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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
147477.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
09.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:21

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: FB 45/0120/WP17 öffentlich 09.06.2015 45/300 3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2015-2020 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 23.06.2015 24.06.2015 KJA Rat Kenntnisnahme Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis 2. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den 3. Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 in der vorliegenden Fassung zu beschließen. 3. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den 3. Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 in der vorliegenden Fassung. Vorlage FB 45/0120/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen ergeben sich im PSP-Element 060201 entsprechend Kinder- und Jugendförderplan, Punkt 8. Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2015 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschrieb- Ansatz 2016 ener Ansatz ff. 2015 2016 ff. 0 0 0 0 0 0 5.646.800 € 5.646.800 € 16.929.700 € 16.929.700 € 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 45/0120/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: In der Anlage wird der Entwurf des 3.Kinder- und Jugendförderplans 2015 – 2020 von der Verwaltung vorgelegt. Gemäß § 15 Abs. 4 Kinder- und Jugendfördergesetz NRW ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Ratsperiode festgeschrieben wird. Der Kinder- und Jugendförderplan stellt ein Instrument dar, mit dem die Stadt Aachen bis zum Ende der Ratsperiode 2015-2020 die Kinder- und Jugendförderung inhaltlich, strukturell und – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – finanziell absichert. Die Fortschreibung des KJFP wurde am 03.06.2015 der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz vorgestellt und angenommen. Anlage/n: Kinder- und Jugendförderplan Erhebungen zum Freizeitstättenbedarfsplan der Stadt Aachen Vorlage FB 45/0120/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 3/3