Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
147477.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
09.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0120/WP17
öffentlich
09.06.2015
45/300
3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2015-2020
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.06.2015
24.06.2015
KJA
Rat
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis
2. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den 3. Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 in
der vorliegenden Fassung zu beschließen.
3. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt den 3. Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 in der vorliegenden Fassung.
Vorlage FB 45/0120/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich im PSP-Element 060201 entsprechend Kinder- und
Jugendförderplan, Punkt 8.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschrieb-
Ansatz 2016
ener Ansatz
ff.
2015
2016 ff.
0
0
0
0
0
0
5.646.800 €
5.646.800 €
16.929.700 €
16.929.700 €
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0120/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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Erläuterungen:
In der Anlage wird der Entwurf des 3.Kinder- und Jugendförderplans 2015 – 2020 von der Verwaltung
vorgelegt.
Gemäß § 15 Abs. 4 Kinder- und Jugendfördergesetz NRW ist der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu
erstellen, der für jeweils eine Ratsperiode festgeschrieben wird.
Der Kinder- und Jugendförderplan stellt ein Instrument dar, mit dem die Stadt Aachen bis zum Ende
der Ratsperiode 2015-2020 die Kinder- und Jugendförderung inhaltlich, strukturell und – im Rahmen
ihrer Möglichkeiten – finanziell absichert.
Die Fortschreibung des KJFP wurde am 03.06.2015 der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII –
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz vorgestellt und
angenommen.
Anlage/n:
Kinder- und Jugendförderplan
Erhebungen zum Freizeitstättenbedarfsplan der Stadt Aachen
Vorlage FB 45/0120/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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