Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
146008.pdf
Größe
200 kB
Erstellt
08.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0038/WP17
öffentlich
08.05.2015
Verfahren zur Beteiligung der Fraktionen an beabsichtigten
Vergaben;
Ratsantrag Nr. 8/17 der GRÜNE-Fraktion vom 20.08.2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.05.2015
HA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die beabsichtigte Änderung des verwaltungsinternen Verfahrens zur
Beteiligung der Fraktionen an den beabsichtigten Vergaben zustimmend zur Kenntnis und stimmt der
Änderung der Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen eine Vergabe auf acht Kalendertage zu.
Der Ratsantrag Nr. 8/17 gilt damit als behandelt.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0038/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.05.2015
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Mit Ratsantrag Nr. 8/17 vom 20.08.2014 (siehe Anlage) beantragt die GRÜNE-Fraktion, „die
Verwaltung zu beauftragen, das Beteiligungsverfahren der Fraktionen an Vergaben zu verbessern.
Insbesondere sollen Nutzerkomfort und Sicherheit verbessert und die Transparenz erhöht werden.
Gegebenenfalls ist auch ein ganz neues Verfahren beispielsweise mit Nutzung von sicheren CloudServices zu entwickeln“.
Gemäß den Bestimmungen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen teilt der Oberbürgermeister
den Fraktionen bei beabsichtigten Vergaben oberhalb bestimmter Wertgrenzen unter Angabe der
eingegangenen Gebote mit, an welchen Bieter die Vergabe erfolgen soll. Wird gegen diese Vergabe
innerhalb einer Frist von sechs Arbeitstagen (also ohne gesetzliche Feiertage, Samstage und
Sonntage) kein Einspruch erhoben, erfolgt die Vergabe entsprechend dem mitgeteilten Vorschlag.
Wird Einspruch erhoben, ist im zuständigen Gremium über die beabsichtigte Vergabe zu beraten.
Das bisherige Verfahren zur Information der Fraktionen lässt sich wie folgt beschreiben:
-
Das jeweilige Fachamt schickt die Information zu der beabsichtigten Vergabe (ausgefülltes
Formular Fraktionsvorlage, Preisspiegel und Prüfvermerk des Fachbereichs
Rechnungsprüfung) in einem PDF-Dokument per Mail an das Postfach
fraktionsinfo@mail.aachen.de.
-
Alle dort eingehenden Mails werden automatisiert an zwei Mitarbeiter des Fachbereichs
Verwaltungsleitung (FB 01) geleitet, damit eine Vertretung auch in Urlaubszeiten gewährleistet
ist.
-
Von dort aus werden diese Infos umgehend per Mail an die von den Fraktionen zu diesem
Zweck benannten Mail-Adressen weiter geleitet.
-
Die Fraktionen haben ab diesem Zeitpunkt sechs Arbeitstage Zeit, hierzu eine Rückmeldung,
ggf. auch einen Einspruch, abzugeben.
-
Die Mitarbeiter des Fachbereichs Verwaltungsleitung sammeln die Rückmeldungen und
geben dem Fachamt unmittelbar nach Ablauf der v.g. Frist eine abschließende Mitteilung per
Mail, dass die Vergabe erfolgen kann oder über die Vergabe im zuständigen Gremium
beraten werden muss.
Aufgrund dieses Ratsantrages ist eine Arbeitsgruppe der Verwaltung, unter Beteiligung der
Fachbereiche Rechnungsprüfung, Personal und Organisation und Verwaltungsleitung, mehrfach
zusammengekommen und hat geprüft, wie dem Ansinnen des Ratsantrages gefolgt werden kann.
Die im Ratsantrag erwähnte Cloud-Lösung ist nach Angaben der zuständigen Fachverwaltung derzeit
noch nicht realisierbar. Sie wäre nicht hinreichend sicher, da auch sensible Daten der
Auftragsvergabe und -bewertung betroffen wären.
Um dennoch sowohl den Nutzerkomfort und die Sicherheit des Verfahrens zu verbessern als auch die
Abläufe zu straffen, hat die Verwaltung folgende Änderungen des internen Ablaufs vorgesehen:
Vorlage FB 01/0038/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.05.2015
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-
Mit Hilfe von GroupWise-Regeln, die für das Fraktionsinfo-Postfach entwickelt wurden und
überwiegend ohne Zutun der Sachbearbeiter im Hintergrund ablaufen, werden die meisten der
im bisherigen Verfahren notwendigen Aktionen des Fachbereichs Verwaltungsleitung
automatisiert.
-
Die eingehenden Fraktionsinfos der Fachämter werden durch diese Regeln automatisiert an
die Fraktionen weiter geleitet, inclusive aller Anlagen.
-
Sofern kein Einspruch oder auch keine inhaltliche Nachfrage erfolgt, wird nach Ablauf der Frist
zur Stellungnahme beim nächsten Programmstart der Anwendung GroupWise automatisiert
eine „Erfolgs-Mail“ an die einreichende Dienststelle versendet. Dies trifft die weit
überwiegende Zahl aller Fälle, geschätzt über 90 %.
-
Erfolgt seitens der Fraktionen eine inhaltliche Rückfrage, wird die ursprünglich eingegangene
Fraktionsinfo-Mail vom Mitarbeiter des FB 01 manuell in einen bestimmten Ordner
verschoben. Es erfolgt in diesem Fall kein Automatismus. FB 01 nimmt Kontakt zur
absendenden Dienststelle auf. Wenn die inhaltliche Rückfrage zufriedenstellend geklärt
werden konnte, wird die ursprüngliche Mail manuell in den Ordner verschoben, der eine
„Erfolgs-Mail“ an die einreichende Dienststelle bewirkt. Wenn die Rückfrage nicht geklärt
werden konnte, wird die Mail in einen Ordner „Einsprüche“ verschoben, was bewirkt, dass
eine standardisierte Ablehnungs-Mail an die einreichende Dienststelle versandt wird.
-
Erfolgt seitens einer Fraktion ein Einspruch gegen eine beabsichtigte Vergabe, wird durch FB
01 die ursprüngliche Mail in den Ordner „Einsprüche“ verschoben, was wiederum bewirkt,
dass eine standardisierte Ablehnungs-Mail an die einreichende Dienststelle versandt wird.
-
Damit alle Fraktionen über inhaltliche Rückfragen bzw. Einsprüche zu beabsichtigten
Vergaben informiert sind, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass diese jeweils bei
den Antworten an FB 01 die anderen Fraktionen in den Mailverteiler aufnehmen.
Durch die Automatisierung des Verfahrens wird zudem für den FB 01 eine Vereinfachung des
Verfahrens und eine erhebliche Verringerung des hierbei bisher anfallenden Arbeitsaufwandes
erreicht.
Die Verwaltung beabsichtigt ferner, die betroffenen Fachdienststellen mittels einer
Dienstanweisung noch einmal im Detail zu informieren, welche Formalien bei diesem Verfahren
einzuhalten sind. Hierdurch soll erreicht werden, dass möglichst in allen Fällen auch alle nötigen
Informationen in den Fraktionsinfos enthalten sind und diese auch in einer transparenten und gut
lesbaren Form übermittelt werden. Dies beinhaltet auch eine eindeutige Bezeichnung der Inhalte
der Dateien im Dateinamen sowie eine Weiterleitung der Antworten auf einzelne inhaltliche
Rückfragen an alle Fraktionen.
Vorlage FB 01/0038/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.05.2015
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Die größtenteils automatisierte Bearbeitung erfordert allerdings eine Änderung der bisherigen
Frist, die den Fraktionen zur Stellungnahme zur Verfügung steht. Bisher sind dies sechs
Arbeitstage. Da es aber nicht möglich ist, mittels einer GroupWise-Regel die gesetzlichen
Feiertage und Wochenendtage zu definieren, schlägt die Verwaltung vor, die Frist zu Einlegung
von Einsprüchen auf acht Kalendertage festzulegen.
Diese Änderung kann mittels einer automatisierten Regel abgebildet werden und verursacht
hinsichtlich der Länge der Einspruchsfrist in der Regel keine wesentliche Änderung zum
bisherigen Verfahren.
Anlage/n:
Ratsantrag Nr. 8/17
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