Daten
Kommune
Aachen
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146028.pdf
Größe
179 kB
Erstellt
11.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat II
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Dez II/0002/WP17
öffentlich
11.05.2015
Herr Kolobajew
Fortentwicklung der Städteregion - Ergänzende Vereinbarung zur
Finanzierungssystematik mit Anlage
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.05.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Aachen stimmt der vorgelegten Fassung einer nach II. Ziffer 1.6 der
„Ergänzenden Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen
Finanzierungssystematik“ ausgearbeiteten Anlage zur Regelung verbindlicher
Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen zwischen Stadt
Aachen und StädteRegion Aachen zu.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Vorlage entsprechender Beschlüsse im
Städteregionsausschuss am 21.05.2015 bzw. im Städteregionstag am 18.06.2015, die
„Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen
Finanzierungssystematik“ mit der Städteregion abzuschließen.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage Dez II/0002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.05.2015
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen *
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
* Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den nach der ergänzenden Vereinbarung
vorzunehmenden Abrechnungen der Städteregion gemäß den allgemeinen Grundsätzen der
Aufgabenzuordnung und Belastungsneutralität.
Vorlage Dez II/0002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.05.2015
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die gesetzlichen Vereinbarungen zur StädteRegion Aachen schreiben vor, dass „durch die Bildung
der StädteRegion Aachen es weder bei der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen / der StädteRegion noch
bei den bisherigen kreisangehörigen Gemeinden zu einer finanziellen Schlechterstellung kommen
soll.“
Nach Abrechnung der Anlaufjahre hat sich gezeigt, dass diese Belastungsneutralität in der Systematik
eines alleine pauschalierten Finanzausgleiches zwischen StädteRegion und Stadt Aachen
(Regionsumlage der Stadt nach den gesetzlichen Regelungen der Kreisumlage +/- pauschal
festgelegte Ausgleichszahlung) nicht nachhaltig erreicht werden kann. Vielmehr haben sich
ungewünschte Lastenzuordnungen ergeben.
Zur nachhaltigen Sicherstellung der gesetzlich vorgegebenen Belastungsneutralität wurde daher unter
Leitung der Kämmerin der Stadt Aachen und des Kämmerers der StädteRegion sowie unter
Beteiligung von zwei Bürgermeistern eine ergänzende Vereinbarung gemäß § 2 Ziffer 7 der öffentlichrechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen
ausgearbeitet. Diese ergänzende Vereinbarung wurde dem Rat der Stadt Aachen und dem
Städteregionstag bereits zum Beschluss vorgelegt. In ihren Sitzungen am 10.04.2014
(Städteregionstag) bzw. 07.05.2014 (Rat der Stadt) haben die Gremien der Ergänzungsregelung in
der seinerzeit vorliegenden Fassung zugestimmt und die jeweilige Verwaltung beauftragt, das weitere
Verfahren zum Abschluss der Vereinbarung zu betreiben.
Die beschlossene Vereinbarung wurde zudem durch gesonderten Beschluss im Städteregionstag
sowie im Rat der Stadt Aachen in die gemeinsame Stellungnahme zur Evaluierung des Städteregion
Aachen Gesetzes aufgenommen und damit über die Bezirksregierung Köln dem Ministerium für
Inneres und Kommunales des Landes NRW zugeleitet.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen war noch eine Anlage nach II. Ziffer 1.6 der ergänzenden
Vereinbarung zu entwickeln, in der verbindliche Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu
Ausgleichszahlungen zu regeln sind.
Zwischenzeitlich wurde auch diese Anlage zwischen den Verwaltungen von Stadt Aachen und
Städteregion abschließend verhandelt und in der benannten Arbeitsgruppe den eingebundenen
Bürgermeistern vorgestellt. Die „Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer
belastungsneutralen Finanzierungssystematik“ ist als Anlage beigefügt und wird nunmehr
hinsichtlich der bisher ausstehenden Anlage nach II. Ziffer 1.6 zum Beschluss empfohlen. Zu
beschließen sind danach jetzt die Regelungen auf den Seiten 4 bis 17 der beiliegenden
Vereinbarung; die auf den Seiten 1 bis 3 ausgeführten Bestimmungen sind zur Vollständigkeit und
besseren Übersicht noch einmal unverändert beigefügt, wurden aber bereits in den genannten
Gremiensitzungen des Vorjahres beschlossen.
Vorlage Dez II/0002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.05.2015
Seite: 3/4
In der Bürgermeisterkonferenz am 27.03.2015 haben die Bürgermeister / die Bürgermeisterin die
ergänzende Finanzvereinbarung auch unter Berücksichtigung der auch von Seiten der beiden
Rechnungsprüfungsämter akzeptierten Dokumentation und Abrechnungen der Vorjahre zur Kenntnis
genommen. Bedenken gegen die nun zwischen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen zu
vereinbarende Regelung wurden nicht erhoben, da das wichtige Prinzip der Finanzneutralität als
weiterhin gewahrt gelten kann.
Anlage:
Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen
Finanzierungssystematik mit zugehörender Anlage nach II. Ziffer 1.6
Vorlage Dez II/0002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.05.2015
Seite: 4/4
ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG
zwischen
der Stadt Aachen
und
der StädteRegion Aachen
zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen
vom 17.12.2007, in Kraft getreten am 21.10.2009
hier: Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen
Finanzierungssystematik
I. Einleitung
1. Konstituierendes Element der Vereinbarungen zu den Finanzbeziehungen ist die
Sicherstellung der Belastungsneutralität für alle von der Bildung der StädteRegion
erfassten Gebietskörperschaften. Entsprechend regelt die im Kopf benannte
öffentlich-rechtliche Vereinbarung, dass „durch die Bildung der StädteRegion Aachen
es weder bei der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen/der StädteRegion noch bei den
bisherigen kreisangehörigen Gemeinden zu einer finanziellen Schlechterstellung
kommen soll.“
2. In den hierzu entwickelten Finanzregelungen sieht die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung in § 2 vor, dass die Stadt Aachen die ihr zuzurechnenden finanziellen
Belastungen der StädteRegion durch eine Regionsumlage nach „Fortschreibung der
bisher für die kreisangehörigen Gemeinden geltenden Bemessung der Kreisumlage
entsprechend § 56 KrO NRW“ ausgleicht. „Die durch die Regionsumlage nicht
gedeckten oder überdeckten Kosten aus den von der Stadt übertragenen Aufgaben
werden pauschal ausgeglichen.“ Zur Ermittlung des pauschalen Ausgleichs soll eine
abschließende Regelung nach Rechnungsabschluss des Jahres 2015 entwickelt
werden.
3. Die Erfahrungen in den zurückliegenden Haushaltsjahren haben erhebliche
Unwägbarkeiten im System der Finanzbeziehungen gezeigt. Hierbei sind
insbesondere hervorzuheben
•
Hohe Instabilität bei der Entwicklung der Umlagegrundlagen (inkongruente
•
Sprunghafte Änderungen bei den allgemeinen Deckungsmitteln in
Entwicklung der Wirtschaftskraft bei den regionsangehörigen Kommunen)
Abhängigkeit von Entscheidungen des Gesetzgebers (Schlüsselzuweisungen)
1
•
Abhängigkeit der Regionsumlage - und für die Stadt Aachen damit auch der
Ausgleichszahlung - von der veränderten Inanspruchnahme der
städteregionalen Ausgleichsrücklage
•
Die vereinbarte pauschale Ausgleichszahlung (derzeit rund 2,8 Mio. Euro p.a.)
hat nach der bisherigen Regelung eine Geltungsdauer von 3 Jahren und führt
innerhalb dieses Zeitraumes zu nicht gewollten Be- und Entlastungen.
4. Stadt Aachen und StädteRegion Aachen stimmen aufgrund der gewonnenen
Erkenntnisse darin überein, dass das System der Regionsumlage im Verhältnis zur
Stadt - lediglich ergänzt um einen abschließenden, pauschalen Ausgleich mit der
Stadt Aachen - zu erheblichen Lastenverschiebungen innerhalb des städteregionalen
Verbundes führen wird und somit dauerhaft keine ausreichende Stabilität im Sinne
der erforderlichen Belastungsneutralität zu schaffen vermag. Dies gilt für die Stadt
Aachen einerseits und die übrigen 9 regionsangehörigen Kommunen andererseits
sowie für die StädteRegion.
II. Vorschlag für die zukünftige Verfahrensweise
1. Auf der Grundlage der vereinbarten Regelung unter § 2 Abs. 7 der öffentlichrechtlichen Vereinbarung wird die Finanzsystematik mit Wirkung ab dem
Haushaltsjahr 2012 zwischen StädteRegion und Stadt Aachen daher wie folgt
angepasst:
1.1 Die Stadt Aachen leistet an die StädteRegion monatliche Abschlagszahlungen zum
Ausgleich der ihr voraussichtlich im jeweiligen Haushaltsjahr zuzurechnenden NettoAufwendungen (Aufwendungen abzüglich Erträge). Grundlage ist die vom
Städteregionstag im Rahmen der Haushaltssatzung für alle regionsangehörigen
Kommunen einheitlich festgesetzte Regionsumlage gemäß § 56 KrO.
1.2 Anhand der vom Städteregionstag festgestellten Jahresabschlüsse ermittelt die
StädteRegion die tatsächlichen, der Stadt Aachen zuzurechnenden Netto-
Aufwendungen und weist diese gegenüber der Stadt nach. Der Nachweis umfasst die
angefallenen Aufwendungen sowie die zu berücksichtigenden Erträge.
1.3 Die nachgewiesenen Netto-Aufwendungen der StädteRegion werden mit den für das
Jahr geleisteten Abschlagszahlungen der Stadt Aachen verrechnet. Eine sich
ergebende Überzahlung der Stadt wird von der StädteRegion erstattet, eine sich
ergebende Nachzahlung der Stadt wird von der Stadt Aachen ausgeglichen
(‚Ausgleichszahlung‘).
1.4 Der Anteil der Stadt Aachen an der Ausschüttung der Sparkasse Aachen sowie die
Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens aus der städtischen
2
Vermögensübertragung sind für das jeweilige Haushaltsjahr abrechnungswirksam zu
Gunsten der Stadt Aachen zu berücksichtigen.
1.5 Im Haushalt der StädteRegion Aachen erfolgt bezogen auf die Stadt Aachen eine
Ausweisung der Regionsumlage sowie des zu erwartenden Ausgleichbetrages gemäß
Ziffer 1.3 (‚Ausgleichszahlung‘).
1.6 Verbindliche Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen
werden in einer gesonderten Anlage mit der Stadt Aachen vereinbart.
2. Durch die vorstehende Anpassung wird der vereinbarten Zielsetzung, wonach die
haushalterischen Be- und Entlastungen zwischen der StädteRegion und der Stadt
Aachen auszugleichen sind, nachhaltig entsprochen. Da die Stadt Aachen die ihr
zuzurechnenden Belastungen der StädteRegion vollständig ausgleicht, sind auch die
berechtigten Interessen der ehemaligen Kreiskommunen gewahrt bzw. in keiner
Weise berührt.
Aachen, den ………………………
Aachen, den ………………………
_____________________________
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
_____________________________
Helmut Etschenberg
Städteregionsrat
_____________________________
Annekathrin Grehling
Stadtkämmerin
_____________________________
Axel Hartmann
Allgemeiner Vertreter
3
Anlage zu II. Ziffer 1.6 der Ergänzenden Finanzvereinbarung
für
Verbindliche Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen
zwischen
der StädteRegion Aachen
und
der Stadt Aachen
I. Einleitung
Wie in der ergänzenden Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer
belastungsneutralen Finanzierungssystematik geregelt, leistet die Stadt Aachen
monatliche Abschlagszahlungen zum Ausgleich der ihr voraussichtlich im jeweiligen
Haushaltsjahr zuzurechnenden Nettoaufwendungen. Grundlage hierfür bildet die
für alle regionsangehörigen Kommunen einheitlich festgesetzte Regionsumlage.
Ergänzend ist ein im Rahmen der städteregionalen Haushaltsplanung ermittelter und
zwischen Stadt Aachen und Städteregion im Benehmen gemeinsam abgestimmter
„Planansatz“ für die Ausgleichszahlung nach II. Ziffer 1.3 der eingangs benannten
Vereinbarung zu berücksichtigen. Nach Abrechnung eines Haushaltsjahres ist
nachzuweisen, ob bzw. in welcher Höhe aus der Verrechnung von
Nettoaufwendungen und Abschlagszahlungen eine Überzahlung oder Nachzahlung
resultiert, die zwischen Stadt Aachen und Städteregion abschließend auszugleichen
ist. Die nachfolgenden Regelungen sollen somit zum einen die Verfahrensweise aber
auch die Abrechnungsmodalitäten konkret festlegen.
1. Begriffsbestimmungen
1.1 Ausgleichszahlung
Durch den Begriff Ausgleichszahlung wird der finanzielle Ausgleich für die
Verrechnung von abschließend und einvernehmlich ermitteltem Nettoaufwand und
den Abschlagszahlungen definiert. Ziel der Ausgleichszahlung ist es, einen hierfür
nachgewiesenen Unterschiedsbetrag auszugleichen und damit eine einseitige
finanzielle Überlast bei der Stadt Aachen oder der Städteregion auszuschließen.
1.2 Abrechnungskomponenten
1.2.1 Betroffene Fachdienststellen
Im Zuge der Gründung der StädteRegion Aachen wurden vielfältige Aufgaben von
der Stadt Aachen bzw. über die aufgelösten Zweckverbände auf die StädteRegion
übertragen. Die Aufgabenübertragungen betreffen die nachfolgenden Ämter:
A 33 Ausländeramt
A 40 Schulverwaltung (ehemals Zweckverband)
A 51 Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung (allg. RU)
4
A 62 Kataster- und Vermessungsamt
A 41 Schulamt
A 50 Amt für soziale Angelegenheiten
A 39 Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
A 63 Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
A 53 Gesundheitsamt
A 70 Umweltamt
A 32 Amt für Ordnungsangelegenheiten, Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
A 57 Versorgungsamt
A 43 Bildungsbüro
A 36 Straßenverkehrsamt (ehemals Zweckverband)
Die zusammengeführten Aufgaben der oben genannten Ämter sind beim
Abrechnungsverfahren zu berücksichtigen. Siehe dazu auch die Ausführungen zu
1.2.2.
1.2.2 Produktberücksichtigung
Allgemein
Unter einem Produkt versteht man im Allgemeinen eine erzeugte Ware oder
Dienstleistung.
Im kommunalen Haushalt stellen Produkte das Ergebnis einer Folge von Tätigkeiten
zur Erfüllung von Aufgaben dar.
Abrechnungsbezogen
Da mit Gründung der StädteRegion „Aufgaben“ übertragen worden sind, wurden
diese den entsprechenden Produkten in den jeweiligen Ämtern zugeordnet. Im
Rahmen der Abrechnung sind eine Vielzahl von Produkten des städteregionalen
Haushaltes zu berücksichtigen. Eine Aufstellung der abzurechnenden Produkte mit
Stand 2010 wird dieser Anlage beigefügt (Anlage 1 “Produktübersicht“).
1.2.3 Erträge
Allgemein
Allgemein wird als Ertrag die Summe aller wirtschaftlichen Leistungen bezeichnet.
Im kommunalen Haushalt wird durch den Ertrag der Wertzuwachs der
Gebietskörperschaft in einem bestimmt Zeitraum dargestellt. Im NKF werden die
Erträge gebündelt im Ergebnishaushalt bzw. in der Ergebnisrechnung dargestellt.
Abrechnungsbezogen
Für die zu erstellenden Planansätze und Abrechnungen sind die Erträge, gemäß den
nachstehend in Ziffer 1.2.7. beschriebenen Parametern, zu berücksichtigen.
5
1.2.4 Aufwendungen
Allgemein
Der Aufwand ist allgemein der Einsatz oder die zu erbringende Leistung, um einen
bestimmten Nutzen zu erzielen. Im kommunalen Haushalt versteht man unter dem
Begriff Aufwand den bewerteten Verbrauch (Werteverzehr) aller Güter (Waren und
Dienstleistungen) in einer bestimmten Periode. Auch die Aufwendungen werden
gebündelt im Ergebnisplan bzw. in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.
Abrechnungsbezogen
Für die zu erstellenden Planansätze und Abrechnungen sind nur die Aufwendungen
der nachstehend unter 1.2.7. festgelegten Parameter zu berücksichtigen.
1.2.5 Interne Leistungsverrechnung
Interne Leistungsverrechnungen waren dem Grunde und der Höhe nach im
Modellhaushalt nicht vereinbart. Lediglich bestimmte Positionen wie z.B. IT-Kosten,
die Raumkosten für unterzubringende Mitarbeiter/innen oder gebäudebezogene
Kosten für die übergegangenen Schulen waren dort verankert, jedoch nicht als
interne Leistungsverrechnungen.
Beispielhaft gilt für das Gebäudemanagement danach wie folgt:
Leistungsverrechnungen betreffen hier die Mieten und Nebenkosten für die
Unterbringung des von der Stadt Aachen übernommenen Personals. Für die in fremd
angemieteten Räumlichkeiten untergebrachten Dienststellen werden ausschließlich
die hierfür abschließend nachgewiesenen Mieten und Nebenkosten in tatsächlich
angefallener Höhe anteilig abgerechnet. Für die Unterbringungen in eigenen
Verwaltungsgebäuden von Städteregion oder Stadt Aachen wird eine Kostenmiete,
ermittelt auf Basis der zwischen dem Gebäudemanagement der Städteregion und
dem der Stadt Aachen einheitlich abgestimmten und ggfls. auch einheitlich
fortgeschriebenen Kostenpositionen, anteilig abgerechnet.
Im Haushalt der StädteRegion werden darüber hinaus bestimmte Leistungen, die
innerhalb von Organisationseinheiten für andere Organisationseinheiten erbracht
werden, als interne Leistungsverrechnung ausgewiesen. Da interne Dienstleister
auch Leistungen für die „übertragenen Aufgabenbereiche“ erbringen, sind für die
nachstehend und abschließend aufgeführten Positionen interne
Leistungsverrechnungen, soweit sie dem Aufgabenverbund ursächlich zuzurechnen
sind, im Rahmen der Abrechnungen zu berücksichtigen:
ADV
Kommunikationstechnik
Poststelle
6
Druckerei
Fuhrpark / Garage
Gebäudemanagement (wie oben ausgeführt)
sowie
Verwaltungsgemeinkosten (entsprechend der bisherigen Abrechnungspraxis
für das Jahr 2010)
1.2.6 Abrechnungsschlüssel
Durch den Abrechnungsschlüssel wird das Verhältnis der Verteilung der Leistungen
zwischen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen (hier: Altkreis, d.h. Städteregion
ohne Stadt Aachen) bestimmt. Hiermit wird eine vereinfachte Zuordnung von
Aufwendungen und Erträgen im Rahmen der Planungen und Abrechnungen
ermöglicht. Je nach erbrachter Leistung variieren die anzuwendenden Schlüssel. Für
die konkrete Festlegung wird auf Punkt 2.3 dieser Anlage verwiesen.
1.2.7 Abrechnungsparameter
Unter Abrechnungsparametern sind alle Positionen zu verstehen, die bei der
Planung und Abrechnung zu berücksichtigen sind. Dazu gehören:
-
Regionsumlage einschließlich sämtlicher, der Stadt Aachen
zuzurechnender Erträge, die im Rahmen der Regionsumlage anfallen
(z.B. Bedarfsumlage nach ELAG)
-
Sonstige der Stadt Aachen zuzurechnende Erträge, z.B. künftige
Sonderumlagen nach der KrO o.ä.m.
-
Anteiliger Bilanzgewinn der Sparkasse
-
Schlüsselzuweisungen
-
Schulpauschale
-
Investitionspauschale
-
Landschaftsumlage (anteilig ermittelt auf Basis der amtlichen
Umlagegrundlagen für die Stadt Aachen)
-
Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens aus der
Vermögensübertragung
(1.667.973,78 € p.a. über 31 Jahre)
-
Erträge, Aufwendungen und die internen Leistungsverrechnungen (im
vereinbarten Rahmen gem. Ziffer 1.2.5.) aus den
Aufgabenübertragungen
Die abgerechneten Positionen sind gegenüber der Stadt Aachen nachzuweisen und
auf Wunsch der Stadt weitergehend aufzuklären.
Der Nachweis betrifft auch die rechnerische Ermittlung sowie
Berechnungsgrundlagen für die allgemeinen Deckungsmittel, z.B. maßgebende
7
Schülerzahlen aus der Schulstatistik oder relevante Einwohnerzahl für die
Investitionspauschale.
2. Abrechnungsverfahren
2.1 Abrechnungssystematik
2.1.1 Planung
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung der StädteRegion Aachen wird anhand der
Planansätze für das neue Haushaltsjahr bzw. die neuen Haushaltsjahre eine
Planrechnung zur Feststellung des Planansatzes für die Ausgleichszahlung erstellt.
Grundlage für die Erstellung der Planrechnung bilden zum einen die gemeldeten
Haushaltsansätze für die abzurechnenden Produkte und zum anderen die
Abrechnungsparameter und –schlüssel gemäß dieser Anlage. Spätestens mit
Aufstellung des 1. Haushaltsentwurfes und noch vor Einleitung der
Benehmensherstellung ist zu ermitteln, wie sich die Aufgabenübertragung nach
Planberechnung im Haushalt auswirkt. Diese Vorabberechnung ist der Stadt Aachen
unverzüglich zu übermitteln und die geplante Ausgleichszahlung ist zwischen
Städteregion und Stadt Aachen bis zur Einleitung der Benehmensherstellung
abzustimmen. Aus der Planberechnung ist nach verfügbarer Datenlage ersichtlich,
welche Partei die Ausgleichszahlung in welcher Größenordnung zu leisten hat. Mit
Verabschiedung des Haushaltes durch den Städteregionstag bzw. Genehmigung des
Haushaltes durch die Bezirksregierung wird die geplante Ausgleichsleistung im
Haushalt der Städteregion festgelegt. Für die Zahlungsmodalitäten wird auf Punkt
2.2.4 dieser Anlage verwiesen.
2.1.2 Ausführung der Abrechnung
Anhand der im festgestellten Jahresabschluss für das jeweilige Abrechnungsjahr
ermittelten Ergebnisse erfolgt eine endgültige Abrechnung des Haushaltsjahres. Es
werden hierbei die gleichen Parameter wie bei der erstellten Planrechnung zu
Grunde gelegt. Ziel ist es zu prüfen, ob die ermittelte Ausgleichszahlung der
Vorgabe der Belastungsneutralität (vgl. Ziffer 1.1) für beide Parteien entspricht.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Unter- bzw. Überdeckung durch eine der
Parteien (Stadt oder StädteRegion) ebenfalls auszugleichen.
2.2 Fristen
2.2.1 Vorbereitung des Abrechnungsverfahrens
Die unter 2.1.1. beschriebene Planrechnung erfolgt bereits im Zuge der
städteregionalen Haushaltsaufstellung. Hierbei werden bereits vorliegende
Haushaltsanmeldungen der Fachdienststellen sowie die unterjährigen
Ergebnisfeststellungen der vorliegenden Budgetberichte berücksichtigt. Die sich
8
nach dem 1. Haushaltsentwurf der Städteregion ergebenden Änderungen,
insbesondere aus Modellrechnungen zum GFG und Erkenntnisse aus den
nachfolgenden Budgetberichten, werden der Stadt Aachen umgehend nach Vorlage
mitgeteilt. Über das Vorliegen eines aktuellen Budgetberichtes wird die Stadt Aachen
unverzüglich informiert. Eine abschließende Planrechnung ist erst nach
Verabschiedung des Haushaltes durch den Städteregionstag bzw. Genehmigung des
Haushaltes durch die Bezirksregierung möglich, da erst zu diesem Zeitpunkt die
endgültigen Haushaltsansätze feststehen.
Die StädteRegion Aachen verpflichtet sich demnach, die endgültige Planrechnung an
die Stadt Aachen unverzüglich weiterzuleiten.
2.2.2 Abrechnungsfristen
Im Rahmen der Finanzvereinbarung wurde bereits durch beide Parteien festgelegt,
dass die StädteRegion anhand der festgestellten Jahresabschlüsse die der Stadt
Aachen zuzurechnenden Netto-Aufwendungen ermittelt. Der Nachweis, d.h. die
endgültige Abrechnung, wird demnach von der StädteRegion innerhalb von einem
Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Städteregionstag erstellt
und unverzüglich an die Stadt Aachen zur Überprüfung versandt.
2.2.3 Prüfungsfristen
Nach Zuleitung der endgültigen Abrechnung ist durch die Stadt Aachen eine Prüfung
innerhalb von drei Monaten nach Abrechnungszugang vorzunehmen. Auf Antrag
kann der Prüfungszeitraum um einen Monat verlängert werden. Sollten keine
Einwände gegen die Abrechnung bestehen, wird zur weiteren Vorgehensweise auf
Punkt 2.2.4 Zahlungsfristen verwiesen, ansonsten tritt Punkt 2.2.5 (Behandlung von
Einwendungen) in Kraft.
2.2.4 Zahlungsfristen / Abschlagszahlungen
Zunächst ist weiterhin die allgemeine Regionsumlage monatlich zum 15. und
entsprechend des jeweils maßgebenden Festsetzungsbescheides zu leisten.
Die im Rahmen der Abrechnung und hierzu erfolgter Prüfung einvernehmlich und
abschließend festgelegte Ausgleichszahlung ist bis zum 15. des Folgemonats nach
dem Ende des Prüfungszeitraumes bzw. des verlängerten Prüfungszeitraumes zu
leisten.
Auf Basis des zweiten Budgetberichtes wird die Ausgleichszahlung ebenfalls
vorläufig ermittelt. Auf Grundlage dieser Prognose ist ein Abschlag in Höhe von 50
Prozent vom jeweiligen Zahlungspflichtigen (entweder Stadt Aachen oder
StädteRegion) zu leisten.
9
Die unterjährig geleisteten Abschlagszahlungen sind im Rahmen der abschließend
für das Jahr festgelegten Ausgleichszahlung zu verrechnen.
Sofern sich in der Rückschau aus den Prognosen unterjährige Über- oder
Unterfinanzierungen ergeben sollten, verzichten Stadt Aachen und Städteregion auf
eine nachträgliche Verzinsung.
2.2.5 Behandlung von Einwendungen
Sollten gegen die Abrechnung Einwände bestehen, so sind diese innerhalb des
Prüfungszeitraumes schriftlich bei der Städteregion vorzubringen. Erst nach
Widerlegung bzw. Ausräumung der Einwände tritt Punkt 2.2.4 der Anlage in Kraft.
Sollte eine Einigung bzw. Ausräumung nicht möglich sein, wird auf Punkt 4 dieser
Anlage verwiesen.
2.2.6 Geltendmachung von Ansprüchen
Ab dem 16. des Folgemonats nach abschließender Verständigung oder
Entscheidung über die geltend gemachten Einwände kommt der Schuldner der
Leistung in Verzug.
Die Geldschuld ist ab dem Eintritt des Verzuges angemessen, d.h. orientiert am
aktuellen Zinssatz zur Refinanzierung des betroffenen Zahlungsempfängers am
Kreditmarkt, zu verzinsen.
2.3 Festlegung konkreter Abrechnungsparameter
Wie bereits in Punkt 1.2.6 dieser Anlage beschrieben, wird mit dem
Abrechnungsschlüssel das Leistungsverteilungsverhältnis zwischen Stadt Aachen
und StädteRegion Aachen (hier: Altkreis, ohne Stadt Aachen) ausgedrückt. Um die
Schlüssel näher definieren zu können, werden nachfolgend stichpunktartig die
allgemeinen Parameter zur Schlüsselbildung dargestellt.
-
Grundsätzlich werden die Abrechnungsschlüssel auf Basis des Jahres
2010 festgeschrieben.
-
Sämtliche einwohnerabhängigen Schlüssel werden entgegen der oben
genannten Regel jährlich angepasst. Maßgebend sind die
Einwohnerzahlen zum Stand 31.12. des jeweiligen Vorjahres für das
jeweilige Abrechnungsjahr (Einwohnerzahlen nach den jeweils
aktuellen Daten von IT NRW)
-
Eine Überprüfung der Abrechnungsschlüssel in Bezug auf Stimmigkeit
für den Leistungsbereich und in Bezug auf die angemessene Höhe hat
alle fünf Jahre zu erfolgen. Der hierfür maßgebende Fristlauf beginnt
mit der Abrechnung für das Jahr 2012, d.h. eine erste Fortschreibung
erfolgt im Jahr 2018 im Rahmen der dann erfolgenden Abrechnung
für das Jahr 2017.
10
-
Auf eine weitere Nachverfolgung der für das Jahr 2010 ermittelten
Personalentwicklung, d.h. die Anpassung von Personalschlüsseln,
wird mit Blick auf den hiermit verbundenen Verwaltungsaufwand
sowie deren künftigen Ersatz durch sachgerechte Schlüssel (siehe
nachstehend) verzichtet.
-
Stadt Aachen und Städteregion stimmen darin überein, dass die zum
21.10.2009 bestandene Personalzuordnung (Übergang von
städtischem Personal in die Städteregion mit Zuordnung zu
konkreten, übertragenen Aufgaben) im Zuge der organisatorischen
und personalwirtschaftlichen Fortentwicklung in der Städteregion
erheblichen Veränderungen unterliegt. Da auch die über die
entsprechenden Personalkosten abgebildete Zuordnung von Erträgen
und Aufwendungen mit fortschreitendem Zeitablauf zunehmend an
belastbarer Aussagekraft verliert, sind die bisherigen
Personalschlüssel durch geeignete und sachgerechte Ersatzschlüssel,
z.B. Fallzahlen oder Anzahl Geschäftsvorfälle zu ersetzen. Die
dahingehende Überprüfung und Fortentwicklung der
Personalschlüssel erfolgt bis zum Jahr 2018 und mit Wirksamkeit für
die dann erfolgende Abrechnung des Jahres 2017.
Die Zuordnung der einzelnen anzuwendenden Schlüssel ist der Anlage 2
„Abrechnungsschlüsselübersicht“ mit Stand 2010 zu entnehmen.
3. Sondertatbestände
Zum Zeitpunkt der Erstellung der verbindlichen Anlage gehören zu den
Sondertatbeständen zum einen der Wegfall bzw. die Hinzunahme von Aufgaben und
zum anderen die wesentliche Veränderung von bereits übertragenen Aufgaben.
Jeder dieser Fälle löst eine „Meldepflicht“ der StädteRegion Aachen gegenüber der
Stadt Aachen aus. Aus der Meldung muss ersichtlich sein, ob sich Auswirkungen auf
die bereits festgelegten Abrechnungsschlüssel ergeben oder gegebenenfalls andere
Abrechnungsschlüssel zu vereinbaren sind. In Bezug auf weitere Vereinbarungen
wird auf Punkt 5 der Anlage verwiesen.
Des Weiteren können auch in der Zukunft noch „Sondertatbestände“ auftreten, die
jetzt noch nicht abgesehen werden können. Auch hierzu ist Punkt 5 der Anlage zu
beachten.
3.1 Konkreter Sondertatbestand
Bereits heute ist bekannt, dass der Abrechnungsschlüssel für das Produkt 950300
„Verwaltung SGB II“ und für das Produkt 950301 „Verwaltung von gemeinsamen
Einrichtungen“ aus 2010 nicht sachgerecht ist, weil im Bereich des Jobcenters in den
Jahren 2011 und 2012 noch erhebliche Personalverschiebungen stattfanden. Um ein
11
annähernd realistisches Verhältnis von Stadt und StädteRegion darstellen zu
können, wird als Abrechnungsschlüssel ein gewichteter Durchschnitt der
Personalkosten der Jahre 2010-2013 zu Grunde gelegt.
Auf die Anlage 2 „Abrechnungsschlüsselübersicht“ wird hierzu verwiesen.
4. Instanz für Streitfälle
Sofern bei Einwänden oder sonstigen Streitfragen im Zusammenhang der
Abrechnungen zwischen den Bearbeitungsebenen der StädteRegion Aachen und der
Stadt Aachen keine Verständigung erzielt werden kann, gelten als
Entscheidungsinstanz für diese Fälle, der Oberbürgermeister/die
Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen und der Städteregionsrat/die
Städteregionsrätin der StädteRegion. Hierzu wird auf Punkt 15 des 15-PunktePapieres verwiesen.
5. Anpassungsklausel
Die Entwicklung der öffentlichen Aufgaben und die Regelungen der
Rechnungslegung entwickeln sich kontinuierlich fort. Aus diesem Grund wird es
erforderlich sein auch diese Anlage (Ziffer 1.6 zur Finanzvereinbarung) in Bezug auf
weitere oder zusätzliche Regelungsbedarfe in der Zukunft entsprechend
anzupassen.
Es wird daher festgelegt, dass eine Änderung, Ergänzung oder Anpassung der
Bestimmungen dieser Anlage im Einvernehmen des Oberbürgermeisters/der
Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen und des Städteregionsrates/der
Städteregionsrätin der StädteRegion vorgenommen werden kann, sofern damit keine
Auswirkungen auf Regelungsinhalte der beschlossenen Finanzvereinbarung
verbunden sind.
Eine Änderung bzw. Anpassung bedarf in diesen Fällen keines Gremienbeschlusses,
ist jedoch den regionsangehörigen Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen im Rahmen
der Bürgermeisterkonferenz zur Kenntnis zu geben.
12
Anlage 1“Produktübersicht“
Aufstellung der abzurechnenden Produkte
Produktziffer
Produktbezeichnung
933200
Ausländeraufsicht
933210
Einbürgerung, Namensänderung, Personenstandswesen
940120
Kleebachschule
940220
Lindenschule
940600
Janusz-Korczak-Schule
940750
Käthe-Kollwitz-Schule
940760
Mies-van-der-Rohe-Schule
940770
Berufskolleg für Gestaltung und Technik
940780
Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg
940790
Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung
940800
Abendrealschule
940900
Abendgymnasium
940400
Allgemeine Schulverwaltung
060801
Integrationskonzept (abrechnungsrelevant hier: Fanprojekt)
951500
Erziehungsberatung mit Schulpsychologie
951510
Adoptionsvermittlung
090201
Vermessung, Erhebung und Führung von Geobasisdaten
090202
Geoinformationsdienste, Geodatenmanagement
090203
Grundstückswertentwicklung
030404
Schulaufsicht
030901
Leistungen nach dem Bafög
950100
Verwaltung Soziales
950101
Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII
950110
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
950120
Hilfen zur Gesundheit SGB XII
950130
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen SGB XII
950140
Hilfe zur Pflege SGB XII
950150
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten SGB XII
950160
Hilfen in anderen Lebenslagen SGB XII
950170
Freiwillige Förderungen
950180
Delegationsaufgaben
950200
Pflegewohngeld
950210
Bewohnerbezogene Aufwendungszuschüsse für…
950220
Wohn- und Pflegeberatung
950300
Verwaltung SGB II
950301
Verwaltung der gemeinsamen Einrichtungen
950310
Leistungen für Unterkunft und Heizung
950390
Sonstige kommunale Leistungen
950400
Verwaltung besondere soziale Leistungen
950410
Leistungen nach dem OEG
950420
Leistungen nach dem SGB IX
070105
Teilhabegesetz
13
939100
Veterinäraufsicht
939110
Tierschutz
939120
Tierkörperbeseitigung
939130
Tierzuchtberatung
939200
Lebensmittelüberwachung
020803
Schlachttier- und Fleischüberwachung
100201
Wohnraumförderung
070101
Öffentlicher Gesundheitsdienst
021101
Jagd- und Fischereiangelegenheiten
932100
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
932110
Sprengstoffrechtliche Angelegenheiten
932120
Aufgaben nach der Gewerbeordnung (GewO)
020304
Bekämpfung der Schwarzarbeit
020701
Leitstelle
050302
Aufgaben des Schwerbehindertenrechtes
050601
Aufgaben/Leistungen nach dem Bundeseltern- und elternzeitgesetz
943100
Bildungsbüro
943200
Modellprojekt Lernen vor Ort
943300
Bildungszugabe
943400
Übergangsmanagement Schule, Beruf, Studium
936100
Verwaltung Straßenverkehrsamt
936200
Zulassungsstelle
936300
Führerscheinstelle
936400
Ausnahmegenehmigungen
14
Anlage 2 „Abrechnungsschlüsselübersicht“
Zuordnung Abrechnungsschlüssel
Produktziffer
Produktbeschreibung
Abrechnungsschlüssel
933200
Ausländeraufsicht
Personal
933210
Einbürgerung, Namensänderung,
Personal
Personenstandswesen
42,16 / 57,84
940120
Kleebachschule
Direkte
940220
Lindenschule
Direkte
940600
Janusz-Korczak-Schule
Direkte
940750
Käthe-Kollwitz-Schule
Direkte
940760
Mies-van-der-Rohe-Schule
Direkte
940770
Berufskolleg für Gestaltung und Technik
Direkte
940780
Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg
Direkte
940790
Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung
Direkte
940800
Abendrealschule
Schülerstand
940900
Abendgymnasium
Schülerstand
940400
Allgemeine Schulverwaltung
Direkte
060801
Integrationskonzept (Fanprojekt)
Verhältnis
951500
Erziehungsberatung mit Schulpsychologie
Personal
951510
Adoptionsvermittlung
Personal
090201
Vermessung, Erhebung und Führung von
Direkte
Personal
Gebühren
Geobasisdaten
Zuordnung 555
58,05 / 41,95
68 / 32
090202
Geoinformationsdienste,
Direkte
Personal
Gebühren
Geodatenmanagement
Zuordnung 555
62,33 / 37,67
68 / 32
090203
Grundstückswertentwicklung
Direkte
Personal
Gebühren
030404
Schulaufsicht
Direkte
Verh. Lehrkräfte
Zuordnung 555
60,65 / 39,35
030901
Leistungen nach dem Bafög
Direkte
Personal
Zuordnung 555
45,31 / 54,69
950100
Verwaltung Soziales
Direkte
Personal
Zuordnung 555
53,14 / 46,86
950101
Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII
Direkte
950110
Grundsicherung im Alter und bei
Direkte
Altkreis / Stadt
Altkreis / Stadt
Altkreis / Stadt
30,79 / 69,21
Zuordnung 555
Zuordnung 555
Zuordnung 555
Zuordnung 555
Zuordnung 555
Zuordnung 555
Zuordnung 555
Zuordnung 555
20,5 / 79,5
16,3 / 83,7
Zuordnung 555
Schülerplätze
42,73 / 57,27
50,5 / 49,5
90,8 / 9,2
49,12 / 50,88
Zuordnung 555
Zuordnung 555
Zuordnung 555
Erwerbsminderung
15
61,75 / 38,25
64,67 / 35,33
950120
Hilfen zur Gesundheit SGB XII
Direkte
950130
Eingliederungshilfe für behinderte
Direkte
Menschen SGB XII
Zuordnung 555
950140
Hilfe zur Pflege SGB XII
Direkte
950150
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Direkte
Zuordnung 555
Zuordnung 555
Schwierigkeiten SGB XII
Zuordnung 555
950160
Hilfen in anderen Lebenslagen SGB XII
Direkte
950170
Freiwillige Förderungen
Direkte
950180
Delegationsaufgaben
Direkte
950200
Pflegewohngeld
Direkte
950210
Bewohnerbezogene
Direkte
Zuordnung 555
Zuordnung 555
Zuordnung 555
Zuordnung 555
Aufwendungszuschüsse für…
Zuordnung 555
950220
Wohn- und Pflegeberatung
Direkte
950300
Verwaltung SGB II
Personalmedian
950301
Verwaltung der gemeinsamen
Personalmedian
Einrichtungen
57,33 / 42,67
950310
Leistungen für Unterkunft und Heizung
Direkte
950390
Sonstige kommunale Leistungen
Direkte
950400
Verwaltung besondere soziale Leistungen
Personal
950410
Leistungen nach dem OEG
Direkte
950420
Leistungen nach dem SGB IX
Direkte
070105
Teilhabegesetz
Direkte
Personal
Zuordnung 555
59,12 / 40,88
939100
Veterinäraufsicht
Anzahl Großvieh
939110
Tierschutz
Tierschutzbeschwerden
939120
Tierkörperbeseitigung
Anzahl gefallene
Zuordnung 555
57,33 / 42,67
Zuordnung 555
Zuordnung 555
34,77 / 65,23
Zuordnung 555
Zuordnung 555
64,36 / 35,64
63,49 / 36,51
Tiere
61,17 / 38,83
939130
Tierzuchtberatung
Verteilung
939200
Lebensmittelüberwachung
Direkte
EW-Zahl
Zuordnung 555
54,28 / 45,72
020803
Schlachttier- und Fleischüberwachung
Verhältnis 20:1
100201
Wohnraumförderung
Verwaltungsgebühren
Personal
37,98 / 62,02
78,51 / 21,49
070101
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Direkte
Personal
Zuordnung 555
56,55 / 43,45
021101
Jagd- und Fischereiangelegenheiten
Direkte
Verteilung
66,67 / 33,33
95,24 / 4,76
16
Zuordnung 555
66,67 / 33,33
Personal
932100
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Direkte
Zuordnung 555
86,67 / 13,33
932110
Sprengstoffrechtliche Angelegenheiten
Personal
Verteilung
50,94 / 49,06
66,67 / 33,33
Aufgaben nach der Gewerbeordnung
Aktiv Gewerbe-
932120
(GewO)
treibende
020304
Bekämpfung der Schwarzarbeit
EW-Zahl
020701
Leitstelle
Keine Abrechnung
050302
Aufgaben des Schwerbehindertenrechtes
Fallzahlen
050601
Aufgaben/Leistungen nach dem
Fallzahlen
40 / 60
54,28 / 45,72
60 / 40
Bundeseltern- und elternzeitgesetz
60 / 40
943100
Bildungsbüro
Verhältnis örV
943200
Modellprojekt Lernen vor Ort
Verhältnis örV
943300
Bildungszugabe
Verhältnis örV
943400
Übergangsmanagement Schule, Beruf, …
Verhältnis örV
936100
Verwaltung Straßenverkehrsamt
Durchschnitt
50 / 50
50 / 50
50 / 50
50 / 50
Spartenergebnis
50 / 50
936200
Zulassungsstelle
936300
Führerscheinstelle
Durchschnitt
Spartenergebnis
60,2 / 39,80
Durchschnitt
Spartenergebnis
55,74 / 44,26
936400
Durchschnitt
Ausnahmegenehmigungen
Spartenergebnis
46 / 54
17