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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
146874.pdf
Größe
8,9 MB
Erstellt
12.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:18

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0194/WP17 öffentlich 12.05.2015 Dez. III / FB 61/300 Busanbindung in den Wohngebieten des Bezirks; SPD-Antrag in der Bezirksvertretung Haaren vom 09.10.2013 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 17.06.2015 B3 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt. Vorlage FB 61/0194/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.06.2015 Seite: 1/3 Erläuterungen: Im Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren "Busanbindung in den Wohngebieten des Bezirks" wird um Prüfung gebeten, ob durch Ortsbusse die verschiedenen Wohnquartiere des Bezirks besser an die Ortszentren und an das Busliniennetz auf den Hauptstraßen angeschlossen werden können (Anlage 1). Hierfür sollen Einzelmaßnahmen entwickelt werden und die zu erwartenden Kosten sowie das erwartete Fahrgastaufkommen geschätzt werden. Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde dieses Thema untersucht: Eine Darstellung der Ist-Situation zeigt, dass es in Haaren drei Gebiete gibt (Überhaaren; Haarberg; Atzenbenden), in denen nicht jede Bebauung im direkten Haltestelleneinzugsbereich von 300 Metern liegt. Die Anwohner der beiden Gebiete im Osten (Haarberg) und Süden (Überhaaren) können durch einen kurzen zusätzlichen Fußweg jedoch mehrere Haltestellen mit einem dichten Angebot erreichen. Dies gilt nicht für die Bewohner des Gebietes Atzenbenden. Hier wird der zusätzliche Fußweg deutlicher länger (siehe Anlage 2). Um eine Erschließung mit Linienbussen beurteilen zu können, wurden sowohl die im Vorschlag eines Bürgers genannten Straßen als auch weitere Straßen besichtigt und die Befahrbarkeit von Linienbussen von der ASEAG geprüft. Als Resultat ist festzuhalten, dass die Wohngebiete nicht durch einen Linienbus erschlossen werden können (Anlage 2). Eine Befahrbarkeit der Straßen im Zweirichtungsverkehr ist aufgrund der baulichen Situationen und der Parksituation bei keiner der untersuchten Straßen gegeben. Eine bessere Erreichbarkeit ist aus diesem Grund weder durch eine Linienänderung noch durch die Einrichtung eines Ortsbusses zu erreichen. Eine alternative Erschließung könnte durch einen Bürgerbus erfolgen. Aus Sicht der ASEAG ist das Gebiet Atzenbenden das einzige in dem die Einrichtung eines Bürgerbusses als realistische Alternative und mögliche Bedienform zu erachten ist. Ein solcher Bürgerbus muss jedoch in Eigenregie und in Form eines Vereins eingerichtet und durchgeführt werden. Eine große Informationsvielfalt bietet der Verein Pro Bürgerbus NRW. Eine der wesentlichen Aufgaben dieses Vereins ist die „Unterstützung von neuen Bürgerbusprojekten durch Weitergabe von Informationen und Vermittlung von Kontakten zu benachbarten oder beratenden Bürgerbusvereinen“. Weitere Informationen sind unter www.pro-buergerbus-nrw.de zu den Punkten Förderung, Finanzierung, Rechtliches, Versicherungen und vielen weiteren Themen erhältlich. Im Falle einer Vereinsgründung bietet die ASEAG an, in beratender Form zur Verfügung zu stehen und die Wartung und Instandhaltung für das vom Land mitfinanzierte Fahrzeug durchzuführen. Eine Beurteilung der Durchführbarkeit ist pauschal nicht möglich. Ein erster Versuch eines Bürgerbusses in den Stadtteilen Schmithof und Sief konnte aufgrund mangelnder ehrenamtlicher Fahrer nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Ergebnis In Bezug auf eine bessere Busanbindung in den Wohngebieten des Bezirks kann aufgrund der Analyseergebnisse leider keine Maßnahme im heutigen Linienverkehr zur Verbesserung empfohlen Vorlage FB 61/0194/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.06.2015 Seite: 2/3 werden. Bei der Einrichtung eines Bürgerbusses stehen Verwaltung und die ASEAG, wie oben bereits erwähnt, gerne in beratender Form zur Verfügung. Der Antrag gilt damit als behandelt. Anlage/n: Anlage 1: SPD-Antrag "Busanbindung in den Wohngebieten des Bezirks" vom 09.10.2013 Anlage 2: Befahrbarkeit der Straßen in Haaren (8 Seiten) Vorlage FB 61/0194/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.06.2015 Seite: 3/3 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 01: Aktuelle Erschließung: Aktuell wird der Stadtteil Haaren auf 2 Hauptachsen erschlossen. Auf der Achse Prager Ring Kaninsberg besteht mit den Linien 11 und 21 ein 15 Minuten Takt. Auf der Achse Prager Ring – Verlautenheide besteht mit den Linien 1 und 46 ein 30 Min Takt. Diese Achse wird zusätzlich mit insgesamt 31 Fahrten pro Tag der Linie 16 verstärkt. Zusätzlich beginnt bzw. endet jeweils eine Fahrt der Linie 30 in Haaren. Am südlichen Ende besteht ein weiteres Fahrtangebot in Richtung Aachen ab der Haltestelle „Hüls Schulzentrum“ mit der Linie 43 im 60 Min Takt verstärkt durch Fahrten der Linie 23. Eine dritte Fahrtmöglichkeit besteht im Süd-Osten an der Haltestelle „Hüls“. Diese liegt mit etwa 750 Metern etwas abseits, bietet jedoch einen 15 Minuten Takt in Richtung Aachen. Im NordWesten ist das Gewerbegebiet Strangenhäuschen mit einem Fußweg über die Krefelderstraße ausreichend angebunden. Der Stadtteil Verlautenheide ist als Verlängerung der Achse Prager Ring – Verlautenheide bis Stolberg mit der Linien 1 und mit der in Verlautenheide endenden Linie 46 im 30 Minuten Takt angebunden. Die Haltestelle „Gut-Knapp-Straße“ wird von der Linie 16 bedient. Zusätzlich besteht ab der Haltestelle „Verlautenheide Endstraße“ mit der Linie 57 eine weitere Fahrtmöglichkeit im 60 Minuten Takt über Eilendorf nach Aachen. Auf der folgenden Darstellung ist zu erkennen, dass nicht alle Bereiche des Stadtteils Haaren in einem Haltestelleneinzugsgebiet von 300 Metern liegen. Im Bereich Verlautenheide ist dagegen eine Flächendeckende Erschließung gegeben. Die Untersuchung sollte sich also auf den Bereich Haaren beschränken. 1 VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015 Erschließungsmöglichkeit mit Hilfe von Linienbussen: Um eine Erschließung mit Hilfe von Linienbussen durchführen zu können ist eine Beurteilung der zu befahrenden Straßen nötig. Um bereits Informationen für weitere Maßnahmen (Ortsbus oder Bürgerbus) bezüglich der Befahrbarkeit von Straßen zu erhalten sollten die im Folgenden genannten Straßen analysiert und beurteilt werden. Überhaaren (1): Haarberg (2): - Auf der Hüls - Hofbornstraße - Hofenburger Straße - Kochstraße - Bogenstraße - Kreuzstraße - Tonbrennerstraße - Lindenweg - Birkenweg - Am Haarberg Haaren Siedlungen (3): - Würselner Straße - Am Kaninsberg - In den Atzenbenden - Am Burgberg - Friedenstraße - Hergelsbendenstraße Hier in Rot die zu beurteilenden Straßen 3 2 1 2 VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015 Bereich Überhaaren (1): Bei einer Ortsbegehung am 30.12.2013 wurden die Straßen „Auf der Hüls“, „Hofbornstraße“ und „Hofenburger Straße“ sowie die jeweils angrenzenden Kreuzungsbereiche besichtigt. Dabei wurden folgende Punkte erkannt. Die Straße Auf der Hüls ist im Bereich der Autobahnunterführung nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen befahrbar. Zudem weist die Straße eine Breite von nur 4,75 Metern auf. Auf Grund der oben genannten Begebenheiten ist die Straße Auf der Hüls somit zwischen den Kreuzungsbereichen Charlottenburger Allee und Hofbornstraße von einem Linienbus nicht zu befahren. 4,75m Im weiteren Verlauf befinden sich verkehrsberuhigende Maßnahmen in Form von insgesamt drei „Berliner Kissen“. Die hier verbaute Variante ist über die gesamte Breite der Fahrbahn angeordnet. Diese Variante ist zum befahren mit einem Bus als nachteilig zu betrachten, da der Bus diese nicht mittig und ohne „Ruck“ überfahren kann. Die Straße weist hier eine Breite von 5,0 Metern auf. Hier besteht das gleiche Problem wie oben bereits erwähnt. Die Befahrbarkeit im Zweirichtungsbetrieb mit Bussen ist somit auf der kompletten Länge nicht zu gewährleisten. 5,00m Der Kreuzungsbereich Hofbornstraße – AltHaarener Straße ist ebenfalls nicht für die Befahrung durch Busse ausgebaut. Der Knoten ist insgesamt schlecht einzusehen und ein Abbiegen mit einem Bus ist nur unter Mitbenutzung der gesamten Fahrbahnbreite und ohne Gegenverkehr und geparkten Fahrzeugen möglich und somit nicht als befahrbar zu betrachten. Eine Erschließung des Bereiches Überhaaren mit Hilfe von Bussen ist somit ausgeschlossen. 3 VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015 Bereich Haarberg (2): Bei einer Ortsbegehung am 07.01.2014 wurden die oben genannten Straßen im Bereich Haarberg sowie die jeweils angrenzenden Kreuzungsbereiche besichtigt. Dabei wurden folgende Punkte erkannt. Die Bogenstraße ist aufgrund der Parksituation und der Fahrbahnbreite von 7,00 Metern nur von der Haarener Gracht aus in Richtung Alt-Haarener Straße befahrbar. Eine bessere Erschließung der Randbereiche wird hierdurch allerdings nicht erreicht. Die Kreuzstraße ist aufgrund ihrer Fahrbahnbreite von 6,00 Metern und der vorhandenen Parksituation im unteren Bereich der Kreuzstraße nur in Richtung Am Haarberg befahrbar. Kreuzstraße Bogenstraße Tonbrennerstraße Ebenfalls nur in Richtung Am Haarberg zu befahren ist der Lindenweg. Am Haarberg Lindenweg Lindenweg Die Straße am Haarberg ist ebenfalls nur in Richtung Alt-Haarener Straße (Am Kaninsberg) befahrbar. Von dort aus besteht jedoch nur die Möglichkeit links in Richtung Haaren Denkmal abzubiegen. Die Haltestelle Am Haarberg kann somit nicht bedient werden. Am Haarberg 4 VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015 Abbiegesituation Am Haarberg auf die Alt-Haarener Straße: Hier müsste ein Halteverbot eingerichtet werden. Am Haarberg Eine sinnvolle Erschließung des Bereiches Haarberg ist mit Linienbussen auf Grund der mangelnden Befahrbarkeit der Straßen nicht zu erreichen. Bereich Haaren Siedlungen (3): Der Kreuzungsbereich Alt-Haarener Straße – Friedenstraße sowie der Kreuzungsbereich Hergelsbendenstraße – Friedenstraße müssten baulich verändert werden, um eine Befahrung mit Bussen zu ermöglichen. Somit ist eine Erschließung über diese Knoten mit Bussen nicht möglich. Friedenstraße Alt-Haarener Straße Friedenstraße 5 VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015 Die Würselner Straße ist aufgrund ihrer Fahrbahnbreite und der Parksituation nur in Richtung In den Atzenbenden befahrbar. Würselner Straße Würselner Straße Alt-Haarener Straße In den Atzenbenden Würselner Straße Die Straße In den Atzenbenden ist auf Grund der Verkehrlichen Situation in der Würselner Straße nur in Richtung Friedenstraße befahrbar. Zudem sind hier Verkehrsberuhigende Maßnahmen in Form von Aufpflasterungen vorhanden. In den Atzenbenden 6 VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015 Der Kreuzungsbereich In den Atzenbenden – Friedenstraße und der weitere Verlauf der Friedenstraße bis Strangenhäuschen sind als befahrbar zu betrachten. Hier sind ebenfalls Aufplasterungen vorhanden. Auf Grund der oben genannten Einschränkungen ist auch hier die Befahrbarkeit nur in Richtung Strangenhäuschen – Krefelder Straße möglich. In den Atzenbenden Friedenstraße Eine sinnvolle Erschließung des Bereiches Haaren Siedlungen ist auf Grund der mangelnden Befahrbarkeit der Straßen nicht zu erreichen. 7 VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015 Die Folgende Übersicht zeigt noch einmal grafisch die Befahrbarkeit der Straßen im untersuchten Gebiet: Bedeutungen: orange mit Pfeil befahrbar in bestimmte Richtung rot nicht befahrbar gelber Punkt zu prüfende Knoten grüner Punkt vorhandene Haltestellen 3 H H 2 H H H H H 1 H 8 VC Anbindung Stadtbereich Haaren Dokumentation – Bearbeitung Herr Blaumann, Stand 01.06.2015