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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
147726.pdf
Größe
452 kB
Erstellt
17.06.15, 12:00
Aktualisiert
18.09.17, 13:15

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Dezernat II Fachbereich Finanzsteuerung Fachbereich Immobilienmanagement Fachbereich Wohnen Gebäudemanagement Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 50/0084/WP17 öffentlich 17.06.2015 Über - und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsjahr 2015 Bereitstellung von Mitteln zur Unterbringung von Flüchtlingen Beratungsfolge: TOP: 3 Datum Gremium Kompetenz 23.06.2015 24.06.2015 SGA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Wohnungs-und Liegenschaftsausschuss, der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie und der Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, der gem. Anlage 1 geplanten Vorgehensweise der Verwaltung zur weiteren Deckung des Wohnbedarfes für Flüchtlinge zuzustimmen. 2. Es wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, zur Deckung des bis Ende des Jahres voraussichtlich entstehenden Bedarfes zur Unterbringung von Flüchtlingen überplanmäßige Mittel für das Haushaltsjahr 2015 im Produkt 100803 - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen (Wohnungsl., Asylb./Flüchtlinge, Spätaus) in Höhe von maximal 446.502 € konsumtiv und 422.460 € investiv zur Verfügung zu stellen und die in 2016 – 2018 anfallenden Kosten für den Gesamthaushalt deckungsfähig einzuplanen. 1. Der Rat der Stadt Aachen stimmt der gem. Anlage 1 geplanten Vorgehensweise der Verwaltung zur weiteren Deckung des Wohnbedarfes für Flüchtlinge zu. 2.Er beauftragt die Verwaltung, zur Deckung des bis Ende des Jahres voraussichtlich entstehenden Bedarfes zur Unterbringung von Flüchtlingen überplanmäßige Mittel für das Haushaltsjahr 2015 im Produkt 100803 - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen (Wohnungsl., Asylb./Flüchtlinge, Spätaus in Höhe von maximal 446.502 € konsumtiv und 422.460 € investiv zur Verfügung zu stellen und die in 2016 – 2018 anfallenden Kosten für den Gesamthaushalt deckungsfähig einzuplanen. Vorlage FB 50/0084/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 1/7 Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 50/0084/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 2/7 finanzielle Auswirkungen Ansatz Investive Auswirkungen 2015 inkl. bisheriger üpl./apl. fortgeschriebener Ansatz Ansatz 2015 2016 ff. fortgeschriebener Ansatz Gesamt- Gesamt- bedarf bedarf (alt) 2016 ff. (neu) Mittel Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 2.300.000 2.722.460 3.112.500 3.112.500 0 0 0 0 0 0 0 0 Ergebnis + Verbesserung / - -422.460 Verschlechterun 0 g Deckung ist gegeben Ansatz konsumtive Auswirkungen 2015 inkl. Fortgeschriebe- bisheriger ner Ansatz üpl./apl. 2015 Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2016 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu)* Mittel Ertrag Personal-/ Sachaufwand 0 0 0 0 0 0 2.764.240 3.104.702 9.952.776 11.067.713 135.000 155.250 58.500 164.540 702.000 830.459 1.579.500 1.767.460 2.822.740 3.269.242 10.654.776 11.898.172 0 0 Abschreibungen Ergebnis * Abschreibungen und + Verbesserung / Verschlechterun -446.502 -1.243.396 Kapitaldienst für die Restlaufzeit von 6 Jahren und 9 Monaten g Deckung ist gegeben Deckung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 Die weiteren investiven Auszahlungen dienen der Beschaffung von 13 zusätzlichen Containern sowie der Beschaffung von Mobiliar für die nun anzumietenden 57 Container und der insgesamt 108 angekauften Container. Davon werden Mittel in Höhe von 96.000 € als geringwertige Wirtschaftsgüter verbucht und damit im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Die übrigen Auszahlungen in Höhe von 48.000 € für Mobiliar über 410 € werden über 3 Jahre abgeschrieben. Vorlage FB 50/0084/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 3/7 Soweit eine 1. Tranche Miete der Container (57 Stück) und Herrichtung des Grundstückes bis Anfang Dezember möglich und erforderlich ist, werden mit diesem Beschluss, wie bei den finanziellen Auswirkungen dargestellt, Gelder bereitgestellt. Die weiteren erforderlichen Anmietungen von Containern aus dem Rahmenvertrag erfolgen nach derzeitigem Kenntnisstand wahrscheinlich im Haushaltsjahr 2016 und werden im Rahmen der Entwurfsaufstellung zum Haushaltsplan berücksichtigt. Die Deckung der investiven Auszahlung erfolgt aus Einsparungen bei PSP-Element 5-120102-000-07300-300-1 „Salierallee“. Die Deckung im konsumtiven Bereich erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses. Dabei ist die im laufenden Haushaltsjahr durch die im Bund – Länder – Arbeitsgespräch im Asyl- und Flüchtlingsgespräch beschlossene Verdoppelung der pauschalen Soforthilfe des Bundes einzubeziehen. *anteilige Aufwendungen für das Jahr 2015 für die Anmietung Bushof/Turpinstr., verschiedene Objekte Innenstadt sowie aus dem Kauf von 95 Containern und der jetzigen Vorlage Vorlage FB 50/0084/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 4/7 Erläuterungen: Ausgangslage Der Rat der Stadt Aachen hat der Verwaltung am 20.5.2015 die erforderlichen Mittel zur Deckung des zusätzlichen Mittelbedarfes zur Unterbringung für Flüchtlinge bis zum Ende des dritten Quartales 2015 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung hat seinerzeit dargestellt, dass bis zum Ende des Jahres 2015 mit insgesamt bis zu 2100 bis 2200 Flüchtlingen zu rechnen und in der Folge davon auszugehen ist, dass für das laufende Jahr zur Schaffung von weiteren 400 bis 500 Plätzen weitere überplanmäßige Mittel in beträchtlichem Umfang benötigt werden. Prognose Auch im Folgejahr muss nach derzeitigen Erkenntnissen mit einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen gerechnet werden. Die Verwaltung kalkuliert zurzeit einen Nettozuwachs von 50 Menschen je Monat in 2016. Wie schwierig ein Blick in die Zukunft ist, hat die kürzlich herausgegebene Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bewiesen, nach der eine Steigerung der Anzahl der AsylbewerberInnen für das laufende Jahr um über 50% erwartet wird. Hinzu kommen weitere Faktoren wie eine zurzeit diskutierte Aufnahmequote für Flüchtlinge aus Italien und Griechenland und krisenhafte Entwicklungen in einigen Herkunftsländern. Diese Entwicklungen spiegeln sich in den aktuellen Zahlen (noch) nicht wieder. Es ist eine große Herausforderung, einerseits eine Bedarfsdeckung sicherzustellen und andererseits keine Überkapazitäten zu schaffen. Verstärkt wird das Problem noch durch die Tatsache, dass die Bereitstellung von Wohnmöglichkeiten für Flüchtlinge eines längeren Vorlaufes bedarf. Das gilt insbesondere dann, wenn neuer Wohnraum gebaut werden muss, weil trotz aller intensiven Bemühungen die zur Vermietung angebotenen bzw. zur Verfügung stehenden Wohnungsbestände nicht zur Deckung des Bedarfes ausreichen. In der Anlage 1 schildert die Verwaltung die beabsichtigte Herangehensweise zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben. Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Seit der letzten Ratssitzung hat sich herausgestellt, dass drei Objekte, die bis Ende des Jahres bereit gestellt werden sollten, wegfallen oder erst im Laufe des ersten Quartals 2016 fertiggestellt werden können. Andererseits werden aktuell mehrere Angebote geprüft, die im Bestand (teilweise nach Umbau/Ausbau von größeren Gewerbeflächen) möglicherweise angemietet werden können. Wie der Anlage 1 entnommen werden kann, stellt die Aufstellung von Wohncontainern für die Verwaltung neben der Herrichtung von Turnhallen die „Ultima Ratio“ dar. Wohncontainer sind verhältnismäßig teuer. Grundstücke müssen erschlossen und hergerichtet werden. Die Nutzbarkeit ist auch weniger flexibel als bei konventionellen Bauten. Es wäre zu kurz gesprungen, den aktuell bis Ende des Jahres 2015 erwarteten Fehlbedarf durch die Aufstellung von Wohncontainern abdecken zu wollen, wenn noch andere Optionen bestehen. Vorlage FB 50/0084/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 5/7 Die Aufstellung von Containern erfordert bei europaweiter Ausschreibung einen Vorlauf von 6-7 Monaten. Bis dahin können möglicherweise andere, besser geeignete oder kostengünstigere Lösungen gefunden werden. Andererseits muss bereits jetzt eine Ausschreibung unter Berücksichtigung der maximal notwendigen Container erfolgen, damit im Bedarfsfall hinreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Um ihre Aufgaben möglichst bedarfsgerecht und kostengünstig bewältigen zu können, muss die Verwaltung die dafür notwendige Flexibilität haben. Es wird deshalb vorgeschlagen, die für eine europaweite Ausschreibung voraussichtlich maximal erforderlichen Mittel bereit zu stellen. Das würde der Verwaltung ermöglichen umgehend europaweit eine Ausschreibung durchzuführen über die Aufstellung von zunächst 57 Containern zur Unterbringung von 80 Menschen zur Anmietung für zunächst 3 Jahre mit der Option, dieses Kontingent auf die zur Unterbringung von 500 Menschen benötigte Anzahl von Containern aufzustocken sowie die Laufzeit bei Bedarf zu verlängern. Die ersten 57 Container sollen auf dem Sportplatz Adenauerallee aufgestellt werden, wenn dieser nach Fertigstellung eines Kunstrasenplatzes an anderer Stelle- nicht mehr benötigt wird. Darüber hinaus soll die Standortfrage außen vor bleiben und nach aktueller Lage entschieden werden. Ein weiterer bedarfsorientierter Abruf von Containern aus dem Rahmenvertrag ist dem Rat der Stadt anzuzeigen und daraus ggfls. resultierende überplanmäßige Mittelbereitstellungen sind durch den Rat zu genehmigen. So können die parallel laufenden Bemühungen in Bezug auf die Nutzung alternativer Wohnflächen weiter verfolgt werden, ohne dass im Bedarfsfall wertvolle Zeit für eine erneute Ausschreibung verstreicht. Die bereit gestellten Mittel können alternativ für diese Alternativen zu Containerbauten verwendet werden, was ggfs. zu Einsparungen führen dürfte. Um den bis Ende 2015 benötigten Wohnraum notfalls mit Containern abdecken zu können, ist die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von in Höhe von maximal 446.502 € konsumtiv und 422.460 € investiv erforderlich. Der Rat hat am 20.05.2015 beschlossen, alternativ die Mittel zum Kauf oder zur Anmietung von Containern für die Unterbringung von 140 Menschen bereit zu stellen. Das entspricht 95 Containern. Die endgültige Entscheidung war vor dem Hintergrund der allgemein zu erwartenden Bedarfslage und im Abgleich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu treffen. Da grundsätzlich bei einer unterstellten 10jährgen Nutzungsdauer (nicht Standort gebunden) die Belastungen in Folge eines Kaufes per anno geringer sind, hat die Verwaltung vor dem Hintergrund der mutmaßlichen Bedarfslage diese Beschaffung im Wege des Kaufs vorgezogen. Die entsprechenden Unterlagen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb sind fertiggestellt. Vorlage FB 50/0084/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 6/7 Parallel haben die vorbereitenden Arbeiten gezeigt, dass auf den zur Bebauung vorgesehenen Grundstücken - Parkplatz Kronenberg/Gemmenicher Weg und - Haaren/Laachgasse insgesamt 108 Container zur Aufstellung gelangen können. Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist nun vorgesehen, die maximal mögliche Bebauung an dieser Stelle vorzunehmen und 13 Container zusätzlich zu bestellen und die damit verbundenen finanziellen Mehrbelastungen durch den Rat bereitstellen zu lassen. Bei der folgenden europaweiten Ausschreibung wurde das Kontingent entsprechend reduziert. Diese Vorgehensweise bietet neben dem wirtschaftlichen Aspekt auch den Vorteil, dass der dringliche Bedarf an Unterkünften, die zusätzlich bis Oktober wahrscheinlich benötigt werden, voraussichtlich gedeckt werden kann. Anlage 1: Konzept Vorlage FB 50/0084/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 7/7 Stadtverwaltung Aachen - Dezernat VI Wirtschaftsförderung, Soziales und Wohnen Unterbringung von Flüchtlingen durch den Fachbereich Soziales und Integration Konzeptpapier Stand: 16.06.2015 Agenda Kapitel 1 Ausgangslage der Flüchtlinge 1.1 1.2 Lage Prognose 1.2.1 1.2.2 Bundesweite Prognose Prognose für Aachen Kapitel 2 Versorgung der Flüchtlinge 2.1 2.2 Betreuung und Fürsorge Unterbringung Kapitel 3 Bewältigung der aktuellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen 3.1 3.2 Bewältigung der aktuellen Herausforderungen Rahmenbedingungen bei der Schaffung von Unterbringungsplätzen Kapitel 4 Strategie zur hinreichenden Schaffung von Wohnraum 4.1 4.2 4.3 Kurzfristig bzw. unterjährig realisierbare Maßnahmen, auch in Folgejahren Mittel- bis langfristige Lösungen Fazit Kapitel 1 1.1 Ausgangslage Lage Flucht und Vertreibung gibt es, seitdem es Menschen gibt. Ob Kriege oder Missernten, Verfolgung oder wirtschaftliche Not, Umweltkatastrophen oder fehlende Lebensperspektiven - die Gründe, warum Menschen ihre Heimat verlassen, sind vielfältig. Seit Ende des 20. Jahrhunderts haben sich die Flüchtlingsbewegungen globalisiert. Zwar bilden kriegerische Konflikte weiterhin oftmals die Ursache, doch zunehmend spielen auch andere Gründe eine Rolle, warum Menschen ihre Heimat verlassen: Armut, Hunger, Umweltkatastrophen und fehlende Lebensperspektiven. Die westlichen Industrienationen verheißen zurzeit am meisten Sicherheit und Wohlstand und sind somit zum Ziel von Millionen Flüchtlingen aus armen und konfliktbeladenen Regionen, vor allem aus Afrika und Asien, geworden. Besonders die USA sowie die Staaten der Europäischen Union sind beliebte Ziele. Die Flüchtlinge nehmen dafür große Strapazen und hohe finanzielle Belastungen in Kauf und riskieren nicht selten - etwa bei der Überfahrt von Nordafrika durch das Mittelmeer - ihr Leben. Und selbst wenn ihnen die Einreise gelingt, kommt es oft vor, dass sie nicht als asylsuchende Flüchtlinge anerkannt und zurück in ihre Heimat abgeschoben werden. Trotz der wachsenden Hilfsangebote von verschiedenen Seiten hat sich die Lage für Flüchtlinge im neuen Jahrtausend nicht verbessert. Laut einem Bericht der Vereinten Nationen befinden sich weltweit zirka 51 Millionen Menschen auf der Flucht. In Aachen sind aktuell 979 Flüchtlinge untergebracht. Die stärksten Herkunftsländer sind der nachstehenden Abbildung zu entnehmen. Nationenstatistik Stand 29.05.2015 Serbien; 136; 14% Sonstige; 267; 27% Kosovo; 118; 12% Irak; 28; 3% Mazedonien; 96; 10% Russische Förderation; 29; 3% Afghanistan; 37; 4% Ghana; 39; 4% Albanien; 62; 6% Nigeria; 85; 9% Syrien; 82; 8% 1.2 1.2.1 Prognose Bundesweite Prognose Asylsuchende Menschen werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel entsprechend der Einwohnerzahl und Fläche auf die Bundesländer (§ 45 Asylverfahrensgesetz) und innerhalb von NRW auf die Städte und Landkreise verteilt (§ 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz). Laut Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird weiterhin mit einem Anstieg der Asylanträge gerechnet. Nach der aktuellen Prognose des BAMF aus Mai 2015 werden im laufenden Jahr 2015 voraussichtlich mehr als 400.000 Menschen erstmalig einen Asylantrag in Deutschland stellen. Hinzu kommen weitere 50.000 Folgeantragsteller. Entwicklung der Asylantragszahlen seit 2010 500.000 450.000 450.000 400.000 350.000 300.000 250.000 200.000 202.834 150.000 100.000 127.023 50.000 0 1.2.2 48.589 53.347 2010 2011 77.651 2012 2013 2014 2015 (geschätzt) Prognose für Aachen Die Bedarfsprognose der Verwaltung basiert auf den Zahlen von Bund und Ländern. Für die Verwaltung stellt sich die Herausforderung, dass diese Prognosen sehr voneinander abweichen und sich auch sehr kurzfristig verändern. Mittlerweile wird auch immer offener von einer historischen Völkerwanderung gesprochen. Das würde bedeuten, dass die Stadt Aachen dauerhaft mit einem hohen Flüchtlingsaufkommen konfrontiert sein wird. Einerseits würde eine zu optimistische Schätzung dazu führen, dass eine ordnungsgemäße Unterbringung nicht gewährleistet ist, andererseits führt eine zu pessimistische Prognose zu einer Schaffung von Wohnraum, der für Flüchtlinge nicht benötigt wird. Aus Kostengründen ist dies selbstredend zu vermeiden. Neben den prognostizierten Asylantragstellern, die der Stadt Aachen zugewiesen werden, ist eine Vielzahl von Personen unterzubringen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen und Abschiebungsschutz geltend macht. Zudem steigt weiterhin die Zahl der unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtlinge (UMF). Nicht eingerechnet sind auch die Menschen, die Deutschland im Rahmen des Resettlement- Programms aufnimmt sowie die syrischen Flüchtlinge, denen vom Bund Aufnahmezusagen erteilt werden. Die Personen, die eine Aufnahmezusage von Land NRW erhalten haben, bedurften bislang noch keiner Unterbringung. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass Unterbringung und Verpflegung nicht in allen Fällen dauerhaft von den Verwandten sichergestellt werden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass die Verwaltung auch laufende gesetzliche Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene einkalkulieren muss. Als Beispiel seien hier die eventuellen Auswirkungen einer Belassung von Flüchtlingen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern für die Dauer des Asylverfahrens in den Landeseinrichtungen genannt. Unter Berücksichtigung dieser verschiedenen Einflussfaktoren geht die Verwaltung in ihrer Prognose daher derzeit davon aus, dass bis Ende 2015 bis zu 2200 Flüchtlinge in Aachen leben werden. Im Folgejahr wird sich die Entwicklung fortsetzen. Die Verwaltung kalkuliert zurzeit einen Nettozuwachs von 50 Menschen pro Monat für das Jahr 2016, so dass zum Jahresende 2016 durchaus 2800 Flüchtlinge oder mehr in Aachen leben könnten. Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Flüchtlingsunterbringung seit dem Jahr 2010. Entwicklung der Zahl der untergebrachten Flüchtlinge innerhalb der Stadt Aachen 3.000 2.800 2.500 2.200 2.000 1.500 875 1.000 532 500 182 206 2010 2011 341 0 2012 2013 2014 2015 2016 (geschätzt) Ein erneuter Rückgang der Flüchtlingszahlen ist mit Blick auf die globale Entwicklung, auf die europanahen Krisenherde und die nach wie vor ungleichen Verhältnisse in Teilen Europas derzeit nicht absehbar. Kapitel 2 2.1 Versorgung der Flüchtlinge Betreuung und Fürsorge Betreuung Die seitens der Stadt Aachen untergebrachten Flüchtlinge werden durch Hausmeister und Sozialarbeiter betreut. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der Art der Unterbringung und dem persönlichen Bedarf der Flüchtlinge. Die Aufnahme erfolgt in der Regel in Übergangsheimen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche und sanitären Einrichtungen. Je nach Haushaltsgröße werden den Flüchtlingen ein oder mehrere Zimmer zur Verfügung gestellt. Der Hausmeister vor Ort ist verantwortlich für die Sauberkeit im Haus, insbesondere der Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Waschküche). Zudem sorgt er für Ordnung auf dem Gelände. Von ihm werden die Flüchtlinge unter anderem in der Handhabung der elektrischen Geräte (insbesondere Elektroherde und Waschmaschinen) und mit der Mülltrennung vertraut gemacht. Sie werden für angemessenes Verhalten im Haus sensibilisiert und über die Regelungen der Hausordnung informiert. Die soziale Betreuung erfolgt durch die SozialarbeiterInnen vor Ort. Sie unterstützen die Flüchtlinge bei der Beantragung existenzsichernder Leistungen (Geldleistungen und Krankenschutz), eröffnen mit Ihnen ein Konto, vermitteln im Bedarfsfall Ärzte und Therapien, begleiten die Anmeldung der Kinder in Schulen und Kindergärten usw. Im Team mit den Hausmeistern vermitteln sie bei Problemen der Bewohner untereinander. Je nach Kapazitäten kann eine Aufnahme auch in einem städtischen Übergangsheim mit abgeschlossenen Wohnungen erfolgen. Die Wohneinheiten werden mit Familien oder in Form von Wohngemeinschaften belegt. Auch hier befinden sich in der Regel die Büros der SozialarbeiterInnen und Hausmeister im Gebäude, so dass eine engmaschige Betreuung der Flüchtlinge erfolgen kann. Die Unterbringung in dezentralen Wohnungen kommt für Flüchtlinge in Betracht, die mit den hiesigen Gepflogenheiten bereits vertraut sind und sich bestenfalls auch in gewissem Umfang sprachlich (Deutsch, Englisch) verständigen können. Auch die wohnungsmäßige Unterbringung wird durch die Kollegen vor Ort begleitet. Die Flüchtlinge können sowohl die Hilfe der Hausmeisters als auch der SozialarbeiterInnen in dem bisherigen bzw. nächstgelegenen Übergangsheim in Anspruch nehmen. Zudem werden sie in ihrer Wohnung aufgesucht, um Unterstützungsbedarf zu erkennen (ggfls. wird das Wohnverhalten thematisiert, zwischenzeitlich eingegangene Post wird durchgesehen usw.). Die SozialarbeiterInnen und Hausmeister stehen auch für die Vermieter und Anwohner als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Problemen kann unmittelbar eingegriffen werden. In der Regel werden sodann Gespräche mit den Bewohnern geführt. Über die Kollegen vor Ort kann auch der Kontakt zwischen Bewohnern und ehrenamtlich engagierten Anwohnern, Vereinen, Kirchengemeinden usw. hergestellt werden. Fürsorge Aachen ist eine weltoffene Stadt. Flüchtlinge werden willkommen geheißen. Es gibt zahlreiche professionelle und ehrenamtliche Aktivitäten zur Verbesserung der Lebensumstände und der Integration dieser Menschen. Im „Bündnis für Flüchtlinge“ mit seinen drei Arbeitsgruppen werden diese Aktivitäten – soweit es von den Akteuren gewünscht und sinnvoll ist - vernetzt, koordiniert und unterstützt. Insbesondere die Themen - Organisation und Begleitung von bürgerschaftlichem Engagement Bildung und Sprache Übergang Schule/ Beruf Gesundheit Psychosoziale Notfallversorgung Traumaberatung hat die Verwaltung gemeinsam mit ihren PartnerInnen im Blick. Eine vertiefte Betrachtung dieser Themen findet Unterbringungsproblematik nicht statt. 2.2 aufgrund der hier im Fokus stehenden Unterbringung Das Vorgehen Bei der Unterbringung von Flüchtlingen handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe. Wie die überwiegende Anzahl der Städte in Nordrhein- Westfalen steht die Stadt Aachen seit Monaten unter enormem Druck, ausreichende Kapazitäten zu schaffen. Wie der medialen Berichterstattung seit langem zu entnehmen gewesen ist, hat gerade Aachen als Wissenschaftsstadt mit seinen rund 56.000 Studierenden mit einer enormen Wohnraumverknappung zu kämpfen. Verschiedene Zielgruppen wie Studierende, Familien, ältere Menschen, einkommensschwache Haushalte, aber eben auch Flüchtlinge drängen auf den Wohnungsmarkt und stellen Kommunen wie Aachen vor große Herausforderungen. Zudem gestaltet sich der Umzug von Menschen, die aufgrund des ihnen erteilten Aufenthaltstitels berechtigt sind, selbstständig Wohnraum anzumieten, immer schwieriger. Insbesondere große Familien und alleinstehende Personen sind auf dem Aachener Wohnungsmarkt kaum zu vermitteln. Seit Dezember 2012 hat sich daher zunächst eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter Beiziehung der gewoge AG intensiv mit der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge beschäftigt. Sukzessive wurde ersichtlich, dass eine Abdeckung des Bedarfes aufgrund der angespannten Wohnungsmarktsituation mit und mit schwieriger wird. In einem Konzept, das dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 02.07.2014 vorgelegt und dort auch entsprechend verabschiedet wurde, hat die Verwaltung ihre Vorgehensweise zur Bedarfsdeckung vorgeschlagen. Seit Herbst 2014 tagt zur Bewältigung dieser Aufgabe wöchentlich eine erweiterte Projektgruppe als eine Vorstufe zum städtischen Krisenstab unter Vorsitz von Dezernat VI im Lagebesprechungsraum der Feuerwehr. Mangels ausreichender Alternativen werden in den wöchentlichen Besprechungen auch Objekte in Betracht gezogen, die unter normalen Umständen, z.B. aus wirtschaftlichen Erwägungen, kritisch einzustufen wären, in Anbetracht der angespannten Lage jedoch durchaus näher betrachtet werden müssen. Fakt ist, dass die Verwaltung - Stand 29.05.2015 - ca. 979 Flüchtlinge untergebracht hat. Unter Berücksichtigung auch der nicht dauerhaft zu nutzenden Plätze steht derzeit Wohnraum für rund 1150 Menschen zur Verfügung. Die Parameter Die Verwaltung hat den politischen Auftrag, unabhängig von der aktuellen Herausforderung Wohnraum für 1000 Flüchtlinge zu schaffen, der dauerhaft vorzuhalten ist. Dabei sollen die Optionen bevorzugt werden, die eine sinnvolle Zwischennutzung zulassen, falls der Wohnraum nicht für Flüchtlinge benötigt wird. Bei der Schaffung dieser Unterbringungskapazitäten werden – soweit irgendwie möglich - folgende Qualitätsstandards berücksichtigt:        20% des Bedarfs sind durch eingestreute Einzelwohnungen zu decken 50% der Flüchtlinge sollen in Einrichtungen mit Einzelwohnungen leben können 30% der unterzubringenden Personen sind Räume in Einrichtungen mit gemeinschaftlich zu nutzenden Küchen und sanitären Anlagen zur Verfügung zu stellen Es sollen auf Dauer nicht mehr als 50 Personen an einem Standort untergebracht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass zumindest für einen Übergangszeitraum dieser Standard nicht eingehalten werden kann. Es müssen Pufferkapazitäten bereitgehalten werden Objekte, die bei abnehmenden Fallzahlen anderweitige Nutzungen ermöglichen, sind vorzuziehen Es sollen möglichst alle Stadtteile gleichmäßig berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung aller vertraglich gesicherten aber noch nicht in Gänze hergestellten Objekte, verteilen sich die dauerhaften 1000 Unterbringungsplätze (Stand Mai 2015) wie folgt auf das Stadtgebiet: Bezirk Einwohner im Bezirk 162.093 Anteil Gesamtbevölkerung 64,65 % Plätze- Soll Plätze-Ist Differenz 646 578 68 Aachen- Brand 17.197 6,86 % 69 24 45 Aachen- Eilendorf 15.471 6,17 % 62 73 -11 Aachen- Haaren 12.198 4,86 % 49 53 -4 Aachen- Kornelimünster/ Walheim Aachen- Laurensberg 15.607 6,22 % 62 46 16 19.528 7,79 % 78 54 24 Aachen- Richterich 8.640 3,45 % 34 13 21 250.734 100,00 % 1.000 841 159 Aachen Gesamt Der nach Kategorien unterteilte Umsetzungsgrad des Konzeptes gestaltet sich wie folgt: Ziel Plätze Ist Plätze Differenz 600 500 500 400 300 341 329 300 200 171 100 200 171 129 0 Übergangsheim Gemeinschaftseinrichtung -100 Übergangsheim Wohnungen abgeschlossene Wohnung -141 -200 Die in Einzelwohnungen verfügbaren Plätze (341) wurden durch die Stadt Aachen bzw. die gewoge AG (188 Plätze) und durch Anmietungen bei anderen Anbietern (153) geschaffen). Kapitel 3 3.1 Bewältigung der aktuellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen Bewältigung der aktuellen Herausforderungen Über die dauerhaft zu planenden Wohnräume hinaus ist der aktuellen Lage Rechnung zu tragen. Art Übergangsheim Gemeinschaftseinrichtung befristet 175 unbefristet 81 gesamt 256 0 189 189 abgeschlossene Wohnung 355 341 696 Gesamt 530 611 1.141 Übergangsheim Wohnungen Es wird vorrangig versucht, abgeschlossene Wohnungen im Eigentum der Stadt, der gewoge AG sowie von Bund und Land zu akquirieren. Ein Überblick über alle derzeit zur Verfügung stehenden Plätze in abgeschlossenen Wohnungen ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: Abgeschlossene Wohnung Bund befristet 0 unbefristet 35 gesamt 35 Land 48 0 48 Stadt/ gewoge AG 134 188 322 Kirchen 13 2 15 Investoren 147 13 160 Gewerbliche 13 20 33 Private 0 83 83 Gesamt 355 341 696 Im Mai 2015 sind keine Zuweisungen erfolgt, so dass voraussichtlich bis mindestens Ende Juni 2015 ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden konnten. Nach aktueller Berechnung werden aber bereits - nach Abzug der bis dahin noch voraussichtlich angemieteten Objekte - bis Ende des Jahres bis zu weitere 500 Plätze fehlen. 3.2 Rahmenbedingungen bei der Schaffung von Unterbringungsplätzen Nachfolgend sind die wesentlichen Rahmenbedingungen und Restriktionen stichpunktartig aufgeführt: - Geld- und Personalknappheit - Vergaberecht - Begrenzte Zahl städtischer Grundstücke und diese teilweise mit erheblichen Restriktionen (Bsp. temporäre Unterbringung in Gewerbegebieten) - Wohnraummangel insbesondere im preiswerten Segment - Wohnungsrechtlich ist die Inanspruchnahme öffentlich geförderter Wohnungen nur im begründeten Einzel-/ Ausnahmefall zulässig, wenn das öffentliche Interesse an der Belegung mit einem Wohnberechtigten mit WBS nicht besteht oder hohe Leerstände bestehen. - Landesrichtlinien zur Förderung von Neubaumaßnahmen (auch durch Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden) als Wohnraum für Flüchtlinge sind in Arbeit (über Fortgang wird berichtet) - Prognoseunsicherheit und zeitliche Restriktionen - Angespannte Marktsituation und genereller Mangel an preiswertem Wohnraum erzeugen teilweise Konditionen, die erheblich über Marktpreisen bzw. Mietspiegel liegen - Bei der Rekrutierung von eingestreuten Wohnungen ist auf die Vermeidung überforderter Nachbarschaften zu achten - Geringe Resonanz auf Aufrufe über die Medien Kapitel 4 Strategie zur hinreichenden Schaffung von Wohnraum Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen kurzfristig bzw. unterjährig realisierbaren Maßnahmen bzw. mittel- bis langfristigen Lösungsansätzen. Im Folgenden werden Unterbringungsoptionen benannt, die strukturell außerdem mit Prioritäten versehen sind. Zu beachten ist hierbei, dass die Prioritäten kaskadenartig gestaffelt sind. Insbesondere die Prioritäten IV und V werden verwaltungsseitig im Vergleich als „ultima ratio“ betrachtet. Es ist andererseits hierbei zu beachten, dass im Einzelfall immer auch eine Abwägung stattfinden muss, so dass auch Unterbringungsoptionen in Betracht gezogen werden, die (zunächst) unwirtschaftlich oder sehr aufwendig erscheinen, letztlich aber alternativlos sind. 4.1 Kurzfristig bzw. unterjährig realisierbare Maßnahmen, auch in Folgejahren Priorität I: Nutzung von bestehendem Wohnraum Beispiele: Bestehender Wohnraum im städtischen Eigentum, im Eigentum der gewoge AG oder externer Vermieter (durch Anmietung oder Ankauf) Vorteile: - Schnelle Verfügbarkeit Integration/ Vermeidung Konzentration Wirtschaftliche Lösungen Keine Belastung Investitionshaushalt Keine 24- Stunden- Betreuung erforderlich (Kosten rd. 270 T Euro pro Standort p.a.) Nachteile: - Wohnraumknappheit verschärft sich Kapazitäten begrenzt und allein nicht geeignet, um den kurzfristigen Bedarf abzudecken (Bedarf entwickelt sich in anderem Tempo als Verfügbarkeit/ Fluktuation ) Auch Kapazitäten in Gemeinschaftseinrichtungen werden grundsätzlich benötigt Bei Ankauf Belastung des Investitionshaushalts Es ist auch auf Nachteile in Bezug auf die Belegung von städtischen frei finanzierten Wohnungen hinzuweisen, die jedoch durch ein zwischen den Fachbereichen 23, 50 und 64 sowie der gewoge AG abgestimmtes Verfahren gemildert werden (siehe Beratung zu TOP ö 4 im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 19.05.2015): - zusätzliche Belastung des Segmentes mit preiswertem Wohnraum Erschwerung der Daseinsfürsorge für dringende Wohnungsnotfälle Auswirkungen auf nachhaltige Entwicklung des Wohnungsbestandes Mietpreisentwicklung und der Priorität II: Nutzung von städtischen Bestandsgebäuden Beispiele: Schulen Franzstraße und Händelstraße, nach den Sommerferien 2015 auch Teile der Schule in Eilendorf. Vorteile: - Relativ schnelle Verfügbarkeit, sofern die schulische Nutzung beendet werden kann - Überschaubare Herrichtungskosten Nachteile: - In der bisherigen Ausprägung kann eine Gesamtentwicklung der Areale behindert bzw. verzögert werden (z.B. Schaffung von Wohnraum) - es stehen bislang zu wenig Gebäude/ Kapazitäten für diesen Zweck zur Verfügung - Gemeinschaftseinrichtungen mit hohem Betreuungsaufwand/ personellem Aufwand - Als Dauerlösungen nicht geeignet - Nach derzeitigem Planungs- und Entwicklungsstand nicht ausreichend in Rede stehende Gebäude zur Deckung des absehbaren Bedarfs Priorität III: Umwandlung von bislang gewerblich genutzten Gebäuden privater Anbieter in Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnraum Beispiele: Turpinstraße und Bushof Vorteile: - Relativ zeitnahe Verfügbarkeit (allerdings in großer Abhängigkeit von der jeweiligen Immobilie) Keine Belastung des Investitionshaushalts Als Zwischenlösungen geeignet Nachteile: - - teurer als Nutzung von Wohnraum, insb. Mieten und bei Gemeinschaftsunterkünften auch Personaleinsatz. Jedoch erforderlich, um den Bedarf zu decken, da Wohngebäude und städtische Nicht- Wohngebäude bislang nicht in ausreichender Zahl in Rede stehen für eine Nutzung (z.B. Schulen) Aufwendig in der Anbahnung/ Prüfung Priorität IV: Kauf oder Anmietung von Wohncontainern von Privaten oder auf städtischen Grundstücken Vorteile: - Zur Überbrückung geeignet, nur wenn durch Prioritäten I – III absehbar nicht genügend Plätze geschaffen werden können Abgeschlossene Wohneinheiten, keine 24- Stunden- Betreuung erforderlich Im Vergleich zu dauerhaften Lösungen kurzfristiger realisierbar Nachteile: - Priorität V: Relativ teure Lösungen (Mietkonditionen) Langfristig kein Modell für die Stadt Aachen Vorlauf erforderlich für Ausschreibung (Beachtung Vergaberecht) und Grundstücksprüfung Belegung von Turnhallen Vorteile: - Zeitlicher Vorlauf ist gering, als Notlösung geeignet, wenn alle anderen Maßnahmen nicht schnell genug realisiert werden können Relativ niedrige Kosten (keine Mietzahlungen; jedoch 24- Stunden- Betreuung erforderlich) Nachteile: - Unterbringung kaum zumutbar, zumindest nicht für einen längeren Zeitraum Schul- und Vereinssport wird behindert Nur bedingte Überbrückungsmöglichkeit 4.2 Mittel- bis langfristige Lösungen Als mittel- bis langfristige Lösungen sieht die Verwaltung die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum an. Dabei ist grundsätzlich festzustellen, dass im städtischen Portfolio wenige gut geeignete, sofort bebaubare Grundstücke vorhanden sind. Die Verwaltung hat diesbezüglich insbesondere mit Blick auf baurechtliche Aspekte eine Liste erstellt, die regelmäßig ergänzt und aktualisiert wird. In der Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses vom 19.05.2015 wurde beschlossen, die vier geeignetsten Grundstücke (Albert-Einstein-Str., Kalverbenden, Birkenstr., Burggrafenstr.) zur sofortigen Bebauung mit Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Der Aachener Wohnungsmarkt ist insgesamt stark angespannt, es mangelt insbesondere an bezahlbarem Wohnraum. Parallel zu den in diesem Papier diskutierten Herausforderungen sind daher die zusätzlichen Bedarfe im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu berücksichtigen. Sowohl Neubauprojekte in diesem Segment als auch die Sanierung im Bestand sind daher parallel weiter zu forcieren. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen für den städtischen Wohnungsbestand sind, soweit dies die jeweilige aktuelle Lage im Bereich der Flüchtlingsunterbringung zulässt, innerhalb des geplanten Zeitrahmens durchzuführen und schnellstmöglich dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für die Unterbringung von Flüchtlingen folgende Optionen: Option 1: Stadt baut auf städtischen Grundstücken Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen (selbst durch E 26 oder Vergabe an Dritte) Vorteile: - Die Stadt kann bestimmen, was gebaut wird. Unmittelbarer Zugriff und wohnungspolitische Steuerung sind möglich Zusätzlicher Wohnraum wird geschaffen, auch als Ausgleich für bereits in Anspruch genommenen Wohnraum. Wohnraumknappheit wird gemindert. Es sind keine Mieten zu zahlen / es findet keine Gewinnabschöpfung durch Dritte statt. Nachteile: - Die Stadt erzielt keinen Erlös aus einem eventuellen Grundstücksverkauf. Die gesamte Investition muss durch den städtischen Haushalt investiv finanziert werden. (Mittel in Höhe von 1 Mio. € sind bei FB 50 vorhanden) Städtische Ressourcen (Mittel und Personal) werden gebunden. Wenig Grundstücke verfügbar Knowhow fehlt derzeit auf allen Seiten Option 2: Stadt verkauft städtische Grundstücke an gewoge oder private Investoren für Unterkünfte für Flüchtlinge und wird Ankermieter Vorteile: - Flexibilität im Hinblick auf Dauer der Anmietung (Grundmietdauer zuzüglich Optionsrecht) ggfs. Zeitvorteile in der Umsetzung Entwicklung schwieriger Grundstücke durch Private Die Stadt vereinnahmt einen Kaufpreis für die Grundstücke. Die Investition muss nicht sofort aus städtischen Mitteln finanziert werden, sondern über die Mietzahlungen im festgelegen Zeitraum. Das bei der Stadt fehlende Knowhow liefert der Investor. Bei „geschickter“ vertraglicher Gestaltung kann eventuell auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet werden. Über die drei Variablen - Grundstücksverkaufspreis, Miethöhe und Laufzeit - muss eine möglichst günstige Regelung für die Stadt geschaffen werden. Nachteile: - unmittelbarer Zugriff auf Wohnraum ist auf Dauer nicht gegeben Der Investor wirkt als Eigentümer mit bei der Gestaltung des Bauvorhabens. Der unmittelbare Zugriff der Stadt auf das Bauvorhaben ist nicht gegeben. Der Investor will und muss auf jeden Fall eine Rendite erzielen, die sich der Miete widerspiegelt. Die gewoge AG hat sich grundsätzlich bereit erklärt, bei dem Verfahren mitzuwirken. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 19.05.2015 beauftragt, zunächst Gespräche mit der gewoge AG zu führen. Die gewoge AG hat an allen vier o.a. Grundstücken Interesse geäußert, allerdings eine Priorität für zwei Grundstücke (Kalverbenden, Burggrafenstr.) erklärt. Es ist vorgesehen, baldmöglichst eine Einigung mit der gewoge AG über die Regelungen bezüglich der Grundstücke herbeizuführen. Option 3: Stadt tritt in Gespräche ein mit privaten Investoren, damit diese auf eigenen Grundstücken Wohnraum Unterkünfte für Flüchtlinge schaffen und an die Stadt (Ankermieter) vermieten Vorteile: - Flexibilität im Hinblick auf Dauer der Anmietung Nachteile: keine ersichtlich Aus wohnungswirtschaftlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass bei den Optionen 1. bis 3., für die keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen werden, aus Kosten-/ Wirtschaftlichkeitsgründen gerade zum Erhalt angemessen preiswerter Mieten die Bauqualität begrenzt sein wird. Dies kann bei Nachlassen der Frequenz mit Flüchtlingshaushalten zu Problemen in der nachhaltigen Vermietbarkeit führen. 4.3 Fazit Der Verwaltung ist es in den letzten Monaten gelungen, mit Hilfe der dargelegten Strategie und durch eine enge Zusammenarbeit der städtischen Fachbereiche sowie der gewoge AG alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die in Aachen ankommenden Flüchtlinge schnell und unter Berücksichtigung der geltenden Standards unterzubringen. Eine Unterbringung in Containern oder Zelten, wie in anderen Kommunen bereits erfolgt, konnte bislang glücklicherweise vermieden werden. Ziel muss es auch weiter sein, die ankommenden Menschen angemessen unterzubringen und gut zu integrieren. Die Verwaltung wird hierbei zukünftig verstärkt damit konfrontiert werden, einerseits kurzfristig Unterbringungsplätze realisieren zu müssen, andererseits mittelfristig dafür Sorge zu tragen, dass weniger gut geeigneter Wohnraum durch die mittelfristige Schaffung gut geeigneten (eigenen) Wohnraums ersetzt wird. Bauaktivitäten sind daher, wie unter Kapitel 4.2, geschildert, so schnell wie möglich anzustoßen und teils schon in Vorbereitung. Hierbei ist dafür Sorge zu tragen, dass der neue Wohnraum auch langfristig und anderweitig durch verschiedene Zielgruppen genutzt werden kann. Hierbei kommt der Zusammenarbeit mit der gewoge AG und/ oder privaten Investoren zur Schaffung von Wohnraum besonderes Gewicht zu, da entsprechende zeitliche Vorläufe einzukalkulieren sind. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, ist es aus Sicht der Verwaltung unerlässlich, eine größtmögliche Flexibilität in Bezug auf die Auswahl, Finanzierung und Umsetzung von Unterbringungsoptionen zu schaffen.