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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
147678.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
09.06.15, 12:00
Aktualisiert
12.06.17, 10:41

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0118/WP17 öffentlich 09.06.2015 45/200 Bedarfsgerechter Ausbau der Randzeitenbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 23.06.2015 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt: 1. die Einrichtung von Randzeiten-Betreuung in der Kita Kalverbenden in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V. analog des beiliegendes Konzeptes ab 01.08.2015. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses das mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen e.V. abgestimmte Konzept zur finanziellen Ausgestaltung zu verhandeln. Dieses wird in der nächsten Sitzung vorgestellt. 2. die Verwaltung zu beauftragen, auch andere Modelle der Randzeitenbetreuung zu prüfen und mit der Auswertung im Frühjahr 2016 auch hierüber zu berichten. Vorlage FB 45/0118/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen PSP-Element 4-060101-935-7 SK 53180000 Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2015 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 2016 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 40.000 40.000 280.000 280.000 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 45/0118/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 2/5 Erläuterungen: Die Stadt Aachen will ihre Attraktivität in Bezug auf die Wohn- und Lebenssituation von Familien sowie als Wirtschaftsstandort stärken und nutzt die Reauditierung als „Familiengerechte Kommune“ für die Fortentwicklung ihrer nachhaltigen Familienpolitik. Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 28.01.2015 die 12 familienpolitischen Ziele im Rahmen des „Audits familiengerechte Kommune“ beschlossen hat, soll Handlungsfeld 2 „Familie und Arbeitswelt, Betreuung“, Ziel 2.4 „Bedarfsgerechter Ausbau der Randzeitenbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder“ praktisch umgesetzt werden. Ziel 2.4 Messkriterium Maßnahme Zielgruppe Kosten/Ressourcen Verantwortlich Umsetzungsbeginn Umsetzungszeitraum Kommunikation Bedarfsgerechter Ausbau der Randzeitenbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder In jedem Sozialraum soll bei Bedarf mindestens eine Kindertagesstätte erweiterte Öffnungszeiten anbieten. Auf der Grundlage der von den Eltern beim Aufnahmegespräch geäußerten Betreuungsbedarfe sollen in Aachen zunächst in zwei Kindertagesstätten erweiterte Öffnungszeiten angeboten werden. Hierbei werden auch ggfls. Kombinationsmodelle von Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der Familiären Tagesbetreuung geprüft. Die so gewonnenen Erfahrungen werden nach einem Jahr im Kinder- und Jugendausschuss vorgestellt, bevor in weiteren Sozialräumen die Öffnungszeiten von Kindertagesstätten ausgeweitet werden. Eltern mit Randzeitenbetreuungsbedarf Verlängerte Öffnungszeiten erfordern eine flexiblere Personaleinsatzplanung, und können zu Mehrkosten führen. Dies ist u.a. auch davon abhängig, ob die erweiterte Öffnungszeit innerhalb des bestehenden Personalzeitenbudgets umgesetzt werden kann. Falls Mehrkosten entstehen, müssten diese vorab im Rahmen der Haushaltsplanberatungen etatisiert werden. FB 45 in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern Januar 2015 fortlaufend Über die Umsetzung der Maßnahmen wird öffentlichkeitswirksam informiert. Der KJA hat am 15.12.2014 und der Rat am 29.01.2015 dem Antrag der Fraktionen CDU und SPD zugestimmt, Aachener Kindertagesstätten in die Lage zu versetzen, flexiblere und längere Öffnungszeiten anzubieten. Ergebnisse der Elternbefragungen: Seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes wurden in Aachen drei Elternbefragungen durchgeführt, um die Betreuungsbedarfe von Eltern planungssicherer ermitteln zu können. Mit Blick auf Betreuungsbedarfe in Randzeiten zeigte sich bereits mit der ersten Befragung im Jahr 2009 mit einer Rücklaufquote von 58,8 % bei den gewünschten Endzeiten ein relevanter Bedarf von Eltern für ihre 0-6 jährigen Kinder zwischen 17.00 und 18.00 Uhr. Die gewünschten Anfangszeiten liegen hauptsächlich zwischen 7.00 und 9.00 Uhr und würden für 98% der Eltern den Bedarf abdecken. Die beiden Elternbefragungen in den Jahren 2011 mit einer Rücklaufquote von 32% und 2013 mit einer Rücklaufquote von 40% bestätigten diesen - insbesondere bezogen auf die Endzeiten in Kindertageseinrichtungen - Bedarf der Eltern nach erweiterten Betreuungszeiten. Wichtig für die Eltern ist eine höhere Flexibilität bei der Nutzung der gebuchten Betreuungsumfänge. Vorlage FB 45/0118/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 3/5 Die zuletzt durchgeführte Elternbefragung im Jahr 2013 wies deutlich aus, dass bei Schließzeiten bis 16.00 Uhr nur für 75% der Eltern eine Bedarfsdeckung erreicht wird. Eine Erweiterung der Schließzeiten auf 17.00 Uhr würde bereits zu einer Bedarfsdeckung für 90% der Eltern führen. Damit verbleibt mit 10% weiterhin ein relevanter Anteil an Eltern, der auch Schließzeiten nach 17.00 Uhr benötigt. Rahmenbedingungen: Wie in der KJA –Sitzung am 16.04.2013 bereits zur Kenntnis genommen, soll die Betreuungszeit der Kinder maximal 9 Stunden täglich und insgesamt 45 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Handlungsleitend ist dabei das Wohl des Kindes. Im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll es den Familien ermöglicht werden, Betreuungszeiten zwischen 06:30 Uhr und 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. In diesen Randzeiten sollen 2 Fachkräfte pro Gruppe zur Verfügung stehen. Die Gruppenstärke richtet sich an den Erfordernissen des Kinderbildungsgesetzes aus. Das Angebot soll sich an die Familien richten, deren Kinder in der jeweiligen Einrichtung angemeldet sind. Damit kann ein räumlicher Wechsel tagsüber von einer Einrichtung in die andere vermieden werden. Günstig ist es, wenn die Einrichtungsgröße mindestens vier Gruppen umfasst, um eine gute Auslastung zu gewährleisten und den Kindern zu allen Zeiten der Betreuung genügend gleichaltrige Spielpartner zur Verfügung stehen. Die Einrichtung soll gut erreichbar sein. Das Angebot soll nachhaltig angelegt sein und evaluiert werden. Auswahl: In einem Interessenbekundungsverfahren haben sich die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband AachenStadt e.V. und Caritas Lebenswelten GmbH beworben. In einem Auswahlgespräch am 16.04.2015 ergab sich im gegenseitigen Einvernehmen, dass die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen e. V. sich in der Lage befindet, in der Kindertagesstätte Kalverbenden ab dem 01.08.2015 eine Randzeitenbetreuung anzubieten. Caritas Lebenswelten GmbH hat Interesse an dem Angebot der Randzeitenbetreuung in der Kita Eintrachtstraße ab dem 01.08.2016. Die Bewerbung der AWO wird von Frau Navvabi für die Kita Kalverbenden ab dem Kita-Jahr 2015/2016 vertreten. Im Gespräch am 16.04.2015 konnte Einigkeit zu allen Punkten der von der Politik gewünschten Rahmenbedingungen erzielt werden. Das schriftliche Konzept ist beigefügt. Die Bewerbung der Caritas-Lebenswelten vertreten von Herrn Rothkopf sieht erst mit der neuen Kita Eintrachtstraße ab dem Kita-Jahr 2016/2017 eine Möglichkeit der Beteiligung. Die Auslastung der bereits bestehenden Tageseinrichtungen ist so hoch, dass die zusätzliche Aufnahme von Kindern aus Familien mit einem Bedarf von Randzeitenbetreuung nicht gewährleistet werden kann. Mit Errichtung der neuen Kita Eintrachtstraße kann die Randzeitenbetreuung konzeptionell von Beginn an eingeplant werden und entsprechende Platzkapazitäten werden voraussichtlich vorhanden sein. Weitere Bewerbungen liegen nicht vor. Beurteilung der Verwaltung: Die Verwaltung hält es für wichtig, dass die Familien deren Kinder das Angebot der Randzeitenbetreuung nutzen werden, ihr Kind auch regulär in dieser Kindertagesstätte anmelden, um kontinuierliche Beziehungen zu ermöglichen und den Transfer zwischen verschiedenen Einrichtungen zu vermeiden. Bei der neuen fünfgruppigen Einrichtung Kalverbenden besteht die Möglichkeit, die Vorlage FB 45/0118/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 4/5 Randzeitenbetreuung von Anfang an konzeptionell einzubinden und bedarfsgerecht handeln zu können, da zunächst genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Die bereits bestehenden Einrichtungen verfügen nicht über die ausreichende Kapazität freier Plätze. Der Standort in AachenBurtscheid ist zentral gelegen und gut erreichbar. Günstig wäre es, zunächst mit einer Gruppe zu starten. Auch in der Eintrachtstr. könnten Eltern sich ab dem 01.08.2016 gezielt in der neuen Einrichtung anmelden, die einen erweiterten Betreuungsbedarf haben. Auch diese Einrichtung ist in der Aachener Innenstadt zentral gelegen und gut erreichbar. Die Einrichtung von Randzeitenbetreuung gerade in diesen neuen Einrichtungen wird verwaltungsseitig ausdrücklich begrüßt, da es sich um große Einrichtungen handelt (5 und 6 Gruppen). Sie sind in unterschiedlichen Sozialräumen gelegen, sowie gut erreichbar. Da beide Einrichtungen nur neue Kinder aufnehmen, können Eltern sich bewusst für eine Kita mit Randzeitenbetreuung entscheiden. Die Zahlung erfolgt zunächst in Form eines Zuwendungsbescheides. Angestrebt ist bei Verstetigung des Angebotes, eine Leistungsvereinbarung abzuschließen. Aktuelle Situation: Die Verwaltung ist mit der Arbeiterwohlfahrt in Verhandlungen hinsichtlich eines Konzeptes zur finanziellen Ausgestaltung der Randzeitenbetreuung. Die Verwaltung schlägt vor diese Gespräche zum Ergebnis zu bringen und in der nächsten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses über das Ergebnis zu berichten. Evaluation Der weitere Prozess bedarf einer fortlaufenden Evaluation um zu klären: 1. Wieviele Gruppen pro Kindertagesstätte sind notwendig? 2. Welchen Umfang hat die nachgefragte Öffnungszeit? Ein Angebot der Kindertagesstätte Kalverbenden würde fortlaufend evaluiert werden. Hierzu wird die Inanspruchnahme sowie der konkrete Bedarf: Berufstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, sonstige persönliche Gründe der Eltern…jährlich vom Träger vorzulegen sein. Beim folgenden Ausbau werden diese dem Ausschuss vorgelegt und der Prozess würde abhängig von den Ergebnissen gesteuert werden. Für den weiteren Ausbau ist im Rahmen des „Audits familiengerechte Kommune“ vorgesehen, dass in jedem Sozialraum bei Bedarf mindestens eine Kita erweiterte Öffnungszeiten anbieten soll. Hierzu wird die Verwaltung auch andere Möglichkeiten eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für Kinder, über die üblichen Kindertagesstätten-Öffnungszeiten hinaus, prüfen. Auch hierüber wird in einem Jahr berichtet. Anlage/n: Anlage 1 Bewerbung Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. Bewerbung Caritas Lebenswelten GmbH Anlage 2 Konzept erweiterte Öffnungszeiten Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. Vorlage FB 45/0118/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 5/5 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. Gartenstraße 25/Westpark 52064 Aachen Telefon: 0241 / 8 89 16-0 Telefax: 0241 / 8 56 39 www.awo-aachen-stadt.de Erweiterte Öffnungszeiten in der AWO Kita Kalverbenden 2 in Aachen Konzept Ausgangslage Die Veränderungen der Arbeitswelt in den letzten Jahren erfordern eine größere Flexibilität auch von berufstätigen Eltern. Mit den erweiterten Öffnungszeiten entspricht die AWO Kita Kalverbenden der Notwendigkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders. Die Kindertagesstätte befindet sich noch im Bau. Sie wird voraussichtlich zum 01.08.2015 eröffnet und verfügt über 32 U3-Plätze und 48 Ü-Plätze, davon 10 Integrativplätze. Die Kita kann sich von Anfang an auf den Bedarf der Eltern, die ihre Kinder anmelden, einstellen. Da die neue Einrichtung noch über freie Plätze verfügt, stellt sie für die Eltern im Sozialraum eine neue Betreuungsmöglichkeit entsprechend ihrem individuellen Betreuungsbedarf dar. In der Nähe der Kita befinden sich das Marienhospital, zwei Fachhochschulen und die KätheKollwitz-Schule, so dass von einem hohen Bedarf an Randzeitbetreuung auszugehen ist. Die Kita Kalverbenden ist eine fünfgruppige Einrichtung sein und arbeitet mit einem höheren Personalschlüssel als die anderen, kleineren AWO Kitas. Diese Voraussetzung erleichtert eine flexiblere Dienstplangestaltung, Mit einer finanziellen Förderung gemäß dem Beschluss des KJA vom 15.12.2014 könnte das Personal der Kita mit 30 zusätzlichen Fachkraftstunden aufgestockt werden. Umsetzung Bei der Festlegung der erweiterten Betreuungszeiten wird das Wohl des Kindes – insbesondere bei den unter 3jährigen Kindern – handlungsleitend sein. Vor diesem Hintergrund wird eine Betreuungszeit von maximal 9 Std. täglich und von insgesamt 45 Stunden wöchentlich nur in besonderen Ausnahmefällen überschritten werden dürfen. Die zusätzlichen Fachkräfte werden zum Stammpersonal gehören und sind für die Kinder kontinuierliche Bezugspersonen. Seite 1/2 1. Vorsitzender: Karl Schultheis Geschäftsführerin: Gabriele Niemann-Cremer USt.-Identifikationsnr: DE 811 390 108 Steuer-Nr.: 201/5900/5464 Amtsgericht Aachen VR 1355 Sparkasse Aachen Konto-Nr.: 1 023 001 BLZ: 390 500 00 IBAN: DE68390500000001023001 BIC: AACSDE33 Die reguläre Öffnungszeit der schon bestehenden AWO Kitas beträgt 9.Stunden täglich. Mit der Verteilung der zusätzlichen 30 Fachkraftstunden auf 2 Personen ist in der Kita Kalverbenden eine Erweiterung der Öffnungszeit um täglich 3 Stunden möglich. Zum Zeitpunkt der Einrichtungseröffnung bietet die Kita eine Betreuung von 6.30 bis 18.00 Uhr an. Sobald die Bedarfsermittlung eine andere Notwendigkeit ergibt, können die 30 zusätzlichen Fachkraftstunden wöchentlich entsprechend angepasst werden. In den Randzeiten zwischen 6.30 und 7.30 Uhr und zwischen 16.30 und 18.00 Uhr können 9 bis 20 Kinder von 2 pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern betreut werden. Bei der Vergabe der Randzeitbetreuung ist die Anzahl der U2-Kinder zu berücksichtigen, da diese einen erhöhten Betreuungsbedarf haben. Dieses gilt ggf. auch für Kinder mit (drohender) Behinderung. Die Belegung orientiert sich an den KiBiz-Vorgaben. Die Bedarfsangabe der Eltern wird nach bestimmten Kriterien für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewertet. Die Einrichtung trifft Aufnahmeentscheidungen nach einem individuellen Beratungsgespräch entsprechend dem Betreuungsbedarf und der Kapazität der Einrichtung. Der Tagesablauf ist im Hinblick darauf, dass die Kita nicht nur den gesetzlichen Auftrag zur Betreuungs- und Erziehungsarbeit, sondern auch zur Bildungsarbeit mit den Kindern hat, einzurichten. Aus diesem Grund wird auch Wert auf die Buchung einer regelmäßigen Betreuungszeit gelegt. Der Betreuungsbedarf wird in regelmäßigen Abständen neu ermittelt. Die Organisation der Verpflegung und Schlafzeiten werden auf die Bedürfnisse der Kinder, die den Randzeiten betreut werden, ausgerichtet. Fachliche Beratung Viele Eltern können in der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder nicht auf familiäre Unterstützung zurückgreifen. Angesichts der Sachlage, dass in der Arbeitswelt eine zunehmend große Flexibilität erforderlich ist, ist absehbar, dass die Kita nicht jedem Bedarf an Betreuung gerecht werden kann. Die fachliche Beratung durch die Einrichtungsleitung zielt deshalb unter anderem darauf ab, dass die Eltern sich zur gegenseitigen Information und Hilfestellung vernetzen. Dabei werden sie mit Angeboten wie z.B. einem Elterncafé, gemeinsamen Aktivitäten u.a. unterstützt. Außerdem kann die Kita die Familien über zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten wie z.B. die des Vereins „Familiäre Tagesbetreuung e.V.“ informieren. Evaluation Im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems des Trägers (TÜV-zertifiziert) werden verschiedene Prozesse in den Kitas regelmäßig evaluiert. In der Kita Kalverbenden wird auch die Randzeitbetreuung jährlich evaluiert. Seite 2/2 1. Vorsitzender: Karl Schultheis Geschäftsführerin: Gabriele Niemann-Cremer USt.-Identifikationsnr: DE 811 390 108 Steuer-Nr.: 201/5900/5464 Amtsgericht Aachen VR 1355 Sparkasse Aachen Konto-Nr.: 1 023 001 BLZ: 390 500 00 IBAN: DE68390500000001023001 BIC: AACSDE33