Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
148089.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
16.06.15, 12:00
Aktualisiert
16.01.18, 16:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0121/WP17
öffentlich
16.06.2015
45/600
Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund von Streik in städtischen
Kindertagesstätten und in städtischen OGS-Maßnahmen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
24.06.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt, dass die Stadt Aachen allen betroffenen Eltern von Kindern in städtischen
Kindertageseinrichtungen und in städtischen OGS-Maßnahmen für den Monat Mai 2015 von den
Elternbeiträgen freistellt. Ausgenommen hiervon sind Eltern, deren Kinder eine Einrichtung besuchen,
die während des gesamten Arbeitskampfes keine streikbedingten Schließungen hatte.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 45/0121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.07.2015
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
PSP-Element 4-060101-901-9 SK 43210000 *1
PSP-Element 4-030101-807-8 SK 43210000 *2
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschrieb-
Ansatz 2016
ener Ansatz
ff.
2015
2016 ff.
-7.012.500*1
-6.732.500
-23.082.800
-23.082.800
-2.148.800*2
-2.108.800
-6.681.000
-6.681.000
0
0
0
0
0
-9.161.300
-8.841.300
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-29.763.800
-29.763.800
0
0
+ Verbesserung /
-
-320.000
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Deckung durch Einsparungen im Personalkostenverbund gegeben.
Vorlage FB 45/0121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.07.2015
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Durch die Arbeitskampfmaßnahmen im Rahmen der tariflichen Auseinandersetzung im Bereich des
kommunalen Sozial-und Erziehungsdienstes hat es beginnend mit dem 11.05.2015 mehrwöchige
streikbedingte Schließungen von städtischen Kindertageseinrichtungen und städtischen offenen
Ganztagsgrundschulen (OGS) gegeben.
Eine große Zahl der betroffenen Eltern nahm dies zum Anlass, bei der Verwaltung u.a. zu mindestens
eine Erstattung der Elternbeiträge wegen „Nichterfüllung des Betreuungsangebotes“ einzufordern.
Die Verwaltung hat bei allem Verständnis für die mit dem Streik einhergehende sehr schwierige
Situation für die betroffenen Kinder, Eltern und deren Familie diese Anträge abschlägig beschieden.
Dies vor dem Hintergrund, dass es zur Erstattung keine rechtliche Verpflichtung gibt und der
Verwaltung ein anderweitiger Beschluss des Rates bisher nicht vorliegt.
Losgelöst von der rechtlichen Würdigung der Anträge ist festzustellen, dass alle betroffenen Eltern
besonderen familiären und organisatorischen Belastungen ausgesetzt waren. Es erscheint aus Sicht
der Verwaltung unangemessen, zusätzlich für diesen Zeitraum Elternbeiträge zu fordern.
Die Belastung für die Eltern besteht nicht nur in der Notwendigkeit bei Schließung der
Kindertageseinrichtungen/OGS eine andere Betreuungsmöglichkeit suchen zu müssen. Auch bei
Nutzung von Notgruppen (in Stamm- oder Nachbareinrichtungen), der selbstorganisierten Übernahme
von Kindertageseinrichtungen und Organisation von privaten Betreuungssettings mussten die Eltern
zeitliche und inhaltliche Einschränkungen, erhebliche Wegezeiten bis hin zum eigenen Engagement in
Kauf nehmen.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf eine praktikable und möglichst konfliktarme
Umsetzung schlägt die Verwaltung vor, alle betroffenen Eltern mit Kindern in städtischen
Kindertageseinrichtungen oder städtischen OGS-Maßnahmen für den Monat Mai 2015 pauschal
vom Elternbeitrag freizustellen. Hiervon ausgenommen sollen die Eltern sein, deren Kinder
eine Einrichtung besuchen, die während des gesamten Streiks keinerlei streikbedingte
Ausfallzeiten hatten.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in der Regel (zum Teil täglich und
wöchentlich ändernd) sehr kurzfristig bekannt wurde, welche Kindertageseinrichtung streikbedingt
ganz oder teilweise geschlossen werden musste. Insoweit waren die Eltern gezwungen, sich täglich
über den aktuellen Stand zu informieren bzw. waren losgelöst von der tatsächlichen Öffnung der
Kindertagesstätte gezwungen, eine gesicherte anderweitige Betreuung zu suchen und zu
organisieren.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Beitragsfreistellung für den Monat Mai 2015
nur aufgrund des konkreten Tarifkonfliktes 2015 auf freiwilliger Basis und ohne Anerkennung einer
rechtlichen Verpflichtung erfolgen kann.
Betroffen sind ca. 4800 Beitragspflichtige in 57 Kindertageseinrichtungen und 8 offene
Ganztagsgrundschulen (OGS) der Stadt Aachen.
Aufgrund der Summe der betroffenen Einrichtungen und Beitragszahlern und der sich zum Teil
täglich verändernden Streiksituation in den einzelnen Einrichtungen ist es nicht umsetzbar und im
Gesamtkontext nicht sinnvoll, eine „tagesscharfe“ individuelle Abrechnung vorzunehmen.
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung einen pauschalen Erlass in Höhe eines Monatsbeitrages
vor.
Vorlage FB 45/0121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.07.2015
Seite: 3/4
Die Verwaltung geht hierbei von einem Beitragsvolumen in Höhe von bis zu 320.000 € (280.000 €
Kindertagesstätten und 40.000 € OGS) aus.
Diesem Ertragsverlust steht eine streikbedingte Personalkosteneinsparung gegenüber. Diese kann
zur Zeit noch nicht abschließend beziffert werden, da erst im Nachgang mitarbeiterscharf alle
Streikteilnahmen mit FB 11 abzurechnen sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese
„Einsparung“ höher ist, als der vorgenannte Ertragsverlust in Höhe von 320.000€.
An dieser Stelle darf nicht unerwähnt bleiben, dass hiervon losgelöst die verminderten
Personalausgaben insoweit relativiert werden müssen, da der Aufwand für die organisatorischen
Vorkehrungen im Kontext des Streikes sowie die erwarteten Mehraufwendungen aus den
Tarifsteigerungen bereits für das Haushaltsjahr 2015 haushaltsrelevant werden. Mögliche
Personalkosteneinsparungen sind grundsätzlich vorrangig hierfür heranzuziehen.
Die Verwaltung wird unmittelbar nach Beschlussfassung mit der Umsetzung beginnen, so dass die
betroffenen Eltern im Laufe der ersten Juliwoche Mitteilung über die auf sie entfallene Gutschrift für
den Monat Mai (auf der Basis der für Mai 2015 geltenden Beitragssatzung) erhalten, welche dann
verrechnet oder, sofern dieses nicht mehr möglich ist, erstattet wird.
In Abstimmung mit der Stadtkasse wird im Monat Juni bei den Eltern auf die Durchführung von Mahnund Vollstreckungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit streikbedingten Beitragsausfällen stehen,
verzichtet.
Vorlage FB 45/0121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.07.2015
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