Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
146712.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
19.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:19
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Beitragssatzermittlung
Haßlerstraße
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung
vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie
die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
60.038,04 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 50 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
60.038,04 €
30.019,02 €
30.019,02 €
60.038,04 €
Summe städtischer Anteil
30.019,02 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
30.019,02 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit :
Oberflächenentwässerung:
30.019,02 € :
10.788 m² =
2,78 €/m²
2,78 €/m² (Beitragssatz)