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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
147841.pdf
Größe
728 kB
Erstellt
19.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:22

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0047/WP17 öffentlich 19.06.2015 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 20.05.2015 (öffentlicher Teil) Beratungsfolge: Datum TOP:__ Gremium Kompetenz Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung es Rates der Stadt vom 20.05.2015 (öffentlicher Teil). Anlage/n: Niederschrift vom 20.05.2015 (öffentlicher Teil) Vorlage FB 01/0047/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 1/1 1 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen 19. Juni 2015 Sitzungstermin: Mittwoch, 20.05.2015 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 19:15 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Rates, Rathaus Anwesende: Oberbürgermeister Marcel Philipp Ratsherr Simon Adenauer Ratsherr Harald Baal Ratsherr Sait Başkaya Ratsherr Manfred Bausch Ratsherr Friedrich Beckers Ratsfrau Ellen Begolli Ratsfrau Aida Beslagic Ratsherr Georg Biesing Ratsherr Peter Blum Ratsfrau Uschi Brammertz Ratsherr Holger Brantin Ratsfrau Gaby Breuer Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck Ratsherr Dieter Claßen Ratsherr Ferdinand Corsten Ratsherr Ralf Demmer Ratsherr Hans Leo Deumens Ratsfrau Elke Eschweiler «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 1/31 2 Ratsherr Achim Ferrari Ratsherr Wilfried Fischer Ratsherr Alexander Gilson Ratsfrau Sabine Göddenhenrich-Schirk Ratsfrau Ulla Griepentrog Ratsherr Wilhelm Helg Ratsherr Heiner Höfken Ratsfrau Rosa Höller-Radtke Ratsfrau Tina Hörmann Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby Bürgermeister Björn Jansen Ratsfrau Fabia Kehren Ratsfrau Eleonore Keller Ratsfrau Maria Keller Ratsherr Rolf Kitt Ratsherr Christian Krenkel Ratsherr Prof. Dr. Tobias Kronenberg Ratsherr Bernd Krott Ratsherr Manfred Kuckelkorn Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn Ratsfrau Lisa Lang Ratsfrau Dr. Elisabeth Lassay Ratsherr Jörg Hans Lindemann Ratsherr Boris Linden Ratsfrau Daniela Lucke Ratsherr Jochen Luczak Ratsfrau Iris Lürken Ratsherr Harro Mies Ratsherr Markus Mohr Ratsfrau Sigrid Moselage Ratsherr Hans Müller Ratsfrau Mara Müller Ratsherr Wolfgang Palm Ratsherr Jonas Paul Ratsherr Hermann Josef Pilgram «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 2/31 3 Ratsfrau Hildegard Pitz Ratsfrau Claudia Plum Ratsherr Norbert Plum Ratsherr Udo Pütz Ratsherr Michael Rau Ratsfrau Sibylle Reuß Ratsfrau Ye-One Rhie Bürgermeisterin Dr. Margrethe Schmeer Ratsherr Markus Schmidt-Ott Ratsherr Jürgen Schmitz Ratsherr Horst Schnitzler Ratsherr Michael Servos Ratsherr Karl-Heinz Starmanns Ratsfrau Clea Stille Ratsherr Marc Teuku Ratsfrau Ulla Thönnissen Ratsherr Peter Tillmanns Ratsherr Jakob von Thenen Abwesende: Ratsfrau Ursula Epstein entschuldigt Ratsfrau Renate Linsen von Thenen entschuldigt Bürgermeisterin Hilde Scheidt entschuldigt Ratsherr Karl Schultheis entschuldigt Ratsfrau Dr. Heike Wolf entschuldigt Stimmzähler: Ratsherr Ralf Demmer Ratsfrau Sabine Göddenhenrich-Schirk «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 3/31 4 von der Verwaltung: Herr Dr. Barth Beigeordneter, Dez. V Frau Grehling Stadtdirektorin, Dez. II Frau Schwier Beigeordnete, Dez. IV Herr Prof. Dr. Sicking Beigeordneter, Dez. VI Herr Beckers Fachbereich Presse und Marketing Herr Berg Fachbereich Verwaltungsleitung Herr Büttgens Fachbereich Presse und Marketing Frau Bortz Gebäudemanagement Frau Damen Fachbereich Verwaltungsleitung Herr Dohmen Beteiligungscontrolling Herr Emmerich Fachbereich Rechnungsprüfung Herr Emonts Fachbereich Soziales und Integration Herr Feiter Fachbereich Immobilienmanagement Herr Hermanns Fachbereich Steuern und Kasse Herr Hotz Stadttheater und Musikdirektion Herr Kind Fachbereich Finanzsteuerung Herr Kolobajew Dezernat II Frau Lammers Fachbereich Recht und Versicherung Herr Larosch Bauverwaltung Herr Lohe Fachbereich Verwaltungsleitung Herr Rüber Stadttheater und Musikdirektion Herr Schavan Gebäudemanagement Herr Ehanantarajah Piraten-Fraktion Herr Hansen FDP-Fraktion Herr Klopstein Fraktion Die Linke Frau Krott CDU-Fraktion Herr Ludwig Grüne Fraktion Herr Rahn SPD-Fraktion als Schriftführerin: Frau Schulz «SINAME» Fachbereich Verwaltungsleitung Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 4/31 5 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 22.04.2015 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen 5 Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 395 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich der Kreuzung Reumontstraße, Südstraße und Mozartstraße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0185/WP17 6 Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 407 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich zwischen Hirschgraben, Pontdriesch und Bergdriesch hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0186/WP17 7 Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 408 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich zwischen Seilgraben, Bergdriesch, Rochusstraße und Martinstraße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0187/WP17 8 Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich der linken Seite des Seilgrabens zwischen Minoritenstraße, und Neupforte hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0188/WP17 «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 5/31 6 9 I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 896 - Weststraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Weststraße, Halifaxstraße und Bahnanlagen hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0170/WP17-1 10 Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 531 - Heerlener Straße / Valkenburger Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Valkenburger Straße und Heerlener Straße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0172/WP17-1 11 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) hier: 5. Änderungssatzung Vorlage: FB 45/0087/WP17 12 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen) hier: 6. Änderungssatzung Vorlage: FB 45/0088/WP17 13 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) hier: 3. Änderungssatzung Vorlage: FB 45/0089/WP17 14 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Teileinrichtung "Oberflächenentwässerung" der Erschließungsanlage Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich) Vorlage: B 03/0029/WP17 «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 6/31 7 15 Änderung der Satzung für die städtischen Wochenmärkte Marktsatzung (Wochenmarktsatzung) Vorlage: FB 23/0077/WP17 16 Wirtschaftsplan 2015/2016 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen Vorlage: E 46/47/0006/WP17 17 Vorläufiger Wirtschaftsplan 2016/2017 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen Vorlage: E 46/47/0007/WP17 18 Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen - Sief Vorlage: E 26/0013/WP17 19 a) Erweiterung der Bewohnerparkzone 'Z' (Zollernstraße) und Einrichtung der Bewohnerparkzone 'V' (Viktoriaallee / Oppenhoffallee) b) 3. Nachtrag zur Parkgebührenordnung Vorlage: FB 61/0126/WP17 20 Investorenmodell Eisenbahnweg "Guter Freund" - Einrichtung einer 5-gruppigen Kindertagesstätte Vorlage: FB 45/0107/WP17 21 Fortentwicklung der Städteregion - Ergänzende Vereinbarung zur Finanzierungssystematik mit Anlage Vorlage: Dez II/0002/WP17 22 Anfragen 23 Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 7/31 8 24 Mitteilungen der Verwaltung und Ratsanträge 25 Resolution des Rates der Stadt Aachen: Unverzügliche und dauerhafte Abschaltung des belgischen Kernkraftwerks Tihange; Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE, DIE LINKE, FDP und PIRATEN vom 06.05.2015 Vorlage: FB 01/0041/WP17 26 Annahme einer Schenkung; Ersatz des Kronleuchters im Vorzimmer des Oberbürgermeisters/Büro des Fachbereichs Verwaltungsleitung durch einen Linsenleuchter entsprechend Foyer, Ratssaal und Oberbürgermeister-Büro sowie Anschaffung von Garderobenschränken und -Theke für die Oberbürgermeister-Rathausgarderobe durch den Rathausverein Aachen e.V. Vorlage: FB 01/0039/WP17 27 Entwurf der Jahresrechnung 2013 Vorlage: FB 20/0030/WP17 Nichtöffentlicher Teil «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 8/31 9 1 Bericht aus der Vertretung der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen: 2 Bürgschaftsangelegenheiten: 3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen 4 Neuvergabe der Außenwerbekonzession für hinterleuchtete Wirtschaftswerbung ab dem 01.01.2016 bzw. 18.08.2018 Vorlage: FB 23/0093/WP17 5 Personalangelegenheiten: 6 Grundstücksangelegenheiten: 7 Aachener Stadion Beteiligungs GmbH (ASB) - Änderung des Gesellschaftsvertrages Vorlage: B 06/0021/WP17 8 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der E.V.A. und der Satzung der ASEAG i.V. mit der geplanten Direktvergabe der ÖPNV-Leistungen an die ASEAG in 2017 und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und Städteregion Aachen Vorlage: B 06/0022/WP17 «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 9/31 10 «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 10/31 11 --------------Der Rat fasste die nachstehenden Beschlüsse. Auf den später erscheinenden Sitzungsbericht, der den Gang der Verhandlungen des öffentlichen Teils der Sitzung im Wortlaut wiedergibt, wird Bezug genommen ---------------- Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Der Oberbürgermeister begrüßt die Anwesenden zur 11. Sitzung des Rates der Stadt und gratuliert den Ratsherren Krott, Paul, Mies sowie Frau Reinartz zu deren Geburtstagen. Er verweist auf die Einladung, den Nachtrag wie auf die Tischvorlagen und erklärt, dass verwaltungsseitig Tagesordnungspunkt 27 im öffentlichen Teil sowie Tagesordnungspunkt 2 im nichtöffentlichen Teil entfallen könne. Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grüne, verweist auf den seitens der Fraktion eingebrachten Dringlichkeitsantrag zur Erstattung der Kita-Beiträge. Da dieser nicht auf der Tagesordnung enthalten sei, bitte sie darum, einen entsprechenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen und zu behandeln. Der Oberbürgermeister erklärt, dass zu dieser Thematik insgesamt drei Tagesordnungspunkte vorhanden seien und eine Diskussion auch Rahmen ihrer Behandlung möglich sei. Der Antrag der Fraktion Die Grüne sei außerhalb der geltenden Frist eingegangen und habe deswegen keine Berücksichtigung finden können. Sicherlich sei heute eine eingehende Diskussion möglich, eine abschließende Entscheidung könne jedoch nicht getroffen werden. Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grüne, hält an dem Antrag der Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes fest. Der Oberbürgermeister lässt über den Antrag abstimmen, welcher mehrheitlich abgelehnt wird. Er legt weiterhin dar, dass die Frage der Beitragsrückerstattung zwar in den Rat eingebracht, ein entsprechender Beschluss jedoch, ähnlich wie im Jahr 2009, nicht vor Ende des Streiks erfolgen könne. Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, bittet um Vertagung des nichtöffentlichen Tagesordnungspunkts 7 und nennt die Gründe hierfür. Der Oberbürgermeister stellt den Antrag zurück und verweist hierfür auf den Beginn des nichtöffentlichen Sitzungsteils. Weitere Anträge auf Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 11/31 12 zu 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 22.04.2015 Beschluss: Der Rat der Stadt genehmigt bei zwei Enthaltungen einstimmig die Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt vom 22.04.2015. zu 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; auf die Abhaltung der Fragestunde wurde ordnungsgemäß durch Veröffentlichung der Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt in den Aachener Tageszeitungen hingewiesen. Es gibt eine schriftliche Frage, die schriftlich beantwortet wird. Mündliche Fragen: 1. Frage von Frau R., Aachen betr.: Infrastrukturelle Umweltmaßnahmen - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------------- Frau R. nimmt Bezug auf die vor einigen Jahren in der Maria-Theresia-Allee eingerichteten Parkbuchten und beschreibt die damit einhergegangenen Probleme beim Verkehrsfluss. Aufgrund der Parkbuchten sei es notwendig geworden, für das Durchlassen des Gegenverkehrs an diversen Stellen zu halten, was bei laufendem Motor der Umwelt nicht dienlich sei. Seit dem 15.03. dürfe man die Parkbuchten auf der Straße laut entsprechendem Verkehrszeichen aber nicht mehr nutzen und müsse den Bürgersteig benutzen. Seitdem fließe der Verkehr ruhig und ordentlich. Sie wolle daher fragen, ob es nicht möglich sei, den jetzigen Zustand dauerhaft herzustellen. Ihre Zusatzfrage betreffe die infrastrukturellen Planungen zum Markt. Hier bitte sie um Prüfung der Frage, ob nicht auch hier im Sinne der Umwelt möglich sei, einen Marktliner zu installieren. Dies sei sicherlich auch im Interesse der Stadt, die doch die bewährte Mischung aus Einzelhandel und Gastronomie am Markt aufrechterhalten und den Markt nicht, wie kürzlich in der Lokalpresse berichtet, zur Partymeile verkommen lassen wolle. Der Oberbürgermeister erklärt, die Planungen für die Maria-Theresia-Allee aktuell nicht zu kennen, die eben geschilderte Konsequenz aus dem Aufstellen des Schildes aber mit in die Gespräche hierzu einfließen zu lassen. Der Marktliner sei sicherlich eine gute Alternative, die er gerne umsetzen würde, die aber derzeit nicht bezahlbar sei. Er selbst habe die Begrifflichkeit „Partymeile“ als nicht angemessen empfunden, wenngleich auch ihm die bereits beschriebene Mischung am Herzen liege. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 12/31 13 2. Frage von Frau H., Aachen betr.: Atomkraftwerk Tihange - gerichtet an Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk ------------------------------------------------------------------ Frau H. verweist auf den jüngsten Zwischenfall im Atomkraftwerk Tihange und fragt, ob seitens der Stadt Aachen Möglichkeiten bestünden, das komplette Wiederhochfahren der Anlage zu verhindern und wie man ihr Abschalten erreichen könne. Des Weiterein fragt sie, ob für die Aachener Bevölkerung eine gegenwärtige Gefahr durch das wieder in Betrieb genommene Kraftwerk Tihange 2 bestehe und ob es einen Notfallplan gebe, der im Ernstfall umgesetzt werden könne. Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk, Fraktion Die Grüne, dankt Frau H. für Ihre Frage. Sie verweist auf die bisherigen und die heute zu beschließende Resolution und beschreibt das Bemühen der Stadt, auf die entsprechenden Gremien auf Landes- wie Bundesebene hinzuwirken. Zu der Frage, ob man das Wiederhochfahren der Anlage verhindern könne, werde sie gerne die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterleiten. Sicherlich sei bei über 2.000 Rissen im Block 2, der aufgrund dessen bereits abgeschaltet worden sei, und dem Alter der anderen Blöcke von einer Gefahr auszugehen, wenngleich die belgische Regierung eine weitere Verlängerung von 10 Jahren fordere. An dieser Stelle sei jedoch lediglich eine oberflächliche Beantwortung möglich, weshalb sie die Detailfragen gerne schriftlich beantworten wolle. 3. Frage von Frau M ., Aachen betr.: Kitabetreuungskosten - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------ Frau M. stellt eingangs dar, dass die geplante Kita-Gebührenerhöhung aus Sicht der Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verhindere. In ihrem eigenen Fall werde bei einem Wiedereintritt in den Beruf ihr Einkommen nur für die reinen Kinderbetreuungs- und Verpflegungskosten zu 67 % aufgezehrt. Durch diese Erhöhung stelle sich für viele Doppelverdiener die Frage, ob sich für die Mütter ein frühzeitiger Wiedereintritt überhaupt lohne. Andere Städte wie Düsseldorf seien im Stande, eine ebenso gute Betreuungsleistung bei niedrigeren Gebühren anzubieten. Sie bitte deshalb um die Beantwortung der Frage, wie die Stadt Aachen beabsichtige, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu gewährleisten. Abschließend weist Frau M noch auf insgesamt 350 gesammelte Unterschriften gegen die geplante Erhöhung hin. Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Stadt Düsseldorf deshalb im Stande sei, geringere Gebühren zu erheben, weil sie vor einigen Jahren sämtliche Wohnungen veräußert und so die eigenen Schulden erheblich minimiert habe. Dies sei für die Stadt Aachen aber kein gangbarer Weg. Die Elternbeitragssatzungen seien stets Inhalt umfangreicher politischer Diskussionen, bei denen seitens der Politik der Wunsch bestehe, in Gänze auf Elternbeiträge zu verzichten, was aber aufgrund der Kostenintensität derzeit nicht möglich sei, oder zumindest einzelne Jahre beitragsfrei zu stellen, was teilweise bereits umgesetzt worden sei. Einen ebenfalls hohen Stellenwert habe die Frage der sozialen «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 13/31 14 Staffelung. Inzwischen habe man hier deutlich über 50 % der Eltern von Beiträgen befreien können. Sicherlich stelle sich die Frage des beruflichen Wiedereinstiegs in vielen Familien, diese sei aber auch einzelfallabhängig, da sie oftmals auch von der Gesamtsteuerbelastung der Familie abhänge. Der heutige Beschluss vollziehe die Kostenentwicklung im Bereich der Kinderbetreuung der vergangenen Jahre nach. So habe man trotz mehrfacher Tariferhöhungen keine Anhebung der Gebühren unternommen, deren Höhe im Übrigen im Vergleich im Mittelfeld anzusiedeln sei. Sicherlich werden mit der jetzigen Gebührenerhöhung Eltern belastet, andererseits durch die Verschiebung der Staffelungen aber auch wieder einige Elternpaare entlastet. Insgesamt sei das Gesamtgerüst sehr komplex und letztendlich auch nicht zur Zufriedenheit aller gestaltbar. Dauerhaftes Ziel sei dennoch die Entlastung aller Eltern sowie die Schaffung der Möglichkeit eines frühen Wiedereinstiegs in den Beruf. Frau M. merkt an, dass durch die neue Staffelung mehr Elternpaare be- als entlastet würden. Sie selbst müsse für die Betreuung zweier Kinder 800 € entrichten. Durch die von der Stadt Aachen erlassenen Haushaltssperre werde zudem den Eltern das Besorgen von etwaigen Bastelmaterialien auferlegt, dringend zu erneuerndes Mobiliar bleibe weiter im Bestand. Hier stelle man sich doch des Öfteren auf Elternseite die Frage nach der Verwendung der Kindergartenbeiträge. Der Oberbürgermeister wiederholt, dass die Gebührenerhöhung die tatsächliche Kostenentwicklung nachvollziehe und eine tendenzielle Mehrbelastung in den Bereichen hoher Gehälter darstelle. Auch diese Abwägung sei politisch intensiv diskutiert worden. 4. Frage von Herrn S., Aachen betr.: Luftreinhaltestrategie - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------ Herr S. legt dar, dass gemäß einer aktuellen Analyse des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, in dem auch die ASEAG Mitglied sei, bei einem vorgegebenen Budget die höchste Schadstoffreduzierung durch den Einsatz von Diesel-Bussen mit der Euronorm 6 zu erreichen sei. Eine optimale Ampelsteuerung könne zudem 3 % des vom Straßenverkehr freigesetzten CO² einsparen. Er bitte um Beantwortung der Frage, warum man in der Region Aachen 700.000 Euro für die Eigenentwicklung eines Elektrobusses ausgebe, anstatt diese Mittel in einen neuen Gelenkbus mit Euronorm 6 zu investieren und eine optimale Ampelsteuerung einzuführen, die den Aachener Verkehr wesentlich flüssiger mache und den Aachener Bürgern einer Ersparnis von über 1 Million Euro im Bereich der Treibstoffkosten bringe. Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Frage der Reduzierung von Schadstoffen ein spannendes Themenfeld mit vielen abzuwägenden Möglichkeiten sei. Die Stadt Aachen habe die Chance eines hervorragend geförderten Projektes im Rahmen von Elektromobilität genutzt, um über entsprechende Fördermittel durch die ASEAG selbst einen Gelenkbus zum Elektrobus umzubauen. Hierdurch sei es möglich, im echten Liniendienst ein Elektrofahrzeug in der Größe eines Gelenkbusses zu testen und damit die Kompetenz im Betrieb sowie auch in der eigenen Herstellung solcher Fahrzeuge aufbauen. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 14/31 15 Dadurch, dass es Elektrogelenkbusse am Markt noch gar nicht gebe, erhalte die Stadt Aachen als Standort für Elektromobilität in der Forschung einen weiteren Vorsprung. Zudem eröffne es in der Abwägung mit der Bezirksregierung über die Umweltzone weitere Möglichkeiten. Langfristig sei es sinnvoll, auf Elektromobilität zu setzen, da sie eher verspreche, den in vielen Jahren geltenden Standards zu entsprechen, als der heutige Euro 6-Standard. Sicherlich spiele bei allen Möglichkeiten auch die Preiskalkulation eine große Rolle. Derzeit sei die Diskussion noch nicht abgeschlossen. Hinsichtlich der Ampelsteuerung sei die Stadtstruktur zu beachten. Durch die Ringstruktur Aachens sei es nicht möglich, sowohl auf dem Ring als auch auf den Radialen grüne Wellen zu schalten. Hier müsse man stets eine Interdependenz zwischen den verschiedenen Kreuzungen berücksichtigen. Dies sei möglicherweise in einzelnen Stadtteilen anderer Städte leichter zu organisieren als in Aachen, aber auch hier sei man diesbezüglich nicht schlecht aufgestellt. 5. Frage von Frau C., Aachen betr.: Verkehrsführung Elisenbrunnen - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------ Frau C. fragt Bezug nehmend auf die bisherigen Ausführungen zur Umweltbelastung in der Stadt Aachen, ob es nicht eine sinnvolle Alternative sei, den Altzustand am Elisenbrunnen wieder herzustellen und den Verkehr wieder den Friedrich-Wilhelm-Platz entlang zu führen, um unnötige Umwege innerhalb der Innenstadt zu vermeiden. Der Oberbürgermeister sieht keine Mehrheit für eine solche Ratsentscheidung. Diese Grundsatzentscheidung habe große Unterstützung in der Bevölkerung gefunden, die bis heute anhalte. Vielmehr sei zu überlegen, wie man umweltfreundlichen Verkehrsarten einen noch größeren Raum einräume. 6. Frage von Frau E., Aachen betr.: Mietsteigerungen bei der gewoge - gerichtet an Beigeordneten Prof. Dr. Sicking -------------------------------------------------------------------- Frau E. erklärt, dass die gewoge in den vergangenen Jahren zwei Mal die Mietpreise erhöht habe und eine weitere Erhöhung bevorstehe. Dies widerspreche jedoch dem selbst beworbenen Engagement bei der sozialen Ausgewogenheit in den Wohnquartieren und führe ferner dazu, dass Mieten von Beziehern von ALG II-Leistungen nicht mehr im Rahmen der vom Jobcenter als angemessen angesehenen Kosten der Unterkunft liegen. Sie wolle daher fragen, wie die Stadt Aachen gedenke, ihren Einfluss gegenüber dem städtischen Unternehmen gewoge geltend zu machen, diesen selbst formulierten Anspruch auch zu erfüllen und Verdrängung von sozial schlechter gestellten Menschen nicht zuzulassen. Beigeordneter Prof. Dr. Sicking gibt an, bisher keine Kenntnis von diesem Umstand gehabt zu haben, «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 15/31 16 sich aber mit der gewoge in Verbindung setzen und die Frage alsdann schriftlich beantworten zu wollen. 7. Frage von Frau S., Interessengemeinschaft Bildchen-Preuswald, Aachen betr.: Quaestio-Gutachten - gerichtet an den Oberbürgermeister ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- Frau S. fragt, warum das Quaestio-Gutachten nur in Richterich und nicht in allen anderen Stadtbezirken vorgestellt worden sei. Der Oberbürgermeister sagt zu, die Frage schriftlich zu beantworten. zu 4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen zu 4.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2015 Lichtenbusch Innenerschließung Erschließung Ausführungsbeschluss Vorlage: FB 61/0151/WP17 Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil. Beschluss: Der Rat beschließt einstimmig die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel von 180.000 €, wie in der Vorlage aufgeführt. zu 4.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2015 Kaiserplatz Umbau der südlichen Stiftsumfahrt zur Optimierung des Busverkehrs Vorlage: FB 61/0157/WP17 Beschluss: Der Rat beschließt einstimmig die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im PSP-Element 5-120102000-07800-300-1 „Stiftsumfahrt Kaiserplatz“ (investiv) in Höhe von 254.400 € und im PSP-Element 4120102-047-2 (konsumtiv) in Höhe von 15.600 €. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 16/31 17 zu 4.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015 - überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 011001 IT-Management Verlagerung Telekommunikationsservice von E 26 (Eigenbetrieb Gebäudemanagement) nach FB 11/400 (Abteilung Informations- und Kommunikationsmanagement) Vorlage: FB 11/0061/WP17 Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, verweist auf Seite 22 der Vorlage und stellt Bezug nehmend auf die vorangegangene Diskussion im Finanzausschuss fest, dass keine Einsparungen für die Folgejahre zu erwarten seien, sondern die Aufwendungen sogar steigen. Der Grund hierfür sei aber verwaltungsseitig bisher nicht benannt worden. Der Oberbürgermeister erklärt, dass der Fokus hier weniger auf geplante Einsparungen im Bereich IT liege als vielmehr auf der Verlagerung des Telekommunikationsservice des E 26 zu FB 11/400. Aufgrund des aktuellen Stands der Technik mache es wenig Sinn, Telekommunikation getrennt von der IT zu betrachten und in zwei verschiedenen Fachbereichen anzusiedeln. Ratsfrau Begolli erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Linke, dass diese sich enthalten werde, weil die Diskussion hierzu sowohl im Betriebsausschuss Gebäudemanagement wie auch im Personal- und Verwaltungsausschuss ohne eine Entscheidung der Politik getroffen worden sei und darüber hinaus der erstgenannte Ausschuss die Vorlage nicht zustimmend zur Kenntnis genommen habe. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen stimmt bei 13 Gegenstimmen und vier Enthaltungen mehrheitlich im Haushaltsjahr 2015 der überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Produkt 011001 IT-Management i.H. von 1.098.100 € zu und erteilt die Genehmigung die Sachkosten zu verlagern. zu 5 Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 395 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich der Kreuzung Reumontstraße, Südstraße und Mozartstraße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0185/WP17 Ratsherr Helg, FDP-Fraktion, bittet um Erläuterung des Hintergrundes zum Verfahrensfehler bei den Tagesordnungspunkten fünf bis acht. Der Oberbürgermeister führt aus, dass alte Pläne über die Zeit Änderungen unterliegen, die zu ihrer Rechtsunsicherheit führten und entsprechend neu betrachtet und aufgehoben werden müssten. Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 395 für den Planbereich im «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 17/31 18 Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Kreuzung Reumontstraße, Südstraße und Mozartstraße gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. zu 6 Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 407 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich zwischen Hirschgraben, Pontdriesch und Bergdriesch hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0186/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 407 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Hirschgraben, Pontdriesch und Bergdriesch gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. zu 7 Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 408 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich zwischen Seilgraben, Bergdriesch, Rochusstraße und Martinstraße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0187/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 408 (einschließlich des I Durchführungsplans 408 ) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Seilgraben, Bergdriesch, Rochusstraße und Martinstraße gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. zu 8 Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409 für den Planbereich im Stadtbezirk AachenMitte im Bereich der linken Seite des Seilgrabens zwischen Minoritenstraße, und Neupforte hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0188/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409 (einschließlich des I Durchführungsplans 409 ), für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der linken Seite des Seilgrabens zwischen Minoritenstraße und Neupforte gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 18/31 19 zu 9 I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 896 - Weststraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Weststraße, Halifaxstraße und Bahnanlagen hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0170/WP17-1 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig wie folgt: Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 wie folgt vereinfacht zu ändern: - Im Plangebiet ist auf der im Bebauungsplan mit *3 markierten Fläche Antiquitätenhandel mit einer Verkaufsfläche von maximal 400 m² zulässig. Weiterhin beschließt er, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Der Rat der Stadt beschließt die so geänderte I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 896 Weststraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Weststraße, Halifaxstraße und Bahnanlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. zu 10 Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 531 - Heerlener Straße / Valkenburger Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Valkenburger Straße und Heerlener Straße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0172/WP17-1 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig wie folgt: Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Weiterhin beschließt er die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 531 - Heerlener Straße / Valkenburger Straße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Valkenburger Straße und Heerlener Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 19/31 20 zu 11 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) hier: 5. Änderungssatzung Vorlage: FB 45/0087/WP17 Ratsherr Paul, Fraktion Die Grüne, verweist auf den vorletzten Punkt auf Seite 29 der Vorlage, nach dem ein Kind im Alter von zwei bis drei Jahren ab dem nächsten Kita-Jahr so veranschlagt werde wie ein Kinder unter 2 Jahren und damit ein Jahr länger in der höheren Beitragsklasse verbleibe. Bei einem positiven Einkommen von 40.000 Euro, d.h. bei der untersten Einkommensstufe, und einer 45-StundenBetreuung bedeute dies eine Steigerung von 83 Euro auf 149 Euro. Dies entspreche einer Erhöhung um knapp 80 %. In der nächsten Einkommensstufe betrage der Unterschied 70 % zwischen den Dreijährigen und den unter Dreijährigen, danach 54 %, 32 %, 16 %, 14 %, und 12 %. Je höher das Einkommen also sei, desto geringer sei der Unterschied. Dies sei eine offene Botschaft gegen eine familienfreundliche Politik. Entsprechend werde die Fraktion Die Grüne gegen den Beschlussvorschlag stimmen. Ratsherr Deumens erklärt als Vorsitzender der Fraktion Die Linke, dass diese den Beschlussvorschlag ebenfalls ablehnen werde. Bei der vorliegenden Beitragserhöhung würden die mittleren Einkommen überdurchschnittlich hoch belastet werden. Auf der anderen Seite gebe es aber keine Qualitätsverbesserung für die Kitas. Die Räumlichkeiten und das Mobiliar würden nicht verbessert, teilweise ziehe man die Eltern für die Beschaffung von Lernmaterial heran. Dies sei eben in der Bürgerfragestunde eingehend geschildert worden. Im Übrigen schließe er sich der Argumentation seines Vorredners an. Aus diesen Gründen lehne die Linke-Fraktion den Beschlussvorschlag und damit auch die Erhöhung der Elternbeiträge ab. Das Gleiche gelte auch für die nachfolgenden Tagesordnungspunkte. Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, betont, dass die vorliegende Gebührenerhöhung wohl von niemandem hier leichtfertig beschlossen werde. Dennoch sei an dieser Stelle zu sagen, dass man seit der letzten Anpassung im Jahr 2008 die U3-Betreuung intensiv ausgebaut habe und mehrere Tarifrunden, die eine starke Belastung für den städtischen Haushalt darstellen, bei der Gebührenberechnung unbeachtet gelassen habe. Es sei richtig, dass Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren durch diese Satzung ein Jahr länger in der höheren Beitragsklasse verbleiben, hier knüpfe man jedoch nur an die Regelungen anderer Kommunen sowie an die des Landes selbst an. Nichtsdestotrotz entlaste man Familien unterer Einkommensstufen und schaffe es, dass 56% aller Eltern keinen Beitrag mehr leisten müssen. Was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angehe, sei anzumerken, dass die Stadt nun auch in das Modell der Randzeitenbetreuung einsteige, wodurch Familien massiv entlastet werden. Ratsherr Başkaya, Piraten-Fraktion, schließt sich den Redebeiträgen der Ratsherren Paul und Deumens an. Die Piraten-Fraktion empfinde die Erhöhung als familienunfreundlich und werde deswegen nicht zustimmen. Er habe bereits im Kinder- und Jugendausschuss als beratendes, aber nicht stimmberechtigtes Mitglied an die stimmberechtigten Mitglieder appelliert, gegen den Beschlussvorschlag zu stimmen und wiederhole hier diesen Appell gerne an die Mitglieder der Mehrheitsfraktionen. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 20/31 21 Ratsfrau Stille, SPD-Fraktion, merkt an, dass die Gebühren trotz einer Erhöhung noch immer weit unter denen privater Kitas liegen, so dass auch weiterhin eine soziale Durchmischung der Kitas erhalten bleibe. Es sei nicht nur so, dass durch die neue Satzung 56 % der Eltern beitragsfrei gestellt würden, für viele Rechenbeispiele ergebe sich sogar eine deutliche Senkung der Kosten. Eine Familie mit einem Jahreseinkommen von 51.000 Euro und einem Kind mit einem Alter von drei Jahren, welches 35 Stunden betreut werde, zahle z.B. 39 % weniger als zuvor. Wenngleich die Gebühren erhöht würden, versuche man stetig, im Betreuungsbereich die Entwicklung voran zu treiben und nutze die höheren Gebühren z.B. zur Finanzierung der Randzeitenbetreuung. Wenngleich die jetzige Erhöhung unumgänglich sei, sei langfristiges Ziel nach wie vor die komplette Beitragsfreiheit. Ratsfrau Moselage erklärt stellvertretend für die FDP-Fraktion, dass auch sie gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde. Es handele sich hierbei um eine rein politische Entscheidung mit einem deutlichen Signal an die Eltern. Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, empfindet es als nicht nachvollziehbar, dass für eine hochwertige Betreuungsleistung kein entsprechendes Entgelt verlangt werden solle. Bei einem Jahreseinkommen von 120.000 Euro zahle man pro Betreuungsstunde gerade einmal 2,50 Euro. Dies könne keinesfalls als unsozial erachtet werden. Sicherlich sei es wünschenswert, statt der 56 % eher 100 % aller Eltern beitragsfrei zu stellen, aber nichtsdestotrotz müsse man sich auch jetzt nicht für diese Gebührenerhöhung schämen. Mit der in den Kitas erbrachten Leistung könne man diese durchaus rechtfertigen. Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, legt dar, dass die Altersgrenze zuvor falsch gezogen worden sei. Der Betreuungsaufwand bei Kindern bis einschließlich zwei Jahren sei nun einmal wesentlich höher als bei älteren Kindern. Dass die Gebührenerhöhung unbequem sei, liege auf der Hand, bilde aber die tatsächliche Leistung ab. Dabei ziehe sich die Steigerung, wie bereits mehrfach ausgeführt, nicht gleichermaßen durch alle Beitragsklassen und werde zudem in neue Modelle, wie die Randzeitenbetreuung, investiert und decke die hierfür sowie die für den U3-Ausbau entstehenden Kosten ab. Insgesamt handele es sich um eine sehr haushaltsnahe und sozial ausgewogene Lösung, die die SPD-Fraktion mit voller Überzeugung mittrage. Ratsherr Paul, Fraktion Die Grüne, betont, dass es sich hier um eine rein politische Entscheidung gegen Familienfreundlichkeit handele. Man dürfe nicht vergessen, dass die Kinderbetreuung auch ein wichtiges Element sei, Fachkräfte in der Stadt zu halten. Gerichtet an die Mitglieder der SPD-Fraktion wolle er an die Ausführungen des ehemaligen Ratsherrn Künzer in der vergangenen Wahlperiode erinnern, der sich intensiv für die Beitragsfreiheit eingesetzt habe. Die damalige Anhebung des Freibetrages sei unter der Maßgabe beschlossen worden, dass man bei der nächsten Diskussion die Gebühren zu senken versuche. Nun aber hebe man sie erheblich. Hierbei spiele die Gehaltsklasse keine Rolle, ein falsches Zeichen setze man gleichermaßen bei allen Familien. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 21/31 22 Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grüne, führt aus, dass mit der Gebührenerhöhung auch die Glaubwürdigkeit der Politik Schaden nehme. Habe man sich vor einigen Jahren noch dafür stark gemacht, möglichst alle Jahre beitragsfrei stellen zu können, spreche man heute bei einer 5%igen Steigerung von durchaus bezahlbaren Gebühren. Der springende Punkt sei demnach die Umkehrung der Systematik und die Ungleichbewertung der einzelnen Gehaltsstufen. Dies mache die Politik absolut unglaubwürdig. Ratsherr Başkaya, Piraten-Fraktion, stellt in Frage, ob man von sozialer Gerechtigkeit sprechen könne, wenn 56 % der Eltern beitragsfrei gestellt würden, während 44 % der Eltern dies durch höhere Gebühren abzufangen hätten. Bezug nehmend auf die Schilderungen der Fragestellerin in der Bürgerfragstunde sei doch offensichtlich, dass man mit der Gebührenerhöhung anscheinend den Wiedereinstieg in den Beruf erheblich erschwere, wenn 2/3 eines Gehaltes komplett in die Kinderbetreuungsgebühren fließen. Der Oberbürgermeister führt abschließend aus, dass die Verwaltung von mehreren Fraktionen darum gebeten worden sei, eine Lösung angesichts der derzeitigen Streiksituation und der damit verbundenen Nichterbringung der Betreuungsleistung zu finden. Diese habe man für die heutige Sitzung nicht mehr erarbeiten können, werde aber für die kommende Sitzung eine entsprechende Vorlage vorbereiten. Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt bei 23 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 03.07.2013 in der vorgelegten neuen Fassung. zu 12 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen) hier: 6. Änderungssatzung Vorlage: FB 45/0088/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt bei 19 Gegenstimmen mehrheitlich die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 5. Nachtrag vom 03.07.2013 in der vorgelegten neuen Fassung. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 22/31 23 zu 13 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) hier: 3. Änderungssatzung Vorlage: FB 45/0089/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt bei 22 Gegenstimmen mehrheitlich die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 2. Nachtrag vom 03.07.2013 in der vorgelegten neuen Fassung. zu 14 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Teileinrichtung "Oberflächenentwässerung" der Erschließungsanlage Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich) Vorlage: B 03/0029/WP17 Beschluss: Der Rat beschließt einstimmig die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. zu 15 Änderung der Satzung für die städtischen Wochenmärkte Marktsatzung (Wochenmarktsatzung) Vorlage: FB 23/0077/WP17 Ratsherr Plum berichtet als Vorsitzender des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses, dass dieser sich eingehend mit der Frage über die Erlaubnis von Tieren und Fahrrädern beschäftigt und schlussendlich laut Beschlussvorschlag entschieden habe und nun dem Rat der Stadt empfehle, gleich zu beschließen. Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, beantragt, in der noch geltenden Satzung § 9 Abs. 3 Nrn. 5 und 6, sowie in der neuen Satzung § 8 Abs. 3 Nrn. 5 und 6, 5 dahingehend zu ändern, dass angeleinte Haustiere wie Fahrräder mitgeführt werden dürfen. Dies sei ein wichtiges Signal an die Aachener Bürgerschaft. Aufgrund der Empfehlung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses lässt der Oberbürgermeister über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei vier Gegenstimmen und vier Enthaltungen mehrheitlich die Änderung der Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen. Der Nachtrag zur Wochenmarktsatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 23/31 24 zu 16 Wirtschaftsplan 2015/2016 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen Vorlage: E 46/47/0006/WP17 Ratsherr Bruynswyck berichtet als Vorsitzender des Betriebsausschusses Theater und VHS, dass dieser dem Rat bei einer Gegenstimme mehrheitlich empfehle, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Es zeichne sich ab, dass die zu erwartenden Tariferhöhungen weitere Defizite verursachen werden, die es abzuwenden gelte. Hier seien alle gefordert, dazu beizutragen, dass eine ausreichende Finanzierung gewährleistet sei. Ratsherr Teuku erklärt stellvertretend für die Piraten-Fraktion, dass diese gegen den Wirtschaftsplan stimmen werde. Vorliegend plane das Theater die Spielzeiten 15/16 und 16/17 mit einem Verlust von 600.000 Euro zu dem städtischen Betriebskostenzuschuss. Im Jahre 2012 habe es bereits ein ähnliches Szenario gegeben, bei dem der Rat mit 3,7 Millionen den Verlust habe ausgleichen müssen. Leider vermöge man hier trotz der angespannten Haushaltslage beim Theater keinen Willen zu erkennen, entsprechende Sparmaßnahmen einzuleiten. Von daher könne man dem Wirtschaftsplan auch nicht zustimmen. Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, führt aus, dass es sich beim Theater um den größten Betrieb im kulturellen Bereich handele. Entsprechend hoch sei auch der Zuschuss mit 20 Mio. Euro angesetzt. Der Wirtschaftsplan für 2015/2016 sei seriös berechnet, allerdings treffen einige Annahmen für den darauffolgenden Plan seiner Ansicht nicht zu. So rechne man ab März 2016 mit einer Personalkostensteigerung von 1 %, was wohl eine sehr optimistische Sichtweise sei. Zudem sei der Planrechnung zu entnehmen, dass sämtliche vom Theater geschaffenen Rücklagen Ende 2017 aufgebraucht sein werden. Entsprechend sei bereits dann mit einem Defizit zu rechnen. Er bitte um Erklärung dieser zurückhaltenden Personalfinanzplanung sowie um die Beantwortung der Frage, ob der zusätzliche Finanzbedarf des Theaters im Haushaltsplanvorschlag berücksichtigt werde. Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Personalkostensteigerung mit 1% aufgrund einer Vorgabe der Kommunalaufsicht angegeben werde. Nichtsdestotrotz sei man sich natürlich der Tatsache bewusst, dass der tatsächliche Wert darüber liegen werde. Entsprechend seien alle Betriebseinheiten gehalten, die Differenz durch Einsparung auszugleichen. Leider sei man heute noch nicht im Stande, Aussagen über den Haushaltsplanentwurf 2016 zu tätigen. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich den Wirtschaftsplan 2015/2016 fest. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 24/31 25 zu 17 Vorläufiger Wirtschaftsplan 2016/2017 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen Vorlage: E 46/47/0007/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen stellt bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den vorläufigen Wirtschaftsplan 2016/2017 fest. zu 18 Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen - Sief Vorlage: E 26/0013/WP17 Der Oberbürgermeister begrüßt die Herren Bartz und Ganser. Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, fragt Bezug nehmend auf die Sitzung des Finanzausschusses, wie die doch sehr extrem gestiegenen Folgekosten für den dann neu realisierten Vorschlag gegenüber der ursprünglichen Planung entstanden seien. Beigeordneter Dr. Barth erklärt, dass es eine Verzögerung innerhalb der Bauabfolge gegeben habe und eine Indexsteigerung mit eingerechnet worden sei. Herr Schavan, Leiter des Gebäudemanagements, erklärt ergänzend, dass die Folgekosten standardmäßig anhand der Nebenkosten sowie der Instandhaltungskosten berechnet werden. Hier sei es notwendig gewesen, im Rahmen des Planungsprozesses aufgrund neuer Erkenntnisse die Folgekosten anzupassen. Dies sei kein unübliches Verfahren. Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, gibt an, die Folgekostensteigerung nicht nachvollziehen zu können. Stadtdirektorin Grehling verweist auf die verwaltungsseitigen Erläuterungen im Finanzausschuss hierzu sowie auf Seite 103 der Vorlage und legt dar, dass die Kosten für bei einer neuen großen Fläche, für die eine Instandhaltungsrücklage als auch eine Abschreibung gebildet würden, im Vergleich zu einem Altbau, dessen jetziger Zustand nicht weiter bewertetet werden solle, entsprechend steigen. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen die Ausführungen der Verwaltung zum Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief sowie die Empfehlung des Finanzausschusses zur Kenntnis und stimmt einstimmig der Bereitstellung der erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 5.300 € als überplanmäßige Mittel zu. Die Deckung erfolgt aus den in 2015 verfügbaren Mitteln für das „Nichtschulische Reparaturprogramm“ aus PSP 5-011401-900-00100-9901. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 25/31 26 zu 19 a) Erweiterung der Bewohnerparkzone 'Z' (Zollernstraße) und Einrichtung der Bewohnerparkzone 'V' (Viktoriaallee / Oppenhoffallee) b) 3. Nachtrag zur Parkgebührenordnung Vorlage: FB 61/0126/WP17 und FB 61/0126/WP17-1 Der Oberbürgermeister verweist eingangs auf die Tischvorlage. Ratsherr Ferrari berichtet als Vorsitzender des Mobilitätsausschusses, dass dieser sowie die Bezirksvertretung Aachen-Mitte ausführlich über den Tagesordnungspunkt diskutiert haben und zwei Änderungen gewünscht hatten, die nun in der Ergänzungsvorlage enthalten seien. Zum einen habe es einen Fehler bei der Erstellung der Vorlage dahingehend gegeben, dass jeder Hauptwohnsitzler parkberechtigt sein sollte, gemeint seien aber lediglich die Anwohner gewesen. Ferner sollte bei der Nachtragsgebührenordnung lediglich Parkzone V Berücksichtigung finden. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen haben beide Ausschüsse den Beschlussvorschlag einstimmig angenommen. Ratsfrau Breuer, CDU-Fraktion, erklärt das Entstehen der Parkzonen und dankt abschließend der Verwaltung sowie den vielen engagierten Bürgern als auch den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig: 1. Sonderparkberechtigt werden unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung nur Bewohner, die in der Bewohnerparkzone V bzw. Z ihren Hauptwohnsitz haben und a) ein mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenes Kfz haben oder b) ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird) oder c) an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird oder d) ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann, 2. die Gebühr zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen und 3. den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung. zu 20 Investorenmodell Eisenbahnweg "Guter Freund" - Einrichtung einer 5-gruppigen Kindertagesstätte Vorlage: FB 45/0107/WP17 Der Oberbürgermeister verweist auf die Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 26/31 27 Ratsherr Plum berichtet als Vorsitzender des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses, dass dieser nicht über den Tagesordnungspunkt befunden habe, weil die Verwaltungsvorlage keine Aussage dazu enthalte, ob der angegebene Mietzins indiziert sei oder nicht und diese Fragestellung nicht habe beantwortet werden können. Da diese Beschlussfassung heute durch den Rat der Stadt stattfinden müsse, müsse auch der Beschlusstext entsprechend geändert werden. Der Oberbürgermeister konkretisiert die Ausführungen seines Vorredners dahingehend, dass der Beschluss des Rates der Stadt nun auch das Abschließen eines Mietvertrages über die mit dem Investor vereinbarte Laufzeit zum Inhalt haben müsse. Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, empfindet die Ausführungen in der Tischvorlage als recht dürftig. So sei ihr bspw. zu entnehmen, dass über einen noch nicht abschließend festgelegten Zeitraum die Grundmiete unverändert bleibe und anschließend an den Verbraucherindex angepasst werde. Bei einem durchaus stolzen Mietpreis in Höhe von 13,45 € pro Quadratmeter halte sie es für äußerst wichtig, diesen noch nicht abschließend festgelegten Zeitraum zu kennen, bevor sie dem Abschluss eines Mietvertrags zustimmen könne. Entsprechend bitte sie um Vertagung. Anderenfalls werde die Fraktion Die Linke nicht zustimmen können. Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, schlägt vor, den bisher unbenannten Zeitraum von Seiten des Rates zu definieren und entsprechend zu beschließen. Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erinnert daran, dass es sich vorliegend um das preisgünstigste Angebot handele. Die neue Einrichtung liege zudem zwischen Rothe Erde und dem Ostviertel und damit in einem der unversorgten Stadtteile hinsichtlich des U3- wie Ü3-Ausbaus. Eine zeitliche Verzögerung sei damit nicht hinnehmbar. Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, stellt klar, dass der Bedarf absolut klar sei, nichtsdestotrotz aber eine finanzielle Absprache nicht deutlich genug definiert sei, was schlicht nicht hinnehmbar sei. Er beantrage daher, den zunächst noch undefinierten Zeitraum auf 10 Jahre festzulegen. Hierdurch werde auch die Verwaltung in ihrer Verhandlungsposition gestärkt. Komme man in den Vertragsverhandlungen zu keinem Ergebnis, sei der Rat zu informieren. Der Oberbürgermeister schlägt vor, den Beschluss so zu formulieren, dass die Verwaltung beauftragt werde, den Vertrag mit dem Ziel einer zehnjährigen Stabilität zu verhandeln und das Ergebnis den Fraktionen unmittelbar hiernach mitteilt, um ihnen die Möglichkeit des Einspruches zu geben. Alternativ bestünde auch die Möglichkeit des Dringlichkeitsbeschlusses. Stadtdirektorin Grehling legt dar, dass die Möglichkeit eines Dringlichkeitsbeschlusses vor allem dann gegeben sein müsse, sollte der Verwaltung nicht gelingen, eine zehnjährige Preisstabilität in den Verhandlungen durchzusetzen, die Fraktionen sich mit dem Verhandlungsergebnis aber trotzdem einverstanden erklären. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 27/31 28 Herr Schavan, Leiter des Gebäudemanagements, erklärt, dass man versuchen werde, die Forderung in den Verhandlungen entsprechend durchzusetzen. Der Oberbürgermeister fasst abschließend zusammen, dass man dem Beschlussvorschlag unter dem Vorbehalt folgt, dass eine zehnjährige Preisstabilität in den Endverhandlungen zu erreichen ist. Sei dies nicht der Fall, werde man zum Mietvertrag dem Rat der Stadt noch eine entsprechende Vorlage vorlegen, entweder im Rahmen der nächsten Sitzung oder als Dringlichkeitsentscheidung. Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt bei zwei Enthaltungen einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis und beschließt die Realisierung einer 5-gruppigen KiTa als Investorenmodell am Standort Eisenbahnweg „Guter Freund“. Der Abschluss des Mietvertrages mit dem Investor unterliegt dem Vorbehalt, dass eine zehnjährige Preisstabilität in den Endverhandlungen erreicht wird. zu 21 Fortentwicklung der Städteregion - Ergänzende Vereinbarung zur Finanzierungssystematik mit Anlage Vorlage: Dez II/0002/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: 1. Der Rat der Stadt Aachen stimmt der vorgelegten Fassung einer nach II. Ziffer 1.6 der „Ergänzenden Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“ ausgearbeiteten Anlage zur Regelung verbindlicher Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen zwischen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen zu. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Vorlage entsprechender Beschlüsse im Städteregionsausschuss am 21.05.2015 bzw. im Städteregionstag am 18.06.2015, die „Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“ mit der Städteregion abzuschließen. zu 22 Anfragen Zur Sitzung des Rates der Stadt wurden die nachstehend aufgeführten, der Originalniederschrift als Anlage beigefügten Anfragen gestellt: 1. Anfrage der Fraktion Die Linke vom 16.04.2015 betr. Nutzung der Stadtbibliothek bei Kindern und Jugendlichen «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 28/31 29 2. Anfrage der Fraktion Die Linke vom 21.04.2015 betr. Lebensmittelkontrollen in der Stadt Aachen 3. Anfrage der Fraktion Die Linke vom 21.04.2015 betr. Vorratsdatenspeicherung bei der Stadt Aachen 4. Anfrage Ratsherrn Schnitzler vom 07.05.2015 betr. Alter Bachlauf in Aachen-Haaren in Gefahr? 5. Anfrage von Ratsherrn Mohr vom 10.05.2015 betr. Vergiftung von Hunden/Rattenbefall 6. Anfrage von Ratsherrn Mohr vom 10.05.2015 betr. Verwendung der Hundesteuer Der Wortlaut der Anfragen kann im Ratsinformationssystem als Anlage nachgelesen werden. zu 23 Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien zu Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien 23.1 Vorlage: FB 01/0042/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der PIRATEN-Fraktion mit Schreiben vom 07.05.2015 beantragten Umbesetzungen in diversen Ausschüssen. zu 24 Mitteilungen der Verwaltung und Ratsanträge Mitteilungen der Verwaltung liegen nicht vor. Zur Sitzung des Rates der Stadt werden die nachstehend aufgeführten, der Originalniederschrift als Anlage beigefügten Anträge gestellt: 1. Antrag der Fraktion Die Linke vom 16.04.2015 betr. Sicherstellung der Finanzierung des Projektes „Aachener Hände“ Nr. 75/17 2. Antrag der Fraktion Die Grüne vom 13.04.2015 betr. Treffpunkt Bildung am Neuen Bushof Nr. 76/17 «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 29/31 30 3. Antrag der Fraktion Die Grüne vom 20.04.2015 betr. Kommunalen Investitionsfonds des Bundes für Aachen nutzen Nr. 77/17 4. Antrag der Fraktionen von CDU und Die Grüne vom 28.04.2015 betr. Internationale Baustellen IBA Parkstad Limburg für die Region nutzen Nr. 78/17 5. Antrag der AfD-Gruppe vom 10.05.2015 betr. Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende und verwilderte Katzen Nr. 79/17 6. Antrag der Fraktion Die Grüne vom 11.05.2015 betr. Umsetzung Busnetzgutachten 2015+:Verlagerung von Haltestellen am Bushof Nr. 80/17 7. Antrag der Fraktion Die Grüne vom 13.05.2015 betr. Projektvorschlag für die Internationale Bauausstellung Parkstad Limburg: Euregionaler Architektenwettbewerb für die Bebauung Richtericher Dell Nr. 81/17 Die Anträge werden den zuständigen Stellen zur weiteren Behandlung zugeleitet. Der Wortlaut der Anträge kann im Ratsinformationssystem als Anlage nachgelesen werden. zu 25 Resolution des Rates der Stadt Aachen: Unverzügliche und dauerhafte Abschaltung des belgischen Kernkraftwerks Tihange; Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE, DIE LINKE, FDP und PIRATEN vom 06.05.2015 Vorlage: FB 01/0041/WP17 Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk, Fraktion Die Grüne, begrüßt den gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen zur Abwendung der vom Kernkraftwerk ausgehenden Gefahren und dankt den Mitgliedern des Rates der Stadt für diese geschlossene Haltung. Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, schließt sich den Ausführungen seiner Vorrednerin und dem Dank an. Seitens der SPD-Fraktion bitte man darum, die Resolution im dritten Absatz um den Landtag zu ergänzen, damit eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit auf Landesebene gegeben sei. Der Oberbürgermeister lässt über den so geänderten Beschlussvorschlag abstimmen. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 30/31 31 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung, den Landtag und auch die Bundesregierung dringend auf, sich für eine „unverzügliche und dauerhafte Abschaltung des Kernkraftwerkes Tihange“ einzusetzen und für einen möglichen nuklearen Ernstfall ein bilaterales Abkommen mit Belgien zu vereinbaren. Daneben bittet er die Landes- bzw. Bundesregierung, euregionale Katastrophenschutzkonzepte zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten, um entsprechende Informationen auf nationaler Seite vorhalten zu können. Gleichzeitig appelliert der Rat der Stadt Aachen an die Belgische Regierung, die Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk Tihange zurückzunehmen. zu 26 Annahme einer Schenkung; Ersatz des Kronleuchters im Vorzimmer des Oberbürgermeisters/Büro des Fachbereichs Verwaltungsleitung durch einen Linsenleuchter entsprechend Foyer, Ratssaal und Oberbürgermeister-Büro sowie Anschaffung von Garderobenschränken und -Theke für die Oberbürgermeister-Rathausgarderobe durch den Rathausverein Aachen e.V. Vorlage: FB 01/0039/WP17 Der Oberbürgermeister erklärt, dass es hier um den Garderobenraum im Keller des Rathauses gehe, in dem eine Ablagemöglichkeit für Taschen fehlten. Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt einstimmig das Geschenk des Rathausvereins Aachen e.V. zur Installation eines Linsenleuchters im Vorzimmer des Oberbürgermeisters und abschließbarer Garderobenschränke im Untergeschoss des Rathauses mit Dank an. zu 27 Entwurf der Jahresrechnung 2013 Vorlage: FB 20/0030/WP17 Dieser Tagesordnungspunkt entfällt. «SINAME» Ausdruck vom: 19.06.2015 Seite: 31/31