Triebwagen
2 Beförderungsklassen
Komfort-Ausstattung
Tag:
30/60 Min.
Abend:
60 Min.
Wochenende:
60 Min.
Verkehrsaufgabe:
Dient der Flächenerschließung entlang der Schienenachse, verbindet Städte
und Gemeinden in der Region und übernimmt Zubringerfunktion zum RegionalExpress und Fernverkehr. Bildet ggf. zusammen mit der Stadtbahn das
Grundnetz des regionalen Schienenverkehrs. Zielgruppe sind alle Personen mit
mittleren Reiseweiten.
Charakteristik:
Bedient alle Bahnhöfe und Haltepunkte am Linienweg. Verkehrt weitestgehend auch über die Anlagen des Fernverkehrs. Kann ggf. in innerstädtische
Nahverkehrssysteme eingebunden werden. Haltestellenabstand abhängig von
der Siedlungsstruktur.
Bedienung:
Betriebszeit: täglich 5.00 bis 24.00 h.
Mindeststandard
Gehobener Anspruch
Tagesverkehr:
60 Min.
30 Min.
Abendverkehr:
60 Min.
60 Min.
Wochenende:
60 Min.
60 Min.
Fahrzeug:
Triebwagen bzw. lokbespannte Züge.
Niveaugleicher Einstieg, Zulassung für Betrieb nach BO-Strab.
Service und Komfort:
Zwei Beförderungsklassen.
Ansage/Anzeige der Halte.
Platz für Fahrräder, Rollstühle, Kinderwagen, Traglasten.
Gepolsterte Sitze, Großflächenfenster, ggf. Klimatisierung.
Erscheinungsbild:
Gemäß euregio bahn, Rurtalbahn, DB-Produktlinie.
Tab. 3-6:
40
Produkt RegionalBahn
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
S-Bahn
3
mind. 1500 - 3000 m
täglich 5.00 bis 24.00 Uhr
mind. 50 km/h
dichter Taktverkehr
Lokbespannter Zug,
Triebwagenzug
Tag:
60 Min.
Abend:
60 Min.
Wochenende: 30/60 Min.
2 Beförderungsklassen
Komfortaustattung
Verkehrsaufgabe:
Bedienung der aufkommensstarken Vorort-, Stadt- und Nachbarortsverkehre
insbesondere im Einzugsbereich von Großstädten. Sie ergänzt bzw. ersetzt die
RegionalBahn in Räumen mit sehr hohem Fahrgastaufkommen. Zielgruppe
sind alle Personen mit kurzen bis mittleren Reiseweiten.
Charakteristik:
Bedient alle Bahnhöfe und Haltepunkte am Linienweg. Verkehrt vorwiegend
auf eigenem Gleiskörper - außerhalb des Großstadtgebiets auch über Hauptstrecken bzw. Anlagen des Fernverkehrs - und übernimmt in ihrem Versorgungsgebiet auch Zubringerfunktionen zum Fernverkehr. Systematische Verknüpfung an die lokalen Busverkehre und an den Regionalverkehr gemäß ITF
in den Verkehrsknoten. Haltestellenabstand abhängig von der Siedlungsstruktur, im geschlossenen Bebauungsbereich ca. 1500 m, im ländlichen Bereich
mindestens 3000 m.
Bedienung:
Betriebszeit: täglich 5.00 bis 24.00 h.
Bedienungsstandard
Tagesverkehr:
i.d.R. 20 (15) Min. (nachfragebedingte
Taktverdünnung auf 30 Min.)
Abendverkehr:
60 Min.
Wochenende:
30/60 Min.
Fahrzeug:
Lokbespannte Züge oder Triebwagenzüge.
Service und Komfort:
Zwei Beförderungsklassen.
Ansage/Anzeige der Halte.
Fahrausweiserwerb und Fahrausweisentwertung.
Platz für Fahrräder, Rollstühle, Kinderwagen, Traglasten.
Gepolsterte Sitze.
Erscheinungsbild:
Zurzeit gemäß DB-Produktlinie.
Tab. 3-7:
Produkt S-Bahn
41
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Schnellbus (SB)
4
abhängig von den örtlichen
Gegebenheiten
Täglich, HVZ / NVZ / SVZ
mind. 30 km/h
Taktverkehr
Gelenkbus oder Linienbus
Werktag:
30 / 60 Min.
Wochenende: 60 / 120 Min.
Komfort-Ausstattung
Verkehrsaufgabe:
Schnelle Verbindung zwischen Städten und Gemeinden in der Region entlang
der Hauptverkehrsachsen. Wird insbesondere auf stark nachgefragten Relationen ohne direkte Schienenverbindung als Ergänzung zu vorhandenen Regionalbuslinien eingesetzt.
Charakteristik:
Schnellverkehr. Hält nur an ausgewählten Haltestellen. Möglichst direkte,
eindeutige Linienführung, auch über Schnellstraßen oder Bundesautobahnen.
Mögliche Betriebsformen sind:
a) Bus hält an zentralen Haltestellen am Linienweg.
b) Bus hält nur an allen Haltestellen im Quell- und Zielgebiet.
Haltestellenabstand abhängig von den örtlichen Gegebenheiten.
Bedienung:
Betriebszeit: täglich, HVZ/NVZ/SVZ, Taktverkehr.
Richtwerte für die Linienbedienungshäufigkeit
Tagesverkehr:
30 / 60 Min.
Wochenende:
60 / 120 Min.
Fahrzeug:
Gelenkbus oder Solobus.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung gemäß Tabelle 3-19, Fahrzeug mit folgenden zusätzlichen Besonderheiten:
Ausstattung mit gehobenem Komfort: Ausreichendes Sitzplatzangebot, Gepäckablage, gepolsterte Sitze. Fahrgastinformation mit Haltestellenanzeige,
(Anschluss- und Verspätungsinformation wünschenswert).
Erscheinungsbild:
Gemäß der abgestimmten Produktlinie des Verkehrsträgers.
(Bild: R. Schulteis)
Tab. 3-8:
42
Produkt Schnellbus
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Regionalbus
5
in Ortslagen 300 - 400 m
täglich HVZ / NVZ / SVZ
mind. 20 km/h
Taktverkehr
Gelenkbus, Linienbus
Tag:
15 / 30 / 60 Min.
Abend:
30 / 60 Min.
Wochenende: 60 / 120 Min.
Standard-Ausstattung
Verkehrsaufgabe:
Dient der Flächenerschließung und der Verbindung der Städte, Gemeinden
und Ortsteile. Übernimmt in Korridoren ohne ergänzende Ortsbus-Systeme
auch die Ortserschließung. Regionalbusse sichern das Grundangebot des regionalen ÖPNV und nach Möglichkeit den Zugang zum SPNV und die Anbindung
an das zugehörige Zentrum. Kann partiell Funktionen des Schnellbusses übernehmen. Zielgruppe sind alle Personen mit kurzen bis mittleren Reiseweiten.
Charakteristik:
Bedient alle Haltestellen am Linienweg. Möglichst direkte, einheitliche Linienführung aller Fahrten. Haltestellenabstand in Ortslagen 300 bis 400 m, außerhalb je nach Siedlungsstruktur bis zu 2000 m. Führung als Schnellbus möglich.
Bedienung:
Betriebszeit: täglich, HVZ/NVZ/SVZ, Taktverkehr.
Richtwerte für die Linienbedienungshäufigkeit
Tagesverkehr:
15 / 30 / 60 Min.
Abendverkehr:
30 / 60 Min.
Wochenende:
60 / 120 Min.
Nachfrageabhängige Verdichtungen oder Ausdünnungen sind möglich.
Fahrzeug:
Gelenkbus, Großraumfahrzeug oder Solobus.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung gemäß Tabelle 3-19, Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten.
Erscheinungsbild:
Gemäß der abgestimmten Produktlinie des Verkehrsträgers.
(Bild: S. Steinkamp)
Tab. 3-9:
(Bild: R. Schulteis)
Produkt Regionalbus
43
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Stadtbus/Ortsbus
6
in Ortslagen 300 - 400 m
ca. 20 km/h
Fahrzeugeinsatz gemäß
Kapazitätenbedarf
Standard-Ausstattung
täglich HVZ / NVZ / SVZ
Taktverkehr
Tag:
15/30/60 Min.
Abend:
30/60/120 Min.
Wochenende: 60 Min.
Verkehrsaufgabe:
Übernimmt Erschließungs- und Verbindungsaufgaben innerhalb eines Stadtgebietes. Verbindet Ortsteile untereinander und mit dem Stadtzentrum und
sichert, wenn vorhanden, die Anbindung an den Schienenverkehr. Zielgruppe
sind alle Personen mit kurzen bis mittleren Reiseweiten.
Charakteristik:
Bedienung aller Haltestellen am Linienweg. Einheitliche Linienführung aller
Fahrten. Im Allgemeinen als zum Stadtkern führende radiale Linien, u.U. sind
die Linien untereinander zu Durchmesserlinien kombinierbar. Anschlusssicherung an Verknüpfungspunkten muss gewährleistet sein.
Bedienung:
Betriebszeit: täglich HVZ, NVZ, ggf. SVZ, Taktverkehr.
Richtwerte für die Linienbedienungshäufigkeit:
Tagesverkehr:
15/30 / 60 Min.
Abendverkehr:
30/60 / 120 Min.
Wochenende:
60 Min. / 120 Min.
Fahrzeug:
Doppel-Gelenkbus, Großraumbus, Gelenkbus, Solobus, Midibus oder Kleinbus.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung gemäß Tabelle 3-19, Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten (nicht bei Kleinbus).
Erscheinungsbild:
Gemäß der abgestimmten Produktlinie des Verkehrsträgers. Gemäß festgelegter lokaler Identitätsmerkmale.
(Bild: ASEAG)
Tab. 3-10:
44
Produkt Stadtbus/Ortsbus
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Quartierbus
7
200 - 300 m
ca 15 km/h
Midibus
Kleinbus
Standard-Ausstattung
werktags: 8.00 bis 18.00 Uhr
samstags bis 14.00 Uhr
Taktverkehr
Tag: 30 - 60 Min.
Verkehrsaufgabe:
Dient der kleinräumigen Erschließung in einzelnen Wohnquartieren, ggf. auch
zur Anbindung an ein Stadtteilzentrum oder zur Anbindung bestimmter Ziele,
wie z.B. Krankenhäusern. Zielgruppe sind alle Personen, jedoch insbesondere
diejenigen, die gelegentlich den Bus nutzen (z.B. zum Einkaufen).
Charakteristik:
Flächenerschließung durch ein dichtes Haltestellennetz, auch über Umwegund Schleifenfahrten. Einheitliche Linienführung aller Fahrten. Haltestellenabstand: 200 bis 300 m. Partielle Verknüpfung SPNV/Bus möglich.
Bedienung:
Betriebszeit: montags bis samstags NVZ. Taktverkehr.
Richtwert für die Linienbedienungshäufigkeit
Tagesverkehr:
30 / 60 Min.
Fahrzeug:
Midibus oder Kleinbus.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung gemäß Tabelle 3-19.
Erscheinungsbild:
Gemäß der abgestimmten Produktlinie des
Verkehrsträgers.
(Bild: R.Schulteis)
Tab. 3-11:
Produkt Quartierbus
45
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Nachtbus
8
in Ortslagen 200 - 300 m
ca. 30 - 40 km/h
Großraumbus, (Doppel)Gelenkbus, Linienbus,
Standard-Ausstattung
Nächte auf Samstag,
Sonn- und Feiertag
Taktverkehr:
Verkehrsaufgabe:
Charakteristik:
Bedienung:
Nächtliches Angebot an Wochenenden und vor Feiertagen für den Freizeitverkehr. Verbindet Ortsteile untereinander und mit dem Stadtzentrum und sichert
gegebenenfalls die Anbindung an den Schienenverkehr.
Flächenerschließung durch separaten Linienweg, auch über Umweg- und
Schleifenfahrten.
Betriebszeit: Nur in den Nächten auf Samstag, Sonn- und Feiertag:
ca. 0.00 bis 4.00 Uhr.
Bedienungsstandard
Nachts:
60 Min.
Fahrzeug:
Großraumbus, (Doppel-)Gelenkbus oder Solobus.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung gemäß Tabelle 3-19.
Tarif:
AVV-Gemeinschaftstarif / NRW-Tarif, ggf. mit Nachtbuszuschlag.
Erscheinungsbild:
Gemäß Produktlinie des Verkehrsträgers.
(Bild: S. Steinkamp)
Tab. 3-12:
46
60 Min
Produkt Nachtbus
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
9
Saisonale Freizeitangebote
Verkehrsaufgabe:
Bedarfsorientierte Bus-Freizeitverkehre i. d. R. in der Zeit vom 1. Mai (bzw. ab
Ostern) bis zum 3.Oktober, am Wochenende und an Feiertagen.
Wichtige Verkehrsaufgabe ist die Anbindung des Nationalparks Eifel und des
Rurtals für wandernde und radfahrende. Die Verknüpfung mit dem Eifelsteig
und der RAVel-Route soll Streckenwanderungen und Radtouren ermöglichen.
Das Busangebot wird durch Freizeitverkehre im SPNV ergänzt (euregio bahn,
Rurtalbahn).
Charakteristik:
Zum Teil gesonderte Linienführung über ausgewählte Haltestellen bzw. Ergänzung vorhandener Linien.
Bedienung:
Bedarfsorientiert nach besonderem Fahrplan.
Fahrzeug:
Gelenk- oder Solobus, bei Fahrradbus mit Anhänger.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung gemäß Tabelle 3-19.
Fahrradmitnahme beim Fahrradbus mit Reservierung (Fahrradanhänger). Auf
den ÖPNV abgestimmte Freizeitführer (als Printmedium), teilweise mit Begleitpersonal (Wander- oder Tourismusführer).
Tarif:
Spezifische Freizeit-Tickets im Rahmen des Verbundtarifes.
Erscheinungsbild:
Gemäß Produktlinie des Verkehrsträgers (z.B. Fahrradbus).
(Bild: R. Schulteis)
Tab. 3-13:
Produkt Saisonale Freizeitangebote
47
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Anruf-Linien-Taxi (ALT)
10
in Ortslagen: 300 - 500 m
ca 25 km/h
Taxi, Großraumtaxi, evtl.
Kleinbus oder Linienbus
Standard bzw.Pkw-Standard
Einsatz in
verkehrsschwachen
Zeiten und Räumen
Bedarfsverkehr
Tag:
60 Min.
Abend:
60 Min.
Wochenende: 60 Min.
Verkehrsaufgabe:
Ersetzt oder ergänzt den Buslinienverkehr in verkehrsschwachen Räumen oder
zu Zeiten mit niedriger Nachfrage. Übernimmt Erschließungs- und Verbindungsaufgaben zwischen Ortsteilen, auch gemeindegrenzüberschreitend. Erschließt die Fläche und sichert, wenn vorhanden, die Anbindung an den Schienenverkehr. Zielgruppe sind alle Personen mit kurzen bis mittleren Reiseweiten.
Charakteristik:
Bedarfsverkehr auf telefonische Vorbestellung (bei Anschlussfahrten Anmeldung über den Busfahrer per Funk möglich). Einheitliche Linienführung aller
Fahrten. Hält bei Bedarf an jeder Haltestelle entlang des Linienweges. Haltestellenabstand ca. 300 bis 500 m.
Bedienung:
Betriebszeit: SVZ
a) in verkehrsschwachen Zeiten
b) in verkehrsschwachen Räumen auch ganztägig möglich.
Bedienungsstandard
Tagesverkehr:
60 Min.
Abendverkehr
60 Min.
Wochenende:
60 Min.
Fahrzeug:
Taxi, Großraumtaxi, evtl. Klein- oder Solobus.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung gemäß Tabelle 3-19. Bei Einsatz von Pkws sind die
gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Barrierefreiheit einzuhalten.
Tarif:
AVV-Gemeinschaftstarif / NRW-Tarif, Mitnahmeregelung ist ausgeschlossen.
Erscheinungsbild:
uneinheitlich, Linien/AST-Beschilderung erwünscht.
Tab. 3-14:
48
Produkt Anruf-Linien-Taxi (ALT)
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Rufbus
11
300 - 500 m
ca 25 km/h
Linienbus oder Großraumtaxi
Standard-Ausstattung
Schwachverkehrszeit
Bedarfsverkehr
Tag:
60 Min.
Abend:
60 Min.
Wochenende: 60 Min.
Verkehrsaufgabe:
Ersetzt oder ergänzt den Stadtbusverkehr in verkehrsschwachen Räumen oder
zu Zeiten mit sehr geringer Nachfrage. Übernimmt Erschließungs- und Verbindungsaufgaben innerhalb eines Stadtgebiets sowie zwischen benachbarten
Kommunen und sichert die Anbindung an die zentralen Verknüpfungspunkte
des SPNV und ÖPNV. Zielgruppe sind alle Personen mit kurzen bis mittleren
Reiseweiten.
Charakteristik:
Bedarfsverkehr auf telefonische oder schriftliche Vorbestellung als Zubringer
zum Anschlussverknüpfungspunkt: Andienung fester Ein- und Ausstiegshaltestellen.
Bedienung:
Betriebszeit: SVZ.
Bedienungsstandard
Tagesverkehr:
60 Min.
Abendverkehr:
60 Min.
Wochenende:
60 Min.
Fahrzeug:
Solobus oder Großraumtaxi.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung gemäß Tabelle 3-19. Bei Einsatz von Pkws sind die
gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Barrierefreiheit einzuhalten.
Tarif:
AVV-Gemeinschaftstarif / NRW-Tarif, ggf. mit Komfortzuschlag. Die Mitnahmeregelung ist ausgeschlossen.
Erscheinungsbild:
(Bilder: Deutsche Telekom)
Tab. 3-15:
Produkt Rufbus
49
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Anruf-Sammel-Taxi (AST)
12
Einstiegshaltestellen:
ca 300 m
mind. 30 km/h
Taxi, Großraumtaxi
oder Kleinbus
Standard-Ausstattung
nach Bedarf
Bedarfsverkehr
Tag:
60 Min.
Abend:
60 Min.
Wochenende: 60 Min.
Verkehrsaufgabe:
Ersetzt oder ergänzt den Stadtbus in verkehrsschwachen Räumen oder zu
Zeiten geringer Nachfrage. Übernimmt Erschließungs- und Verbindungsaufgaben innerhalb einer Gemeinde oder eines Ortsteiles. Kann auch im Nachbarortsverkehr oder zur Anbindung bestimmter Ziele (z.B. Bahnhof) eingesetzt
werden. AST wird oft als Ersatzverkehr für Linienverkehre in den Abendstunden angewandt. Als Busvorläuferbetrieb besitzt er ebenfalls Anwendungsmöglichkeiten.
Charakteristik:
Bedarfsverkehr auf telefonische Anmeldung (30/45 Minuten vor Fahrtantritt).
Flächendeckende Abfahrtsmöglichkeiten an vielen Haltestellen nach einem
festgelegten Fahrplan. Aussteigen vor der Haustür.
Bedienung:
Betriebszeit: SVZ.
Bedienungsstandard
Tagesverkehr:
60 Min.
Abendverkehr:
60 Min.
Wochenende:
60 Min.
Fahrzeug:
Taxi, evtl. Großraumtaxi oder Kleinbus.
Service und Komfort
Obligatorische Ausstattung gemäß Tabelle 3-19 (Pkw-Standard). Bei Einsatz
von Pkw sind die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Barrierefreiheit einzuhalten.
Bestellung des AST für die Anschlussfahrt ist i.d.R. beim Fahrpersonal möglich.
Tarif:
AVV-Gemeinschaftstarif / NRW-Tarif mit Komfortzuschlag. Die Mitnahmeregelung ist ausgeschlossen. Eigene Tarife sind unter Umständen zulässig. Das
-Auto
System mit eigenem Tarif.
Erscheinungsbild:
Tab. 3-16:
50
Produkt Anruf-Sammel-Taxi (AST)
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Bürgerbus
13
200 - 300 m
ca 15 km/h
Kleinbus
Standard-Ausstattung
werktags: 8.00 bis 18.00 Uhr
samstags: 8.00 bis 14.00 Uhr
120 Min-Takt oder
bedarfsorientiert
Verkehrsaufgabe:
Die Verkehrsaufgabe ergibt sich häufig aus den Wünschen der Kundschaft und
ist dadurch maßgeblich vom tragenden Verein bestimmt. Das Erschließungsgebiet ist i.d.R. innerörtlich, jedoch werden auch wichtige Ziele in Nachbarorten bedient, wie z.B. Krankenhäuser. Zielgruppe sind alle Personen, häufig
Senioreninnen und Senioren sowie Kinder.
Charakteristik:
Zusätzliches Angebot, organisiert durch einen Bürgerbusverein in Kooperation
mit einem örtlichen Verkehrsunternehmen. Flächenerschließung durch ein
dichtes Haltestellennetz, auch über Umweg- und Schleifenfahrten. Haltestellenabstand ca. 200 300 m. Die Linienführung kann uneinheitlich sein. Individuelle Wünsche der Kundschaft werden häufig bedient.
Bedienung:
Betriebszeit: werktags: 8.00 bis 18.00 Uhr, teilweise auch Wochenendverkehr.
Tagesverkehr:
Mindeststandard: bedarfsorientiert.
Gehobener Anspruch: 60-Minuten-Takt.
Abendverkehr:
In der Regel kein Fahrtenangebot.
Wochenende:
wie Tagesverkehr.
Fahrzeug:
Kleinbus, möglichst in Niederflurtechnik.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung gemäß Tabelle 3-19.
Tarif:
Spezifischer Bürgerbustarif einschließlich Zeitfahrausweisregelung. Die Anerkennung von Fahrausweisen des AVV-Gemeinschaftstarifs ist anzustreben.
Erscheinungsbild:
Individuell. Werbung am und im Fahrzeug zur Finanzierung des BürgerbusVereins und in eigener Sache zulässig. Identifikation mit der Bevölkerung
durch die Gestaltung des Fahrzeugs.
(Bild: R. Schulteis)
Tab. 3-17:
Produkt Bürgerbus
51
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.3.2. Leistungsangebot (Fahrplan)
Das Leistungsangebot ist bestimmt durch
Netzkonfiguration/Linienverläufe
Bedienungshäufigkeiten je Linie
Angebotsstaffelung
Anschlusssicherung
Betriebszeiten.
Der Nahverkehrsplan beschreibt den Rahmen für das Leistungsangebot in seinen
planerischen Grundlagen und Konsequenzen für die Instandhaltung und für den
Ausbau der Infrastruktur. Er bildet eine Grundlage, die in der Formulierung von
öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007,
Kooperationsverträgen und ggf. Ausschreibungsinhalten umzusetzen ist.
Die Durchführung des Fahrbetriebes im Linienverkehr (Erbringung der Beförderungsleistungen einschließlich der Fahrzeugvorhaltung und der Vorhaltung ausgewählter Infrastruktur) obliegt dem damit betrauten Verkehrsunternehmen
bzw. dem durch Kooperationsvertrag verpflichteten Verkehrsunternehmen. Das
Leistungsangebot soll entsprechend dem Erschließungs- und Verbindungsbedarf
hinsichtlich der unter Kapitel 3.2 (Angemessene Verkehrsbedienung) genannten
Zielvorgaben übersichtlich gestaltet werden.
Das Netz und die Angebotsgestaltung sind an die jeweiligen Strukturraumtypen
anzupassen. Das Liniennetz ist möglich transparent und begreifbar zu gestalten.
Eine durchgehende Vertaktung ist anzustreben. Grundsätzlich ist von einem
7,5/15/30/60-Minuten-Takt als Fahrplanraster auszugehen. In Abhängigkeit von
der Verkehrsnachfrage sind Verdichtungen und Ausdünnungen der Bedienungshäufigkeit möglich.
Die Fahrplangestaltung soll grundsätzlich Anschlussmöglichkeiten beachten.
Damit sollen fahrplanmäßige Übergänge zwischen allen Betriebsformen des
SPNV/ÖSPV an Rendezvous- und Verknüpfungspunkten und die Voraussetzungen
zum Betrieb des differenzierten Bedienungsmodells (Produktpalette) geschaffen
werden.
3.3.3. Verknüpfung der Verkehrssysteme
Die Verknüpfung der Verkehrssysteme ist örtlich und zeitlich sicherzustellen.
Während vor Ort infrastrukturelle Voraussetzungen zu erfüllen sind, müssen bei
der Fahrplangestaltung grundsätzlich Anschlussmöglichkeiten beachtet werden.
An festgelegten Verknüpfungspunkten sollen fahrplanmäßige Übergänge zwischen allen Betriebsformen eingerichtet werden. Sie sind eine wesentliche Voraussetzung für den Betrieb einer nach Verkehrsaufgaben differenzierenden Produktpalette.
Die innerhalb des AVV formulierten Zielwerte für Anschlussqualitäten an definierten Verknüpfungspunkten sind in der Tabelle 3-18 wiedergegeben. Die Verknüpfungspunkte werden nach Ihrer Lage, Art und Ausstattung im Zielkonzept für die
Ausgestaltung des ÖPNV aufgeführt. An den Verknüpfungspunkten erfolgt die
fahrplanmäßige und betriebliche Anschlusssicherung. Die erforderliche technische Infrastruktur zur Ortung der Fahrzeuge im Einsatz sowie zum unterneh52
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
mensübergreifenden Austausch von Ist-Daten ist Bestandteil des Anforderungsprofils.
Tab. 3-18:
Anforderungsprofil für die Verknüpfung der Verkehrssysteme
53
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.3.4. Pünktlichkeit
Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind Grundanforderungen an einen attraktiven
ÖPNV. Die Einhaltung des gültigen Fahrplans ist deshalb auf allen Strecken das
oberste Qualitätsziel. Dabei sind jedoch Anforderungen der Anschlusssicherung
zu beachten. Abweichungen wirken sich als Verfrühung oder als Verspätung aus.
Abfahrten vor der veröffentlichten Abfahrtszeit gelten als Verfrühung. Verfrühte
Fahrten sind unbedingt zu vermeiden. Zur Feststellung einer Verfrühung ist die
Abfahrtszeit an Haltestellen relevant. Bei der Messung von Verspätungen werden ebenfalls Abfahrtszeiten zugrunde gelegt.
Ein Bus gilt als pünktlich, wenn er maximal 59 Sekunden zu früh abfährt bzw.
weniger als 6 Minuten Verspätung hat. Eine Verfrühung ist dabei unbedingt zu
vermeiden. Bei einer Verspätung ab 6 Minuten gilt der Bus als unpünktlich.
Als Leistungsausfall gilt der komplette Ausfall der Fahrt. Die Nichtbeförderung
von Personen (z.B. infolge Kapazitätsüberschreitungen) bedeutet keinen Leistungsausfall in diesem Sinne, solange die gesetzlichen Vorgaben zur Betriebspflicht und zur Beförderungspflicht laut PBefG erfüllt sind.
Verspätungen im ÖSPV werden häufig durch nicht vom Betreiber beeinflussbaren
Faktoren verursacht. So sind Busse zahlreichen Behinderungen und Beschränkungen durch den Kfz-Verkehr ausgesetzt, wie z.B. Stau, Unfall, Falschparker,
Liefer- und Ladevorgänge in zweiter Reihe. Auch Baustellen oder Straßensperrungen zählen dazu. Behinderungen haben häufig Fahrzeitverlängerungen als
auch Fahrzeitschwankungen zur Folge. Dies mindert die Attraktivität des ÖPNV in
erheblichem Umfang.
Zielsetzung der Stadt Aachen ist es, diese Faktoren durch pünktlichkeitsbeeinflussende Maßnahmen (z.B. LSA-Beeinflussung, Einrichtung von Busspuren und
Busschleusen, Staubekämpfung, Ahndung von Falschparkern an Haltestellen und
in Busspuren) zu beheben.
54
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.4. Infrastrukturelle Qualitätsstandards
3.4.1. Fahrzeuge
Die angestrebte Beförderungsqualität wird durch Art, Ausstattung und Zustand
der eingesetzten Fahrzeuge beschrieben. Niederflurtechnik, behindertengerechte
Zugangsmöglichkeiten, dynamische Fahrgastinformationseinrichtungen unter
Berücksichtigung der leichten und einfachen Sprache und der Bedürfnisse von
Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen und eine ansprechende und funktionale Inneneinrichtung sind Mindestanforderungen an eine zeitgemäße Ausgestaltung der Fahrzeuge. Eine Reduzierung schädlicher Emissionswerte (Lärm und
Abgas) ist anzustreben. Die Ausstattung der Fahrzeuge mit ITCS Leitsystem (Intermodal Transport Control System, ehem. RBL) und Bordcomputern ist erforderlich. Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge den Anforderungen an ein modernes
elektronisches einfach zu handhabendes Fahrgeldmanagement (EFM) entsprechen.
Die durch den Zweckverband AVV erlassene Richtlinie zur Verwendung der
ÖPNV-Pauschale nach §11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (u.a. Fahrzeugförderung) berücksichtigt wichtige Qualitätsmerkmale wie die Barrierefreiheit als Voraussetzung
für die Zuwendung von Fördermitteln für die Anschaffung von Bussen. Die
Zweckbindung geförderter Fahrzeuge beträgt in der Regel 10 Jahre bzw. 600.000
km.
Technische Eigenschaften und Ausstattung
Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit: Die Leistungswerte der eingesetzten Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Fahrpläne und weiteren Anforderungen, die sich aus der betrieblichen Abhängigkeit zu anderen Straßennutzern ergeben, entsprechen. Ein gutes Beschleunigungsverhalten der Fahrzeuge
soll auf Strecken mit vielen Haltestellen und schwierigen topografischen Verhältnissen zu einer deutlichen Reduzierung der Fahrzeiten beitragen. Bei größeren
Haltestellenabständen sollen die Fahrzeuge schnell genug sein, um auch im regionalen Verkehr die mögliche Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.
Schadstoff- und Lärmemission: Eine Verminderung der schädlichen Abgaswerte
sowie des Motoren- und Betriebslärms sind durch Einsatz geeigneter Motortechnik, durch Instandhaltungsmaßnahmen (Fahrzeugwartung) und durch eine angemessene Altersbeschränkung der Fahrzeuge zu erreichen. Die aktuelle AVVFörderrichtlinie beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Mindestanforderungen
sowohl in Bezug auf die Schadstoffemissionen als auch in Bezug auf das durchschnittliche Fahrzeugalter.
Beschaffungen von Neufahrzeugen müssen den höchsten auf dem Markt verfügbaren Abgasstandard erreichen. Zurzeit ist das EEV bzw. Euro 6.
Bei einer Einführung einer Umweltzone dürfen die Verkehrsunternehmen ab Einführungsdatum nur noch Busse mit grüner Plakette (derzeit lt. Gesetzeslage mindestens Euro 3-Standard in Kombination mit Dieselpartikelfilter) im Stadtgebiet
Aachen einsetzen. Eventuelle Übergangsregelungen sind zu beachten.
Auf allen Buslinien, die über die Straßen Adalbertsteinweg, Wilhelmstraße und
Jülicher Straße führen, sind - soweit betrieblich möglich und wirtschaftlich zumutbar - Fahrzeuge mit höchstmöglichem Abgasstandard einzusetzen. Hier gilt
ab 2018 der Mindeststandard Euro 5 + EEV oder besser.
55
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Das Außenfahrgeräusch darf maximal 80 dB(A) betragen, bei Schaltgetriebe maximal 83 dB(A).
Kommunikationseinrichtungen/ITCS (RBL): Als Mindestanforderung sind alle
notwendigen Einrichtungen zum betriebsinternen Informationsaustausch (z.B.
Ortungssystem) sowie eine Schnittstelle zu den rechnergesteuerten Betriebsleitsystemen anderer Verkehrsbetreiber vorzuhalten. Darüber hinaus sind die technischen Voraussetzungen für die Ansteuerung von Lichtsignalanlagen auf modernem Niveau sicherzustellen bzw. zu schaffen.
Innenausstattung: Die Anforderungen an die Innenausstattung orientieren sich
im Wesentlichen an den Bedürfnissen der Fahrgäste: Information, Sicherheit,
Barrierefreiheit und Komfort. Es sind ausreichend dimensionierte Sondernutzungsflächen für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer, Kinderwagen etc. sowie mindestens eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe (Rampe) vorzusehen. Die Gestaltung des Fahrzeuginneren in Bezug auf Haltegriffe und -stangen sowie der Türen
muss kontrastreich und taktil sein. Die Information muss sowohl akustisch als
auch visuell erfolgen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Beförderungsqualität
Fahrzeugeinstieg: Alle ÖSPV-Fahrzeuge müssen grundsätzlich niederflurig und
mit Kneeling ausgestattet sein. Es ist auf ein abgestimmtes Zusammenwirken von
Fahrzeug und Bordstein (16 cm) hinsichtlich der Einstiegshöhe (max. 5 cm anstreben) und dem sich ergebenden Spaltmaß (max. 8 cm) zu achten, um mobilitätsbeeinträchtigten Fahrgästen einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.
Hilfsmittel zum Einstieg können automatisch ausfahrbare Rampen oder auch
Klapprampen sein. Breite Türen in ausreichender Anzahl und große Auffangräume im Fahrzeug sorgen für kurzen Haltezeitbedarf.
Mehrzweckräume: In den Fahrzeugen müssen ausreichende Freiflächen für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer, Rollatoren, Kinderwagen oder Fahrräder vorhanden
sein.
Platzangebot: In den Normal- und Schwachverkehrszeiten muss außerhalb der
Kernbereiche i.d.R. ein ausreichendes Sitzplatzangebot vorgehalten werden.
Während der Hauptverkehrszeiten ist es aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten
nicht immer möglich, jedem Fahrgast einen Sitzplatz anzubieten.
Informationseinrichtungen: Es müssen geeignete Einrichtungen visueller und
auditiver Art zur Information der Fahrgäste vorliegen. Dabei sind die Bedürfnisse
aller Menschen, insbesondere mobilitätsbeeinträchtigter Fahrgäste, Hör- und
Sehbehinderter sowie kognitiv und psychisch behinderter Menschen im Sinne der
zu sichernden Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Ausrüstungsstandard sollen die in der Tabelle 3-19 wiedergegebenen gemeinsamen Zielformulierungen der Aufgabenträger im AVV sein. Angesichts der notwendigen Flexibilität in der Fahrzeugdisposition wird auf eine Differenzierung
der Ausrüstungsstandards nach Produktlinien, Verkehrsaufgaben oder Betriebsformen verzichtet.
56
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Mögliche Abweichungen
Auf Linienfahrten, die ausschließlich für den Schulverkehr oder zur Verstärkung
bestehender Linienverkehre bzw. bei Großveranstaltungen durchgeführt werden,
sind Abweichungen bei der Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge zulässig. Die
gesetzlichen Mindestvorgaben sind einzuhalten.
Tab. 3-19:
Anforderungsprofil zur Fahrzeugausstattung der Fahrzeuge im ÖSPV
57
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.4.2. Ortsfeste Infrastruktur
Die ortsfeste Infrastruktur für den Busbetrieb umfasst im Wesentlichen
Gebäude (Betriebshöfe, Abstellanlagen, Werkstätten; Toilettenanlagen)
Vertriebseinrichtungen und Vorverkaufsstellen
ortsfeste Funkanlagen sowie
Haltestellenausstattung (Wetterschutzstände, Fahrausweisautomaten,
dynamische Fahrgastinformationssäulen, stationäre
Fahrgastinformationsanlagen).
Gebäude, Vertriebseinrichtungen, Vorverkaufsstellen, Funkanlagen (außer LSAMaste und Steuergeräte), Fahrausweisautomaten sowie Anlagen der Fahrgastinformation werden von den Verkehrsunternehmen betrieben. Die Haltestellenausstattung ist gemäß Tabelle 3-20 vorzuhalten.
3.4.3. Haltestellen und Haltepunkte
Die Haltestelle stellt den Zugang zum Nahverkehr dar und kann als dessen Aushängeschild aufgefasst werden. Somit beeinflusst die Haltestelle durch ihre Lage,
Zugänglichkeit, Komfort, Erscheinungsbild und ihre Gestaltung ganz erheblich
die Entscheidung der Kundinnen und Kunden, das öffentliche Verkehrsangebot
wahrzunehmen.
Haltestellen für Busse und Bahnen sind hinsichtlich ihrer Funktions- und Ausstattungsmerkmale differenziert zu betrachten. Im Folgenden werden lediglich die
Anforderungen an Verknüpfungspunkte und Haltestellen des Busverkehrs aufgeführt. Anforderungen an Bahnhöfe und Haltepunkte können dem Nahverkehrsplan des SPNV entnommen werden.
Funktionalität:
Eine gute Funktionalität einer Haltestelle ist durch nachfolgende Faktoren gekennzeichnet:
hohe Erschließungswirkung (Lage)
optimale Eingliederung in den Verkehrsraum (kurze Wege)
barrierefreie Ausgestaltung (Zuwege/Einstieg)
gute Verknüpfung (Bus, Bahn, IV) mit kurzen Wegen bei
Verknüpfungshaltestellen
optimale Wegeleitung (gute Orientierung)
ausreichende Flächen für den Fahrgastaufenthalt und -wechsel
auf eine hinderungsfreie und parallele Anfahrbarkeit ist zu achten.
Eine optimale Funktionalität ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer zu erreichen. Im Einzelfall ist daher eine sorgfältige Abwägung der Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich.
58
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Ausstattung:
Die Ausstattung der Haltestellen ist für die Akzeptanz der Kunschaft von besonderer Bedeutung. Sie muss als Teil der Gesamtleistung des ÖPNV erkennbar und
wirksam sein und darüber hinaus einen angemessenen Service bieten. Die Nutzung der Haltestellen einschließlich Ein- und Ausstieg muss vollständig barrierefrei erfolgen können. Gleichzeitig sind auch die Belange einer optimalen Betriebsabwicklung (freies und langgestrecktes Anfahren, Bordsteinhöhen) zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Beförderungsgeschwindigkeit zu
erfüllen. Darüber hinaus kommt der sozialen Sicherheit eine große Bedeutung zu.
Eine entsprechende Gestaltung der Haltestellenbereiche (Lage, Transparenz,
Beleuchtung u.a.) trägt wesentlich dazu bei.
Die Bushaltestellen werden nach ihrer Funktion, Frequentierung und Lage in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die Haltestelle kann als Einstiegs-, Ausstiegs
oder Umsteigehaltestelle eine besondere Prägung haben. Fahrgasterhebungen
geben hierzu Hinweise. Auch das vorgehaltene Verkehrsangebot hilft der Kategorisierung. Es werden 4 Haltestellenkategorien unterschieden:
Kategorie I:
Zentrale Verknüpfungspunkte (z.B. Busbahnhöfe, Rendezvouspunkte)
Kategorie II:
Untergeordnete Verknüpfungspunkte (z.B. Umsteigehaltestellen,
Haltestellen mit P+R-Anlagen) und Haltestellen mit
überdurchschnittlichem Fahrgastaufkommen
Kategorie III:
Haltestellen mit durchschnittlichem Fahrgastaufkommen
Kategorie IV:
Haltestellen mit unterdurchschnittlichem Fahrgastaufkommen.
Die Anforderungen an die Ausstattung je Kategorie werden in Tabelle 3-20 aufgeführt. Die in der Tabelle aufgeführten Ausstattungsmerkmale sind einzuhalten.
Bei provisorisch angelegten Haltestellen oder Haltestellen mit geringem Fahrgastaufkommen, speziell im Endbereich von Linienwegen, kann jedoch davon
abgewichen werden.
Die Zuständigkeit für die Haltestellen liegt in der Regel beim jeweils zuständigen
Straßenbaulastträger. Dies betrifft den Bau, die Wartung und die Instandhaltung
der Anlage.
59
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Tab. 3-20:
Zielvorstellung zur Ausstattung der Haltestellen
3.4.4. Straßeninfrastruktur
Behinderungen im Verkehrsablauf führen zu Fahrzeitverlängerungen und zu
Fahrzeitschwankungen. Sie sind durch geeignete Beschleunigungsmaßnahmen
weitestgehend abzubauen. Der Einsatz von Beschleunigungsmaßnahmen hängt
stark von den jeweiligen räumlichen Gegebenheiten ab. Es ist sinnvoll, nach einer
differenzierten Analyse der jeweiligen Verkehrsabläufe (Aufzeigen von Ort, Art
und Umfang der eintretenden Behinderungen) aus einem Katalog von möglichen
Beschleunigungsmaßnahmen die für die spezielle Situation geeignete(n) zu wählen.
Mögliche Elemente zur Beeinflussung des Verkehrsablaufs im Bereich der Straßeninfrastruktur, die sich gezielt auf eine Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs auswirken, sind:
60
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Busspuren
Busschleusen
Lichtsignalbeeinflussung
Umbau von Bushaltebuchten zu Bushaltekaps
Haltemöglichkeiten am Fahrbahnrand und
ordnungsrechtliche Maßnahmen (Vorfahrts- und
Geschwindigkeitsregelungen, Parkraumbewirtschaftung, usw.).
Eine vom MIV unabhängige Fahrbahn kann die Fahrzeit im ÖSPV erheblich reduzieren. Ortspezifisch sind geeignete Einsatzmöglichkeiten für Busspuren zu prüfen und Planungen durchzuführen. Bei der Maßnahmenplanung müssen Nahverkehrsstrecken mit besonders hohem Fahrgastaufkommen vorrangig behandelt
werden.
94 der 215 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet sind mit RBL oder Busdetektion
ausgerüstet. Ein Ausbau an weiteren Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet erfolgt
kontinuierlich. Die Vorrangschaltungen für den ÖPNV sind auf die jeweiligen
örtlichen Bedürfnisse im Linienbetrieb abzustimmen. Für eine effektive ÖPNVBeschleunigung sollte dem ÖPNV möglichst eine Durchfahrt ohne Halt gewährt
und entsprechend kurzen Standzeiten gegenüber dem MIV ermöglicht werden.
Das Beschleunigungselement Lichtsignalbeeinflussung setzt voraus, dass alle
Fahrzeuge das für eine Lichtsignalbeeinflussung notwendige Datentelegramm
beherrschen und senden können. Erforderlich ist deshalb die Ausstattung aller
Unternehmen mit einem modernen RBL (ITCS).
Qualitätssicherung an Lichtsignalanlagen
Die Qualitätskontrolle der RBL-Funktionsweise ist eine Daueraufgabe bei der
Stadt Aachen. Damit soll die Qualität der Busbeschleunigung an Signalanlagen
dauerhaft garantiert werden.
3.4.5. Betriebssteuerung
Durch das Qualitätsziel Betriebssteuerung soll sichergestellt werden, dass
das ÖPNV-/SPNV-Leistungsangebot den Vorgaben des Fahrplans
entspricht,
die Anforderungen an die Anschlusssicherung erfüllt werden können und
eine anspruchskonforme Information der Kundschaft erfolgen kann.
Über die Betriebssteuerung wird Folgendes beeinflusst:
Einhaltung des ort- und zeitgebundenen Fahrplans
Vorhaltung und Einsatz einer Fahrzeugreserve
Personalbereitschaftsdienst, Pannendienst
Information der Fahrgäste im Falle unvorhergesehener
Betriebsbeeinträchtigungen.
Die Betriebssteuerung liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Verkehrsunternehmen. Für ein Funktionieren des Gesamtsystems ÖPNV/SPNV müssen die
Standards von allen in Aachen tätigen Unternehmen eingehalten werden.
Die Leitstellen dienen der Kommunikation auf Betreiberseite. Hierbei handelt es
sich um das Kommunikationssystem im Allgemeinen und insbesondere des Funkstandards. Die interne und die unternehmensübergreifende Anschlusssicherung
sind davon direkt betroffen.
61
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Leitstelle:
Das Verkehrsunternehmen betreibt eine eigene rechnergesteuerte Leitzentrale, beteiligt sich an einer vorhandenen
fremden Leitstelle oder stellt die Kommunikation zu den
anderen Verkehrsunternehmen im Bedienungsgebiet auf
andere geeignete Weise sicher.
Funk:
Zuverlässiger Sprechfunk zwischen Fahrpersonal und Disponenten im wahlweise analogen oder digitalen Funksystem ist
sicherzustellen. Durch geeignete Auswahl des Übertragungswegs soll die Möglichkeit einer übergeordneten Kommunikation (z.B. verbundweit) ermöglicht werden. Die Kommunikation soll den SPNV mit einbeziehen, beispielsweise
bei Störungen und Großereignissen.
Übergeordnete
Kommunikation:
Die Einrichtung eines übergeordneten und vernetzten Kommunikationssystems, an dem sich alle Verkehrsunternehmen,
möglichst auch die ausländischen, beteiligen sollen, wird
angestrebt.
Echtzeitdaten:
Es ist ein rechnergesteuertes Leitsystem Intermodal Transport Control System (ITCS) gemäß dem anerkannten Stand
der Technik einzusetzen, welches die Erfassung und Bearbeitung von Echtzeitdaten sicherstellt. Technische Mindestvoraussetzung ist die Einhaltung der VDV-Spezifikationen für
die betriebsübergreifende Informationsübermittlung (VDVRichtlinien 453 und 454).
Anschlussinformation:
Sie stellt eine erforderliche Grundvoraussetzung für einen
funktionierenden öffentlichen Verkehr dar und wird daher in
den Fahrplänen berücksichtigt. Die fahrplanmäßigen Anschlüsse sind über Funk und durch rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme (ITCS) und diesbezügliche Anzeigen zu
sichern.
Disposition von
Bedarfsverkehren:
Die Disposition von Bedarfsverkehren obliegt dem betriebsführendem Verkehrsunternehmen. Es sind Systeme einzusetzen, die beispielsweise eine selbständige Erfassung und
Übermittlung von Bestellwünschen ermöglichen und dem
Disponenten bei der individuellen Routendefinition unterstützen. Eine Übertragung der Dienstleistung auf einen externen Betreiber ist möglich.
Tab. 3-21:
62
Anforderungen der Betriebssteuerung
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.5. Verbundtarif
Ziel der Tarifgestaltung ist es, durch Ausschöpfung aller Marktchancen die Nachfrage zu steigern und gleichzeitig die Einnahmesituation kontinuierlich zu verbessern. Vor dem Hintergrund wegbrechender Finanzierungsbeiträge der öffentlichen Hand kommt einer marktorientierten Tarifgestaltung eine immer stärkere
Bedeutung zu.
Die Gestaltung des AVV-Verbundtarifs erfolgt im regionalen Konsens durch die
Verbandsmitglieder Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreis Düren und Kreis
Heinsberg und in engem Zusammenwirken mit den im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen unter Federführung der Verbundgesellschaft.
Die Weiterentwicklung der übergeordneten landesweiten und euregionalen Tarife (NRW- und EMR-Tarife) wird unter Mitwirkung der Verbandsmitglieder und der
im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen maßgeblich durch den AVV vorangetrieben.
Zur weiteren tariflichen Vereinfachung wurde ab dem 01.01.2015 der VRS-Tarif
auf grenzüberschreitenden Fahrten zwischen AVV- und VRS-Gebiet eingeführt,
der die bisherigen AVV-VRS-Kragentarife, NRW- und DB-Tarife abgelöst hat.
Die Anwendung dieser Tarife ist für alle Betreiber von ÖPNV-Leistungen im AVV
verpflichtend. Diese Verpflichtung bedingt die Integration in den Verbund, die
Anwendung des gesamten Tarifsortiments und die Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren einschließlich der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Für bestimmte marktgruppenspezifische Verkehrsangebote (z. B. ASEAGSammel-Auto (ASA) bleiben Sondertarife zulässig.
Durch die Integration diverser Mobilitätsdienstleistungen wie Carsharing, Fahrradverleih, Mitfahrbörsen etc. wird mittelfristig die Entwicklung vom Verkehrsverbund hin zu einem Mobilitätsverbund angestrebt. Durch die perspektivische
Schaffung von multimodalen Tarifprodukten soll den geänderten Mobilitätsanforderungen der Kundinnen und Kunden nachgekommen werden und somit bislang auf den Individualverkehr fokussierte Nutzerinnen und Nutzer zum Umstieg
auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes bewegt werden. Ziel ist es, multimodale Angebote zu Bündeln und damit für Tarifvereinfachungen und das Abbauen
von Zugangsbarrieren sukzessiv voranzutreiben.
63
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.6. Qualitätsstandards zu Information, Service,
Vertrieb und Personal
3.6.1. Information
Ziel ist eine umfassende Information der Fahrgäste und potenziellen Nutzerinnen
und Nutzer zu den Fahrverbindungen und den Tarifen im ÖPNV. Die Information
muss leicht zugänglich sein, gut wahrnehmbar dargestellt und in verständlicher
Form vermittelt werden. Die gesamte Informationskette muss barrierefrei sein
und nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen. Die Anforderungen an die Information sind verbundeinheitlich festgelegt.
Kommunikation
Kommunikation umfasst alle Aktivitäten, die die Außendarstellung des öffentlichen Nahverkehrs gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern beeinflussen. Abgestimmte Gestaltungskriterien sollen eine ansprechende Darstellung der Angebote
und Produkte des ÖPNV in den Medien bewirken und auf die Verbundzugehörigkeit der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen hinweisen. Bei der Wahl der
Medien und Art der Maßnahmen ist der zunehmenden Digitalisierung der Kommunikationsgewohnheiten Rechnung zu tragen. Der jeweilige individuelle Auftritt der Verkehrsunternehmen bleibt davon unberührt.
Marktauftritt
In der Wahrnehmung der Nutzerinnen und Nutzer soll der öffentliche Nahverkehr
als einheitliches Gesamtsystem verstanden werden. Ein möglichst homogenes
Erscheinungsbild des ÖPNV sorgt für Transparenz und erleichtert die Nutzung
von Bus und Bahn. Ein gemeinsamer, unternehmensübergreifender Tarif für Busse und Bahnen trägt wesentlich dazu bei. Darüber hinaus muss im Rahmen der
Kommunikationsarbeit das ÖPNV-Angebot transparent und bekannt werden.
Gleichzeitig müssen geeignete Informationsplattformen alle relevanten Informationen für die Zielgruppen bereithalten.
Fahrgastinformation
Fahrgastinformation ist ein wesentliches Element der Kommunikation und kann
durch den Abbau von Barrieren die Verkehrsmittelwahl zugunsten der ÖPNVNutzung beeinflussen.
Die Fahrgastinformation umfasst die für alle erhältliche, ausführliche Bekanntgabe und Auskunft zum Fahrtenangebot, zu den Tarifen im ÖPNV sowie zur Verteilung, Lage und Erreichbarkeit von Haltestellen. Die Information muss leicht zugänglich sein (Barrierefreiheit), gut wahrnehmbar dargestellt sein und in verständlicher Form vermittelt werden. Übergeordnete Zielsetzungen der Fahrgastinformation sind:
eine anspruchskonforme Informationsdarstellung für die Fahrgäste,
ein vermarktungsorientiertes Auftreten gegenüber potenziellen ÖPNVTeilnehmerinnen und Teilnehmern und
eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch regionale Kooperation.
Neue Technologien und elektronische Informationssysteme bieten vielfältige
Möglichkeiten, Umfang und Detailtiefe der Information zu optimieren. Es ist darauf hinzuwirken, verfügbare Daten wie z. B. Echtzeitdaten der Verkehrsunternehmen oder Ereignismeldungen (vorhersehbare und ggf. auch nicht vorherseh64
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
bare Ereignisse, die zu Fahrplanabweichungen führen) in die Informationssysteme zu integrieren.
Die Integration der Ist-Daten in das elektronische Auskunftssystem soll mindestens die Daten aller Verbundunternehmen sowie der im AVV relevanten Linien
anderer Verkehrsunternehmen, die nicht Vertragspartner des AVV sind aber Verkehre im Grenzraum zu anderen Verbünden betreiben, umfassen. Die Integration
von Ist-Daten aus dem benachbarten Ausland ist wünschenswert und wird mittelfristig angestrebt.
Bei außerplanmäßigen Zuständen müssen die Nutzerinnen und Nutzer über das
voraussichtliche zeitliche Ausmaß der Störung, die Ursache der entstandenen
Fahrplaninstabilität informiert und nach Möglichkeit über alternative Routen in
Kenntnis gesetzt werden. Im Weiteren sollten - in wirtschaftlich vertretbarem
Rahmen - alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Kundschaft möglichst
individuell zu informieren.
Bereitstellung der Fahrgastinformation
Da sich die Informationsgewohnheiten der Menschen unterschiedlich darstellen,
ist eine Informationspalette erforderlich, die den individuellen Belangen gerecht
wird. Eine effektive Informationsstrategie deckt den Anspruch ab, möglichst vielfältige und individuelle Informationen zu allen Tageszeiten und von jedem Ort
aus über verschiedene Informationskanäle verfügbar zu machen. Informationen
müssen für jeden zugänglich (barrierefrei) und so aufbereitet sein, dass auch
ortsunkundige Fahrgäste eine Auskunft erhalten, die den gesamten Reiseverlauf
einschließlich der Tarifinformation beinhaltet.
Informationspalette
Die Fahrgastinformation ist von übergeordneter Tragweite und daher verbundeinheitlich festzulegen. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit sollen Kooperationsformen intensiviert werden, wie es in Mobilitätszentralen, regionalen CallCentern oder durch die landesweite Fahrplanauskunft "Schlaue Nummer" üblich
ist.
Die Bereitstellung von Informationen zu Fahrplan, Tarif, Liniennetz sowie von
Komponenten der dynamischen Echtzeitinformation erfolgt nach verbundweit
einheitlichen, mit den Verkehrsunternehmen abgestimmten Kriterien. Soweit
Förderrichtlinien relevant sind, muss die Festlegung von Standards nach deren
Zielsetzungen erfolgen.
Sowohl die statischen als auch die dynamischen Fahrplandaten für die regionale
und auch für die landesweite Fahrplanauskunft sind der AVV GmbH als einer der
regionalen Koordinierungsstellen für die Fahrgastinformation in NRW in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
65
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Tab. 3-22:
Informationspalette im AVV
Barrierefreiheit
Auf Informationen für Menschen, die in ihrer Mobilität oder sensorisch beeinträchtigt sind, ist ein besonderes Augenmerk zu richten. So benötigen gehbehinderte Menschen oder Menschen im Rollstuhl Informationen zur Art des genutzten
Verkehrsmittels (Einstiegshöhe, -hilfe, Multifunktionsfläche u.a.), zur Länge und
Beschaffenheit von Umsteigewegen, zur Art und Lage von Haltestellen (Rampen,
taktile Hilfen u. a.) sowie zur Funktionsfähigkeit ergänzender Infrastrukturelemente, beispielsweise Aufzüge. Es ist darauf hinzuwirken, dass die notwendigen
Datengrundlagen erhoben oder über entsprechende Schnittstellen aus anderen
Systemen generiert werden, um diese verfügbar zu machen.
Über Art und Umfang der Information hinaus ist zu berücksichtigen, dass diese
für unterschiedliche Personengruppen leicht zugänglich ist. Blinde Menschen
oder diejenigen, deren Sehfähigkeit stark eingeschränkt ist, sind auf akustische
Informationssysteme angewiesen. Gehörlose oder schwerhörige Personen müssen über visuelle Informationsanlagen Zugang erhalten.
Mobilitätsplattform
Um den Veränderungen des Mobilitätsmarktes gerecht zu werden, sind zukünftig
auch externe Mobilitätsdienste wie Car- und Bikesharing aber auch Fernbusse,
Mitfahrportale u. a. stärker mit den ÖPNV-Angeboten auf einer übergreifenden
Mobilitätsplattform zu verknüpfen. Neue Dienste, die mit dem ÖPNV-Angebot
kombiniert werden, sind zu verfolgen und mit dem ÖPNV stärker zu vernetzen.
Mittelfristig sind weitere Funktionen wie Buchung, Vertrieb und Abrechnung
stärker zu integrieren.
66
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.6.2. Service
Zum Kundenservice gehören alle über die reine Transportverrichtung hinaus gehenden Leistungen der Verkehrsunternehmen. Der planmäßige Betrieb und die
verkehrliche Funktion des ÖPNV sollen durch zusätzliche Serviceleistungen attraktiv gestaltet werden. Soweit Tarif-, Vertriebs- und Informationsstandards
betroffen sind, gelten die Zielformulierungen dazu verbundweit. Kundenservice
im öffentlichen Nahverkehr erfolgt
stationär (z.B. Beschwerdemanagement, Fundbüro,
Erstattungsverfahren),
telefonisch (vereinheitlichte Servicenummern, ausgeweitete
Bereitschaftszeiten),
über das Internet (Online-Angebote, Betreuung per Email) oder
im Fahrzeug (Taxiruf, Halt auf Wunsch).
Die Erreichbarkeit des Verkehrsunternehmens muss gewährleistet sein. Entsprechend geeignetes Personal sowie der Einsatz unternehmensübergreifender geografischer Auskunftssysteme sind notwendig. Gleichzeitig ist es sinnvoll, den
Kundinnen und Kunden einen vereinheitlichten Weg zu Reservierungsdiensten,
zur Beschwerdeabgabe, für Mängelmeldungen bis hin zum Fundbürobetrieb offen zu halten. Zuständig für die Leistungserbringung im Bereich Service sind in
erster Linie die Verkehrsunternehmen.
3.6.3. Vertrieb
Ziel ist es, die Zugangsbarrieren zum ÖSPV/SPNV durch vertriebliche Verbesserungen abzubauen und die Akzeptanz der öffentlichen Verkehrsmittel durch Information und geeignete Vermarktungsstrategien zu erhöhen.
Die AVV-Vertriebsrichtlinie gibt Standards für ein einheitliches Vertriebssystem
vor. Diese sind durch die im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen anzuwenden und nach Bedarf weiterzuentwickeln. Durch Mindestanforderungen an
das Vertriebssystem wird eine flächendeckende Grundversorgung sichergestellt.
Gleichzeitig müssen neue Nutzerpotenziale insbesondere in den Verdichtungsgebieten generiert werden.
Die Vertriebsrichtlinie berücksichtigt alle Vertriebswege vom persönlichen Verkauf im Fahrzeug oder in den Vorverkaufsstellen bis hin zu den Fahrausweisautomaten und dem mobilen Telefon als ersten elektronischen Vertriebskanal
(HandyTicket). Die Zuständigkeit für den Vertrieb von Fahrausweisen obliegt den
Verkehrsunternehmen. AVV-weite Lösungen, die dem Zweck einer reibungslosen,
zügigen und wirtschaftlichen Abwicklung des Vertriebes dienen, sind auszubauen.
Die Einführung eines interoperablen elektronischen Fahrgeldmanagements (EFM)
auf Basis der VDV-Kernapplikation wird verfolgt. Insgesamt soll durch den Ausbau elektronischer Vertriebswege Neukunden der Marktzugang und die Nutzung
des ÖPNV erleichtert werden.
Eine perspektivische Entwicklung hin zur automatisierten Fahrpreisfindung würde eine Ablösung des konventionellen Tarifes durch eine elektronische Tarifierung und damit Preisfindung ermöglichen, womit sich neue Spielräume zur Gestaltung und bislang noch nicht realisierbare Differenzierungs- und Steuerungsmöglichkeiten ergeben.
67
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.6.4. Personal
Die grundlegenden Anforderungen an das Service- und Fahrpersonal sind Kompetenz und Informiertheit zu allen beförderungsbezogenen Fragestellungen wie
Tarif, Vertrieb, Fahrplan und Fahrbetrieb. Darüber hinaus sind je nach Einsatzgebiet umfassende Ortskenntnisse erforderlich. Die Eignung zur Steuerung von
Fahrzeugen wird durch gesetzliche Vorgaben geregelt (Fahrpersonal).
Neben der fachlichen Kompetenz sind Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Serviceorientierung die entscheidenden Qualitätskriterien. Diesbezügliche Qualitätsziele sind für alle Personen mit Kontakt zur Kundschaft anzusetzen, d.h. Fahrpersonal, Prüfpersonal, Verkaufspersonal, sowie Sicherheits- und Servicepersonal.
Das Personal muss außerdem jederzeit in der Lage sein, Hilfs- bzw. Rettungsmaßnahmen einzuleiten.
Das äußere Erscheinungsbild ist gekennzeichnet durch gepflegte Kleidung und
ein den Erwartungen der Kundinnen und Kunden entsprechendes persönliches
Auftreten. Servicepersonal ist für die Fahrgäste an der Dienstkleidung als solches
erkennbar (Ausnahme: Prüfpersonal). Zielsetzung ist, dass die Kundin bzw. der
Kunde in allen Belangen fachkundige Auskunft und freundliche Hilfe erhält.
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich. Alle Dialoge mit der
Kundschaft müssen verständlich geführt werden. Fremdsprachenkenntnisse sind
für Servicepersonal wünschenswert. Kenntnisse der englischen Sprache sind ausreichend, niederländische bzw. französische Sprachkenntnisse aufgrund der
Grenznähe zu diesen Ländern außerdem wünschenswert. Für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit Kontakt zur Kundschaft sind Schulungen je nach Tätigkeitsbereich zu relevanten Themen wie:
Netz- und Ortskenntnisse
Tarif- und Fahrplankenntnisse
Kommunikation mit dem Kundinnen und Kunden
situationsbezogenes, eigenverantwortliches Verhalten zum Nutzen der
Kundinnen und Kunden
Verhalten gegenüber Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen
Sicherheits- und Ordnungsfragen
besondere Serviceleistungen
regelmäßig vorzusehen. Erkannte Defizite sind durch Nachschulungen zu beseitigen.
68
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.6.5. Beschwerdemanagement
Qualitätskriterien für das Beschwerdemanagement sind zum einen der einfache
Zugang zur Beschwerdeannahmestelle, zum anderen eine zügige formale Bearbeitung der Beschwerde, die den Erwartungen und Ansprüchen der Kundinnen
und Kunden entspricht.
Das Beschwerdemanagement umfasst die Gesamtheit der Beschwerden, Hinweise und Vorschläge bezüglich Fahrplanangebot, Fahrpreisgestaltung und Qualität
der Leistungserbringung, die in mündlicher, postalischer, telefonischer Form, per
Email oder über die sozialen Netzwerke an verschiedene Stellen verschiedener
Adressaten gerichtet werden.
Im Zuge des sich wandelnden Kommunikationsverhaltens werden die meisten
Beschwerden digital per Mail übermittelt. Beschwerden gehen auch über soziale
Netzwerke (u.a. Facebook) ein.
Zuständig für das Beschwerdemanagement ist in erster Linie das betroffene Verkehrsunternehmen. Eingehende Beschwerden bei Dritten werden an das Verkehrsunternehmen weitergeleitet.
Entscheidend im Beschwerdemanagement ist eine Kanalisierung der Beschwerden hin zur zuständigen bzw. geeigneten Bearbeitungsstelle, und von dort aus
die Erbringung einer qualifizierten Antwort. Die Beschwerde soll innerhalb von
14 Tagen bearbeitet und inhaltlich beantwortet werden.
Das Beschwerdemanagement kann darüber hinaus verwertbare Erkenntnisse
über die Erwartungen der Kundschaft und über deren Zufriedenheit liefern. Wird
das Beschwerdeaufkommen systematisch ausgewertet, so entstehen Indikatoren,
die bei Planung und Maßnahmenentwicklung zur Qualitätssteigerung genutzt
werden sollten.
Über das Beschwerdemanagement ist ein Berichtswesen zu führen, aus dem Datum, Inhalt und Reaktion auf die Beschwerde zu ersehen ist.
3.6.6. Sauberkeit
Sauberkeit ist ein wichtiges Ziel, um den ÖPNV attraktiv zu gestalten. Die Qualitätskriterien im Bereich Sauberkeit umfassen die Fahrzeuge, die Haltestellen und
die Vertriebsstellen. Sie sollen einem sauberen und gepflegten Erscheinungsbild
abgeben.
Das Kriterium Sauberkeit stellt eine Basisleistung dar, d. h. die Kundin bzw. der
Kunde nimmt Sauberkeit im positiven Sinn als selbstverständliche Leistung wahr,
während die Ablehnung bei nicht erfüllten Anforderungen extrem zunimmt. Qualitätskriterien, neben dem subjektiven Eindruck, bilden die Reinigungsintervalle
und die veranschlagte Zeit je Vorgang sowie die Bereitschaft zu (bzw. die Auferlegung von) leichten Reinigungstätigkeiten durch das Fahrpersonal.
Die Sorgfaltspflicht für saubere Fahrzeuge und Betriebsanlagen/Vertriebsstellen
liegt beim Verkehrsunternehmen. Für die Haltestellen sind die jeweiligen Baulastträger zuständig, sofern nicht anderweitige Regelungen getroffen werden. Mangelnder Sauberkeit müssen alle Zuständigen schnellstmöglich nachgehen.
69
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.6.7. Sicherheit
Die Sicherheit an Haltestellen und in den Fahrzeugen muss gewährleistet sein.
Dabei sind die Sicherheitsbedürfnisse bestimmter Nutzergruppen (Frauen, Kinder, in der Mobilität eingeschränkte Personen, Senioreninnen und Senioren) in
besonderem Maße zu beachten. Kriterien, die das Sicherheitsempfinden der
Fahrgäste beeinflussen, sind:
ausreichende Beleuchtung der Haltestellen und des Haltestellenumfeldes
regelmäßige Präsenz durch Polizei und Ordnungskräfte
partielle Notrufeinrichtungen an Haltestellen
optisch abgetrennte Aufenthaltsräume
Kontaktmöglichkeit zum Fahr- und Dienstpersonal
partielle Videoüberwachung nicht einsehbarer Bereiche
Sicherheitstrainings für Kinder und Jugendliche
Sicherheitseinweisung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität
Ausbildung des Fahrpersonals zum Verhalten bei Bedrohung
Betriebliches Sicherheitskonzept zu Konflikt- /Gefahrensituationen (z.B.
stiller Alarm).
In den Fahrzeugen sollen die Fahrgäste im Notfall in Kontakt zum Personal treten
können. Das Personal muss in der Lage sein, Rettungsmaßnahmen zu ergreifen.
Im Fahrzeug ist das Verkehrsunternehmen für eine sichere Beförderung der Fahrgäste zuständig. Bezogen auf die Haltestellen stellt sich dies als eine gemeinsame Aufgabe der Aufgabenträger mit den Verkehrsunternehmen dar. Ordnungspartnerschaften mit der Polizei und anderen zuständigen Stellen sind anzustreben.
70
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.7. Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben für Menschen
mit Behinderungen. Dabei profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen,
sondern alle, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Dazu zählen z.B. ältere
Menschen, Eltern mit Kinderwagen oder in Begleitung von Kindern sowie Personen mit schwerem Gepäck. Darüber hinaus erhöht der Abbau von Zugangs- und
Benutzungshemmnissen für Personen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung auch den Komfort und die Sicherheit für alle Nutzergruppen und kommt
damit direkt der Aufwertung des gesamten ÖPNV-Systems zugute.
Mobilitätseingeschränkte Menschen
Eine Behinderung kann körperlicher, psychischer, sprachlicher oder geistiger Art,
oder eine Sinnesbeeinträchtigung wie Blindheit, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit,
Taubblindheit sein. Die Behinderung kann in Wechselwirkung mit verschiedenen
Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern.
Abb. 3-3:
Quelle:
Übersicht über mögliche Mobilitätseinschränkungen
Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), FGSV 2011
Grob geschätzt umfasst die Gruppe der dauerhaft bzw. vorübergehend in ihrer
Mobilität eingeschränkten Personen einen Anteil von insgesamt ca. 30% der
Bevölkerung.
Gesetzliche Vorgaben
Die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen im ÖPNV ist gesetzlich
vorgeschrieben. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)
schreibt die Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen
mit Mobilitätseinschränkung bei der Ausgestaltung öffentlicher Infrastruktur fest
(vgl. Kapitel 1.1.).
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 8 Abs. 3 führt dies ausführlicher aus
und verpfli
mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1.Januar
2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Von dieser Frist kann abge71
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
wichen werden, wenn im NVP Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes sind
die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind
Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände in ihrer Mobilität
oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören.
Ihre Interessen sind angemessen und
Definition und Leitbild der Barrierefreiheit
§ 4 BGG beschreibt die Bedeutung von Barrierefrei:
Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und
visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere
gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein
üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde
Leitbild für die Barrierefreiheit ist eine vollständige und eigenständige Teilhabe
und ein "Design für Alle". Keine Personengruppe darf bewusst ausgegrenzt werden. Grundlage zur Schaffung eines barrierefreien ÖPNV ist das Zwei-SinnePrinzip. Das bedeutet, dass bei wesentlichen Informationen und Orientierungshilfen immer zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten angesprochen werden
müssen. Zu beachten ist auch, dass die Barrierefreiheit im ÖPNV-System für die
Benutzer mit Mobilitätseinschränkung nur vollständig sichergestellt wird, wenn
die Wegekette durchgängig und ohne Lücken barrierefrei bezüglich der jeweiligen Mobilitätseinschränkung ist.
Aspekte eines barrierefreien ÖPNV
Bei der Betrachtung der Barrierefreiheit muss das Gesamtsystem ÖPNV betrachtet werden. Dazu gehören
Haltestelleninfrastruktur
Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge
Information und Kommunikation mit der Kundschaft sowie
Betrieb und Unterhaltung der Anlagen.
Nur in deren Zusammenspiel kann Barrierefreiheit im ÖPNV sichergestellt werden. Auch das Umfeld muss barrierefrei sein und als lichter Raum (ohne Werbetafeln, Poller etc.) angelegt sein, damit die Haltestelle überhaupt barrierefrei erreicht werden kann. Eine regelmäßige Reinigung und Pflege sowie ein funktionierender Winterdienst sind für die Barrierefreiheit unabdingbar.
72
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.7.1 Haltestelleninfrastruktur
Aus Sicht der Barrierefreiheit sind bei der Planung von Haltestellen und Verknüpfungspunkten folgende Aspekte besonders wichtig:
Die Haltestellenform muss eine reibungslose Anfahrbarkeit durch die
eingesetzten Fahrzeuge und damit minimale Stufen- und Spaltmaße
ermöglichen. Abhängig von der Ausgestaltungsform sind ausreichende
Haltestellenlängen und deren Freihaltung zwingend notwendig.
Im Schienenverkehr müssen Haltestellenhöhe und Flurhöhe des
eingesetzten Fahrzeugs korrespondieren.
Eine Bordsteinhöhe mit 16 cm hohem besonderem Formbordstein schafft
optimale bauliche Voraussetzungen an Bushaltestellen. Die gängigen
Bauvorschriften bzgl. Neigungen sind einzuhalten.
Ein fester, erschütterungsarmer und rutschhemmender Oberflächenbelag
im Wartebereich der Haltestelle und auf angrenzenden Gehwegen ist
erforderlich.
Für Menschen, die Rollstuhl oder Rollator nutzen, sind ausreichende
Bewegungsflächen erforderlich.
Ein Leitsystem (visuell/taktil) aus kontrastreichen Bodenindikatoren wird
zum Auffinden der Haltestelle, der Einstiegstür und zur Orientierung im
Bereich der Haltestelle (z.B. Längsorientierung, Auffinden der
überdachten Bereiche, Auffinden der dynamischen Fahrgastinformation)
eingebaut.
Der anhaltende Bus muss die Haltestelle so anfahren können, dass die
erste Tür im Bereich des Aufmerksamkeitsfeldes zur Einstiegstür zum
Halten kommt.
Die installierte Ausstattung muss den Anforderungen der Barrierefreiheit gerecht
werden. Dazu gehören je nach Bedeutung der Haltestelle im System:
Sitzgelegenheiten, die möglichst weitgehend die Belange
mobilitätseingeschränkter Menschen erfüllen,
eine taktil erfassbare und kontrastreich gestaltete
Haltestellenmöblierung,
die kontrastreiche Gestaltung von Einbauten und Ausstattungen (z.B.
Pfosten und Maste),
unterpendelbare Einbauten,
die barrierefreie Gestaltung visueller Informationen entsprechend dem
Zwei-Sinne-Prinzip auch akustisch (z. B. dynamische Fahrgastinformation
mit Sprachausgabe an zentralen Haltestellen).
Der Zu- und Abgang zur Haltestelle muss ebenfalls barrierefrei sein. Dazu ist eine
stufenlose Erreichbarkeit der Haltestelle auf den zuführenden Gehwegen aus
mindestens einer Richtung, möglichst ohne Umwege erforderlich. Hierzu gehört
eine hindernisfrei nutzbare Mindestgehwegbreite von 1,50 m, akustische Zusatzeinrichtungen an Ampeln sowie die Ausstattung mit Bodenindikatoren an der
Querungsstelle. An Verknüpfungspunkten müssen kurze Umsteigewege zwischen
Haltestellenpositionen hergestellt werden. Die Bewegungsfläche muss so groß
sein, dass Rollstuhlfahrende bzw. Rollatorennutzende über die gesamte Länge
der Haltestelle einen Richtungswechsel vornehmen können. Nur so ist eine problemlose Nutzung der Busrampe möglich.
Die Standards für den barrierefreien Haltestellenumbau wurden mit den Behindertenverbänden abgestimmt und wird im Anhang in der Anlage 3 dargestellt.
73
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Generell ist eine Optimierung der Lage der Haltestelle unter dem Blickwinkel der
Barrierefreiheit (z. B. Beachtung Haltestellenabstände und Einzugsbereiche, Einrichtungen mit besonderen Nutzergruppen im Umfeld, spezielle barrierefreie
Wegeverbindungen im Umfeld) bei Umbauplanungen zu überprüfen und an die
Barrierefreiheit anzupassen.
Die jeweiligen Straßenbaulastträger sind für die Infrastruktur an Bushaltestellen
zuständig, der weitaus größte Teil fällt in die Zuständigkeit der Stadt. Die unter
Umständen nicht (sicher) zu erreichende vollständige Barrierefreiheit bis 2022
muss als Abweichung benannt und begründet werden. Die Bereitstellung von
Finanzmitteln von Bund und Land ist hierbei unerlässlich.
3.7.2. Fahrzeuge
Neben der baulichen Gestaltung der Haltestelleninfrastruktur ist die Gestaltung
und Ausstattung der Fahrzeuge das zentrale Handlungsfeld bei der Schaffung
von Barrierefreiheit im ÖPNV. Folgende Fahrzeugaspekte sind für die Barrierefreiheit besonders wichtig:
Niederflurtechnik sowie das Vorhandensein mindestens einer
Einstiegshilfe (Rampe),
Kneeling,
ausreichend dimensionierte Multifunktionsfläche für Rollstuhlnutzerinnen
und -nutzer, aber auch für Personen mit Kinderwagen, Rollator etc.,
eine kontrastreiche Gestaltung im Fahrzeuginnern (besonders Haltegriffe
und -stangen, Anforderungstasten, Podeste, Sitzflächen) nach DIN 32975
und leichter Zugang zu Haltewunschtasten,
barrierefreie akustische und visuelle Fahrgastinformation.
Haltewunschtasten für Rollstuhlfahrende und Rollatorennutzende im
Fahrzeug bzw. die Türöffnertaste außen am Fahrzeug sind anzuzeigen.
Diese Kriterien sind in den Fahrzeuganforderungen im Kapitel 3.4.1. Fahrzeuge
berücksichtigt.
Niederflurtechnik
Fahrzeuge mit Niederflurtechnik besitzen im Einstiegsbereich keine weiteren
Stufen und sind somit von mobilitätseingeschränkten Personen, wie auch älteren
Kundinnen und Kunden oder Eltern mit Kinderwagen, insbesondere aber Menschen, die mit dem Rollstuhl fahren oder einen Rollator nutzen, leicht zu benutzen.
Abb. 3-4:
Quelle:
74
Einstieg vordere Türe Niederflurfahrzeuge
ASEAG
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Klapprampe
Die Klapprampe ermöglicht Rollstuhlfahrern oder stark mobilitätseingeschränkten Personen meist überhaupt erst die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Da
wo im Haltestellenbereich ausreichende Aufstellflächen vorhanden sind lässt sich
die Rampe auf den Gehweg/Haltestellenaufenthaltsfläche ausklappen. Rollstuhlfahrerinnen und fahrer können dann meist ohne weitere fremde Hilfe in das
Fahrzeug fahren/rollen. Die Klapprampe selbst wird in aller Regel von Fahrgästen
oder einer Begleitperson bedient (vgl. Abbildung 3-4). In diesem Zusammenhang
bietet die ASEAG mobilitätsbeeinträchtigter Kundschaft und anderen Fahrgästen
Schulungen zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Hilfe an.
Voraussetzung für ein eigenständiges Einsteigen ist ein ausreichend hoher Bordsteinanschlag, der den Neigungswinkel der Rampe zwischen Bordstein und Eintrittsbereich möglich gering hält (i.d.R. max. 3%, in Ausnahmen max. 6%) und
frei von störenden Einbauten, wie Poller, Masten für Papierkörbe, etc. ist.
Abb. 3-5:
Quelle:
Klapprampe
ASEAG
Kneeling
Nicht abgesenkt beträgt der Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Bus ca.
32 cm. Durch das Kneeling kann um 10 cm auf ca. 22 cm Höhendifferenz abgesenkt werden. Bei ausgeklappter Rampe verringert sich damit der Neigungswinkel auf ein Maß, das der Rollstuhlfahrerin bzw. dem -fahrer ein bequemes Einsteigen ohne fremde Hilfe möglich macht. Der Höhenunterschied zwischen einem
abgesenkten Bus und einem 16 cm hohen Formbordstein beträgt nur noch ca. 6
cm. Dieser Höhenunterschied ermöglicht selbst bei nicht ausgeklappter Rampe
Eltern mit Kinderwagen einen selbständigen Einstieg ohne fremde Hilfe. Das
Kneeling ist bei Anforderung durch Rollstuhl-/Rollatorennutzende bzw. Eltern mit
Kinderwagen zu aktivieren.
Abb. 3-6:
Quelle:
Absenkung mittels Kneelingtechnik
ASEAG
75
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.7.3. Information und Kommunikation
Zu einer barrierefreien Wegekette gehört eine lückenlose Informationskette vor
und während des Reiseweges. Im Bereich Fahrgastinformation sind folgende
Anforderungen an die Barrierefreiheit maßgebend:
eine Beratung über barrierefreie Angebote in den Kundenzentren sowie
per Telefon (keine neue Zugangsbarrieren zum ÖPNV aufbauen),
Informationen zur konkreten Gestaltung der Haltestellen und zur
Ausstattung mit Rampen,
barrierefreie Aufbereitung digitaler Informationen auch für blinde und
sehbehinderte sowie hörbehinderte und gehörlose Menschen,
eine leicht verständliche Information für Menschen mit
Lernbehinderungen und kognitiven Einschränkungen,
eine Ausstattung der dynamischen Fahrgastinformationsanlagen mit
einer sprachbasierten Ausgabe gemäß dem Zwei-Sinne-Prinzip sowie
eine leichte Zugänglichkeit der Informationen.
Für die barrierefreie Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum
muss die DIN-Norm 32975 beachtet werden. Es handelt sich um einen Standard,
wie sichtbare Informationen (Schriften, Bilder, Grafiken) gestaltet werden müssen, damit sie auch für Menschen mit Sehbehinderungen gut wahrnehmbar sind.
An der Haltestelle ist eine schnelle Identifizierung einfahrender Fahrzeuge von
großer Bedeutung. Die Beschilderungen (Liniennummer und Fahrtziel) an Fahrzeugfront und -seite müssen groß und kontrastreich ausgeführt sein. Des Weiteren sind gut sichtbare Hinweise auf die barrierefreien Einstiegstüren an den Fahrzeugen wichtig.
Im Fahrzeug sind eindeutige und gut sichtbare Hinweise auf Sitzplätze für behinderte Menschen sowie Aufstellflächen und Feststellhilfen für Rollstühle/Rollatoren und Kinderwagen notwendig. Die Fahrgäste werden über eine optische Anzeige und akustische Haltestellenansage informiert.
Besonders an Verknüpfungspunkten ist es wichtig, dass alle bedeutsamen Informationen zur Orientierung sowohl visuell als auch akustisch und taktil zur Verfügung stehen.
3.7.4. Betrieb und Unterhaltung
Das Fahr- und Servicepersonal der Verkehrsunternehmen muss im Hinblick auf
die besonderen Belange mobilitätseingeschränkter Personen regelmäßig geschult
werden. Das Fahrpersonal sollte auch dafür sensibilisiert werden, die Haltestellenkanten so anzufahren, dass der Spalt zwischen Fahrzeug und Bordstein tatsächlich weitgehend minimiert wird. Auch die Bedeutung des Einstiegsfeldes für
blinde und sehbehinderte Menschen sollte dem Fahrpersonal bewusst sein. Ein
regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit den Behindertenverbänden wird empfohlen.
Die Wartung und Reinigung der Verkehrsanlagen und der Fahrzeuge ist eine
wichtige Voraussetzung für die Nutzbarkeit. In diesem Zusammenhang ist auch
der Winterdienst mit den jeweils zuständigen Stellen zu regeln.
76
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.8. Schulverkehr
Grundsätzlich soll der Schulverkehr auch in Zukunft möglichst in den Linienverkehr integriert werden. Dies darf aber auch zukünftig nicht dazu führen, dass die
Belange der anderen Nutzerinnen und Nutzer eingeschränkt werden. Es besteht
kein Anspruch auf die Herstellung jeder gewünschten Schulverkehrsbedienung,
weder in räumlicher noch in zeitlicher Hinsicht. Bei der Angebotsgestaltung sind
daher folgende Rahmenbedingungen zugrunde zu legen:
In den Zeiträumen großer Angebotsnachfrage des Schulverkehrs sind
zusätzlich zum jeweiligen Grundtakt bestehender Linien
Verstärkungsfahrten einzurichten.
Die Zusatzfahrten können zeitlich und räumlich entsprechend der Belange
des Schulverkehrs optimiert werden. Dabei können sie sowohl in der
morgendlichen Hauptverkehrszeit mit Abweichungen vom Grundtakt
angepasst an die Schulanfangszeiten fahren, wie auch die
nachmittäglichen Rückfahrten mit den Schulschlusszeiten abzugleichen
sind.
Wartezeiten von bis zu 15 Minuten, in besonderen Fällen bis zu 30
Minuten, vor Schulbeginn oder nach Schulschluss gelten grundsätzlich als
zumutbar.
Abweichende Linienwege sind grundsätzlich nur dann zu wählen, wenn
hinreichend starke Schulverkehrsströme bedient werden müssen.
Alternativ sind bei ausreichendem Fahrgastpotenzial einzelne
Schulbusfahrten, mit individuell ausgerichteter Linienführung auf
einzelne Schulen bzw. Schulzentren, als Zusatzfahrten einzurichten.
Generell besteht jedoch kein Anspruch auf die Herstellung jeder
gewünschten Schulverkehrsbedienung, weder in räumlicher noch in
zeitlicher Hinsicht.
77
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
3.9. Qualitätssicherung
Im Interesse eines attraktiven Nahverkehrsangebotes ist die Sicherung einer angemessenen Qualität von elementarer Bedeutung. Das Thema Qualität im ÖPNV
hat aufgrund der Reformen der Organisations- und Finanzierungsstrukturen an
Bedeutung gewonnen. Bei der Ausgestaltung des ÖSPV sollen erwartete Leistungen effizient und für die Allgemeinheit zu günstigen Kosten erbracht werden. Die
im Nahverkehrsplan definierten Qualitätsstandards bilden den Rahmen für das
Angebot.
Das Anforderungsprofil der Aufgabenträger im AVV wurde in enger Abstimmung
unter Mitwirkung der Verkehrsunternehmen ausformuliert und verbundeinheitlich aufgestellt. Angestrebte Qualitätsstandards für den Nahverkehr in NRW
wurden im Abstimmungsprozess mitberücksichtigt. Besondere Anforderungen im
Stadtgebiet Aachen ergänzen den Rahmen der Qualitätssicherung der Stadt
Aachen.
3.9.1. Qualitätskriterien
Grundsätzlich können Kriterien zur Bemessung der Qualität des ÖSPV in drei Bereiche eingeteilt werden: Betrieb, Infrastruktur und Kommunikation/Information.
Kriterien zur Bemessung der Qualität des ÖSPV
Betrieb
Infrastruktur
Kommunikation
und Information
Leistungsangebot Produktpalette
Verfügbarkeit (Ausfall)
Fahrplanstabilität / Pünktlichkeit
Fahrzeuge
Marktauftritt
Haltestellen
Straßeninfrastruktur
Fahrgastinformation
Erreichbarkeit
Anschlusssicherheit
Leitstellen
Betriebssteuerung
Personal
Verkaufsstellen
Beschwerdemanagement
Sauberkeit
Sicherheit
Tab. 3-23:
Qualitätskriterien im ÖSPV
Im Kapitel 3 sind die Anforderungen für die oben genannten Kriterien umfassend
beschrieben. Aufgabe der Qualitätssteuerung ist es, durch verschiedene Messund Steuerungsverfahren die definierten Qualitätsstandards zu sichern.
3.9.2. Qualitätsmessung
Messung und Überwachung definierter Qualitätsziele (Qualitätscontrolling) sollen weitgehend standardisiert und zu möglichst geringen Kosten durchgeführt
werden. Bausteine des Qualitätscontrollings sind:
78
Allgemeine Nachweise der Verkehrsunternehmen
Auswertung betrieblicher Messdaten
Spezielle Qualitätsprüfungen
Kundenbefragungen
Beschwerdemanagement.
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Nicht alle Bausteine sind für die Messung und Überwachung aller Qualitätsziele
gleichermaßen geeignet. Zu beachten ist, dass die gewählte Erfassungsmethode
dem verfolgten Zweck entspricht und pragmatisch handhabbar ist.
Die Qualitätsüberprüfung im ÖSPV obliegt dem kommunalen Aufgabenträger und
ist im Rahmen der vertraglichen Regelungen mit dem Betreiber zu spezifizieren.
Kenntnisse über die heutige Lage sind für die Qualitätsüberprüfung eine notwendige Voraussetzung. Belastbare Daten über den Ausgangszustand müssen vorliegen.
Die Ergebnisse der Qualitätsmessungen werden dokumentiert, so dass eine zeitliche Entwicklung daraus ablesbar wird.
Bisher gab es keine vertraglich geregelte Qualitätssicherung für den ÖPNV in
Aachen. Im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages muss gemäß EURichtlinie ein Anreizsystem für eine wirtschaftliche Geschäftsführung und zur
Sicherung der Qualität geschaffen werden. In diesem Zusammenhang werden zu
messende Qualitätskriterien festgelegt.
Im Rahmen einer regelmäßigen Evaluierung werden die festgelegten Qualitätsziele überprüft und bewertet. Dies kann Anpassungen erforderlich machen.
Folgende Qualitätskriterien sind für eine erste Stufe eines Qualitätssicherungssystems in Aachen vorgesehen:
Kundenzufriedenheit
Verfügbarkeit (Fahrtausfall)
Pünktlichkeit
Beschwerdemanagement.
Kundenzufriedenheit:
Die Fahrgäste sollen mit dem ÖPNV-Angebot in Aachen zufrieden sein. Die allr-Kundenbarometer-Teilnehmer
erreichen. Dieser Wert wird bei jeder Umfrage aktualisiert. Für das Jahr 2014
liegt die Globalzufriedenheit der Kunden aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen im Durchschnitt bei 2,83. Eine Teilnahme am Kundenbarometer ist alle zwei
Jahre vorgesehen. Der Vergleichswert für eine zukünftige Bewertung soll eine
Kundenbefragung im Jahr 2016 mit einer repräsentativen Anzahl an Befragten
bilden.
Verfügbarkeit (Fahrtausfall):
Es dürfen nicht mehr als 0,5% aller Fahrten ausfallen. Gemeint sind hierbei reine
Fahrtenausfälle. Ausgenommen sind:
Witterungsbedingte Fahrtausfälle
Streikbedingte Fahrtausfälle
Fahrtausfälle aufgrund unvorhersehbarer größerer Ereignisse wie
schwere Unfälle
Bei geplanten Betriebsunterbrechungen (Baustellen etc.) gilt ein Ersatzverkehr
gemäß Fahrplan.
Pünktlichkeit:
Mindestens 85% aller Fahrten sind pünktlich. Ein Bus gilt als pünktlich, wenn er
maximal 59 Sekunden zu früh bzw. weniger als 6 Minuten Verspätung hat. Eine
Verfrühung ist dabei unbedingt zu vermeiden. Ab 6 Minuten Verspätung gilt der
Bus als unpünktlich.
79
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Verspätungen werden in einem ersten Schritt an sechs Referenzpunkten im
Stadtgebiet vierteljährlich gemessen und analysiert:
Scheibenstraße
Blücherplatz
Ponttor (inkl. Ringlinien)
Gartenstraße
Misereor
Normaluhr
Beschwerdemanagement:
Mindestens 85% der Beschwerden werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet.
Die Bearbeitung und Beantwortung der Beschwerden erfolgt durch die zuständigen Verkehrsunternehmen. Als Qualitätskriterium wird das Zeitfenster vom Eingang der Beschwerde bis zu deren Beantwortung betrachtet.
80
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
4. Bestandsaufnahme
Die Stadt Aachen ist gekennzeichnet durch Wechselbeziehungen zwischen der
Siedlungs-, Bevölkerungs- und Arbeitsplatzverteilung einerseits und der Verkehrsinfrastruktur, dem Verkehrsaufkommen sowie der Verkehrsverteilung andererseits. Eine starke Konzentration von Arbeitsstätten und Dienstleistungsangeboten wie im Aachener Kernbereich ruft ein hohes Verkehrsaufkommen hervor.
Gute Straßen- und ÖV-Verbindungen erweitern den Einzugsbereich der Kernstadt
und begünstigen eine hohe Mobilität.
Die Aussagen zu Verkehrsmengen und Verkehrsverflechtungen erfolgen mit Hilfe
des Verkehrssimulationsmodells der Stadt Aachen. Die zugrunde liegenden Struktur- und Erzeugungsdaten wurden im Jahr 2014 aktualisiert. Der Planungsraum
umfasst nicht nur das Stadtgebiet Aachen, sondern auch Städte und Gemeinden
des Umlandes. Dadurch ist es möglich, den Stadtgrenzen überschreitenden, regionalen Verkehr differenziert darzustellen. Das dargestellte ÖPNV-Angebot und
die resultierenden Fahrgastbelastungen basieren auf dem Fahrplan 2014/2015.
4.1. Raum- und Siedlungsstruktur
Das Oberzentrum Aachen liegt als westlichste Großstadt der Bundesrepublik
Deutschland im Dreiländereck Belgien, Niederlande, Deutschland und gehört zum
Regierungsbezirk Köln. Auf deutscher Seite wird die Stadt von der StädteRegion
Aachen umgeben, zu der die Gemeinden Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen gehören.
Abb. 4-1:
Region Aachen
81
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Mit den Städten und Gemeinden im niederländisch-belgischen Grenzraum existieren enge Verflechtungen. Hierzu zählen die in der Arbeitsgemeinschaft der
MHAL-Städte zusammengeschlossenen Städte Maastricht, Heerlen, Hasselt und
Lüttich (Entfernung ca. 50 km), aber auch kleinere belgische Grenzgemeinden
wie Raeren, Eupen, Welkenrath und Kelmis oder die niederländischen Kommunen
Vaals, Simpelveld, und Kerkrade.
Im Nordosten der Stadt befindet sich der Schnittpunkt der grenzüberschreitenden
Autobahnen A4 und A44. Überregionale Zugverbindungen bestehen über die
Kursbuchstrecke (KBS) 480 nach Köln sowie über die KBS 485 nach Mönchengladbach und von diesen Städten aus im Fernverkehr deutschlandweit. Im internationalen Bahnverkehr bestehen Direktverbindungen nach Paris über Lüttich
und Brüssel (mit Anschluss nach London), nach Spa in Belgien und nach Heerlen
in den Niederlanden.
Der nächstgelegene Flughafen liegt in den Niederlanden. Der Maastricht Aachen
Airport liegt 40 km von Aachen entfernt. In 85 km Entfernung von Aachen liegt
der Flughafen Köln/Bonn und bis zum Flughafen Düsseldorf beträgt die Distanz
90 km.
Innerstädtische Raumstruktur
Das Stadtgebiet selbst ist in einen zentralen Kernbereich und verschiedene Ortsteile mit lokalen Versorgungszentren gegliedert. Nach der politischen Gliederung werden die Bezirke
B 0:
B 1:
B 2:
B 3:
B 4:
B 5:
B 6:
Aachen-Mitte
Aachen-Brand
Aachen-Eilendorf
Aachen-Haaren
Aachen-Kornelimünster/Walheim
Aachen-Laurensberg
Aachen-Richterich
unterschieden. Die bereits in Kapitel 3.2.2. benannten Siedlungsschwerpunkte
(räumlich abgegrenzte Bereiche mit mehr als 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) und solitären Ortsteile (räumlich abgegrenzte Bereiche mit weniger als
2.000 und mehr als 250 Einwohnerinnen und Einwohnern) geben ebenfalls Aufschluss über die innere Struktur des Stadtgebietes. Die gesamte Stadtfläche beträgt 161 km2.
Hauptverkehrsstraßennetz
Das Stadtgebiet wird im Norden und im Südosten von den grenzüberschreitenden
Autobahnen A4 und A44 tangiert. Die Autobahnen nehmen den größten Teil des
Durchgangsverkehrs auf und bieten über insgesamt sieben Anschlussstellen eine
gute Anbindung für den ein- und ausströmenden Kfz-Verkehr. Auch Teile des
Binnenverkehrs werden über die Autobahnen abgewickelt; insbesondere der
Bereich zwischen den Anschlussstellen Laurensberg und Würselen / Krefelder
Straße dient als Ringschluss des Außenringes.
Abbildung 4-2 zeigt die - entsprechend dem Verkehrsentwicklungsplan Aachen für eine Bündelung des Kfz-Verkehrs vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen. Die
als Ergänzungsnetz gekennzeichneten Straßen dienen bei Überlastung der
Hauptverkehrsstraßen als zusätzliches Angebot.
82
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 4-2:
Hauptverkehrsstraßennetz Aachen
83
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
4.2. Bevölkerungsentwicklung
Ende 2013 betrug die Einwohnerzahl in Aachen 249.746 Personen (Melderegister
Stadt Aachen). Die Einwohnerstatistik weist für die besonders ÖPNV-relevanten
Altersgruppen einen jeweiligen Anteil für
10-19-Jährige von 9,1% (22.650 Personen),
20-29-Jährige von 21,9% (54.700 Personen) sowie
Senioreninnen und Senioren (älter als 64) von 18,0% (44.800 Personen)
aus.
Die Fluktuation der Bevölkerung ist erheblich. Im Jahr 2013 zogen 20.038 Personen nach Aachen während 18.359 Menschen die Stadt verließen. Dies hat vor
allem mit der Funktion als Hochschulstandort zu tun: Aachen zieht jährlich eine
hohe Anzahl Studienanfängerinnen und -anfängern an, die Abwanderungsrate
der Hochschulabsolventinnen und -absolventen nach Abschluss ihres Studiums
ist ebenfalls erheblich.
Der leichte Bevölkerungszuwachs Aachens spricht für die Attraktivität der Stadt,
vor allem als Ausbildungsstandort. Die Bevölkerungsgewinne ergeben sich letztendlich aus dem positiven Wanderungssaldo der Stadt. Dieser Wanderungsüberschuss ist ausschließlich in den Altersgruppen der 15-19-Jährigen und der 20-24Jährigen festzustellen. In allen anderen Altersklassen liegt die Zahl der Fortzüge
über der Zahl der Zuzüge.
Das ungleichmäßige Wanderungsverhalten unter den jungen Erwachsenen führt
in der Konsequenz zu einer starken Abweichung der Zusammensetzung der
Aachener Bevölkerung von der Gesamtbevölkerung Nordrhein-Westfalens: Der
Anteil der 15- bis 35-Jährigen ist stark erhöht, aufgrund der naturwissenschaftlich-technischen Ausrichtung der Hochschule gibt es außerdem ein klares Übergewicht an männlicher Bevölkerung.
Seit 1987 ist die gesamtstädtische Bevölkerung um 1,6% angewachsen. Die Bevölkerungszahl hat sich je nach Stadtbezirk in unterschiedlichem Maße verändert. Brand (+22%), Haaren (+21%) und Vaalserquartier (+20%) sind signifikant
gewachsen, während die Bevölkerung in den Bezirken Rothe Erde (-16%), Hanbruch (-15%) und Theater (-14%) geschrumpft ist.
Demografischer Wandel
Ein Blick auf die demografischen Merkmale zeigt, dass in Aachen, wie in meisten
Regionen Deutschlands, kein natürliches Bevölkerungswachstum stattfindet. Die
Anzahl der Sterbefälle liegt über der Zahl der Geburten. Die Gruppe der Personen
über 60 Jahre nimmt relativ und absolut zu, während auf Dauer die anderen Altersgruppen zurückgehen. Die geburtenstärksten Jahrgänge wechseln ab 2030
ins Seniorenalter.
Bevölkerungsprognose
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde eine aktuelle
Einwohnerprognose aufgestellt. Nach diesen Berechnungen steigt die Bevölkerungszahl in den nächsten Jahren leicht auf ca. 250.000 Einwohner. Je nach wirtschaftlicher Entwicklung vor allem im Zusammenhang mit den Campusgebieten
bleibt die Einwohnerzahl zunächst auf diesem Niveau oder sinkt geringfügig.
2030 wird Aachen nach diesen Berechnungen dann ca. 240.000 Einwohner haben.
84
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahlen von Menschen in Ausbildung und
im Rentenalter, kommt dem ÖPNV eine Schlüsselrolle in der städtischen Mobilität
zu, wenn man auch in Zukunft eine stadt- und umweltverträgliche Abwicklung
der Verkehrsleistungen gewährleisten will.
4.3. Verkehr
Die Aussagen zu Verkehrsmengen und Verkehrsverflechtungen erfolgen mit Hilfe
des Verkehrssimulationsmodells der Stadt Aachen. Die dem Modell zugrunde
liegenden Struktur- und Erzeugungsdaten wurden im Jahr 2014 aktualisiert und
beschreiben das in 179 Verkehrszellen aufgeteilte Stadtgebiet von Aachen. Der
komplette Planungsraum umfasst zudem auch Städte und Gemeinden des Umlandes einschließlich der Niederlande und Belgien. Dadurch wird es möglich, den
Stadtgrenzen überschreitenden, regionalen Verkehr differenziert darzustellen.
Planungen für die Erweiterung von Wohn- und Gewerbegebieten werden - basierend auf Angaben der Fachabteilungen des Fachbereichs Stadtentwicklung und
Verkehrsanlagen - im Verkehrsmodell berücksichtigt, ebenso wie allgemeine Daten zur Einwohner-, Erwerbs- und Arbeitsplatzsituation einfließen. Eine Übersicht
aktueller Planungen von Wohn- und Gewerbegebieten ist der Anlage 2 im Anhang zu entnehmen.
Zum Verkehrsverhalten der Bevölkerung in Aachen liegen Ergebnisse einer Mobilitätserhebung aus dem Jahr 2011 vor. Parameter wie z.B. Anzahl der Wege, Anteil Mobile und die Verkehrsmittelwahl wurden für den Aufbau und die Eichung
des Verkehrsmodells genutzt.
Das dargestellte ÖPNV-Angebot und die resultierenden Fahrgastbelastungen
basieren auf dem Fahrplan 2014/15. Umfangreiche haltestellen- und linienbezogene Fahrgastzählungen aus den letzten Jahren wurden zur Kalibrierung des ÖVModells verwendet.
4.3.1. Nachfragerelevante Strukturen und Daten
Neben der Einbeziehung aller verkehrserzeugenden Strukturdaten werden bei der
Simulation des Verkehrsgeschehens für den Nahverkehrsplan alle nachfragerelevanten Strukturen, Daten und Planungen, die den öffentlichen Personennahverkehr in besonderem Maße beeinflussen, berücksichtigt. Nachfragerelevante
Strukturen sind öffentliche Einrichtungen mit einem expliziten Angebot für Besucherinnen und Beucher (z.B. Arbeitsamt) oder jene, die der Daseinsvorsorge dienen (z.B. Krankenhäuser) sowie Einkaufs- und Freizeitangebote mit zentraler
Bedeutung wozu auch Sportstätten und kulturelle Zentren zählen. Daneben sind
Gewerbegebiete von Bedeutung. Zudem müssen - wie in allen Kommunen - Schulen und Bildungseinrichtungen, insbesondere aber in Aachen, als bedeutender
Hochschulstandort, universitäre Einrichtungen Eingang in die Betrachtung finden. Die hierdurch bestimmte Nachfrage wird flächendeckend simuliert. Während
für die allgemeinen Einrichtungen des öffentlichen Lebens - angefangen von Ämtern über Krankenhäuser bis zu religiösen Einrichtungen - weitgehend pauschale
Ansätze für die Besucherzahlen im Verkehrssimulationsmodell verwendet werden
müssen, kann der Anteil des Verkehrsaufkommens an Schulen und universitären
Einrichtungen differenzierter beschrieben werden. Größenordnung und zeitlicher
Bezug zu den Anfangs- und Endzeiten lassen sich relativ genau erfassen und
müssen in besonderem Maße bedient werden. Aus diesem Grund werden die
85
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Schuler- und Studierendenverkehre in den nachfolgenden Kapiteln gesondert
beschrieben.
Die Abbildungen 4-3 bis 4-5 zeigen nachfragerelevante Strukturen und Gebiete,
Standorte von Schulen sowie Einrichtungen der Hochschulen auf Aachen Stadtgebiet, die als ÖPNV-Schwerpunkte in die Planung einfließen.
Abb. 4-3:
ÖPNV-Schwerpunkte in Aachen (allgemein)
Die Abbildung zeigt alle Ämter und öffentlichen Einrichtungen, zudem alle Krankenhäuser und größeren Sportstätten sowie Kinos, Theater, Museen und Einkaufszentren, die in der Verkehrssimulation Berücksichtigung fanden.
Religiöse Einrichtungen wurden dann in die Betrachtung mit einbezogen, wenn
sie auch an den Werktagen eine regelmäßige Zahl von Besucherinnen und besuchern aufweisen und nicht nur religiöse Veranstaltungsorte sind, sondern auch
kulturelle oder touristische Anziehungspunkte darstellen. Neben den zwei großen
Moscheen und der Synagoge wurden dementsprechend die zentralen Kirchen
ain die Kategorie der verkehrsrelevante Einrichtungen eingestuft.
86
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 4-4:
ÖPNV-Schwerpunkte - Schulstandorte
Statistik zu Schulen sowie Schülerinnen und Schüler
Im Schuljahr 2014/15 wurden in Aachen rund 7.500 Schülerinnen und Schüler an
40 Grundschulstandorten, 16.900 Schülerinnen und Schüler an 28 weiterführenden Schulen inklusive der privaten Schulen und 11.000 Schülerinnen und Schüler
an Berufskollegs sowie 1.450 Schülerinnen und Schülern an 12 städtischen und
städteregionalen Förderschulen beschult.
Von den Grundschülerinnen und -schülern haben im Mittel lediglich 10% ein
Schülerticket. Die meisten von ihnen nutzen demnach nur in geringem Maße die
öffentlichen Verkehrsmittel, da alle Stadtteile über eine ausreichende Anzahl
wohnortnaher Grundschulen verfügen, die fußläufig zu erreichen sind. Ausnahmen bilden die Grundschulen ganz im Süden, in Walheim und in Oberforstbach,
im Norden die Grundschule Laurensberg sowie die konfessionellen Grundschulen
in der Innenstadt.
An den weiterführenden Schulen liegt der Prozentsatz von Schülerinnen und
Schülern, die über ein Schülerticket verfügen, im Mittel zwischen 73% an Gymnasien und 80% an Real- und Gesamtschulen. Nur die Berufskollegs liegen mit
ca. 20% deutlich hinter dem Durchschnitt der weiterführenden Schulen, was auf
den hohen Motorisierungsgrad der meist älteren Schülerinnen und Schüler zurückzuführen ist. Ebenfalls nur 20% der Förderschülerinnen und -schüler verfü87
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
gen über ein Schülerticket, da diese zumeist im Rah
Schulverkehrs befördert werden, der keinen öffentlichen Linienverkehr darstellt.
Insgesamt wurden im Schuljahr 2014/15 rund 16.100 Tickets für Schülerinnen
und Schüler an Aachener Schulen ausgegeben. Etwas über drei Viertel der Ticketbesitzer nutzen es regelmäßig für die Fahrt zur Schule. Die restlichen Schülerinnen und Schüler benutzen das Ticket vornehmlich für den Freizeitverkehr.
Fahrten von Schülerinnen und Schülern aus Aachen über die Stadtgrenze hinaus
zu einer Schule in der Region sind vornehmlich auf das Schulzentrum Liester in
Stolberg ausgerichtet, untergeordnet werden auch noch Fahrten nach Herzogenrath und Würselen nachgefragt. Schultäglich müssen ca. 300 Kinder und Jugendliche, die von Aachen in die Region fahren wollen, eingeplant werden.
Insgesamt kann von 12.000 bis 16.000 Schulfahrten (saisonal schwankend) ausgegangen werden, die in der morgendlichen Verkehrsspitze auf dem Aachener
Stadtgebiet mit dem ÖPNV abgewickelt werden müssen. Die nachmittäglichen
Heimfahrten sind geringfügig höher, da der Hohlverkehr der Eltern i.d.R. geringer
ist als der morgendliche Bringverkehr.
Studierende, Hörsaalplätze und Forschungseinrichtungen
Abb. 4-5:
88
ÖPNV-Schwerpunkte - Studierendeneinrichtungen
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Im Wintersemester 2014/15 waren rund 42.300 Studierende an der RWTH in
Aachen eingeschrieben, 57% davon in einem ingenieurwissenschaftlichen Fach
(Stichtag 05.11.2014). Damit ist die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen die größte Universität für technische Studiengänge in Deutschland. Weitere 12.900 Studierende verzeichnet die Fachhochschule Aachen
(Stand: WS 2014/15), die sich auf die Standorte Aachen und Jülich verteilen, wobei mit rund 9.100 Studierenden die Stadt Aachen der weitaus größere Ausbildungsstandort der Fachhochschule ist.
Die Studienplätze der RWTH verteilen sich im Nordwesten des Aachener Stadtgebietes auf drei große Campusbereiche mit Hörsaal-, Seminar- und Übungsraumkapazitäten in folgender Größenordnung:
Campus Mitte rund 14.650 Plätze,
Campus Hörn rund 4.350 Plätze und
Campus Melaten rund 2.000 Plätze sowie das Trainingszentrum Medizin
am Universitätsklinikum (UKA/ AIXTRA) mit noch einmal 1.600 Plätzen.
Der Campus Mitte (TH Kernbereich) mit dem Hauptgebäude, dem Audimax,
dem Kármán-Auditorium und ab dem Wintersemester 2015/16 dem neuen Hörsaalzentrum C.A.R.L. an der Claßenstraße umfasst den Hauptanteil des Hörsaalangebots. Hier liegen auch die meisten Mensen, insbesondere die Hauptmensa,
in der aktuell täglich bis zu 5.000 Essen ausgegeben werden. Zudem befinden
sich dort die Zentralbibliothek der RWTH sowie ein auf Studierende ausgerichtetes Restaurantangebot in der Pont- und Milchstraße.
Der Campus Hörn, wo sich u.a. die Institutsstandorte für Informatik und Bauingenieurwesen befinden, wird zur Zeit am südwestlichen Ende der Kopernikusstraße mit den Neubauten der sogenannten ICT-Cubes erweitert.
Auf dem Campus Melaten, dem Erweiterungsgebiet der RWTH Aachen in unmittelbarer Nähe des Universitätsklinikums, wächst auf ca. 473.000 m2 ein Zentrum
für Forschungsinstitute sowie Industrieunternehmen heran. Hier entstehen insgesamt elf themenspezifische Cluster mit rd. 5.000 Arbeitsplätzen.
Ein weiterer Stadtbereich mit Forschungseinrichtungen, Büros und Hallenflächen
für Laboreinrichtungen ist mit der Planung Campus West vorgesehen. Bereits
heute werden auf dem innerstädtischen Areal östlich der Bahnstrecke Aachen Mönchengladbach mit dem Rückbau alter Gleisanlagen erste Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt und schon seit 2013 ca. 350 provisorische Hörsaalplätze
voraus weisend im Gewerbegebiet Kackertstraße genutzt. Abschließend sollen
auf dem Campus West 19 Forschungscluster mit bis zu 5.000 Arbeitsplätzen realisiert sein.
Die Studienorte der rund 9.100 Studierenden der Fachhochschule Aachen liegen
überwiegend im Stadtteil Burtscheid im südlichen Stadtgebiet, verteilt auf die
beiden Standorte in der Eupener Straße bzw. Bayernallee. Weitere Einrichtungen
befinden sich am Boxgraben sowie in der Hohenstaufenallee. Mit dem Bau eines
Kompetenzzentrums Mobilität an der Hohenstaufenallee ist eine Ausweitung der
Hörsaal- und Seminarraumkapazitäten vorgesehen.
Für die Unterbringung der Studierenden stehen 2015 neben privatem Wohnraum
4.450 Wohnheimplätze zur Verfügung. Die Einrichtungen konzentrieren sich vornehmlich in der Nähe der Hochschulanlagen bzw. im Umfeld der Fachhochschule.
89
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Wohn- und Arbeitsstandorte
Die Darstellung von Bevölkerungsdichte (Abbildung 4-6) und Arbeitsplatzdichte
(Abbildung 4-7) geben Aufschluss über sinnvolle Linienverläufe und erforderliche
Bedienungstakte. Die hohe Bevölkerungs- und Arbeitsplatzdichte in der Aachener
Innenstadt ist typisch für ein Oberzentrum mit zentralörtlicher Bedeutung.
Die Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten ist für eine mittlere Großstadt
relativ günstig. Dichte Siedlungsbereiche befinden sich außerdem im Stadtteil
Forst, entlang von Adalbertsteinweg und Trierer Straße, entlang der Roermonder
Straße und in den Ortsteilen Burtscheid, Driescher Hof und Gut Kullen. Dichter
besiedelt sind auch die Verkehrszellen Hanbruch, Hörn, Beverau, Ostviertel sowie
die zentralen Bereiche der Stadtteile Haaren, Eilendorf, Brand und Laurensberg.
Abb. 4-6:
Quelle:
90
Einwohnerdichte [Einwohner/km/h]
Verkehrsmodell Stadt Aachen 2014
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Wachsende Bereiche mit hoher Arbeitsplatzdichte befinden sich an der Süsterfeldstraße (u.a. Lindt & Sprüngli, Lambertz), im Gewerbegebiet Eilendorf Süd
(u.a. Grünenthal, Deutsche Post, Automobilhändler), im Gebiet Kullen-Melaten
(Uniklinik, Campus Melaten) sowie entlang der Krefelder Straße und am Grünen
Weg.
Bereiche mit hoher Arbeitsplatzdichte aber mit schrumpfender Tendenz sind entlang der oberen Jülicher Straße (u.a. Zentis) sowie in Rothe Erde (Continental,
Philips) anzutreffen.
Abb. 4-7:
Quelle:
Arbeitsplatzdichte [Arbeitsplätze/Hektar]
Verkehrsmodell Stadt Aachen 2014]
91
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
4.3.2. Verkehrsaufkommen und Verflechtungen
Mit Hilfe des Verkehrssimulationsmodells Aachen wird das Gesamtaufkommen an
Wegen und Fahrten im Stadtgebiet berechnet und für jeden Ortswechsel Quelle
und Ziel bestimmt.
Binnenverkehre
Täglich beginnen und enden im Stadtgebiet Aachen ca. 1.203.000 Wege und
Fahrten. Davon überschreiten 371.000 Fahrten die Stadtgrenzen
(=Pendelfahrten). Im Binnenverkehr der Stadt Aachen werden an einem durchschnittlichen Werktag 832.000 Wege zurückgelegt. Ca. 30% aller Wege in
Aachen haben also eine Quelle oder ein Ziel außerhalb des Stadtgebietes.
Etwa 63.000 Wege sind Binnenverkehre der Innenstadt und haben sowohl Quelle
als auch Ziel innerhalb des Alleenrings. Weitere 282.000 haben entweder Quelle
oder Ziel innerhalb des Alleenrings.
Pendlerverkehr
Als Pendlerinnen und Pendler werden alle Personen, die auf dem täglichen Weg
eine Gemeindegrenze überqueren, bezeichnet. Aufgrund der oberzentralen Bedeutung mit vielen Arbeitsplätzen und der technischen Hochschule hat Aachen
einen deutlichen Einpendlerüberschuss: Allein im Berufsverkehr pendeln täglich
ca. 80.000 Personen ein und 30.000 aus [Daten IT.NRW 2012].
Die Reisezwecke "Beruf" und "Ausbildung" machen nur etwa die Hälfte aller
Pendelfahrten aus. Hinzu kommen die Reisezwecke "Einkaufen", "Freizeit" und
"Besorgungen/sonstige Fahrten". Das Verkehrssimulationsmodell Aachen ermöglicht es, Quelle und Ziele aller Pendelfahrten in der Region per Simulationsrechnung nachzuvollziehen. Berufs- und Ausbildungspendelzahlen des Landesbetriebes Information und Technik NRW sowie Ergebnisse eigener Erhebungen des
grenzüberschreitenden Verkehrs wurden hierfür eingearbeitet.
Das Verkehrsmodell weist folgende Pendeldaten (Personenfahrten an einem
Werktag, beide Richtungen) aus:
Quelle/Ziel
Pendlerfahrten
(alle Reisezwecke)
Niederlande
39.000
Belgien
43.000
Städteregion Aachen
Rest Deutschland
Gesamt
Tab. 4-1:
Quelle:
92
196.000
93.000
371.000
Ein- und Auspendler/-innen Stadt Aachen
Verkehrsmodell Aachen 2014
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abbildung 4-8 zeigt die Pendelverflechtungen zwischen Aachen und umliegenden
Städten und Gemeinden.
Abb. 4-8:
Quelle:
Ein- und Auspendler Aachen [Personenfahrten/Werktag]
Verkehrsmodell Aachen 2014
Viele Menschen haben ihren Wohnsitz in den umliegenden Gemeinden und
fahren täglich zur Arbeit nach Aachen. Stärkste Verflechtungen bestehen zwischen Aachen und Stolberg (42.000 Fahrten), Aachen und Würselen (35.200
Fahrten) sowie zwischen Aachen und Herzogenrath (36.100 Fahrten). Auch zu
den Nachbarländern Niederlande und Belgien - vor allem zu Vaals, Kerkrade,
Kelmis, Raeren und Eupen - sind starke Pendelbeziehungen vorhanden, u.a. weil
viele Deutsche, die in Aachen arbeiten, studieren oder zur Schule gehen, hier
wohnen.
93
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
4.3.3. Nutzung des ÖPNV in Aachen
2011 wurde von der Stadt Aachen in Kooperation mit der StädteRegion Aachen
mit Mitteln des Landes NRW eine repräsentative Mobilitätserhebung als Haushaltsbefragung durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse für den ÖPNV in
Aachen sind:
15,2% der Wege der Einwohnerinnen und Einwohner werden mit dem ÖPNV zurückgelegt, davon entfallen 13,1% auf den Bus und 2,1% auf die Bahn.
Abb. 4-9:
Anteile der Verkehrsmittel am Gesamtverkehr
19% der Aachener nutzen den ÖPNV fast täglich und weitere 17% mindestens
einmal in der Woche. Insgesamt nutzen 53% der Aachenerinnen und Aachener
mindestens einmal im Monat den ÖPNV. In der Aachener Innenstadt sind es sogar 64%, die den ÖPNV mindestens einmal im Monat nutzen.
Abb. 4-10:
94
ÖPNV-Nutzungshäufigkeiten nach Stadtteilen
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Die intensivste Nutzergruppe des ÖPNV sind die Studierenden, bei denen 73%
mindestens einmal in der Woche und 91% mindestens einmal im Monat den
ÖPNV nutzen.
Am wenigsten genutzt wird der ÖPNV von den Vollzeit-Berufstätigen, bei denen
nur 20% mindestens einmal in der Woche den ÖPNV nutzen und 63% seltener als
einmal im Monat öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Abb. 4-11:
ÖPNV-Nutzungshäufigkeiten nach Bevölkerungsgruppen
47% der Wege im ÖPNV sind 6,5 km und länger, 37% der Wege entfallen auf den
Bereich zwischen 3,5 und 6,4 km und 16% der Wege sind kürzer als 3,5 km.
Abb. 4-12:
Wegelängen je nach Verkehrsmittelnutzung
95
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
4.3.4. ÖPNV-Nachfrage
Streckenbelastungen
Werktäglich nutzen ca. 200.000 Fahrgäste öffentliche Transportmittel in Aachen.
Vorhandene Zähldaten an Haltestellen und auf Buslinien innerhalb des Stadtgebietes und an den Schnittstellen zum Umland konnten bei der Eichung des ÖVModells genutzt werden. Die Nachfrageverteilung im Stadtgebiet ist in Abbildung
4-13 dargestellt.
Abb. 4-13:
Quelle:
96
Streckenbelastungen ÖPNV-Nachfrage [Fahrgäste/Werktag im Querschnitt]
Verkehrsmodell Aachen 2014
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Die Fahrgastzahlen nehmen naturgemäß in Fahrtrichtung Innenstadt zu. Die
höchsten Besetzungen sind im Innenstadtbereich auf dem Streckenabschnitt
zwischen Alter Posthof, Elisenbrunnen, Bushof und Hansemannplatz (ca. 40.000
Fahrgäste/Werktag) festzustellen.
Außerhalb der Innenstadt haben neben den SPNV-Achsen vor allem folgende
Korridore ein sehr hohes Fahrgastaufkommen:
Innenstadt - Forst - Brand (bis Trierer Platz): > 13.000 Fahrgäste/Werktag
Innenstadt - Hörn (bis Mies-van-der-Rohe-Str.): > 13.000 Fahrgäste/
Werktag
Innenstadt - Haaren (bis Prager Ring) > 11.000 Fahrgäste/Werktag
Innenstadt - Laurensberg > 10.000 Fahrgäste/Werktag
Innenstadt - Vaalser Straße (bis Westfriedhof) > 10.000 Fahrgäste/
Werktag
Bei all diesen Achsen ist Aachen Bushof Ziel, Ende oder Durchgangspunkt der
Fahrt.
Darüber hinaus bündeln die Ringlinien 3 und 13 einen wesentlichen Anteil der
ÖPNV-Nachfrage auf dem Alleenring. Dieser übernimmt damit auch für den ÖPNV
eine verteilende Funktion.
Eine Darstellung der Querschnittsbelastungen im gesamten Stadtgebiet ist in der
Anlage 4 im Anhang enthalten.
Nachfrageentwicklung an den Bahnhöfen
Die Entwicklung des Bahnangebotes in den letzten 20 Jahren hat zu einer starken
Zunahme der Reisendenzahlen im Regionalverkehr geführt (vgl. Abbildung 4-14).
Abb. 4-14:
Quellen:
Reisendenzahlen-Entwicklung an den Bahnhöfen ohne Fernverkehr
AVV, NVR
So gab es beispielsweise eine deutliche Fahrgastzunahme nach der Eröffnung des
Bahnhaltepunktes Aachen-Schanz im Jahr 2004. Die kontinuierliche Erweiterung
der euregiobahn und die damit einhergehenden Verbesserungen des Angebotes
locken zusätzliche Bahnkunden an.
97
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Nachfrage nach Haltestellen
Aachen Bushof ist die am stärksten frequentierte Haltestelle im Stadtgebiet, gefolgt vom Elisenbrunnen. In der Summe steigen rund 65.000 Fahrgäste / Tag an
diesen beiden zentralen Haltestellen ein, aus oder um. Rund ein Drittel der Fahrgäste im Aachener Stadtgebiet ist somit auf diese beiden Haltestellen ausgerichtet.
Weitere bedeutsame Haltestellen sind Hansemannplatz, Alter Posthof, Kaiserplatz, Normaluhr und Hauptbahnhof. Außerhalb des Alleenrings sind u.a. die
Haltestellen Brand, Uniklinik, Haaren Markt, Halifaxstraße, Elsassstraße, Burtscheid, Laurensberg und Vaals Grenze stark nachgefragt.
Nachfrage im Tagesverlauf
Beispielhaft wird die Tagesganglinie des Fahrgastaufkommens an der Haltestelle
Blücherplatz in Abbildung 4-15 dargestellt.
Abb. 4-15:
Nachfrage an der Haltestelle Blücherplatz im Tagesverlauf
(beide Richtungen)
Die mit Abstand höchste Nachfrage entsteht in der morgendlichen Hauptverkehrszeit zwischen 7:00 und 8:00 Uhr. In dieser Spitzenstunde überlagern sich
Berufs- und Ausbildungsverkehr. Insgesamt wurde 21% des Fahrgastaufkommens an einem Werktag in dieser Stunde gezählt (Belegung an der Haltestelle
Blücherplatz).
98
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Nachmittags ist die Verkehrsspitze weniger ausgeprägt, da die Fahrgäste sich
auf einen größeren Zeitraum verteilen. Die meisten Fahrgäste wurden zwischen
16:00 und 16:30 Uhr gezählt.
4.3.5. Angebots- und Nachfragestruktur im MIV
Parken
Der öffentliche Parkraum in der Innenstadt ist flächendeckend mit Bewohnerparken bewirtschaftet. Bewohnerinnen und Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht und Höchstparkdauer befreit, Besucherinnen und Besucher müssen während der Gebührenpflichtzeit an den Parkscheinautomaten (in einigen Straßen auch per Handy möglich) ein Ticket ziehen.
Auf und innerhalb des Alleenringes stehen ca. 5.250 Parkplätze (Stand 2013),
einschließlich der Parkplätze für Liefer- und Ladevorgänge, für Fahrzeuge einer
Carsharing-Organisation und Schwerbehinderte, zur Verfügung. Außerdem sind
innerstädtisch 18 Parkhäuser mit 6.921 Stellplätzen (Stand 2014) nutzbar. Darüber hinaus werden zukünftig noch ca. 600 Stellplätze im Parkhaus Aquis Plaza
zur Verfügung stehen. Eine Darstellung der Parkhäuser in der Innenstadt befindet
sich in der Anlage 5 im Anhang.
MIV-Nachfrage
Dem Kfz-Verkehr stehen mit dem Außenring und dem Alleenring zwei Ringe als
Hauptverkehrsstraßen zur Verfügung. Dieses Ringsystem wird durch Hauptradialen, die in alle Richtungen führen, ergänzt. Der Grabenring übernimmt nur noch
Erschließungsfunktionen.
In Abbildung 4-16 sind Belastungszahlen im motorisierten Individualverkehr aus
dem Verkehrssimulationsmodell dargestellt.
Abb. 4-16:
Quelle:
Streckenbelastungen Kfz-Verkehr
[DTVw]
Verkehrsmodell Stadt Aachen 2014
99
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
4.4. ÖPNV-Angebot
Seit der Abschaffung der Straßenbahn im Jahr 1974 wird der ÖPNV in Aachen mit
einem reinen Bussystem betrieben. Das Netz- und Bedienungsangebot wurde in
den letzten 30 Jahren unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit immer wieder
neuen Anforderungen angepasst. Die über eine
everändert. Die Stadtstruktur gibt ein radiales System vor, dessen Hauptachsen
durch die Siedlungsschwerpunkte festgelegt sind.
Seit Mitte der 80er Jahre versucht die Stadt Aachen verstärkt, das Straßennetz
den Anforderungen eines qualitativ hochwertigen ÖPNV anzupassen. Mit der
Anlage von Busspuren, der Bevorrechtigung von Bussen an Lichtsignalanlagen
und der Verbesserungen im Netz- und Bedienungsangebot konnten seit 1985
deutliche Fahrgastzuwächse verzeichnet werden. Konkret kann das anhand der
Fahrgastzahlen der ASEAG belegt werden. 1985 lag die Fahrgastzahl bei 36 Mio.
1999 waren es 57 Mio. Fahrgäste (vgl. Geschäftsbericht ASEAG 1999). 2006 waren es bereits 62 Mio. Fahrgäste. Im Jahr 2013 beförderte die ASEAG 65,65 Mio.
Fahrgäste (vgl. Geschäftsbericht ASEAG 2014). Die Tendenz ist aufgrund des sich
wandelnden Mobilitätsverhaltens insbesondere junger Menschen und der demografischen Entwicklung perspektivisch weiterhin steigend (vgl. hierzu auch VDV,
Geschäftsbericht ASEAG 2011).
Auf die stetig steigende Nachfrage wurde 2005 mit der Einführung von Doppelgelenkbussen auf der Achse Brand - Driescher Hof - Aachen Bushof - Vaalser
Straße - Uniklinik reagiert sowie 2010 mit der Einführung einer neuen Linie (73)
auf der Achse Bf. Rothe Erde - Aachen Bushof - Halifaxstraße - Uniklinik.
4.4.1. Verkehrsunternehmen und Linienkonzessionen
Der straßengebundene ÖPNV wird - bis auf wenige Ausnahmen - durch das
kommunale Verkehrsunternehmen, die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG), abgewickelt. Die Voreifel und der Raum Jülich werden
überwiegend von der Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH (RVE) angebunden. Weitere Linien betreiben die Firma Taeter und Veolia Verkehr Rheinland
GmbH, Aachen, sowie das niederländische Verkehrsunternehmen Veolia Transport, Limburg. Die Linienkonzessionen sind in Anlage 6 aufgeführt (Stand Mai
2015).
Die Nachbarstaaten Belgien und Niederlande werden zum Teil durch Gemeinschaftsbuslinien der ASEAG mit dem belgischen Verkehrsunternehmen TEC (Buslinie 14) bzw. der niederländischen Veolia (Buslinie 44), teilweise auch durch
reine ASEAG-Buslinien (Buslinien 24, 25, 33 und 34) mit der Stadt Aachen verbunden.
Nicht in den Aachener Verkehrsverbund integriert verkehrt zwischen Maastricht
Station NS und Aachen Hauptbahnhof die Linie 50 der Veolia.
100
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Verkehrsunternehmen
ASEAG
Anzahl
Linien
Verkehrsunternehmen
43
ASEAG
ASEAG+Veolia
1
RVE
ASEAG + TEC
1
Taeter
RVE
4
Summe
RVE+Taeter
1
Veolia
1
Veolia
Nutzwagen
-km p.a.
Anteil
[%]
9.826.400
94,14
521.550
5,00
89.600
0,86
10.437.550
100,00
50.000
(außerhalb AVV)
Tab. 4-2:
Anzahl Linien und Nutzwagen-km der Verkehrsunternehmen im Stadtgebiet (Planwerte 2015)
Darüber hinaus werden Schnellbusfahrten auf 6 ASEAG-Linien (103, 125, 135,
147, 151,173) angeboten. Zusätzlich ist ein Nachtbusnetz mit 8 Linien vorhanden.
Insgesamt werden in Aachen jährlich über 10 Mio. Nutzwagen-km gefahren. Das
sind über 34.000 Nutzwagen-km pro Tag, um die Mobilität für die Bürgerinnen
und Bürger in Aachen und das Umland mit Ziel/Quelle in Aachen zu sichern. Dies
ist etwa 4/5 der Strecke, die benötigt wird, um die Erdkugel zu umfahren. Hinzu
kommen Leistungen der RVE zwischen der Voreifel und Aachen sowie der Veolia
zwischen Vaals und Aachen Hbf.
Im Folgenden wird das ÖPNV/SPNV-Angebot im Einzelnen beschrieben. Es werden zunächst die übergeordneten Verkehre dargestellt und dann in hierarchischer Reihenfolge die lokalen Verkehre näher erläutert.
4.4.2. Schienenpersonennahverkehr
Für den Schienenpersonennahverkehr wird vom Zweckverband Nahverkehr
Rheinland ein eigener Nahverkehrsplan erstellt. Details zum Schienenpersonennahverkehr sind diesem zu entnehmen.
Aachen liegt an der europäischen Schienenstrecke Paris - Brüssel - Aachen - Köln
(Zugverbindung zwischen Köln - Aachen - Brüssel (mit Anschluss an den Eurostar
nach London) - Paris angeboten. Seit Ende 2002 hält in Aachen der ICE auf der
Verbindung zwischen Brüssel - Aachen - Köln und Frankfurt.
Folgende Kursbuchstrecken (KBS) tangieren Aachen:
KBS 480 Liège - Aachen - Düren Köln
KBS 482 Heerlen (NL) bzw. Alsdorf Annapark - Herzogenrath Merkstein Herzogenrath - Aachen - Stolberg - Stolberg Altstadt bzw. Eschweiler
Talbf. - Eschweiler-Weisweiler - Langerwehe
KBS 485 Aachen - Mönchengladbach
101
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Der regionale Schienenpersonennahverkehr wird auf diesen Strecken mit folgenden Angeboten durchgeführt:
Auf der KBS-Strecke 480 Liège - Aachen - Düren - Köln verkehren die Linien:
RE 1 (NRW-Express), Aachen - Köln - Düsseldorf - Essen - Dortmund Hamm - Paderborn
RE 9 (Rhein-Sieg-Express), Aachen - Köln - Troisdorf - Siegburg - Siegen
jeweils in einem 60-Minuten-Takt.
RB 20 (Euregio bahn), Aachen - Stolberg - Eschweiler - Weisweiler - Langerwehe - Düren
Darüber hinaus ist Belgien im SPNV-Netz (KBS 480a/37) angebunden:
RE 29 (EuregioAIXpress), Aachen - Verviers - Spa, 60-Minuten-Takt.
Auf der KBS 485 Aachen-Mönchengladbach verkehren die Linien:
RE 4 (Wupper-Express) Aachen - Mönchengladbach - Düsseldorf - Wuppertal - Hagen - Dortmund
RB 33 (Rhein-Niers-Bahn), Aachen - Mönchengladbach - Krefeld - Duisburg ebenfalls in einem 60-Minuten-Takt. Seit Dezember 2013 wird der
zweiteilige RB33 in Lindern geflügelt, ein Zugteil fährt über die reaktivierte Strecke nach Heinsberg.
RB 20, Aachen - Herzogenrath
Die wichtigste regionale Schienenverbindung stellt die euregiobahn (RB 20) dar.
Die grenzüberschreitende euregiobahn bedient auf der KBS 482 den Abschnitt
Heerlen (NL) - Herzogenrath bzw. Eschweiler-St. Jöris - Alsdorf - Herzogenrath
sowie die weitere Strecke Herzogenrath - Aachen (KBS 485), weiter auf der KBS
480 nach Stolberg - Eschweiler - Weisweiler - Langerwehe und Düren. Der größte
Teil der Strecken wird halbstündlich befahren, die Abschnitte Düren - Langerwehe, Herzogenrath - St. Jöris und Herzogenrath - Heerlen (NL) werden stündlich
befahren.
Abb. 4-17:
102
SPNV-Netz Aachen
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
In Aachen gibt es fünf Bahnhöfe/Haltepunkte: Aachen Hbf, Aachen-West,
Aachen-Schanz, Aachen-Rothe Erde und Eilendorf. Im Fernverkehr wird nur der
Aachener Hauptbahnhof bedient. Im Regionalverkehr werden alle Bahnhöfe auf
der jeweiligen Kursbuchstrecke angefahren. Eine Ausnahme stellt der Haltepunkt
Eilendorf dar: hier hält nur die RB 20 und wenige Verstärkerfahrten des RE 1.
4.4.3. Regionalbusverkehr
Dem Regionalbusverkehr werden jene Buslinien zugeordnet, die den Kernbereich
Aachens mit den anderen Kommunen der StädteRegion Aachen, den Randkommunen der Kreise Heinsberg und Düren sowie den Nachbarländern Niederlanden
und Belgien verbinden. Das regionale Busliniennetz umfasst 20 Regionalbuslinien, 4 Schnellbuslinien und ergänzende Schnellbusfahrten auf 6 Linien. Über die
Regional- und Schnellbuslinien sind die umliegenden Kommunen und Nachbarländer, wie in Tabelle 4-3 dargestellt, angebunden.
Relation
Linien
Aachen ↔ Stolberg
1, 12, 22, 25, 35, 67
Aachen ↔ Alsdorf
11, 51
Aachen ↔ Eschweiler
52
Aachen ↔ Würselen
11, 21, 51
Aachen ↔ Herzogenrath
21, 34, 47, 57, 80
Aachen ↔ Jülich
SB20, 220
Aachen ↔ Eifel (Simmerath, Roetgen, Monschau)
66, 67, 68, SB63
Aachen ↔ Belgien (Eupen, Kelmis)
14, 24
Aachen ↔ Niederlande (Vaals, Kerkrade, Heerlen,
Maastricht)
25, 33, 34, 44,
50 (Veolia)
Aachen ↔ Avantis
74
Tab. 4-3:
Verbindungen im Regionalbusverkehr
Die Schnellbusse (vgl. Tabelle 4-4) unterscheiden sich von den übrigen Buslinien,
in dem sie nicht alle Haltestellen, die auf ihrem Linienweg liegen, bedienen. Es
werden regional bedeutende Haltestellen angefahren, wie beispielsweise Bahnhaltepunkte, relevante Bus/Bus-Umsteigepunkte oder Haltepunkte mit einem
hohen Ein-/Aussteigendenaufkommen.
103
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 4-18:
Quelle:
Regional- und Stadtbuslinien in Aachen
Darstellung ASEAG
In Abbildung 4-18 ist das Busliniennetz der Regional- und Stadtbusse der Stadt
Aachen dargestellt. In rot sind Linienverläufe der Stadtbuslinien und in grün die
Regionalbuslinien gekennzeichnet. Dadurch, dass die meisten Regionalbuslinien
innerhalb der Stadt Aachen Durchmesserlinien mit Erschließungscharakter sind,
sind innerhalb des Stadtgebietes neben den roten Linienwegen auch grüne Linienwege abgebildet. Das dargestellte Liniennetz zeigt die enge Verzahnung der
Stadt Aachen mit den umliegenden Kommunen und den Nachbarländern Belgien
und Niederlande.
4.4.4. Lokaler Busverkehr
Das lokale Busliniennetz der Stadt Aachen setzt sich aus den Produkten Regionalbuslinien, Schnellbuslinien, Stadtbuslinien, Anruflinientaxen, Nachtbuslinien
und Anruf-Sammel-Taxen zusammen. Dabei wird der größte Anteil des Angebots
über Stadtbuslinien bereitgestellt. Die Systematik der Regional-, Schnell- und
Stadtbuslinien ist in Tabelle 4-4 zusammenfassend dargestellt.
Linienart
Linien nach Fahrplan 2015/16
Regionabuslinien
1,11,12,14,21,22,24,25,34,35,47,51,52,57,66,67,68,74,80,Veolia
50
Stadtbuslinien
2,3,4,5,7,13,15,16,17,23,27,30,32,33,36,37,41,43,45,46,50,53,5
5,65,70,73,75,77
Schnellbuslinien
44,103,125,135,147,151,173, SB20, 220, SB63
Tab. 4-4:
104
Buslinien in Aachen
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
In seiner Grundstruktur entspricht das Aachener Busliniennetz im Wesentlichen
der städtebaulichen Struktur.
Abb. 4-19:
Quelle:
Grundstruktur des Aachener Busnetzes
Busnetz 2015+, Endbericht S.9
Im Innenstadtbereich weist es die Struktur eines Radial-Ring-Netzes mit einer
zentralen Verknüpfungshaltestelle im Zentrum der Stadt auf. Die Linien 3 und 13
übernehmen die Ringerschließung über den Graben- und Alleenring. Die radialen
Achsen laufen aus allen Richtungen auf die zentrale Haltestelle Aachen Bushof
zu. Die Achsen mit der größten Nachfrage werden von den 2er und 5er Liniengruppen bedient. Darüber hinaus gewinnt die Anbindung der Campusbereiche
und des Universitätsklinikums zunehmend an Bedeutung.
In Ost-West-Orientierung liegen die strukturprägenden Einrichtungen (Uniklinik,
Campi der RWTH Aachen und Innenstadt), die einwohnerstarken Stadtteile
(Brand, Forst, Eilendorf, Rothe Erde, Vaalser Straße und Vaalserquartier) und die
Arbeitsplatzschwerpunkte (Rothe Erde, Eilendorf Süd, RWTH Aachen), vgl. Abbildung 4-19. Der Hauptbahnhof liegt an der südlichen Peripherie der Ost-WestHauptachse. Die Nord-Süd-Ausdehnung ist dagegen wesentlich geringer.
Das Aachener Busnetz ist durch eine Führung fast aller Linien über die innerstädtische Stammstrecke Hansemannplatz - Bushof - Elisenbrunnen - Alter Posthof/Theater geprägt. Daher kann aus nahezu allen Stadtteilen die Haltestelle
Elisenbrunnen, die an zwei innerstädtischen Fußgängerzonen liegt, umsteigefrei
erreicht werden. Auf dem südlichen und auf dem nördlichen Grabenring sichern
Linien, die ebenfalls über die Stammstrecke geführt werden, eine periphere Innenstadtanbindung. Die Linie 4 übernimmt die innerstädtische Anbindung des
Marktes bzw. Rathauses.
105
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Die meisten Stadtbuslinien werden als Durchmesserlinien geführt. Dadurch werden den Fahrgästen deutlich mehr direkte und umsteigefreie Verbindungen geboten als bei einem rein radialen Liniennetz. Die Regionalbuslinien erfüllen über
ihren städteverbindenden Charakter hinaus in den jeweiligen Gemeinden eine
Erschließungsfunktion.
Buslinientyp
Charakterisierung
Buslinien
Radial- und Durchmesserlinien
zur inneren Erschließung der
Wohnbereiche und Gewerbegebiete und Anbindung
an das Stadtzentrum
1,2,4,5,7,11,12,15,16,17,21,22,
23,25,27,32,33,3536,37,41,43,
44,45,46,47,51,52,
53,55,57,65,66,68,73
75,77
Tangentiallinien
zur Verknüpfung von Wohngebieten und Arbeitsstätten
außerhalb der Innenstadt;
sind nicht auf das
Zentrum der Stadt ausgerichtet
30,50,70,80
Ringlinien
werden um die engere Innenstadt herumgeführt,
ohne dabei das
Zentrum selbst zu bedienen
3,13
Zubringerlinie
Anschluss an eine
Verknüpfungshaltestelle
im Außenbereich der Stadt
67
Tab. 4-5:
Lokale Buslinien
4.4.5. Bedarfs- und Spezialverkehre
Neben dem Angebot der Regional- und Stadtbuslinien existieren Angebote aus
dem Segment der bedarfsorientierten Verkehre wie Anruf-Linien-Taxi (ALT) und
Anruf-Sammel-Taxi (AST) in den Neben- und Schwachverkehrszeiten, Nachtbuslinien und Sonderverkehre, wie beispielsweise der C-Shuttle bei Heimspielen der
Alemannia und dem CHIO sowie saisonale Freizeitangebote wie der Fahrradbus
in die Eifel.
Nachtbus
Im Spät- und Nachtangebot wird auf acht Linien jeweils stündlich in den Nächten
von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und vor Feiertagen der Nachtexpress angeboten. Zwischen 00:15 und 04:15 Uhr wird das Angebot des Nachtexpresses halbstündlich um die flächenhafte Bedienung über Anruf-Sammeltaxen
(ASA) ergänzt (vgl. Abbildung 4-20). Mit dem ASA kann jedes Ziel innerhalb der
Stadtgrenzen von Aachen erreicht werden. Ausgenommen sind Fahrten innerhalb
des Alleenrings. Bei Zielen außerhalb des Stadtgebietes ist ab der Stadtgrenze
eine Weiterfahrt zum üblichen Taxitarif möglich. Im ASA-Verkehr gilt nicht der
AVV-Tarif, sondern ein eigener ASA-T
rhalb des Stadtgebietes. Für die Haltestellen im Stadtzentrum gilt eine Voranmeldefrist von 30 Minuten, während für alle übrigen Haltestellen 45 Minuten vor
Abfahrt ein Fahrtwunsch bei der ASA-Zentrale telefonisch angemeldet werden
muss.
106
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 4-20: Spät- und Nachtangebot [Stand: Juni 2015]
Quelle:
ASEAG
Fahrradbus
In der Zeit vom 1. Mai (bzw. ab Ostern) bis Anfang Oktober wird am Wochenende und an Feiertagen ein Fahrradbus (Bus mit Fahrradanhänger) zwischen
Aachen und der Eifel eingesetzt. Wichtige Verkehrsaufgabe ist die Anbindung des
Nationalparks Eifel und des Rurtals für wandernde und radfahrende. Die Verknüpfung mit dem Eifelsteig und der RAVel-Route soll Streckenwanderungen und
Radtouren ermöglichen. Das Busangebot wird durch Freizeitverkehre im SPNV
ergänzt (euregiobahn, Rurtalbahn).
107
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
4.4.6. Leistungsangebot Bus
Die auf die Innenstadt radial ausgerichteten Bedienungsachsen sind weitgehend
zu Durchmesserlinien durchgebunden. Die Linien einer Liniengruppe verkehren
auf den Hauptachsen gebündelt und gewährleisten dort ein dichtes Taktangebot.
Mit zunehmender Entfernung von der Innenstadt verzweigen sich die Linien zu
einer Vielzahl unterschiedlicher Linienwege zur Flächenerschließung, überwiegend mit einer Bedienung im 30- bzw. 60-Minuten-Takt. Einzelne Ringlinien bzw.
tangentiale Linien im Außenbereich verkehren als Ergänzung.
Auf den Hauptachsen bündeln sich mehrere Linien in der Regel zu einem 7,5Minuten-Takt oder einem dichteren Angebot. Daneben gibt es Korridore mit einem 15-Minuten-Takt oder einem 30-Minuten-Takt.
Von den 57 tagsüber in Aachen verkehrenden Buslinien fahren 12 Linien (inkl.
der nicht in den AVV integrierten Linie Veolia 50) durchgängig im 15-MinutenTakt. Die anderen Linien werden im 30- bzw. 60-Minuten-Takt bedient. Die Überlagerung der Buslinien bietet den Vorteil, dass die Innenstadt in einem dichten
Takt angebunden ist. Die Durchmesserlinien erhöhen die Anzahl der Haltestellen,
die umsteigefrei erreichbar sind.
Insgesamt 15 Linien fahren im Aachener Busnetz seltener als stündlich, dazu
zählen die sechs Schnellbusse, die Tangentiallinien sowie Linien, die in den
Hauptverkehrszeiten als Verstärkerfahrten eingesetzt werden.
Abb. 4-21:
Quelle:
108
Bedienungshäufigkeiten im ÖPNV [Fahrten/Werktag]
Verkehrsmodell Stadt Aachen 2014
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
4.5. Mobilitätsverbund
Im Zusammenspiel mit weiteren vor- und nachgelagerten Mobilitätsangeboten
sowie in der Vermarktung eines gemeinsamen Mobilitätsmanagements kann der
ÖPNV weitere Fahrgastpotentiale erschließen und zu einer Verlagerung von Verkehren auf den Umweltverbund hinwirken.
2008 wurde als Baustein des Mobilitätsmanagements der Stadt Aachen ein Informations- und Schnupperpaket für Neubürgerinnen und Neubürgern eingeführt. 2012 wurde die Broschüre komplett überarbeitet und zugleich die Bildmar-
Abb. 4-22:
Aachen clever mobil
Auf der städtischen Homepage www.aachen.de/clevermobil sind weiterführende
Informationen zu allen Verkehrsmitteln verfügbar.
Carsharing
Carsharing und ÖPNV unterstützen sich gegenseitig. Für den ÖPNV bedeuten
Kooperationen mit Carsharing eine Ausweitung des Mobilitätsangebotes und die
Erschließung und Bindung neuer Kundenkreise.
Der größte Carsharing-Anbieter Aachens, Cambio, hat es in den 25 Jahren seit
1990 geschafft, in Aachen 42 Stationen (siehe auch Abbildung 4-24 Verknüpfungs- und Umsteigepunkte im Stadtgebiet) mit 115 Fahrzeugen und einem Kundenstamm von 6.000 Kundinnen und Kunden aufzubauen. Die 115 Fahrzeuge
ersetzen rund 800 Privat-Pkw.
Seit 1995 geht die ASEAG Kooperationen mit den Anbietern ein. Zuletzt wurde im
Frühjahr 2008 erfolgreich eine gemeinsame Werbekampagne durchgeführt. Zum
Ausdruck kommt die Kooperation in speziellen tariflichen Angeboten sowohl für
die Cambio- als auch die ASEAG-Kundschaft. Darüber hinaus werden periodisch
gemeinsame Werbe- und Marketing-Aktivitäten durchgeführt.
Portal für Mitfahrgelegenheiten - Pendlerportal.de
Stadt Aachen und StädteRegion Aachen beteiligen sich zusammen mit weiteren
26 Städten und Landkreisen aus Nordrhein-Westfalen an der Internetplattform
Pendlerportal.de. Auf der Plattform können Berufspendlerinnen und pendler
sowie Freizeitfahrerinnen und -fahrer kostenlos Mitfahrgelegenheiten suchen
oder anbieten. Es gibt eine Internetpräsenz, die für die Nutzung von Smartphones und Tablets optimiert wurde; alle Funktionen der Internetseite bietet auch
die neue Pendlerportal-App.
109
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Das Pendlerportal trägt auf kostengünstige Weise zur Verkehrsentlastung im
Berufsverkehr bei. Derzeit werden in NRW fast 1.200 verfügbare Fahrten pro Tag
aufgeführt, bundesweit sind es rund 16.500 - Tendenz steigend. Zusätzlich sind
auch die Möglichkeiten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in das
System integriert. Zu jedem Suchergebnis werden die passenden ÖPNVVerbindungen angezeigt.
Beispielhaft für NRW werden in Aachen im Jahr 2015 interne Vermittlungsbörsen
für Unternehmen getestet. So können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw.
Studierende von RWTH Aachen, FH Aachen, der Uniklinik sowie der Stadt- und
Regionalverwaltung die Möglichkeiten des Portals auf den eigenen Betrieb einschränken. Im System werden Listen mit Treffpunkten für Fahrgemeinschaften
hinterlegt, für Betriebe mit Schichtdiensten gibt es eine individualisierte Suchmaske.
Fahrradverleihsystem
Mit dem von Aachener Studierenden
ein Pedelec-Verleihsystem mit dem Ziel, flächendeckend 100 Stationen mit 1.000
Pedelecs bis 2020 aufzubauen und durch Nutzerinnen und Nutzer sowie Sponsoren zu finanzieren. Der Rat der Stadt Aachen hat eine Startunterstützung von
305.000 Euro beschlossen und 2014 eine öffentliche Betrauung ausgesprochen.
Mobilitätsstationen
Wesentliches planerisches Ziel ist die Kombination von Carsharing-Standorten
und Haltepunkten des ÖPNV in gemeinsamen Mobilitätsstationen. Im Rahmen
rden die Grundlagen für eine räumliche Vernetzung von Mobilitätsangeboten an
Mobilitätsstationen gelegt. Bei einem Erfolg der Pilotstationen und einer Berücksichtigung der Wachstumspläne von Carsharing und velocity E-FahrradVerleihsystem erscheint ein Zuwachs von weiteren Stationen realistisch.
Fahrradmitnahme in Bussen
Die Fahrradmitnahme in Bussen ist im AVV in den mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Bussen Mo. - Fr. ab 19 Uhr, Sa. ab 15 Uhr sowie am Sonntag und
an Feiertagen ganztägig möglich. Dies gilt auch für Pedelecs und E-Bikes. Fahrgäste mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator etc. haben jederzeit Vorrang vor Fahrrädern. Das Personal kann im Einzelfall über die Fahrradmitnahme entscheiden.
110
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
4.6. Fahrzeuge
Lokaler Verkehr
Der lokale Verkehr wird von der ASEAG in der Stadt Aachen mit einem geringen
Anteil von Subunternehmern von nur etwa 15% durchgeführt, da die Subunternehmer meist im Besitz von Standard-Niederflurfahrzeugen sind und aufgrund
der höheren Nachfrage in Aachen verstärkt Standard-Gelenkbusse oder die Großraumfahrzeuge der ASEAG zum Einsatz kommen.
Die ASEAG unterhält im eigenen Fuhrpark 211 Fahrzeuge, die sich wie folgt aufteilen:
Fahrzeugtyp
Anzahl Achsen
zul.
Plätze
Anzahl
Anteil [%]
Doppelgelenkbus
4 Achsen
183
8
3,8
CapaCity
4 Achsen
(1 Doppelachse hinten)
180
7
3,3
Standard-Gelenkbus
3 Achsen
145
128
60,7
Standard
2 Achsen
100
68
32,2
211
100,0
Niederflurbus
Summe
Tab. 4-6:
Quelle:
Busbestand Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs -AG, 2014
ASEAG
Die Fahrzeugtypen werden in der Anlage 7 im Anhang ausführlich beschrieben.
Das älteste Fahrzeug der ASEAG stammt aus dem Jahr 2002, das Durchschnittsalter liegt unter 7 Jahren. Von den 211 Fahrzeugen werden täglich 185 Fahrzeuge
eingesetzt. Die restlichen Fahrzeuge dienen der Betriebs- und Werkstattreserve.
Von den Subunternehmern werden für den täglichen Einsatz 133 Fahrzeuge
gestellt. Hinzu kommen Reservefahrzeuge, die aber nicht von allen Subunternehmern vorgehalten werden. In diesen Fällen wird auf die ASEAG-Reserve zurückgegriffen. Die Subunternehmer erbringen zum Großteil Leistungen im Spitzen- und Schulverkehr.
Fahrzeugtyp
Anzahl Achsen
zul.
Plätze
Anzahl
Anteil [%]
Standard-Gelenkbus
3 Achsen
145
35
26,3
Standard-
2 Achsen
100
95
71,4
Kleinbus
2 Achsen
20
3
2,3
Taxi
2 Achsen
4-8
0
0
133
100,0
Niederflurbus
Summe
Tab. 4-7:
Quelle:
Busbestand Subunternehmer der ASEAG, 2014
ASEAG
111
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Die Abbildung 4-23 zeigt die Tagesganglinie Fahrzeugeinsatz von ASEAG und
Subunternehmern.
Standardbus
Gelenkbus
Subunternehmer
Abb. 4-23:
Quelle:
Fahrzeugeinsatz ASEAG und Subunternehmer, Tagesganglinie
ASEAG
Die ASEAG-Fahrzeuge sind bereits heute überwiegend mit Motoren der Schadstoffklasse Euro 5 bzw. Euro 5/EEV und Euro 6 ausgestattet. Ca. 80% verfügen
über einen Rußpartikelfilter. Die Fahrzeugbeschaffung sieht derzeit jährlich 14
Neufahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 vor.
Der Busbestand der Subunternehmer erfüllt zu 32% die Euro 5- oder Euro 6Norm. 52% haben einen Rußpartikelfilter. Knapp 25% der Busse sind noch Euro
2-Fahrzeuge (Stand 31.12.2014). Die Anschaffung weiterer Euro 6-Fahrzeuge in
2015 ist vorgesehen.
Die ASEAG schafft seit 1990 ausschließlich Niederflurfahrzeuge an. Diese Fahrzeuge verfügen über eine ausklappbare Rampe und sind an der rechten, dem
Bordstein zugewandten, Seite absenkbar (Kneeling).
Regionalverkehr
Im Regionalverkehr setzen die RVE, Taeter Aachen, Veolia und TEC Standardlinien- und Standardgelenkbusse, die meisten mit Niederflurtechnik, ein. Auf den
Eifellinien sowie auf der Relation Aachen - Maastricht werden Überlandbusse mit
größerem Sitzplatzangebot eingesetzt.
Die Fahrzeugflotte des RVE in Aachen besteht aus 40 Fahrzeugen, 11 Gelenkbusse und 29 Standardbusse. Die Gelenkbusse verkehren auf den Linien SB63, 66,
SB20 und 220. 73% der Fahrzeuge sind EEV- bzw. Euro 6-Fahrzeuge. 20% erfüllen die Anforderungen einer grünen Plakette nicht. Diese werden in 2015 ausgetauscht.
112
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Fahrzeuge mit alternativen Antrieben
Seit vielen Jahren testet die ASEAG unterschiedliche innovative Antriebskonzepte
unter realen Bedingungen, um zu bewerten, welche Antriebsformen unter ökologischen und finanziellen Gesichtspunkten die Flotte zukünftig ergänzen könnten.
2012 sind zwei Hybrid-Fahrzeuge in Betrieb genommen und auf ihre Energieeffizienz und Einsatzpotenziale im Linienverkehr getestet worden.
Der Hybrid-Gelenkbus wurde im Rahmen des Projektes CIVITAS DYN@MO zum
reinen Elektrobus umgebaut und hat jüngst die Zulassung für den Linienbetrieb
erhalten. Der Bus soll auf der Linie 73 (Uniklinik - Melaten - Hörn - West Bf - Bushof - Bahnhof Rothe Erde) eingesetzt werden. Eine Ladestation wird noch 2015
an der Haltestelle Uniklinik errichtet.
4.7. Verkehrsinfrastruktur
4.7.1. Haltestellenanlagen
Im Stadtgebiet existieren
1 Fernbahnhof (Aachen Hbf),
4 weitere Bahnhöfe und Haltepunkte (Aachen West, Aachen Schanz,
Aachen Rothe Erde und Aachen Eilendorf) sowie
438 Bushaltestellen mit 972 Haltestellenkanten/richtungsbezogene Haltepositionen (Stand: Dezember 2014),
davon 1 zentraler Verknüpfungspunkt (Aachen Bushof), drei Umstiegshaltestellen mit Anschlusssicherung sowie ca. 30 Verknüpfungshaltestellen untergeordneter Bedeutung.
Bahnhöfe
Die Bahnhöfe sind wichtige Verknüpfungspunkte aller Verkehrsmittel (Fuß, Rad,
MIV, ÖPNV). Sie weisen unterschiedliche Güte und Qualität auf. Während der
Hauptbahnhof Aachen mit seiner Ausstattung einen Fernbahnhof ist, handelt es
sich bei den Bahnhöfen Aachen West, Aachen Schanz, Aachen Rothe Erde und
Aachen Eilendorf lediglich um Haltepunkte mit einem Mindestmaß an Ausstattung wie Fahrscheinautomaten, Fahrplänen, überdachten Aufenthaltsflächen und
teilweise dynamischen Fahrgastinformationen.
Der einzige Zugang zum Bahnsteig am Bahnhof Aachen West erfolgt über eine
Treppenanlage aus einer Unterführung vom Seffenter Weg kommend. Diese Erschließung ist sowohl aus Sicht der Kundschaft als auch aus rettungstechnischer
für über 40.000 Studierende steht im scharfen Kontrast zum derzeitigen Erscheinungsbild. Nicht akzeptabel ist dabei insbesondere die nicht vorhandene Barrierefreiheit.
Der Bahnhof Aachen-Rothe Erde wurde 2008 umfänglich modernisiert. Der
Bahnsteig kann stufenlos erreicht werden, ein taktiles Leitsystem ist installiert.
Die Bushaltestellen wurden ebenfalls erneuert.
Der Haltepunkt Aachen Schanz wurde 2004 in Betrieb genommen. Der Zugang
auf der Nordseite ist mit einem Fahrstuhl barrierefrei ausgebaut. Die Aufrüstung
mit einem weiteren Fahrstuhl auf der Südseite ist geplant.
113
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Am Haltepunkt Aachen Eilendorf besteht eine große Trennwirkung durch die
Bahnanlagen, insbesondere zwischen der Besiedlung auf der Südseite (Ortsteilzentrum) und dem Bahnsteig auf der Nordseite. Je nach Fahrtrichtung ist der
Bahnsteig nur über größere Umwege (Unterführung Nirmer Straße oder Brücke
Wolfsbendenstraße) zu erreichen. Diese Situation führt häufig zu gefährlichen
Situationen, da die Gleisanlagen und ein zwischen den Gleisen stehender Zaun
insbesondere von Kindern und Jugendlichen unerlaubterweise gequert werden.
Neben diesem sicherheitsrelevanten Aspekt wird aufgrund der langen Zugangswege auch die Umsetzung einer besseren Verkehrsmittelverknüpfung (z.B. BusBahn-Verknüpfung, Bike+Ride-Anlagen, weitere zentrale Serviceeinrichtungen)
deutlich erschwert. Schließlich weist der Haltepunkt wegen seiner Randlage auch
große Defizite hinsichtlich der sozialen Kontrolle auf. Eine Überplanung ist in
Vorbereitung und aus barrierefreien Gesichtspunkten dringend erforderlich. Zudem ist ein Wegeleitsystem für Fußgänger (z.B. Beschilderung Richtung Zentrum)
nicht vorhanden.
Bushaltestellen
Die Bushaltestellen im Stadtgebiet unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Ausstattung und Art. Während Haltestellen im Innenstadtbereich mit einem Fahrgastunterstand (wenn baulich möglich) inklusive Informationstableau (Fahrplan, Liniennetzplan, Informationen zu Fahrpreisen) ausgestattet sind, findet man in Randbereichen entsprechend den Vorschriften der StVO und BOKraft vielfach nur das
Haltestellenschild mit dem Fahrplan vor.
2013 wurde ein Haltestellenkataster der Stadt Aachen erarbeitet. Das Kataster
enthält über 50 Datensätze zu allen 972 Bushaltestellen(kanten) im Stadtgebiet.
Katalogisierte Merkmale beziehen sich auf den Ausbaustandard (Form, Länge,
Bordsteinhöhe etc.), die Ausstattungsmerkmale (Fahrgastunterstand, Fahrgastinformation, Leitsystem usw.) und das Umfeld (Zugänge, Radverkehrsanlagen,
Querungshilfen) als auch auf betriebliche Informationen (Fahrtenzahl, Fahrgastaufkommen). Die Datenbank wird kontinuierlich gepflegt und ergänzt: So müssen
Baumaßnahmen berücksichtigt, neue Haltestellen eingefügt werden und Daten
aus neuen Zählungen eingearbeitet werden.
Im Kataster sind die Haltestellen in Anlehnung an die vier Haltestellenkategorien
klassifiziert. Schwerpunkt hier ist die Bewertung der Dringlichkeit für den barrierefreien Ausbau.
114
Kategorie 1: Wichtige Verknüpfungspunkte, vor allem an den Bahnhöfen, sowie Haltestellen mit sehr hohem Fahrgastaufkommen (mehr als
1.000 Ein- oder Aussteiger pro Werktag).
Kategorie 2: Haltestellen mit hoher Nachfrage (zwischen 500 und 1.000
Ein- oder Aussteiger pro Werktag) und/oder mit besonderen Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Menschen im unmittelbaren Einzugsbereich der Haltestelle, Krankenhäuser, behördliche oder kulturelle Einrichtungen.
Kategorie 3: Haltestellen mit einem mittleren bis hohen Fahrgastaufkommen (zwischen 50 und 500 Ein- oder Aussteiger pro Werktag).
Kategorie 4: Haltestellen mit weniger als 50 Ein- oder Aussteigende pro
Werktag, jedoch mehr als 10.
Kategorie 5: Diese Kategorie umfasst Haltestellen, die bis auf weiteres
nicht ausgebaut werden. Das Fahrgastaufkommen ist sehr niedrig
und/oder das Angebot gering. Der Aufwand eines Umbaus würde deshalb nicht im Verhältnis zur Nutzung stehen.
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Nach diesem Schema fallen
58 Haltestellen(kanten) in die Kategorie 1,
178 in die Kategorie 2,
335 in die Kategorie 3,
253 in die Kategorie 4 und
148 Haltestellen in die Kategorie 5.
Betrachtet man den Ausbauform der 972 Bushaltestellen in Aachen, teilen sich
die Haltestellen wie folgt auf:
59% sind Fahrbahnrandhaltestellen,
7% Buskap-Haltestellen,
11% der Haltestellen sind in Busspuren oder anderen Sonderstreifen eingerichtet,
19% in baulich angelegten Busbuchten,
weitere 4% in Parkstreifen mit Halteverbot und
einige wenige Haltestellen in Wendeschleifen angelegt.
Ausstattung:
447 Haltestellen sind mit einem Fahrgastunterstand versehen und
an weiteren 25 Haltestellen kann eine vorhandene Überdachung als Wetterschutz genutzt werden, z.B. an einem Geschäft, unter einer Brücke, im
Bushofgebäude etc.
Rund 10% der Haltestellen sind mindestens teilweise mit taktilen Elementen ausgestattet,
davon 5% vollumfänglich barrierefrei.
Den Belangen von mobilitätseingeschränkten Menschen wird also nur zum
Teil Rechnung getragen. Häufig sind die Zugänge zur Haltestelle und die Wartehäuschen stufenfrei und beleuchtet. Bei Straßenumbauten werden die für Niederflurtechnik geeigneten Spezialbordsteine (Formsteine) mit 16 cm Höhe eingesetzt, die einen barrierefreien Einstieg in die Niederflurbusse ermöglichen.
In Aachen sind von der ASEAG in Abstimmung mit der Stadt Aachen 43 Dynamische Fahrgastinformationsanlagen (DFI-Anlagen) an 26 Haltestellen sowie 4
DFI-Anlagen als TFT-Monitore innerhalb von öffentlichen Gebäuden (Uniklinikum,
Arbeitsagentur, Stadtverwaltung Aachen, Städteregionshaus) in Betrieb, an denen den Kundinnen und Kunden
-Anlagen sind in Anlage
8 im Anhang dargestellt. Baustellenbedingt konnten die am Kaiserplatz sowie an
der Haltestelle Schanz geplanten Anlagen noch nicht aufgebaut werden. Hier
werden die Arbeiten am Aquis-Plaza bzw. die Brückenbauarbeiten im Zusammenhang mit der Verlängerung des Bahnsteigs am Bahnhof Schanz abgewartet.
Um alle Abfahrten der Busse an den DFI-Anlagen anzeigen zu können, werden
die entsprechenden Daten durch die Einrichtung eines HaltestellenDatenabonnements über eine standardisierte VDV-Datenverbindung von der
zentralen Drehscheibe beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) bezogen und dem
Realtime-System der ASEAG zur Weiterleitung an die einzelnen DFI-Anlagen zur
Verfügung gestellt. Die Daten können nur in der Qualität (als Soll-Fahrplandaten
oder als Echtzeitdaten) wiedergegeben werden, wie sie der ASEAG durch den
zentralen Server des VRS zur Verfügung stehen.
115
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Seit 2008 können Aufgabenträger, Verkehrsverbünde sowie Verkehrsunternehmen Förderanträge für Investitionsvorhaben nach § 12 ÖPNVG NRW beim
Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) stellen. Fördergegenstände sind u.a.
Neu- und Ausbau von Bushaltestellen und Zentrale Omnibusbahnhöfe des ÖPNV
sowie ortsfesten Informations- und Kommunikationsinfrastruktur. Im Rahmen
dieses Förderprogrammes wurden in den letzten Jahren auf Aachener Stadtgebiet 14 Haltestellen umgebaut bzw. neu hergestellt und dynamische Fahrgastinrstuhls am Bahnhof Schanz.
4.7.2. Verknüpfungspunkte
Im Linienverkehr können die gewünschten Ziele nicht immer direkt und umsteigefrei erreicht werden. An strategischen Verknüpfungspunkten werden deshalb
Übergänge zwischen mehreren Betriebsformen hergestellt.
Haltestellen und Bahnhöfe
An Bahnhöfen und zentralen Haltestellen in den Innenstädten oder an anderen
bedeutenden Punkten, wo Buslinien sich berühren oder kreuzen, finden planmäßige oder aber auch zufällige Verknüpfungen statt. Die Bahnhöfe
Aachen Hauptbahnhof
Bahnhof Aachen West
Bahnhof Aachen-Rothe Erde
Haltepunkt Aachen Eilendorf und
Haltepunkt Aachen Schanz
sind Verknüpfungshaltestellen von übergeordneter Bedeutung.
Die wichtigste Verknüpfungshaltestelle für den Übergang Bus/Bus ist Aachen
Bushof, der von allen Radial- bzw. Durchmesserlinien angefahren wird. Umstiegshaltestellen mit ebenfalls großer Bedeutung sind die Haltestellen Elisenbrunnen und Alter Posthof sowie alle Haltestellen am Alleenring, wo tagsüber
aufgrund der dichten Busfolgezeiten das Umsteigen zwischen den Radiallinien
oder auch zwischen den Radial- und den Ringlinien zeitnah erfolgen kann. An
einigen Haltestellen außerhalb der Innenstadt werden die Anschlüsse über das
rechnergestützte Betriebsleitsystem RBL/ITCS gesichert.
Außerdem gibt es eine Vielzahl von Haltestellen, an denen sich mehrere Buslinien
ohne Anschlusssicherung berühren oder kreuzen, die dennoch von den Fahrgästen aufgrund günstiger Verbindungen als Umsteigepunkte genutzt werden. Die
Abbildung 4-24 stellt Verknüpfungs- und Umsteigepunkte dar.
Neben den Verknüpfungspunkten im Stadtgebiet gibt es wichtige Verknüpfungspunkte in der StädteRegion Aachen, die sowohl von Buslinien aus der Stadt
Aachen wie auch aus den Regionsgemeinden angefahren werden. Diese Verknüpfungspunkte bilden mit den Verknüpfungshaltestellen in Aachen eine wichtige Funktion für die Netzsystematik, sofern sie von einer Buslinie angefahren
werden, die auch durch das Stadtgebiet von Aachen führt. Außerhalb des Kartenausschnittes und deshalb nicht abgebildet sind darüber hinaus die Verknüpfungspunkte Roetgen Post, Simmerath und Monschau Imgenbroich sowie Stolberg Mühlener Bahnhof,
Eschweiler Bushof, Alsdorf Annapark, Baesweiler In der Schaf und Herzogenrath
Bahnhof zu nennen.
116
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Der Aachener Bushof ist als Haltestelle der Kategorie I, alle anderen Verknüpfungspunkte mit Anschlusssicherung als Kategorie II - Haltestellen einzuordnen
(vgl. Kapitel 3.4.3).
Einen Überblick über die Verknüpfungspunkte im Stadtgebiet liefert die Abbildung 4-24.
Abb. 4-24:
Verknüpfungs- und Umsteigepunkte im Stadtgebiet
117
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Park+Ride-Anlagen
Zur Senkung der Verkehrsbelastungen auf den maßgeblichen Verbindungsstraßen in der Stadt Aachen und der Region wurde schon in den 90er Jahren mit dem
Auf- und Ausbau eines P+R-Systems das komfortable Umsteigen vom Kfz auf Bus
und Bahn gefördert und beworben. Durch den Ausbau der P+R-Plätze an den
Bahnhöfen in der Region konnte seitdem eine starke Ausweitung der Verkehrsmittelverknüpfung erreicht werden. Der innenstadtnahe Umstieg Kfz - Bus, der
vor allem für diejenigen Pendlerinnen und Pendler ein Angebot darstellt, die über
keinerlei Schienenverkehrsangebot in ihrer Nähe verfügen, wurde zeitgleich nicht
mit dem gleichen Aufwand gefördert. Mit der Ausarbeitung eines Luftreinhalteplans für die Stadt Aachen im Jahr 2009, erfolgte eine erneute Überprüfung der
bis dahin bereits verfolgten Ansätze zum Park+Ride. Ein Ergebnis der Ursachenanalyse der Luftqualitätsprobleme war die Notwendigkeit, die regionalen
Verkehrsverflechtungen stärker zu fokussieren. Der Ausbau des P+R-Systems an
den großen Einfallstraßen Aachens wurde daraufhin als eine Maßnahme im Luftreinhalteplan beschlossen.
2010 konnten auf Basis einer ausführlichen Analyse der damaligen Sachlage zum
Park+Ride in Aachen sowie auf einer Potenzialabschätzung auf Grundlage der
Pendlerzahlen Parkplätze ausgewählt werden, für die von Verwaltung, AVV,
ASEAG und APAG ein P+R-Probebetrieb entwickelt wurde. Zentrale Elemente des
Probebetriebs waren die Einbindung des Parkhauses Tivoli und des Parkplatzes
am Westfriedhof, ein Shuttlebuskonzept sowie ein attraktiver P+R-Tarif. Nach
Ablauf der halbjährlichen Probezeit, die zunächst zeitlich auf Samstage und verkaufsoffene Sonntage beschränkt war, wurde im Mai 2013 das P+R-Angebot mit
Ausnahme des kostenträchtigen Shuttlebuseinsatzes fest etabliert.
Seit dem Zeitpunkt gibt es ein P+R-Angebot an alle Wochentagen für die Parkplätze:
Tivoli (Parkhaus),
Westfriedhof,
Waldfriedhof (Monschauer Straße) und
Jülicher Straße (Berliner Ring).
Das P+RLinienbusse zwischen dem jeweiligen P+R-Platz und allen Haltestellen innerhalb
und auf dem Alleenring nutzen. Das Ticket berechtigt zur Hin- und Rückfahrt,
jedoch nicht zu Zwischenfahrten. Am Tivoli gilt die Parkkarte des Parkhauses als
Fahrkarte, bei den anderen Parkplätzen ist das P+R-Ticket im Bus erhältlich.
Das Projekt wird durch öffentlichkeitswirksame Kommunikationsmaßnahmen
flankiert. Es gibt Flyer und Poster sowie alle wesentlichen Informationen zum
P+R-Angebot auf den städtischen Webseiten:
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/clevermobil/parken/par
k_ride/index.html.
118
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Darüber wird alljährlich vor Beginn der Weihnachtssaison in den Medien für das
P+R-Angebot geworben. Eine Wegweisung zu den P+R-Plätzen ist ausgeschildert und ergänzt die PR-Maßnahmen. Die Zielgruppe für den P+R-Betrieb ist in
erster Linie der Einkaufsverkehr.
Abb. 4-25:
Werbung P+R in Aachen
Das Angebot wird ohne Zusatzfahrten im Linienverkehr bereitgestellt. Die Zahlen
der Nutzerinnen und Nutzer zeigen eine stetige Annahme des Angebotes, insbesondere wenn der Parkdruck in der Innenstadt - wie zur Vorweihnachtszeit - sehr
hoch ist. Wurden 2013 insgesamt 1.950 Tickets verkauft, haben sich 2014 die
Verkaufszahlen mit 5.560 verkauften Tickets fast verdreifacht. Die Abbildung 427 stellt die Entwicklung der Verkaufszahlen des Kombi Tickets Park+Ride im
Jahresverlauf der Jahre 2013 und 2014 dar. Die Zahlen belegen, dass neben der
ausgeprägten Nutzung des Angebotes im Dezember, auch über das Gesamtjahr
allgemeinen ein Zuwachs zu verbuchen ist.
2500
1987
2000
1500
1000
500
1103
622 562 502
430 491
294
221 83
178
160
145
135
122
112
104
97
6018
23 18 17 21
0
Abb. 4-26:
2013
2014
Verkaufszahlen Kombiticket P+R
Bike+Ride-Anlagen
Seit 1998 wurde ein Bike+Ride-Programm umgesetzt. An zentralen Verknüpfungspunkten des ÖPNV und SPNV stehen 13 Bike+Ride-Anlagen, die jeweils
Platz für 14-30 Fahrräder bieten. Die Standorte befinden sich vor allem an Verknüpfungspunkten in den Außenbezirken, in denen der Vor- und Nachtransport
mit dem Fahrrad durch das Angebot eines witterungsgeschützten und sicheren
Fahrradparkens sinnvoll gefördert werden und die Verkehrsmittelkombination
Bus / Rad unterstützt. An folgenden Standorten wurden in Aachen Bike+RideAnlagen errichtet:
119
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Vaalser Straße: Haltepunkt Schanz (Bus und Bahn)
Seffenter Weg: Bf. AC-West
Horbacher Straße: Kirche
Oberforstbacher Straße: Laschet
Vaalser Straße: Vaals Grenze
Lütticher Straße: Bildchen Zollamt
Horbacher Straße: Locht deutsches Zollamt
Raerener Straße: Lichtenbusch
Trierer Straße: Brand, Vennbahnradweg
Trierer Straße: Bf. Rothe Erde
Roermonder Straße: Berensberger Straße
Roermonder Straße: Laurensberg
Schleidener Straße: Walheim
Eine hohe Relevanz für ein Bike+Ride-Angebot besteht an den Bahnhöfen. Im
Sommer 2008 wurde die Radstation am Aachener Hauptbahnhof eröffnet. In der
ehemaligen Expressguthalle können 160 Fahrräder bequem, sicher bewacht und
trocken abgestellt werden. Zudem bietet der Betreiber der Radstation weitere
Serviceleistungen wie Reparatur, Wartung und Kleinteileverkauf an. Informationen zur Stadt und zu Radrouten runden das Angebot der Radstation ab.
Zusätzlich zur Radstation am Hauptbahnhof ist für die Haltepunkte der euregiobahn ein Fahrradboxensystem geplant und zum Teil umgesetzt. Die ersten
acht abschließbaren Fahrradboxen wurden 2009 am Bahnhof Eilendorf aufgestellt, vier auf der Nirmer Seite (Fingerhutsmühlenweg) und vier am Hansemannplatz (Kehrbrückstraße).
Nach Abschluss von Verhandlungen mit der DB werden 2015 an den Haltepunkten Rothe Erde, Schanz und Aachen-West weitere Fahrradboxen aufgestellt.
4.7.3. Busbeschleunigung
Busbeschleunigungsmaßnahmen dienen in erster Linie einem schnelleren, pünktlicheren und zuverlässigeren Busverkehr. Die Erhöhung der Beförderungsgeschwindigkeit und die Pünktlichkeit tragen neben dem Angebot wesentlich zur
Attraktivität des Busverkehrs bei. Beschleunigungsmaßnahmen können
Punktuelle Maßnahmen (z.B. an Haltestellen)
Streckenbezogene Maßnahmen (z.B. Busspuren)
Maßnahmen an Lichtsignalanlagen (z.B. RBL)
sein.
Busspuren
In Aachen sind an vielen Haupteinfallstraßen (Adalbertsteinweg, Jülicher Straße
und Vaalser Straße) sowie auf Hauptmagistralen im Stadtzentrum (Kapuzinergraben, Friedrich-Wilhelm-Platz, Peterstraße, Heinrichsallee) Busspuren teils
behinderungsfrei in Mittellage eingerichtet.
Ein weiterer Schwerpunkt sind Busspuren im Zusammenhang mit Bushaltestellen
vor Lichtzeichenanlagen an Hauptverkehrsstraßen (z.B. Haltestellen Arbeitsagentur, Schanz, Talbot, Rothe Erde), um ungehindert und rechtzeitig am Rückstau
des MIV vorbei die Haltestelle anfahren und über ein Bussondersignal vor dem
MIV die Haltestelle wieder verlassen zu können.
120
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Die im Jahr 2013 gebaute Busspur in der Pauwelsstraße an der Uniklinik fungiert
als Umwelttrasse: der Radverkehr wird zugelassen, die Nutzung durch den MIV
ist untersagt.
Derzeit existieren in Aachen Busspuren in einer Gesamtlänge von rund 10,9 km.
Davon befinden sich 3,5 km in Mittellage. Die Busspuren sind in der Anlage 9 im
Anhang aufgeführt.
LSA-Beeinflussung mittels Rechnergestütztem Betriebsleitsystem (RBL) oder
Detektion
Um Busse an Lichtsignalanlagen (LSA) zu beschleunigen, müssen diese LSA entweder mit einem Detektor oder einem Funkempfänger ausgestattet sein.
Wird der Bus auf der normalen Fahrspur mitgeführt, kann er mittels RBL wie folgt
beschleunigt werden:
Der Bus setzt per Funk an einer vorher berechneten Stelle vor der LSA ein Datentelegramm ab, welches die LSA mit Hilfe eines Empfängers auswertet. In der Regel meldet sich der Bus je nach örtlicher Gegebenheit ca. 100 bis 200 m vor der
LSA an. Mit Hilfe der im Steuergerät hinterlegten Zeit, die der Bus für die Strecke
bis zur LSA benötigt, erfolgt im Steuergerät eine Berechnung, in welcher Sekunde
des Umlaufs der Bus die LSA erreicht. In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten kann der Bus die für seine Fahrtrichtung notwendige Grünzeit unterschiedlich beeinflussen. Die meisten Berechnungen sehen vor, dass er die Grünzeit entweder vorziehen oder verlängern kann. In einigen Berechnungen ist auch
ein Phasenwechsel vorgesehen, d. h. die Grünphase für die Fahrtrichtung des
angemeldeten Busses wird zu einer anderen Zeit des Umlaufs als ursprünglich im
Signalprogramm vorgesehen geschaltet.
Hat der Bus eine eigene Fahrspur, kann er mit Hilfe eines Sondersignals beschleunigt werden. Dies hat den Vorteil, dass der Bus vor den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und teilnehmern fahren kann. Um die Grünzeit der anderen
Verkehrsteilnehmerinnen und teilnehmer nicht unnötig zu kürzen, sollte das
Signal nur in Umläufen mit Busanforderung geschaltet werden. Dieses Sondersignal kann ebenfalls durch RBL angefordert werden. Dabei ist aber sicherzustellen, dass auch Busse, die nicht mit einem Bordrechner ausgestattet sind, in der
Signalschaltung berücksichtigt werden. Dies ist einerseits möglich, wenn der Bus
mittels anlagenseitiger Detektoren erfasst wird oder ein fest im Umlauf eingeplantes Permissivsignal den nicht erfassten Bussen die Ausfahrt ermöglicht.
83 von insgesamt 215 LSA im Stadtgebiet Aachen sind mit Hilfe des RBL beeinflussbar. Eine Übersicht über die RBL-Anlage ist in Anlage 10 im Anhang dargestellt. 19 Anlagen werden mittels Busdetektion beeinflusst, an acht dieser Anlagen sind beide Beschleunigungsmaßnahmen möglich. Dabei sind fast alle LSA
innerhalb und auf dem Alleenring sowie der überwiegende Teil der LSA Adalbertsteinweg/Trierer Straße, Von-Coels-Straße und des südlichen Außenrings mit RBL
ausgestattet. Darüber hinaus gibt es weitere einzelne LSA im Stadtgebiet, an
denen eine RBL-Beeinflussung möglich ist. Auch in Zukunft sollen weitere LSA, an
denen eine Busbeschleunigung sinnvoll ist, gerätetechnisch aufgerüstet und in
den RBL-Betrieb integriert werden.
In regelmäßigen Abstimmungsterminen zwischen der Stadt Aachen und der
ASEAG werden gezielt Optimierungsmöglichkeiten in den Meldepunktketten gesucht. Zusätzlich werden die empfangenen Telegramme mit den Telegrammsollzahlen verglichen, die anhand von Fahrplänen, verkehrenden Linien und einge121
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
setzten Subunternehmern erstellt wurden. Auf diese Weise konnten bereits mehrere Fehler in der RBL-Funktionalität behoben werden.
Durch die Modernisierung von Lichtsignalanlagen hat sich auch die Kommunikationsfähigkeit zwischen Signalanlage und zentralem Verkehrsrechner erweitert.
In der städtischen Zentrale für Verkehrstechnik können die Grünzeiten sowie das
Eintreffen der Bus-An- und Abmeldungen an der Signalanlage verfolgt werden.
So kann bei umgebauten Anlagen stets geprüft werden, ob die Signalanlage korrekt reagiert und eine Beschleunigung erreicht werden kann. Es wird gezielt nach
Schwachstellen gesucht, um dadurch die Beschleunigung zu optimieren.
Der städtische Verkehrsrechner soll auf die Telegrammdaten permanent zugreifen, um so eine automatisierte Funktionskontrolle und Qualitätsanalyse durchführen. Durch kürzlich erfolgte Aktualisierungen bietet der Verkehrsrechner weitere Tools zur Qualitätsanalyse an. Nach erforderlicher Schulung werden in einem
nächsten Schritt diese Tools genutzt, um die Qualität der Busbeschleunigung an
Signalanlagen dauerhaft zu sichern. Kriterien für die Qualität werden beispielsweise die Abweichung der Meldepunkte in einer Meldepunktkette, die Abweichung der theoretischen von der tatsächlichen Fahrzeit und die Anzahl von Meldepunkttelegrammen.
Ferner haben Nachfragen bei vergleichbaren Großstädten ergeben, dass der Einsatz über entsprechende rechnergestützte RBL-Funktionskontrollen bisher nicht
oder wenn ja nur mit großem finanziellen Aufwand durchgeführt wird. Mit der
von der Stadt Aachen betriebenen Qualitätskontrolle soll dieser finanzielle Aufwand reduziert und gleichzeitig ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit des Systems
geschaffen werden.
Beschleunigungskonzepte
2006 wurden Beschleunigungskonzepte für die Buslinien 2 und 11 entwickelt.
Ziel war es, die Pünktlichkeit zu erhöhen und dadurch dauerhaft zu vermeiden,
dass ein zusätzliches Fahrzeug aufgrund von Verspätungen eingesetzt werden
musste.
Aufbauend auf Fahrzeit- und Störungsanalysen wurden zahlreiche Maßnahmenvorschläge entwickelt. Diese waren:
signaltechnische Optimierungen/RBL
erhöhte Überwachung (Parken 2.Reihe, Halten/Parken an Haltestellen,
Liefer-/Ladeverkehr)
Aufhebung Tempo 30
Änderungen der Vorfahrt
Abbiegeverbote MIV
Busschleusen
Busspuren
Umbau von Busbuchten in Fahrbahnrandhaltestellen
Politisch durchsetzbar waren fast ausnahmslos nur lichtsignaltechnische sowie
ordnungsrechtliche Maßnahmen. Eine deutlich höhere Wirkung kann jedoch nur
mit der Umsetzung aller Maßnahmen erzielt werden.
122
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
4.8. Tarif und Vertrieb
Verbundtarif
Im AVV gilt ein einheitlicher Flächentarif für Bus und Bahn. Der Verbundtarif
wurde in der Vergangenheit kontinuierlich den Bedürfnissen und Anforderungen
der Fahrgäste sowie auch im Hinblick auf eine landesweite Harmonisierung der
NRW-Tariflandschaft angepasst und fortentwickelt.
Das Tarifsystem im Aachener Verkehrsverbund stellt sich wie folgt dar:
Der AVV-Verbundtarif ist ein kommunaler Flächentarif.
bezogene Kurzstreckenabschnitte und in Kurzstrecken-Zonen (Düren, Heinsberg) aufgeteilt. In der Regel
gilt: Ein Stammgebiet = eine Stadt oder Gemeinde. Für Fahrten innerhalb
eines Stammgebietes gilt die Preisstufe 1. Für Fahrten darüber hinaus
gibt es drei weitere Preisstufen (Preisstufen 2 bis 4).
Für kurze Busfahrten in Aachen kann das Flugs-Ticket genutzt werden.
Dieses Kurzstrecken-Ticket berechtigt in der Regel nach Einstieg zum Befahren von vier Haltestellen. Die räumliche Gültigkeit des Flugs-Tickets
ergibt sich aus dem Tarifinformationsaushang an der jeweiligen Einstiegshaltestelle.
Für Fahrten innerhalb der City-XL-Zone in der Aachener Innenstadt (ehemals Kurzstreckenzone 01) greift der City-XL-Tarif. Dieser ist als EinzelTicket, 4Fahrten-Ticket sowie als City-XL-Monatskarte für Erwachsene
erhältlich.
Zeitkarten und Tages-Tickets (inkl. Minigruppen-Tickets) haben im jeweiligen Geltungsbereich Netzgültigkeit; Einzelfahrscheine und 4Fahrtenkarten berechtigen zu einer einmaligen Fahrt innerhalb des jeweiligen Geltungsbereiches. Zur Vermeidung von überproportionalen Preissprüngen gilt bei einer einzelnen Fahrt über eine Stammgebietsgrenze
hinweg der Fahrpreis der Stufe 1 bei Einzelfahrscheinen und 4Fahrtenkarten auch für Fahrten zwischen zwei aneinanderstoßenden
Kurzstreckenzonen unterschiedlicher Stammgebiete.
Monats- und Wochenkarten für Erwachsene sind übertragbar und jeweils
einen Kalendermonat bzw. eine Kalenderwoche (Mo. So.) bis einschließlich des ersten Werktags (Mo. - Fr.) des folgenden Kalendermonats bzw. der folgenden Kalenderwoche gültig.
Der Geltungsbereich von AVV-Zeitkarten endet grundsätzlich an der
Stammgebietsgrenze (i.d.R. Kommunalgrenze). Mit dem Anschluss-Ticket
AVV kann eine mindestens bis zur Stammgebietsgrenze gültige AVVZeitkarte für eine Fahrt erweitert werden. Das Anschluss-Ticket AVV berechtigt wiederum zu einer einmaligen Fahrt innerhalb des AVV-Gebietes.
Kinder unter 6 Jahren fahren grundsätzlich unentgeltlich; Kinder bis unter
15 Jahren zahlen einen gegenüber dem Bartarif für Erwachsene rabattierten Fahrpreis.
Monatskarten für Erwachsene (inkl. Job-Ticket und Regiokarte) berechtigen an Samstagen und Sonn- und Feiertagen zur unentgeltlichen Mitnahme von 1 Erwachsenen und bis zu 3 Kindern unter 15 Jahren.
Neben dem üblichen Ticketangebot werden für spezielle Zielgruppen weitere tarifliche Angebote bereitgehalten, wie z. B. Semester-Tickets,
School&Fun-Tickets, Job-Tickets, AktivAbo, Fun-Tickets, Mobil-Tickets,
Wochenend-Tickets für Jugendliche, Ferien-Tickets, Minigruppen-Tickets.
123
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Eine Übersicht der Fahrpreise (Stand Januar 2015) und des Fahrkartenvertriebes
im AVV ist in der Anlage 13 im Anhang wiedergegeben.
Übergangstarife in benachbarte Kooperationsräume
Im Verbundraumgrenzen überschreitenden Verkehr führen tarifliche Barrieren
oftmals dazu, dass Fahrgastpotenziale für den ÖPNV nicht voll ausgeschöpft
werden. Insbesondere aufgrund der Integration des Schienenverkehrs kommt im
Grenzbereich zwischen AVV und VRS bzw. VRR sowie zwischen AVV und den
angrenzenden Gebieten des benachbarten Auslands der Schaffung bzw. Fortentwicklung transparenter tariflicher Übergangsregelungen eine hohe Bedeutung
zu. Im Folgenden wird der Bestand dargestellt.
Tarifliche Übergangsregelungen für Fahrten im Inland
Ergänzend zu dem für landesweite Fahrten mit Nahverkehrszügen und weiteren
Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde und -gemeinschaften in NRW angebotenen NRW-Tarif greift ein mit den an den AVV angrenzenden Verkehrsverbund
VRR vereinbarter Kragentarif. Dessen räumliche Gültigkeit ist auf kleinräumige
Fahrten im grenznahen Übergangsverkehr begrenzt. Die bislang geltende VRSKragentarifregelung konnte durch die Tarifkooperation AVV/VRS zum 01.01.2015
abgelöst werden.
Tarifkooperation AVV/VRS
Zum 01.01.2015 wurde im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen dem AVVNetz und dem erweiterten VRS-Netz der VRSTarif, teils der VRS-Tarif sowie teils der NRW-Tarif und der DB-Tarif. Diese unübersichtliche Situation soll nun durch einen einheitlichen Tarif verbessert werden. Über die zuvor bereits in das erweiterte VRS-Netz integrierten 5 AVVKommunen (Düren, Merzenich, Nörvenich, Titz und Vettweiß) hinaus, kommt der
VRS-Tarif im Übergang zum AVV auch in den übrigen 30 AVV-Kommunen zur
Anwendung. Damit Preishärten bestmöglich vermieden werden können, wurde
der VRS-Tarife hierfür um die Preisstufen 6 und 7 ergänzt. Der AVV-Tarif bleibt
innerhalb des AVV-Netzes unverändert bestehen.
Die beiden Verbundräume AVV und VRS verfolgen mit dieser Umstellung das Ziel,
die Tariflandschaft zu vereinfachen, zielgruppenspezifische ZeitTicket-Angebote
zu stärken und somit neue Kundschaft zu gewinnen. Gleichzeitig wird auch eine
Vorgabe der Landesgesetzgebung umgesetzt, die im ÖPNV Gesetz festschreibt,
dass innerhalb der Zweckverbände für den Schienenpersonennahverkehr einheitliche Tarife umzusetzen sind.
Kragentarif zwischen AVV und VRR
Für verbundgrenzüberschreitende Fahrten zwischen einigen VRR-nahen Kommunen im Kreis Heinsberg bzw. im Kreis Düren und einigen AVV-nahen Kommunen
im VRR wird ein Kragentarif angeboten. Er basiert weitgehend auf dem AVVVerbundtarif und umfasst sowohl Bartarif-Fahrausweise als auch die RegelZeitkartenangebote.
Der Geltungsbereich des Kragentarifes deckt die Stadt- bzw. Gemeindegebiete
Erkelenz, Wegberg, Wassenberg, Hückelhoven und Linnich im AVV sowie Mönchengladbach, Schwalmtal/Niederkrüchten, Nettetal/Brüggen im Gebiet des VRR
ab.
124
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
NRW-Tarif
Für verbundraumüberschreitende Fahrten über den Geltungsbereich der Verbund- bzw. Kragentarife hinaus mit den Nahverkehrsprodukten im SPNV innerhalb des Landes NRW hat der NRW-Tarif den bis dahin für Fahrten über ein Verbundgebiet hinaus gültigen Schienentarif der Deutschen Bahn abgelöst. Seither
beinhaltet jeder Fahrausweis, der zur Fahrt mit einem Nahverkehrszug innerhalb
der Landesgrenzen gelöst wird, grundsätzlich die Berechtigung zur Nutzung
sämtlicher lokaler Nahverkehrsmittel am Start- sowie am Zielort. Der originäre
DB-Tarif wird somit in den relevanten Relationen im Land NRW lediglich noch auf
den Zügen des DB-Fernverkehrs angewandt.
Neben einigen Tickets zum Pauschalpreis für den Gelegenheitsverkehr, die von
allen Verkehrsunternehmen im AVV vertrieben werden, wird im Rahmen des
NRW-Tarifs seitens der DB ein vollständiges Bar- und Zeitfahrausweissortiment
zu relationsabhängigen Preisen angeboten.
Um zukünftig die Tarifierung sämtlicher Relationen sowie die freie Wahl an Verkehrsmitteln zwischen den Regionen zu ermöglichen, haben sich das Land NRW,
die SPNV-Unternehmen und die 8 Kooperationsräume im Land NRW dafür ausgesprochen, den NRW-Tarif einer Revision zu unterziehen. Im Zuge dessen sollen
bislang bestehende Tarifierungslücken geschlossen und vergleichbare Relationen
zu einem Raum mit einem Preis zusammengefasst werden. Die Umsetzung des
neuen NRW-Tarifes soll zum Fahrplanwechsel Dezember 2015 bzw. zum 1. Januar 2016 erfolgen.
Tarifliche Übergangsregelungen für Fahrten in das benachbarte Ausland
euregioticket
Das euregioticket ist im Gebiet der Euregio Maas-Rhein im gesamten Busverkehr
sowie auf fast allen SPNV-Linien gültig. Das Gültigkeitsgebiet der Euregio MaasRhein umfasst den AVV, den Kreis Euskirchen, den südlichen Teil der niederländischen Provinz Limburg, die belgische Provinz Limburg und die Provinz Lüttich.
Das euregioticket wird derzeit ausschließlich als Tageskarte ausgegeben.
Übergangstarif zwischen dem AVV und Heerlen (NL)
Auch im grenzüberschreitenden Nahverkehr in die Niederlande wird ein deutlich
ausgeweiteter Übergangstarif angeboten. Dieser gilt gleichermaßen für die Buslinie 44 und die euregio bahn zwischen Heerlen und dem AVV-Gebiet.
Der Anwendungsbereich des Übergangstarifs umfasst AVV-seitig das gesamte
AVV-Netz. In der Kernzone des Heerlener Stadtgebiets ist die Nutzung von Buslinien sowie die Bahnverbindung Stoptrein Kerkrade - Maastricht bis einschließlich Haltepunkt Heerlen-Woonboulevard möglich. Die Haltepunkte der euregiobahn in den Niederlanden (Eygelshoven, Heerlen-De Kissel und weitere) sind
ebenfalls in den Übergangstarif AVV/Heerlen enthalten.
Im Angebot sind neben Einzelfahrscheinen (Erwachsene und Kinder) und 4Fahrtenkarten auch Wochen- und Monatskarten für Erwachsene (einschließlich
Abonnement und AVV-AktivAbo).
Auf den niederländischen Streckenabschnitten der ASEAG-Linien 25 und 33
(Vaals) und 34 (Kerkrade) gilt der AVV-Tarif.
125
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Studierendenticket Parkstad Limburg - AVV
Zur Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität bietet die Parkstad Limburg
Studierenden, die im Besitz eines durch eine im AVV ansässige Hochschule ausgestellten Semestertickets sind und ihren Wohnsitz in ausgewählten Gemeinden
in der Parkstad Limburg haben, ein kostenloses Ergänzungsticket für die Nutzung
des lokalen Bus- und Bahnverkehrs an.
Tarifliche Situation für Fahrten nach Belgien
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem belgischen Busunternehmen TEC und
dem AVV ist es seit dem 1. Oktober 2011 möglich, zwischen dem Stadtgebiet
Aachen und den grenznahen Regionen Belgiens mit nur einem Ticket zu fahren.
Dieser sog. region3tarif umfasst grenzüberschreitende Einzel-, Tages- und Minigruppen-Tickets sowie Monatskarten (auch im Abonnement) mehrerer Preisstufen. AVV-Job-Ticket-Inhaber, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende können ebenfalls eine Anschlusszeitkarte für den gesamten belgischen Geltungsbereich des region3tarifes erwerben.
Auch der Ticketkauf wurde mit der Einführung des region3tarif vereinfacht und
unkomplizierter, da dieser in den Kundenzentren der TEC und der ASEAG sowie in
den Bussen der Verkehrsunternehmen erworben werden kann. Darüber hinaus
konnte durch die Ablösung des AIXpress-Tarifes auf der SPNV-Linie zwischen
Aachen und Lüttich durch den belgischen Bahntarif eine wesentliche Attraktivierung herbeigeführt werden.
Auf dem belgischen Streckenabschnitt der ASEAG-Linie 24 (Kelmis) gilt weiterhin
der AVV-Tarif.
Für den internationalen Verkehr zwischen Aachen und Belgien bezieht der Betreiber (THALYS) beim regionalen Verkehrsunternehmen (ASEAG) Einzelfahrscheine der Preisstufe 1 und gibt Fahrgästen die Möglichkeit, somit eine Fahrtberechtigung für das Stadtgebiet Aachen im THALYS käuflich zu erwerben.
Vertrieb
Der Vertrieb von Verbundfahrausweisen erfolgt über die im AVV tätigen Verkehrsunternehmen. Die jeweils gültige Vertriebsrichtlinie für den AVV dient hierbei als verbindliche Arbeits- und Entscheidungshilfe bei der Umsetzung der einzelnen Vertriebsaufgaben hinsichtlich der unterschiedlichen Vertriebskanäle und
Vertriebskomponenten im Rahmen eines einheitlichen Vertriebskonzeptes. Sie
definiert vertriebliche Mindeststandards, die neben den technischen Gegebenheiten, tarifbedingten Notwendigkeiten und sicherheitsorientierten Aspekten auch
die Anforderungen der Fahrgäste berücksichtigen.
Mit Wirkung zum Dezember 2013 ist für das Erbringen von Vertriebsleistungen
im SPNV des Kooperationsraumes NVR (ohne Rurtalbahn) und auf ausgewählten
Strecken des Kooperationsraumes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz
Nord (SPNV-Nord) die Beauftragung eines Vertriebsdienstleiters, derzeit DB Vertrieb, für die Dauer von 10 Jahren erfolgt. Ab Dezember 2016 übernimmt der
durch den NVR beauftragte Dienstleister den Vertrieb im SPNV zudem auf dem
Nordast der Rurtalbahn. Der Vertriebsdienstleister handelt im Auftrag der im
NVR tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Die Inhalte des NVRVertriebsvertrags sind für den Vertriebsdienstleister verbindlich.
126
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Der Vertrieb der Fahrausweise erfolgt derzeit durch
Direktverkauf durch das Fahrpersonal
stationäre Fahrausweisautomaten
mobile Fahrausweisautomaten
unternehmenseigene Vertriebsstellen
private Vertriebsstellen
zentralen Vertrieb, z. B. bei Kombi-Tickets, Job-Tickets, Schüler-Tickets
und Semester-Tickets sowie durch
den elektronischen Vertriebskanal HandyTicket.
In Stadt Aachen sind 11 Verkaufsautomaten der ASEAG und 13 DBVerkaufsautomaten vorhanden. Insgesamt gibt es 30 Vorverkaufsstellen.
Direktverkauf im Fahrzeug
Das Fahrpersonal im Bus verkauft grundsätzlich Einzelfahrscheine für Kinder und
Erwachsene sowie Tages-Tickets. Aufgrund der räumlich unterschiedlichen Situation zwischen den städtischen und ländlichen Bereichen ist beim Fahrpersonal
der Unternehmen RVE und Taeter auch der Erwerb von Zeitkarten möglich.
Als Verkaufsgeräte sind bei allen Busverkehrsunternehmen elektronische Fahrausweisdrucker im Einsatz.
Auf den Schienenstrecken Aachen - Merzenich (Richtung Köln), Aachen - Heinsberg und Aachen - Herrath (Richtung Düsseldorf) kann ein Fahrausweis des Nahverkehrs lediglich bei Nicht-Betriebsbereitschaft des Fahrausweisautomaten am
Quellbahnhof gegebenenfalls beim Zugbegleitpersonal erworben werden.
Stationäre Fahrausweisautomaten
Die ASEAG betreibt stationäre Fahrausweisautomaten an wichtigen Verkehrsknoten in ihrem Bedienungsbereich. Von Seiten des Vertriebsdienstleisters im SPNV
werden an allen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten stationäre Fahrausweisautomaten betrieben.
An den Automaten der ASEAG wird nahezu das gesamte Regel-Fahrausweissortiment inkl. NRW-Pauschalpreistickets angeboten. Die Fahrausweisautomaten
sind für die Annahme von Geldscheinen und Münzgeld geeignet.
Über die Fahrausweisautomaten des Vertriebsdienstleisters wird an allen Bahnhöfen und Haltepunkten im AVV das gesamte Fahrscheinsortiment des Bartarifes
sowie Zeitkarten für Erwachsene und Auszubildende (inkl. Kragentarif VRR und
Tarifkooperation AVV/VRS) vertrieben. Zusätzlich können hier auch Einzelfahrscheine für Fahrten über die Verbundraumgrenze hinaus sowie Zuschlagtickets
für die 1. Klasse erworben werden. Die Automaten sind mit Banknotenakzeptoren ausgerüstet und auch für den bargeldlosen Zahlungsverkehr geeignet.
Unternehmenseigene Vertriebsstellen
Sowohl die ASEAG als auch der Vertriebsdienstleister im SPNV unterhalten im
Stadtgebiet unternehmenseigene Kundencenter. Hier erfolgt der Verkauf sämtlicher Fahrausweisarten des AVV einschließlich der Übergangstarife/Kragentarife
sowie dem Fahrausweissortiment der Tarifkooperation AVV/VRS.
127
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Private Vertriebsstellen
Alle Verkehrsunternehmen des AVV kooperieren mit privaten Vertriebsstellen.
Über diese Vertriebsstellen, in aller Regel Schreibwarengeschäfte sowie Reisebüros, ist ein Fahrausweissortiment erhältlich, das sich an den regionalen Erfordernissen orientiert.
Sonstige Vertriebswege
Tarifliche Sonderangebote wie beispielsweise Job-Tickets, School&Fun-Tickets
und Semester-Tickets werden über die Verkehrsunternehmen, in erster Linie über
die ASEAG, direkt vertrieben.
Fahrkarten im Abonnement werden über ASEAG und den Vertriebsdienstleister
im SPNV in deren Abo-Centern zentral für alle Fahrtrelationen im AVV ausgestellt.
Kombi-Tickets sind im Allgemeinen an den Verkaufsstellen der Kooperationspartner (z. B. im Kartenvorverkauf) erhältlich. Die Fahrtberechtigung ist i.d.R. auf
der entsprechenden Eintrittskarte aufgedruckt.
HandyTicket
Zum 1. Februar 2011 wurde im AVV das HandyTicket eingeführt. Nach einmaliger
Registrierung im Webportal können Kundinnen und Kunden folgende AVV-Tickets
sowie eine Fahrscheinauswahl des VRS-Tarifes und Pauschalpreistickets des
NRW-Tarifes per Mobiltelefon kaufen:
Einzel-Ticket Erwachsene
4Fahrten-Ticket Erwachsene
Flugs-Ticket
Tages-Ticket
Minigruppen-Ticket (max. 5 Personen)
Welcome-Ticket
Fahrrad-Ticket AVV
Fahrrad Einzelfahrt.
HandyTickets gelten in allen Verkehrsmitteln des AVV entsprechend ihrer räumlichen und zeitlichen Gültigkeit gemäß dem Verbundtarif.
Der Kundschaft stehen verschiedene Bestellwege offen. Für SmartphoneKundinnen und Kunden gibt es beim jeweiligen Anbieter im jeweiligen AppStore eine kostenlose Applikation (App) für den Ticketkauf. Zusätzlich bieten die
Apps auch Fahrplanauskünfte an. Registrierte Kundinnen und Kunden können
Tickets in allen beteiligten Verkehrsregionen Deutschlands per Mobiltelefon beziehen und nutzen. Zu den Partnerregionen zählen u. a. der Verkehrsverbund
Rhein-Sieg (VRS) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR).
128
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
4.9. Kommunikation und Service
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
Werbe- und PR-Maßnahmen werden sowohl durch die Verbundgesellschaft als
auch durch die Verkehrsunternehmen umgesetzt. Initiatoren für Marketingmaßnahmen sind das Land NRW, die Aufgabenträger, der Verbund und die Verkehrsunternehmen. Kernbotschaft des Verbundes ist die Einheitlichkeit des Bus- und
Bahnangebotes im AVV durch die Anwendung eines einheitlichen Tarifsystems
sowie gleicher Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Die Werbebotschaften von Verbund und Unternehmen überschneiden sich. Durch abgestimmte Gestaltungsrichtlinien und durch die Abstimmung der Kommunikationspläne wird sichergestellt, dass das Bus- und Bahnangebot in der Öffentlichkeit
als einheitliches, transparentes System wahrgenommen wird.
Werbung beabsichtigt eine gezielte Verkaufsförderung, während Öffentlichkeitsarbeit eher auf einen Imagegewinn des ÖPNV im Allgemeinen abzielt. Werbekampagnen sind daher auf bestimmte Produkte (Linien, Tickets etc.) oder auf
einzelne Kundengruppen ausgerichtet. Als Werbeträger in Aachen dienen Großflächenplakate, Anzeigen in Printprodukten, Plakataushänge (in Bussen, an öffentlichen Orten), Internetplattformen sowie Hörfunkspots. Die Öffentlichkeitsarbeit in Form von Presseaktivitäten, Aktionen zur Präsentation neuer Produkte,
allgemeiner Unternehmenspublikationen etc. ist themenbezogen ausgerichtet.
tzung des ÖPNV in Form von Imagekampagnen. Auf Ebene des Verkehrsverbundes
wird neben der unternehmensübergreifenden Fahrgastinformation in erster Linie
der Verbundtarif kommuniziert. Bedingt durch die Lage des AVV liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Vermarktung grenzüberschreitender Verkehrsangebote.
Darüber hinaus werden in Kooperation mit den Verkehrsunternehmen neue Angebote über Promotion-Aktionen und bei Informationsveranstaltungen beworben. Die Verkehrsunternehmen konzentrieren sich auf die Vermarktung der unternehmenseigenen Leistungen zur Verkaufsförderung sowie zur Profilierung des
Unternehmens.
Mobilitätsprojekte an Schulen
Langfristig bestimmt die im Kindes- und Jugendalter erworbene Mobilitätskompetenz, das Mobilitätsverhalten in der Zukunft. Die Vorgaben des Nahverkehrsplans sollen deshalb bzgl. des Schulverkehrs nicht nur Angebots- und Qualitätsanforderungen festlegen (siehe Kapitel 3.8), sondern auch die Bindung künftiger
Stammkunden fördern.
Die Stadt Aachen bietet mit Unterstützung externer Partner den Schulen seit
2007 Mobilitätsprojekte an, die die eigenständige Mobilität von Schülern fördern
sollen. Schulleitungen und Lehrkräfte wie auch die Eltern werden dabei mit einbezogen. Neben der Suche nach dem sichersten Weg zu Fuß in die Schule, werden die notwendigen Kompetenzen vermittelt, die für die Schulwegbewältigung
mit dem Fahrrad notwendig sind. Wurden zunächst nur die Bedürfnisse der
Grundschulkinder in dem Programmplan der Mobilitätsprojekte berücksichtigt,
werden zunehmend auch weiterführende Schulen angesprochen. Dabei tritt vermehrt die Schülerbeförderung mit dem öffentlichen Nahverkehr in den Fokus,
denn in Aachen legen im Mittel über 70% der Schüler an weiterführenden Schulen (ohne Berufskollegs) ihren Schulweg mit dem Bus und dem schienengebundenen Nahverkehr zurück.
129
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Die Mobilitätsprojekte sollen das Verkehrsangebot für die Schule und die Infrastruktur an der Schule unter Qualitäts- und Sicherheitsaspekten überprüfen und
ein Informationsangebot schaffen, das zugleich auch zu einem positiven Bild des
ÖPNV beiträgt.
Im Rahmen der Mobilitätsprojekte sind folgende Untersuchungs- und Lehrinhalte
beabsichtigt sowie die dargestellten Informationsstrukturen angestrebt:
Verkehrsnutzung, Verkehrsangebot und Infrastruktur
Schülerbefragung zum Mobilitätsverhalten und zur Verkehrsmittelnutzung
Beförderungskapazitäten in Bussen und Bahnen
Vertaktung mit dem Schienenverkehr
Haltestelleninfrastruktur an den Schulen und an den maßgeblichen Verknüpfungspunkten
Verkehrserziehung
Busschule/Bussicherheitstrainings (Polizei/ Verkehrsunternehmen)
ÖPNV-Schulen (Verkehrsunternehmen/Stadt Aachen)
(Optimaler Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln/Informationsmöglichkeiten über günstige Tarifangebote, Fahrradmitnahme/Umgang mit dem Fahrplanbuch, mit der Fahrplanauskunft
(App), mit Fahrkartenautomaten)
Busbegleiterausbildung (Verkehrsunternehmen/Stadt Aachen)
Information und Organisation
Bereitstellung von schulbezogenen ÖPNV-Informationen
(z.B. Fahrplanauszüge/Haltestellenabfahrtspläne/ Linienfahrpläne der
schulrelevanten ÖPNV-Linien in einem zum Aushang geeigneten Format)
Fahrplanauskunft als Homepage-Tools für schuleigene Internetseiten
Informationsangebote für Tage der Offenen Tür/ Einführungstage etc.
Benennung ständiger und kompetenter Ansprechpartner an den Schulen
und den Verkehrsunternehmen
Schule und Verkehrsunternehmen
Landesweite elektronische Fahrplanauskunftssysteme
Der AVV verfügt über ein elektronisches Fahrplanauskunftssystem, dessen Datenbasis weit über die Bus- und Bahnangebote im AVV hinausgeht. Die regionalen Fahrplandaten der 9 Kooperationsräume in NRW werden zu einer landesweiten Fahrplandatenbasis zusammengestellt, die wiederum allen teilnehmenden
Räumen zur Übernahme in das jeweils verwendete Auskunftssystem zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus wurde eine Schnittstelle realisiert, die den
Zugriff auf die deutschlandweite durchgängige elektronische Fahrplaninformation (DELFI) enthält. Die AVV-Fahrplanauskunft enthält darüber hinaus die Fahrplandaten von Partnerunternehmen in der Euregio Maas-Rhein.
Soweit technisch verfügbar werden Echtzeitdaten (Ist-Daten) zur Auskunft verwendet (DB, ASEAG, RVE). Ansonsten werden die Fahrplandaten gemäß Fahrplan
(Soll-Daten) angewandt. Darüber hinaus stellen Ereignisdaten die geplanten Umstellungen des Fahrplans aufgrund kurz- bzw. mittelfristig vorhersehbarer Änderungen der Fahrzeiten dar. Die Qualität der Ereignisdaten und deren Wiedergabe
im System ist von verschiedenen Faktoren abhängig, so auch vom Vorlauf des
Ereignisses und dessen Planbarkeit.
130
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Der AVV und die verbundzugehörigen Verkehrsunternehmen nutzen die NRWDatenbasis und beteiligen sich an der Weiterentwicklung ihres elektronischen
Auskunftssystems. Von großer Bedeutung ist die Vervollständigung der Echtzeitdaten (Ist-Daten), die minutengenaue Verspätungen anzeigen.
Der AVV bietet im Rahmen der Fahrplanauskunft eine GPS-Fahrtbegleitung zum
Download an, der auf marktübliche Navigationsgeräte geladen werden kann und
somit eine Orientierung für beeinträchtigte Menschen ermöglicht. Darüber hinaus besteht die Option, das Auskunftssystem textbasiert zu nutzen, damit sehbehinderte Menschen die Informationen über entsprechende Lesegeräte abrufen
können.
Mobile Fahrplaninformation
Seit Ende 2014 ist die AVVavv
-Endgeräte
verfügbar. Mittels eines übersichtlichen und benutzerfreundlichen Menüs werden
über Abfahrtsmonitor, Routensuchfunktion, Netzplan- und Kartendarstellungen
aufgegliedert. Die App stellt ausführliche Servicefunktionen (Störungsmitteilungen, allgemeine aktuelle Hinweise, Verlinkung zum HandyTicket) und Komfortfunktionen (Favoritenverwaltung, Standortverfolgung) bereit.
Die ASEAG bietet eine eigene App, ASEAG mobil, an, in der die aktuellen Abfahrtszeiten an den Haltestellen auch von unterwegs zur Verfügung stehen. Die
App zeigt Echtzeitdaten an, die voraussichtliche Abfahrtszeit wird minutengenau
berechnet.
Des Weiteren bietet der AVV eine Mobilversion der Fahrplanauskunft unter
m.avv.de an. In dieser mobilen Anwendung stehen alle Funktionen der Fahrplanauskunft, unabhängig von der Art des Endgerätes zur Verfügung. Auch hier ist
eine GPS-Ortung und somit beispielsweise das automatische Auffinden der
nächstgelegenen Haltestelle möglich. Die mobile Fahrplaninformation ist auch
über die HandyTicket-Applikation direkt aufrufbar. Die Auskunftsabfrage über PC
und mobile Endgeräte nimmt stetig zu.
Telefonische Fahrplaninformation NRW-weit
- und Tarifauskunft für den gesamten Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen. Über die einheitliche Rufnummer 01806/504030 erhalten Kunden des Nahverkehrs verkehrsträgerübergreifende Fahrplanauskünfte und Zusatzinformationen zu allen Bus- und
Bahnlinien in NRW. Die Kosten liegen bei 20 Cent je Anruf bzw. maximal 60 Cent
aus den Mobilfunknetzen. Die
Tagen im Jahr erreichbar. Im Rahmen eines Routingverfahrens übernehmen die
Beauskunftung je nach Tageszeit bzw. Wochentag die Kundenzentren der Verkehrsunternehmen oder das damit beauftragte NRW-Callcenter.
Un
werden hier über ein automatisiertes Sprachportal entgegengenommen und bearbeitet. Die telefonisch
ausgegebene Auskunft wird auf Wunsch kostenfrei als SMS an eine anzugebende
Handy-Nummer verschickt.
131
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Informationsplattformen im Web
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
NRW stellt über www.busse-und-bahnen.nrw.de landesübergreifend Informationen zum Nahverkehr bereit. Auf diesen Seiten wird den Fahrgästen und Fachleuten der Zugriff auf alle themenbezogenen Informationen im Internet gewährt.
Auf der Homepage www.avv.de des Verkehrsverbundes finden sich stets aktuelle
Informationen zum Nahverkehr im Aachener Verkehrsverbund. Neben der elektronischen Fahrplanauskunft wird zu allen Themenbereichen rund um den Nahverkehr informiert. Ausführliche Informationen zu den Tarifen und Tickets, auch
in der EMR, sind dort abrufbar. Des Weiteren bietet die Seite verschiedene Servicebereiche (Umweltrechner, Verkehrserziehung, Fundbüros, Mobilitätsangebote u.v.a.) und erlaubt den Zugriff auf ein Pressearchiv.
Auf ihre jeweilige Internetseite bieten u.a. die Stadt Aachen (www.aachen.de)
und die ASEAG (www.aseag.de) ebenfalls Informationen zum öffentlichen Verkehrsangebot an. Die elektronische Fahrplanauskunft des AVV ist in die Webseiten der Verkehrsunternehmen integriert.
Kundinnen- und Kundeninformation im grenzüberschreitenden Verkehr in
der Euregio Maas-Rhein
Die Internetseite www.mobilityeuregio.eu ist als zentrale Anlaufstelle für Kundinnen und Kunden im grenzüberschreitenden ÖPNV in der Euregio Maas-Rhein
konzipiert. Der Fahrgast findet dort bzw. auf den dort verlinkten Websites der
Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger in der Euregio Maas-Rhein unter anderem folgende Angebote:
grenzüberschreitende Fahrplanauskunft
Tarifinformationen
ÖPNV-Netzpläne
Informationen zu laufenden Projekten
Informationen zu Freizeitzielen
Links, Downloads und Kontaktadressen.
Gedruckte Fahrgastinformation
Gedruckte Fahrgastinformationen werden vom AVV und den Verkehrsunternehmen herausgegeben:
132
regionales Fahrplanbuch
Strecken- und Linienfahrpläne (Auszüge aus den Fahrplanbüchern)
Mini-Fahrpläne (SPNV-Angebote)
Liniennetzpläne für die einzelnen Regionen
Ortsliniennetzpläne
allgemeine Informationen zum AVV-Tarif (Gesamtbroschüre, AboAngebote usw.)
Informationen zu speziellen Ticketangeboten (School&Fun-Ticket, MobilTicket u.a.)
Informationen zu landesweit gültigen Fahrausweisen
Information zu Tarifkooperationen und Übergangstarifen (VRS und VRR)
Tarifinformation für Verbindungen in das benachbarte Ausland (Belgien,
Niederlande) sowie zum euregioticket
Kundenmagazine des AVV und der örtlichen Verkehrsunternehmen.
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Beschwerdemanagement
Erste Anlaufstelle für Beschwerden und Anregungen der Kundschaft sind die
Verkehrsunternehmen, die die betriebliche Leistung erbringen. Für die Verkehrsunternehmen haben die Anfragen der Kundinnen und Kunden eine hohe Bedeutung. Zum einen ist der direkte Kundenkontakt gegeben und somit die Möglichkeit, auf Kundeneingaben sachkundig zu reagieren. Zum anderen erhält das Unternehmen eine unmittelbare Rückkopplung zur Qualität der erbrachten Leistung.
Teilweise nutzen die Unternehmen die Daten als Input für die Angebotsplanung
und zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit.
Weitere Anlaufstelle für Beschwerden ist die Geschäftsstelle des Verkehrsverbundes. Ist das betriebliche Leistungsangebot betroffen, so werden die dort eingehenden Beschwerden an das betreffende Verkehrsunternehmen weitergeleitet.
Tarifliche Angelegenheiten werden zuständigkeitshalber direkt durch den Verbund bearbeitet. An die Aufgabenträger gerichtete Anregungen und Beschwerden werden in der Regel an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Mobilitätsgarantie NRW
Nahverkehrskundinnen und -kunden können in allen Verbundräumen in NRW die
als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle eintritt. Sie erhalten dann die Kosten
für ein
die zusätzlichen Kosten der alternativen Nutzung eines Fernverkehrszuges zurückerstattet. Sofern andere Fahrtalternativen bestehen, sind diese zu nutzen. In
diesem Fall besteht kein Anspruch auf einen Ausgleich. Ausgenommen sind weiagen den Ausgleich über ein Antragsformular, das in den Kundenzentren ausliegt
oder im Internet zum Download bereit steht.
Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V.
Um Fahrgastansprüche auf Qualität im ÖPNV verbindlich zu machen, wurde 2001
erstmals eine unabhängige Beratungsstelle als Projekt der Verbraucherzentrale
NRW vom Verkehrsministerium NRW gefördert. 2007 wurde mit Gründung des
Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V. eine Neuorganisation des Projektes durchgeführt. Dem Verein gehören Verbraucherschutzzentralen und der Verband deutscher Verkehrsunternehmen sowie Verbundorganisationen und Verkehrsunternehmen des Landes NRW an.
Als Beratungsstelle schlichtet die Schlichtungsstelle Nahverkehr e. V. bei Streitigkeiten zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen. Die Schlichtungsstelle wird
in der Regel erst dann kontaktiert, wenn das Verkehrsunternehmen als erster
Ansprechpartner für die Kundschaft keine zufriedenstellende Lösung bieten
konnte. Die Schlichtungsvorschläge sind nicht verbindlich. Werden die Vorschläge angenommen, so entsteht daraus ein bindendes Vertragsverhältnis.
Fahrgastrechte
Die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr sind niedergeschrieben in der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007, die am 3. Dezember 2009 in
Kraft trat. Ansprüche der Fahrgäste bei Verspätungen und beim Ausfall von Zügen sind dort verankert. Eine Entschädigung wird im Falle von Ankunftsverspätungen von mindestens 60 Minuten gewährt. Die Verordnung behandelt ausschließlich den SPNV; der straßengebundene Nahverkehr wird nicht behandelt.
133
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Die Europäische Union hat darüber hinaus auch im Busverkehr einheitliche Fahrgastrechte eingeführt. Sie umfassen den Anspruch der Fahrgäste auf Informationen vor und während der Reise, geregelte Entschädigungsleistungen bei Fahrtunterbrechungen und Verspätungen sowie Hilfestellungen für Personen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität.
4.10. Umsetzung von Maßnahmen aus dem alten
Nahverkehrsplan 2003
Das Hauptaugenmerk im Nahverkehrsplan 2003 lag auf der Steigerung der Angebotsqualität sowie der Schaffung und dem Erhalt einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur bei möglichst verbesserter Wirtschaftlichkeit.
Die in diesem Nahverkehrsplan im Handlungsprogramm aufgeführten Maßnahmen konnten zu einem großen Teil umgesetzt werden. Einige Planungen wurden
nach vertiefter Prüfung zurückgestellt, andere Maßnahmen sind noch nicht umgesetzt. Anlage 11 im Anhang gibt einen Überblick.
Veränderungen des Verkehrsangebotes 2005Um eine Steigerung der Qualität im ÖPNV zu erzielen, wurden in den vergangenen 10 Jahren Maßnahmen zur
Erhöhung der Attraktivität des Angebotes im Berufsverkehr
Verbesserung der Erreichbarkeit der Hochschulstandorte
Erschließung von Gewerbestandorten
Optimierung der Erschließung von Bus-/Schiene-Verknüpfungspunkten
rden Verbesserungen des Angebotes im Freizeitverkehr erzielt. Auch die Erweiterungen der euregio bahn in der Region hatten Auswirkungen auf die Inanspruchnahme des ÖPNV in Aachen.
Im Dezember 2005 wurde Alsdorf an die euregiobahn angebunden: Der Abschnitt von Herzogenrath August-Schmidt-Platz bis Alsdorf-Annapark mit einem
zusätzlichen Unterwegshalt in Alsdorf Busch wurde in Betrieb genommen.
2006 wurde der Verknüpfungspunkt Bus und Bahn am neuen Haltepunkt AlsdorfAnnapark fertiggestellt und die Buslinien in Alsdorf auf diesen neuen Verknüpfungspunkt entsprechend umgestellt. In Aachen wurde im Busverkehr eine zusätzliche Nachtbuslinie zur Anbindung von Preuswald und Kelmis eingerichtet
und es wurden Fahrplananpassungen auf den Eifellinien im Zusammenhang mit
einem neuen Erschließungskonzept für den Nationalpark Eifel vorgenommen.
2007 wurden die neuen SPNV-Haltepunkte Hergenrath, Eygelshoven-Markt und
Heerlen-De Kissel gebaut und eröffnet.
2008 wurde das Betriebskonzept zum Einsatz von Doppelgelenkbussen auf den
Linien 5 und 45, Brand - Bushof - Uniklinik, umgesetzt. Dadurch konnten Leistungseinsparungen in Höhe von jährlich rund 100.000 Nutzwagen-km durch den
Einsatz von großräumigen Fahrzeugen erzielt werden. Im selben Jahr wurde die
Anbindung Aachen - Forschungszentrum Jülich deutlich verbessert, in dem die
SB11 in Jülich verlängert und das Fahrtenangebot der SB11 erhöht wurde. Hierzu
wurde eine Sonderumlage unter Beteiligung der Stadt Aachen zur Deckung des
Aufwandes vereinbart.
134
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
2009 wurde das Betriebskonzept für die Doppelgelenkbusse angepasst und die
Führung der Linie 5 vom Kronenberg auf die Vaalser Straße als Hauptachse gebündelt. Als Ersatz für die Linie 5 im Abschnitt Alter Posthof - Reumontstraße Hohenstaufenallee - Preusweg - Kronenberg - Vaalser Straße wurde die neue
Linie 32 eingerichtet. Um das Angebot vor allem für Berufspendlerinnen und pendler zu verbessern, wurde zu den Hauptverkehrszeiten neue, zusätzliche
Schnellbusfahrten (Linien 125, 151, 135) auf den Linien 25 und 51 (2009) und 35
(2010) eingeführt.
2010 wurde die neue Buslinie 73 ab Bahnhof Rothe Erde über Bushof, Hörn,
Campus Melaten bis zur Uniklinik im 15-Minuten-Takt eingerichtet mit dem Ziel,
dringend benötigte zusätzliche Kapazitäten auf der Hochschulachse bereitzustellen und die Buslinie 33 zwischen Bushof und Uniklinik zu entlasten. Zusammen
mit dem bestehenden 15-Minuten-Takt auf der Linie 33 konnte so zwischen Bushof und Hochschulgebiet ein attraktiver 7,5-Minuten-Takt realisiert werden. Das
Nachtbusliniennetz wurde weiter über Kohlscheid hinaus bis Herzogenrath Mitte
sowie nach Stolberg ausgebaut. Insgesamt ergab dies eine Leistungserweiterung
von ca. 180.000 Nutzwagen-km pro Jahr.
2011 wurde die Linie 80 zur besseren Anbindung von Campus Melaten / Uniklinik
durch zusätzliche Direktfahrten aus den Stadtteilen Laurensberg, Richterich sowie aus Kohlscheid zu den Hauptverkehrszeiten eingeführt.
2012 und 2013 wurde das bestehende Angebot punktuell durch einzelne Fahrten
u.a. auf der Hochschulachse optimiert und darüber hinaus einzelne Konsolidierungen des Angebotes durchgeführt.
2014 wurde eine verbesserte Anbindung des neuen Wohngebietes Breitbenden in
Eilendorf durch Stichfahrten der Linien 12, 22 erprobt. Zum Fahrplanwechsel
2015 wird eine permanente Einrichtung der Linie mit neuer Haltestelle angestrebt. Die beiden Linien 33 und 73 wurden zur Verbesserung der Erreichbarkeit
der RWTH-Standorte an der Mies-van-der-Rohe-Straße sowie des Wohnviertels
im Bereich Hainbuchenstraße von der Ahornstraße in die Mies-van-der-RoheStraße verlegt. In der Mies-van-der-Rohe-Straße wurde eine neue Haltestelle
Hainbuchenstraße eingerichtet. Gleichzeitig wurde die Linienführung der Linien
12, 22, 23 geändert: seitdem fahren die Linien in beiden Fahrtrichtungen über die
Ahornstraße und den Seffenter Weg bis Campus Melaten. Die Schnellbuslinie 125
wurde über Bushof weiter Richtung Ponttor, Westbahnhof, Campus Melaten und
Uniklinik verlängert.
2015 ist geplant, für umsteigende Fahrgäste aus Richtung Alsdorf/Baesweiler
kommend, günstige Umsteigemöglichkeiten an der Krefelder Straße in Richtung
Campus Melaten in die Ringlinie 30 (Krefelder Straße - Ponttor - Süsterfeldstraße
- Campus Melaten - Uniklinik) anzubieten. Das Angebot der Linie 30 wird erweitert und der Anschluss optimiert. Auch das Nachtbusnetz wird optimiert und
dahingehend angepasst, dass Umsteigemöglichkeiten von den Zügen aus Richtung Köln in die Nachtbusse spätabends verbessert werden. Die Abfahrten am
Elisenbrunnen und am Bushof werden deshalb um 15 Minuten vorverlegt. Die
Nachtbuslinie N13 von Eschweiler nach Aachen wird aufgrund geringer Nachfrage wieder eingestellt.
In der Tabelle 4-8 ist die jährliche Gesamtveränderung in Nutzwagenkilometern
angegeben:
135
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Jahr
Veränderung
Nutzwagen-km
2005
+30.000
2006
+23.000
2007
0
2008
-100.000
2009
+50.000
2010
+270.000
2011
+60.000
2012
+20.000
2013
+25.000
2014
+15.000
2015
+25.000
Tab. 4-8:
Fahrplanmaßnahmen, Leistungsveränderung
Noch aktuelle Projekte
Einige Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan 2003 befinden sich in der Untersuchung oder Umsetzung:
Die Einrichtung eines neuen Bahnhaltepunktes Richterich Bf ist in Planung. Zur
Zeit wird die Vorzugsvariante diskutiert und die Planung weiter vorangetrieben.
Der Bau weiterer neuer SPNV-Haltepunkte (z.B. Anbindung von Berufsschulen) ist
momentan nicht aktuell.
Das euregio bahn-Netz wächst weiter: die 4. Stufe mit einer Anbindung über
Würselen nach Aachen wird planerisch aktuell nicht vertieft. Stattdessen wird der
sogenannte Ringbahnschluss zwischen Alsdorf und Stolberg Hbf hergestellt. Die
Inbetriebnahme, verzögert sich aufgrund von Grundwasserproblemen zwischen
Stolberg und Merzbrück und wird frühestens im Sommer 2016 erfolgen.
Die zeitliche und räumliche Verknüpfung von Schienen- und Busverkehr bis hin
zum Abbau von Parallelverkehren birgt noch Optimierungspotenzial. Eine Verbesserung der Schnell- und Regionalbuslinien in Richtung Eifel sowie eine Anpassung des Erschließungsverkehrs im Südraum Aachens ist im Zielkonzept 2018
vorgesehen.
Am Bahnhof West konnte bisher kein barrierefreier Zugang realisiert werden.
Ideen für eine Umgestaltung liegen vor und sollen in einen städtebaulichen
Wettbewerb einfließen. Für den Haltepunkt Schanz sind Fördermittel für einen
zweiten Aufzug bewilligt worden. Auch am Haltepunkt Eilendorf Bf sind infrastrukturelle Defizite vorhanden: hier sind die Wege sehr lang; der Wechsel von
Bahnsteig zum Bahnsteig sogar mit einem Fußweg von ca. 5 Minuten verbunden.
Die Umgestaltung wird vorangetrieben.
136
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Ein bargeldloses Bezahlsystem gibt es in Aachen derzeit über die HandyBezahlfunktion. Die Einführung der ersten Stufe eines Elektronischen Fahrgeldmanagements (EFM) im AVV ist im Jahr 2016 geplant.
In Aachen wurde eine Staffelung der Schulanfangszeiten gutachterlich untersucht. Die Ergebnisse ergaben kein Potenzial, das den hohen Abstimmungs- und
Umstellungsaufwand gerechtfertigt hätte.
Fazit
Nicht alle definierten Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan 2003 konnten umgesetzt werden, einige befinden sich in der Planung bzw. Umsetzung. Im Rahmen
der Arbeiten zum neuen Nahverkehrsplan wurde die alte Maßnahmenliste auf
ihre Aktualität überprüft und einige Maßnahmen erneut in den Zielkatalog aufgenommen.
Generell wird angestrebt, im Rahmen der ÖPNV-Planung eine regelmäßige Überprüfung des Handlungsprogramms hinsichtlich der Umsetzungsstände und der
erzielten Wirkungen für die geplanten Maßnahmen durchzuführen.
137
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
5. Analyse und Bewertung
Der Abgleich von Zielvorgaben und Bestandssituation ermöglicht eine Bewertung
des heutigen Zustands des ÖPNV in Aachen. Die Ergebnisse aus der Schwachstellenanalyse (Erschließungslücken, unzureichende Verbindungsqualitäten, störanfällige Bedienungsabschnitte, mangelnde Infrastruktur etc.) werden genutzt, um
möglichst wirkungsvolle Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes zu entwickeln.
Auswertungen zur Erschließungs- und Verbindungsqualität erfolgen mit Hilfe von
Datenmaterial aus dem Verkehrsmodell sowie mit Hilfe GIS-basierter Daten.
Schwachstellen im Betriebsablauf, wie z.B. Verspätungen durch Behinderungen,
müssen durch andere Methoden wie Beobachtungen, Messungen und Erhebungen ermittelt werden.
5.1. Untersuchung Busnetz 2015+
Seit 2013 liegt eine umfassende gutachterliche Untersuchung des Aachener Busnetzes vor, das Gutachten Busnetz 2015+. Im Rahmen der Untersuchung fand
eine umfangreiche Analyse der Ausgangssituation statt. Erkenntnisse aus dieser
Analyse fließen in die Schwachstellenanalyse ein.
zur Überarbeitung und Verbesserung des aktuellen Busnetzes in Aachen auf.
Konkret wurden folgende Punkte untersucht:
Umgestaltung des Bereiches Bushof
bessere Verknüpfung mit dem Schienennetz
Hierarchisierung des ÖPNV-Angebotes
Verständlichkeit/Transparenz des ÖPNV-Netzes und Optimierung von Linienverläufen
Prüfung und Optimierung der Verkehrsabläufe am Haltepunkt FriedrichWilhelm-Platz (Elisenbrunnen)
ÖPNV-Erschließung im Hochschulbereich optimieren
grenzüberschreitende Linienverkehre
Angebotsoptimierung im Aachener Süden
neue Haltepunkte SPNV
Schienenanbindung der Aachener Innenstadt
In einem ersten Schritt wurden das heutige Netz und die heutige Nachfragestruktur umfassend analysiert. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden drei
Eckszenarien ausgearbeitet:
Eckszenario A - "Y-Struktur": Hauptbusnetz (Citytakt) mit einem darauf abgestimmten Zu- und Abbringersystem
Eckszenario B - "Aachen-Zentral": Achsenkonzept mit einer neuen Zentralhaltestelle und Befahrung der Blondelstraße - Stiftstraße sowie eine verstärkte
Campusanbindung
138
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Eckszenario C - "Hauptverknüpfungspunkt Hauptbahnhof": Verlagerung des
Bushofs an den Hauptbahnhof und die daraus resultierende komplette Veränderung des Busliniennetzes (einschließlich Verlagerung der Linien vom FriedrichWilhelm-Platz)
Als Ergebnis aus den Eckszenarien erwiesen sich folgende Kernmaßnahmen als
sinnvoll und wurden deshalb in einem Vorzugsszenario zusammengestellt:
Herausbildung eines Achsenkreuzes am Bushof mit Verlagerung der
Haltepunkte aus dem Gebäude in den öffentlichen Raum (Zentralhaltestelle)
Stärkung einer Busachse Bushof - Willy-Brandt-Platz - Kaiserplatz
Einrichtung eines Premiumproduktes Citytakt (alle 7,5 min im Zeitraum
von 6 bis 20 Uhr) und Durchbindung von im Bushof endenden Linien
Stärkung der Y-Struktur der Linienäste, um auf weiteren nachfragestarken Relationen direkte Verbindungen anbieten zu können
weitere Linienführungen zum Hauptbahnhof
Optimierung der Hochschulverbindung u.a. mit neuen Bustrassen
Wüllnerstraße (einschließlich Haltestelle am Super C), Mies-van-derRohe-Straße
Stärkung Tangentialverbindungen
zusätzliche Schnellbusangebote
Einrichtung von ganztägigen Taxibussen
Die entwickelte Vorzugsvariante beinhaltet neue Systemansätze für die Struktur
des Aachener Busnetzes, z.B. durch Schaffung zusätzlicher Direktverbindungen
und eine stärkere Ausrichtung auf den Campus Kernbereich. Nach Modellrechnungen kann die Vorzugsvariante mit Angebotsverbesserungen und Qualitätserhöhungen zusätzliche Fahrgäste generieren. Die Einrichtung eines Achsenkreuzes
am Bushof mit der Führung von weiteren Linien über den Willy-Brandt-Platz
könnte zu einer Reduzierung von Fahrten an der Haltestelle Elisenbrunnen führen.
Das Fahrgastaufkommen steigt in der Vorzugsvariante um 12.400 Fahrgäste pro
Tag. Der Umstiegsanteil sinkt geringfügig. Während das Umsteigeerfordernis an
den innerstädtischen Haltestellen sinkt, steigen mehr Fahrgäste als heute an den
Verknüpfungspunkten mit dem SPNV um.
Die politische Vorgabe einer möglichst leistungsneutralen Liniennetzkonzeption
konnte die Vorzugsvariante nicht erfüllen, die Fahrleistung stieg um ca. 6%. Darum wurde ergänzend zur Vorzugsvariante eine "Vorzugsvariante minus" als
Alternativvariante erarbeitet. Diese zeigt auf, wie mit einem angepassten Leistungsvolumen die Zielsetzungen der Vorzugsvariante möglichst weitgehend erfüllt werden können. Dabei wird im Vergleich zur Vorzugsvariante vor allem Leistungsvolumen an den Rändern verschiedener städtischer Bereiche und auf tangentialen Verbindungen zwischen den Stadtteilen reduziert. Die "Vorzugsvariante minus" erreicht im Ergebnis 83% des Nachfragezuwachses bzw. 10.300 zusätzliche Fahrgäste/Tag.
Der politische Beschluss sieht vor, das Busnetzgutachten als Grundlage für eine
sinnvolle Anpassung des heutigen Busnetzes zu nutzen und in Abstimmung mit
der ASEAG Maßnahmen zu erarbeiten und diese bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes entsprechend zu berücksichtigen.
139
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
5.2. Projekt Campusbahn
Aachen hatte im 20. Jahrhundert eines der größten Straßenbahnnetze in
Deutschland. 1974 wurde in Aachen die letzte Straßenbahnlinie stillgelegt. Nach
erfolglosen Bemühungen zur Einführung einer Regional-/Stadtbahn Ende der
90er Jahre gab es im Zeitraum 2009 bis März 2013 erneut intensive Planungen
zur Wiedereinführung eines schienengebundenen Verkehrsmittels in Aachen. Die
Überlegungen basierten auf einer Machbarkeitsstudie, die eine Stadtbahn als
beste Lösung für die Entwicklung des ÖPNV in Aachen empfohlen hatte.
Abb. 5-1:
Planung Campusbahn 2009-2013
Die Planungen sahen als Einführungskonzept eine 12 km lange Stadtbahntrasse
vom Universitätsklinikum Aachen über die Campusbereiche Melaten und West,
den Bushof und weiter über Kaiserplatz, Adalbertsteinweg und Trierer Straße bis
nach Aachen Brand vor. Neben dem Einführungskonzept gab es bereits erste
Überlegungen für eine zweite Achse von Vaals über die Vaalser Straße durch das
Stadtzentrum und weiter über die Jülicher Straße durch Haaren ggf. bis nach
Würselen.
Die zugrunde liegenden Analysen gingen zum einen von einem verkehrlichen
Mehrwert einer Stadtbahneinführung aus. Zum anderen nahmen sie sich der - vor
allem in den Spitzenstunden - festgestellten Kapazitätsengpässe auf wesentlichen Hauptachsen an.
Trotz einer sehr breiten politischen Zustimmung im Rat der Stadt Aachen ist das
Projekt über einen Bürgerentscheid im März 2013 gestoppt worden. Hierbei
stimmten 66% der Teilnehmer am Bürgerentscheid gegen das Projekt. Die Wahlbeteiligung lag insgesamt bei 43%. Das Projekt wird seitdem nicht weiterverfolgt. Die Herausforderung, den ÖPNV auf den Hauptachsen leistungsfähiger zu
gestalten und die Kapazitäten auszuweiten, besteht weiterhin.
140
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
5.3. Erschließungsqualität
Die Bewertung der Erschließungsqualität im Untersuchungsraum erfolgt auf Basis
der im Anforderungsprofil definierten Einzugsradien der Haltestellen (siehe Kapitel 3.2.1). Die Luftlinienentfernung zur nächstgelegenen Haltestelle ist hier maßgebend.
Die Abbildung 5-2 zeigt, dass die bebauten Bereiche des Stadtgebietes durch den
ÖPNV gut erschlossen sind.
Abb. 5-2:
ÖPNV-Erschließung, Qualitätsstufe 1
Fast alle verkehrsrelevanten Quellen und Ziele befinden sich maximal 300 m von
der nächsten Haltestelle entfernt. In einigen Fällen wird wenigstens der Mindeststandard 400 m eingehalten. Folgende Bereiche sind mit dem ÖPNV unzureichend erschlossen:
141
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Bezirk Haaren: Bereich im Nordwesten zwischen BAB A4, Friedhof, Hergelsbendenstraße und Pappelweg, Bereich Überhaaren
Bezirk Eilendorf: der Bereich Krebsstraße, das Gebiet Kaubendenstraße
und westliche Kellershaustraße im Gewerbegebiet Eilendorf Süd. Außerdem betragen die Zuwege am Bahnhof Eilendorf zu den Haltestellen
Bahnhof (Linie 57) oder Hansmannstraße (Linie 2) ca. 400 m bzw. 700 m
je nach Bahnsteig und Fahrtrichtung
Bezirk Richterich: Wohngebiet Grünenthal und Teile Horbachs
Bezirk Laurensberg: Ortsteil Seffent
Bezirk Kornelimünster-Walheim: das neue Wohngebiet Kornelimünster
West (in Teilen)
Bezirk Brand: südliche Wohnbereiche zwischen Stettiner Straße und A44,
das Wohngebiet Weiern und die südliche Schroufstraße.
Die nur über längere Fußwege erschlossenen Gebiete Preusweg, Diepenbenden
(im Bereich Stauanlage) und Steinebrück (im Bereich I. Rote-Haag-Weg) im Süden
Aachens weisen eine niedrige Bebauungsdichte auf.
Auch innerhalb des Alleenrings, wo eine höhere Erschließungsqualität mit einem
maximalen Radius von 200 m erreicht werden soll, ergeben sich nur einige wenige Erschließungslücken.
Abb. 5-3:
142
ÖPNV-Erschließung Innenstadtbereich, Qualitätsstufe 1
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Diese liegen:
in Teilen des Suermondt-Viertels
in Teilen des Hubertusviertels
in der oberen Wallstraße
(alle drei Bereiche im Einzugsbereich des Hbf.)
am Markt/Büchel
in der Alexanderstraße und
im Bereich der Augustastraße
Der Mindeststandard (Einzugsradius 300 m) wird überall erreicht.
Der zentrale Innenstadtbereich Domviertel/Markt liegt an der Peripherie der Einzugsbereiche der Innenstadthaltestellen Bushof, Elisenbrunnen, Alter Posthof,
Annastraße und Minoritenstraße. Die
ber
die Haltestelle Judengasse/Markt, die einzig von der Linie 4 angefahren wird. Die
Entfernung zur zentralen Bushaltestelle Elisenbrunnen beträgt 400 m.
Im zentralen Hochschulbereich (Campus Mitte) u.a. mit den Standorten Super C,
Hauptgebäude und Kármán-Auditorium bestehen vergleichsweise lange Wege
von ca. 450 m zwischen den Haltestellen Ponttor und Technische Hochschule der
Linie 13. Es ist keine unmittelbare Haltestellenanbindung auf der Hauptachse
Westbahnhof/ Roermonder Straße - Ponttor - Bushof vorhanden.
Fazit
Mit wenigen Ausnahmen ist die Erschließung als sehr gut zu bewerten. Bestehende Defizite sind in den meisten Fällen darin begründet, dass die Straßen von
Linienbussen nicht durchgängig befahrbar sind. In den neuen Wohngebieten
Kornelimünster West und Eilendorf-Breitbenden ist dies der Fall, sowie in Haaren
und Richterich (Grünthal). In den bestehenden Fällen soll geprüft werden, wie
hoch der Handlungsbedarf ist und wie Abhilfe geschaffen werden kann. Zukünftig soll bei der Siedlungsentwicklungsplanung eine Bedienung des ÖPNV angemessen berücksichtigt werden.
In der Untersuchung Busnetz 2015+ wird zur Innenstadterschließung angemerkt,
dass die Grundstruktur des Busnetzes mit der Stammstrecke über den FriedrichWilhelm-Platz ausgeprägt auf die Erreichbarkeit der zentralen Innenstadt fokusoweitere wichtige Innenstadtbereiche aus den meisten
Stadtbereichen nur mit Umsteigen oder mit längeren Fußwegen erreichbar sind
Die absehbar neue städtebauliche Entwicklungen werden sich in den nächsten
Jahren in der östlichen Innenstadt (Aquis Plaza) bzw. im Domviertel/am Markt
und in der nordwestlichen Innenstadt (Route Charlemagne und Campus Mitte)
vollziehen. Es wird, insbesondere als Folge des Aquis Plaza, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Veränderungen in der Orientierung der Passantenströme kommen. Das Busnetz soll diese städtebaulichen Entwicklungen aufnehmen und eine
143
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
5.4. Verbindungsqualität
Die heutige Verbindungsqualität (Fahrplan 2014/15) wird in den Abbildungen 5-3
bis 5-5 für die drei Betriebszustände Hauptverkehrszeit (HVZ), Normalverkehrszeit (NVZ) sowie Schwachverkehrszeit (SVZ) dargestellt.
5.4.1. Bedienungshäufigkeiten
Die Verbindungsqualitäten werden in Abhängigkeit von den Bedienungszeiten
analysiert. Die Bedienungszeiten sowie die räumlichen Bedienungsstandards
wurden im Kapitel 3 definiert.
Für die einzelnen Verbindungskategorien wird dargestellt, ob der hohe Qualitätsstandard 1, der angestrebte Mindeststandard oder keiner der formulierten Standards erreicht wird. Handlungsbedarf wird unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen dort abgeleitet, wo ein unzureichender Qualitätsstandard
erreicht wird.
Hauptverkehrszeit (HVZ)
Die Verbindungsqualitäten in der HVZ sind in Abbildung 5-4 dargestellt. Insgesamt besteht ein hohes Qualitätsniveau. Das Mindestqualitätsziel wird bei einzelnen regionalen Verbindungen nicht erreicht. Durch die Überlagerung mehrerer
Achsen wird z.B. nach Kohlscheid (Linien 34, 47, 57, RB 20), Würselen (Linien 21,
51) und Stolberg (Linien 1, 12, 22, 25, RB 20) ein höherer Qualitätsstandard erreicht.
Die Verbindungen zu den peripheren Stadtteilen Kornelimünster (Linien 35, 55,
66, 68) und Walheim (Linien 11, 41, 46, 70) erreichen ebenfalls einen ausreichenden Qualitätsstandard durch sich überlagernde unterschiedliche Linienwege.
Die Anbindung des Ortsteils Orsbach (Linie 37) entspricht nicht der erwünschten
Qualität, was auf die solitäre Lage zurückzuführen ist. Ein weiteres Defizit besteht bei den tangentialen Verbindungen zwischen Haaren - Eilendorf und Eilendorf - Brand.
144
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 5-4:
Verbindungsqualität HVZ (Fahrplan 2014/15)
145
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Normalverkehrszeit (NVZ)
Insgesamt besteht auch in der Normalverkehrszeit ein hohes Qualitätsniveau.
Das Mindestqualitätsziel wird bei einzelnen regionalen Verbindungen nicht erreicht. Durch die Überlagerung mehrerer Achsen wird z.B. nach Kohlscheid (Linien 34, 47, 57, RB 20), Würselen (Linien 21, 51) und Stolberg (Linien 1, 12, 22,
25, RB 20) ein höherer Qualitätsstandard erreicht.
Einziges Defizit ist die fehlende tangentiale Verbindung zwischen Haaren, Eilendorf und Brand.
Abb. 5-5:
146
Verbindungsqualität NVZ (Fahrplan 2014/15)
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Schwachverkehrszeit (SVZ)
Insgesamt besteht ein hohes Qualitätsniveau. Das Mindestqualitätsziel wird bei
einzelnen regionalen Verbindungen nicht erreicht. Durch die Überlagerung mehrerer Achsen wird z.B. nach Kohlscheid (Linien 34, 47, 57, RB 20), Würselen (Linien 21, 51) und Stolberg (Linien 1, 12, 22, 25, RB 20) ein höherer Qualitätsstandard erreicht.
Tangentiale Verbindungen werden in der SVZ nur zwischen Jülicher Straße - Rothe Erde - Lintert - Walheim - Sief gefahren. Als Defizit ist gemäß den vorgegebenen Standards die fehlende tangentiale Verbindung zwischen Haaren, Eilendorf
und Brand anzusehen.
Abb. 5-6:
Verbindungsqualität SVZ (Fahrplan 2014/15)
147
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Überangebot/Überbedienungen
In einzelnen Bereichen ist eine Überbedienung durch den ÖPNV zu verzeichnen.
Ein im Vergleich zu dem vorhandenen Nachfragepotenzial und zu den Entwicklungsperspektiven dichtes Angebot gibt es auf den Abschnitten
Walheim - Schmithof - Sief (Linie 41 in 60-Minuten-Takt, Linie 11 in 60Minuten-Takt bis Schmithof) und
Forster Linde - Lintert - Oberforstbach (Linie 41 in 60-Minuten-Takt).
Darüber hinaus kommt es meist zu einer nur geringen Nachfrage am Ende einer
Linie. Die Endpunkte der Linien werden unter anderem aus betrieblichen Aspekten wie Wendemöglichkeit und Umlaufzeit gewählt.
Linien ohne regelmäßige Taktung
Im Aachener Busliniennetz gibt es einige Linien, deren Fahrpläne stark nachfrageorientiert ausgerichtet sind. Diese Linien verkehren nicht vertaktet über den
gesamten Tag, da sie als Verstärkerfahrten in den Hauptverkehrszeiten fungieren. Beispiele hierfür sind zum einen die Tangentiallinien 30, 50, 70 und 80, zum
anderen die Linien 16, 17, 32, 36, 46, 53 und 75.
Defizite in der Netz- und Angebotstransparenz
Die Netz- und Angebotstransparenz des ÖPNV-Angebotes kann durch eine unübersichtliche Haltestellenbedienung, z. B. eine nicht selbsterklärende Aufsplittung in Teiläste, eingeschränkt werden. Zu nennen sind hier die Linie 4 mit drei
Endpunkten (Uniklinik, Weststraße und Schwimmhalle West), sowie die Linie 27
mit den zwei Endpunkten Kohlscheid Bank bzw. Richterich Roder Weg. Hier wird
ein nachfrageorientiertes Angebot am Ende der Linie zu Lasten der Übersichtlichkeit im Netz in Kauf genommen. Die Vielzahl der Linien in Aachen erschwert die
Netztransparenz.
5.4.2. Reisezeiten und Geschwindigkeiten
Erreichbarkeit wichtiger Ziele
Im Verkehrsmodell können die Reisezeiten zwischen allen Verkehrszellen berechnet werden. So lässt sich die Erreichbarkeit wichtiger Ziele in der Stadt darstellen
und Relationen mit besonders langen Reisezeiten identifizieren.
Elisenbrunnen
Abbildung 5-7 zeigt die Reisezeit aus den Stadtteilen zur Haltestelle Elisenbrunnen (zentrale Innenstadt).
Die zentrale Innenstadt ist aus den einzelnen Stadtbereichen weitgehend direkt
und umsteigefrei erreichbar. Eine Ausnahme stellt der Bereich Soers/Krefelder
Straße dar, da die dort relevante Linie 51 am Bushof endet.
Aus den Stadtteilen Brand, Forst und Eilendorf besteht eine geringfügige Umwegführung in Richtung der zentralen Innenstadt, da die über den Adalbertsteinweg
über den Hansemannplatz geführt werden.
148
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 5-7:
Quelle:
ÖPNV-Reisezeit zum Elisenbrunnen [Min]
Verkehrsmodell Stadt Aachen, Fahrplan 2014/15
Eine Reisezeit von maximal 10 Minuten kann aus den Bereichen Burtscheid, Hanbruch, Ponttor/Roermonder Straße, Maastrichter Straße, Passstraße/Jülicher
Straße, Adalbertsteinweg und Frankenbergviertel/ Rothe Erde erreicht werden.
Aus den Stadtbereichen Brand-Süd, Niederforstbach sowie Kornelimünster und
weiter südlich beträgt die Reisezeit über 30 Minuten (ca. 15.000 betroffene Einwohnerinnen und Einwohner).
Die hohe Reisezeit für die Kohlscheider Straße entsteht durch die Umsteigezeit
am Bushof aus der SB-Linie 147.
149
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Audimax
Abbildung 5-8 zeigt die Reisezeit aus den Stadtteilen zur Haltestelle Audimax
(Campus Mitte):
Abb. 5-8:
Quelle:
ÖPNV-Reisezeit zur Haltestelle Audimax [Min]
Verkehrsmodell Stadt Aachen, Fahrplan 2014/15
Der Campus Mitte/Audimax ist aus dem Großteil des Stadtgebietes nur mit einer
Umsteigefahrt erreichbar (z. B. Brand, Forst, Eilendorf, Haaren und Soers sowie
Teilbereiche von Burtscheid).
Aus den Bereichen Innenstadt, Laurensberg und Hörn kommt man zum Campus
Mitte innerhalb von 10 Minuten. Reisezeiten von über 30 Minuten als Grenzwerte für akzeptable Reisezeiten bestehen aus Eilendorf, Verlautenheide, Driescher
Hof, Brand, Oberforstbach sowie Lichtenbusch und weiter südlich (ca. 35.000
betroffene Bürgerinnen und Bürger).
150
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Hauptbahnhof
Abbildung 5-9 zeigt die Reisezeit aus den Stadtteilen zur Haltestelle Hauptbahnhof:
Abb. 5-9:
Quelle:
ÖPNV-Reisezeit zur Bushaltestelle Hauptbahnhof [Min]
Verkehrsmodell Stadt Aachen, Fahrplan 2014/15
Der Hauptbahnhof ist aus einigen Quartieren nicht direkt anzufahren. Dazu gehören u. a. Teile von Eilendorf und dem Frankenberger Viertel sowie die Stadtteile
Forst, Brand, Ronheide und Preuswald. Aus dem Bereich Forst/Brand wird der
Bahnhof Rothe Erde ohne Umsteigen erreicht. Herauszustellen ist, dass das Umfeld der Krefelder Straße, in welchem einige auch regional bedeutsame Einrichtungen liegen (z. B. Finanzverwaltung, Arbeitsagentur, Eisporthalle, Stadion,
Reitgelände), nicht über eine umsteigefreie Verbindung zum Hauptbahnhof verfügt.
Aus der Innenstadt, Burtscheid, Beverau, Hanbruch und Diepenbenden ist der
Hauptbahnhof innerhalb von 10 Minuten zu erreichen. Eine besonders schlechte
Erreichbarkeit mit mehr als 30 Minuten Reisezeit ist aus Eilendorf-Ost, Brand,
Kornelimünster und Walheim gegeben.
151
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Uniklinik
Abbildung 5-10 zeigt die Reisezeit aus den Stadtteilen zur Haltestelle Uniklinik:
Abb. 5-10:
Quelle:
ÖPNV-Reisezeit zur Haltestelle Uniklinik [Min]
Verkehrsmodell Stadt Aachen, Fahrplan 2014/15
Die Uniklinik ist aus dem Innenstadtbereich sowie aus Forst, Brand, Hörn, Hanbruch, Frankenberger Viertel, Beverau, Fuchserde, Laurensberg, Richterich und
Vaalserquartier ohne Umstieg zu erreichen. Aus Laurensberg und Richterich wird
dieser Bereich jedoch nur mit einem geringen Fahrtenangebot der Linien 70 und
80 bedient. Aus den anderen Stadtbereichen, wie z. B. den bevölkerungsstarken
Gebieten Haaren, Eilendorf oder Burtscheid, ist ein Umstieg notwendig.
Die Bereiche Hörn, Vaalserquartier und Hanbruch verfügen durch die direkten
Busverbindungen und die kurzen Wege über Reisezeiten von unter 10 Minuten.
Aus den Bereichen Haaren, Eilendorf und Brand sowie den weiter südlich liegenden Bereichen beträgt die Fahrzeit mehr als 30 Minuten (mehr als 50.000 betroffene Einwohnerinnen und Einwohner), aus Burtscheid liegt die Fahrtzeit bei
knapp 30 Minuten. Laurensberg hat mit der Verbindung der Linie 70 eine Reise152
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
zeit von unter 10 Minuten, übrige Verbindungen mit Umstieg haben eine Reisezeit von ca. 25 Minuten.
Reisezeitverhältnis ÖV/MIV
Ein qualitativ hochwertiger Busverkehr (ÖV) muss mit den Reisezeiten im motorisierten Individualverkehr (MIV) konkurrieren können. Die Auswertung des Reisezeitverhältnisses ÖV/MIV ist ein Indiz zur Bewertung der Qualität von ÖPNVVerkehrsangeboten: liegt das Reisezeitverhältnis ÖV/MIV niedrig, ist der ÖPNV
dem MIV gegenüber konkurrenzfähig. Ungünstige Reisezeitverhältnisse wiederum werden in der Regel von wahlfreien Kundinnen und Kunden nicht akzeptiert.
Ein hoher Wert kann auf eine umwegige Linienführung hinweisen, z.B. bei Linien
mit sowohl erschließender als auch verbindender Funktion.
Die Reisezeiten im ÖV wurden mit dem Fahrplanauskunftssystem des AVV ermittählt die Innenstadt als erreicht,
wenn die erste der beiden Haltestellen Bushof oder Elisenbrunnen erreicht wird.
Gewählt wurde eine durchschnittliche Reisezeit über den Tag. Die Reisezeiten im
MIV können bei einem hohen Verkehrsaufkommen wesentlich höher und bei leeren Straßen um einiges niedriger als die durchschnittliche Reisezeit liegen. Zeiten
für Zu- und Abwege zu und von den Haltestellen bzw. Zeiten für die Parkplatzsuche sind nicht berücksichtigt. Der Vergleich bezieht sich auf die reine Fahrzeit.
Die Tabelle 5-1 zeigt die Werte des Reisezeitverhältnisses für verschiedene Relationen zwischen Stadtteilzentrum und Aachen Zentrum.
Von Stadtteil
Haltestelle
Reisezeitverhältnis
ÖPNV/MIV
Haaren
Haaren Markt
1,1
Verlautenheide
Endstraße
1,6
Eilendorf
Eilendorf Markt
1,6
Brand
Brand
1,6
Kornelimünster
Napoleonsberg
1,5
Walheim
Walheim
1,7
Burtscheid
Burtscheid
1,6
Steinebrück
Diepenbenden
1,7
Preuswald
Preuswald
1,7
Vaalserquartier
Vaals Grenze
1,8
Uniklinik
Uniklinik
1,5
Melaten
Campus Melaten
1,5
Hörn
Halifaxstraße
1,3
Laurensberg
Laurensberg
1,4
Richterich
Berensberger Straße
1,3
Soers
Sportpark Soers
1,2
Tab. 5-1:
Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV auf ausgewählten Relationen
153
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Besonders günstige Reisezeitverhältnisse liegen auf den Verbindungen Haaren Bushof und Krefelder Straße (Sportpark Soers) - Bushof vor. Auch von der Hörn
(Halifaxstraße - Westbahnhof - Bushof) und aus den Stadtteilen Laurensberg und
Richterich kann der Zeitaufwand für eine Busreise mit der Pkw-Reisezeit gut konkurrieren.
Das schlechteste Reisezeitverhältnis wurde für die Relation Vaals Grenze - Elisenbrunnen mit 1,8 ermittelt. Man benötigt also fast doppelt so viel Zeit mit dem
Bus als mit dem Pkw, um in die Innenstadt zu gelangen. Im Bereich Vaalserquartier wird die Linie durch das Wohngebiet über die Alte Vaalser Straße geführt und
verliert dadurch Zeit. Auf der Vaalser Straße ist die Linienführung gestreckt und
es ist sogar eine Busspur zwischen den Haltestellen Kuckelkorn und Gartenstraße
in diese Fahrtrichtung vorhanden.
Beförderungsgeschwindigkeiten
Die Beförderungsgeschwindigkeit im ÖPNV ist definiert als die mittlere Geschwindigkeit eines ÖV-Fahrzeuges zwischen Anfangs- und Endhaltestelle bzw.
auf einem Linienabschnitt und gibt weitere Hinweise auf die Bedienungsqualität.
Die Auswertung der durchschnittlichen Streckengeschwindigkeiten im ÖPNV basieren auf den Fahrplanzeiten. Sie geben bei unterdurchschnittlichen Geschwindigkeiten einen Hinweis u.a. auf Verläufe auf stark belasteten Straßen mit Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf oder ungünstig für den Bus geschaltete Lichtsignalanlagen.
In Tabelle 5-2 werden wichtige Relationen zwischen Stadtteilzentren und Aachen
Zentrum sowie gemeindegrenzüberschreitende Verbindungen dargestellt.
154
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Relation
Beförderungsgeschwindigkeit
Polizeipräsidium - Bushof
15,6 km/h
Bushof - Polizeipräsidium
19,0 km/h
Haaren Markt - Bushof
15,9 km/h
Bushof - Haaren Markt
16,2 km/h
Eilendorf Markt - Bushof
15,9 km/h
Bushof - Eilendorf Markt
18,6 km/h
Brand - Bushof
15,9 km/h
Bushof - Brand
15,5 km/h
Waldfriedhof - Bushof
12,9 km/h
Bushof - Waldfriedhof
15,7 km/h
Köpfchen - Bushof
16,2 km/h
Bushof - Köpfchen
18,6 km/h
Preuswald - Bushof
17,6 km/h
Bushof - Preuswald
19,4 km/h
Vaals Grenze - Bushof
13,7 km/h
Bushof - Vaals Grenze
16,4 km/h
Uniklinik - Hörn - Bushof
17,3 km/h
Bushof - Hörn - Uniklinik
19,7 km/h
Laurensberg - Bushof
15,0 km/h
Bushof - Laurensberg
16,6 km/h
Tab. 5-2:
Beförderungsgeschwindigkeiten auf den Hauptachsen
Die niedrigsten Beförderungsgeschwindigkeiten (richtungsbezogen) weisen die
Streckenabschnitte Waldfriedhof - Bushof sowie Vaals Grenze - Bushof auf. In
beiden Fällen ist die Beförderungsgeschwindigkeit in die andere Fahrtrichtung
höher. Genaue Fahrzeitenanalysen und Unterscheidungen zwischen reinen Fahrzeiten, Aufenthaltszeiten an Haltestellen sowie Wartezeiten an Knoten können
Aufschluss über Zeitverluste geben. Aktuell liegen solche Messungen nicht vor.
Fazit Verbindungsqualität
Die geforderten Bedienungshäufigkeiten erfüllen im Wesentlichen die Qualitätskriterien. Die Überbedienung auf den Relationen Walheim - Schmithof - Sief sowie Forster Linde - Lintert - Oberforstbach sollten näher untersucht werden.
Die Ergebnisse zeigen insgesamt einen Handlungsbedarf zur Erhöhung der Beförderungsgeschwindigkeit. Ein Bedarf nach zügigeren bzw. umsteigefreien Verbindungen auf verschiedenen Relationen ist vorhanden. Dazu zählen vor allem die
südlichen und westlichen Randbereiche.
155
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
5.5. Betriebsablauf und Bedienungsqualität
5.5.1. Fahrzeuge
Die in Aachen eingesetzten Fahrzeuge entsprechen in weiten Teilen den formulierten Zielsetzungen. Die Fördervoraussetzungen für die Neuanschaffung von
ÖSPV-Fahrzeugen gemäß der AVV-Förderrichtlinie definieren wichtige Qualitätsmerkmale, die erfüllt werden müssen. So ist seit 2009 Euro 5 und seit 2014 die
Abgasnorm EEV bzw. Euro 6 Mindeststandard.
Mit Blick auf die Anforderungen einer Umweltzone (Mindeststandard Euro 3 und
Rußpartikelfilter erforderlich) weist der ASEAG-Fuhrpark mit einem Anteil von rd.
80% Bussen mit Rußpartikelfilter schon jetzt gute Voraussetzungen auf. Ca. 50%
der Subunternehmerfahrzeuge haben einen Rußpartikelfilter.
Alle Fahrzeuge der ASEAG und fast alle Busse der Fremd- und Subunternehmer
sind mit Niederflurtechnik und einer (manuell) klappbaren Rampe ausgestattet.
Lediglich bei Verstärkerfahrten im Schulverkehr werden in wenigen Einzelfällen
noch Fahrzeuge eingesetzt, die nicht niederflurig sind.
Alle Fahrzeuge der ASEAG sind mit ITCS-Bordcomputern (RBL) ausgestattet. Die
Fahrzeuge der Subunternehmer sind ebenfalls mit dieser Technik ausgestattet.
Die Firma Taeter verfügt nicht über RBL, die RVE teilweise.
5.5.2. Leistungsangebot (Fahrplan)
Verknüpfungen, Anschlüsse
Die Qualität der Verknüpfung und Anschlussbildung wird vornehmlich bestimmt
durch die Faktoren Anschlussqualität (die fahrplanmäßige Wartezeit an den Umsteigehaltestellen) und Anschlusssicherung, d. h. die Verlässlichkeit der Anschlüsse. Hinzu kommen weitere Rahmenbedingungen für den Umsteigevorgang
selbst, wie z.B. Länge der Umsteigewege, Barrierefreiheit der Ausgestaltung und
Wegweisung.
Zum Erfüllungsgrad der Anschlüsse Bus-Bus und Bus-SPNV an den definierten
Verknüpfungshaltestellen im Stadtgebiet liegen keine Statistiken vor.
Folgende Defizite in der Verknüpfungssituation Bus-SPNV bzgl. der Nutzbarkeit
und Funktion liegen vor:
Hauptbahnhof
unzureichendes Wegweisungssystem für Fußgängerinnen und
Fußgänger/Fahrgäste
Bahnhof Rothe Erde
unzureichendes Wegweisungssystem für Fußgängerinnen und
Fußgänger/Fahrgäste
Eilendorf Bahnhof
lange Umsteigewege, teilweise weite Zu-/Abgangswege,
dadurch täglich illegale Gleisquerungen mit hohem Gefährdungspotenzial, unzureichendes Wegweisungssystem
Westbahnhof
keine Barrierefreiheit (Treppen), lange Umsteigewege, mangelnde Beschilderung
Bahnhof Schanz
zum Teil lange barrierefreie Umstiegswege
Tab. 5-3:
156
Defizite in der Verknüpfungssituation Bus-SPNV
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Aus Brand, Eilendorf, Kornelimünster, Ronheide, Preuswald, Frankenberger Viertel, Hörn sowie Krefelder Straße ist der Hauptbahnhof nicht direkt zu erreichen.
Die Stadtteile Ronheide und Preuswald sowie der Bereich Krefelder Straße haben
gar keine direkte Verbindung zu einem Verknüpfungspunkt mit dem Schienenverkehr.
Aus Haaren besteht eine Direktverbindung zum Hauptbahnhof, jedoch besteht
keine Verbindung zu den näher gelegenen Bahnhöfen Eilendorf oder Rothe Erde.
Mängel in der Verknüpfungssituation Bus-Bus bestehen bzgl. der Länge der Umsteigewege und der Barrierefreiheit der Ausgestaltung dieser Wege an einzelnen
Haltestellen:
Der wichtigste Verknüpfungspunkt Aachen Bushof weist zum Teil Umsteigewege
von über 200 m auf. Die Fußwege sind bei vielen Beziehungen mit einer Fahrbahnüberquerung und gar mit Einbauten oder Stufen verbunden.
Einzelne Haltestellenlagen an einigen Verknüpfungshaltestellen am Alleenring
wie z.B. Normaluhr und Hansemannplatz liegen teilweise weiter als 150 m auseinander (vorgegebener Standard, siehe Kapitel 3.3.3). Eine Optimierung für diese
Umsteigewege ist erwünscht aber baulich und verkehrstechnisch schwer realisierbar.
Pünktlichkeit
Im Kapitel 3.3.4 wird die Pünktlichkeit definiert. Ein Bus gilt in der Bemessungsstatistik als pünktlich, wenn er unter eine Minute Verfrühung und mit weniger als
6 Minuten Verspätung abfährt. Aktuelle Zeitanalysen (Montag - Sonntag an einer
Woche im Februar 2015) an den Haltestellen Blücherplatz, Gartenstraße, Normaluhr, Ponttor, Misereor und Scheibenstraße zeigen folgendes Bild bzgl. der
Pünktlichkeit:
100,0
90,0
80,0
70,0
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
Abb. 5-11:
Quelle:
pünktlich
zu früh
zu spät
Pünktlichkeitsanalysen an ausgewählten Referenquerschnitten
(eine Woche Feb. 2015)
ASEAG
Im Durchschnitt waren 86% der Fahrten pünktlich, 6,3% der Busse fuhren an
diesen Haltestellen verspätet ab. 7,6% aller Fahrten verließen die Haltestelle zu
früh. Die höchste Verspätungsquote wiesen die Haltestellen Normaluhr mit 10%
und Misereor mit 8% auf. Es ist vorgesehen, Messungen und Auswertungen für
diese Haltestellen quartalsweise fortzuführen. Die Messergebnisse sollen für das
Qualitätscontrolling im städtischen ÖPNV genutzt werden. So geben die Daten
157
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
beispielsweise einen Hinweis auf verspätungsanfällige Achsen, die im Rahmen
von Beschleunigungsmaßnahmen vertieft analysiert werden sollten. Verfrühte
Fahrten sind unbedingt zu vermeiden. Im Hinblick auf Verfrühungen müssen die
Daten genauer analysiert werden und zu Tagen und Zeiten des Auftretens entsprechend gegengesteuert werden.
5.5.3. Infrastruktur
Bushaltestellen
Im Kapitel 3.4.3 wurden AVV-weite Qualitätsanforderungen für die Haltestellenausstattung aufgestellt. Des Weiteren sind städtische Standards einer barrierefreien Haltestelle zu berücksichtigen (vgl. Anlage 3 im Anhang). Eine Auswertung
hinsichtlich der Bau- und Ausstattungsstandards zeigt folgende Ergebnisse:
Niveaugleicher Zugang: Ca. die Hälfte der Haltestellen sind stufenfrei zu
erreichend und eine Querungshilfe ist haltestellennah vorhanden.
Bodenindikatoren: Nur 5% aller Haltestellen sind vollständig mit Bodenindikatoren ausgestattet.
Bordsteinkante: 35% der Haltestellen haben eine 16 cm hohe Bordsteinkante, 23% davon einen besonderen Formbordstein. 6% der Haltestellen
sind lediglich mit einem Flachbord kleiner als 6 cm ausgestattet oder sind
gar gänzlich ohne Bord.
Sitzgelegenheiten/Wetterschutz: Ein Witterungsschutz gehört zur
Grundausstattung. Bei richtungsbelasteten Haltestellen der Kategorien 3
und 4 kann im Einzelfall eine richtungsbezogene Ausstattung ausreichend sein. Insgesamt sind 46% der Haltestellen im Stadtgebiet mit einem Fahrgastunterstand (FGU) ausgerüstet. Fast alle Haltestellen der Kategorie 1 (84%) und 70% der Kategorie 2 sind mit einem FGU ausgestattet.
Dynamische Fahrgastinformation (DFI-Anlagen): 40% der Haltestellen
der Kategorie 1 sowie 15% der Haltestellen der Kategorie 2 sind mit einer DFI-Anlage ausgestattet. Für die Kategorie 2 gehört eine DFI-Anlage
zur optionalen Ausstattung. Um die Haltestellen der Kategorie 1 vollständig auszurüsten werden ca. 25 weitere DFI-Anlagen benötigt.
Die Infrastrukturqualität des zentralen Verknüpfungspunktes Bushof und der
innerstädtischen Haupthaltestelle Elisenbrunnen ist nicht optimal und nicht barrierefrei. Beide wirken in ihrer Gestaltung verkehrstechnisch und bieten keine
nutzerfreundliche Aufenthaltsqualität.
Auszug aus dem Ergebnisbericht Busnetz 2015+:
"Besonders herauszustellen ist, dass die beiden Haltestellen nicht barrierefrei
ausgebaut sind. Die Haltestellen verfügen über keine entsprechenden Ausstattungselemente, wie beispielsweise niederflurgerechte Bordsteine für eine spaltund stufenfreie Anfahrbarkeit, taktile Leitsysteme (Bodenindikatoren), für Rollstuhlfahrer barrierefrei nutzbare Bussteige (Bushof) und barrierefreie Fahrgastinformationssysteme. Wegen der hohen Frequentierung der beiden Haltestellen
(ca. 65.000 tägliche Ein- und Aussteiger) wirken sie somit prägend auf die Barrierefreiheit des Gesamtnetzes. Als Fazit bleibt festzuhalten, dass das Bussystem in
Aachen dadurch nicht weitreichend barrierefrei nutzbar ist, da ein Drittel aller
ÖV-Wege an einer dieser beid
Weiter heißt es:
158
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
ssystem große Defizite hinsichtlich der Übersichtlichkeit und der Gestaltung, in
Bezug auf die teilweise langen Wege für Umsteiger sowie im Hinblick auf die
Insgesamt ist ein hoher Umbaubedarf bzgl. der Haltestelleninfrastruktur festzustellen. Weitere wichtige Haltestellen benötigen Dynamische Fahrgastinformationsanlagen. Zusätzliche Fahrgastunterstände sollen aufgestellt werden.
Straßeninfrastruktur
Störungen im Betriebsablauf und dadurch bedingt verpasste Anschlüsse können
an freien Streckenabschnitten, an Kreuzungen und an den Haltestellen entstehen.
Verzögerungen auf der Strecke entstehen häufig durch Störungen im Verkehrsfluss, hervorgerufen z.B. durch Baustellen, hohe Verkehrsbelastungen, parkende
Fahrzeuge oder Liefer- und Ladevorgänge. Vor allem jedoch zu den Hauptverkehrszeiten kommt es für Linienbusse auf dem Grabenring und dem Alleenring
häufig zu Behinderungen durch das erhöhte Fahrzeugaufkommen im motorisierten Individualverkehr. Auf den Zufahrtstraßen von und zur Innenstadt entsteht
oft ein erheblicher Rückstau. Straßenbaustellen verschärfen die Situation. In folgenden Straßenräumen sind Staus besonders häufig festzustellen:
In der Monheimsallee in Richtung Hansemannplatz entsteht häufig
nachmittags ein Stau im Berufsverkehr.
Auf der Vaalser Straße wird ein Rückstau durch die Verengung von zwei
auf einen Fahrstreifen in Höhe Reutershagweg verursacht, der speziell an
Wochenmarkttagen und verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in den
Niederlanden zu Verspätungen in beiden Fahrtrichtungen führt.
In der Alt-Haarener-Straße wird im Ortsteil Haaren der Verkehrsfluss
durch starke Verkehrsbelastungen behindert.
Auf dem Außenring werden im Berufsverkehr längere Rückstaus und somit Behinderungen des ÖPNV registriert.
Verzögerung an Knotenpunkten: Wegen der sich kreuzenden Hauptverkehrsstraßen am Grabenring und Alleenring kommt es häufig zu Staus und größeren
Zeitverlusten für den Linienverkehr. An Knoten mit viel Linienverkehr ist eine
Beschleunigung durch RBL nur schwer realisierbar. Insbesondere an den Knoten
Hansemannplatz und am Kaiserplatz kommt es häufig zu längeren Verzögerungen. Auch eine für den Linienbus ungünstige Spuraufteilung oder das Fehlen
einer Busspur in der Knotenpunktzufahrt kann besonders in den Hauptverkehrszeiten zu Behinderungen führen. Ein Beispiel im Stadtgebiet ist der Knotenpunkt
Oppenhoffallee/Zollernstraße. Ebenso kann die Lage einer Haltestelle im Bereich eines Knotenpunktes (vor oder hinter der LSA) durch eine für den Bus ungünstig geschaltete Grüne Welle zu Verzögerungen im Betriebsablauf führen.
Verzögerungen an den Haltestellen: Die heutigen Verkehrsverhältnisse auf
innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen führen für den Linienbusverkehr vor allem an den Busbuchten zu teilweise erheblichen Problemen, u.a. durch die häufige Nichtbeachtung des Vorranges beim Verlassen der Busbucht sowie durch ordnungswidriges Parken oder Liefern/Laden. Solche Situationen sind z.B. an den
Haltestellen Augustastraße (Fahrtrichtung Normaluhr/Hbf) und Alter Posthof
(beide Haltestellen) am Grabenring zu beobachten.
159
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Eine Beschleunigung im Linienverkehr kann u.a. durch Busspuren, Busschleusen
und besondere Schaltungen oder Anforderungen über Datentelegramm (RBL) an
LSA erreicht werden. Es wird empfohlen, neue Beschleunigungsprogramme im
Linienverkehr zu erarbeiten und konsequent umzusetzen.
Verknüpfungen mit anderen Verkehrsträgern (P+R und B+R)
Für die Funktionsfähigkeit des ÖPNV ist die Qualität der Zu- und Abbringerverkehre von hoher Bedeutung. Insbesondere auf Relationen, auf denen der ÖPNV
kein lückenloses Angebot bereitstellen kann, werden der motorisierte Individualverkehr und das Fahrrad zu wichtigen Ergänzungsverkehrsmitteln. Um diese mit
dem ÖPNV bzw. dem SPNV zu verknüpfen, sind P+R- und B+R-Anlagen sowie
Mobilitätsstationen erforderlich.
P+R-Anlagen sind gemäß den Qualitätsstandards optional vorzuhalten. Besonders gekennzeichnete P+R-Plätze an den Bahnhöfen in Aachen gibt es nur am
Bahnhof Rothe Erde. Die P+R-Plätze Westfriedhof, Waldfriedhof, Tivoli und Prager Ring sind direkt mit Bushaltestellen verbunden. Dort kann ein besonderes
P+R-Ticket als Fahrschein erworben werden. Außergewöhnlich auffallende Werbeträger, die auf das Angebot hinweisen, fehlen jedoch ebenso wie eine umfassende Beleuchtung und weitere Einrichtungen zur Erhöhung der sozialen Sicherheit.
An Verknüpfungshaltestellen sowie an wichtigen Haltestellen mit einem überdurchschnittlichen Fahrgastaufkommen soll eine B+R-Anlage, bevorzugt überdacht, vorhanden sein. Solche B+R-Anlagen sind an 24% der wichtigen Verknüpfungshaltestellen aufgestellt. Nur 7% der Haltestellen der Kategorie 2 sind damit
ausgestattet. Generell besteht also ein hoher Bedarf an sicheren und wettergeschützten Abstellanlagen an wichtigen Bushaltestellen.
Sharing, Parken, Bike-Sharing (Velocity), Fahrradabstellanlage und Bushaltestelle
gebündelt. Es ist geplant, in den nächsten Jahren ein Netz von solchen Mobilitätsstationen in Aachen zu etablieren.
Fazit: Aktivitäten zur Verknüpfung der Verkehrsmittel des Umweltbundes sind
vorhanden und sollen weiter gestärkt werden.
160
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
5.6. Barrierefreiheit
Die Situation im ÖSPV im Hinblick auf die Barrierefreiheit stellt sich in den Handlungsfeldern
Infrastruktur (Haltestellen),
Fahrzeuge,
Information und Kommunikation sowie
Betrieb und Unterhaltung
unterschiedlich dar. Nur im Zusammenspiel dieser Aspekte kann eine wirkungsvolle Barrierefreiheit im Sinne von durchgängig barrierefreien Wegeketten erreicht werden.
Haltestelleninfrastruktur
Die wichtigsten Kriterien für die Bewertung der Barrierefreiheit an Haltestellen
sind:
barrierefreier Zugang zu Haltestelle und Fahrzeug,
stufenloser Ein- und Ausstieg am Fahrzeug sowie
visuelle und taktile Leitelemente.
Die 972 Bushaltestellen in Aachen sind nur zu 5% vollumfänglich barrierefrei
ausgebaut. Viele Haltestellen sind (noch) nicht niederflurgerecht mit ausreichend
hoher Bordsteinkante ausgebaut (vgl. Kapitel 5.5.3.). Insgesamt besteht ein großer Handlungsbedarf zur Ertüchtigung der Haltestelleninfrastruktur.
Wichtig ist die Kombination der Niederflurigkeit und der Kneelingtechnik der
Fahrzeuge mit der Möglichkeit zur Parallelanfahrt der Haltestelle. Anordnung
und Ausgestaltung der Haltestelle sowie Bordsteinhöhe sind entscheidend. Zu
kurze Einfahrbereiche von Busbuchten, eine nicht optimale Haltestellenlage oder
ordnungswidriges Halten/Parken lassen häufig auch bei niederflurgerechtem
Ausbau kein paralleles Anfahren an den Bordstein mit allen Türen zu. Solche
Haltestellen sollen ebenfalls umgebaut werden. Wenn möglich ist eine Fahrbahnrandhaltestelle einzurichten.
Empfohlen wird eine systematische Vorgehensweise hinsichtlich der Bewertung
und Ausbaupriorisierung unter Beteiligung der Behindertenverbände. Hier stellt
das Haltestellenkataster der Stadt Aachen die entsprechende Grundlage dar.
Fahrzeuge
Bereits seit vielen Jahren wird im AVV-Gebiet das Ziel verfolgt, die Busflotten
sukzessive insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit zu erneuern.
Wesentliche Fördervoraussetzungen für neue Fahrzeuge sind die nachfolgenden
Ausstattungsmerkmale:
Niederflurtechnik
Kneeling
Rampe/Lift
Mehrzweckraum
Spezielle Ausgestaltung der Haltevorrichtungen
Akustische und visuelle Informationseinrichtungen.
161
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Lediglich bei Verstärkerfahrten im Schulverkehr werden in wenigen Einzelfällen
noch Fahrzeuge eingesetzt, die nicht mit Niederflurtechnik und Kneeling ausgestattet sind. Bereits in den nächsten fünf Jahren kann durch die Beschaffung
neuer Fahrzeuge eine 100%ige Verfügbarkeit von Niederflurfahrzeugen erreicht
werden. Die Fahrzeugtechnik und ausstattung wird im Hinblick auf die Barrierefreiheit kontinuierlich weiterentwickelt. Die Fördervoraussetzungen für Fahrzeuge sollen kontinuierlich an die neuesten Entwicklungen angepasst werden.
Informationen
Die Informationsmedien des AVV tragen zur Barrierefreiheit bei:
Das Auskunftssystem des AVV bietet unter www.nurtext.avv.de eine Version, die
über den Standard hinausgehende Information zu einer Verbindung enthält. So
wird die Verbindung nicht in tabellarischer Form, sondern in ganzen Sätzen formuliert angezeigt. Sehbehinderte Personen können sich diese Inhalte mit entsprechenden Hilfsgeräten als zusammenhängenden Text vorlesen lassen. Darüber
hinaus ist die Textversion auch für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung hilfreich, da eine einfache Sprache gen
-Textletzte Haltestelle vor dem Ausstieg und die bis zum Ausstieg verbleibende Zeit
angezeigt. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen können sich somit
besser auf den Ausstieg vorbereiten.
Über das elektronische Auskunftssystem kann eine ermittelte Verbindung als
GPX-Datei heruntergeladen werden. Diese Datei kann in Navigationsgeräten
hochgeladen werden und ermöglicht das Routing zu den Einstiegs- und/oder
Ausstiegspunkten einer Verbindung. Des Weiteren kann die AVV-App
dargestellten Inhalt hörbar machen.
Im AVV gibt es darüber hinaus für alle Bahnhöfe und Haltepunkte und wichtigen
Bushaltestellen Lagepläne, auf denen Treppen, Rampen, Aufzüge, Bordsteinabsenkungen und vieles mehr eingezeichnet sind. So kann bereits bei der Planung
einer Fahrt geprüft werden, ob der Zu- und Ausstieg barrierefrei möglich ist. Die
Lagepläne können direkt aus der Fahrplanauskunft heraus aufgerufen werden.
Grundsätzlich sollen innovative Projekte zur Informationsübermittlung für Menschen mit Behinderungen verfolgt werden.
Betrieb und Unterhaltung
Im Rahmen der allgemeinen Schulungen werden die spezifischen Anforderungen
mobilitätseingeschränkter Personen dem Fahr- und Servicepersonal vermittelt.
Darüber hinaus erfolgt bereits heute ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen Verkehrsunternehmen und Behindertenverbänden. So bietet z.B. die ASEA
äßig
ein Verkehrssicherheitstraining an. Ähnliche Projekte sind für Menschen mit Behinderung anzustreben.
Für Personen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung wird zudem ein
Busbegleitservice angeboten, z.B. bei der Bahn. Nach vorheriger Anmeldung
beginnt der kostenlose Service bereits an der Haustüre und erstreckt sich über
die Hilfe beim Ein- und Aussteigen hinaus auch auf die Beratung bei der Planung
von Routen.
Der Winterdienst an den Haltestellen ist in der Straßenreinigungssatzung der
Stadt Aachen geregelt und verpflichtet den jeweiligen Grundstückseigentümer,
an Haltestellen entlang des Grundstückes Zugänge zum Wartehäuschen und den
Einstiegen in Bus und Bahn von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen.
162
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Das Presseamt weist jährlich beim ersten Wintereinbruch in einer Pressemitteilung darauf hin. Die Räumung ist in vielen Fällen nicht zufriedenstellend.
rgilt weiter zu führen
bzw. zu intensivieren.
5.7. Tarif und Vertrieb
Tarif
Der im AVV geltende Flächenzonen-Tarif erfüllt im Wesentlichen die Anforderungen an ein modernes, transparentes und sachgerechtes Tarifsystem. Die Entwicklung der Fahrgastzahlen in den letzten Jahren dokumentiert, dass es gelungen
ist, die Attraktivität des Nahverkehrs nicht zuletzt auch aus tariflicher Sicht zu
verbessern.
Es wird dennoch weiterhin erforderlich sein, den wachsenden Anforderungen der
Fahrgäste an eine kundenfreundliche Tarifgestaltung Rechnung zu tragen und
entsprechende Angebote zu entwickeln. Dabei kommt dem Angebot zielgruppenspezifischer Sondertarife (School&Fun-Ticket, Semester-Ticket, Job-Ticket, MobilTicket etc.) eine besondere Bedeutung zu. Hierbei sind die Interessen der Fahrgäste und der unter erheblichen wirtschaftlichen Zwängen operierenden Verkehrsunternehmen sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
Als positiv zu bewerten ist die nahezu flächendeckende Verbreitung des
School&Fun-Tickets (Schülerticket) in Aachen.
Die Attraktivität des Tarifangebotes Job-Ticket konnte im Zuge der Tarifkooperation AVV/VRS erheblich gesteigert werden. Zudem können Inhaberinnen und
Inhaber eines AVV-Job-Tickets zu einem attraktiven Preis ein VRS-Job-Ticket hinzukaufen, welches den Geltungsbereich um das VRS-Gebiet erweitert.
Auch in Richtung Belgien und den Niederlanden ist die kontinuierliche Fortentwicklung kundenorientierter tariflicher Übergangslösungen erforderlich. Mit den
bilateralen Vereinbarungen von Übergangstarifen für Fahrten nach Heerlen (NL)
und durch die Einführung des region3tarif für Fahrten nach Belgien sind wichtige
Schritte bereits getan. Die zunehmenden euregionalen Verflechtungen geben
Anlass, die Tariflandschaft im grenzüberschreitenden Verkehr auch weiterhin
auszubauen und den Anforderungen der Kundschaft anzupassen.
Vertrieb
Dem Vertrieb der Fahrausweise kommt eine zentrale Aufgabe in einem funktionierenden Nahverkehrssystem zu, denn hier wird der erste Kontakt zur Kundschaft geknüpft. Die Kundeninnen und Kunden erwarten einen möglichst einfaen eigentlichen Erwerb des
Fahrausweises, sondern auch eine umfassende Information und Beratung der
Kundschaft.
Die Anforderungen an den Vertrieb stellen sich in der Fläche und in städtischen
Räumen sehr unterschiedlich dar. Ein Hindernis für die gelegentliche Nutzung des
Nahverkehrs ist nach wie vor die Bedienung, die Ausfallhäufigkeit sowie die uneinheitliche Akzeptanz von elektronischen Zahlungsmitteln der Fahrausweisautomaten.
163
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Das derzeitige Vertriebssystem im AVV, welches auf Papierfahrscheinen basiert
hat den Nachteil, dass Papierfahrscheine keine vollständige Fälschungssicherheit
aufweisen und nur durch Personal zu kontrollieren sind. Darüber hinaus lassen
sie sich bei Zahlungsverzug nicht ohne weiteres einziehen bzw. zur weiteren
Fahrt ungültig erklären. Das heutige Vertriebssystem sollte modernisiert und an
die Bedürfnisse der Fahrgäste und deren Gewohnheiten unter Ausschöpfung der
technischen Möglichkeiten angepasst werden. Dies gilt insbesondere für einen
Verbundraum wie Aachen mit direkter Nachbarschaft zum Ausland. Als Lösung
für diese Probleme wird ein einheitliches Vertriebssystem auf elektronischer Basis
empfohlen, das durchgängige Tarife sowohl in die benachbarten Verbundräume
VRR und VRS hinein als auch über Staatsgrenzen hinweg, anbietet.
Durch die Einführung eines Elektronischen Fahrgeldmanagements (EFM) im Verbundgebiet des AVV können die Fahrgäste ein vergleichbares Angebot wie im
VRS- und VRR-Gebiet angeboten werden (EFM-Einführung ist dort ebenfalls geplant) sowie eine Kontrollierbarkeit der immer mehr im Umlauf befindlichen
elektronischen Tickets sicherstellen.
Der Online- und Smartphone-basierte Vertrieb wird auch im ÖPNV zukünftig immer mehr an Attraktivität und Bedeutung gewinnen. Wichtige Schritte sind hier
bereits gemacht. Die Entwicklung elektronischer Vertriebswege sollten weiterhin
verfolgt werden und in Abwägung der Nutzung der Kundschaft und der Wirtschaftlichkeit ausgebaut werden.
164
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
5.8. Kundinnen- und Kundenzufriedenheit
Die Zufriedenheit der Kundschaft ist ein wesentlicher Maßstab zur Bewertung
des ÖPNV. Eine Grundlage stellt das bundesweit durchgeführte ÖPNVKundenbarometer von TNS Infratest (Marktforschungs- und Beratungsunternehmen) dar. Dabei wird die Zufriedenheit der Fahrgäste mit relevanten Leistungsmerkmalen erfragt (numerische Skala zwischen 1 = vollkommen zufrieden und 5
= unzufrieden).
Die Globalzufriedenheit der Fahrgäste - also die Zufriedenheit mit den Leistungen
des öffentlichen Nahverkehrs im allgemein - lag im gesamten AVV-Raum mit
einem Wert von 3,05 im Jahr 2012 auf einem durchschnittlichen Niveau etwas
unter dem bundesweiten Branchendurchschnitt von 2,91. Gute Noten wurden in
den Bereichen Fahrplanauskünfte, Informationen und Kauf von Fahrkarten im
Internet, Sicherheit tagsüber in Fahrzeugen und an Stationen sowie Fahrpersonal
vergeben. Besonders schlecht schnitt die Bewertung für das PreisLeistungsverhältnis mit 3,57 ab.
Bei der Messung ist zu berücksichtigen, dass der Gesamtverkehrsverbund naturgemäß mit Kernstadt und dem Umland große und eher heterogene Gebiete bedient, also umfassendere Verkehrsbeziehungen aufweist als der reine Stadtverkehr. Eine Unterscheidung des Ergebnisses für die Globalzufriedenheit zwischen
Befragten in Aachen und im Umland AVV ergaben (bei geringeren Stichproben)
Werte von 2,93 resp. 3,13.
In der Befragung 2016 soll die Stichprobe wesentlich erhöht angesetzt werden,
um statistisch gesicherte gebiets- und unternehmensspezifische Auswertungen
im AVV durchführen zu können.
Die ASEAG hat im Jahr 2011 10.000 Kundinnen und Kunden zu ihrer Meinung
zum ÖPNV befragt. Von der Kundschaft wurde das Linien- und Streckennetzangebot überwiegend positiv bewertet. Überdurchschnittlich gute Noten vergaben
die Kundinnen und Kunden auch für Fahrzeuge (Sauberkeit, Komfort) sowie Informationen über Internet, Handy, Flyer. Die schlechtesten Bewertungen wurden
in den Bereichen Informationen bei Störungen und Umleitungen, Pünktlichkeit
und Zuverlässigkeit sowie beim Preis-Leistungsverhältnis vergeben.
Kundenzufriedenheitsbefragungen dienen auch als Datengrundlage für strategische Entscheidungen. Aus den Ergebnissen der Untersuchungen lassen sich kurze
und mittelfristige Zielsetzungen für Leistungsverbesserungen sowie gezielte und
effiziente Marketingaktivitäten ableiten.
Laut Meinung der Kundschaft besteht der größte Handlungsbedarf in den Bereichen Beförderung, Busfahrerinnen und -fahrer sowie Tarife. Ansatzpunkte sind:
Maßnahmen zur Verbesserung der Beförderung sollten eine hohe Priorität haben (Busspuren in Mittellage, LSA-Beeinflussung, Fahrgastinformation bei Störungen, Umleitungen etc.). Fortschritte bei der Pünktlichkeit und Schnelligkeit können nur im engen Zusammenwirken zwischen
Verkehrsunternehmen und städtischer Verkehrsplanung erfolgen.
Regelmäßige Schulungsmaßnahmen für die Fahrerinnen und Fahrer,
um das Miteinander zwischen Fahrgast und Fahrer langfristig zu verbessern.
Tarifsystem transparenter gestalten.
165
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
- und Kunden
sich bewährt und soll
vor dem Hintergrund der steigenden Qualitätsanforderungen und der vertraglichen Anforderungen an die Verkehrsunternehmen regelmäßig durchgeführt werden. Das Zielkonzept soll die oben aufgeführten Ansatzpunkte aufgreifen.
166
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
6. Verkehrsprognose
Die zukünftige Ausgestaltung des ÖPNV in Aachen muss zu erwartende Veränderungen hinsichtlich nachfragebestimmender Kriterien wie die der Bevölkerungsentwicklung und der Entwicklung von Beschäftigung, Bildung und Gewerbe berücksichtigen. Veränderungen bei diesen Strukturdaten bilden die Grundlage für
die Angebotsbewertung von Prognoseszenarien.
Als maßgeblicher Prognosehorizont wurde das Jahr 2018 gewählt, da zu diesem
Zeitpunkt (Fahrplanwechsel 10.12.2017) die Realisierung des Zielnetzes 2018
vorgesehen ist. Die Berechnung für dieses Angebot geht als "Prognose-Nullfall
2018" ins Verkehrsmodell ein.
Zielkonzept
esentlichen Veränderungen, die aus dem Busnetzgutachten 2015+ entwickelt
wurden, in das ÖPNV-Netz eingebaut und hinsichtlich ihrer Wirkung analysiert.
In einem
2027" wird lediglich die Entwicklungsrichtung für die fernere
Zukunft aufgezeigt. Eine nähere Konkretisierung der Umsetzungsschritte ist zu
diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Aus diesem Grund wird diese langfristige
Prognose erst bei der nächsten Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Detail
untersucht.
6.1. Prognose-Nullfall 2018
Strukturdaten
Im Prognose-Nullfall 2018 werden geplante Stadtentwicklungs- und Bauvorhaben bis zum Prognosejahr 2018 berücksichtigt. Bekannte infrastrukturelle Entwicklungen fließen ebenfalls mit ein.
In einigen Entwicklungsgebieten wird eine größere Anzahl an Wohnungen
und/oder Arbeitsplätzen geschaffen, so dass man dort von einer Nachfragesteigerung ausgehen muss.
Vorhaben
Einwohnerinnen
und Einwohner
Alter Tivoli
+250
Kornelimünster West
+540
Breitbenden
+600
Arbeitsplätze
+29.200 m2
Aquis Plaza
Campus Melaten
+3.000
Avantis
+1.800
Gewerbegebiet Eilendorf
Süd
Krefelder Straße
Summe
Tab. 6-1:
Verkaufsfläche
+500
+12.500 m2
+900
+2.290
+5.300
+41.700 m 2
Strukturdatenveränderungen Prognose-Nullfall 2018
167
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Eine besondere Bedeutung haben das Vorhaben Aquis Plaza und die Entwicklungen auf dem Campus Melaten. Durch Aquis Plaza als zukünftig größtes Einkaufszentrum in der Aachener Innenstadt wird eine veränderte Orientierung der Einkaufsströme im Zentrum erwartet. Der wachsende Beschäftigtenstandort Melaten benötigt ein attraktives ÖPNV-Angebot mit ausreichenden Kapazitäten.
Eine Veränderung der Schüler- bzw. Studierendenzahlen für die nächsten 3 Jahre
wird nicht unterstellt, da die Verschiebung im Grundschulbereich keinen relevanten Einfluss auf den Schulverkehr an den weiterführenden Schulen haben werden
und die Studienanfängerinnen und -anfänger der doppelten Jahrgänge die Hochschule noch nicht verlassen haben.
Infrastruktur
Im Prognose-Nullfall 2018 wird die Bustrasse Willy-Brandt-Platz - Kaiserplatz
berücksichtigt. Die Realisierung der Bustrasse Wüllnerstraße wird zwar angestrebt, ein politischer Beschluss liegt jedoch noch nicht vor. Aus diesem Grund
wird diese Bustrasse nicht im Prognose-Nullfall 2018 hinterlegt.
ÖPNV-Angebot 2018
Die wichtigste Veränderung im SPNV bis 2018 stellt der Ringschluss der euregiobahn Alsdorf-Stolberg dar.
Im Busnetz werden folgende Änderungen berücksichtigt:
Die Buslinien 4, 23/43, 73, 125 und 173 werden über die neue Bustrasse
Willy-Brandt-Platz - Kaiserplatz geführt.
Auf Campus Melaten werden die Linien 12, 22 und 23 über den CampusBoulevard gelegt.
Weitere bekannte Fahrplanmaßnahmen 2015/2016 werden ebenfalls berücksichtigt (einzelne Fahrten).
6.2. Prognose Zielkonzept 2018
Das im Kapitel 7 dargestellte Zielkonzept wird im Verkehrsmodell mit den Nachfragematrizen 2018 simuliert. Die Wirkungen im Vergleich zum Prognose-Nullfall
werden dokumentiert und bewertet (Zu- und Abnahmen der Fahrgastzahlen auf
den ÖV-Achsen mit Kapazitätsüberprüfungen, Leistungsveränderungen des Angebotes).
168
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
6.3. Ausblick 2027
Folgende bedeutsame Siedlungsvorhaben, Gewerbegebietsentwicklungen sowie
Infrastrukturprojekte werden in weiterer Zukunft Einfluss auf Veränderungen der
Verkehrsströme haben:
Wohnen:
Hier ist besonders das geplante Wohngebiet Richtericher Dell im namensgleichen
Stadtteil mit ca. 900 Wohneinheiten für ca. 2.500 Personen zu nennen.
Gewerbegebiete:
Weiterentwicklung Avantis
Gewerbepark Brand
Campus Melaten
Campus West
Infrastruktur:
Neuer Bahnhaltepunkt Richterich
Umbau Bahnhof West
Umbau Bahnhaltepunkt Eilendorf
Die Entwicklungsschritte auf Campus West werden sukzessive berücksichtigt.
Große Bauprojekte, wie der BAB-Anschluss A44 Aachen-Eilendorf, finden nach
der Fertigstellung ebenfalls Berücksichtigung.
Zukünftiges ÖPNV-Angebot
Von herausragender Bedeutung für Aachen ist die Entwicklung der Campusbereiche Melaten und West. Eine attraktive und zukunftsträchtige Alternative zur
heutigen Busanbindung stellt die größte Herausforderung für die längerfristige
ÖPNV-Planung dar.
Mit der Inbetriebnahme des neuen Bahnhaltepunktes in Richterich erhalten Richterich und auch Teile von Laurensberg eine Anbindung an das Bahnnetz. Die Buslinien in diesen Stadtteilen müssen mit dem neuen Haltepunkt verknüpft werden.
Vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit erfolgt kontinuierlich eine Überprüfung
der Auslastung des Busangebotes. Anpassungen bis hin zu bedarfsorientiertem
Verkehr können erforderlich werden.
169
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
7. Zielkonzept
7.1. Grundsätze
Das Zielkonzept orientiert sich an den eingangs beschriebenen Zielen und Rahmenbedingungen, dem beschriebenen Anforderungsprofil sowie den Ergebnissen
der Analyse und Bewertung.
Wesentliche Leitgedanken des Zielkonzepts sind:
Die Attraktivität des ÖPNV-Angebotes weiter verbessern,
die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV-Angebots erhalten, sodass ein entsprechendes Angebot langfristig vorgehalten werden kann und
die Barrierefreiheit im ÖPNV in Aachen herstellen.
Bei der Liniennetzplanung sind die Belange der heutigen bzw. der potenziellen
Fahrgäste zu berücksichtigen. Im Sinne der Kundenorientierung müssen gewachsene Verkehrsverflechtungen, wie z.B. in den Kernstadtbereich, in die Stadtteilzentren und in die Gewerbe- und Industriegebiete sowie zu öffentlichen Einrichtungen, insbesondere zu den Schulstandorten, berücksichtigt werden. Dauerhafte Kapazitätsengpässe auf Hauptachsen sollen durch ein erweitertes Angebot
begegnet werden.
Die Linienverläufe sollen sich auf die Hauptachsen konzentrieren, um die zentrale
Erreichbarkeit des Stadtzentrums in hoher Qualität zu gewährleisten. Im Außenbereich soll die Linienführung eine hohe Erschließungsqualität sicherstellen. Des
Weiteren sollen dezentrale Verknüpfungspunkte mit guten Anschlüssen an das
Schnellbusnetz vorhanden sein.
Hinsichtlich der Angebotsoptimierung und zur Effizienzverbesserung sind Überkapazitäten abzubauen bzw. zu vermeiden. Durch eine Umverteilung der Betriebsleistung soll bei gleichem Aufwand eine höhere Wirksamkeit erreicht werden.
Für die Ansätze im Nahverkehrsplan wird davon ausgegangen, dass für den
Schulverkehr ergänzende Leistungen zum Regelangebot im heutigen Umfang
(2015) auch zukünftig einzuplanen sind.
Das Betriebskonzept für 2018 wird den Rahmen für die neue Direktvergabe bilden.
Die ÖPNV-Infrastruktur muss ausgebaut und erneuert werden. Die Bahnhöfe
sollen modernisiert werden und eine Aufwertung in ihrer Funktion als Verknüpfungspunkte mit dem ÖSPV erfahren. Die Bushaltestellen müssen barrierefrei
umgebaut werden.
Zur Optimierung des Betriebsablaufes sollen geeignete bauliche Maßnahmen
geplant werden, um die Reisezeit so zu senken.
170
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
7.2. Grenzüberschreitender ÖPNV in der Euregio
Maas-Rhein
Der grenzüberschreitende ÖPNV ist weiterhin durch eine Vielzahl von Barrieren,
sei es planungstheoretischer, organisatorischer, informatorischer, tariflicher oder
einfach auch nur sprachlicher Natur. Die Stadt Aachen ist als Oberzentrum mit
regionalökonomischer Ausstrahlung in zwei benachbarte europäische Länder
davon besonders tangiert. Um dies zu bewältigen sind sowohl bilaterale Abstimmungen der Stadt Aachen mit benachbarten Aufgabenträgern als auch gemeinsame Aktivitäten auf übergeordneter Ebene notwendig.
Dazu trägt die euregionale ÖPNV-Plattform als gemeinsames Projekt der Euregio
Maas-Rhein; der BENELUX Wirtschaftsunion und der MHAL-Städte (Maastricht,
Hasselt, Heerlen, Aachen und Lüttich) bei. Die zuständigen euregionalen Behörden nutzen die Plattform, um Ziele, Maßnahmen und Finanzierungsmodelle für
einen grenzüberschreitenden ÖPNV in der Euregio Maas-Rhein zu entwickeln.
Die ÖPNV-Plattform verfolgt fünf Grundgedanken:
1. Entwicklung und Konkretisierung gemeinsamer Zielvorstellungen
2. Konkretisierung der Überlegungen für ein euregionales Ticket- und Tarifsystem
3. Einbeziehung grenzüberschreitender Linien in die regionalen Nahverkehrspläne
4. Erarbeitung eines realisierbaren Stufenkonzepts zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen
5. Erarbeitung eines Finanzierungsprogramms.
Als operativ arbeitendes Gremium der euregionalen ÖPNV-Plattform wurde die
ÖPNV-Koordinierungskommission in der Euregio Maas-Rhein, bestehend aus den
Vertretern der ÖPNV-Aufgabenträger und der ÖPNV-Verkehrsunternehmen, eingerichtet. Aufgabe der ÖPNV-Koordinierungskommission ist die Entwicklung und
die Umsetzung konkreter Maßnahmen auf der Basis der oben genannten Ziele.
Eine beim AVV angesiedelte euregionale Koordinierungsstelle für Bus und Bahn
stimmt die Maßnahmen ab und entwickelt sie weiter.
In der Absichtserklärung "Zusammenarbeiten am Euregionalen Nahverkehr", die
im Jahr 2008 unterzeichnet wurde, haben die relevanten Partner in der Euregio
Maas-Rhein ihre Zustimmung zur Weiterentwicklung bzw. Realisierung konkreter
Projekte formuliert.
Für den Bereich Infrastruktur sind für Aachen besonders
der Sneltrein/RE Maastricht - Heerlen - Aachen ("MAX"), der ab Ende
2016 eingeführt werden soll,
der IC Eindhoven - Heerlen - Aachen und die
Avantislinie Aachen - Avantis - Kerkrade - Heerlen - Maastricht, die beide
weiter als Planungsprojekte aufgeführt werden,
zu nennen.
171
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Schwerpunktthemen im Bereich der Leistungsplanung sind
die Verbesserung des Angebots (Takt, Produkt) zwischen Aachen und
Verviers - Lüttich/Spa
der Sneltrein/RE Maastricht - Heerlen - Aachen
der IC-Linie Eindhoven - Heerlen - Aachen sowie
die Optimierung der grenzüberschreitenden Buslinien, insbesondere in
die Provinz Limburg (Vaals, Heerlen, Avantis).
Zum Themenfeld Tarifstrukturen, Ticketing, Marketing & Kundinnen- und
Kundeninformation
die Verbesserung der euregionalen Tarifangebote und -strukturen
die Verbesserung der Vertriebsstrukturen, insbesondere durch innovative
Maßnahmen im Bereich des E-Ticketing
die Abstimmung gemeinsamer Marketingstrukturen unter der Dachmarke
die Schaffung eines euregionalen Mobilitätsportals für den ÖPNV und
die Verbesserung der Information der Kundschaft, z. B. durch
mehrsprachige elektronische Informationsmedien, Printprodukte etc.
Ziele der weiteren Zusammenarbeit.
Im Gesamtergebnis wird auf dieser Grundlage ein euregionales Verbundsystem
mobility euregio
stellt den Kooperationsumfang bildlich dar. Er integriert den Schnellverkehr
(Bahn/Schnellbus) der euregionalen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen
in eine homogene, grenzüberschreitende Produkt- und Angebotsstruktur.
Neben den beschriebenen Maßnahmen wird unter dem Namen "Charlemagne
Bus" ein grenzüberschreitendes Elektrobussystem als integraler Bestandteil des
multimodalen elektromobilen Korridors Aachen - Herzogenrath/Kerkrade - Heerlen angestrebt. Die hierzu notwendigen Voruntersuchungen sind angelaufen.
Projektpartner sind die Aufgabenträger Stadt Aachen, StädteRegion Aachen und
die Provinz Limburg.
172
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 7-1:
Quelle:
Grenzüberschreitender Schnellverkehr in der Euregio Maas-Rhein
AVV GmbH (Stand Juni 2014)
173
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
7.3. Zielkonzept 2018 für den SPNV
Das Zielnetz 2018 für den SPNV ist im NVP nachrichtlich wiedergegeben. Im Hinblick auf die Planungen für das ÖSPV-Netz stellt das SPNV-Netz eine sehr wichtige Grundlage dar. Durch eine systematische Vernetzung der ÖSPV-Angebote mit
der Schiene soll die Durchlässigkeit zwischen den Systemen erhöht und für die
Nutzerinnen und Nutzer ein leistungsfähiges Gesamtsystem entstehen.
Im Planungszeitraum bis 2018 ist eine Vielzahl von Verbesserungen im Schienenverkehr geplant. Das Zielkonzept schließt die grenzüberschreitenden Planungen
mit ein. In Anlage 1 ist das Zielkonzept für den SPNV 2018 dargestellt.
Im Bereich der Regionalbahnen sind wichtige Netzergänzungen im Verkehrsgebiet des AVV und über die Landesgrenzen hinweg vorgesehen. Bis 2018 sollen
folgende Maßnahmen in Abhängigkeit von der Finanzierung der Infrastruktur
realisiert werden, die zum Teil zwar nicht auf dem Gebiet der Stadt Aachen liegen, jedoch Auswirkungen auf das Bedienungsangebot und die Verknüpfungswirkung haben:
1.
Vollständige Reaktivierung der Ringbahn (euregiobahn) zwischen Alsdorf
und Stolberg Hbf und Inbetriebnahme des neuen Haltepunktes Würselen
Merzbrück und weiterer punktueller Ausbau der P+R/B+R-Anlagen und
der Bus/Bahn- Verknüpfung.
2.
Ausbau der Netzinfrastruktur im Bahnhof Herzogenrath als Voraussetzung für eine verbesserte Abwicklung der Zugverkehre nach Heerlen und
nach Alsdorf.
3.
Verdichtung der euregio bahn zwischen Herzogenrath und Alsdorf Anna-Takt (Rücknahme der euregiobahn-Verbindung nach
Heerlen).
4.
Einführung einer Sneltrein-Verbindung Maastricht - Heerlen - Herzogenrath - Aachen West - Aachen Hbf (MAX Maastricht - Aachen - Express) im
60-Minuten-Takt.
5.
Anbindung einer belgischen IC-Linie von Brüssel an Aachen Hbf im 60Minuten-Takt bei Entfall der Linie RE29.
Ausblick (nach 2018)
174
Netzschluss zwischen Linnich und Baal (Rurtalbahn)
Netzschluss Kerkrade - Aachen Richterich über Avantis
Reaktivierung/Netzergänzung Alsdorf - Baesweiler
Reaktivierung/Netzergänzung Stolberg Altstadt - Stolberg Breinig
RRX (Vorlaufbetrieb), Aachen - Köln - Düsseldorf - Essen - Dortmund Münster und Aachen - Mönchengladbach - Düsseldorf - Wuppertal Dortmund
Mehr Zughalte der RRX- / RE-Verbindung Köln - Aachen am Bahnhaltepunkt Eilendorf anstreben
Prüfung weiterer Bahnhaltepunkte Berliner Ring und Ronheider Berg
evtl. 4. Ausbaustufe der euregiobahn Würselen - Aachen.
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Bahnhöfe
In Aachen selber haben der Ausbau und die Erneuerung von Haltepunkten und
Bahnhöfen große Bedeutung. Die Entwicklung des Bahnangebotes hat in der
Vergangenheit zu einer enormen Zunahme der Reisendenzahlen im Regionalverkehr geführt (siehe Abbildung 4-14 im Kapitel 4). Durch eine Optimierung der
Infrastruktur können weitere Zuwächse erzielt werden.
Hauptbahnhof Aachen
Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Hochgeschwindigkeitshaltepunktes
Aachen ist der Bau eines Südzugangs in Richtung Burtscheid geplant. Der vorhandene Personentunnel soll auf der Südseite an einen Vorplatz angebunden
werden, der über Kurzzeitparkplätze, Behindertenparkplätze, eine Bike+RideAnlage und eine separate Zufahrt von der Kasinostraße verfügen soll. Zur Verbesserung der Fuß- und Radwegeanbindung soll eine separate Wegeerschließung
umgesetzt werden. Für den Umbau sind Einplanungsanträge gestellt.
Bahnhof Aachen West
Der Westbahnhof ist aktuell weder barrierefrei noch existieren weitergehende
Serviceeinrichtungen. Die Stadt Aachen betrachtet diesen Haltepunkt als wesentliches Entree zu ihrem Hauptarbeitgeber, der RWTH Aachen. Im Zusammenhang
mit den angestrebten Entwicklungen Campus West und Campus Melaten sind
weitere große Zunahmen der Nutzerzahlen zu erwarten. Der Bahnhof muss daher
zukunftsfähig gestaltet werden. In Zusammenarbeit mit der RWTH, dem BLB,
dem AVV/NVR und unter Beteiligung der Deutschen Bahn geschieht eine Überplanung, die eine direkte Anbindung des Campus Hörn, des Campus Melaten und
des Campus Innenstadt zum Ziel hat. Notwendig wird dabei auch eine Umgestaltung der Zu- und Abgangsräume um sowohl Aufenthaltsqualität als auch funktionale Verknüpfungen gut zu ermöglichen. Erste Ideenentwicklungen werden
durch das Interreg-Projekt Citizens´ Rail mitfinanziert. Ein Einplanungsantrag
wurde gestellt.
Bahnhof Aachen-Rothe Erde
Der Bahnhof wurde in den vergangenen Jahren samt Umfeld umgebaut. Das in
der Umgebung eingerichtete Einkaufszentrum Aachen-Arkaden, die starke umgebende Wohnnutzung und die gerade in der Umgebung in Bau befindlichen
zu einer weiter
steigenden Nutzung des Bahnhofs beitragen. Wesentliche zukünftige Aufgaben
sind nach wie vor die Steigerung der sozialen Kontrolle und der Ausbau der Aufenthaltsqualität durch ggf. zusätzliche Service- und Dienstleistungen in direkter
Nachbarschaft. Zur Verbesserung der Bike+Ride-Verknüpfung werden bis 2018
Fahrradboxen zur Anmietung zur Verfügung gestellt.
Haltepunkt Aachen Schanz
Im Zuge aktueller Brückenerneuerungsmaßnahmen werden bereits die Bahnsteige verlängert. Ebenso wird seitens der DB der schon lange geforderte zusätzliche
Aufzug von der Vaalser Straße auf den Bahnsteig in Fahrtrichtung Düsseldorf bis
2018 eingerichtet. Zur Verbesserung der Bike+Ride-Verknüpfung werden bis
2018 Fahrradboxen zur Anmietung aufgestellt.
Haltepunkt Aachen Eilendorf
Der Haltepunkt ist ebenfalls Bestandteil des Interreg-Projektes Citizens´ Rail.
Finanziert wurde eine Machbarkeitsstudie zur Erneuerung des Haltepunktes mit
dem Ziel die bestehenden Funktionsmängel durch die weit auseinander liegenden
Bahnsteigzugänge abzubauen, den Bahnhof stärker an das Ortszentrum anzubinden und für mehr Verkehrs- und soziale Sicherheit zu sorgen. Eine Vorzugsva175
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
riante soll ausgearbeitet werden und nach Möglichkeit bereits mit den Ausbaumaßnahmen im Zuge des RRX-Betriebs umgesetzt werden.
Haltepunkt Aachen Richterich
In Aachen-Richterich ist der Neubau eines Haltepunktes geplant. Bis 1966 existierte hier ein Bahnhof, der dann nicht mehr genutzt wurde. In einem intensiven
Beteiligungsprojekt wurde - finanziert durch das Interreg-Projekt Citizens´ Rail eine Vorzugsvariante erarbeitet, die nun weiter geplant werden soll. Beabsichtigt
ist, dass nach erfolgter Elektrifizierung der euregiobahn der Haltepunkt, der
gleichzeitig auch Teile des Stadtteils Aachen-Laurensberg erschließen soll, angefahren werden soll. Damit soll auch das größte aktuelle Wohnbauflächennheiten und prognostizierten bis zu 3.000 zusätzliche Bewohnern, von Beginn an
mit einer hervorragenden ÖPNV-Erschließung bedacht werden. Der Haltepunkt
wird einen deutlichen Erschließungsimpuls für den Aachener Norden bedeuten.
Fahrgastinformation
An allen Bahnhöfen sind flankierend Wegweisungssysteme für Fußgängerinnen
und Fußgänger/Fahrgäste umzusetzen. Die Verknüpfungspunkte sollten darüber
hinaus mit Echtzeit-Informationsanzeigen zu Anschlüssen zwischen SPNV und
Bus ausgestattet werden.
176
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
7.4. Betriebskonzept Busverkehr
Für die Weiterentwicklung des Busverkehrs in Aachen werden grundsätzlich drei
Planungszeiträume betrachtet:
Phase I:
Maßnahmen 2015-2017
Phase II:
Zielkonzept 2018 (ab Fahrplanwechsel Dezember 2017)
Phase III:
Ausblick über mögliche weitere Entwicklungen in den Jahren 2020
bis 2027.
Die Planungsphase I enthält erste Maßnahmen in Richtung Zielkonzept 2018.
Mit dem Zielkonzept 2018 in Phase II wird das angepasste Busnetzkonzept
2015+ umgesetzt.
In der Planungsphase III werden Ansätze basierend auf erwarteten bzw. heute
bereits eingeplanten strukturellen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Entwicklungen formuliert. Eine Konkretisierung der Planungen für diesen Zeitraum erfolgt im Rahmen einer weiteren Fortschreibung des Nahverkehrsplanes.
Für die Neuvergabe der ÖSPV-Leistungen ist das Zielkonzept 2018 maßgebend.
Im Benehmen mit dem zukünftigen Verkehrsanbieter und dem Aufgabenträger
wird eine Umsetzung dieser Zielkonzeption bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 angestrebt.
7.4.1. Phase I: 2015 - Dezember 2017
Im Jahr 2015 sind nur kleinere Anpassungen im Busnetz der Stadt Aachen geplant. Zum Fahrplanwechsel im Juni 2015 wird folgende Maßnahme umgesetzt:
Verlegung der Linien 12, 22, 23 aus der Steinbachstraße auf den Campus-Boulevard mit den neuen Haltestellen "Maria-Lipp-Straße" und
"Wilfried-König-Straße".
Anpassungen im Nachtbusnetz: u.a. Vorverlegung der Abfahrten der
Nachtexpress-Busse am Elisenbrunnen (nordostwärts) bzw. am Bushof
(südwestwärts) von Minute 45 auf Minute 30 zur Verbesserung des Anschlusses von den RegionalExpress-Zügen aus Köln (am Hbf) an das
Nachtexpress-Bussystem sowie Fahrtenangebot um 3:30 Uhr ab Innenstadt auf allen acht Nachtexpress-Buslinien.
Angebotsverbesserung zwischen Ponttor und Hörn bzw. Uniklinik samstags.
Verbesserung der Erreichbarkeit von RWTH-Standorten aus Richtung
Baesweiler, Alsdorf und Würselen (Verknüpfung der Linien 51 und Linie
30 an der Haltestelle "Polizeipräsidium") mit zusätzlichen Fahrten der Linie 30.
Frühestens im Juni 2016 soll die Bustrasse zwischen Willy-Brandt-Platz und Kaiserplatz in Betrieb genommen werden. Es ist vorgesehen, die Linien 23/43, 73,
125, 173 sowie Linie 4 mit Endpunkt Kaiserplatz und evtl. auch die Linien 66 und
68 zwischen Bushof und Kaiserplatz auf dieser Route zu führen und auf diesem
Abschnitt die Haltestelle Willy-Brandt-Platz zu bedienen.
177
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
In Brand und Haaren soll geprüft werden, in wie weit ein Quartierbus oder ein
Bürgerbus die innerörtliche Mobilität vor allem älterer Menschen verbessern
könnte. In Brand liegt ein weiterer Fokus auf die Anbindung des Marktbereiches
an Markttagen (dienstags und samstags vormittags). Investitions- und Betriebskosten sind darzustellen.
Der "große" Fahrplanwechsel erfolgt in 2017 erst im Dezember in Verbindung
mit der Umsetzung des Zielkonzeptes 2018.
7.4.2. Phase II: Zielkonzept 2018
Politische Vorgabe war, dass die Stadt Aachen und die ASEAG gemeinsam sinnvolle Maßnahmen aus dem Busnetz 2015+ weiterentwickeln und umsetzen (vgl.
Mobilitätsausschuss am 19.03.2014).
Rahmenbedingungen
Im ersten Schritt zur Entwicklung des Zielkonzeptes wurde festgelegt, welche
Maßnahmen auf jeden Fall in dem Konzept zu berücksichtigen sind. Diese Rahmenbedingungen haben sich entweder aus der politischen Diskussion ergeben
oder wurden im Busnetz 2015+ vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um folgende Rahmenbedingungen:
Anbindung der Stadt Würselen und der Krefelder Straße an den
Hauptbahnhof
- Die Linienwege der heutigen Linien 11 und 21 sind beizubehalten
- Verlängerung der Linie 51 über den Aachener Hauptbahnhof bis nach
Burtscheid (Siegel)
Einführung eines Citytaktes auf den ÖV-Hauptachsen (7,5-Minuten-Takt)
Schaffung neuer Direktverbindungen von Aachener Stadtteilen über
zusätzliche oder neue Y-Strukturen.
Darüber hinaus gilt die Maßgabe, möglichst kostenneutral die Leistungsfähigkeit
des Aachener Busnetzes zu stärken. Das Aachener Busnetz soll abhängig von der
Nachfrageentwicklung angepasst werden. Auf den Achsen, wo weitere Nachfragesteigerungen zu erwarten sind, soll die Leistung des ÖPNV erhöht und in den
Gebieten, die einen deutlichen Nachfragerückgang verzeichnen, ÖV-Leistung
reduziert werden.
Definition der ÖV-Achsen
Eine wesentliche Maßnahme aus dem Gutachten des Busnetz 2015+ ist die Einführung von ÖV-Hauptachsen mit einem Citytakt (mindestens 7,5-Minuten-Takt).
Dazu werden die ÖV-Achsen des Aachener Netzes in drei Hierarchien eingeteilt,
die sich anhand des Taktes auf den Achsen unterscheiden. Y-Strukturen werden
nicht nur innerhalb der Premiumachsen gebildet, sondern können sich auch in die
Nebenachsen verästeln. Es werden im Folgenden die ÖV-Achsen des Aachener
Busnetzes definiert.
Premiumachse:
Auf einer Premiumachse ist mindestens ein 7,5-Minuten-Takt je Richtung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr (mo-fr) vorhanden. Den 7,5-Minuten-Takt können
mehr als zwei Linien bilden. Die Y-Strukturen entstehen aus den Linien, die auf
der Premiumachse den 7,5-Minuten-Takt bilden, indem sich diese Linien an einer
Haltestelle in zwei unterschiedliche Richtungen aufspalten. Dabei können die
Achsen dieser unterschiedlichen Richtungen entweder eine andere Premiumachse
oder in eine Nebenachse sein (siehe Definition Y-Struktur).
178
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Insgesamt werden sieben Premiumachsen definiert (vgl. Abbildung 7-2), dazu
zählen die folgenden Relationen:
Aachen Bushof Prager Ring (Haaren)
Aachen Bushof Fringsgraben (Eilendorf)
Aachen Bushof Trierer Platz (Brand)
Aachen Bushof Siegel/Burtscheid
Aachen Bushof Westfriedhof (Vaalserquartier)
Aachen Bushof UKA/Melaten/Hörn
Aachen Bushof Laurensberg/Berensberger Straße (Richterich)
Start-/Endpunkt Citytaktachse
Citytaktachse
Abb. 7-2:
Premiumachsen mit Citytakt in Aachen
Die Premiumachsen sollen mit einem leicht merkbaren Angebot (7,5-MinutenTakt von 6:00 bis 20:00 Uhr) auffallen und besonders vermarktet werden.
Nebenachse
Zwischen 6:00 und 20:00 Uhr (mo-fr) ist auf einer Nebenachse mindestens ein
15-Minuten-Takt vorhanden. In der Regel bilden 1 bis 2 Linien den 15-MinutenTakt auf dieser Achse. Die Nebenachse kann Bestandteil einer Y-Struktur sein.
Sonstige Achsen
Zu den sonstigen Achsen zählen alle übrigen ÖV-Achsen, die seltener als im 15Minuten-Takt bedient werden.
Definition Y-Struktur
Mindestens zwei Linien bilden zusammen auf einer Premiumachse den 7,5Minuten-Takt (Citytakt) bis sie sich an einer Haltestelle im Innenstadtbereich
trennen und entweder in eine andere Premiumachse oder in eine Nebenachse
laufen. Diese Haltestelle muss nicht zwangsläufig der Aachener Bushof sein.
Vorteil der Y-Struktur ist, dass die Wohn- und Geschäftsbereiche entlang der
Citytakt-Achsen mindestens im 7,5-Minuten-Takt an die Aachener Innenstadt
179
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
15 Min.-Takt
15 Min.-Takt
angebunden sind und darüber hinaus im 15-Minuten-Takt zwei unterschiedliche
Ziele über die Innenstadt hinaus ohne Umstieg erreicht werden können.
7,5 Min. Takt
Abb. 7-3:
Schema Y-Struktur
Darstellung der geplanten Maßnahmen
Im Folgenden werden die im Zielkonzept geplanten Maßnahmen einzeln vorgestellt. In der Kombination der Maßnahmen entstehen neue Y-Strukturen, die am
Ende dargestellt werden.
Die Maßnahmen im Einzelnen sind:
Verlängerung der Linie 51 über den Aachener Hauptbahnhof nach
Burtscheid
Stärkung der Campusbereiche Melaten und West
Neuordnung der 7er-Linien und der Linien 34 und 57
Bedarfsorientierter Verkehr im Aachener Süden
Optimierung Tangentiallinien
Aufbau von Mobilitätsstationen.
Verlängerung der Linie 51
Um den Bereich Krefelder Straße an den Aachener Hauptbahnhof anzubinden,
soll die Linie 51 mit jeder Fahrt mindestens bis zum Hauptbahnhof verlängert
werden. Mit der Verlagerung von öffentlichen Ämtern, wie beispielsweise der
Arbeitsagentur und dem Finanzamt, an die Krefelder Straße wird die Notwendigkeit der Anbindung des Hauptbahnhofes noch deutlicher.
Gleichzeitig ist auf der Achse Bushof - Siegel, die zu den Citytakt-Achsen zählt,
eine Taktverdichtung von einem 10-Minuten-Takt in der Nebenverkehrszeit auf
einen ganztägigen 7,5-Minuten-Takt von 6:00 bis 20:00 Uhr vorgesehen. Durch
die Verlängerung der Linie 51 über den Hauptbahnhof hinaus in Richtung Burtscheid auf dem Linienweg der heutigen Linien 1 und 46 kann mit den 4 Fahrten/h
sowie den Fahrten der Linien 11 und 21 (jeweils 2) ein 7,5-Minuten-Takt umgesetzt werden. Die Linie 51 wird die Fahrten der Linien 1 und 46 auf dem Abschnitt Bushof - Siegel übernehmen. Diese Maßnahme ist mit Mehrleistung verbunden.
Der Ortsteil Lintert soll aus Richtung Burtscheid weiterhin stündlich mit der Linie
51 bedient werden. Dazu wird ein Fahrtenpaar pro Stunde bis Lintert über Fuchserde durchgebunden (ehemaliger Linienweg der Linie 1). Die übrigen Fahrten der
zukünftigen 51 werden als Blockumfahrt über die Rathenauallee, Karl-Marx-Allee
und Siegel gefahren, so dass unter anderem der Bereich Forster Weg/ Vinzenzplatz eine häufigere ÖV-Anbindung an die Innenstadt erhält.
Der für die Linie 51 geplante Linienverlauf ist in Abbildung 7-4 dargestellt.
180
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 7-4:
Zielkonzept 2018, Verlängerung der Linie 51
Stärkung der Campusbereiche Melaten und West
Aufgrund des starken Wachstums an Hochschul- und Forschungsinstituten, ist
insbesondere in den Bereichen Campus Melaten und Campus West mit einer Zunahme an Arbeitsplätzen zu rechnen (vgl. Kapitel 4.3.1.). Eine langfristige Stärkung der Bedienung dieser beiden Campusbereiche ist erforderlich, da die heutige ÖV-Anbindung die zukünftige Nachfrage - insbesondere auf der Süsterfeldstraße - nicht decken kann. Bereits heute sind zu Hauptverkehrszeiten auf den
Buslinien in Richtung Campus Melaten (3, 33, 73) Kapazitätsengpässe vorhanden.
Um die Anbindung der Campusbereiche Melaten und West zu stärken, ist auf der
Süsterfeldstraße die Einrichtung eines 15-Minuten-Taktes geplant. Die Linie 41
wird ab Aachen Bushof in Richtung Campus West/Laurensberg über die Süsterfeldstraße bis Laurensberg Rahe verlängert. Damit übernimmt sie den heutigen
Abschnitt Bushof - Laurensberg-Rahe der Linie 24. Die Linie 24 wird dann am
Aachen Bushof enden und kann sich bevorzugt auf die Anschlusssicherung am
Bahnhaltepunkt Aachen-Schanz konzentrieren.
Zur Ergänzung des bestehenden 30-Minuten-Takts auf einen 15-Minuten-Takt
werden die Linien 1 und 46 ab Aachen-Bushof in Richtung Campus West/Melaten
über die Süsterfeldstraße und dann in Richtung UKA in einem 30 Minuten-Takt
geführt. Die Linie 7 wird weiterhin wie bisher als Verstärker und in der SVZ auf
der Süsterfeldstraße fahren, zusätzlich zum 15-Minuten-Takt.
Schulverkehrsfahrten zwischen Verlautenheide und den Schulstandorten in der
Innenstadt, an der Normaluhr und in Burtscheid bleiben bestehen. Des Weiteren
soll geprüft werden, ob weiterhin Direktfahrten aus Verlautenheide zum Hbf in
den Tagesrandlagen angeboten werden können.
181
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 7-5:
Zielkonzept 2018, Stärkung Campusbereiche
Auf dem Abschnitt Aachen Bushof - Campus Melaten - Uniklinik entsteht durch
diese Maßnahme eine Mehrleistung.
Neuordnung der 7er-Linien im Zusammenhang mit den Linien 34 und 57
Diese Maßnahme sieht ab der Haltestelle Normaluhr einen Asttausch der 7erLinien (27, 37, 77) mit den Linien 34 und 57 vor. Danach bedienen die Linien 34
und 57 die Relation Normaluhr - Diepenbenden, während die Linie 77 die Relation Normaluhr - Eilendorf Nirm/Verlautenheide und die Linien 27 und 37 die Relation Normaluhr - Eilendorf Süd - Brand übernehmen (vgl. Abbildung 7-6).
Neben der Einführung einer Nord-Süd-Achse über die Relation (Kerkrade) - Herzogenrath - Diepenbenden ergeben sich bei der Umsetzung dieser Maßnahme
Vorteile hinsichtlich der Verbesserung der Pünktlichkeit auf dem Abschnitt
Aachen Bushof - Eilendorf/Verlautenheide sowie betriebliche Vorteile in der Umlaufplanung.
Die Anbindung von Laurensberg an das Pius-Gymnasium und das Rhein-MaasGymnasium sowie die Anbindung des Schulzentrums Laurensberg im Schulverkehr wird weiterhin umsteigefrei gewährleistet sein, da die heutigen Fahrten der
Linien 7, 17 und 27, die nur an Schultagen stattfinden, nach Diepenbenden bestehen bleiben werden. Diese Fahrten werden bei Umsetzung des Betriebskonzeptes in S-Fahrten umgewandelt. Die zusätzlichen Fahrten auf den 7er- und
17er-Linien werden dann weitergeführt bis Laurensberg bzw. Ronheider Weg/
Pius-Gymnasium (teilweise geschieht das heute schon in Form von S-Wagen).
182
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 7-6:
Zielkonzept 2018, Neuordnung der 7er-Linien
Insgesamt ergeben sich durch den Achsentausch keine zusätzlichen Nutzwagenkm pro Jahr.
Y-Strukturen im Zielkonzept
Durch die zuvor beschriebenen Maßnahmen ergeben sich sieben Y-Strukturen
(vgl. Abbildung 7-7). Davon bleiben zwei Y-Strukturen wie im heutigen Liniennetz bestehen (roter Kasten) und zwei Y-Strukturen (rot-gestrichelter Kasten)
werden aus dem Konzept Busnetz 2015+ übernommen. Die übrigen vier YStrukturen ergeben sich aus den dargestellten politischen und betrieblichen
Rahmenbedingungen.
Haltestellen, an denen die Linien sich in die Y-Struktur aufspalten, sind der
Aachener Bushof, Elisenbrunnen, Alter Posthof, Normaluhr, Ponttor, Blücherplatz
und Josefskirche.
Abb. 7-7:
Y-Strukturen im Zielkonzept
Die Y-Struktur von Haaren zum Campus Melaten sowie nach Burtscheid wird solange Campus West nicht entwickelt ist - zurückgestellt. Im aktuellen Zielkonzept kann von Haaren aus der Campus Melaten nur in einem 30-Minuten-Takt
erreicht werden. Für eine typische Y-Struktur wäre ein 15-Minuten-Takt erforderlich. Langfristig ist es jedoch möglich, die Relation Haaren - Campus West - Campus Melaten auf einen 15-Minuten-Takt zu verdichten. Dies ist allerdings mit
einer Mehrleistung verbunden.
183
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Bedarfsorientierter Verkehr im Aachener Süden
Auf Grundlage der im Busnetz 2015+ vorgeschlagenen Maßnahme, im Aachener
Süden bedarfsorientierten Verkehr einzuführen, wird dieser Vorschlag im Zielkonzept des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen weiter verfolgt.
Im Busnetz 2015+ wurde Folgendes vorgeschlagen:
"Für nachfrageschwache Bereiche wird die Bedienung mit dem Taxibus (außerhalb der schulverkehrsrelevanten Fahrten) vorgesehen:
Walheim (Hasbach) - Sief - Schmithof
Forster Linde (Neuhaus) - Lintert - Hitfeld - Eich - Oberforstbach Schleckheim."
Weiter heißt es:
"Auf den längeren Relationen insbesondere zwischen den peripher gelegenen
-Verbindungen
gestärkt bzw. neue Sprinter-Linie
Zitiert aus dem Ergebnisbericht
Busnetz 2015+, S.75.)
In diesem Zusammenhang wurden in der Vorzugsvariante des Busnetz 2015+ die
Linie 41 und die Linie 70 aus diesem Gebiet zurückgenommen und durch zwei
Schnellbuslinien (Sprinter-Linien) mit nur einigen Fahrten ersetzt.
Im ersten Quartal 2015 wurde von der ASEAG eine umfassende Nachfrageanalyse in der Region Oberforstbach, Lichtenbusch, Walheim, Sief, Schmithof durchgeführt. Auf Basis dieser Analyse erfolgt eine Abschätzung, in welchem Bereich und
zu welchen Zeiten die Einführung eines bedarfsorientierten Systems aus Sicht der
Kundinnen und Kunden sowie aus betrieblicher Sicht der ASEAG sinnvoll ist. Geprüft wurde unter anderem der Ansatz einer flächenhaften Erschließung im Gegensatz zu einer linienhaften Erschließung, wie sie bei dem Einsatz eines Anruflinientaxis (ALT) auf einigen Linien in Aachen im SVZ durchgeführt wird. Zur Attraktivitätssteigerung ist eine häufigere Taktung als im heutigen Linienverkehr
denkbar. Eine Voranmeldung des Fahrtwunsches ist bei einem bedarfsgesteuerten System erforderlich.
Als Verknüpfungspunkte zwischen dem konventionellen Busliniennetz und der
bedarfsorientierten Bedienung sind die drei Haltepunkte
Walheim
Oberforstbach Laschet und
Lintert
vorgesehen. Darüber hinaus werden in den Spitzenstunden (Schüler- und Berufsverkehr) alle heutigen Fahrten beibehalten. Die bedarfsorientierte Bedienung
konzentriert sich auf die Neben- und Schwachverkehrszeiten.
184
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 7-8:
Konzeptentwurf bedarfsorientierter Verkehr im Aachener Südraum
Im Gegensatz zum Busnetz 2015+ wird die Linie 41 zu den Hauptverkehrszeiten
bis Walheim beibehalten. In den Neben- und Schwachverkehrszeiten endet die
Linie 41 in Lintert. Allerdings wird die Linie 41 auf der Relation Aachen - Bushof Lintert von einem 60-Minuten-Takt auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet. Die
Linie 70 wird zurückgenommen und endet zukünftig am Bahnhof Rothe Erde.
Optimierung der Tangentiallinien
Durch die Taktverdichtung der Linie 41 zwischen Lintert und Aachen Bushof wird
die Nachfrage der Linie 70 mit abgedeckt, so dass die Linie 70 künftig am Bahnhof Rothe Erde endet.
Auf der Linie 30 werden künftig mehr Fahrten zwischen Polizeipräsidium - Alleenring - Seffenter Weg - Uniklinik angeboten. Dabei haben Fahrten der Linie 51 an
der Haltestelle Polizeipräsidium Anschluss an die Linie 30 mit dem Fahrtziel Campus Melaten - Uniklinik. Dadurch ergibt sich trotz Umstieg für die Fahrgäste eine
wesentlich kürzere Reisezeit von Baesweiler, Alsdorf und Würselen in die Hochschulbereiche, da die Linie 30 nicht über den Aachener Bushof fährt, sondern
über den Alleenring und die Süsterfeldstraße ins Hochschulgebiet. Darüber hinaus entlasten die zusätzlichen Fahrten der Linie 30 die Linie 51 auf der Krefelder
Straße zu den Hauptverkehrszeiten.
185
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 7-9:
Optimierung der Tangentiallinien
Flankierende Maßnahmen
Durch die Einrichtung von Mobilitätsstationen an strategischen Verknüpfungspunkten (Haltestellen) im Stadtgebiet mit ergänzenden Mobilitätsangeboten im
Umweltverbund können die Einzugsbereiche der Haltestellen erweitert werden
und das Gesamtsystem "Öffentliche Verkehrsmittel" an Attraktivität gewinnen
(vgl. Kapitel 7.5.)
Eifelkonzept
Im Rahmend der Arbeiten am Nahverkehrsplan der StädteRegion wurden weitere
Anpassungen im Linienverkehr für 2018 entwickelt, insbesondere für die EifelreEs bestehen starke Verflechtungen zwischen den Gemeinden Roetgen, Simmerath und Monschau mit Aachen, besonders im Berufsverkehr. Darüber hinaus gibt
es eine große Anzahl Schülerinnen und Schüler, die täglich nach Aachen einpendeln. Ziel ist es, die Busverkehre auf den Hauptachsen zu beschleunigen, das
Angebot zu systematisieren und Linienverknüpfungen zu optimieren.
186
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Rückgrat für die Bedienung sollen die beiden Schnellbuslinien
SB63 Aachen - Simmerath und
SB66 Aachen - Monschau
jeweils im 30-Minuten-Takt bilden.
Abb. 7-10:
Quelle:
Eifelkonzept 2018
Nahverkehrsplan StädteRegion 2016-2020
Auf Basis eines sog. Integralen Taktfahrplans (ITF) werden die Linien an wichtigen Verkehrsknoten verknüpft. Bedeutende Verknüpfungspunkte für den Südraum sind Roetgen Bushof, Imgenbroich Bushof, Simmerath Bushof sowie
schließlich auch Aachen Bushof.
In Roetgen besteht die Möglichkeit des Umstieges zwischen den beiden Schnellbuslinien.
Die Linie SB63 behält den heutigen Linienweg Roetgen - Schmithof Siegel - Burtscheid - Aachen Hbf - Bushof.
Die neue Linie SB66 ersetzt die beiden heutigen Linien 66 und 68 und
wird - wie diese Linien - über Kornelimünster - Brand - Trierer Straße bis
Bushof geführt.
In Ergänzung wird die Linie 67 zwischen Walheim - Venwegen -Rott - Roetgen
moderat erweitert, um wegfallende Leistungen der Linie 68 zu kompensieren.
Die Linie SB63 endet zukünftig in Simmerath am Bushof. Von dort aus wird eine
Verbindung zum Nationalpark Eifel mit dem Endpunkt Vogelsang hergestellt (Linie 63).
Am Wochenende und in den Tagesrandlagen (SVZ) werden die beiden Schnellbuslinien voraussichtlich alternierend im 60-Minuten-Takt zwischen Aachen Bushof und Roetgen verkehren, so dass ein stündliches Angebot zwischen den Gemeinden in der Eifel und Aachen bereitgestellt werden kann.
187
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Auf dem Abschnitt Waldfriedhof - Hauptbahnhof wird die Linie 103 zurückgenommen. Die Fahrten im Abschnitt Aachen Hbf - Westbahnhof bleiben aufgrund
der hohen Nachfrage bestehen.
Insgesamt ergibt sich eine Mehrleistung von rd. 70.000 Nutzwagen-km pro Jahr
auf Aachener Stadtgebiet.
Fazit Zielkonzept
Mit dem Zielkonzept 2018 wird das ÖPNV-Angebot in Aachen attraktiver. Das
Angebot wird auf stark belasteten Achsen verdichtet. Durch den leicht merkbaren "CityTakt" entsteht ein Premiumprodukt, das besonders vermarktet werden
soll. Weitere Direktverbindungen, u.a. Würselen/Krefelder Straße - Hbf - Burtscheid und Haaren - Bf West - Melaten - Uniklinik werden geschaffen.
Mit der Angebotsverbesserung zwischen Eifel und Aachen wird durch ein attraktives Busangebot versucht, den Umstieg von Pkw-Fahrern auf den ÖPNV zu erwirken. Somit wird der Umweltverbund gefördert und ein wichtiger Beitrag zur
Luftreinhalteplanung geleistet.
In den Bereichen geringer Nachfrage im Aachener Süden soll zu den Neben- und
Schwachverkehrszeiten ein bedarfsgesteuertes Angebot die Daseinsvorsorge
garantieren. Hier ist eine flächenhafte Erschließung des Gebietes in einer Taktung, die mindestens den Standard von heute erreicht aber wesentlich flexibler
gestaltet werden, angedacht.
Einer Mehrleistung in Höhe von rd. 70.000 Nutzwagen-km jährlich stehen erwartete Fahrgastgewinne gegenüber. Für die "Vorzugsvariante minus" wurde seinerzeit im Busnetz 2015+ eine Fahrgastzunahme im Gesamtsystem von ca.
10.300 Fahrten prognostiziert, die in ähnlicher Größenordnung für das hier beschriebene Busnetz 2018 erwartet wird.
7.4.3. Phase III: Ausblick 2020-2027
Für die Planungsphase III wurden geplante strukturelle, wirtschaftliche und verkehrliche Entwicklungen aufbereitet. Daraus resultierende Veränderungen der
Verkehrsströme beeinflussen die zukünftige Ausgestaltung des ÖPNV in Aachen.
Darüber hinaus werden Anforderungen in den Bereichen Umwelt, Energie, Barrierefreiheit sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen für die Weiterentwicklung maßgeblich bestimmend sein. Eine Konkretisierung der Ansätze für
den Zeitraum nach 2019 erfolgt im Rahmen einer weiteren Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes.
Leuchtturmprojekte mit großen Auswirkungen für den täglichen Verkehrsablauf
sind in Aachen die Campusvorhaben Melaten und West. Prognostiziert sind insgesamt 10.000 neue Arbeitsplätze. Es ist von einem deutlichen Nachfragezuwachs auszugehen. Eine wesentliche Stärkung des heutigen und perspektivisch
im Zielnetz 2018 geplanten Angebotes wird unvermeidbar sein.
Zur besseren Anbindung des Domviertels/Markt wird die Einführung eines Marktliners geprüft. Hier sind explizit kleinere Fahrzeuggrößen wie etwa ein Midibus,
dann auch auf der Basis elektromobiler Antriebe zu untersuchen. Dabei werden
Möglichkeiten zur Ausschöpfung des bestehenden touristischen Nachfragepotentials, etwa in der Verknüpfung mit einer Anbindung des Hauptbahnhofs berücksichtigt.
188
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Der neue Haltepunkt in Richterich wird zusätzliche Fahrgäste im ÖPNV-System im
Aachener Norden generieren. Der Haltepunkt wird zugleich die Funktion als Verknüpfungspunkt Bus/Schiene einnehmen. Hierfür ist eine Umstrukturierung der
Buslinien im Bereich Laurensberg-Richterich vorzusehen. Das neue Wohngebiet
Richtericher Dell ist ebenso anzubinden und wird vom neuen Haltepunkt profitieren.
Erforderlich ist auch eine angemessene ÖPNV-Erschließung weiterer neuer
Wohngebiete wie z.B. Eilendorf Süd, Kornelimünster West und Brander Feld. Auf
dem ehemaligen Militärgelände Camp Pirotte in Brand entsteht auf 130.000 m 2
der Gewerbepark Brand mit guter verkehrlichen Anbindung zur Autobahn. Das
Gewerbegebiet generiert Arbeitsplätze und muss angemessen im ÖPNV angebunden werden. Die Entwicklung in anderen Gewerbegebieten wie im Avantis
und Eilendorf Süd muss ebenfalls in der ÖPNV-Erschließung adäquat berücksichtigt werden.
189
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
7.5. Verknüpfung Bus/Bahn und Bus/Bus
Eine optimale Abstimmung der Verkehrsangebote an bedeutenden Verkehrsknoten ist zwingende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Nahverkehrssystem.
Die Verknüpfungspunkte sind so zu gestalten, dass
ein konfliktfreier und zügiger Betriebsablauf sichergestellt wird,
möglichst kurze Wege für die Kundinnen und Kunden beim Umsteigen erreicht werden und
eine optimale Situation im Hinblick auf Sicherheit, Information und Komfort vorliegt.
Darüber hinaus sind in vielen Bereichen flankierende Maßnahmen, z. B. Möglichkeit des Fahrausweiserwerbs, B+R-Anlagen, behindertengerechte Zugänge, notwendig. Neben der Abstimmung der Fahrpläne soll auch durch entsprechende
Infrastrukturmaßnahmen (Anschlusssicherungs-/ Fahrgastinformationssysteme)
die Funktionalität der Haltestellen/Bahnhöfe aufgewertet werden. Das Anforderungsprofil für die Qualität der Verknüpfung und für die Ausstattung der Verknüpfungspunkte ist im Kapitel 3 aufgeführt.
Bus/Bahn
Das Zielkonzept für die Verknüpfung Bus/Bahn sieht eine Optimierung der Verknüpfungssituationen im Rahmen der Umgestaltung und der städtebaulichen
Aufwertung der Bahnhöfe Aachen Hauptbahnhof und Aachen West, den Haltepunkt Eilendorf sowie der Neubau des Haltepunktes Richterich vor. Näheres wurde im Kapitel 7.3. beschrieben.
Die Verknüpfung mit dem nationalen und internationalen Fernverkehr erfolgt
schwerpunktmäßig wie bisher über den Hauptbahnhof Aachen, der durch den
zusätzlichen Südausgang aufgewertet wird.
Bus/Bus
Die Lagegunst von Verknüpfungspunkten hat prägende Bedeutung für die Wahrnehmung und den Erfolg eines ÖPNV-Systems. Die Umgestaltung der zentralen
Verknüpfungshaltestelle Aachen Bushof hat dabei große Bedeutung. Die Unterfür den innerstädtischen Verknüpfungspunkt.
Seit Jahren sind der Aachener Bushof und seine räumlich angrenzenden Bereiche
Gegenstand einer umfangreichen und engagierten Diskussion in der Stadt
Aachen. Einerseits zeichnet sich der Bushof durch seine Lage als sehr guter Zielund Verknüpfungspunkt für die ÖPNV-Fahrgäste aus, andererseits bestehen
durch die jetzige Busgarage mit ihren Haltestellenlagen Wegeverbindungen und
Aufenthaltsbereiche, die nicht sehr anziehend wirken.
Im Zuge der Erarbeitung des Busnetzgutachtens 2015+ wurde festgelegt, dass
die Verknüpfungsfunktion zwar in dem Bereich des Knotenpunktes Peterstraße/
Kurhausstraße/ Blondelstraße verbleiben soll, dass diese Funktion aber nicht
zwangsläufig einen Bushof oder ein Bushofgebäude erfordert.
In wie weit eine Haltestelle mit verschiedenen Haltepositionen in den Straßenräumen die zentrale Ziel- und Verknüpfungsfunktion übernehmen kann, soll ein
wird zurzeit eingeleitet. Die Ergebnisse sollen Anfang 2016 vorliegen.
190
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Das Zielkonzept 2018 sieht die Einführung eines bedarfsgesteuerten Bedienungskonzeptes im Aachener Süden vor. Der Übergang zwischen Taxi und Linienverkehr soll voraussichtlich an den Verknüpfungspunkten/Haltestellen Walheim,
Oberforstbach-Laschet und Lintert erfolgen. Die Verknüpfungshaltestellen sind
mit der entsprechenden Ausstattung u.a. zu Fahrgastinformationen in Echtzeit
auszurüsten.
7.6. Mobilitätsverbund
Unter der Federführung des AVV wird der Mobilitätsverbund weiterentwickelt.
Zugangshürden zu den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes sollen damit reduziert werden. Er soll eine neutrale Plattform darstellen über die man sich informieren, buchen, fahren und bezahlen kann.
Abb. 7-11:
Mobilitätsplattform im AVV
Es ist derzeit geplant, dass ein Mobilitätsverbund mit intermodalem Routing,
Buchung und Abrechnung aus einer Hand für ÖPNV, Carsharing, Leihräder, Fahrgemeinschaften und Taxi bis zum Jahr 2018 im AVV-Gebiet geschaffen wird.
Mobilitätsstationen
An besonderen Umstiegshaltestellen auf den ÖPNV soll durch ein Netz von Mobilitätsstationen eine richtungsweisende Verknüpfung des ÖPNV-Angebots mit
anderen Verkehrsmitteln geschehen. Dazu zählen Bikesharing- und Carsharingsysteme ebenso wie Abstellplätze für private Fahrräder und Kraftfahrzeuge. Ein
besonderer Typus dieser Mobilitätsstationen soll sich durch eine Konzentration
auf Verkehrsarten der Elektromobilität und damit durch zusätzliche Ladeeinrichtungen im Stadtgebiet Aachen auszeichnen. 2015 werden die ersten Mobilitätsstationen in Aachen eingerichtet.
191
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Carsharing
Für das Jahr 2023 wird von Cambio Carsharing in Aachen eine beinahe Verdopplung des Bestandes auf 215 Fahrzeuge und 12.000 Nutzerinnen und Nutzer für
möglich gehalten und angestrebt.
B+R-Anlagen
In 2015/16 sollen Fahrradboxen an den Haltepunkten Rothe Erde, Schanz und
Aachen-West installiert werden, so dass zukünftig an allen Bahnhöfen in Aachen
ein geschütztes Fahrradabstellen möglich sein soll. Für den neuen Haltepunkt
Richterich soll ebenfalls ein Angebot vorgehalten werden. Eine Fahrradstation
soll im Rahmen der Umgestaltung des Bahnhofs Aachen-West entstehen.
Weitere überdachte B+R-Anlagen an bedeutsamen Haltestellen zur Stärkung des
Umweltbundes sind geplant. Zurzeit werden u.a. die Standorte Haaren Markt,
Eilendorf Markt, Brand (Haupthaltestelle), Napoleonsberg, Entenpfuhler Weg,
Westfriedhof, Uniklinik, Campus Melaten und Bushof geprüft (siehe Abbildung 424).
Fahrrad-Verleihsystem
In Aachen wird ein von Studierenden initiiertes Pedelecab 2015 installiert. Ziel ist der Aufbau von 100 innerstädtischen Stationen mit
1.000 Elektrofahrrädern. Es wird angestrebt, eine möglichst gute Verknüpfung
der Velocity-Standorte mit dem Linienverkehr zu erreichen.
Fahrradbus
Das Freizeitangebot des Fahrradbusses soll weiterhin angeboten werden.
7.7. Barrierefreiheit
Im NVP werden die erforderlichen Schritte zur Schaffung eines vollständig barNotwendig sind verstärkte Anstrengungen und eine
systematische und ganzheitliche Vorgehensweise, um für die Nutzung des ÖPNV
bis zum Jahr 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Haltestelleninfrastruktur
Der größte Handlungsbedarf besteht im Bereich der Infrastruktur in Bezug auf die
bauliche Situation der Haltestellen. Bei einer Vielzahl von Haltestellen sind Zugangsbarrieren an den Zugängen, in der Haltestelle selbst und zum Fahrzeug
vorhanden.
Barrierefreie Bushaltestellen
e-
stellt (vgl. Kapitel 7.8.1.).
Fahrzeuge
Ziel ist es, spätestens bis zum Jahr 2020 eine vollständige Verfügbarkeit von
Niederflurfahrzeugen inkl. der relevanten Ausstattungsmerkmale wie Kneeling im
Bereich der Standard-Linienbusse und der Gelenkbusse bei allen Verbundverkehrsunternehmen zu erreichen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass auch die
Ausstattungsmerkmale unter dem Aspekt der Barrierefreiheit im Zusammenwirken mit Fahrzeugherstellern und den Behindertenverbänden kontinuierlich weiter
entwickelt werden.
Bei Kleinbussen und im Bedarfsverkehr wird eine möglichst weitgehende Barrierefreiheit unter Beachtung des Anforderungsprofils angestrebt.
192
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Information und Kommunikation
In Zukunft sollen die Funktionen für sensorisch, geistig oder seelisch beeinträchtige sowie schwerhörige und taube Menschen erheblich ausgebaut werden. So
sollen sowohl statische als auch dynamische Informationen über Barrieren bei
der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bereits in der Routenausgabe berücksichtigt werden. Mittels des Haltestellenkatasters werden alle Informationen zu
Beschränkungen dargestellt, z.B. das Vorhandensein von Rampen oder Aufzügen.
In einem weiteren Schritt werden auch dynamische Daten wie z. B. ein nicht
funktionierender Aufzug eingebunden. Darauf aufbauend wird ein spezielles
Routing für Menschen mit Beeinträchtigungen entwickelt. Eine Verbindungsauskunft berücksichtigt dann Verkehrsmittel und Ein- bzw. Ausstiegshalte, die auch
für Behinderte problemlos nutzbar sind. Die Informationen werden stets nach
dem Zwei-Sinne-Prinzip ausgegeben.
Eine weitere Funktion stellt die Erweiterung um einen sogenannten Fahrtassistenten dar. Dieser mobile Webdienst verfolgt den aktuellen Linienweg und zeigt
Abweichungen vom geplanten Verbindungsablauf z. B. durch Verspätungen auf
einer Teilstrecke. Die Ergebnisauskunft wird automatisch aktualisiert und hilft
insbesondere den Menschen mit Einschränkungen in ihrer Mobilität, sich besser
und sicherer auf veränderte Situationen einzustellen.
Betrieb und Unterhaltung
Die bereits heute vorhandenen Aktivitäten und Initiativen der Verkehrsunternehmen sind zielführend und müssen weitergeführt und intensiviert werden.
Dazu zählen insbesondere die regelmäßige Schulung des Fahr- und Servicepersonals und der kontinuierliche Austausch mit Behindertenverbänden. Die Erfahrungen der betroffenen ÖPNV-Kundschaft sollen auch in die Weiterentwicklung der
Fahrzeugausstattung eingebracht werden.
193
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
7.8. Bushaltestellen
Die Zielvorgaben für den Neu- und Umbau von Haltestellen sind ausführlich in
Kapitel 3.4.3. (Qualitätsstandards zur Haltestellen) aufgeführt. Kernaufgabe und
zugleich eine große Herausforderung ist die Herstellung der Barrierefreiheit an
den Haltestellen (vgl. u. Kapitel 3.7.1.).
7.8.1. Ausbauprogramm Barrierefreie Bushaltestellen
Basierend auf die Angaben im Haltestellenkataster wurden die Haltestellen für
den barrierefreien Ausbau in fünf Kategorien unterschiedlicher Dringlichkeitsstufe zugeordnet. Auf Grundlage der Kategorisierung wurde eine Prioritätenliste für
den Umbau aufgestellt. Eine Priorisierung des Ausbaus ist notwendig, um den
hohen zeitlichen sowie finanziellen Aufwand zu entzerren. Auch wird sichergestellt, dass die Investitionen zuerst dort erfolgen, wo der größte Nutzen für die
Fahrgäste und die Verkehrsunternehmen erzielt werden kann. Das Ausbauprogramm (vgl. Anlage 12 im Anhang) sieht vor, zunächst Haltestellen aus der Kategorie 1 umzubauen bzw. auch solche, wo der bauliche Zustand besonders
schlecht, die Barrierefreiheit nicht gegeben und das Aufkommen mobilitätseingeschränkter Fahrgäste besonders hoch ist.
Im nächsten Schritt erfolgen die Ausbauplanungen. Auf dieser Grundlage sollen
Förderanträge gestellt werden.
Ausnahmen
Haltestellen, die in sehr geringem Maße genutzt werden (Kategorie 5, vgl. Kapitel 4.7.1.) sollen in den nächsten Jahren aus wirtschaftlichen Gründen zurückgestellt werden, da der Nutzen in keinem Verhältnis zu den Kosten steht.
Es gibt außerdem Haltestellensituationen, wo eine barrierefreie Ausstattung bis
2022 nicht nicht sinnvoll ist, z.B. weil im jeweiligen Umfeld auf absehbare Zeit
keine Barrierefreiheit hergestellt werden kann. Hier läuft die Herstellung einer
eschaffen. Eine Umrüstung ist auch nicht bei Haltestellen vorgesehen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist.
Auch wenn heute die Absicht aller Beteiligten besteht, das vom PBefG normierte
Ziel einzuhalten, wird die gesetzlich vorgesehene Frist mit der heute vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen kaum einzuhalten sein.
7.8.2. Ausbau weiterer Bushaltestellen
Folgende Haltestellen wurden in das Förderprogramm nach ÖPNVG NRW § 12
aufgenommen und werden in den kommenden drei Jahren zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse umgebaut:
194
Kaiserplatz (Ri. Adalbertsteinweg)
Diepenbenden (Ri. Bushof)
Jupp-Müller-Straße (Ri. Laurensberg)
Horbach Linde (Ri. Bushof)
Neue Haltestelle Super C (Wüllnerstraße)
Audimax (Fahrtrichtung Melaten)
Neubau Audimax (Ri. Bushof)
Hainbuchenstraße (beide Richtungen)
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Die Haltestellen werden alle entsprechend der Ausbaustandards für barrierefreie
Bushaltestellen ausgebaut.
Des Weiteren werden fortlaufend Haltestellen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen, z.B. im Rahmen der Kanalsanierung, saniert und barrierefrei umgebaut.
7.8.3. Fahrgastunterstände
Ziel ist es, weitere Fahrgastunterstände (FGU) aufzustellen. Eine Prioritätenliste
für den Bedarf liegt vor. Die FGU werden vom jeweiligen Vertragspartner für
Werbeanlagen aufgestellt, gereinigt und bei Bedarf repariert.
Der Vertrag wird im Jahr 2015 neu ausgeschrieben. Die Stadt Aachen verfügt
derzeit über eine im Vergleich zu anderen Städten vergleichbarer Größe hohe
Anzahl an Fahrgastunterständen, die über einen Vertrag zur Außenwerbekonzession aufgestellt wurden. Dennoch ist der Bedarf an weiteren Fahrgastunterständen vor allem im Hinblick auf die Entwicklungen in den Campusbereichen groß.
In der neuen Ausschreibung wird die Errichtung von 432 Bestandsfahrgastunterständen sowie 28 neuen Fahrgastunterständen als Anforderung formuliert. Weitere FGU wären wünschenswert.
7.8.4. Dynamische Fahrgastinformation an Haltestellen
Die Ausstattung mit DFI-Anlagen aus dem aktuellen Förderpaket ist zunächst
abgeschlossen. Zur Attraktivierung des ÖPNV ist es sinnvoll, weitere dynamische
Fahrgastinformationsanlagen (DFI-Anlagen) an Haltestellen zu errichten. Es wird
angestrebt, einen Folgeantrag für die Aufstellung weiterer DFI-Anlagen zu stellen.
195
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
7.9. Straßeninfrastruktur und Lichtsignalanlagen
Ziel ist es, den Busverkehr auf den Hauptachsen deutlich zu beschleunigen. Hierfür sind Verbesserungen der Infrastruktur erforderlich, sowohl in Form von Busspuren als auch durch Bevorrechtigungen an Lichtsignalanlagen.
7.9.1. Bustrassen und Busspuren
Grundsätzlich sollen alle bestehenden Busspuren erhalten bleiben. Neue Busspuren sollen zur Sicherung der Störungsfreiheit des ÖPNV eingerichtet werden, wo
das Erfordernis nachgewiesen wird und die Platzverhältnisse unter Berücksichtigung der Belange des Gesamtverkehrs dies ermöglicht. In stauanfälligen Straßen
in Aachen soll zur Erhöhung der Beförderungsgeschwindigkeit und Verbesserung
der Pünktlichkeit geprüft werden, ob weitere Busspuren eingerichtet werden
können.
Alternativ zur Ausweisung reiner Busspuren kann es unter Umständen sinnvoll
sein, sogenannte Umweltspuren einzurichten. Diese Fahrstreifen dürfen nur von
den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes (Bus, Fahrrad, u.U. auch Taxi) genutzt
werden. In 2013 wurde eine solche Umwelttrasse in der Pauwelsstraße an der
Uniklinik eingerichtet und die Bushaltestellen dort umgebaut.
Konkrete Planungen für weitere Busspuren sind beabsichtigt. Vorrangig werden
Achsen mit hoher Fahrgastnachfrage wie am Adalbertsteinweg (stadtauswärts),
in der Jülicher Straße (im Abschnitt Lombardenstraße - Prager Ring) und in der
Roermonder Straße geprüft. Ebenso werden für die ehemals geplanten Campusverbindungen (Campus Melaten und das zukünftige Campus West) Bustrassen
für die Einrichtung leistungsfähiger ÖPNV-Achsen untersucht.
Folgende Bustrassen befinden sich in der Planung:
Bustrasse Willy-Brandt-Platz - Kaiserplatz und
Bustrasse Wüllnerstraße.
Bustrasse Willy-Brandt-Platz - Kaiserplatz
Eine Bustrasse wird zwischen Kaiserplatz - Stiftstraße - Blondelstraße / Aachen
Bushof (Zentralhaltestelle) 2015-2016 angelegt. Drei Buslinien im jeweils 15 Minuten-Takt (4, 23/43, 73), die Schnellbusse 125 und 173 und evtl. die Eifellinien
66 und 68 sollen ab Mitte 2016 über die neue Trasse geführt werden. Dadurch
wird der Linienverkehr beschleunigt und der Einkaufsbereich Kaiserplatz und
Adalbertstraße im ÖPNV besser erschlossen. Die Fahrtzeitverkürzung durch diese
Strecke beträgt 2 Minuten.
Die Bustrasse stärkt die Nord-Süd-Achse quer zur Peterstraße und ist für die geplante Umgestaltung der Zentralhaltestelle (Bushof) von Bedeutung: vorgesehen
sind zwei sich kreuzenden Haltestellenachsen mit neuen Haltestellenanlagen in
der Blondelstraße.
Die Trasse über den Willy-Brandt-Platz wird in 7,0 m Breite in Fließbeton mit niveaugleichen Rinnen ausgeführt werden.
Die Bushaltestelle Kaiserplatz wird 2015 in den geraden Bereich in der Stiftsumfahrt vor den Knoten Wilhelmstraße verlegt und barrierefrei ausgebaut. Zwischen
Bushof und Kaiserplatz wird die Haltestelle Willy-Brandt-Platz angefahren. Zu196
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
nächst werden die Haltestellen in beiden Fahrtrichtungen auf 20 m provisorisch
verlängert.
Bustrasse Wüllnerstraße
Die Hochschullinien 33, 73 sollen aus der Pontstraße verlegt und im Beidrichtungsverkehr durch die Wüllnerstraße geführt werden. Gegen die Einbahnfahrtrichtung wird eine Busspur angelegt. Für eine bessere Erschließung der Hochschuleinrichtungen im Campus Kernbereich ist eine neue Haltestelle in Höhe der
Einmündung Malteserstraße für beide Richtungen vorgesehen.
Durch die Anlegung der Bustrasse in der Wüllnerstraße in Kombination mit der
Einrichtung einer neuen Bushaltestelle verkürzen sich die Zu- und Abgangswege
für die Mehrzahl der Fahrgäste mit Zielen im Campus Kernbereich. Die Fahrzeit
für die Busse reduziert sich um etwa eine Minute. Der Planungsbeschluss für
diese Trasse soll zeitnah eingeholt werden. Die Umsetzung wird in 2018 angestrebt.
7.9.2. RBL
Die Priorisierung des ÖPNV an Lichtsignalanlagen gegenüber dem Individualverkehr trägt ebenfalls zur Beschleunigung der Busse bei. In den letzten 5 Jahren
hat die Stadt Aachen weitere 25 Anlagen mit RBL-Technik ausgerüstet, bzw. die
vorhandene RBL-Versorgung aktualisiert.
In den kommenden Jahren ist geplant, in Abstimmung mit der ASEAG weitere
Anlagen sukzessiv mit RBL zu versorgen. Fahrzeitverluste von Buslinien geben
Hinweise darauf, an welchen Knotenpunkten ein Bedarf an Busbeschleunigung
besteht. U.a. enthalten folgende Bustrassen noch Potential für einen Ausbau der
RBL-Infrastruktur:
Polizeipräsidium - Aachen Bushof über Krefelder Straße
Haaren Markt - Aachen Bushof über Jülicher Straße
Vaals Grenze - Aachen Bushof über Vaalser Straße
Laurensberg - Aachen Bushof über Roermonder Straße
Die Funktionalität der bereits vorhandenen RBL-Infrastruktur muss gewährleistet
werden. Im Rahmen der Qualitätssicherung ist eine automatisierte Funktionskontrolle der vorhandenen RBL-Technik und Qualitätsanalyse der verkehrsabhängigen Steuerung in der städtischen Verkehrstechnikzentrale in Arbeit.
197
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
7.10. Fahrzeuge
Bei Einführung einer Umweltzone dürfen nur noch Busse mit grüner Plakette eingesetzt werden. Entsprechende Übergangszeiten sind zu berücksichtigen. Um die
busbezogenen Emissionen möglichst schnell zu senken und den erforderlichen
Standard zu erreichen ist eine beschleunigte Modernisierung der Busflotte erforderlich.
Auf längere Sicht wird eine Umstellung von dieselbetriebenen Fahrzeugen auf
eine elektromobile Flotte in Aachen angestrebt (vgl. Kapitel 7.10.2.).
7.10.1. Modernisierung der Busflotte
Die zukünftige Busflotte muss insbesondere den Anforderungen des Aachener
Luftreinhalteplans gerecht werden. Erklärtes Ziel ist ein ÖPNV mit modernster
Fahrzeugtechnik. Neu angeschaffte Fahrzeuge sollen ausschließlich der neuesten
Abgasnorm, aktuell Euro 6, entsprechen.
In der aktuellen Diskussion werden zwei Szenarien betrachtet, die die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Stadt berücksichtigen und sich am aktuellen ÖPNVBetreiber orientieren:
Erweitertes Beschaffungsprogramm 2015-2020
Im Rahmen des Luftreinhalteplanes für die Stadt Aachen, 1. Fortschreibung 2015
(Maßnahme MF 4) wird eine beschleunigte Flottenerneuerung vorgeschlagen.
Dort wird ein verstärkter Austausch von Euro 3-Bussen gegen Fahrzeuge mit
neuesten Abgasstandards in den nächsten drei Jahren vorgeschlagen. 2015 bis
2017 würden jährlich 20 Busse der Schadstoffklasse Euro 6 angeschafft. Die vorgezogene Investition wird durch eine reduzierte Beschaffung in den Folgejahren
(2018 bis 2020) ausgeglichen. Die Zusatzkosten für den vorzeitigen Austausch
von Euro 3-Bussen wurden über den geplanten Zeitraum von 6 Jahren auf ca. 1,3
Mio. EUR kalkuliert.
Optimierte Busflottenmodernisierung 2015-2018
könnte bereits Ende 2018 die Gesamtflotte den Standard Euro 5 und besser erfüllen. Danach wären in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt je 25 neue Busse anzuschaffen (14 Busse gemäß regulärem Beschaffungsprogramm + 6 weitere Bus2018 würden dann noch weitere 14 Busse ausgetauscht. Für diese umfassende
Busflottenmodernisierung fallen insgesamt Mehrkosten in Höhe von 3,2 Mio. EUR
an.
Unabhängig wird seitens der Stadtverwaltung ein Anreizprogramm für Subunternehmer angedacht, um vorgezogene Neuanschaffungen von Bussen mit mindestens Euro 4-Standard zu unterstützen.
Weiteres Vorgehen
Die Entscheidung für die weitere Modernisierungsstrategie ist mit dem aktuellen
Verfahren der Fortschreibung des Luftreinhalteplans verknüpft und abhängig von
der weiteren politischen Beratung.
198
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
7.10.2. Systemuntersuchung elektromobiler ÖPNV
Die Stadt Aachen beabsichtigt, die Fahrzeuge des ÖPNV mittelfristig von konventionellen Dieselantrieben auf elektrische Antriebe umzurüsten. Ziel ist, die
Schadstoff- und Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren sowie den Lärmpegel in
der Stadt zu senken.
In der Anfang 2014 von allen im Stadtrat vertretenden Parteien verabschiedeten
Vision im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung wird der Förderung der
Elektromobilität eine besonders hohe Bedeutung beigemessen:
rkehrsmittel in Aachen sollen vollständig ohne fossile Kraftstoffe auskommen. Die
benötigte Energie wird klimaneutral hergestellt - soweit möglich in der Region
Aachen selber. Es wird angestrebt, das 2011 von der EU formulierte Ziel, dass
2050 in Stadtgebieten alle PKW lokal emissionsfrei fahren, in Aachen bereits
früher zu erreichen."
Basierend auf diesem politischen Bekenntnis arbeiten derzeit zahlreiche Akteure
daran, sinnvolle und finanziell machbare Lösungen auch für den ÖPNV in Aachen
zu entwickeln und mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren, um am Ende
gemeinsam eine Richtungsentscheidung zu treffen.
Um Entscheidern aus Politik, Verwaltung und anderen relevanten Organisationen
(z.B. STAWAG, ASEAG) die Möglichkeit zu geben, sich vor-Ort über am Markt
verfügbare Elektrobus-Alternativen zu informieren, hat die Stadtverwaltung im
September 2014 eine Studientour zu ausgewählten Beispielen in Eberswalde und
Braunschweig organisiert. Inder Folge hat der Mobilitätsausschuss der Stadt
Aachen im November 2014 die Verwaltung einstimmig beauftragt, eine Systemuntersuchung für den elektromobilen ÖPNV in Aachen zu vergeben.
Im März 2015 wurde das Fraunhofer Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI in Dresden mit der Durchführung dieser Systemuntersuchung beauftragt. Das Arbeitsprogramm der Systemuntersuchung sieht vor, dass auf Basis
einer Marktsichtung verschiedener Systemtechnologien sowie einer Grobrasterung des Liniennetzes in Aachen, ein Vorschlag für die (schrittweise) Umstellung
einer Buslinie in Aachen auf elektromobile Antriebe durchgeführt werden soll. Bei
der Auswahl sollen sowohl Kosten, Umweltwirkungen sowie organisatorische
und betriebliche Rahmenbedingungen beachtet werden.
Abhängig von den Ergebnissen der Systemstudie sowie unter Berücksichtigung
der Erkenntnisse aus dem Projekt Charlemagne Bus soll ab dem Jahr 2016 mit der
strukturierten Umstellung auf elektromobile Antriebe begonnen werden. Die
notwendigen Maßnahmen- und Finanzierungspläne müssen in Ergänzung der
jetzigen Fortschreibung konkretisiert werden.
Die Provinz Limburg strebt eine schnelle Entwicklung hin zum elektromobilen
ÖPNV. Eine gleichartige Entwicklung in der gesamten Region, auch grenzüberschreitend ist wichtig. Eine Synchronisierung der Ladesysteme ist unabdingbar.
199
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
7.11. Verbundtarif und Vertrieb
Zielkonzept Verbundtarif
Ziel der zukünftigen Tarifgestaltung muss es sein, durch Ausschöpfung aller
Marktchancen die Nachfrage zu steigern und gleichzeitig durch Abschöpfung von
Zahlungsbereitschaften die Einnahmensituation, auch vor dem Hintergrund rückläufiger Finanzierungsbeiträge, kontinuierlich zu verbessern. Zudem muss eine
zukünftige Tarifgestaltung für den Fahrgast einfach und transparent sein und
somit vorhandene Zugangsbarrieren abgebaut werden.
Qualitative Hochwertigkeit ergibt ein Fahrkartensortiment, das ein transparentes
und begreifbares Tarifsystem in einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis
aufstuft.
Die Weiterentwicklung des AVV-Verbundtarifs ist nicht isoliert für den Bereich
des AVV zu betrachten, sondern muss als regionale Aufgabe für die angrenzenden Verkehrsräume/Verbundgebiete verstanden werden. Die Einführung eines
elektronischen Fahrgeldmanagements (EFM) im AVV wird neben vertrieblichen
Auswirkungen auch Effekte auf die Tarifgestaltung haben. Da bereits auf NRWEbene sowie in den angrenzenden Nachbarverbünden VRR und VRS Ansätze für
einen elektronischen Tarif entwickelt werden, müssen auch im AVV zeitnah Ansätze zur elektronischen Tarifgestaltung für Gelegenheitskunden gemeinsam von
Verkehrsunternehmen und Verbundgesellschaft erarbeitet werden.
Von besonderer Bedeutung für die Erschließung neuer Marktanteile für den
ÖPNV ist zudem die baldige tarifliche Weiterentwicklung in Bezug auf die verkehrlichen Verflechtungen zwischen dem AVV-Verkehrsgebiet und der Euregio
Maas-R
künftig wichtige Impulse für die euregionale Tarifentwicklung zu geben, um in
der Fortentwicklung zu einem euregionalen Verbundsystem zu gelangen.
Zusätzlich zu den grenzüberschreitenden Tarifangeboten sollen zur Vereinfachung der Tarifsituation die jeweiligen Haustarife - nach dem Modell der Ausdehnung des SNCB-Tarifs bis nach Aachen bzw. Maastricht - in ihrer Gültigkeit
bis über die Grenze hinaus erweitert werden. Beispielsweise sollen auch die niederländischen Tarife über Herzogenrath Grenze hinaus bis nach Aachen gelten.
Die in den Niederlanden zum Einsatz kommende OV-Chipkaart soll zum Ein- und
Auschecken an allen Haltestationen im AVV-Gebiet genutzt werden können.
Zudem ist geplant, dass auf vorhandenen bzw. zukünftigen grenzüberschreitenden Buslinien, die in gemeinsamer Aufgabenträgerschaft von Provinz Limburg
und der StädteRegion Aachen betrieben werden, auf dem gesamten Linienverlauf
sowohl der OV-Chipkartenstandard als auch der VDV-Kernapplikationsstandard
anerkannt und von den Kunden uneingeschränkt genutzt werden können.
Im Rahmen der Ertüchtigung des NRW-Tarifes ist es erforderlich, die tariflichen
Lösungen an den Grenzübergängen zu optimieren und für die Kundschaft transparenter zu gestalten.
Mit Blick auf die wirtschaftliche Eigenverantwortung der Regionen für den Nahverkehr wird es künftig zunehmend zu den tariflichen Herausforderungen zählen,
die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit des Tarifangebots für den Binnenverkehr
im Kontext der regionalen Tarifentwicklung zu wahren bzw. zu optimieren. Vor
diesem Hintergrund werden im AVV folgende Ziele angestrebt:
200
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
1.
Jährliche differenzierte und marktorientierte Anpassung des AVVTarifniveaus.
2.
Anpassung der AVV-Tarifsystematik zur Umsetzung des EFM im AVV.
3.
Entwicklung von wirtschaftlichen Ansätzen zur elektronischen Tarifgestaltung für Gelegenheitskunden.
4.
Ertüchtigung des NRW-Tarifs mit dem Ziel einer kundenorientierten landesweiten Durchtarifierung über die Verbundräume hinaus und eines lückenlosen Vertriebssystems.
5.
Forcierung eines durchlässigen Tarifsystems bzw. partieller tariflicher Lösungen in Kooperation mit den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen in den Niederlanden und Belgien.
6.
Bindung und Gewinnung neuer Kundinnen und Kunden durch Einführung
neuer zielgruppenorientierter Tarifangebote
- Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Ausrichtung des Tarifangebots (Arbeitnehmer, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Seniorinnen
und Senioren, Jugendliche u.a.)
- Verstärkung der Kooperation mit Veranstaltern, Verbänden, Unternehmen
und sonstigen Institutionen
- Verknüpfung der AVV-Tarifangebote mit Angeboten überregional tätiger
Verkehrsträger
- Mitwirkung bei der Umsetzung landesweiter bzw. bundesweiter Tarifangebote.
7.
Einbindung anderer Verkehrsträger auf dem Weg zu einem Mobilitätsverbund für die Region.
In Aachen sollen zur Gewinnung und Bindung weiterer Kunden verschiedene
Tarife etabliert und weiterentwickelt werden:
Betriebliche Jobticket-Angebote sollen offensiv angeboten und als
differenzierte Produkte zusätzliche ÖPNV-Nutzer binden. Damit fließen
zusätzlich Beiträge von Unternehmen in das System.
Kooperationen mit Veranstaltern, Verbänden und sonstigen Institutionen
sollen aktiv gestaltet werden.
Das bestehende P+R-Ticket für die Nutzung von ausgewiesenen,
innerstädtischen P+R-Plätzen wird etabliert und vermarktet.
201
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Zielkonzept Vertrieb
Bedingt durch die derzeitigen technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen stellt sich der Vertrieb der tariflichen Angebote im Stadtgebiet unterschiedlich dar. Durch die Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagements (EFM)
sollen deutlich erweiterte, komfortablere und einheitlichere Vertriebsdienstleistungen zur Verfügung gestellt und gleichzeitig die unternehmens- und verbundweiten Vertriebsprozesse optimiert werden. Dabei ist es unumgänglich, dass
Konzeption, Einführung und Nutzung dieses Systems innerhalb des Verbundes
auf einheitlichen Standards basieren. Weiterhin ist die Interoperabilität des im
AVV geplanten EFM-Systems zu denen der Nachbarverbünde VRR und VRS (jeweils auf Basis VDV-KA) sowie zu denen der Nachbarländer Belgien und Niederlande bei grenzüberschreitenden Linienverkehren auf Basis der jeweils dort gültigen Standards zu berücksichtigen.
Die hierfür notwendigen und zwischen den Verkehrsunternehmen und der Verbundgesellschaft bereits abgestimmten Rahmenvorgaben sind in einem Vertrag
zur Einführung und Betrieb des EFM sowie in einem Eckpunktepapier zur geplanten Funktionsweise des EFM im Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für alle
im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen verpflichtend beschrieben. Das
Eckpunktepapier wird im Zuge der Fortentwicklung des EFM im AVV laufend aktualisiert.
Durch den Ausbau elektronischer Vertriebswege soll Neukunden der Marktzugang und die Nutzung des ÖPNV erleichtert werden. Im ersten Ausbauschritt ist
schwerpunktmäßig geplant, die EFM-Stufe 2a (Abonnements im AVV) auf das
elektronische Ticket umzustellen. In einem zweiten Ausbauschritt sollen weitere
Tickets des Bartarifes als elektronisches Ticket angeboten werden. Mit Umsetzung dieser beiden Ausbaustufen lassen sich unter grundsätzlicher Beibehaltung
der bisherigen konventionellen Tarifsystematik bereits nachhaltige Verbesserungen in Tarif und Vertrieb realisieren.
Es ist geplant, dass das EFM-System im AVV zukünftig an eine unternehmensneutrale, zentrale, webbasierte Mobilitätsplattform angeschlossen werden soll,
die zukünftig auch eine multimodale Beauskunftung bieten soll. Darüber hinaus
ist geplant, dass die Mobilitätsplattform der Kundschaft mittels
SingleSign-On den Zugriff auf die einzelnen angeschlossenen Vertriebsplattformen
und deren spezifischen Services und Funktionen bietet. Der Betrieb der einzelnen
Vertriebsplattformen soll durch die Verkehrsunternehmen oder andere beauftragte Vertriebsdienstleister übernommen werden. Ziel ist es, den Kundinnen und
Kunden über die Mobilitätsplattform und die daran angeschlossenen Vertriebsplattformen die gesamte Palette an elektronischen Fahrausweisen bzw. Fahrtberechtigungen (ggf. auch Guthaben) inklusive multimodaler Tarifprodukte sowie
Abonnements zum Online-Kauf anzubieten, zugänglich zu machen sowie im Hintergrundsystem abzulegen. Um im grenzüberschreitenden Verkehr eine Interoperabilität nicht nur auf einzelnen Linien sondern auch in der Fläche anbieten zu
können, werden derzeit erste konzeptionelle Strategien im Rahmen von Förderprojekten und Machbarkeitsstudien erarbeitet. Eine Abstimmung hinsichtlich der
technischen Umsetzung erfolgt in der Arbeitsgemeinschaft EFM. Die in der AG
EFM gefassten Beschlüsse im Hinblick auf Implementierung und strategische
Weiterentwicklung des EFM im AVV sind für die im AVV tätigen Verkehrsunternehmen verbindlich.
Bei der zukünftigen Ausgestaltung des Vertriebssystems sind im Übrigen folgende generelle Ziele zu verfolgen:
202
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
1.
Sicherung einer vertrieblichen Grundversorgung über Vorverkaufsstellen mit
Beratungsfunktion.
2.
Vereinheitlichung des Ticketdesigns und Anwendung einheitlicher Standards
bei der Ausgabe.
3.
Einbeziehung aller Ticketangebote eines reformierten NRW-Tarifs.
4.
Erhöhung der vertrieblichen Flexibilität durch Ausbau der Vertriebswege und
durch Nutzung neuer elektronischer Vertriebskanäle und Serviceeinrichtungen sowie Medien für den Fahrscheinvertrieb.
5.
Zusammenführung der elektronischen Vertriebs- und Servicekanäle zu einem
für die Kundschaft einheitlichen und zentralen Account.
6.
Erhöhung der wirtschaftlichen Effektivität des Vertriebs (Vertriebskosten im
Verhältnis zum Umsatz).
7.
Sicherstellung einer effizienten Fahrgastbetreuung durch geschulte Personalpräsenz in den Fahrzeugen.
8.
Unterstützung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Weiterentwicklung der
elektronischen Vertriebswege, sofern sich diese wirtschaftlich darstellen lassen und für die/den Kundin und Kunden mehr Transparenz bewirken.
9.
Einheitliche Gestaltung der Benutzerführung und der Angebotspalette an
Fahrausweisautomaten und sonstigen, durch den Fahrgast zu bedienende
Vertriebs- und Serviceeinrichtungen. Mehrsprachigkeit in Deutsch, Französisch, Niederländisch und Englisch sollte angestrebt werden.
10. Einnahmensicherung durch Fahrausweiskontrollen. (Die Kontrollquote muss
individuell für mit und ohne Begleitpersonal besetzte Fahrzeuge festgesetzt
werden.) SPNV-Unternehmen, die im Gebiet des NVR tätig sind, sollen zukünftig verbundspezifische Prüfrichtlinien erhalten.
11. Ausweitung der Vertriebsaktivitäten im Hinblick auf die Anforderungen an
einen Mobilitätsverbund für die Region.
203
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
7.12. Kommunikation und Kundinnen- und Kundenservice
Zur Aufrechterhaltung des heutigen ÖPNV-Systems besonders im ländlichen
Raum sind Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde darauf angewiesen,
vorhandene Kundeninnen und Kunden zu binden und neue zu gewinnen, um den
Umsatz und die Wirtschaftlichkeit der Angebote zu steigern. Um dieses Interesse
am Markt durchzusetzen, ist eine Kommunikationsstrategie und somit ein wichtiger Mix aus Print- und digitalen Kommunikationsmaßnahmen notwendig, die
effizient, effektiv und kostenbewusst einzusetzen sind.
Mit dem stetig zunehmenden Mobilitätsbedürfnis und dem steigenden Qualitätsanspruch der Bürgerinnen und Bürgern spielen Kommunikation und Information
eine zunehmend bedeutende Rolle. Bei der Gestaltung der Kommunikationsprozesse und bei der Wahl der Werbe- und Informationsmedien sind definierte Zielgruppen und deren spezifisches Nutzerverhalten zu berücksichtigen. Wesentliche
Anforderungen an die zukünftige Kommunikation sind:
Dynamisierung und Individualisierung der Fahrgastinformation unter
Nutzung neuer technischer Entwicklungen
Stärkung der zielgruppenspezifischen Kommunikation
Intensivierung des Linien- bzw. Produktmarketings
Positive Emotionalisierung des Mobilitätserlebens durch Werbebotschaften und Bildsprache
Erschließung neuer Zielgruppen durch Kooperationen (z.B. ÖV-Nutzung
mit Freizeittipps kombinieren, gemeinsame Bewerbung von Carsharing
und ÖV-Angebot).
Kundenkommunikation
Kommunikationsmaßnahmen dienen dazu, branchenimmanente Vorteile des
ÖPNV in den Vordergrund zu stellen und den öffentlichen Nahverkehr in Aachen
als Option für die Alltagsmobilität zu positionieren. Die Kommunikationsstrategie
sollte noch stärker auf spezifische Zielgruppen oder auf bestimmte Produkte/Angebote ausgerichtet sein. So gewinnen z.B. ältere Menschen als Kundengruppe stark an Bedeutung. Bei Seniorinnen und Senioren beeinflussen Faktoren
wie Sicherheit, Komfort und einfache Tarifangebote die Verkehrsmittelwahl zugunsten des ÖPNV, während bei Berufspendlerinnen und -pendlern der Zuverlässigkeit besondere Bedeutung zukommt. Die für die ÖPNV-Nutzung relevanten
Kriterien müssen im Rahmen der Bewerbung als zentrale Botschaft erkennbar
sein. Jugendliche stellen eine große Nutzergruppe und eine ebenso wichtige Zielgruppe dar. Sie sind auf Vorteile wie Unabhängigkeit und Umweltfreundlichkeit
besonders ansprechbar. Bei dieser Zielgruppe ist ein Wechsel in neue Lebenszyklusphasen absehbar und somit ein realer Ansatz zur Beeinflussung des Verkehrsverhaltens zugunsten des ÖPNV gegeben, der im Kommunikationskonzept verankert werden soll.
Über Zielgruppen hinaus soll das Linien- und Produktmarketing im Vordergrund
stehen. So ist etwa die Eifel geprägt durch einen hohen Freizeit- und Ausflugswert. Der Nationalpark Eifel, der Eifelsteig und die Ravel-Radroute sind Ziele,
deren Erreichbarkeit mit dem ÖPNV saisonal sichergestellt werden muss. Auch
der Fahrradbus in den Eifelraum zählt zu den Angeboten, die besonders von Nutzerinnen und Nutzern aus der Stadt Aachen nachgefragt werden. Die kombinierte
Darstellung von ÖPNV-Informationen und Freizeittipps hat sich bewährt und
sollte weiter ausgebaut werden.
204
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Parallel zu den klassischen Werbemedien in Form von Plakaten, Rundfunk- und
Kinospots, Verkehrsmittelwerbung etc. gewinnen elektronische Informationskanäle immer stärker an Bedeutung. Die Onlinewerbung ergänzt die klassischen
Medien zukünftig noch stärker. Dazu gehört auch die Präsenz von ÖV-Themen in
sozialen Netzwerken, um insbesondere jüngere Zielgruppen zu erreichen.
Elektronische Auskunftssysteme
Neue Technologien und die weite Verbreitung von Smartphones bieten vielfältige
Möglichkeiten, die zeitliche Verfügbarkeit, den Umfang sowie die Detailtiefe von
Informationen zu optimieren. Elektronische Fahrplaninformationen bieten als
mobile Website oder als Applikation (App) mit erweiterten Funktionen (z.B. dem
Speichern von Favoriten, personalisierte Einstellungen, der Spracheingabe u.a.)
eine permanente Verfügbarkeit, unabhängig von Ort und Zeit.
Die Qualität der elektronischen Auskunft soll stetig verbessert werden, um Informationen noch zuverlässiger, individueller, vollständiger und kurzfristiger
verfügbar zu machen. Schon heute liefern Online-Auskunftssysteme und dynamische Fahrgastinformationsanzeiger an den wichtigsten Stationen im AVV-Gebiet
die aktuellen Abfahrtszeiten von Bus und Bahn. Die elektronische Auskunft des
avv
tdaten der DB, der ASEAG sowie der RVE. Die Echtzeitdaten werden als Verspätungshinweis in Minuten angezeigt. Die Integration der Echtzeitdaten weiterer AVV-Verkehrsunternehmen wird kurzfristig folgen. Ebenso bietet die App der
ASEAG schnell verfügbare, dynamische Informationen.
Die elektronischen Systeme im AVV werden weiter ausgebaut. Dazu gehören das
Routing auf Basis von Echtzeitdaten, wobei die Routenauskunft vorliegende Verspätungen berücksichtigt (und nicht nur darauf hinweist). Darüber hinaus soll
darauf hingewirkt werden, weitere möglichst individuelle Informationen an Fahrgäste bereit zu stellen (z.B. automatische Übermittlung von Störungsmeldungen
für eine Linie). Ereignisdaten sollen weitgehend automatisiert und somit kurzfristiger als auch individueller verfügbar gemacht werden. Eine weitere wichtige
Aufgabe stellt die speziell auf mobilitätseingeschränkte Personen ausgerichtete
Auskunft dar. Auch hier kann unter Nutzung georeferenzierter Standortdaten
eine differenziertere Informationsbasis z. B. für sehbehinderte Menschen geschaffen werden. Zu diesem Zweck sollen Informationen über Art und Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge sowie über vorhandene Fahrtreppen, Aufzüge
usw. erfasst werden. Eine weitere Entwicklungsperspektive besteht in der Erweiterung der ÖPNV-Auskunft zu einer intermodalen Auskunft. Durch die Vernetzung von Informationen unterschiedlichen Mobilitätsdienstleister soll die alternative Nutzung zum individuellen Verkehr gestärkt werden.
Beim Ausbau elektronischer Informationssysteme sind soweit wie möglich Synergien zu nutzen, die sich aus Entwicklungen von Partnern im Verbund oder über
den Verbund hinaus ergeben. Dabei sind VDV-Standards einzuhalten um eine
Kompatibilität zu anderen Systemen bzw. Systementwicklungen herzustellen.
Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass elektronische Auskunftssysteme
(sowie die Schnittstellen zum Vertrieb) interoperabel und grenzüberschreitend
nutzbar sind. Auch in Zukunft werden neben elektronischen Auskunftssystemen
Zielgruppen- bzw. regionalspezifische Printmedien zur Fahrgastinformation bestehen, wie z. B. das Fahrpl
tpublikationen. Im Fokus stehen dabei eine visuell (emotional) ansprechende
Bildsprache, prägnante Texte und eine Gestaltung mit hohem Wiedererkennungswert. Auch hier ist dem veränderten Kommunikationsverhalten der Men205
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
schen, die in immer kürzerer Zeit mehr Informationen in komprimierter Form aufnehmen, Rechnung zu tragen.
Zielkonzept Fahrgastinformation von AVV und Verkehrsunternehmen
Angestrebt wird eine stärkere Verknüpfung der Bereiche Information und Service,
die von den Verkehrsunternehmen und dem AVV gemeinschaftlich hergestellt
wird. Das Zielkonzept ist in den folgenden Tabellen aufgeführt. Die Palette unterscheidet Art, Ort und Zeit der Information und verdeutlicht die komplexen Zusammenhänge von der Entstehung bis zum Empfang von Kommunikationsinhalten beim ÖPNV-Nutzer.
206
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Zielkonzept Fahrgastinform ation (I)
Vorverkaufsst elle
post alisch
E-M ail
telefonisch
persönlich
ausgelegt
persönlich
visuell
akust isch
ausgelegt
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euregionaler Netzplan
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Regionales Fahrplanbuch
Ergänzungsheft Fahrplanbuch
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Besondere Fahrplanbücher für Teilräum e
Linienfahrpläne
Mini-Fahrplan SPNV
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Ticket-Broschüren allgem eine Inform ation
Ticket-Broschüren kom m unal
Ticket-Broschüren Tickets und Preise
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AVV-Kundenm agazin
unternehm enseigene Kundenm agazine
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Nationalpark-Fahrplan
Kundenbroschüre "Mobil in der Eifel"
Inform ation Fahrradbus
Freizeitfahrten SPNV Eifel/Nationalpark
Freizeittipps euregional und AVV
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NRW-Wandertipps
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ausgelegt
telefonisch
Fahrzeug
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Call
Cent er
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post alisch
Verkehrsverbund
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persönlich
telefonisch
KundenCent er
(Verkehrsunt ernehme
n)
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NRW Fahrplaninfo *
euregionale Fahrplaninfo *
AVV-weite Fahrplaninfo *
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Hinweis "nächste Haltestelle"
Fußwegerouting / POI-Inform ation
Echtzeit-Fahrplaninform ation
Anschlussinform ationen (Echtzeit)
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Nationalpark-Fahrplaninform ation
Fahrradbus-Fahrplaninform ation
Multibus-Fahrplaninform ation
Fahrplaninformat ion
Linienverlauf
Linienfahrplan
Haltestellenaushangplan
Verbindungsfahrplan
Tarifinformat ion
NRW-weite Tarifinform ation
euregionale Tarifinform ation
AVV-weite Tarifinform ation
Hinweis auf nächste Vorverkaufsstelle
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Besondere Informat ionen und Hinweise
Sonderverkehre (Karneval, Veranstaltungen,...)
Kom bi-Tickets
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Hinweise auf weitere Dienste
(Taxiruf, Fahrradm itnahm e, Fundbüro,...)
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Beschwerdem anagem ent
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Qualitätsoffensive NRW
Schlichtungsstelle Nahverkehr
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Internetportal Mitpendler
andere Mobilitätsdienstleister
(Car-Sharing, Dorfauto, Bike-Sharing, Taxi)
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* adressenscharf bei DV-gestützten System en
Legende:
l
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erforderlich
wünschenswert
trifft nicht zu
Tab. 7-1:
1
2
3
4
5
6
7
8
betrifft nur SPNV
betrifft ÖPNV/Bus
Meldung tem porärer Abweichungen
unternehm ensintern erforderlich, unternehm ensübergreifend wünschenswert
standortbezogen
Hinweis bei Neuauflage
beim Veranstalter, m it dem Kom bi-Ticket-Vereinbarungen bestehen
an den betreffenden Haltestellen
Zielkonzept Fahrgastinformation (I)
207
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Zielkonzept Fahrgast inform at ion (II)
Halt est ellen-Kat egorie
Hinweis "nächste Haltestelle"
Fußwegerouting / POI-Information
Echtzeit-Fahrplaninformation
Anschlussinformationen (Echtzeit)
Nationalpark-Fahrplaninformation
Fahrradbus-Fahrplaninformation
Multibus-Fahrplaninformation
Tarifinform at ion
NRW-weite Tarifinformation
euregionale Tarifinformation
AVV-weite Tarifinformation
visuell
visuell
Infosäule
online
Download
online
APP
social m edia
Personal
Infom obil
Prom otion
Presse/ Rundfunk
Info-Veranst alt ung
akustisch
e-Medien
alle
Gerät e
visuell
e-Medien
st at ionär
akustisch
NRW Fahrplaninfo *
euregionale Fahrplaninfo *
AVV-weite Fahrplaninfo *
IV
visuell
Fahrplaninform at ion
Linienverlauf
Linienfahrplan
Haltestellenaushangplan
Verbindungsfahrplan
III
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euregionaler Netzplan
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Regionales Fahrplanbuch
Ergänzungsheft Fahrplanbuch
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Besondere Fahrplanbücher für Teilräume
Linienfahrpläne
Mini-Fahrplan SPNV
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Ticket-Broschüren kommunal
Ticket-Broschüren Tickets und Preise
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AVV-Kundenmagazin
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Nationalpark-Fahrplan
Kundenbroschüre "Mobil in der Eifel"
Information Fahrradbus
Freizeitfahrten SPNV Eifel/ Nationalpark
Freizeittipps euregional und AVV
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Hinweis auf nächste Vorverkaufsstelle
Print produkt e
AVV-Schnellverkehrsplan
AVV-Netzplan Region
AVV-Ortsnetzplan
AVV-Stadtausschnitt
Haltestellen-Lageplan
Leitinformation
NRW-Wandertipps
NRW-Tarif
Besondere Inform at ionen und Hinweise
Sonderverkehre (Karneval, Veranstaltungen,...)
Kombi-Tickets
Hinweise auf weitere Dienste
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Beschwerdemanagement
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Internetportal Mitpendler
andere Mobilitätsdienstleister
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(Taxiruf, Fahrradmitnahme, Fundbüro,...)
(Car-Sharing, Dorfauto, Bike-Sharing, Taxi)
* adressenscharf bei DV-gestützten Systemen
Legende:
l
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erforderlich
wünschenswert
trifft nicht zu
Tab. 7-2:
208
1
2
3
4
betrifft nur SPNV
betrifft ÖPNV/ Bus
Meldung temporärer Abweichungen
unternehmensübergreifend
5
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standortbezogen
Hinweis bei Neuauflage
beim Veranstalter, mit dem Kombi-Ticket-Vereinbarungen bestehen
8
an den betreffenden Haltestellen
Zielkonzept Fahrgastinformation (II)
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
7.13. Übersicht der Einzelmaßnahmen
Das Zielkonzept wurde ausführlich erläutert. Die folgende Tabelle fast die Maßnahmen zusammen unter Angabe des Umsetzungshorizonts.
Soweit noch nicht erfolgt, sind die Maßnahmen vor einer möglichen Umsetzung
im Detail zu prüfen und erarbeiten und der Politik zum Beschluss vorzulegen.
Maßnahme
Zeithorizont
Phase I
20152017
Phase II Phase III
2018nach
2019
2019
Infrastrukturmaßnahmen
d-
x
Bahnhof Aachen-West, Umbau, Ausstattung mit B+RAnlagen
x
Fahrradboxen an den Bahnhöfen Aachen-Rothe Erde,
Schanz und West
x
Weiterer Fahrstuhl am Haltepunkt Schanz
x
Umbau Haltepunkt Eilendorf
x
Neubau Haltepunkt Richterich
x
Wegweisungssystem für Fußgängerinnen und Fußgänger
an den Bahnhöfen
x
x
x
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
x
x
x
Umbau von Haltestellen, die bereits im Förderprogramm
aufgenommen sind
x
Weitere DFI-Anlagen aufstellen
x
Umgestaltung Bushof
x
Bau von Mobilitätsstationen
x
x
x
Weitere überdachte Fahrradabstellanlagen an wichtigen
Haltestellen
x
x
x
Weitere Fahrgastunterstände errichten
x
x
x
Bau einer Bustrasse Willy-Brandt-Platz
x
Bau einer Bustrasse Wüllnerstraße
Bau weiterer Bustrassen (z.B. Campusgebiete)
x
x
209
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Maßnahme
Zeithorizont
Phase I
20152017
Phase II Phase III
2018nach
2019
2019
Betrieb
Pünktlichkeitsanalysen an Haltestellen (Blücherplatz, Gartenstraße, Normaluhr, Ponttor, Misereor, Scheibenstraße)
x
x
x
Vorhandenes RBL-System optimieren
x
x
x
Einrichtung von LSA Beeinflussung an weiteren Anlagen
x
x
x
x
x
x
x
Anschlussinformationen Bus-Bahn an Verknüpfungspunkten
Beschleunigungskonzept für den Busverkehr
x
Leistungsangebot
Betriebskonzept 2018: Anpassungen im Liniennetz (Kapitel
7.4.)
x
Ringschluss euregiobahn zwischen Alsdorf und Stolberg
Hbf
x
Sneltrain Maastricht - Heerlen - Aachen
x
Verdichtung des euregiobahnangebotes zwischen Herzogenrath und Alsdorf Annapark
x
IC Eindhoven - Heerlen - Aachen
x
Reaktivierung der Schienenstrecke Maastricht - Aachen
(Avantislinie)
x
Vorlaufbetrieb RRX
Verbesserung des SPNV-Angebotes zwischen Aachen und
Lüttich/Spa
x
x
Qualitätscontrolling
Einführung eines Qualitätssicherungssystems im ÖPNV
x
Fahrzeuge
Beschleunigte Modernisierung der Busflotte
x
x
x
Umstellung von Dieselantrieb auf elektrisch angetriebene
Busse
x
x
x
Barrierefreie Fahrzeuge (Niederflurfahrzeuge, Ausstattung)
x
x
210
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Maßnahme
Zeithorizont
Phase I
20152017
Phase II Phase III
2018nach
2019
2019
Tarif und Vertrieb
Einführung Elektronisches Fahrschgeldmanagement
x
Verbesserung euregionaler Angebote
x
x
Schaffung Mobilitätsplattform
x
Mulitmodal-Bezahlkarte/-Tarif
x
Ausbau differentiertes Jobticketangebot
x
Ausbau P+R-Tarif/P+R-Ticket
Entwicklung von Apps für Menschen mit Beeinträchtigungen
Tab. 7-3:
x
x
x
Übersicht der Maßnahmen im Zielkonzept
211
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
8. Finanzierung und Vergabe
8.1. Finanzierung
8.1.1. Betrieb
Die Finanzierung des ÖPNV beruht auf unterschiedlichen Säulen. Die SPNVLeistung wird über Regionalisierungsmittel des Bundes/Landes durch den SPNVBedarfsplan geregelt. Der Betrieb des ÖSPV wird hingegen vor Ort finanziert.
Neben den Fahrgeldeinnahmen und entsprechenden Zuweisungen etwa für
Schwerbehindertenverkehre und Ausbildungsverkehre sind Ausgleichsleistungen
der Aufgabenträger notwendig. Abbildung 8-1 zeigt die Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen innerhalb des AVV:
* ab 2013 inkl. NRW-Tarif und sonstige DB-Tickets
Abb. 8-1:
Quelle:
Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen im AVV
AVV, Verbundbericht 2013
Das Finanzierungssystem ist verbundweit innerhalb des Aachener Verkehrsverbundes geregelt und folgt den Vorgaben der Satzung für den Zweckverband
Aachener Verkehrsverbund. Die Vorgaben an eine EU-konforme Finanzierung
gemäß der Rechtsprechung des EuGH zu Altmark-Trans bzw. der Verordnung
(EG) Nr. 1370/2007 sind hier berücksichtigt.
Grundlage der gesamten Finanzierung ist der Verbundetat, der jeweils vor Beginn eines Jahres innerhalb der AVV-Gremien beraten und beschlossen wird. Der
nicht über Umsatzerlöse (Fahrgeldeinnahmen, gesetzliche Ausgleichsleistungen)
oder sonstige Erträge gedeckte Aufwand wird dabei nach Nutzwagen-Kilometern
auf die AVV-Verbandsmitglieder aufgeteilt. Die Finanzierung der ÖPNV-Leistung
erfolgt heute innerhalb des E.V.A-Konzerns. Die Möglichkeiten der Kostenübernahme sind abhängig von dessen wirtschaftlicher Situation. Insofern muss auch
die Ausweitung von Leistungen, wie etwa durch das Eifelkonzept, in Anhängigkeit zur finanziellen Leistungsfähigkeit des E.V.A-Konzerns betrachtet werden.
212
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
8.1.2. Infrastruktur
Für den ÖPNV-Infrastrukturausbau können sowohl von Verkehrsunternehmen als
auch von Kommunen Fördermittel nach § 12 ÖPNVG NRW in Anspruch genommen werden. Zuständige Behörde zur Abwicklung dieser Fördermaßnahmen ist
der Zweckverband Nahverkehr - SPNV & Infrastruktur - Rheinland. Förderfähig
sind Investitionsprojekte in folgenden Bereichen:
Schienenwege des SPNV und der Stadtbahn einschließlich Haltestellen,
Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV (Stadtbahnhaltestellen und
Stationen des SPNV),
Bushaltestellen und Zentrale Omnibusbahnhöfe (ZOB),
Park-and-Ride-Anlagen (P+R) und Bike-and-Ride-Anlagen (B+R),
Informations- und Kommunikationsinfrastruktur,
Elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM),
Investitionsmaßnahmen zur Erneuerung der ÖPNV-Infrastruktur mit Funktionsverbesserung,
Investitionsmaßnahmen zur Erhöhung der betrieblichen und verkehrlichen Sicherheit im ÖPNV sowie
weitere Investitionsmaßnahmen aufgrund besonderer Vereinbarungen
mit dem Land.
Die Zuwendungen können eine Förderung bis zu einer Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbsausgaben ermöglichen. Für Ausgaben
zur Planung und Vorbereitung der Investitionsmaßnahmen erhalten die Zuwendungsempfänger eine Pauschale. Die Verteilung der Fördergelder ist gesetzlich
geregelt.
Auf dem Gebiet der Stadt Aachen wurden seit 2006 hieraus folgende Maßnahmen fertig gestellt und gefördert:
Fahrgastinformationstafeln am HBF
P+R-/ B+R-Anlage am Bf. Rothe Erde
Umbau der Bushaltestelle Karlsgraben
Umbau der Bushaltestelle Scheibenstraße
Umbau der Bushaltestelle Ponttor
Neubau der Bushaltestelle Sittarder Straße
Neubau der Bushaltestelle Gewerbegebiet Schlottfeld (Süsterfeldstraße)
Umbau der Bushaltestelle Bf. Eilendorf
Umbau der Bushaltestelle Beverau
Umbau der Bushaltestelle Auf dem Bahnes
Umbau der Bushaltestelle Kolpingstraße
Neubau der Bushaltestelle Herrenbergstraße mit Buswendeschleife
Ausbau der Bushaltestellen Uniklinik und Anlage von Wende- und Wartemöglichkeiten für Busse
213
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Folgende Maßnahmen sind aktuell beim NVR in einer Höhe von insgesamt
Aufstellung von Fahrradboxen an den SPNV-Haltepunkten:
Aachen-West, Schanz, Rothe-Erde und Eilendorf
Umbau der Bushaltestelle Diepenbenden
Umbau der Bushaltestelle Horbach Linde
Umbau der Bushaltestelle Jupp-Müller-Straße
Neubau der Bushaltestelle Meischenfeld
Umbau der Bushaltestelle Audimax
Neubau der Bushaltestelle Claßenstraße
Umbau der Bushaltestelle Siebweg
Neubau der Bushaltestelle Hainbuchenstraße, beide Richtungen
Umbau der Bushaltestelle Kaiserplatz
Barrierefreier Ausbau von 41 Bushaltestellen auf dem Gebiet der Stadt
Aachen
Einrichtung einer Bustrasse mit einer Bushaltestelle in der Wüllnerstraße
Nachrüstung von 2 Aufzügen am Haltepunkt Aachen-Schanz
Städtische Maßnahmen (Bushaltestelle, B+R, K+R) am Südzugang
Aachen Hbf.
wurden eine Einplanungen von Fördergelde
beantragt, deren Bewilligungen liegt aber aktuell noch nicht vor:
Neubau SPNV-Haltepunkt Aachen-Eilendorf
Neubau SPNV-Haltepunkt Aachen-Richterich; 1. Baustufe
Zusätzlich können für Infrastrukturmaßnahmen, die maßgeblich der Verbesserung des Ausbildungsverkehrs dienen, Fördermittel nach § 11a ÖPNVG NRW in
Anspruch genommen werden. Zuständige Stelle zur Abwicklung dieser Fördermaßnahmen ist der Zweckverband AVV. Für die Stadt Aachen beläuft sich zurzeit
der Anteil aus der Ausbildungsverkehrspauschale, der zur Fortentwicklung von
Tarif- und Verkehrsangeboten sowie der Qualitätsverbesserungen dient, auf
Maßnahmen im Rahmen der Mobilitätsprojekte an den Schulen finanziert werden.
Weitere Mittel stehen für Maßnahmen zur Steigerung der Qualität im ÖPNV (u.a.
Fahrzeugbeschaffung, Aufgabenträgerpauschale) nach ÖPNVG NRW § 11 Abs. 2
"ÖPNV-Pauschale" innerhalb des Zweckverbandes AVV zur Verfügung. Für das
För
214
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
8.2. Vergabe von Busverkehren als Gesamtleistung an die ASEAG
8.2.1. Rechtliche Integration
Das gesamte ÖSPV-Angebot wurde als integriertes Verkehrsnetz - den Analysen
und Vorschlägen des Busnetzkonzeptes Aachen 2015+ folgend - in diesem Nahverkehrsplan überplant.
Die Stadt Aachen beabsichtigt, sämtliche Linien des Zielnetzes 2018 zum
10.12.2017 zusammen mit dem Zielnetz des Aufgabenträgers StädteRegion
egriertes Verkehrsnetz Stadt und StädteRegion
8a Abs. 2 Satz 4 PBefG direkt in einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die ASEAG zu vergeben. Die Vergabe soll durch
die Stadt Aachen als kontrollierendem Eigentümer erfolgen. Hierüber wird eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der StädteRegion Aachen und der
Stadt Aachen innerhalb der Gruppe von Behörden der im Zweckverband Aachener Verkehrsverbund zusammengeschlossenen Aufgabenträger abgeschlossen.
In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die Planungshoheit des jeweiligen Aufgabenträgers während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beachtet und sichergestellt. Die von den beiden Aufgabenträgern eigenständig geplanten Verkehrsangebote werden
beschriebenen Integrationseffekte zu erzielen.
Die Vergabe soll gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 direkt an die ASEAG als internen Betreiber erfolgen.
Durch die Vergabe des Verkehrsnetzes als Gesamtleistung wird eine integrierte
Bedienung in der gesamten StädteRegion Aachen (einschl. der Stadt Aachen)
gemäß der Abstimmung der jeweils für ihr Aufgabengebiet zuständigen Aufgabenträger sichergestellt und damit auf die Bedeutung und Anforderungen der
Hauptpendlerströme im Ballungsraum Aachen reagiert. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll eine Laufzeit vom 10.12.2017 bis zum 11.12.2027 haben.
Die ASEAG wird die zur Erfüllung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags notwendigen Liniengenehmigungen unter Beachtung der Anforderungen dieses NVP
beantragen.
Linien der ASEAG, die auf die Gebiete anderer Aufgabenträger im AVV oder in
Belgien oder den Niederlanden führen, sind mit diesen Aufgabenträgern im Zuge
abgestimmt worden.
Die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der ASEAG gemäß der geltenden Betrauung und dem anschließenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst
neben der Durchführung des Fahrbetriebs auf diesen Linien auch das Netzmanagement, die Vorhaltung der ortsfesten Infrastruktur für den Busbetrieb (Betriebshöfe, Abstellanlagen, Betriebsleit- und Fahrgastinformationssysteme) und
die Beachtung der Verbundstandards des AVV. Durch die Zusammenfassung der
verkehrlichen Funktionen in einem Unternehmen, soll die größtmögliche Integrationswirkung für den Linienverkehr in verkehrlicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Hinsicht erzielt werden.
215
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Das integrierte Verkehrsnetz soll im Genehmigungsverfahren als Einheit behandelt werden und für die Genehmigungsbehörde als Grundlage für die Genehmigung von Linienleistung dienen.
rechtlich ab Beschlussfassung über diesen NVP und soll bereits für die durch die
ASEAG nach der Beschlussfassung für das zum 10.12.2017 beabsichtigte Zielnetz
zu beantragenden Genehmigungen Wirkung entfalten. Die StädteRegion Aachen
beabsichtigt für ihr Zuständigkeitsgebiet entsprechend zu verfahren.
8.2.2. Merkmale des "Integrierten Verkehrsnetzes Stadt
eim Interesse des Aufgabenträgers abgesichert.
Folgende Integrationseffekte werden erzielt:
Optimierung der Umlauf- und Betriebsplanung beim Fahrzeug- und Personaleinsatz.
Betriebliche Verkehrsplanung aus einer Hand.
Abbau konkurrierender Angebote zu Gunsten einer optimierten Fahrplangestaltung.
Verbesserte Netzabstimmung und Verknüpfung der Linien.
Betriebssteuerung aus einer Hand, da nur eine Leitstelle.
Wirtschaftlicher Ausgleich zwischen ertragsreichen und ertragsarmen Linien.
Optimierung der Vertriebswege und Vertriebsstrukturen sowie der technologischen Weiterentwicklung des Vertriebs.
Optimierung der Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge sowie des
Flottenmanagements.
Optimierung der Datenbereitstellung für Informationsdienste (statische
und dynamische Daten).
Optimierung und Vereinheitlichung der Serviceleistungen.
Minimierung des Abstimmungsbedarfs.
Insgesamt führen die Integrationseffekte zu deutlichen verkehrlichen als auch
wirtschaftlichen Verbesserungen.
216
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
9. Ausblick
In der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans werden die Anforderungen der
Stadt Aachen an Umfang und Gestaltung des zukünftigen ÖPNV für den Zeitraum
ab 2015 festgelegt. Der Nahverkehrsplan definiert die ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und beantwortet die Frage,
welche Verkehrsleistungen zur Bedarfsdeckung in Aachen zukünftig zu erbringen
sind.
Weitere Eckpunkte im Nahverkehrsplan sind eine umfassende Schwachstellenanalyse und die Ausarbeitung eines Zielkonzeptes zur möglichst weitreichenden
Behebung der Defizite.
Die Finanzierung der ÖPNV-Leistung wird dabei weiterhin im Mittelpunkt der
Betrachtung stehen. Zur Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes müssen neue
Finanzierungsquellen erschlossen werden. Die geplanten neuen Bezahlmedien
schaffen die Grundlage für neue nutzer- und bedarfsorientierte Tarifangebote.
Die Verknüpfung mit weiteren Mobilitätsdienstleistungen in der Entwicklung
eines multimodalen Mobilitätsangebots bietet die Chance neue Nutzergruppen
anzusprechen.
Zum Ausbau der ÖPNV-Nutzung ist die Stärkung der regionalen Integration unabdingbar. Von der aktuell anstehenden Ausschreibung der RB 20 können weitere regionale und organisatorische Impulse ausgehen, die auch einen Beitrag zur
Verbesserung der finanziellen Leistungsfähigkeit leisten können. Sicher ist, dass
die Elektrifizierung der RB 20 und der anstehende Ringschluss die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems stärken.
Beim Blick über die Grenze bestehen weitere großen Herausforderungen bzgl.
der Tarif- und Gesamtsystemintegration. Versuche, zu einem einfachen und gesamtheitlichen System zu gelangen, sind bisher nur in kleinen Ansätzen gelungen. Für Aachen existiert wegen der hohen Anzahl an grenzüberschreitenden
Pendlerverflechtungen hier ein besonderes Potential, das genutzt werden kann
um mehr Fahrgäste für den ÖPNV zu gewinnen. Durch die angestrebte Umsetzung der durchgehenden Schienenanbindung zwischen Maastricht und Aachen
ist ein weiterer kleiner Schritt bereits getan.
Insgesamt muss die Attraktivität gesichert und weiter gesteigert werden. Die
formulierten Qualitätskriterien müssen kontinuierlich evaluiert und eingehalten
und die erzielte Qualität der Nutzerin bzw. dem Nutzer vermittelt werden. Neben
Pünktlichkeit und Fahrplanstabilität sind Service und Kundenorientierung ebenso
entscheidende Größen, wie die Qualität der eingesetzten Infrastruktur. Fahrzeugmaterial, Haltestelleninfrastruktur und Straßenraumgestaltung werden in
den kommenden Jahren mit einem ambitionierten Programm verbessert und ausgebaut. Das betrifft insbesondere die Verbesserung der Barrierefreiheit. Auch der
Weg in die Elektrifizierung des Busverkehrs zeichnet sich ab und bietet große
Möglichkeiten.
Die Schaffung dieser Qualitäten ist Grundvoraussetzung, dass der ÖPNV seiner
Aufgaben gerecht wird und zu einer spürbaren Umweltverbesserung und einer
Entspannung der Verkehrssituation in der Stadt beitragen kann.
Die Stadt Aachen hat sich - wie alle anderen Aufgabenträger im AVV - für eine
Betrauung der Verkehrsleistung durch das kommunale Verkehrsunternehmen
ausgesprochen und ein entsprechendes Verkehrsnetz formuliert. Für bestehende
217
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Konzessionen anderer Verkehrsunternehmen wird dabei eine sinnvolle Regelung
gefunden, die die Interessen aller Beteiligten wahrt. Unabhängig davon wird
kontinuierlich eine Betrachtung der Effekte und Wirkungen stattfinden, mit dem
Ziel, den ÖPNV in Aachen so erfolgreich wie möglich zu gestalten.
218
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1-1:
Ablaufschema für die Aufstellung des Nahverkehrsplans ................ 7
Abb. 1-2:
ÖPNV-Aufgabenträger in NRW ..................................................... 8
Abb. 1-3:
Abgrenzung der Kooperationsräume in NRW - AT-Gebiete für den
SPNV ......................................................................................... 9
Abb. 1-4:
Übersicht zur Organisationsstruktur des Aachener
Verkehrsverbundes ................................................................... 10
Abb. 1-5:
Relevanter Nahverkehrsraum für die Stadt Aachen ...................... 11
Abb. 2-1:
Siedlungsräumliche Grundstruktur und zentralörtliche Gliederung
LEP NRW .................................................................................. 15
Abb. 2-2:
Fachkommissionen im VEP ......................................................... 23
Abb. 3-1:
Raum- und Verbindungskategorien Nahverkehrsplan ................... 34
Abb. 3-2:
Produktpalette im AVV .............................................................. 38
Abb. 3-3:
Übersicht über mögliche Mobilitätseinschränkungen.................... 71
Abb. 3-4:
Einstieg vordere Türe Niederflurfahrzeuge .................................. 74
Abb. 3-5:
Klapprampe.............................................................................. 75
Abb. 3-6:
Absenkung mittels Kneelingtechnik ............................................ 75
Abb. 4-1:
Region Aachen ......................................................................... 81
Abb. 4-2:
Hauptverkehrsstraßennetz Aachen ............................................. 83
Abb. 4-3:
ÖPNV-Schwerpunkte in Aachen (allgemein)................................. 86
Abb. 4-4:
ÖPNV-Schwerpunkte - Schulstandorte ........................................ 87
Abb. 4-5:
ÖPNV-Schwerpunkte - Studierendeneinrichtungen ....................... 88
Abb. 4-6:
Einwohnerdichte ....................................................................... 90
Abb. 4-7:
Arbeitsplatzdichte..................................................................... 91
Abb. 4-8:
Ein- und Auspendler Aachen ...................................................... 93
Abb. 4-9:
Anteile der Verkehrsmittel am Gesamtverkehr ............................. 94
Abb. 4-10: ÖPNV-Nutzungshäufigkeiten nach Stadtteilen ............................. 94
Abb. 4-11: ÖPNV-Nutzungshäufigkeiten nach Bevölkerungsgruppen ............. 95
Abb. 4-12: Wegelängen je nach Verkehrsmittelnutzung ................................ 95
Abb. 4-13: Streckenbelastungen ÖPNV-Nachfrage ....................................... 96
Abb. 4-14: Reisendenzahlen-Entwicklung an den Bahnhöfen
ohne Fernverkehr ...................................................................... 97
Abb. 4-15: Nachfrage an der Haltestelle Blücherplatz im Tagesverlauf ........... 98
Abb. 4-16: Streckenbelastungen Kfz-Verkehr ............................................... 99
Abb. 4-17: SPNV-Netz Aachen .................................................................. 102
Abb. 4-18: Regional- und Stadtbuslinien in Aachen .................................... 104
219
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Abb. 4-19: Grundstruktur des Aachener Busnetzes ..................................... 105
Abb. 4-20: Spät- und Nachtangebot ......................................................... 107
Abb. 4-21: Bedienungshäufigkeiten im ÖPNV ............................................ 108
Abb. 4-22: Aachen clever mobil ................................................................ 109
Abb. 4-23: Fahrzeugeinsatz ASEAG und Subunternehmer, Tagesganglinie.... 112
Abb. 4-24: Verknüpfungs- und Umsteigepunkte im Stadtgebiet................... 117
Abb. 4-25: Werbung P+R in Aachen ......................................................... 119
Abb. 4-26: Verkaufszahlen Kombiticket P+R ............................................. 119
Abb. 5-1:
Planung Campusbahn 2009-2013 ............................................. 140
Abb. 5-2:
ÖPNV-Erschließung, Qualitätsstufe 1 ........................................ 141
Abb. 5-3:
ÖPNV-Erschließung Innenstadtbereich, Qualitätsstufe 1 ............. 142
Abb. 5-4:
Verbindungsqualität HVZ (Fahrplan 2014/15) ............................ 145
Abb. 5-5:
Verbindungsqualität NVZ (Fahrplan 2014/15) ............................ 146
Abb. 5-6:
Verbindungsqualität SVZ (Fahrplan 2014/15) ............................ 147
Abb. 5-7:
ÖPNV-Reisezeit zum Elisenbrunnen .......................................... 149
Abb. 5-8:
ÖPNV-Reisezeit zur Haltestelle Audimax ................................... 150
Abb. 5-9:
ÖPNV-Reisezeit zur Bushaltestelle Hauptbahnhof ...................... 151
Abb. 5-10: ÖPNV-Reisezeit zur Haltestelle Uniklinik ................................... 152
Abb. 5-11: Pünktlichkeitsanalysen an ausgewählten Referenquerschnitten .. 157
Abb. 7-1:
Grenzüberschreitender Schnellverkehr in der
Euregio Maas-Rhein ................................................................ 173
Abb. 7-2:
Premiumachsen mit Citytakt in Aachen ..................................... 179
Abb. 7-3:
Schema Y-Struktur .................................................................. 180
Abb. 7-4:
Zielkonzept 2018, Verlängerung der Linie 51 ............................. 181
Abb. 7-5:
Zielkonzept 2018, Stärkung Campusbereiche ............................ 182
Abb. 7-6:
Zielkonzept 2018, Neuordnung der 7er-Linien ........................... 183
Abb. 7-7:
Y-Strukturen im Zielkonzept..................................................... 183
Abb. 7-8:
Konzeptentwurf bedarfsorientierter Verkehr im
Aachener Südraum .................................................................. 185
Abb. 7-9:
Optimierung der Tangentiallinien ............................................. 186
Abb. 7-10: Eifelkonzept 2018 ................................................................... 187
Abb. 7-11: Mobilitätsplattform im AVV ..................................................... 191
Abb. 8-1:
220
Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen im AVV ............................. 212
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Tabellenverzeichnis
Tab. 2-1:
ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans des Landes NRW (IFP) ....... 20
Tab. 3-1:
Anforderungsprofil für den ÖSPV................................................ 31
Tab. 3-2:
Zielwerte für die Raumerschließung durch den ÖPNV ................... 32
Tab. 3-3:
Bedienungszeiten (Betriebszustände HVZ/NVZ/SVZ) ..................... 33
Tab. 3-4:
Zielvorstellungen zu Bedienungshäufigkeiten .............................. 36
Tab. 3-5:
Produkt RegionalExpress ........................................................... 39
Tab. 3-6:
Produkt RegionalBahn ............................................................... 40
Tab. 3-7:
Produkt S-Bahn......................................................................... 41
Tab. 3-8:
Produkt Schnellbus ................................................................... 42
Tab. 3-9:
Produkt Regionalbus ................................................................. 43
Tab. 3-10: Produkt Stadtbus/Ortsbus .......................................................... 44
Tab. 3-11: Produkt Quartierbus .................................................................. 45
Tab. 3-12: Produkt Nachtbus ..................................................................... 46
Tab. 3-13: Produkt Saisonale Freizeitangebote ............................................ 47
Tab. 3-14: Produkt Anruf-Linien-Taxi (ALT) ................................................. 48
Tab. 3-15: Produkt Rufbus ......................................................................... 49
Tab. 3-16: Produkt Anruf-Sammel-Taxi (AST) .............................................. 50
Tab. 3-17: Produkt Bürgerbus .................................................................... 51
Tab. 3-18: Anforderungsprofil für die Verknüpfung der Verkehrssysteme ....... 53
Tab. 3-19: Anforderungsprofil zur Fahrzeugausstattung der Fahrzeuge
im ÖSPV ................................................................................... 57
Tab. 3-20: Zielvorstellung zur Ausstattung der Haltestellen .......................... 60
Tab. 3-21: Anforderungen der Betriebssteuerung ........................................ 62
Tab. 3-22: Informationspalette im AVV ....................................................... 66
Tab. 3-23: Qualitätskriterien im ÖSPV ......................................................... 78
Tab. 4-1:
Ein- und Auspendler/-innen Stadt Aachen ................................... 92
Tab. 4-2:
Anzahl Linien und Nutzwagen-km der Verkehrsunternehmen im
Stadtgebiet (Planwerte 2015) .................................................. 101
Tab. 4-3:
Verbindungen im Regionalbusverkehr ....................................... 103
Tab. 4-4:
Buslinien in Aachen ................................................................. 104
Tab. 4-5:
Lokale Buslinien ...................................................................... 106
Tab. 4-6:
Busbestand Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG,
2014 ...................................................................................... 111
Tab. 4-7:
Busbestand Subunternehmer der ASEAG, 2014 .......................... 111
Tab. 4-8:
Fahrplanmaßnahmen, Leistungsveränderung ............................ 136
221
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Tab. 5-1:
Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV auf ausgewählten Relationen....... 153
Tab. 5-2:
Beförderungsgeschwindigkeiten auf den Hauptachsen ............... 155
Tab. 5-3:
Defizite in der Verknüpfungssituation Bus-SPNV ........................ 156
Tab. 6-1:
Strukturdatenveränderungen Prognose-Nullfall 2018 ................. 167
Tab. 7-1:
Zielkonzept Fahrgastinformation (I) .......................................... 207
Tab. 7-2:
Zielkonzept Fahrgastinformation (II) ......................................... 208
Tab. 7-3:
Übersicht der Maßnahmen im Zielkonzept ................................. 211
222
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Anlagenverzeichnis
Anlage 1:
Zielnetz Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Anlage 2:
Projekte der Stadtentwicklung
Anlage 3:
Liste Ausbaustandards für Bushaltestellen
Anlage 4:
Querschnittsbelastungen des öffentlichen Verkehrs
Anlage 5:
Übersicht der Parkhäuser in der Innenstadt
Anlage 6:
Linienkonzessionen
Anlage 7:
Fahrzeugtypen
Anlage 8:
Standorte der Dynamischen Fahrgastinformationsanlagen (DFI)
Anlage 9:
Busspuren
Anlage 10:
Anlagen des rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL)
Anlage 11:
Umsetzung von Maßnahmen aus dem NVP 2003
Anlage 12:
Barrierefreier Umbau von Haltestellen - Prioritätenliste
Anlage 13:
Verbundtarif für den Aachener Verkehrsverbund
Anlage 14:
Linienangebot Stadt Aachen 2015
Anlage 15:
Linienangebot Stadt Aachen Zielkonzept 2018
223
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Anlage 1: Zielnetz Schienenpersonennahverkehr 2018 (SPNV)
Quelle: NVR, AVV GmbH
Anlage 2: Projekte der Stadtentwicklung
NVP - Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Anlage 2: Projekte der Stadtentwicklung
Stand: Juni 2015
Nr.
1
2
Projekt
B-Plan 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet
Aachen / Heerlen
B-Plan 955 - Richtericher Dell, Haupterschließung
Ortsumgehung
Nr.
Projekt
37
I. Änd. B-Plan 896 - Weststraße
38
Vaalser Straße AMK (Küpperpark)
3
B-Plan 950 - Richtericher Dell, Vetschauer Weg Süd
39
ehemalige Schule Franzstraße - Wettbewerb und BPlan
4
B-Plan - Grünenthaler Str. / Zehnthof
40
Zollamtstraße
5
Roder Weg / Roermonder Straße
41
Burtscheider Brücke / Kasinostraße
6
B-Plan 954 - Laurentiusstraße / Laurentiushang Süd
42
Südausgang Hbf
7
B-Plan - Im Weingarten/Rathausstraße
43
Goffartstraße / Bergische Gasse
8
B-Plan - Wildbacher Mühle
44
Bismarckstraße / Viktoriaallee
9
I. Änderung (und Teilaufhebung) B-Plan 818 Sonnenweg
45
Umgestaltung Eisenbahnunterführung
10
B-Plan - Krefelder Straße / Feldchen (A 223)
46
B-Plan - Eisenbahnweg / Madrider Ring
47
vorhabenbez. B-Plan - Drosselweg / Schönforst
11
12
Krefelder Straße / Grüner Winkel (Quartier Nord)
48
B-Plan 860 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden
13
Haaren Ortsmitte - Stadthäuser
49
B-Plan 933 - Preusweg Nord
50
B-Plan - Brüsseler Ring / Lütticher Straße
51
B-Plan - Weißhausstr. / Höfchensweg
52
B-Plan 956 - Branderhofer Weg / Am Römerhof
14
15
16
Haaren Ortsmitte - Klinkenberggelände bzw.
ehemalige Brauerei
VEP Schurzelter Str. / An der ÖlmühleÄnderung B-Plan 807 - Ehemalige Färberei
Fußgänger
B-Plan 888 - Krefelder Straße / Soerser Weg
(Sportpark Soers)
17
Verlautenheidener Str. / Kelmesbergweg
53
Gewerbepark Brand
18
Gewerbegebiet Schlottfeld Teil II
54
B-Plan 964 - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten
19
Champierweg / Soerser Weg
55
B-Plan 925 - Martelenberger Weg / Ronheider Weg
56
A 174 - Ronheide
57
B-Plan 907 - Höfchensweg / Eberburgweg
22-1 Süsterfeldstraße / Süsterau
58
B-Plan 914 - Eupener Str. / I. Rote-Haag-Weg
22-2 Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten
59
B-Plan - Eupener Str. / Villa Ludwig
20
21
B-Plan 922 - Charlottenburger Allee/Elleter Feld
23
I. Änderung B-Plan 627 (Kita Rütscherstraße)
60
B-Plan - Grauenhofer Weg / Einmündung Linterstraße
24
Soerser Weg / Wohnbebauung
61
VII. Änderung B-Plan 678 - Brander Feld
25
vorhabenbez. Bebauungsplan - Herrenbergstraße
62
Trierer Straße/ Weiern
26
Campus West
63
B-Plan 943 - Rombachstraße / Vennbahnweg
27
Burggrafenstraße / Wiesental
64
VEP 943 - Triererstraße / Vennbahnweg
28
vorhabenbez. B-Plan - Campus Hörn
65
B-Plan - Karl-Kuck-Straße
66
B-Plan 943 - Trierer Straße / Rollefstraße
29
30
B-Plan Stolberger Straße / Elsassstraße
67
VEP - Lütticher Str. / Unterer Backertsweg
31
VEP Hüttenstraße / Barbarastraße
68
Reimser Straße
32
I. und II. Änderung B-Plan 805 - Brander
Straße/Breitbendenstraße
69
Münsterstraße
33
Vaalser Straße / Grensstraat
70
Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße
34
Vaalser Straße / Verkehrsfläche
71
Kornelimünster West / August-Macke-Straße
35
XI. vereinf. Änderung B-Plan 592 - Gut Kullen /
Erweiterung Dreiländercarrée
72
Masterplan Uniklinik
36
VEP Vaalser Straße / Evangel. Kirche
Anlage 3: Liste Standards für Bushaltestellen
Ausbaustandards barrierefreie Bushaltestelle
Stand: Juli 2015
Merkmal
Ziel
Anfahrbarkeit
Anordnung der Haltestelle Durch eine optimale Anfahrt soll der Spalt
im Straßenquerschnitt
zwischen Fahrzeugboden und Bordstein
minimiert werden.
Wartefläche
Bordstein
Beschaffenheit
Neigungen
Bewegungsflächen
Durchgangsbreiten
Einstieg
Position
Minimierung von Spalt und Stufe zwischen
Fahrzeug und Wartefläche (Höhen-unterschied
und Spaltbreite ≤ 5 cm).
Auch für rollstuhl- oder rollatornutzene
Fahrgäste bei jeder Witterung befahrbar.
Rollstuhl- oder rollatornutzene Fahrgäste sollen
die Wartefläche ohne erhöhten Kraftaufwand
befahren können.
Ausführung
Die Haltestelle ist gemäß des gewählten Haltestellentyps in
der Geometrie und Länge zu dimensionieren.
Haltestellenkaps oder Fahrbahnrandhaltestellen sollten der
Vorzug vor Busbuchten gegeben werden. Hierdurch wird
eine gerade Anfahrt ermöglicht und eine großzügigere
Flächenaufteilung im Straßenseitenraum erlaubt.
Busbuchten sind ggf. betrieblich sonnvoll und sollten
vorzugsweise hinter Knotenpunkten liegen.
Bordsteinhöhe mindestens 16 cm, 18 cm wenn gestreckte
Anfahrbarkeit und Betonfahrbahn gegeben sind.
Die Längneigung der Wartefläche darf maximal 3,0 %
betragen.
Das Einstiegsfeld befindet sich 30 cm vor der
Bordsteinkante. Es ist als Aufmerksamkeitsfeld in Größe von
90x90 cm auszuführen. Ein 30 cm breiter Leitstreifen ist
quer zur Laufrichtung anzuordnen.
Standard
Mindeststandard
x
x
x
x
x
x
x
x
x
(x)
Verwendung von Formbordstein.
Ebener, rutschfester und gut berollbarer Oberflächenbelag.
Die Querneigung der Wartefläche darf maximal 2,5 %
betragen.
Rollstuhl- oder rollatornutzene Fahrgäste können Die Mindestbreite für einen Richtungswechsel, 1,50 x 1,50
entlang der gesamten Haltestellenkante einen
m wird entlang der Haltestellenkante eingehalten. Im
Richtungswechsel vornehmen und problemlos
Bereich der zweiten Tür ist eine hindernisfreie
auf bzw. von der ausgeklappten Busrampe
Bewegungsfläche von 2,50 x 2,50 m vorzusehen.
gelangen.
Rollstuhl- oder rollatornutzene Fahrgäste können Die Durchgangsbreite zwischen Bordsteinkante und festen
die Haltestelle erreichen bzw. verlassen und die Einbauten muss mindestens 1,50 m betragen und frei von
Fahrgastinformation sowie ggf. den
losen Einbauten sein.
Fahrgastunterstand nutzen.
Der Leitstreifen sowie das Einstiegsfeld
(/Aufmerksamkeitsfeld) sollen blinde und
sehbehinderte Menschen das Auffinden der
vorderen Bustür ermöglichen.
Barrierefreier Einstieg für Menschen mit
Gehbehinderung, im Rollstuhl oder mit Rollator
an der zweiten Tür.
Anmerkung
In topografisch bewegten Bereichen ist
ausnahmsweise eine höhere Längsneigung
zulässig.
Die Querneigung ist u.a. vom Baumaterial
abhängig, daher bis zu 2,5 % notwendig.
Bei sehr beengten Platzverhältnissen darf die
Bewegungsfläche und die nutzbare Breite
reduziert werden, wenn kein anderer
Haltestellenstandort gewählt werden kann.
Bei sehr beengten Platzverhältnissen darf die
Durchgangsbreite auf 1,10 m reduziert werden,
wenn kein anderer Haltestellenstandort gewählt
werden kann bzw. auf ein Wetterschutz
ansonsten verzichtet werden müsste.
Bei längeren Haltestellen ist eine Aufteilung der
Haltestellen erwünscht.
Die Festlegung der 2. Halteposition an einer
Haltestelle ist aufgrund der unterschiedlichen
Buslängen in der Praxis nicht machbar.
x
(x)
x
x
Anlage 3: Liste Standards für Bushaltestellen
Merkmal
Fahrgastunterstand
Allgemein
Position und Größe
Gestaltung
Sitzgelegenheiten
Ziel
Der Fahrgastunterstand muss für Menschen im
Rollstuhl und mit Rollator sowie gehbehinderte,
blinde und sehbehinderte Menschen auffindbar,
zugänglich und nutzbar sein und als
Wetterschutz gut funktionieren.
Der Fahrgastunterstand soll allen Fahrgästen
einen Schutz vor der Witterung bieten.
Die Fahrgäste sollen aus Bussen, die sich der
Haltestelle nähern, gesehen werden. Die
wartenden Fahrgäste sollen den anfahrenden Bus
frühzeitig erkennen können. Die
Fahrgastunterstände müssen auch von blinden
und sehbehinderten Menschen gut erkannt
werden.
Sitzgelegenheiten sollten im Fahrgastunterstand
vorhanden sein und einen möglichst hohen
Komfort anbieten, besonders für ältere und
mobilitäts-eigeschränkte Menschen und Kinder.
Ausführung
Fahrgastunterstände müssen stufenlos erreicht werden
können und sollen möglichst auf separate Warteflächen
aufgestellt werden. Die Durchgangsbreite soll mindestens
1,50 m betragen. Ausreichend Stellfläche für Rollstühle,
Rollatoren und Kinderwagen sind vorzusehen.
Anmerkung
Standard
Mindeststandard
Fahrgastunterstände sollen in Abhängigkeit vom
Fahrgastaufkommen und Funktion vorgesehen
werden.
x
(x)
x
x
x
x
x
(x)
x
x
Bei sehr beengten Platzverhältnissen darf die
Entfernung zum Bordstein reduziert werden,
wenn kein anderer Haltestellenstandort gewählt
werden kann bzw. auf ein Wetterschutz
ansonsten verzichtet werden müsste.
Fahrgaststände sollten beleuchtet sein, um eine
Orientierungshilfe zu bieten. Seiten- und Rückenwände
sollen transparent und kontrastreich gerahmt und nicht
unterpendelbar sein. Scheiben müssen eine
Warnmarkierung für Sehbehinderte erhalten.
Sitzgelegenheiten sollten Arm- und Rückenlehnen besitzen.
Die Sitzfläche sollte glatt und nicht zu tief, waagerecht in
ca. 48 cm Höhe angebracht sein. Wünschenswert wäre,
unterschiedliche Sitzhöhen vorzusehen. Sitzgelegenheiten
sollten mit dem Langstock ertastbar und kontrastreich
gestaltet sein.
Sitzgelegenheiten soll möglichst als Einzelsitze ausgebildet
werden, aus witterbeständigem, pflegeleichtem Material
hergestellt sein, bequem sein und zur Nutzung einladen. Sie
sollen nicht vor der Fahrgastinfomation platziert werden.
Sitzgelegenheiten sollten an allen Haltestellen
mit nennenswerten Einsteigeraufkommen
vorhanden sein.
Normen und Regelwerke, u.a. zu Kontrasten (DINNorm 32975), sind einzuhalten.
Wünschenswert ist die Anlehnmöglichkeit für Stehende.
Fahrgastinformation
Allgemein
Informationen müssen barrierefrei erreichbar,
gut lesbar, eindeutig formuliert, leicht
verständlich und bedienbar sein.
Fahrgastinformation soll nach dem Zwei-Sinne-Prinzip
erfolgen.
Informationsvitrinen und Bedieneinrichtungen müssen
stufenlos erreichbar und eine Wendefläche von 1,50 x 1,50
m vor den einzelnen Elementen vorhanden sein.
Fahrpläne dürfen nicht über der Sitzbank angeordnet
werden.
Bedienelementen sollen in einer Höhe von ca. 0,85 m
angeordnet sein.
Anlage 3: Liste Standards für Bushaltestellen
Merkmal
Lesbarkeit
Akustik
Sensorik
Ziel
Die Informationen sollen von allen gelesen
werden können.
Ausführung
Die Informationen sind so anzuordnen, dass die mittlere
Lesehöhe 1,30 m beträgt und möglichst gleichmäßig und
blendfrei beleuchtet sind. Schriften müssen ausreichend
groß, gut lesbar und kontrastreich ausgestaltet sein.
Die Informationen sind für blinde, sehbehinderte Ausführung mit Drucktaster. Die Lautstärke der Ansage soll
sowie leseunkundige Menschen zugänglich.
sich in ausreichendem Maße an den Störschallpegel der
Umgebung anpassen (möglichst ≥ 10-20 dB(A)).
Information in haptischer Form sind an wichtigen Ertastbare Schriften, Zeichen und Plandarstellungen sollen
Haltestellen vorzusehen.
im Greifbereich der Hände liegen und in großer und
kontrastreicher Schrift und Symbolik darsgestellt sein.
Bedienbarkeit
Benutzbarkeit von Automaten für Menschen mit Mulde/Trichter am Geldeinwurf.
eingeschränktem Greifvermögen.
Touchscreen mit alternativen Bedien-möglichkeiten für
blinde und sehbehinderte Menschen.
Dynamische
Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips.
Optische und akustische Ausgabe der Informationen.
Fahrgastinformation
Ausreichend großer Kontrast bei der LED-Anzeige,
Darstellung des Textes in gelb auf schwarzen Hintergrund
sowie blendfrei.
Leit- und Orientierungssysteme
Allgemein
Die Haltestelle muss barrierefrei auffindbar,
zugänglich und nutzbar sein.
Warn- Orientierungs- und Leitelemente müssen
auch für Menschen mit sensorischen bzw.
kognitiven und psysischen Einschränkungen
zugänglich und nutzbar sein.
Material, Kontrast
Anordnung der
Bodenindikatoren
Die Leit- und Orientierungssysteme müssen sich
deutlich durch ihren taktilen und visuellen
Kontrast vom Umfeld absetzen.
Aufmerksamkeitsfelder (Einstiegsfelder) werden in Form von
Noppenplatten in anthrazit ausgebildet.
Leitstreifen werden in Form von Rippenplatten in anthrazit
angelegt, im historischen Bereich Basaltkleinpflaster in
anthrazit.
Durchgängiges und in sich schlüssiges Leitsystem Leitstreifen führen zur Haltestelle hin und weg. Ein
von optisch-taktilen Bodenindikatoren.
Leitstreifen entlang der Haltestellenkante ist parallel und in
Abstand von 0,90 m zur Kante vorzusehen. Das Auffinden
der Haltestelle vom Gehweg aus ist durch einen Leittreifen
in 0,30 m Breite sicherzustellen. Der Leitstreifen führt zum
Aufmerksamkeitsfeld (Einstiegsfeld) 90 x 90 cm, das die
Position der vorderen Tür markiert.
Anmerkung
Standard
Mindeststandard
Der Fahrgastunterstand soll beleuchtet sein oder
wenn nicht vorhanden in eine spezielle
Haltestellensäule / am Haltestellenmast integriert
sein.
x
x
x
(x)
Bei Bedarf sollte die Möglichkeit bestehen, die
Ansage abzubrechen. Die Vorlesefunktion muss
24 h am Tag gewährleistet sein.
Die entsprechenden Richtlinien und Normen
(insbesondere die DIN zu Kontrasten und Schrift)
sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung
einzuhalten.
Screenreader-Funktion ist erwünscht.
(x)
(x)
x
x
x
Es sollten möglichst gut zur Umgebung
kontrastrierende Leitelemente, ggf. auch in weiß,
eingebaut werden.
x
x
Die entsprechenden Richtlinien und Normen
(insbesondere die DIN zu Kontrasten und Schrift)
sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung
einzuhalten.
x
x
Anlage 3: Liste Standards für Bushaltestellen
Merkmal
Sonstiges
Erreichbarkeit der
Haltestelle
Beleuchtung
Fahrscheinautomaten
Radverkehrsführung
Ziel
Die Haltestelle muss für rollstuhl- und
rollatornutzende Fahrgäste stufenlos erreichbar
sein.
Die Haltestelle soll aus dem Umfeld gut
erkennbar sein und den Fahrgästen auch bei
Dunkelheit ein sicheres Betreten ermöglichen.
Fahrscheinautomaten müssen für alle erreichbar
und bedienbar sein.
Ausführung
Der Zugang zur Haltestelle muss von mindestens einer Seite
barrierefrei sein.
Die Bordsteine an den angrenzenden Übergängen sind bei
geteilten Übergängen auf 0 cm (Rollennutzende) und 3 cm
(blinde und sehbehinderte Menschen) abzusenken.
Der Gehweg soll mindestens 2,50 m breit sein und befestigt,
glatt und gut berollbar sein (d.h. keine wassergebundene
Decke).
Die Lichte Höhe soll mindestens 2,25 m betragen.
Die Längsneigung von Rampen beträgt i.d.R. 3% und darf in
Ausnahmefällen max. 6 % betragen, in Abständen von
mind. 6 m ist ein Zwischenpodest 1,50 x 1,50 m vorzusehen.
Der Leitstreifen darf nicht über Radwege geführt werden. Er
ist zu unterbrechen und schließt mit einem Richtungsfeld
am Radweg ab.
Haltestellen sind nach Möglichkeit in unmittelbarer Nähe
von blendfreien Lichtquellen anzuordnen oder mit einer
Lichtquelle auszustatten.
Mulde/Trichter am Geldeinwurf.
Touchscreen mit alternativen Bedien-möglichkeiten für
blinde und sehbehinderte Menschen.
Konfliktfreie Lösung zwischen Radfahrenden und Die Radverkehrsführung erfolgt nicht durch die Haltestelle
Fahrgäste die warten bzw. ein- und aussteigen. sondern auf der Fahrbahn oder hinter der Wartefläche der
Haltestelle.
Anmerkung
Standard
Mindeststandard
x
x
x
x
Bei beengten Platzverhältnissen darf die
Gehwegbreite reduziert werden, wenn kein
anderer Haltestellenstandort gewählt werden
kann.
Fahrscheinautomaten sind an den wichtigen
Verknüpfungshaltestellen vorzusehen.
(x)
x
x
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Anlage 4: Querschnittsbelastungen des öffentlichen Verkehrs
Verkehrsmodell
Stadt Aachen
Analysebelastung
[Fahrgäste/Werktag]
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Anlage 5: Übersicht der Parkhäuser in der Innenstadt
Anlage 6: Linienkonzessionen
Übersicht Buslinien und Konzessionen Stadt Aachen
Stand: Mai 2015
Linie
Ausgangs- und Endpunkt
Konzessionsinhaber
Laufzeit bis
1
Aachen Lintert Friedhof - Stolberg Schevenhütte
ASEAG
31.10.15
2
Aachen Preuswald - Aachen Eilendorf Schubertstraße
ASEAG
31.10.18
3 (3A/3B)/103 Aachen Uniklinik - Aachen Uniklinik / Aachen Waldfriedhof
ASEAG
31.10.17
4
Aachen Uniklinik / Weststr. - Aachen Kaiserplatz
ASEAG
31.10.17
5
Aachen Uniklinik - Aachen Brand
ASEAG
31.10.18
7
Aachen Schönau - Aachen Diepenbenden
ASEAG
31.10.16
11
Aachen Schmithof Schule - Alsdorf Hoengen / Industriepark
ASEAG
31.12.17
SB20/220
Aachen Bushof - Jülich Forschungszentrum
RVE
31.12.17
12
Aachen Campus Melaten - Stolberg Donnerberg Höhenstr.
ASEAG
31.10.18
13 (13A/13B)
Aachen Ponttor - Aachen Ponttor
ASEAG
31.10.17
14
Aachen Bushof - Eupen Bushof (B)
ASEAG-TEC
01.12.15
15
Aachen Elisenbrunnen - Stolberg Mausbach
Geminschaftskonzession
ASEAG
01.11.18
16
Aachen Hauptbahnhof - Würselen Kaninsberg
ASEAG
31.10.15
17
Aachen Bushof - Aachen Locht
ASEAG
31.12.17
21
Aachen Waldfriedhof - Würselen Bardenberg
Pley/Palenberg Bahnhof
ASEAG
31.12.17
22
Aachen Campus Melaten - Eilendorf Schubertstr. / Buschmühle Friedhof / Stolberg Mühlener Bf.
ASEAG
31.10.18
23
Aachen Hörn Physikzentrum - Aachen Hüls
Friedhof / Schulzentrum / Gewerbegebiet / Elleter Feld
ASEAG
31.12.17
24
Aachen Laurensberg Rahe - Kelmis Bruch (B)
ASEAG
31.12.17
25/125
Vaals Heuvel (NL) - Stolberg Atsch Dreieck
ASEAG
31.12.17
27
Aachen Diepenbenden - Aachen Richterich
Roder Weg/Herzogenrath Bank Bachstraße
ASEAG
31.12.17
30
Aachen Vaals Grenze - Aachen Laurensberg / Aachen Haaren ASEAG
31.10.17
Anlage 6: Linienkonzessionen
Übersicht Buslinien und Konzessionen Stadt Aachen
Stand: Mai 2015
Linie
Ausgangs- und Endpunkt
Konzessionsinhaber
Laufzeit bis
32
Aachen Uniklinik - Aachen Bushof
ASEAG
13.06.17
33
Vaals Flats ( NL) / Vaals Bloemendal (NL) Aachen Fuchserde
ASEAG
31.12.17
34
Aachen Brand - Kohlscheid Bahnhof /
Kerkrade Busstation (NL)
ASEAG
31.12.2014*
35/135
Aachen Vaals Grenze - Stolberg Breinig Entengasse
ASEAG
31.10.18
36
Aachen Bushof - Aachen Schleckheim Kapelle
ASEAG
31.10.20
37
Aachen Diepenbenden - Aachen Lemiers
ASEAG
31.12.17
41
Aachen Bushof - Aachen Sief Schule / Magelspfad
ASEAG
31.10.17
43
Aachen Bushof - Aachen Hüls / Friedhof /
Schulzentrum / Gewerbegebiet / Elleter Feld / Brand
ASEAG
31.12.17
44
Aachen Hauptbahnhof - Heerlen Busstation ( NL)
ASEAG-Veolia
09.12.16
45
Aachen Uniklinik - Aachen Brand
Geminschaftskonzession
ASEAG
31.10.18
46
Aachen Walheim - Aachen Verlautenheide Waldstraße
ASEAG
31.10.15
47/147
Aachen Bushof - Herzogenrath Merkstein
ASEAG
31.12.17
50
Aachen Eilendorf, Josefstraße - Aachen Brand
ASEAG
12.06.18
Veolia 50
Aachen Hbf - Maastricht Station
Veolia
31.12.16
51/151
Aachen Bushof - Baesweiler Reyplatz
ASEAG
31.10.19
52
Aachen Bushof - Eschweiler Hücheln Wasserfeld /
Vöckelsberg
ASEAG
30.11.17
53
Aachen Ronheide - Aachen Bushof
ASEAG
31.10.17
55
Aachen Vaals Grenze - Aachen Lichtenbusch
ASEAG
31.10.18
57
Aachen Haaren Markt / Eilendorf Bf. Herzogenrath Waldfriedhof / Schulzentrum /
Merkstein Industriegebiet
ASEAG
31.10.20
SB63
Aachen Bushof - Schleiden
RVE
31.12.17
Anlage 6: Linienkonzessionen
Übersicht Buslinien und Konzessionen Stadt Aachen
Stand: Mai 2015
Linie
Ausgangs- und Endpunkt
65
Aachen Elisenbrunnen - Aachen Walheim / Schmithof Schule ASEAG
31.10.18
66
Aachen Bushof - Monschau
RVE
31.10.19
67
Aachen Walheim - Roetgen
RVE
31.10.19
68
Aachen Bushof - Einruhr
RVE - Taeter
31.12.18
70
Aachen Vaals Grenze - Aachen Laurensberg
Schulzentrum / Aachen Pascalstr. / Walheim Hasbach
Konzessionsinhaber
Laufzeit bis
Geminschaftskonzession
ASEAG
30.11.17
73/173
Aachen Uniklinik - Aachen Brand
ASEAG
12.06.18
74/174
Aachen - AVANTIS Gewerbegebiet (NL)
ASEAG
31.12.17
75
Aachen Hörn Kastanienweg - Aachen Bushof
ASEAG
01.11.18
77
Aachen Diepenbenden - Aachen Siedlung Schönau
ASEAG
31.10.16
80
Aachen Uniklinik - Kohlscheid Weststraße
ASEAG
11.06.17
N1
Aachen Elisenbrunnen - Aachen Elisenbrunnen
ASEAG
31.12.17
N2
Aachen Elisenbrunnen / Bush. - Beitel / Sourethweg (NL)
ASEAG
31.12.17
N3
Aachen Normaluhr Übach-Palenberg, Holthausen
ASEAG
31.12.17
N4
Aachen Elisenbrunnen / Bushof - Vaals Heuvel (NL)
ASEAG
31.12.17
N5
Aachen Elisenbrunnen - Aachen Elisenbrunnen
ASEAG
31.12.17
N6
Aachen Elisenbrunnen - Aachen Elisenbrunnen
ASEAG
31.12.17
N7
Aachen Bushof / Elisenbrunnen - Kelmis (B)
ASEAG
31.12.17
N8
Aachen Elisenbrunnen - Aachen Bushof bzw. Elisenbrunnen
ASEAG
31.12.17
N 13
Aachen Normaluhr - Eschweiler Hücheln
ASEAG
31.12.17
ASA
ASEAG-Sammel-Auto
ASEAG
31.10.19
* laufendes Verfahren
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Anlage 7: ASEAG-Fahrzeugtypen
Folgende Fahrzeuge kommen bei der ASEAG zum Einsatz:
Der Doppelgelenkbus AGG 300 oder Öcher Long Wajong
Der Doppelgelenkbus wurde erstmals im Linienverkehr mit Fahrgästen bei der ASEAG 2003 über 5
Wochen getestet. Die ASEAG war damit die erste Stadt in Deutschland, die dieses Fahrzeug im Linienverkehr mit Fahrgästen auf öffentlichen Straßen einsetzte. 2005 fand mit zwei Fahrzeugen der
regelmäßige Einsatz auf den Linie 5 und 45 im Probebetrieb NRW statt. 2008 folgten weitere 6
Fahrzeuge. Der Einsatz der Doppelgelenkbusse war der letzte Baustein im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen der ASEAG von 2000 bis 2005. Die Linien 5 und 45 konnten bei gleichem Kapazitätsangebot von einem 10 Minuten-Takt auf einen 15 Minuten-Takt umgestellt werden. Dies erbrachte eine Leistungseinsparung von 100.000 Nutzwagen-Kilometer/Jahr. Die Doppelgelenkbusse
leisten mit ihren 183 zugelassenen Plätzen (56 Sitzplätze, 127 Stehplätze) ebenfalls im Veranstaltungsverkehr bei Alemannia-Spielen oder dem CHIO hervorragende Dienste.
Doppelgelenkbus von 2005
Quelle: ASEAG
24,79 Meter Länge
4. und 3. Achse gelenkt
vordere Achse gelenkt
vom Motor angetriebene Achse
Antriebsprinzip van Hool AGG 300
Quelle: ASEAG
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Kurzbeschreibung
25 Meter lang, 360 PS, 4 Achsen, zweite Achse angetrieben, 2 Gelenke (Doppelgelenk), Motor stehend im Fahrgastraum zwischen der ersten und zweiten Achse, Außenkameras zur Einsicht der hinteren Achse und des Hecks (Monitorüberwachung am Fahrerarbeitsplatz), Kneeling, Klapprampe an
der dritten Türe, Mitnahme von bis zu 2 Rollstühlen, Rückhaltesystemen seit 2005.
Länge
Breite
24,79 Meter
2,55 Meter
4 Doppeltüren mit niedrigem Einstieg
Große Plattform an den Türen
Höhe
3,28 Meter
Bus für leichteren Einstieg absenkbar
Einstiegshöhe
0,33 Meter
Klapprampe an der dritten Tür
Radstände
5,79/7,15/6,45 Meter
Scheibenbremsen an allen Achsen
Sitzplätze
56 + Fahrer
Motor: DAF PE 265 C Euro 3 neu Euro 6 Filter
Stehplätze
127
Hubraum: 9200 ccm
Gesamtzahl
183 + Fahrer
Leistung: 265 kW/360 PS
Leergewicht
21,5 Tonnen
Spezifische Leistung: 12,2 kW/t
Gesamtgewicht
35,0 Tonnen
Automatikgetriebe Voith D864.5
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Der CapaCity
Der CapaCity wurde erstmals 2010 bei der ASEAG eingesetzt (6 weiter Fahrzeuge wurden in 2013
angeschafft). Das Fahrzeug ist gegenüber dem Doppelgelenkbus um 5 Meter kürzer aber aufgrund
der 4-Achse (3. und 4. Achse bilden eine Doppelachse) und für 180 Personen zugelassen.
Der CapaCity der 2. Generation ist mit einer vierten Türe am Heck hinter der vierten Achse ausgestattet. Die vierte Türe am Heck wird von den Kunden überwiegend zum Einsteigen benutzt. An der
zweiten und dritten Türe wird ausgestiegen. Somit entsteht, insbesondere in Bereichen mit hohem
Fahrgastaufkommen, ein wünschenswerter Fahrgastfluss, der die Fahrgastwechselzeiten beschleunigt. Deshalb kommen die CapaCitys überwiegend zwischen Innenstadt und den RWTH Bereichen,
wie der Hörn, dem Campus Melaten und der Uniklinik zum Einsatz.
CapaCity, seit 2010 im Einsatz bei der ASEAG
Quelle: ASEAG
Kurzbeschreibung
19,54 Meter lang, 353 PS, 4 Achsen, dritte Achse angetrieben, 1 Gelenk, Heckmotor stehend, Außenkameras zur Einsicht des Heckbereiches (Monitorüberwachung am Fahrerarbeitsplatz), 4 Einstiegsbereiche/Türen (Innenschwenktüren), Kneeling, Klapprampe an der zweiten Türe, Mitnahme
von bis zu 2 Rollstühlen, Rückhaltesystem.
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Der Standard-Gelenkbus
Der Standard-Gelenkbus macht 2/3 der Fahrzeugflotte der ASEAG aus und ist damit das StandardFahrzeug der ASEAG. Die Fahrzeuge werden überwiegend auf nachfragestarken Stadtbuslinien wie
den Linien 2, 33, 73, im Schülerverkehr, bei Veranstaltungen oder im Regionalbusverkehr auf den
Linien 11, 21, 25 und 51 eingesetzt. (Auch der Einsatz älterer Fahrzeuge im Schülerverkehr ist von
Bedeutung.) Das Fahrzeug ist je nach Herstellertyp und Baujahr für 145 Personen zugelassen, die
Beförderungskapazität beträgt 120 Plätze.
Als reines Busverkehrsunternehmen mit ca. 66 Millionen Fahrgästen pro Jahr ist die ASEAG das Verkehrsunternehmen in Deutschland was ohne eine Stadtbahn nur mit dem Bus die meisten Fahrgäste
befördert.
Niederflur-Gelenkbus
Quelle: ASEAG
Kurzbeschreibung
bis 18,12 Meter lang (ein MAN Lions City auch bis 18,75 Meter), 360 PS, 3 Achsen, dritte und letzte
Achse angetrieben (es wird auch deshalb vom Schubgelenkbus gesprochen), Heckmotor liegend,
Kameraüberwachung der im Türeingangsbereich, Kneeling, Klapprampe an der zweiten Türe, Mitnahme von bis zu 2 Rollstühlen, Rückhaltesystemen seit 2005.
Rückhaltesystem Rollstuhlfahrer
Haltesystemen für Rollatoren (versuchsweise)
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Der Standard-Niederflurbus
Der Standard-Niederflurbus macht etwa 1/3 des Busbestandes bei der ASEAG aus. Er wir vornehmlich auf Stadtbuslinien im engeren Innenstadtbereich oder Wohnbereichen wie z.B. der Linien 4
Hanbruch Markt/Rathaus Bushof Kaiserplatz oder Linien mit geringerer Nachfrage wie z.B. den
Linien 7, 27, 37 und 77. Ebenfalls zum Einsatz kommen Standard-Niederflurbusse auf den Tangentiallinien 30 und 70.
Kurzbeschreibung
12 Meter lang, 300 PS, 2-Achsen, zweite Achse angetrieben, Heckmotor liegend, Kameraüberwachung der Türeingangsbereiche, Kneeling, Klapprampe an der zweiten Türe, Mitnahme von bis zu 2
Rollstühlen, Rückhaltesystemen seit 2005.
Hybridbus
Auch ein Hybrid-Fahrzeug der Firma MAN, Lions City (Solofahrzeug), gehört zum Fuhrpark der ASEAG. Dieses Fahrzeug wurde 2012 im Rahmen des Förderprogramms angeschafft und wird überwiegend im Innenstadtverkehr auf den Linien 3A/3B eingesetzt.
MAN, Lions City
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Elektrobus
Ein ursprünglich ebenfalls im Rahmen von CIVITAS DYN@MO angeschaffter serieller HybridGelenkbus wurde von der ASEAG in Eigeninitiative zu einem reinen Elektro-Fahrzeug umgebaut. Das
Fahrzeug verfügte als serielles Hybridfahrzeug bereits über zwei elektrisch angetriebene Achsen
(Radnarbenmotoren). Dabei wurde der Dieselmotor ausgebaut und auf dem Dach über der zweiten
und dritten Achse zwei Batterien verbaut. Das Fahrzeug wurde im Mai 2015 zugelassen und wird im
Probebetrieb erst einmal auf der Buslinie 43 im Linienverkehr mit Fahrgästen zwischen Hüls Gewerbegebiet und Aachen Bushof eingesetzt. Später ist ein Einsatz im regulären Linienbetrieb auf der
Linie 73 Bahnhof Rothe Erde Universitätsklinikum vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist die Errichtung einer entsprechenden Ladeinfrastruktur am Haltepunkt Uniklinikum.
Der ausgebaute Hybridmotor
Der Blick auf das Dach nach dem Umbau
Kurzbeschreibung
17,94 Meter lang, 180 kWh Batteriekapazität, 3 Achsen, zweite und dritte Achse über Radnarbenmotoren mit je 60 kW angetrieben, Kneeling, Klapprampe an der zweiten Türe, Mitnahme von bis zu
2 Rollstühlen, Rückhaltesystemen.
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Kleinbusse
Bei den Subunternehmern werden auch vereinzelt für den freigestellten Schülerverkehr vorhandene
Kleinbusse mit Kapazitäten von bis zu 20 Plätzen in der Schwachverkehrszeit (z.B. frühmorgens
oder am Wochenende) im Linienverkehr für die ASEAG eingesetzt.
Taxen und Großtaxen
Taxen und Großtaxen kommen bei der bedarfsorientierten Bedienung Anruflinientaxi und ASEAGSammel-Auto zum Einsatz. Sie verfügen in der Regel über bis zu 8 Sitzplätze und keine Stehplätze.
Die Mitnahme von mobilitätsbeeinträchtigten bzw. Rollstuhlfahrern ist möglich, muss aber vorher
gesondert angemeldet werden.
Eingesetzte Fahrzeuge bei der ASEAG
zul. Platz- Anzahl SitzAnzahl
Auslastung
zahl
plätze
Stehplätze
Doppelgelenkbus
183
56
127
180
180
41
139
150
145
37
108
120
100
27
73
80
CapaCity
Niederflur-Gelenkbus
Standard-Niederflurbus
Eingesetzte Fahrzeuge der ASEAG
Quelle: ASEAG
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Anlage 8: Standorte der Dynamischen Fahrgastinformationsanlagen (DFI)
Anlage 9: Busspuren
Busspuren in der Stadt Aachen (Stand 5/2015)
Streckenabschnitt
Lage
Adalbertsteinweg
Adalbertsteinweg
Adalbertsteinweg
Steffensplatz - Frankenstraße
Justizzentrum - Kirberichshofer Weg
Bismarckstraße - Beverstraße
Seitenlage
Seitenlage
Seitenlage
80
130
190
Adalbertsteinweg
Reichsweg - Elsassstraße
Seitenlage
280
parallele Radverkehrsanlage?
Radfahrstreifen links, am
Anfang
nein
nein
nein
nein
ja
ja, bis Alsen- Alsenstr.-Elsassstr.,
straße
Schutzstreifen links
Adalbertsteinweg
Adalbertsteinweg
Adalbertsteinweg
Haltestelle Josefskirche - stadteinwärts
Justizzentrum - Ottostraße
Ottostraße - Kaiserplatz
Seitenlage
Mittellage
Mittellage
(x)
40
650
100
nein
nein
nein
nein
nein
nein
Albert-Servais-Allee
Albert-Servais-Allee
Krefelder Straße - Hubert-Wienen-Straße
Hubert-Wienen-Straße - Krefelder Straße
Seitenlage
Seitenlage
x
x
60
45
nein
nein
nein
nein
nein
gemeinsamer Geh/Radweg
nein
nein
nein
nein
-
(ja)
nein
nein
nein
nein
x
(ja)
nein
nein
nein
nein
x
Radfahrstreifen in
Mittellage
Radfahrstreifen links
ja
nein
ja
nein
ja
nein
20-6 Uhr
nein
x
-
nein
nein
nein
nein
x
nein
nein
nein
nein
x
Straße
Berliner Ring
Hinter Knoten Jülicher Straße
Busbucht
Boxgraben
Gerlachstraße - Jakobstraße
Seitenlage
Boxgraben
Endstr.
vor Hubertusplatz (Ri. Hbf))
nur Haltestelle (zickzack!)
Seitenlage
Franzstraße
Franzstraße
Zufahrt zum Kapuzinergraben
Alexianergraben - Matthiashofstraße
Seitenlage
Seitenlage
Friedrich-Ebert-Allee
Haltestelle Marienhospital (einwärts)
Seitenlage
Friedrich-Ebert-Allee
Haltestelle Marienhospital (auswärts)
Heckstraße
nur
Haltestelle
x
Länge
[m]
40
80
x
30
Radfahrer
frei?
Radweg
Bus frei
Radweg
Bus frei
Taxen Kranken- Ladezeit Ladezeit ÖV-Signal
frei? Fz. Frei? 9-15 Uhr 19-21 Uhr
vorh.?
nein
ja
ja
nein
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
nein
ja
ja
x
x
nein
nein
nein
nein
x
x
x
120
90
nein
nein
x
30
nein
Seitenlage
x
40
nein
Schutzstreifen links
(baulich getrennt)
Schutzstreifen links
(baulich getrennt)
Haltestelle Schubertstraße (einwärts)
Wendeschleife
x
70
nein
nein
nein
nein
nein
nein
-
Heinrichsallee
Heinrichsallee
Kaiserplatz - Hansemannplatz
Hansemannplatz - Stiftstraße
Mittellage
Seitenlage
400
250
nein
nein
nein
nein
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
nein
x
-
Hüttenstraße
vor Einmündung Fringsgraben, Ri. Madrider Ring
Seitenlage
50
Jakobstraße
Haltestelle Karlsgraben stadtauswärts
Seitenlage
x
40
Radfahrstreifen links
nein
nein
x
nein
nein
nein
nein
-
Anlage 9: Busspuren
Busspuren in der Stadt Aachen (Stand 5/2015)
Straße
Jakobstraße
Streckenabschnitt
Haltestelle Karlsgraben stadteinwärts
Lage
Seitenlage
Taxen Kranken- Ladezeit Ladezeit ÖV-Signal
frei? Fz. Frei? 9-15 Uhr 19-21 Uhr
vorh.?
ja
nein
ja
nein
x
nein
nein
nein
nein
x
nein
nein
nein
nein
-
nein
nein
nein
nein
-
nein
ja
nein
ja
nein
nein
nein
nein
x
x
120
50
nein
160
nein
x
40
nein
x
60
856
nein
nein
(ja)
ja, aber ohne
Benutzungspflicht
(Bordsteinradweg)
ja, aber ohne
Benutzungspflicht
(Bordsteinradweg)
ja, aber ohne
Benutzungspflicht
(Bordsteinradweg)
ja, aber ohne
Benutzungspflicht
(Bordsteinradweg)
Schutzstreifen
Seitenlage
240
nein
Radfahrstreifen in
Mittellage
ja
nein
nein
nein
x
Seitenlage
80
nein
Radfahrstreifen links
nein
nein
nein
nein
x
nein
Gemeinsamer Geh- /
Radweg
ja
nein
nein
nein
x
nein
nein
nein
nein
-
Hansemannplatz - Ottostraße
Seitenlage
Jülicher Straße
Haltestelle Talbot (auswärts)
Seitenlage
Jülicher Straße
vor Berliner Ring
Mittellage
Jülicher Straße
Haltestelle Talbot (einwärts)
Seitenlage
Jülicher Straße
Jülicher Straße
Haltestelle Ludwigforum (einwärts)
Lombardenstraße - Hansemannplatz
Seitenlage
Mittellage
Kapuzinergraben
Franzstraße - Theaterstraße
Karmeliterstraße
Im Mariental - Kasernenstraße - Boxgraben
Pfeilstraße - Kurbrunnenstraße
parallele Radverkehrsanlage?
nein
Radweg
Bus frei
Jülicher Straße
Kasinostraße
nur
Länge Radfahrer
Haltestelle
[m]
frei?
x
60
nein
x
Seitenlage
Krefelder Straße
Am Gut Wolf - Gut-Dämme-Straße
Seitenlage
Krefelder Straße
Haltestelle Polizeipräsidium stadtauswärts
Busbucht
Krefelder Straße
Albert-Servais-Allee - Am Gut Wolf
Seitenlage
Kurbrunnenstraße
Römerstraße - Hackländerstraße
Seitenlage
Kurhausstraße
Peterstraße - Couvenstraße
Seitenlage
Lagerhausstraße
Bahnhofsplatz Ri. Normaluhr
Seitenlage
180
x
(x)
x
270
nein
75
nein
420
nein
Gemeinsamer Geh- /
Radweg
Gemeinsamer Geh- /
Radweg
Gemeinsamer Geh- /
Radweg
60
Radspur
Bus frei
(ja)
nein
nein
nein
nein
x
80
nein
Radfahrstreifen links
nein
nein
nein
nein
x
90
nein
Schutzstreifen links
nein
nein
nein
nein
x
Anlage 9: Busspuren
Busspuren in der Stadt Aachen (Stand 5/2015)
Straße
Streckenabschnitt
Lage
nur
Länge Radfahrer
Haltestelle
[m]
frei?
x
80
nein
Lagerhausstraße
Bahnhofsplatz Ri. Marschiertor
Seitenlage
Lütticher Straße
Haltestelle Schanz
Seitenlage
Ludwigsallee
Zufahrt zur Malteserstraße
Mittellage
40
nein
Monheimsallee
Hansemannplatz (Ri. Ponttor)
Mittellage
97
Peterskirchhof
Ausfahrt vor Peterstraße
Seitenlage
Peterstraße
Peterstraße
Peterstraße
Peterstraße
Peterstraße
Peterstraße
Hansemannplatz - Peterskirchhof
Peterskirchhof - Kurhausstraße
Kurhausstraße - Ursulinerstraße
Blondelstraße - Schumacherstraße
Schumacherstraße - Gasborn
Gasborn - Hansemannplatz
Mittellage
Seitenlage
Mittellage
Seitenlage
Seitenlage
Mittellage
Römerstraße
Haltestelle Normaluhr (Ri. Hbf)
Seitenlage
Römerstraße
Haltestelle Normaluhr (Ri. Kurbrunnenstraße)
Roermonder Straße
Roermonder Straße
Roermonder Straße
Zufahrt vor Pontwall (Ri. Malteserstraße)
Haltestelle Arbeitsagentur / Bendplatz (einwärts)
Haltestelle Jupp-Müller-Straße (einwärts)
x
parallele Radverkehrsanlage?
Schutzstreifen links
35
Taxen Kranken- Ladezeit Ladezeit ÖV-Signal
frei? Fz. Frei? 9-15 Uhr 19-21 Uhr
vorh.?
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
Radfahrstreifen rechts
ja
nein
nein
nein
nein
Radfahrstreifen
nein
nein
nein
nein
40
nein
ja
200
133
180
135
100
100
nein
nein
ja
nein
nein
nein
Radfahrstreifen rechts
Radfahrstreifen links
nein
Radfahrstreifen links
Radfahrstreifen links
Radfahrstreifen rechts
nein
nein
ja
nein
ja
ja
nein
nein
nein
nein
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
x
x
x
-
x
60
Radfahrstreifen links
nein
nein
nein
nein
-
Seitenlage
x
60
nein
Radweg
Bus frei
(ja)
nein
nein
nein
nein
x
Mittellage
Seitenlage
Seitenlage
x
x
50
77
70
nein
nein
nein
Radfahrstreifen rechts
nein
nein
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
-
Schagen-/Rombachstraße Haltestelle Schulzentrum Brand
Wendeschleife
x
60
nein
nein
nein
nein
nein
-
Sedanstraße
Haltestelle Hohenzollernplatz
Busbucht
x
30
nein
Seffenter Weg
Hörn Brücke - Kastanienweg
Seitenlage
nein
nein
nein
nein
-
Stolberger Straße
Stolberger Straße
Zufahrt zu Adalbertsteinweg
Haltestelle Hohenzollernplatz
Seitenlage
Busbucht
ja
nein
nein
nein
-
Theaterplatz
Theaterplatz - Kapuzinergraben
Mittellage
100
ja
nein
nein
nein
nein
nein
x
Theaterstraße
Borngasse - Theaterplatz
Seitenlage
80
nein
nein
ja
nein
nein
nein
-
Radweg
Bus frei
(ja)
130
x
x
x
Anlage 9: Busspuren
Busspuren in der Stadt Aachen (Stand 5/2015)
80
Radfahrer
frei?
Radweg
Bus frei
70
70
75
50
65
77
Seitenlage
Drosselweg - Madrider Ring
Haltestelle Adanauerallee (auswärts)
Zeppelinstraße - Eisenbahnweg
Eisenbahnweg - Vennbahntrasse/Unterführung
Vennbahntrasse / Unterführung - Reichsweg
Seitenlage
Seitenlage
Seitenlage
Seitenlage
Seitenlage
Vaalser Straße
Haltestelle Vaals Grenze (einwärts)
Seitenlage
Vaalser Straße
Lennéstraße - Hanbrucher Straße
Mittellage
600
Zollernstraße
Herzogstraße - Wilhelmstraße
Seitenlage
70
nein
10880
Straße
Streckenabschnitt
Lage
Theaterstraße
Theaterplatz - Borngasse
Seitenlage
Trierer Straße
Trierer Straße
Trierer Straße
Trierer Straße
Trierer Straße
Trierer Straße
Haltestelle Brand (einwärts)
Haltestelle Brand (auswärts)
Haltestelle Ringstraße (einwärts)
Haltestelle Ringstraße (auswärts)
Haltestelle Eckener Straße (einwärts)
Haltestelle Eckener Straße (auswärts)
Seitenlage
Seitenlage
Seitenlage
Seitenlage
Seitenlage
Seitenlage
Trierer Straße
Debyestraße - Drosselweg
Trierer Straße
Trierer Straße
Trierer Straße
Trierer Straße / A.Weg
Trierer Straße / A.Weg
Summe Mittellage [m]
Summe Seitenlage (einschließlich Busbuchte) [m]
Summe Wendeschleifen [m]
Gesamtsumme [m]
nur
Haltestelle
x
x
x
x
x
x
x
x
Länge
[m]
parallele Radverkehrsanlage?
Taxen Kranken- Ladezeit Ladezeit ÖV-Signal
frei? Fz. Frei? 9-15 Uhr 19-21 Uhr
vorh.?
(ja)
nein
nein
nein
nein
-
ja
nein
ja
ja
nein
nein
nein
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
x
x
x
-
1250
nein
nein (andere Straßenseite) ja
ja
ja
nein
-
600
80
80
80
50
nein
nein
ja
ja
ja
nein (andere Straßenseite) ja
ja
nein
nein
nein
ja
Gehweg, Radfahrer frei
ja
ja
nein
nein
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
x
x
x
70
nein
Radfahrstreifen links
benutzungsspflichtiger
Bordsteinradweg
nein
nein
nein
nein
-
ja
ja
nein
nein
x
ja (Bordsteinradweg)
ja
ja
nein
nein
x
3533
7217
130
10880
nein
nein
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Anlage 10: Anlagen des rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL)
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Anlage 11: Maßnahmen alter NVP
Maßnahme
Umsetzung
Bemerkung
ÖPNV-Erschließungs- und Verbindungsqualität
Einrichtung einer neuen Bushaltestelle Berliner
Ring
zurückgestellt
Aufgrund Anforderungen des
Landesbetriebs u.a. an die
Barrierefreiheit wurde die
Maßnahme zu teuer
Anbindung von Berufs- und weiterführenden Schulen an die euregiobahn
-
nicht weiterverfolgt
Verlängerung Linie 34 in Brand
2008
Durchbindung bis Haltestelle
Brand
Ausbau euregiobahn, 3./4. Stufe
geänderte
Planung
Ringschluss Alsdorf - Merzbrück - Stolberg bis Mitte 2016
Ausbau des Bahnhaltepunktes Schanz
2004
Abstimmung des Erschließungsverkehrs mit den
Schnell- und Regionalbuslinien im Südraum
Aachens
in Planung
Bedarfskonzept Aachener Süden, Eifelkonzept
Räumliche und zeitliche Abstimmung von Bus- und
Schienenverkehr am Bahnhaltepunkt Eilendorf
geplant
Optimierung wird im Rahmen
des Bahnhofsumbaus angestrebt
Anbindung Verlautenheide an den Bahnhaltepunkt
EiIendorf
2009
Linie 57
Räumliche und zeitliche Abstimmung von Bus- und
Schienenverkehr am Haltepunkt Schanz
-
Verknüpfung in SVZ am Hbf
und Bushof
Neue Haltestelle "Kesselstraße" (Lichtenbusch)
2010
Kornelimünster West / Schleckheimer Str.:
Verlegung Linie 55 oder 65
zurückgestellt
Die Breiten der Erschließungsstraßen lassen Linienverkehr
nicht zu
Tangentialverbindung Haaren - Eilendorf - Brand
2010
2 Fahrten/Tag Eilendorf Brand
Busverbindung Aachen - Avantis - Heerlen
geänderte
Planung
Busanbindung AC Hbf - Avantis
wurde eingerichtet, Planfeststellungsverfahren Schiene
noch offen
Zusätzliche Haltestelle Gewerbegebiet Schlottfeld
/ Im Süsterfeld
2011
Bedienung durch die Linien 7,
24, 70, 80, 173
Erreichbarkeit des Gewerbegebietes Camp Pirotte
(Gewerbepark Brand) durch Verlegung Linie 34
-
bisher kein Bedarf
Gewerbegebiet Pascalstraße (Oberforstbach):
Beschleunigung der Reisezeit
Linien 36 und 70, Haltestelle
r-
Anbindung Gewerbegebiet Eilendorf Süd an Eilendorf
Prüfung im Zusammenhang mit
einem Stadtteilbus Eilendorf
erfolgte, derzeit nicht finanzierbar
Prüfung eines Achsenkreuzes Peterstr. / Blondelstr.
2013
im Busnetz 2015+ beschlossen
Anpassung von Buslinien an die Regionalbahn
im Busnetz 2015+ geprüft
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Maßnahmen
Umsetzung
Bemerkung
Qualität der Infrastruktur
Anschlusssicherung durch RBL bei allen Unternehmern
Bei ASEAG, deren Subunternehmer sowie RVE ist RBL vorhanden
Reisezeitverkürzung auf der Trierer Straße, RBL /
LSA-Beeinflussung, Koordination mit SüdostKorridor
RBL-Planung auf der Trierer
Str. umgesetzt
Reisezeitverkürzung zwischen Monschau und
Aachen durch Schnellbuslinie
in Planung
Neue SB66 im Rahmen des
Eifelkonzeptes 2018
Reisezeitverkürzung zwischen Alsdorf / Würselen
und Aachen durch Ausbau der euregiobahn,
4. Stufe
zurückgestellt
Aufschaltung der LSA-Beeinflussung an allen bereits ausgestatteten LSA
Ausstattung weiterer LSA mit RBL
Daueraufgabe
Erweiterung der Busspuren
Umwelttrasse Pauwelsstraße,
Willy-Brandt-Platz, Wüllnerstraße
Haltestellengestaltung und Zugangssicherung:
Umsetzung bereits förderfähiger Maßnahmen
Errichtung weiterer Fahrgastunterstände
Das vertragliche Kontingent ist
ausgeschöpft.
Bahnhof AC-Rothe Erde: Verlegung der Bushaltestellen, Einbau eines Personenaufzugs, Öffnung
des Fußgängertunnels
2008
Umgestaltung Bahnhof + Umfeld
Bahnhof AC-West: barrierefreier Zugang
in Planung
Bahnhaltepunkt Eilendorf: Einrichtung einer B+RAnlage
2009
Einrichtung eines Bahnhaltepunktes in Richterich
in Planung
Optimierung des Verkehrsflusses an allen Bustrassen
Umsteigekonzepte für die Haltestellen Bushof,
Kaiserplatz, Bf. Rothe Erde, Hansemannplatz und
Normaluhr
zurückgestellt
P+R-Plätze für Haltepunkte der euregiobahn
-
Anlage neuer B+R-Plätze
in Planung
Anlage eines Mitfahrerparkplatzes an der Trierer
Straße / Debyestraße
zurückgestellt
8 Fahrradboxen wurden errichtet
Daueraufgabe
für Haltepunkte in Aachen
nicht aktuell
Geänderte Verwertungsabsicht
des Geländes
Umstellung der Busflotte auf schwefelfreien Diesel
Ausstattung der Busse mit Abgasfiltern
Nutzung alternativer Antriebstechniken
in Umsetzung
Bei der ASEAG Umrüstung aller
Fahrzeuge bis 2016
Machbarkeitsstudie Elektrobusse wird erarbeitet
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Maßnahmen
Umsetzung
Bemerkung
Qualität von Tarif, Vertrieb und Service
Anerkennung von Zeitfahrscheinen zwischen
Eupen und Aachen
Übergangstarife zwischen belgischen, niederländischen und deutschen Linien
Einführung des Regionaltarifs NRW
Einführung eines bargeldlosen Zahlungsmodus
2012
Handyticket
Zusätzliche Fahrscheinautomaten und Entwerter
an den Haltestellen
-
nicht mehr aktuell
Elektronische Fahrscheindrucker und Entwerter im
Bus
Mehrfahrkarten im Bus und an Automaten
Euregioticket: zeitliche und räumliche Möglichkeiten ausdehnen
Einführung eines Einkaufstickets
()
2006 Jojo-Ticket
Ausbau einer verkehrsmittelumfassenden Mobilitätsberatung mit Integration von Fahrplaninformationen für Belgien, Niederlande und andere Verkehrsverbünde
2011
Euregionales InternetMobilitätsplattform
www.mobility-euregio.com in
vier Sprachen
Optimierung der EDV-gestützten Fahrplanauskunft, Einbeziehung anderer Verbünde (auch im
Ausland)
()
Internet-Fahrplanauskunft
wurde überarbeitet
Offensive Vermarktung des Jobticketangebots
Ziel im Luftreinhalteplan 2009,
15.000 Jobtickets, wurde erreicht
Anpassung der Schulanfangszeiten
()
Untersucht, Umsetzung im
Ergebnis zurückgestellt, allerdings Anpassung der Anfangszeiten bei der RWTH
Ausweitung der Niederflurtechnik auf alle Fahrzeuge im Linienbetrieb
bei allen deutschen Verkehrsunternehmen umgesetzt
Ausstattung aller Fahrzeuge mit Rampenanlagen
Anpassung der Haltestellen an
die Niederflurtechnik
Anlage 12: Prioritätenliste Ausbau von Haltestellen
Barrierefreier Umbau an Bushaltestellen
Prioritätenliste
Stand: 03/2015
Lfd
Nr
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Haltestellenname
Fahrtrichtung
Straße
Linien
Liebigstraße
Liebigstraße
Augustastraße
Halifaxstraße
Hansemannplatz
Karlsgraben
Karlsgraben
Schanz (Vaalser Straße)
Schanz (Vaalser Straße)
Eurogress / Spielkasino
Haaren Markt
Haaren Markt
Arbeitsagentur
Haaren
Bushof
Normaluhr
Bushof
Haaren
Bushof
Schanz
Bushof
Vaals
Kaiserplatz / Hbf
Aachen
Kaninsberg
Laurensberg
Jülicher Str.
Jülicher Str.
Wilhelmstr.
Ahornstr.
Jülicher Str.
Löhergraben
Jakobstr.
Vaalser Str.
Vaalser Str.
Monheimsallee
Alt-Haarener Str.
Alt-Haarener Str.
Roermonder Str.
14
Bahnhof Rothe Erde
Bushof
Trierer Str.
15
16
17
Bahnhof Rothe Erde
Elsassstraße
Elsassstraße
Brand
Bushof
Brand
Trierer Str.
Adalbertsteinweg
Adalbertsteinweg
18
Scheibenstraße
Bushof
Adalbertsteinweg
19
Scheibenstraße
Brand
Adalbertsteinweg
20
21
22
Schanz
Schanz
Schanz
Preusweg
Lochnerstraße /
Hauptbahnhof
Jakobstr.
Boxgraben
Boxgraben
23
Aachen Bushof H.10
Elisenbrunnen
Peterstr.
24
Aachen Bushof H.11
Elisenbrunnen
Peterstr.
25
Aachen Bushof H.12
Hansemannplatz
Peterstr.
26
27
28
29
30
31
Aachen Bushof H.13
Aachen Bushof H.14
Aachen Bushof H.15
Elisenbrunnen H.1
Elisenbrunnen H.2
Elisenbrunnen H.3
Hansemannplatz
Ponttor
Elisenbrunnen
Bushof
Bushof
Theater
Peterstr.
Kurhausstr.
Kurhausstr.
Peterstr.
Peterstr.
Peterstr.
32
Elisenbrunnen H.4
Hauptpost
Peterstr.
33
34
35
Halifaxstraße
Halifaxstraße
Halifaxstraße
Campus Melaten Halifaxstr.
Bushof
Halifaxstr.
Melaten
Ahornstr.
36
Hansemannplatz
Bushof
Peterstr.
37
Driescher Gässchen
Ponttor
Pontdriesch
38
39
Driescher Gässchen
Ponttor
Templergraben
Malteserstr.
40
Ponttor
Bushof
Bushof
Laurensberg /
Bastei
41
Brand
Aachen
Trierer Str.
42
Brand
Kornelimünster
Trierer Str.
43
Brand
Stolberg
Freunder Landstr.
1er, 16, 46, 52, 70, SB11
1er, 16, 46, 52, 70, SB11
3B, 13B, 36
12, 22, 23, 75
1er, 16, 34, 41, 46, 51, 52,
5er, 12, 22, 23, 24
5er, 4, 24
5, 25, 35, 45, 55, 75
5, 25, 35, 45, 50, 55, 75
3B, 13B, 57
1, 11, 16, 21, 30, 46
1, 11, 16, 21, 30, 46
17, 27, 37, 47, 77, 147
5er, 34, 41, 57, 66, 68, 70,
73, 125, 135, 173
5er, 34, 41, 57, 66, 68, 70,
2er, 5er, 41, 66, 68, 70, 73
5er, 41, 66, 68, 70, 73
2er, 5er, 23, 43, 66, 68, 73,
125, 135, 173
2er, 5er, 23, 43, 66, 68, 73,
125, 135, 173
4, 24
3B, 13B, 103
3A, 13A, 103, Veolia50
1, 2, 11, 16, 21, 32, 34, 46,
53, 57
5, 12, 15, 22, 23, 25, 35, 45,
2er, 5er, 23, 43, 73, 125,
135, 173
1, 11, 16, 21, 34, 46, 57
4, 7er, 24, 33, 44, 73, 147,
4, 7, 27, 33, 37, 44, 77
1er, 2er, 5er, 16, 23, 34, 46,
7er, 14, 24, 32, 33, 44, 53,
7, 14, 27, 33, 34, 37, 57
1er, 2er, 5er, 16, 23, 24, 32,
44, 46, 53, SB63
33, 73, 75, 103
33, 73, 103
12, 22, 23
1er, 16, 34, 41, 46, 51, 52,
57, SB11
3B, 7er, 13B, 24, 33, 44, 47,
73, 147, 173
4, 7er, 24, 33, 44, 47, 73,
7er, 24, 33, 44, 73, 147, 173
3B, 7er, 13B, 24, 33, 44, 73,
147, 173
15, 25, 34, 35, 43, 50, 55,
65, 66, 68, 125, 135, 173
5, 15, 35, 45, 55, 65, 66, 68,
135
25, 125
44
Talbot
Haaren
Jülicher Str.
1er, 16, 46, 52, 70, SB11
Pontstr.
DFI- Fahrten
Einsteiger Aussteiger Bemerkungen
Anlag / Tag
215
150
470
210
400
130 Nachrüstung Leitelemente
125
210
300
80
x
325
ca. 1000
300 Nachrüstung Leitelemente
x
240
ca. 1000
ca. 700
x
300
ca. 750
ca. 900
x
140
ca. 350
ca. 250 Nachrüstung Leitelemente
x
200
ca. 270
ca. 500 Nachrüstung Leitelemente
165
170
250 4 cm Bordstein
x
140
ca. 1000
300
160
450
ca. 1000
145
170
600
Arbeitspaket
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
x
340
1650
1130 Nachrüstung Leitelemente
2
x
305
400
245
1030
>1000
>1000
1320 Nachrüstung Leitelemente
>1000
>1000
2
2
2
475
1690
1660
2
470
2040
1870 Nachrüstung Leitelemente
2
100
125
190
125
230
90
440 Nachrüstung Leitelemente
Nachrüstung Leitelemente
2
2
2
x
210
>1000
>1000 Nachrüstung Leitelemente
2
x
215
>1000
>1000 Nachrüstung Leitelemente
2
x
280
>1000
>1000 Nachrüstung Leitelemente
2
x
x
x
x
x
x
145
420
420
575
275
180
>1000
>1000
>1000
>1000
>1000
>1000
>1000
>1000
>1000
>1000
>1000
>1000
Nachrüstung Leitelemente
Nachrüstung Leitelemente
Nachrüstung Leitelemente
Nachrüstung Leitelemente
Nachrüstung Leitelemente
Nachrüstung Leitelemente
2
2
2
2
2
2
x
670
>1000
>1000 Nachrüstung Leitelemente
2
130
115
70
230
>1000
>1000
140
3
3
3
365
200
>1000
3
x
400
850
x
470
360
950
ca. 700
750
>1000
3
3
x
400
>1000
>1000
3
x
190
1040
580 Nachrüstung Leitelemente
3
185
320
720 Nachrüstung Leitelemente
3
45
400
340
3
215
110
370
3
x
1200 Nachrüstung Leitelemente
3
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Anlage 13: Verbundtarif für den Aachener Verkehrsverbund (Preisstand: Januar 2015)
NVP Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Anlage 14: Linienangebot Stadt Aachen 2015
NVP - Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Linie
Linie
Aufgabe
1
Regionalbus
2
Stadtbus
3A
Stadtbus
3B
Stadtbus
4
Stadtbus
5
Stadtbus
7
Stadtbus
11
Regionalbus
12
Regionalbus
13 A
Stadtbus
13 B
Stadtbus
14
Regionalbus
15
Stadtbus
16
Stadtbus
17
Stadtbus
SB20/
220
Schnellbus
Grundtakt / Fahrtenzahl als Summe beider Fahrtrichtungen
mo-fr
sa
so
Linienweg
Lintert - AC Bushof - AC Haaren - AC Verlautenheide - ST
Mühlener Bf - ST Schevenhütte
Eilendorf - AC Bushof - Preuswald
Uniklinik - Schanz - AC Hbf - Kaiserplatz - Ponttor Westbahnhof - Campus Melaten - Uniklinik
Uniklinik - Campus Melaten - Westbahnhof - Ponttor Kaiserplatz - AC Hbf - Schanz - Uniklinik
Uniklinik/Weststraße - Hanbruch - Preusweg - Markt
(Judengasse) - AC Bushof - Kaiserplatz
Uniklinik - Westfriedhof - AC Bushof - Driescher Hof - Brand
Schulzentrum - Brand
Diepenbenden - AC Bushof - Westbahnhof - Laurensberg Richterich
AC Schmithof - AC Walheim - AC Lichtenbusch- AC Hbf - AC
Bushof - AC Haaren - WÜ Kaninsberg - WÜ Weiden - AL
Mariadorf - AL Hoengen
Campus Melaten - AC Muffet - AC Bushof - Eilendorf - ST
Münsterbusch - ST Mühlener Bf - ST Donnerberg
Ponttor - Technische Hochschule - Schanz - AC Hbf Kaiserplatz - Ponttor
Ponttor - Kaiserplatz - AC Hbf - Schanz - Technische
Hochschule - Ponttor
AC Bushof - AC Hbf - Diepenbenden - (B Hauset) - B
Eynatten - (B Raeren) - B Eupen Bushof
AC Elisenbrunnen - AC Bushof - AC Brand - ST Breinig -ST
Vicht - ST Mausbach
AC Hbf - AC Bushof - Verlautenheide - WÜ Gewerbegebiet
Aachener Kreuz - WÜ Kaninsberg
AC Bushof - AC Laurensberg - AC Richterich- (HZ Bank) - AC
Horbach - AC Locht
AC Bushof - (Mariadorf -Aldenhoven) - Jülich Forschungszentrum
vor 6.00
6:00 20:00
nach 20:00
NVZ
SVZ
4 Fahrten
60 Min
10 Fahrten
60 Min
60 Min
60 Min
6 Fahrten
15 Min
18 Fahrten 15/30 Min
30 Min
30 Min
2 Fahrten
15 Min
8 Fahrten
15/30 Min
30 Min
30 Min
3 Fahrten
15 Min
7 Fahrten
15/30 Min
30 Min
30 Min
5 Fahrten
15 Min
15 Fahrten 15/30 Min
30 Min
30 Min
-
30 Min
30 Min
-
-
60 Min
-
60 Min
30/60 Min
60 Min
60 Min
30/60 Min
30/60 Min
6 Fahrten
5 Fahrten
8 Fahrten
-
22 Fahrten 10 Fahrten
30 Min
6 Fahrten
15/30 Min 11 Fahrten 15/30 Min
-
15 Min
-
15 Min
-
-
-
15 Min
-
15 Min
-
-
-
30 Min
9 Fahrten
30/60 Min
60 Min
60 Min
-
60 Min
ALT
ALT
ALT
-
2 Fahrten
30/60 Min
-
8 Fahrten
-
-
ALT
8 Fahrten
-
ALT
-
-
2 Fahrten
60 Min
6 Fahrten
-
-
-
21
Regionalbus
AC Waldfriedhof - AC Hbf - AC Bushof - WÜ Parkhotel -WÜ
Bardenberg - HZ Bahnhof (- HZ Merkstein - Palenberg Bf)
6 Fahrten
15/30 Min 12 Fahrten
30 Min
60 Min
60 Min
22
Regionalbus
Campus Melaten - AC Muffet - AC Elisenbrunnen - AC
Bushof - AC Eilendorf - ST Atsch - ST Mühlener Bf
2 Fahrten
30/60 Min
60 Min
120 Min
120 Min
23
Stadtbus
(Campus Melaten) - Hörn - Muffet - AC Bushof - Hüls
10 Fahrten 17 Fahrten 20 Fahrten 20/30 Min
30 Min
30 Min
24
Regionalbus
3 Fahrten
30 Min
10 Fahrten 30/60 Min
60 Min
60 Min
25
Regionalbus
6 Fahrten
30 Min
13 Fahrten 30/60 Min
60 Min
60 Min
27
Stadtbus
2 Fahrten
30/60 Min
2 Fahrten
+ ALT
60 Min
ALT
ALT
30
Stadtbus
-
28 Fahrten
-
-
-
-
32
Stadtbus
-
30/60 Min
-
-
-
-
33
Stadtbus
8 Fahrten
15 Min
14 Fahrten 15/30 Min
30 Min
30 Min
34
Regionalbus
5 Fahrten
30 Min
6 Fahrten
30/60 Min
-
-
35
Regionalbus
2 Fahrten
30/60 Min
8 Fahrten
60 Min
120 Min
120 Min
36
Stadtbus
-
7 Fahrten
1 Fahrt
-
-
120 Min
37
Stadtbus
-
60 Min
ALT
60 Min
ALT
ALT
41
Stadtbus
-
60 Min
7 Fahrten
60 Min
120 Min
60 Min
43
Stadtbus
1 Fahrt
15/30 Min
-
-
-
-
44
Schnellbus
60 Min
60 Min
45
Stadtbus
30 Min
30 Min
46
Stadtbus
120 Min
120 Min
47
Regionalbus
30 Min
30 Min
50
50 NL
Regionalbus
Schnellbus
30 Min
30 Min
51
Regionalbus
30 Min
30 Min
52
53
Regionalbus
Stadtbus
60 Min
-
60 Min
-
B Kelmis - Preusweg - AC Bushof - Westbahnhof Laurensberg
NL Vaals - Westfriedhof - AC Bushof - AC Brand - ST
Büsbach- ST Mühlener Bf - ST Atsch
AC Diepenbenden - AC Bushof - AC Laurensberg - AC
Vetschau - AC Richterich - HZ Bank
(Vaals Grenze - Hanbruch -) Preusweg - Ronheider Weg Burtscheid - Adenaueralleee - Fringsgraben - Hüls Polizeipräsidium - Süsterau
Uniklinik - Hanbruch - Preusweg - AC Bushof
Fuchserde - Beverau - AC Bushof - Westbahnhof - Hörn Campus Melaten - Uniklinik - Kullen - NL Vaals
AC Brand - Gewerbegebiet Eilendorf - AC Bushof - AC
Grüner Weg - HZ Kohlscheid - NL Kerkrade
AC Vaals Grenze - AC Bushof - AC Brand - AC Walheim - ST
Breinig
AC Bushof - Kaiserplatz - Burtscheid - Schleckheim
Diepenbenden - AC Bushof - Laurensberg - Orsbach Lemiers
AC Bushof - Europaplatz - Bf Rothe Erde - Tierpark - Lintert Schleckheim - Walheim - Sief
(Brand - Gewerbegebiet Eilendorf Süd -) Hüls - AC Bushof
7 Fahrten
AC Hbf - AC Bushof - Laurensberg - Richterich - Horbach 30 Min
8 Fahrten
30 Min
NL Kerkrade - NL Heerlen
Uniklinik - Kullen - Westfriedhof - AC Bushof - Driescher Hof
6 Fahrten 15/30 Min 18 Fahrten
30 Min
- Brand Schulzentrum - Brand
Walheim - Sief - Lichtenbusch - Burtscheid - AC Hbf - AC
1 Fahrt
60 Min
7 Fahrten
60 Min
Bushof - Haaren - Verlautenheide
AC Bushof - Laurensberg - Richterich - HZ Kohlscheid - HZ
10 Fahrten
15 Min
20 Fahrten
30 Min
Bf - HZ Merkstein
Eilendorf - Brand
2 Fahrten
AC Hbf - Vaals - Gulpen - Maastricht
2 Fahrten 15/30 Min 18 Fahrten 15/30 Min
AC Bushof - AC Tivoli - Würselen - Alsdorf - Baesweiler 7 Fahrten
15 Min
21 Fahrten
15 Min
Setterich
AC Bushof - EW Bushof - EW Vöckelsberg / (Hücheln)
3 Fahrten
30 Min
12 Fahrten
30 Min
Ronheider Weg - Habsburgerallee - AC Bushof
19 Fahrten
-
Anlage 14: Linienangebot Stadt Aachen 2015
NVP - Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Linie
Linie
Aufgabe
55
Stadtbus
57
Regionalbus
SB63
Schnellbus
65
Stadtbus
66
Regionalbus
67
68
Regionalbus
Regionalbus
70
Stadtbus
73
Stadtbus
74
Regionalbus
75
Stadtbus
77
Stadtbus
80
Regionalbus
103
Schnellbus
125
Schnellbus
135
147
Schnellbus
Schnellbus
151
Schnellbus
173
Schnellbus
N1
Nachtexpress
N2
Nachtexpress
N3
Nachtexpress
N4
Nachtexpress
N5
Nachtexpress
N6
Nachtexpress
N7
Nachtexpress
N8
Nachtexpress
Anruf-SammelTaxi
Stand Juli 2015
ASA
Grundtakt / Fahrtenzahl als Summe beider Fahrtrichtungen
mo-fr
sa
so
Linienweg
Vaals Grenze - Westfriedhof - AC Bushof - Brand Niederforstbach - Kornelimünster - Schleckheim Lichtenbusch
AC Verlautenheide/Eilendorf Am Tunnel - AC Eilendorf Bf AC Bushof - AC Soers - HZ Kohlscheid - HZ Bf - HZ Merkstein
Industriegebiet
AC Bushof - AC Hbf - Roetgen - Simmerath - Vogelsang Schleiden
Walheim - Schleckheim - Kornelimünster - Niederforstbach Brand - AC Bushof - Elisenbrunnen
AC Bushof - Brand - Walheim - Roetgen - Konzen Monschau
Walheim - Venwegen - Rott - Roetgen
AC Bushof - Roetgen - Simmerath - Ruhrberg
Vaals Grenze - Uniklinik - Laurensberg - Richterich Polizeipräsidium - Elsassstraße - Lintert - Schleckheim Pascalstraße/Walheim
Uniklinik - Campus Melaten - Hörn - AC Westbahnhof Ponttor - AC Bushof - Bf Rothe Erde
AC Hbf - AC Bushof - AC Westbahnhof - Gewerbegebiet
AVANTIS
Hörn Kastanienweg - Weststraße - AC Bushof
Diepenbenden - AC Bushof - Laurensberg - Richterich
Schönau
Uniklinik - Laurensberg - Richterich - HZ Kohlscheid
Waldfriedhof - AC Hbf - Schanz - Uniklinik - Campus
Melaten - Westbahnhof
AC Elisenbrunnen - AC Bushof - AC Bf Rothe Erde - Brand ST Büsbach - ST Mühlener Bf
Elisenbrunnen - AC Bushof - Brand - Walheim - Hahn
AC Bushof - HZ Kohlscheid - HZ Bf - HZ Merkstein
AC Bushof - AC Tivoli - Würselen - Alsdorf - Baesweiler Setterich
Uniklinik - Campus Melaten - Hörn - AC Westbahnhof Ponttor - AC Bushof - Bf Rothe Erde - Brand
Elisenbrunnen - AC Bushof -Driescher Hof - Brand Kornelimünster - Walheim - Schleckheim - Burtscheid Elisenbrunnen
Elisenbrunnen - AC Bushof - Ponttor - Westbahnhof Laurensberg - Richterich - Horbach - Locht
Elisenbrunnen - AC Bushof - Haaren - Verlautenheide Würselen - Bardenberg - Herzogenrath - Merkstein
AC Bushof - Elisenbrunnen - AC Bushof - Ponttor Westbahnhof - Hörn - Kullen - NL Vaals Heuvel
AC Bushof - Elisenbrunnen - AC Hbf - Burtscheid Lichtenbusch - Schleckheim - Niederforstbach - Brand - AC
Hbf - Elisenbrunnen
AC Elisenbrunnen- AC Bushof - HZ Kohlscheid - WÜ
Bardenberg - WÜ Morsbach - WÜ Mitte - WÜ Kaninsberg
AC Bushof - Elisenbrunnen - Schanz - Hanbruch - Preusweg Preuswald - B Kelmis
AC Elisenbrunnen- AC Bushof - AC Eilendorf - ST
Münsterbusch - ST Mühlener Bf - ST Atsch - Eilendorf - AC
Bushof
vor 6.00
6:00 20:00
nach 20:00
NVZ
SVZ
4 Fahrten
30/60 Min
6 Fahrten
60 Min
120 Min
120 Min
7 Fahrten
30 Min
60 Min
30/60 Min
-
30/60 Min
6 Fahrten
120 Min
2 Fahrten
120 Min
1 Fahrt
30/60 Min
-
7 Fahrten
-
-
1 Fahrt
17 Fahrten
1 Fahrt
7 Fahrten
1 Fahrt
7 Fahrten
1 Fahrt
2 Fahrten
13 Fahrten
8 Fahrten
2 Fahrten
2 Fahrten
7 Fahrten
1 Fahrt
7 Fahrten
2 Fahrten
28 Fahrten
-
-
-
-
-
15/30 Min
-
-
-
-
1 Fahrt
ALT
-
ALT
-
-
-
-
11 Fahrten 30/60 Min
-
1Fahrt+
ALT
60 Min
1 Fahrt
30 Min
6 Fahrten
30/60 Min
60 Min
60 Min
-
11 Fahrten
-
-
-
-
-
5 Fahrten
-
-
-
-
-
7 Fahrten
-
-
-
-
-
4 Fahrten
22 Fahrten
-
-
-
-
-
4 Fahrten
-
-
-
-
-
14 Fahrten
-
-
-
-
-
-
3 Fahrten
3 Fahrten
-
-
3 Fahrten
3 Fahrten
-
-
3 Fahrten
3 Fahrten
-
-
3 Fahrten
3 Fahrten
-
-
3 Fahrten
3 Fahrten
-
-
3 Fahrten
3 Fahrten
-
-
3 Fahrten
3 Fahrten
-
-
3 Fahrten
3 Fahrten
1 Fahrt
Anlage 15: Linienangebot Stadt Aachen Zielkonzept 2018
NVP - Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Linie
Linie
Aufgabe
1
Regionalbus
2
Stadtbus
3A
Stadtbus
3B
Stadtbus
4
Stadtbus
5
Stadtbus
7
Stadtbus
11
Regionalbus
12
Regionalbus
13 A
Stadtbus
13 B
Stadtbus
14
Regionalbus
15
Stadtbus
16
Stadtbus
17
Stadtbus
SB20/ 220
Schnellbus/
Regionalbus
21
Regionalbus
22
Regionalbus
23
Stadtbus
24
Regionalbus
25
Regionalbus
27
Stadtbus
30
Stadtbus
32
Stadtbus
33
Stadtbus
34
Regionalbus
35
Regionalbus
36
Stadtbus
37
Stadtbus
41
Stadtbus
43
Stadtbus
44
Schnellbus
45
Stadtbus
46
Stadtbus
47
Regionalbus
50
Regionalbus
50/150 NL*) Schnellbus
51
Regionalbus
52
Regionalbus
Grundtakt / Fahrtenzahl als Summe beider Fahrtrichtungen
mo-fr
sa
so
Linienweg
Uniklinik - Süsterfeldstr. - Westbahnhof - AC Bushof - AC
Haaren - AC Verlautenheide - ST Mühlener Bf - ST
Schevenhütte
Eilendorf - AC Bushof - Preuswald
Uniklinik - Schanz - AC Hbf - Kaiserplatz - Ponttor Westbahnhof - Campus Melaten - Uniklinik
Uniklinik - Campus Melaten - Westbahnhof - Ponttor Kaiserplatz - AC Hbf - Schanz - Uniklinik
Uniklinik/Weststraße - Hanbruch - Preusweg - Markt
(Judengasse) - AC Bushof - Kaiserplatz
Uniklinik - Westfriedhof - AC Bushof - Driescher Hof - Brand
Schulzentrum - Brand
AC Bushof - Westbahnhof - Laurensberg - Richterich
AC Schmithof - AC Walheim - AC Lichtenbusch- AC Hbf - AC
Bushof - AC Haaren - WÜ Kaninsberg - WÜ Weiden - AL
Mariadorf - AL Hoengen
Campus Melaten - AC Muffet - AC Bushof - Eilendorf - ST
Münsterbusch - ST Mühlener Bf - ST Donnerberg
Ponttor - Technische Hochschule - Schanz - AC Hbf Kaiserplatz - Ponttor
Ponttor - Kaiserplatz - AC Hbf - Schanz - Technische
Hochschule - Ponttor
AC Bushof - AC Hbf - Diepenbenden - (B Hauset) - B
Eynatten - (B Raeren) - B Eupen Bushof
AC Elisenbrunnen - AC Bushof - AC Brand - ST Breinig -ST
Vicht - ST Mausbach
AC Hbf - AC Bushof - Verlautenheide - WÜ Gewerbegebiet
Aachener Kreuz - WÜ Kaninsberg
AC Bushof - AC Laurensberg - AC Richterich- (HZ Bank) - AC
Horbach - AC Locht
AC Bushof - (Mariadorf -Aldenhoven) - Jülich Forschungszentrum
AC Waldfriedhof - AC Hbf - AC Bushof - WÜ Parkhotel -WÜ
Bardenberg - HZ Bahnhof (- HZ Merkstein - Palenberg Bf)
Campus Melaten - AC Muffet - AC Elisenbrunnen - AC
Bushof - AC Eilendorf - ST Atsch - ST Mühlener Bf
(Campus Melaten) - Hörn - Muffet - AC Bushof - WillyBrandt-Platz - Hüls
B Kelmis - AC Bushof - Westbahnhof - Laurensberg
NL Vaals - Westfriedhof - AC Bushof - AC Brand - ST
Büsbach- ST Mühlener Bf - ST Atsch
Brand - Gewerbegebiet Eilendorf Süd - Normaluhr - AC
Bushof - AC Laurensberg - AC Vetschau - AC Richterich - HZ
Bank
(Vaals Grenze - Hanbruch -) Preusweg - Ronheider Weg Burtscheid - Adenaueralleee - Fringsgraben - Hüls Polizeipräsidium - Süsterau
Uniklinik - Hanbruch - Preusweg - AC Bushof
Fuchserde - Beverau - AC Bushof - Westbahnhof - Hörn Campus Melaten - Uniklinik - Kullen - NL Vaals
Diepenbenden - AC Bushof - AC Grüner Weg - HZ Kohlscheid
- NL Kerkrade
AC Vaals Grenze - AC Bushof - AC Brand - AC Walheim - ST
Breinig
AC Bushof - Kaiserplatz - Burtscheid - Schleckheim
Brand - Gewerbegebiet Eilendorf Süd - Normaluhr - AC
Bushof - Laurensberg - Orsbach - Lemiers
Laurensberg Rahe Im Ring - Westbahnhof - AC Bushof Europaplatz - Bf Rothe Erde - Tierpark - Lintert Schleckheim - Walheim
(Brand - Gewerbegebiet Eilendorf Süd -) Hüls - Willy-BrandtPlatz - AC Bushof
AC Hbf - AC Bushof - Laurensberg - Richterich - Horbach NL Kerkrade - NL Heerlen
Uniklinik - Kullen - Westfriedhof - AC Bushof - Driescher Hof Brand Schulzentrum - Brand
UKA - Süsterfeldstr. - Westbahnhof - AC Bushof - Haaren Verlautenheide
AC Bushof - Laurensberg - Richterich - HZ Kohlscheid - HZ Bf
- HZ Merkstein
Eilendorf - Brand
AC Bushof (- Uniklinik) - Vaals - Gulpen - Maastricht
Lintert/ Siegel - AC Bushof - AC Tivoli - Würselen - Alsdorf Baesweiler - Setterich
AC Bushof - EW Bushof - EW Vöckelsberg / (Hücheln)
vor 6.00
6:00 20:00
nach 20:00
NVZ
SVZ
4 Fahrten
60 Min
10 Fahrten
60 Min
60 Min
60 Min
6 Fahrten
15 Min
18 Fahrten 15/30 Min
30 Min
30 Min
2 Fahrten
15 Min
8 Fahrten
15/30 Min
30 Min
30 Min
3 Fahrten
15 Min
7 Fahrten
15/30 Min
30 Min
30 Min
5 Fahrten
15 Min
15 Fahrten 15/30 Min
30 Min
30 Min
-
30 Min
30 Min
-
-
60 Min
-
60 Min
30/60 Min
60 Min
60 Min
15/30 Min 11 Fahrten 15/30 Min
30/60 Min
30/60 Min
6 Fahrten
5 Fahrten
8 Fahrten
-
22 Fahrten 10 Fahrten
30 Min
6 Fahrten
-
15 Min
-
15 Min
-
-
-
15 Min
-
15 Min
-
-
-
30 Min
9 Fahrten
30/60 Min
60 Min
60 Min
-
60 Min
ALT
ALT
ALT
-
2 Fahrten
30/60 Min
-
8 Fahrten
-
-
ALT
8 Fahrten
-
ALT
-
-
2 Fahrten
60 Min
6 Fahrten
-
-
-
6 Fahrten
15/30 Min 12 Fahrten
30 Min
60 Min
60 Min
2 Fahrten
30/60 Min
7 Fahrten
60 Min
120 Min
120 Min
10 Fahrten 17 Fahrten 20 Fahrten 20/30 Min
30 Min
30 Min
3 Fahrten
30 Min
10 Fahrten 30/60 Min
60 Min
60 Min
6 Fahrten
30 Min
13 Fahrten 30/60 Min
60 Min
60 Min
5 Fahrten
30/60 Min
5 Fahrten
+ ALT
60 Min
ALT
ALT
-
28 Fahrten
-
-
-
-
-
-
-
-
30 Min
30 Min
30/60 Min
-
-
8 Fahrten
60 Min
120 Min
120 Min
1 Fahrt
-
-
120 Min
60 Min
ALT
60 Min
ALT
ALT
-
30 Min
7 Fahrten
60 Min
120 Min
60 Min
1 Fahrt
15/30 Min
-
-
-
-
-
30 Min
8 Fahrten
30 Min
60 Min
60 Min
15/30 Min 18 Fahrten
30 Min
30 Min
30 Min
60 Min
7 Fahrten
60 Min
120 Min
120 Min
10 Fahrten
15 Min
20 Fahrten
30 Min
30 Min
30 Min
-
2 Fahrten
-
-
-
-
15/30 Min 18 Fahrten 15/30 Min
30 Min
30 Min
-
30/60 Min
8 Fahrten
15 Min
14 Fahrten 15/30 Min
2 Fahrten
30 Min
3 Fahrten
2 Fahrten
30/60 Min
-
7 Fahrten
-
6 Fahrten
1 Fahrt
2 Fahrten
7 Fahrten
15 Min
21 Fahrten
15 Min
30 Min
30 Min
3 Fahrten
30 Min
12 Fahrten
30 Min
60 Min
60 Min
Anlage 15: Linienangebot Stadt Aachen Zielkonzept 2018
NVP - Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015
Linie
Linie
Aufgabe
53
Stadtbus
55
Stadtbus
57
Regionalbus
SB63
65
SB66
Schnellbus
Stadtbus
Schnellbus
66
67
68
Regionalbus
70
Stadtbus
73
Stadtbus
74
Regionalbus
75
Stadtbus
77
Stadtbus
80
Regionalbus
103
Schnellbus
125
Schnellbus
135
147
Schnellbus
Schnellbus
151
Schnellbus
173
Schnellbus
N1
Nachtexpress
N2
Nachtexpress
N3
Nachtexpress
N4
Nachtexpress
N5
Nachtexpress
N6
Nachtexpress
N7
Nachtexpress
N8
Nachtexpress
ASA
Anruf-SammelTaxi
Grundtakt / Fahrtenzahl als Summe beider Fahrtrichtungen
mo-fr
sa
so
Linienweg
Ronheider Weg - Habsburgerallee - AC Bushof
Vaals Grenze - Westfriedhof - AC Bushof - Brand Niederforstbach - Kornelimünster - Schleckheim Lichtenbusch
AC Diepenbenden - AC Bushof - AC Soers - HZ Kohlscheid HZ Bf - HZ Merkstein Industriegebiet
AC Bushof - AC Hbf - Roetgen - Simmerath
Walheim - Schleckheim - Kornelimünster - Niederforstbach Brand - AC Bushof - Elisenbrunnen
AC Bushof - Brand - Walheim - Roetgen - Imgenbroich Monschau
durch SB66 ersetzt
Walheim - Venwegen - Rott - Roetgen
durch SB66 ersetzt
Vaals Grenze - Uniklinik - Laurensberg - Richterich Polizeipräsidium - Elsassstraße - Lintert - Schleckheim Pascalstraße/Walheim
Uniklinik - Campus Melaten - Hörn - AC Westbahnhof Ponttor - AC Bushof - Willy-Brandt-Platz - Bf Rothe Erde
AC Hbf - AC Bushof - Westbahnhof - Gewerbegebiet
AVANTIS
Hörn Kastanienweg - Weststraße - AC Bushof
AC Verlautenheide/Eilendorf Bf - AC Eilendorf - AC Bushof Laurensberg - Richterich Schönau
Uniklinik - Laurensberg - Richterich - HZ Kohlscheid
Waldfriedhof - AC Hbf - Schanz - Uniklinik - Campus
Melaten - Westbahnhof
AC Elisenbrunnen - AC Bushof - Willy-Brandt-Platz - AC Bf
Rothe Erde - Brand - ST Büsbach - ST Mühlener Bf
Elisenbrunnen - AC Bushof - Brand - Walheim - Hahn
AC Bushof - HZ Kohlscheid - HZ Bf - HZ Merkstein
AC Bushof - AC Tivoli - Würselen - Alsdorf - Baesweiler Setterich
Uniklinik - Campus Melaten - Hörn - AC Westbahnhof Ponttor - AC Bushof - Willy-Brandt-Platz - Bf Rothe Erde Brand
Elisenbrunnen - AC Bushof -Driescher Hof - Brand Kornelimünster - Walheim - Schleckheim - Burtscheid Elisenbrunnen
Elisenbrunnen - AC Bushof - Ponttor - Westbahnhof Laurensberg - Richterich - Horbach - Locht
Elisenbrunnen - AC Bushof - Haaren - Verlautenheide Würselen - Bardenberg - Herzogenrath - Merkstein
AC Bushof - Elisenbrunnen - AC Bushof - Ponttor Westbahnhof - Hörn - Kullen - NL Vaals Heuvel
AC Bushof - Elisenbrunnen - AC Hbf - Burtscheid Lichtenbusch - Schleckheim - Niederforstbach - Brand - AC
Hbf - Elisenbrunnen
AC Elisenbrunnen- AC Bushof - HZ Kohlscheid - WÜ
Bardenberg - WÜ Morsbach - WÜ Mitte - WÜ Kaninsberg
AC Bushof - Elisenbrunnen - Schanz - Hanbruch - Preusweg Preuswald - B Kelmis
AC Elisenbrunnen- AC Bushof - AC Eilendorf - ST
Münsterbusch - ST Mühlener Bf - ST Atsch - Eilendorf - AC
Bushof
*) Aufgabenträgerschaft Provinz Limburg
Stand Juli 2015
vor 6.00
6:00 20:00
nach 20:00
NVZ
SVZ
-
19 Fahrten
-
-
-
-
4 Fahrten
30/60 Min
6 Fahrten
60 Min
120 Min
120 Min
5 Fahrten
30 Min
17 Fahrten 30/60 Min
60 Min
30/60 Min
-
30 Min
6 Fahrten
60 Min
120 Min
120 Min
1 Fahrt
30/60 Min
-
7 Fahrten
-
-
3 Fahrten
30 Min
5 Fahrten
60 Min
120 Min
120 Min
1 Fahrt
60 Min
3 Fahrten
120 Min
120 Min
2 Fahrten
28 Fahrten
-
-
-
-
-
15/30 Min
-
-
-
-
1 Fahrt
ALT
-
ALT
-
-
-
-
1 Fahrt
-
1Fahrt+
ALT
60 Min
4 Fahrten
30 Min
-
30/60 Min
60 Min
60 Min
-
11 Fahrten
-
-
-
-
-
5 Fahrten
-
-
-
-
-
7 Fahrten
-
-
-
-
-
4 Fahrten
22 Fahrten
-
-
-
-
-
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