Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
145843.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
06.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0109/WP17
öffentlich
06.05.2015
FB 45/400
GGS Am Höfling
hier Multifunktionale Nutzung der Pausenhalle
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.05.2015
SchA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Sachstandbericht der Verwaltung zur Kenntnis und zeigt sich mit der
Vorgehensweise einverstanden.
Vorlage FB 45/0109/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf (alt)
20xx ff.
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die voraussichtlichen Investitionen können aber
bei PSP-
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Derzeit kann die Höhe der finanziellen Auswirkungen nicht bekanntgegeben werden.
Element 5-030101-900-00100-990-7, SK 7865 „Bau OGS Maßnahmen“ bereitgestellt werden.
Vorlage FB 45/0109/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Erläuterungen:
1.Ausgangslage
Bekanntlich strebt die GGS Am Höfling angesichts ihrer langjährigen Erfahrungen im Rahmen des
gemeinsamen Unterrichts, jetzt gemeinsames Lernen, auf der Grundlage der Möglichkeiten des
§ 20, Abs.6 des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW) die Bestimmung als Schwerpunktschule an.
Insofern wird auf die diesbezügliche Sitzungsvorlage der heutigen Sitzung verwiesen.
Im Zusammenhang mit den erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen in einem ersten
Schritt zur Verbesserung der Unterrichtsbedingungen der Schülerinnen und Schüler mit besonderem
Unterstützungsbedarf wurde auch die Schaffung der Barrierefreiheit in der Pausenhalle untersucht.
Die Pausenhalle wurde vor mehr als 25 Jahren durch eine nachträgliche Verglasung geschlossen,
kann aber auf Grund einer fehlenden Nutzungsgenehmigung derzeit schulisch nicht genutzt werden.
Da zeitgleich ein von der Schule im Rahmen des Ganztags genutzter Pavillon mit zwei Räumen aus
baurechtlichen Gründen abgerissen werden muss, könnte eine Nutzungsgenehmigung für die
Pausenhalle bzw. ein Aus-/ Erweiterungsbau dieser den hierdurch entstehenden Raumbedarf der
Schule abdecken.
Da die Pausenhalle die beiden Gebäudeteile der GGS Am Höfling verbindet, wäre eine schulische
Nutzungsmöglichkeit der Halle auch aus schulorganisatorischer Sicht sinnvoll.
2. Fazit
Der Schulbetrieb spricht sich zur Abdeckung der Raumbedarfe der Schule durch Wegfall von zwei
Räumen in einem abgängigen Pavillon dafür aus, die Pausenhalle zur multifunktionalen Nutzung
auszubauen und hierbei auch notwendige Rahmenbedingungen der inklusiven Beschulung an der
Schule zu berücksichtigen.
Derzeit werden im Rahmen der Schulbegehungen in Folge der Aufträge aus der SEP Primarstufe –
weiterer Ausbau der OGS – Benennung von Schwerpunktschulen Plan- und Kostenunterlagen von
E 26 erarbeitet.
Es ist beabsichtigt, die Bauplanung sowie die entsprechende Kostenermittlung baldmöglich im
Ausschuss vorzustellen.
Haushaltsmittel für die voraussichtlichen Investitionen können bei PSP-Element 5-030101-900-00100990-7, SK 7865 „Bau OGS Maßnahmen“ bereitgestellt werden.
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Ausdruck vom: 01.02.2017
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