Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
146028.pdf
Größe
179 kB
Erstellt
11.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:17

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Dezernat II Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Dez II/0002/WP17 öffentlich 11.05.2015 Herr Kolobajew Fortentwicklung der Städteregion - Ergänzende Vereinbarung zur Finanzierungssystematik mit Anlage Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 20.05.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Aachen stimmt der vorgelegten Fassung einer nach II. Ziffer 1.6 der „Ergänzenden Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“ ausgearbeiteten Anlage zur Regelung verbindlicher Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen zwischen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen zu. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Vorlage entsprechender Beschlüsse im Städteregionsausschuss am 21.05.2015 bzw. im Städteregionstag am 18.06.2015, die „Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“ mit der Städteregion abzuschließen. Philipp Oberbürgermeister Vorlage Dez II/0002/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.05.2015 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen * Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g * Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den nach der ergänzenden Vereinbarung vorzunehmenden Abrechnungen der Städteregion gemäß den allgemeinen Grundsätzen der Aufgabenzuordnung und Belastungsneutralität. Vorlage Dez II/0002/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.05.2015 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die gesetzlichen Vereinbarungen zur StädteRegion Aachen schreiben vor, dass „durch die Bildung der StädteRegion Aachen es weder bei der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen / der StädteRegion noch bei den bisherigen kreisangehörigen Gemeinden zu einer finanziellen Schlechterstellung kommen soll.“ Nach Abrechnung der Anlaufjahre hat sich gezeigt, dass diese Belastungsneutralität in der Systematik eines alleine pauschalierten Finanzausgleiches zwischen StädteRegion und Stadt Aachen (Regionsumlage der Stadt nach den gesetzlichen Regelungen der Kreisumlage +/- pauschal festgelegte Ausgleichszahlung) nicht nachhaltig erreicht werden kann. Vielmehr haben sich ungewünschte Lastenzuordnungen ergeben. Zur nachhaltigen Sicherstellung der gesetzlich vorgegebenen Belastungsneutralität wurde daher unter Leitung der Kämmerin der Stadt Aachen und des Kämmerers der StädteRegion sowie unter Beteiligung von zwei Bürgermeistern eine ergänzende Vereinbarung gemäß § 2 Ziffer 7 der öffentlichrechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen ausgearbeitet. Diese ergänzende Vereinbarung wurde dem Rat der Stadt Aachen und dem Städteregionstag bereits zum Beschluss vorgelegt. In ihren Sitzungen am 10.04.2014 (Städteregionstag) bzw. 07.05.2014 (Rat der Stadt) haben die Gremien der Ergänzungsregelung in der seinerzeit vorliegenden Fassung zugestimmt und die jeweilige Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren zum Abschluss der Vereinbarung zu betreiben. Die beschlossene Vereinbarung wurde zudem durch gesonderten Beschluss im Städteregionstag sowie im Rat der Stadt Aachen in die gemeinsame Stellungnahme zur Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes aufgenommen und damit über die Bezirksregierung Köln dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW zugeleitet. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen war noch eine Anlage nach II. Ziffer 1.6 der ergänzenden Vereinbarung zu entwickeln, in der verbindliche Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen zu regeln sind. Zwischenzeitlich wurde auch diese Anlage zwischen den Verwaltungen von Stadt Aachen und Städteregion abschließend verhandelt und in der benannten Arbeitsgruppe den eingebundenen Bürgermeistern vorgestellt. Die „Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“ ist als Anlage beigefügt und wird nunmehr hinsichtlich der bisher ausstehenden Anlage nach II. Ziffer 1.6 zum Beschluss empfohlen. Zu beschließen sind danach jetzt die Regelungen auf den Seiten 4 bis 17 der beiliegenden Vereinbarung; die auf den Seiten 1 bis 3 ausgeführten Bestimmungen sind zur Vollständigkeit und besseren Übersicht noch einmal unverändert beigefügt, wurden aber bereits in den genannten Gremiensitzungen des Vorjahres beschlossen. Vorlage Dez II/0002/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.05.2015 Seite: 3/4 In der Bürgermeisterkonferenz am 27.03.2015 haben die Bürgermeister / die Bürgermeisterin die ergänzende Finanzvereinbarung auch unter Berücksichtigung der auch von Seiten der beiden Rechnungsprüfungsämter akzeptierten Dokumentation und Abrechnungen der Vorjahre zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die nun zwischen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen zu vereinbarende Regelung wurden nicht erhoben, da das wichtige Prinzip der Finanzneutralität als weiterhin gewahrt gelten kann. Anlage: Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik mit zugehörender Anlage nach II. Ziffer 1.6 Vorlage Dez II/0002/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.05.2015 Seite: 4/4 ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen vom 17.12.2007, in Kraft getreten am 21.10.2009 hier: Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik I. Einleitung 1. Konstituierendes Element der Vereinbarungen zu den Finanzbeziehungen ist die Sicherstellung der Belastungsneutralität für alle von der Bildung der StädteRegion erfassten Gebietskörperschaften. Entsprechend regelt die im Kopf benannte öffentlich-rechtliche Vereinbarung, dass „durch die Bildung der StädteRegion Aachen es weder bei der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen/der StädteRegion noch bei den bisherigen kreisangehörigen Gemeinden zu einer finanziellen Schlechterstellung kommen soll.“ 2. In den hierzu entwickelten Finanzregelungen sieht die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in § 2 vor, dass die Stadt Aachen die ihr zuzurechnenden finanziellen Belastungen der StädteRegion durch eine Regionsumlage nach „Fortschreibung der bisher für die kreisangehörigen Gemeinden geltenden Bemessung der Kreisumlage entsprechend § 56 KrO NRW“ ausgleicht. „Die durch die Regionsumlage nicht gedeckten oder überdeckten Kosten aus den von der Stadt übertragenen Aufgaben werden pauschal ausgeglichen.“ Zur Ermittlung des pauschalen Ausgleichs soll eine abschließende Regelung nach Rechnungsabschluss des Jahres 2015 entwickelt werden. 3. Die Erfahrungen in den zurückliegenden Haushaltsjahren haben erhebliche Unwägbarkeiten im System der Finanzbeziehungen gezeigt. Hierbei sind insbesondere hervorzuheben • Hohe Instabilität bei der Entwicklung der Umlagegrundlagen (inkongruente • Sprunghafte Änderungen bei den allgemeinen Deckungsmitteln in Entwicklung der Wirtschaftskraft bei den regionsangehörigen Kommunen) Abhängigkeit von Entscheidungen des Gesetzgebers (Schlüsselzuweisungen) 1 • Abhängigkeit der Regionsumlage - und für die Stadt Aachen damit auch der Ausgleichszahlung - von der veränderten Inanspruchnahme der städteregionalen Ausgleichsrücklage • Die vereinbarte pauschale Ausgleichszahlung (derzeit rund 2,8 Mio. Euro p.a.) hat nach der bisherigen Regelung eine Geltungsdauer von 3 Jahren und führt innerhalb dieses Zeitraumes zu nicht gewollten Be- und Entlastungen. 4. Stadt Aachen und StädteRegion Aachen stimmen aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse darin überein, dass das System der Regionsumlage im Verhältnis zur Stadt - lediglich ergänzt um einen abschließenden, pauschalen Ausgleich mit der Stadt Aachen - zu erheblichen Lastenverschiebungen innerhalb des städteregionalen Verbundes führen wird und somit dauerhaft keine ausreichende Stabilität im Sinne der erforderlichen Belastungsneutralität zu schaffen vermag. Dies gilt für die Stadt Aachen einerseits und die übrigen 9 regionsangehörigen Kommunen andererseits sowie für die StädteRegion. II. Vorschlag für die zukünftige Verfahrensweise 1. Auf der Grundlage der vereinbarten Regelung unter § 2 Abs. 7 der öffentlichrechtlichen Vereinbarung wird die Finanzsystematik mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2012 zwischen StädteRegion und Stadt Aachen daher wie folgt angepasst: 1.1 Die Stadt Aachen leistet an die StädteRegion monatliche Abschlagszahlungen zum Ausgleich der ihr voraussichtlich im jeweiligen Haushaltsjahr zuzurechnenden NettoAufwendungen (Aufwendungen abzüglich Erträge). Grundlage ist die vom Städteregionstag im Rahmen der Haushaltssatzung für alle regionsangehörigen Kommunen einheitlich festgesetzte Regionsumlage gemäß § 56 KrO. 1.2 Anhand der vom Städteregionstag festgestellten Jahresabschlüsse ermittelt die StädteRegion die tatsächlichen, der Stadt Aachen zuzurechnenden Netto- Aufwendungen und weist diese gegenüber der Stadt nach. Der Nachweis umfasst die angefallenen Aufwendungen sowie die zu berücksichtigenden Erträge. 1.3 Die nachgewiesenen Netto-Aufwendungen der StädteRegion werden mit den für das Jahr geleisteten Abschlagszahlungen der Stadt Aachen verrechnet. Eine sich ergebende Überzahlung der Stadt wird von der StädteRegion erstattet, eine sich ergebende Nachzahlung der Stadt wird von der Stadt Aachen ausgeglichen (‚Ausgleichszahlung‘). 1.4 Der Anteil der Stadt Aachen an der Ausschüttung der Sparkasse Aachen sowie die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens aus der städtischen 2 Vermögensübertragung sind für das jeweilige Haushaltsjahr abrechnungswirksam zu Gunsten der Stadt Aachen zu berücksichtigen. 1.5 Im Haushalt der StädteRegion Aachen erfolgt bezogen auf die Stadt Aachen eine Ausweisung der Regionsumlage sowie des zu erwartenden Ausgleichbetrages gemäß Ziffer 1.3 (‚Ausgleichszahlung‘). 1.6 Verbindliche Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen werden in einer gesonderten Anlage mit der Stadt Aachen vereinbart. 2. Durch die vorstehende Anpassung wird der vereinbarten Zielsetzung, wonach die haushalterischen Be- und Entlastungen zwischen der StädteRegion und der Stadt Aachen auszugleichen sind, nachhaltig entsprochen. Da die Stadt Aachen die ihr zuzurechnenden Belastungen der StädteRegion vollständig ausgleicht, sind auch die berechtigten Interessen der ehemaligen Kreiskommunen gewahrt bzw. in keiner Weise berührt. Aachen, den ……………………… Aachen, den ……………………… _____________________________ Marcel Philipp Oberbürgermeister _____________________________ Helmut Etschenberg Städteregionsrat _____________________________ Annekathrin Grehling Stadtkämmerin _____________________________ Axel Hartmann Allgemeiner Vertreter 3 Anlage zu II. Ziffer 1.6 der Ergänzenden Finanzvereinbarung für Verbindliche Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen zwischen der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen I. Einleitung Wie in der ergänzenden Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik geregelt, leistet die Stadt Aachen monatliche Abschlagszahlungen zum Ausgleich der ihr voraussichtlich im jeweiligen Haushaltsjahr zuzurechnenden Nettoaufwendungen. Grundlage hierfür bildet die für alle regionsangehörigen Kommunen einheitlich festgesetzte Regionsumlage. Ergänzend ist ein im Rahmen der städteregionalen Haushaltsplanung ermittelter und zwischen Stadt Aachen und Städteregion im Benehmen gemeinsam abgestimmter „Planansatz“ für die Ausgleichszahlung nach II. Ziffer 1.3 der eingangs benannten Vereinbarung zu berücksichtigen. Nach Abrechnung eines Haushaltsjahres ist nachzuweisen, ob bzw. in welcher Höhe aus der Verrechnung von Nettoaufwendungen und Abschlagszahlungen eine Überzahlung oder Nachzahlung resultiert, die zwischen Stadt Aachen und Städteregion abschließend auszugleichen ist. Die nachfolgenden Regelungen sollen somit zum einen die Verfahrensweise aber auch die Abrechnungsmodalitäten konkret festlegen. 1. Begriffsbestimmungen 1.1 Ausgleichszahlung Durch den Begriff Ausgleichszahlung wird der finanzielle Ausgleich für die Verrechnung von abschließend und einvernehmlich ermitteltem Nettoaufwand und den Abschlagszahlungen definiert. Ziel der Ausgleichszahlung ist es, einen hierfür nachgewiesenen Unterschiedsbetrag auszugleichen und damit eine einseitige finanzielle Überlast bei der Stadt Aachen oder der Städteregion auszuschließen. 1.2 Abrechnungskomponenten 1.2.1 Betroffene Fachdienststellen Im Zuge der Gründung der StädteRegion Aachen wurden vielfältige Aufgaben von der Stadt Aachen bzw. über die aufgelösten Zweckverbände auf die StädteRegion übertragen. Die Aufgabenübertragungen betreffen die nachfolgenden Ämter: A 33 Ausländeramt A 40 Schulverwaltung (ehemals Zweckverband) A 51 Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung (allg. RU) 4 A 62 Kataster- und Vermessungsamt A 41 Schulamt A 50 Amt für soziale Angelegenheiten A 39 Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen A 63 Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung A 53 Gesundheitsamt A 70 Umweltamt A 32 Amt für Ordnungsangelegenheiten, Rettungswesen und Bevölkerungsschutz A 57 Versorgungsamt A 43 Bildungsbüro A 36 Straßenverkehrsamt (ehemals Zweckverband) Die zusammengeführten Aufgaben der oben genannten Ämter sind beim Abrechnungsverfahren zu berücksichtigen. Siehe dazu auch die Ausführungen zu 1.2.2. 1.2.2 Produktberücksichtigung Allgemein Unter einem Produkt versteht man im Allgemeinen eine erzeugte Ware oder Dienstleistung. Im kommunalen Haushalt stellen Produkte das Ergebnis einer Folge von Tätigkeiten zur Erfüllung von Aufgaben dar. Abrechnungsbezogen Da mit Gründung der StädteRegion „Aufgaben“ übertragen worden sind, wurden diese den entsprechenden Produkten in den jeweiligen Ämtern zugeordnet. Im Rahmen der Abrechnung sind eine Vielzahl von Produkten des städteregionalen Haushaltes zu berücksichtigen. Eine Aufstellung der abzurechnenden Produkte mit Stand 2010 wird dieser Anlage beigefügt (Anlage 1 “Produktübersicht“). 1.2.3 Erträge Allgemein Allgemein wird als Ertrag die Summe aller wirtschaftlichen Leistungen bezeichnet. Im kommunalen Haushalt wird durch den Ertrag der Wertzuwachs der Gebietskörperschaft in einem bestimmt Zeitraum dargestellt. Im NKF werden die Erträge gebündelt im Ergebnishaushalt bzw. in der Ergebnisrechnung dargestellt. Abrechnungsbezogen Für die zu erstellenden Planansätze und Abrechnungen sind die Erträge, gemäß den nachstehend in Ziffer 1.2.7. beschriebenen Parametern, zu berücksichtigen. 5 1.2.4 Aufwendungen Allgemein Der Aufwand ist allgemein der Einsatz oder die zu erbringende Leistung, um einen bestimmten Nutzen zu erzielen. Im kommunalen Haushalt versteht man unter dem Begriff Aufwand den bewerteten Verbrauch (Werteverzehr) aller Güter (Waren und Dienstleistungen) in einer bestimmten Periode. Auch die Aufwendungen werden gebündelt im Ergebnisplan bzw. in der Ergebnisrechnung ausgewiesen. Abrechnungsbezogen Für die zu erstellenden Planansätze und Abrechnungen sind nur die Aufwendungen der nachstehend unter 1.2.7. festgelegten Parameter zu berücksichtigen. 1.2.5 Interne Leistungsverrechnung Interne Leistungsverrechnungen waren dem Grunde und der Höhe nach im Modellhaushalt nicht vereinbart. Lediglich bestimmte Positionen wie z.B. IT-Kosten, die Raumkosten für unterzubringende Mitarbeiter/innen oder gebäudebezogene Kosten für die übergegangenen Schulen waren dort verankert, jedoch nicht als interne Leistungsverrechnungen. Beispielhaft gilt für das Gebäudemanagement danach wie folgt: Leistungsverrechnungen betreffen hier die Mieten und Nebenkosten für die Unterbringung des von der Stadt Aachen übernommenen Personals. Für die in fremd angemieteten Räumlichkeiten untergebrachten Dienststellen werden ausschließlich die hierfür abschließend nachgewiesenen Mieten und Nebenkosten in tatsächlich angefallener Höhe anteilig abgerechnet. Für die Unterbringungen in eigenen Verwaltungsgebäuden von Städteregion oder Stadt Aachen wird eine Kostenmiete, ermittelt auf Basis der zwischen dem Gebäudemanagement der Städteregion und dem der Stadt Aachen einheitlich abgestimmten und ggfls. auch einheitlich fortgeschriebenen Kostenpositionen, anteilig abgerechnet. Im Haushalt der StädteRegion werden darüber hinaus bestimmte Leistungen, die innerhalb von Organisationseinheiten für andere Organisationseinheiten erbracht werden, als interne Leistungsverrechnung ausgewiesen. Da interne Dienstleister auch Leistungen für die „übertragenen Aufgabenbereiche“ erbringen, sind für die nachstehend und abschließend aufgeführten Positionen interne Leistungsverrechnungen, soweit sie dem Aufgabenverbund ursächlich zuzurechnen sind, im Rahmen der Abrechnungen zu berücksichtigen:  ADV  Kommunikationstechnik  Poststelle 6  Druckerei  Fuhrpark / Garage  Gebäudemanagement (wie oben ausgeführt) sowie  Verwaltungsgemeinkosten (entsprechend der bisherigen Abrechnungspraxis für das Jahr 2010) 1.2.6 Abrechnungsschlüssel Durch den Abrechnungsschlüssel wird das Verhältnis der Verteilung der Leistungen zwischen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen (hier: Altkreis, d.h. Städteregion ohne Stadt Aachen) bestimmt. Hiermit wird eine vereinfachte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen im Rahmen der Planungen und Abrechnungen ermöglicht. Je nach erbrachter Leistung variieren die anzuwendenden Schlüssel. Für die konkrete Festlegung wird auf Punkt 2.3 dieser Anlage verwiesen. 1.2.7 Abrechnungsparameter Unter Abrechnungsparametern sind alle Positionen zu verstehen, die bei der Planung und Abrechnung zu berücksichtigen sind. Dazu gehören: - Regionsumlage einschließlich sämtlicher, der Stadt Aachen zuzurechnender Erträge, die im Rahmen der Regionsumlage anfallen (z.B. Bedarfsumlage nach ELAG) - Sonstige der Stadt Aachen zuzurechnende Erträge, z.B. künftige Sonderumlagen nach der KrO o.ä.m. - Anteiliger Bilanzgewinn der Sparkasse - Schlüsselzuweisungen - Schulpauschale - Investitionspauschale - Landschaftsumlage (anteilig ermittelt auf Basis der amtlichen Umlagegrundlagen für die Stadt Aachen) - Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens aus der Vermögensübertragung (1.667.973,78 € p.a. über 31 Jahre) - Erträge, Aufwendungen und die internen Leistungsverrechnungen (im vereinbarten Rahmen gem. Ziffer 1.2.5.) aus den Aufgabenübertragungen Die abgerechneten Positionen sind gegenüber der Stadt Aachen nachzuweisen und auf Wunsch der Stadt weitergehend aufzuklären. Der Nachweis betrifft auch die rechnerische Ermittlung sowie Berechnungsgrundlagen für die allgemeinen Deckungsmittel, z.B. maßgebende 7 Schülerzahlen aus der Schulstatistik oder relevante Einwohnerzahl für die Investitionspauschale. 2. Abrechnungsverfahren 2.1 Abrechnungssystematik 2.1.1 Planung Im Rahmen der Haushaltsaufstellung der StädteRegion Aachen wird anhand der Planansätze für das neue Haushaltsjahr bzw. die neuen Haushaltsjahre eine Planrechnung zur Feststellung des Planansatzes für die Ausgleichszahlung erstellt. Grundlage für die Erstellung der Planrechnung bilden zum einen die gemeldeten Haushaltsansätze für die abzurechnenden Produkte und zum anderen die Abrechnungsparameter und –schlüssel gemäß dieser Anlage. Spätestens mit Aufstellung des 1. Haushaltsentwurfes und noch vor Einleitung der Benehmensherstellung ist zu ermitteln, wie sich die Aufgabenübertragung nach Planberechnung im Haushalt auswirkt. Diese Vorabberechnung ist der Stadt Aachen unverzüglich zu übermitteln und die geplante Ausgleichszahlung ist zwischen Städteregion und Stadt Aachen bis zur Einleitung der Benehmensherstellung abzustimmen. Aus der Planberechnung ist nach verfügbarer Datenlage ersichtlich, welche Partei die Ausgleichszahlung in welcher Größenordnung zu leisten hat. Mit Verabschiedung des Haushaltes durch den Städteregionstag bzw. Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung wird die geplante Ausgleichsleistung im Haushalt der Städteregion festgelegt. Für die Zahlungsmodalitäten wird auf Punkt 2.2.4 dieser Anlage verwiesen. 2.1.2 Ausführung der Abrechnung Anhand der im festgestellten Jahresabschluss für das jeweilige Abrechnungsjahr ermittelten Ergebnisse erfolgt eine endgültige Abrechnung des Haushaltsjahres. Es werden hierbei die gleichen Parameter wie bei der erstellten Planrechnung zu Grunde gelegt. Ziel ist es zu prüfen, ob die ermittelte Ausgleichszahlung der Vorgabe der Belastungsneutralität (vgl. Ziffer 1.1) für beide Parteien entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Unter- bzw. Überdeckung durch eine der Parteien (Stadt oder StädteRegion) ebenfalls auszugleichen. 2.2 Fristen 2.2.1 Vorbereitung des Abrechnungsverfahrens Die unter 2.1.1. beschriebene Planrechnung erfolgt bereits im Zuge der städteregionalen Haushaltsaufstellung. Hierbei werden bereits vorliegende Haushaltsanmeldungen der Fachdienststellen sowie die unterjährigen Ergebnisfeststellungen der vorliegenden Budgetberichte berücksichtigt. Die sich 8 nach dem 1. Haushaltsentwurf der Städteregion ergebenden Änderungen, insbesondere aus Modellrechnungen zum GFG und Erkenntnisse aus den nachfolgenden Budgetberichten, werden der Stadt Aachen umgehend nach Vorlage mitgeteilt. Über das Vorliegen eines aktuellen Budgetberichtes wird die Stadt Aachen unverzüglich informiert. Eine abschließende Planrechnung ist erst nach Verabschiedung des Haushaltes durch den Städteregionstag bzw. Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung möglich, da erst zu diesem Zeitpunkt die endgültigen Haushaltsansätze feststehen. Die StädteRegion Aachen verpflichtet sich demnach, die endgültige Planrechnung an die Stadt Aachen unverzüglich weiterzuleiten. 2.2.2 Abrechnungsfristen Im Rahmen der Finanzvereinbarung wurde bereits durch beide Parteien festgelegt, dass die StädteRegion anhand der festgestellten Jahresabschlüsse die der Stadt Aachen zuzurechnenden Netto-Aufwendungen ermittelt. Der Nachweis, d.h. die endgültige Abrechnung, wird demnach von der StädteRegion innerhalb von einem Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Städteregionstag erstellt und unverzüglich an die Stadt Aachen zur Überprüfung versandt. 2.2.3 Prüfungsfristen Nach Zuleitung der endgültigen Abrechnung ist durch die Stadt Aachen eine Prüfung innerhalb von drei Monaten nach Abrechnungszugang vorzunehmen. Auf Antrag kann der Prüfungszeitraum um einen Monat verlängert werden. Sollten keine Einwände gegen die Abrechnung bestehen, wird zur weiteren Vorgehensweise auf Punkt 2.2.4 Zahlungsfristen verwiesen, ansonsten tritt Punkt 2.2.5 (Behandlung von Einwendungen) in Kraft. 2.2.4 Zahlungsfristen / Abschlagszahlungen Zunächst ist weiterhin die allgemeine Regionsumlage monatlich zum 15. und entsprechend des jeweils maßgebenden Festsetzungsbescheides zu leisten. Die im Rahmen der Abrechnung und hierzu erfolgter Prüfung einvernehmlich und abschließend festgelegte Ausgleichszahlung ist bis zum 15. des Folgemonats nach dem Ende des Prüfungszeitraumes bzw. des verlängerten Prüfungszeitraumes zu leisten. Auf Basis des zweiten Budgetberichtes wird die Ausgleichszahlung ebenfalls vorläufig ermittelt. Auf Grundlage dieser Prognose ist ein Abschlag in Höhe von 50 Prozent vom jeweiligen Zahlungspflichtigen (entweder Stadt Aachen oder StädteRegion) zu leisten. 9 Die unterjährig geleisteten Abschlagszahlungen sind im Rahmen der abschließend für das Jahr festgelegten Ausgleichszahlung zu verrechnen. Sofern sich in der Rückschau aus den Prognosen unterjährige Über- oder Unterfinanzierungen ergeben sollten, verzichten Stadt Aachen und Städteregion auf eine nachträgliche Verzinsung. 2.2.5 Behandlung von Einwendungen Sollten gegen die Abrechnung Einwände bestehen, so sind diese innerhalb des Prüfungszeitraumes schriftlich bei der Städteregion vorzubringen. Erst nach Widerlegung bzw. Ausräumung der Einwände tritt Punkt 2.2.4 der Anlage in Kraft. Sollte eine Einigung bzw. Ausräumung nicht möglich sein, wird auf Punkt 4 dieser Anlage verwiesen. 2.2.6 Geltendmachung von Ansprüchen Ab dem 16. des Folgemonats nach abschließender Verständigung oder Entscheidung über die geltend gemachten Einwände kommt der Schuldner der Leistung in Verzug. Die Geldschuld ist ab dem Eintritt des Verzuges angemessen, d.h. orientiert am aktuellen Zinssatz zur Refinanzierung des betroffenen Zahlungsempfängers am Kreditmarkt, zu verzinsen. 2.3 Festlegung konkreter Abrechnungsparameter Wie bereits in Punkt 1.2.6 dieser Anlage beschrieben, wird mit dem Abrechnungsschlüssel das Leistungsverteilungsverhältnis zwischen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen (hier: Altkreis, ohne Stadt Aachen) ausgedrückt. Um die Schlüssel näher definieren zu können, werden nachfolgend stichpunktartig die allgemeinen Parameter zur Schlüsselbildung dargestellt. - Grundsätzlich werden die Abrechnungsschlüssel auf Basis des Jahres 2010 festgeschrieben. - Sämtliche einwohnerabhängigen Schlüssel werden entgegen der oben genannten Regel jährlich angepasst. Maßgebend sind die Einwohnerzahlen zum Stand 31.12. des jeweiligen Vorjahres für das jeweilige Abrechnungsjahr (Einwohnerzahlen nach den jeweils aktuellen Daten von IT NRW) - Eine Überprüfung der Abrechnungsschlüssel in Bezug auf Stimmigkeit für den Leistungsbereich und in Bezug auf die angemessene Höhe hat alle fünf Jahre zu erfolgen. Der hierfür maßgebende Fristlauf beginnt mit der Abrechnung für das Jahr 2012, d.h. eine erste Fortschreibung erfolgt im Jahr 2018 im Rahmen der dann erfolgenden Abrechnung für das Jahr 2017. 10 - Auf eine weitere Nachverfolgung der für das Jahr 2010 ermittelten Personalentwicklung, d.h. die Anpassung von Personalschlüsseln, wird mit Blick auf den hiermit verbundenen Verwaltungsaufwand sowie deren künftigen Ersatz durch sachgerechte Schlüssel (siehe nachstehend) verzichtet. - Stadt Aachen und Städteregion stimmen darin überein, dass die zum 21.10.2009 bestandene Personalzuordnung (Übergang von städtischem Personal in die Städteregion mit Zuordnung zu konkreten, übertragenen Aufgaben) im Zuge der organisatorischen und personalwirtschaftlichen Fortentwicklung in der Städteregion erheblichen Veränderungen unterliegt. Da auch die über die entsprechenden Personalkosten abgebildete Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen mit fortschreitendem Zeitablauf zunehmend an belastbarer Aussagekraft verliert, sind die bisherigen Personalschlüssel durch geeignete und sachgerechte Ersatzschlüssel, z.B. Fallzahlen oder Anzahl Geschäftsvorfälle zu ersetzen. Die dahingehende Überprüfung und Fortentwicklung der Personalschlüssel erfolgt bis zum Jahr 2018 und mit Wirksamkeit für die dann erfolgende Abrechnung des Jahres 2017. Die Zuordnung der einzelnen anzuwendenden Schlüssel ist der Anlage 2 „Abrechnungsschlüsselübersicht“ mit Stand 2010 zu entnehmen. 3. Sondertatbestände Zum Zeitpunkt der Erstellung der verbindlichen Anlage gehören zu den Sondertatbeständen zum einen der Wegfall bzw. die Hinzunahme von Aufgaben und zum anderen die wesentliche Veränderung von bereits übertragenen Aufgaben. Jeder dieser Fälle löst eine „Meldepflicht“ der StädteRegion Aachen gegenüber der Stadt Aachen aus. Aus der Meldung muss ersichtlich sein, ob sich Auswirkungen auf die bereits festgelegten Abrechnungsschlüssel ergeben oder gegebenenfalls andere Abrechnungsschlüssel zu vereinbaren sind. In Bezug auf weitere Vereinbarungen wird auf Punkt 5 der Anlage verwiesen. Des Weiteren können auch in der Zukunft noch „Sondertatbestände“ auftreten, die jetzt noch nicht abgesehen werden können. Auch hierzu ist Punkt 5 der Anlage zu beachten. 3.1 Konkreter Sondertatbestand Bereits heute ist bekannt, dass der Abrechnungsschlüssel für das Produkt 950300 „Verwaltung SGB II“ und für das Produkt 950301 „Verwaltung von gemeinsamen Einrichtungen“ aus 2010 nicht sachgerecht ist, weil im Bereich des Jobcenters in den Jahren 2011 und 2012 noch erhebliche Personalverschiebungen stattfanden. Um ein 11 annähernd realistisches Verhältnis von Stadt und StädteRegion darstellen zu können, wird als Abrechnungsschlüssel ein gewichteter Durchschnitt der Personalkosten der Jahre 2010-2013 zu Grunde gelegt. Auf die Anlage 2 „Abrechnungsschlüsselübersicht“ wird hierzu verwiesen. 4. Instanz für Streitfälle Sofern bei Einwänden oder sonstigen Streitfragen im Zusammenhang der Abrechnungen zwischen den Bearbeitungsebenen der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen keine Verständigung erzielt werden kann, gelten als Entscheidungsinstanz für diese Fälle, der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen und der Städteregionsrat/die Städteregionsrätin der StädteRegion. Hierzu wird auf Punkt 15 des 15-PunktePapieres verwiesen. 5. Anpassungsklausel Die Entwicklung der öffentlichen Aufgaben und die Regelungen der Rechnungslegung entwickeln sich kontinuierlich fort. Aus diesem Grund wird es erforderlich sein auch diese Anlage (Ziffer 1.6 zur Finanzvereinbarung) in Bezug auf weitere oder zusätzliche Regelungsbedarfe in der Zukunft entsprechend anzupassen. Es wird daher festgelegt, dass eine Änderung, Ergänzung oder Anpassung der Bestimmungen dieser Anlage im Einvernehmen des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen und des Städteregionsrates/der Städteregionsrätin der StädteRegion vorgenommen werden kann, sofern damit keine Auswirkungen auf Regelungsinhalte der beschlossenen Finanzvereinbarung verbunden sind. Eine Änderung bzw. Anpassung bedarf in diesen Fällen keines Gremienbeschlusses, ist jedoch den regionsangehörigen Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz zur Kenntnis zu geben. 12 Anlage 1“Produktübersicht“ Aufstellung der abzurechnenden Produkte Produktziffer Produktbezeichnung 933200 Ausländeraufsicht 933210 Einbürgerung, Namensänderung, Personenstandswesen 940120 Kleebachschule 940220 Lindenschule 940600 Janusz-Korczak-Schule 940750 Käthe-Kollwitz-Schule 940760 Mies-van-der-Rohe-Schule 940770 Berufskolleg für Gestaltung und Technik 940780 Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg 940790 Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung 940800 Abendrealschule 940900 Abendgymnasium 940400 Allgemeine Schulverwaltung 060801 Integrationskonzept (abrechnungsrelevant hier: Fanprojekt) 951500 Erziehungsberatung mit Schulpsychologie 951510 Adoptionsvermittlung 090201 Vermessung, Erhebung und Führung von Geobasisdaten 090202 Geoinformationsdienste, Geodatenmanagement 090203 Grundstückswertentwicklung 030404 Schulaufsicht 030901 Leistungen nach dem Bafög 950100 Verwaltung Soziales 950101 Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII 950110 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 950120 Hilfen zur Gesundheit SGB XII 950130 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen SGB XII 950140 Hilfe zur Pflege SGB XII 950150 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten SGB XII 950160 Hilfen in anderen Lebenslagen SGB XII 950170 Freiwillige Förderungen 950180 Delegationsaufgaben 950200 Pflegewohngeld 950210 Bewohnerbezogene Aufwendungszuschüsse für… 950220 Wohn- und Pflegeberatung 950300 Verwaltung SGB II 950301 Verwaltung der gemeinsamen Einrichtungen 950310 Leistungen für Unterkunft und Heizung 950390 Sonstige kommunale Leistungen 950400 Verwaltung besondere soziale Leistungen 950410 Leistungen nach dem OEG 950420 Leistungen nach dem SGB IX 070105 Teilhabegesetz 13 939100 Veterinäraufsicht 939110 Tierschutz 939120 Tierkörperbeseitigung 939130 Tierzuchtberatung 939200 Lebensmittelüberwachung 020803 Schlachttier- und Fleischüberwachung 100201 Wohnraumförderung 070101 Öffentlicher Gesundheitsdienst 021101 Jagd- und Fischereiangelegenheiten 932100 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten 932110 Sprengstoffrechtliche Angelegenheiten 932120 Aufgaben nach der Gewerbeordnung (GewO) 020304 Bekämpfung der Schwarzarbeit 020701 Leitstelle 050302 Aufgaben des Schwerbehindertenrechtes 050601 Aufgaben/Leistungen nach dem Bundeseltern- und elternzeitgesetz 943100 Bildungsbüro 943200 Modellprojekt Lernen vor Ort 943300 Bildungszugabe 943400 Übergangsmanagement Schule, Beruf, Studium 936100 Verwaltung Straßenverkehrsamt 936200 Zulassungsstelle 936300 Führerscheinstelle 936400 Ausnahmegenehmigungen 14 Anlage 2 „Abrechnungsschlüsselübersicht“ Zuordnung Abrechnungsschlüssel Produktziffer Produktbeschreibung Abrechnungsschlüssel 933200 Ausländeraufsicht Personal 933210 Einbürgerung, Namensänderung, Personal Personenstandswesen 42,16 / 57,84 940120 Kleebachschule Direkte 940220 Lindenschule Direkte 940600 Janusz-Korczak-Schule Direkte 940750 Käthe-Kollwitz-Schule Direkte 940760 Mies-van-der-Rohe-Schule Direkte 940770 Berufskolleg für Gestaltung und Technik Direkte 940780 Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg Direkte 940790 Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung Direkte 940800 Abendrealschule Schülerstand 940900 Abendgymnasium Schülerstand 940400 Allgemeine Schulverwaltung Direkte 060801 Integrationskonzept (Fanprojekt) Verhältnis 951500 Erziehungsberatung mit Schulpsychologie Personal 951510 Adoptionsvermittlung Personal 090201 Vermessung, Erhebung und Führung von Direkte Personal Gebühren Geobasisdaten Zuordnung 555 58,05 / 41,95 68 / 32 090202 Geoinformationsdienste, Direkte Personal Gebühren Geodatenmanagement Zuordnung 555 62,33 / 37,67 68 / 32 090203 Grundstückswertentwicklung Direkte Personal Gebühren 030404 Schulaufsicht Direkte Verh. Lehrkräfte Zuordnung 555 60,65 / 39,35 030901 Leistungen nach dem Bafög Direkte Personal Zuordnung 555 45,31 / 54,69 950100 Verwaltung Soziales Direkte Personal Zuordnung 555 53,14 / 46,86 950101 Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII Direkte 950110 Grundsicherung im Alter und bei Direkte Altkreis / Stadt Altkreis / Stadt Altkreis / Stadt 30,79 / 69,21 Zuordnung 555 Zuordnung 555 Zuordnung 555 Zuordnung 555 Zuordnung 555 Zuordnung 555 Zuordnung 555 Zuordnung 555 20,5 / 79,5 16,3 / 83,7 Zuordnung 555 Schülerplätze 42,73 / 57,27 50,5 / 49,5 90,8 / 9,2 49,12 / 50,88 Zuordnung 555 Zuordnung 555 Zuordnung 555 Erwerbsminderung 15 61,75 / 38,25 64,67 / 35,33 950120 Hilfen zur Gesundheit SGB XII Direkte 950130 Eingliederungshilfe für behinderte Direkte Menschen SGB XII Zuordnung 555 950140 Hilfe zur Pflege SGB XII Direkte 950150 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Direkte Zuordnung 555 Zuordnung 555 Schwierigkeiten SGB XII Zuordnung 555 950160 Hilfen in anderen Lebenslagen SGB XII Direkte 950170 Freiwillige Förderungen Direkte 950180 Delegationsaufgaben Direkte 950200 Pflegewohngeld Direkte 950210 Bewohnerbezogene Direkte Zuordnung 555 Zuordnung 555 Zuordnung 555 Zuordnung 555 Aufwendungszuschüsse für… Zuordnung 555 950220 Wohn- und Pflegeberatung Direkte 950300 Verwaltung SGB II Personalmedian 950301 Verwaltung der gemeinsamen Personalmedian Einrichtungen 57,33 / 42,67 950310 Leistungen für Unterkunft und Heizung Direkte 950390 Sonstige kommunale Leistungen Direkte 950400 Verwaltung besondere soziale Leistungen Personal 950410 Leistungen nach dem OEG Direkte 950420 Leistungen nach dem SGB IX Direkte 070105 Teilhabegesetz Direkte Personal Zuordnung 555 59,12 / 40,88 939100 Veterinäraufsicht Anzahl Großvieh 939110 Tierschutz Tierschutzbeschwerden 939120 Tierkörperbeseitigung Anzahl gefallene Zuordnung 555 57,33 / 42,67 Zuordnung 555 Zuordnung 555 34,77 / 65,23 Zuordnung 555 Zuordnung 555 64,36 / 35,64 63,49 / 36,51 Tiere 61,17 / 38,83 939130 Tierzuchtberatung Verteilung 939200 Lebensmittelüberwachung Direkte EW-Zahl Zuordnung 555 54,28 / 45,72 020803 Schlachttier- und Fleischüberwachung Verhältnis 20:1 100201 Wohnraumförderung Verwaltungsgebühren Personal 37,98 / 62,02 78,51 / 21,49 070101 Öffentlicher Gesundheitsdienst Direkte Personal Zuordnung 555 56,55 / 43,45 021101 Jagd- und Fischereiangelegenheiten Direkte Verteilung 66,67 / 33,33 95,24 / 4,76 16 Zuordnung 555 66,67 / 33,33 Personal 932100 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Direkte Zuordnung 555 86,67 / 13,33 932110 Sprengstoffrechtliche Angelegenheiten Personal Verteilung 50,94 / 49,06 66,67 / 33,33 Aufgaben nach der Gewerbeordnung Aktiv Gewerbe- 932120 (GewO) treibende 020304 Bekämpfung der Schwarzarbeit EW-Zahl 020701 Leitstelle Keine Abrechnung 050302 Aufgaben des Schwerbehindertenrechtes Fallzahlen 050601 Aufgaben/Leistungen nach dem Fallzahlen 40 / 60 54,28 / 45,72 60 / 40 Bundeseltern- und elternzeitgesetz 60 / 40 943100 Bildungsbüro Verhältnis örV 943200 Modellprojekt Lernen vor Ort Verhältnis örV 943300 Bildungszugabe Verhältnis örV 943400 Übergangsmanagement Schule, Beruf, … Verhältnis örV 936100 Verwaltung Straßenverkehrsamt Durchschnitt 50 / 50 50 / 50 50 / 50 50 / 50 Spartenergebnis 50 / 50 936200 Zulassungsstelle 936300 Führerscheinstelle Durchschnitt Spartenergebnis 60,2 / 39,80 Durchschnitt Spartenergebnis 55,74 / 44,26 936400 Durchschnitt Ausnahmegenehmigungen Spartenergebnis 46 / 54 17