Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
147678.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
09.06.15, 12:00
Aktualisiert
12.06.17, 10:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0118/WP17
öffentlich
09.06.2015
45/200
Bedarfsgerechter Ausbau der Randzeitenbetreuung in
Tageseinrichtungen für Kinder
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.06.2015
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt:
1. die Einrichtung von Randzeiten-Betreuung in der Kita Kalverbenden in Trägerschaft der
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V. analog des beiliegendes Konzeptes ab
01.08.2015. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses das mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen e.V. abgestimmte
Konzept zur finanziellen Ausgestaltung zu verhandeln. Dieses wird in der nächsten Sitzung
vorgestellt.
2. die Verwaltung zu beauftragen, auch andere Modelle der Randzeitenbetreuung zu prüfen und
mit der Auswertung im Frühjahr 2016 auch hierüber zu berichten.
Vorlage FB 45/0118/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 4-060101-935-7 SK 53180000
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2016 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
40.000
40.000
280.000
280.000
0
0
Abschreibungen
0
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0
0
0
Ergebnis
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0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0118/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen will ihre Attraktivität in Bezug auf die Wohn- und Lebenssituation von Familien sowie
als Wirtschaftsstandort stärken und nutzt die Reauditierung als „Familiengerechte Kommune“ für die
Fortentwicklung ihrer nachhaltigen Familienpolitik. Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 28.01.2015
die 12 familienpolitischen Ziele im Rahmen des „Audits familiengerechte Kommune“ beschlossen hat,
soll Handlungsfeld 2 „Familie und Arbeitswelt, Betreuung“, Ziel 2.4 „Bedarfsgerechter Ausbau der
Randzeitenbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder“ praktisch umgesetzt werden.
Ziel 2.4
Messkriterium
Maßnahme
Zielgruppe
Kosten/Ressourcen
Verantwortlich
Umsetzungsbeginn
Umsetzungszeitraum
Kommunikation
Bedarfsgerechter Ausbau der Randzeitenbetreuung in Tageseinrichtungen
für Kinder
In jedem Sozialraum soll bei Bedarf mindestens eine Kindertagesstätte
erweiterte Öffnungszeiten anbieten.
Auf der Grundlage der von den Eltern beim Aufnahmegespräch geäußerten
Betreuungsbedarfe sollen in Aachen zunächst in zwei Kindertagesstätten
erweiterte Öffnungszeiten angeboten werden.
Hierbei werden auch ggfls. Kombinationsmodelle von Kindertageseinrichtungen
mit Angeboten der Familiären Tagesbetreuung geprüft.
Die so gewonnenen Erfahrungen werden nach einem Jahr im Kinder- und
Jugendausschuss vorgestellt, bevor in weiteren Sozialräumen die
Öffnungszeiten von Kindertagesstätten ausgeweitet werden.
Eltern mit Randzeitenbetreuungsbedarf
Verlängerte Öffnungszeiten erfordern eine flexiblere Personaleinsatzplanung, und
können zu Mehrkosten führen. Dies ist u.a. auch davon abhängig, ob die
erweiterte Öffnungszeit innerhalb des bestehenden Personalzeitenbudgets
umgesetzt werden kann. Falls Mehrkosten entstehen, müssten diese vorab im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen etatisiert werden.
FB 45 in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern
Januar 2015
fortlaufend
Über die Umsetzung der Maßnahmen wird öffentlichkeitswirksam informiert.
Der KJA hat am 15.12.2014 und der Rat am 29.01.2015 dem Antrag der Fraktionen CDU und SPD
zugestimmt, Aachener Kindertagesstätten in die Lage zu versetzen, flexiblere und längere
Öffnungszeiten anzubieten.
Ergebnisse der Elternbefragungen:
Seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes wurden in Aachen drei Elternbefragungen durchgeführt,
um die Betreuungsbedarfe von Eltern planungssicherer ermitteln zu können.
Mit Blick auf Betreuungsbedarfe in Randzeiten zeigte sich bereits mit der ersten Befragung im Jahr
2009 mit einer Rücklaufquote von 58,8 % bei den gewünschten Endzeiten ein relevanter Bedarf von
Eltern für ihre 0-6 jährigen Kinder zwischen 17.00 und 18.00 Uhr.
Die gewünschten Anfangszeiten liegen hauptsächlich zwischen 7.00 und 9.00 Uhr und würden für
98% der Eltern den Bedarf abdecken.
Die beiden Elternbefragungen in den Jahren 2011 mit einer Rücklaufquote von 32% und 2013 mit
einer Rücklaufquote von 40% bestätigten diesen - insbesondere bezogen auf die Endzeiten in
Kindertageseinrichtungen - Bedarf der Eltern nach erweiterten Betreuungszeiten.
Wichtig für die Eltern ist eine höhere Flexibilität bei der Nutzung der gebuchten Betreuungsumfänge.
Vorlage FB 45/0118/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/5
Die zuletzt durchgeführte Elternbefragung im Jahr 2013 wies deutlich aus, dass bei Schließzeiten bis
16.00 Uhr nur für 75% der Eltern eine Bedarfsdeckung erreicht wird. Eine Erweiterung der
Schließzeiten auf 17.00 Uhr würde bereits zu einer Bedarfsdeckung für 90% der Eltern führen. Damit
verbleibt mit 10% weiterhin ein relevanter Anteil an Eltern, der auch Schließzeiten nach 17.00 Uhr
benötigt.
Rahmenbedingungen:
Wie in der KJA –Sitzung am 16.04.2013 bereits zur Kenntnis genommen, soll die Betreuungszeit der
Kinder maximal 9 Stunden täglich und insgesamt 45 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.
Handlungsleitend ist dabei das Wohl des Kindes. Im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
soll es den Familien ermöglicht werden, Betreuungszeiten zwischen 06:30 Uhr und 18:00 Uhr in
Anspruch zu nehmen. In diesen Randzeiten sollen 2 Fachkräfte pro Gruppe zur Verfügung stehen.
Die Gruppenstärke richtet sich an den Erfordernissen des Kinderbildungsgesetzes aus. Das Angebot
soll sich an die Familien richten, deren Kinder in der jeweiligen Einrichtung angemeldet sind. Damit
kann ein räumlicher Wechsel tagsüber von einer Einrichtung in die andere vermieden werden. Günstig
ist es, wenn die Einrichtungsgröße mindestens vier Gruppen umfasst, um eine gute Auslastung zu
gewährleisten und den Kindern zu allen Zeiten der Betreuung genügend gleichaltrige Spielpartner zur
Verfügung stehen. Die Einrichtung soll gut erreichbar sein. Das Angebot soll nachhaltig angelegt sein
und evaluiert werden.
Auswahl:
In einem Interessenbekundungsverfahren haben sich die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband AachenStadt e.V. und Caritas Lebenswelten GmbH beworben. In einem Auswahlgespräch am 16.04.2015
ergab sich im gegenseitigen Einvernehmen, dass die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen e. V.
sich in der Lage befindet, in der Kindertagesstätte Kalverbenden ab dem 01.08.2015 eine
Randzeitenbetreuung anzubieten. Caritas Lebenswelten GmbH hat Interesse an dem Angebot der
Randzeitenbetreuung in der Kita Eintrachtstraße ab dem 01.08.2016.
Die Bewerbung der AWO wird von Frau Navvabi für die Kita Kalverbenden ab dem Kita-Jahr
2015/2016 vertreten. Im Gespräch am 16.04.2015 konnte Einigkeit zu allen Punkten der von der
Politik gewünschten Rahmenbedingungen erzielt werden. Das schriftliche Konzept ist beigefügt.
Die Bewerbung der Caritas-Lebenswelten vertreten von Herrn Rothkopf sieht erst mit der neuen Kita
Eintrachtstraße ab dem Kita-Jahr 2016/2017 eine Möglichkeit der Beteiligung. Die Auslastung der
bereits bestehenden Tageseinrichtungen ist so hoch, dass die zusätzliche Aufnahme von Kindern aus
Familien mit einem Bedarf von Randzeitenbetreuung nicht gewährleistet werden kann. Mit Errichtung
der neuen Kita Eintrachtstraße kann die Randzeitenbetreuung konzeptionell von Beginn an eingeplant
werden und entsprechende Platzkapazitäten werden voraussichtlich vorhanden sein.
Weitere Bewerbungen liegen nicht vor.
Beurteilung der Verwaltung:
Die Verwaltung hält es für wichtig, dass die Familien deren Kinder das Angebot der
Randzeitenbetreuung nutzen werden, ihr Kind auch regulär in dieser Kindertagesstätte anmelden, um
kontinuierliche Beziehungen zu ermöglichen und den Transfer zwischen verschiedenen Einrichtungen
zu vermeiden. Bei der neuen fünfgruppigen Einrichtung Kalverbenden besteht die Möglichkeit, die
Vorlage FB 45/0118/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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Randzeitenbetreuung von Anfang an konzeptionell einzubinden und bedarfsgerecht handeln zu
können, da zunächst genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Die bereits bestehenden
Einrichtungen verfügen nicht über die ausreichende Kapazität freier Plätze. Der Standort in AachenBurtscheid ist zentral gelegen und gut erreichbar. Günstig wäre es, zunächst mit einer Gruppe zu
starten.
Auch in der Eintrachtstr. könnten Eltern sich ab dem 01.08.2016 gezielt in der neuen Einrichtung
anmelden, die einen erweiterten Betreuungsbedarf haben. Auch diese Einrichtung ist in der Aachener
Innenstadt zentral gelegen und gut erreichbar.
Die Einrichtung von Randzeitenbetreuung gerade in diesen neuen Einrichtungen wird
verwaltungsseitig ausdrücklich begrüßt, da es sich um große Einrichtungen handelt (5 und 6
Gruppen). Sie sind in unterschiedlichen Sozialräumen gelegen, sowie gut erreichbar. Da beide
Einrichtungen nur neue Kinder aufnehmen, können Eltern sich bewusst für eine Kita mit
Randzeitenbetreuung entscheiden.
Die Zahlung erfolgt zunächst in Form eines Zuwendungsbescheides. Angestrebt ist bei Verstetigung
des Angebotes, eine Leistungsvereinbarung abzuschließen.
Aktuelle Situation:
Die Verwaltung ist mit der Arbeiterwohlfahrt in Verhandlungen hinsichtlich eines Konzeptes zur
finanziellen Ausgestaltung der Randzeitenbetreuung. Die Verwaltung schlägt vor diese Gespräche
zum Ergebnis zu bringen und in der nächsten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses über das
Ergebnis zu berichten.
Evaluation
Der weitere Prozess bedarf einer fortlaufenden Evaluation um zu klären:
1. Wieviele Gruppen pro Kindertagesstätte sind notwendig?
2. Welchen Umfang hat die nachgefragte Öffnungszeit?
Ein Angebot der Kindertagesstätte Kalverbenden würde fortlaufend evaluiert werden. Hierzu wird die
Inanspruchnahme sowie der konkrete Bedarf: Berufstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, sonstige
persönliche Gründe der Eltern…jährlich vom Träger vorzulegen sein. Beim folgenden Ausbau werden
diese dem Ausschuss vorgelegt und der Prozess würde abhängig von den Ergebnissen gesteuert
werden. Für den weiteren Ausbau ist im Rahmen des „Audits familiengerechte Kommune“
vorgesehen, dass in jedem Sozialraum bei Bedarf mindestens eine Kita erweiterte Öffnungszeiten
anbieten soll.
Hierzu wird die Verwaltung auch andere Möglichkeiten eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes
für Kinder, über die üblichen Kindertagesstätten-Öffnungszeiten hinaus, prüfen. Auch hierüber wird in
einem Jahr berichtet.
Anlage/n:
Anlage 1
Bewerbung Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V.
Bewerbung Caritas Lebenswelten GmbH
Anlage 2
Konzept erweiterte Öffnungszeiten Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V.
Vorlage FB 45/0118/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 5/5
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband
Aachen-Stadt e. V.
Gartenstraße 25/Westpark
52064 Aachen
Telefon: 0241 / 8 89 16-0
Telefax: 0241 / 8 56 39
www.awo-aachen-stadt.de
Erweiterte Öffnungszeiten in der AWO Kita Kalverbenden 2 in Aachen
Konzept
Ausgangslage
Die Veränderungen der Arbeitswelt in den letzten Jahren erfordern eine größere Flexibilität
auch von berufstätigen Eltern. Mit den erweiterten Öffnungszeiten entspricht die AWO Kita
Kalverbenden der Notwendigkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders.
Die Kindertagesstätte befindet sich noch im Bau. Sie wird voraussichtlich zum 01.08.2015
eröffnet und verfügt über 32 U3-Plätze und 48 Ü-Plätze, davon 10 Integrativplätze. Die Kita
kann sich von Anfang an auf den Bedarf der Eltern, die ihre Kinder anmelden, einstellen. Da
die neue Einrichtung noch über freie Plätze verfügt, stellt sie für die Eltern im Sozialraum eine
neue Betreuungsmöglichkeit entsprechend ihrem individuellen Betreuungsbedarf dar. In der
Nähe der Kita befinden sich das Marienhospital, zwei Fachhochschulen und die KätheKollwitz-Schule, so dass von einem hohen Bedarf an Randzeitbetreuung auszugehen ist.
Die Kita Kalverbenden ist eine fünfgruppige Einrichtung sein und arbeitet mit einem höheren
Personalschlüssel als die anderen, kleineren AWO Kitas. Diese Voraussetzung erleichtert
eine flexiblere Dienstplangestaltung,
Mit einer finanziellen Förderung gemäß dem Beschluss des KJA vom 15.12.2014 könnte das
Personal der Kita mit 30 zusätzlichen Fachkraftstunden aufgestockt werden.
Umsetzung
Bei der Festlegung der erweiterten Betreuungszeiten wird das Wohl des Kindes –
insbesondere bei den unter 3jährigen Kindern – handlungsleitend sein. Vor diesem
Hintergrund wird eine Betreuungszeit von maximal 9 Std. täglich und von insgesamt 45
Stunden wöchentlich nur in besonderen Ausnahmefällen überschritten werden dürfen.
Die zusätzlichen Fachkräfte werden zum Stammpersonal gehören und sind für die Kinder
kontinuierliche Bezugspersonen.
Seite 1/2
1. Vorsitzender:
Karl Schultheis
Geschäftsführerin: Gabriele Niemann-Cremer
USt.-Identifikationsnr: DE 811 390 108
Steuer-Nr.: 201/5900/5464
Amtsgericht Aachen VR 1355
Sparkasse Aachen
Konto-Nr.: 1 023 001
BLZ: 390 500 00
IBAN: DE68390500000001023001
BIC: AACSDE33
Die reguläre Öffnungszeit der schon bestehenden AWO Kitas beträgt 9.Stunden täglich. Mit
der Verteilung der zusätzlichen 30 Fachkraftstunden auf 2 Personen ist in der Kita
Kalverbenden eine Erweiterung der Öffnungszeit um täglich 3 Stunden möglich.
Zum Zeitpunkt der Einrichtungseröffnung bietet die Kita eine Betreuung von 6.30 bis 18.00
Uhr an. Sobald die Bedarfsermittlung eine andere Notwendigkeit ergibt, können die 30
zusätzlichen Fachkraftstunden wöchentlich entsprechend angepasst werden.
In den Randzeiten zwischen 6.30 und 7.30 Uhr und zwischen 16.30 und 18.00 Uhr können 9
bis 20 Kinder von 2 pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern betreut werden. Bei der
Vergabe der Randzeitbetreuung ist die Anzahl der U2-Kinder zu berücksichtigen, da diese
einen erhöhten Betreuungsbedarf haben. Dieses gilt ggf. auch für Kinder mit (drohender)
Behinderung. Die Belegung orientiert sich an den KiBiz-Vorgaben.
Die Bedarfsangabe der Eltern wird nach bestimmten Kriterien für die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf bewertet. Die Einrichtung trifft Aufnahmeentscheidungen nach einem
individuellen Beratungsgespräch entsprechend dem Betreuungsbedarf und der Kapazität der
Einrichtung.
Der Tagesablauf ist im Hinblick darauf, dass die Kita nicht nur den gesetzlichen Auftrag zur
Betreuungs- und Erziehungsarbeit, sondern auch zur Bildungsarbeit mit den Kindern hat,
einzurichten. Aus diesem Grund wird auch Wert auf die Buchung einer regelmäßigen
Betreuungszeit gelegt. Der Betreuungsbedarf wird in regelmäßigen Abständen neu ermittelt.
Die Organisation der Verpflegung und Schlafzeiten werden auf die Bedürfnisse der Kinder, die
den Randzeiten betreut werden, ausgerichtet.
Fachliche Beratung
Viele Eltern können in der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder nicht auf familiäre
Unterstützung zurückgreifen. Angesichts der Sachlage, dass in der Arbeitswelt eine
zunehmend große Flexibilität erforderlich ist, ist absehbar, dass die Kita nicht jedem Bedarf an
Betreuung gerecht werden kann.
Die fachliche Beratung durch die Einrichtungsleitung zielt deshalb unter anderem darauf ab,
dass die Eltern sich zur gegenseitigen Information und Hilfestellung vernetzen. Dabei werden
sie mit Angeboten wie z.B. einem Elterncafé, gemeinsamen Aktivitäten u.a. unterstützt.
Außerdem kann die Kita die Familien über zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten wie z.B. die
des Vereins „Familiäre Tagesbetreuung e.V.“ informieren.
Evaluation
Im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems des Trägers (TÜV-zertifiziert) werden
verschiedene Prozesse in den Kitas regelmäßig evaluiert. In der Kita Kalverbenden wird auch
die Randzeitbetreuung jährlich evaluiert.
Seite 2/2
1. Vorsitzender:
Karl Schultheis
Geschäftsführerin: Gabriele Niemann-Cremer
USt.-Identifikationsnr: DE 811 390 108
Steuer-Nr.: 201/5900/5464
Amtsgericht Aachen VR 1355
Sparkasse Aachen
Konto-Nr.: 1 023 001
BLZ: 390 500 00
IBAN: DE68390500000001023001
BIC: AACSDE33