Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
146156.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
13.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 20/0030/WP17
öffentlich
13.05.2015
Herr Weiler
Entwurf der Jahresrechnung 2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.05.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zur Kenntnis und beschließt den Entwurf
des Jahresabschlusses 2013 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 20/0030/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.08.2015
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen*
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
* Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 20/0030/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.08.2015
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Erläuterungen:
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und
Finanzlage der Stadt vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht aus
-
der Bilanz zum 31.12
der Ergebnisrechnung
der Finanzrechnung
den Teilrechnungen
dem Anhang
und dem Lagebericht.
Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel, ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsabgrenzungsspiegel beigefügt.
Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister
nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.
Der vorliegende Jahresabschluss 2013 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:
Gesamtergebnisrechnung:
Insgesamt weist die Ergebnisrechnung für 2013 einen Fehlbetrag in Höhe von 27,29 Mio. € aus.
Im Vergleich zum Fehlbedarf aus dem fortgeschriebenen Ansatz 2013 in Höhe von 56,27 Mio. € ergibt
sich insgesamt eine Verbesserung von 28,98 Mio. €.
Im Haushaltsplan 2013 ging man von einem Fehlbedarf in Höhe von 40,6 Mio. € aus, so dass sich im
Vergleich zur Ergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2013 eine Verbesserung von 13,31 Mio. €
ergibt.
Der vorgenannte Fehlbetrag des Jahresabschlusses 2013 wird erstmalig für die Stadt Aachen –
vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen – komplett durch
die Allgemeine Rücklage gedeckt werden.
Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:
Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für
den Stadtrat (in der Ratssitzung im September 2015).
Vorlage FB 20/0030/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.08.2015
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Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über
die Behandlung des Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Anzeige des vom Rat festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung.
Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.
Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 ist der Jahresabschluss zur Einsichtnahme
verfügbar zu machen.
Anlage/n:
Die Anlagen werden nachgereicht.
Vorlage FB 20/0030/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.08.2015
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