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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
145846.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
06.05.15, 12:00
Aktualisiert
27.09.17, 07:59
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0108/WP17 öffentlich 06.05.2015 FB 45/400 GGS Brander Feld hier Multifunktionale Nutzung des Foyers Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 19.05.2015 SchA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und zeigt sich mit der Vorgehensweise einverstanden. Vorlage FB 45/0108/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Die erforderlichen Haushaltsmittel für die voraussichtlichen Investitionen in Höhe vom 180.000,00 € stehen bei PSP-Element 5-030101-900-00100-990-7, SK 7865 „Bau OGS Maßnahmen“ zur Verfügung. Vorlage FB 45/0108/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: 1.Ausgangslage Die vorhandene Genehmigung der Eingangshalle erfasst derzeit keine Nutzungsgenehmigung als Versammlungsstätte für schulische Zwecke wie Einschulungsveranstaltungen, Theateraufführungen oder sonstigen Schulveranstaltungen. Da die vorliegende Genehmigung keinen Spielraum für eine Nutzungserweiterung bietet, sind für eine weitergehende Nutzung bauliche und technische Maßnahmen erforderlich. Die gegenüber dem Zeitpunkt des Baus der Schule vor knapp 20 Jahren maßgebliche Rechtslage hat sich nachhaltig verändert. Dies betrifft umfängliche Baumaßnahmen insbesondere Erfordernisse des Brandschutzes, wodurch durchgeführt werden müssen. Hiervon betroffen sind auch brandschutztechnische Aufrüstungen der angrenzenden Unterrichtsräume und der vorhandenen Glastrennwände. Im Rahmen dieser Maßnahmen wären dann auch weitergehende Arbeiten zur deutlichen Verbesserung des Schallschutzes möglich. Eine Zulassung der Halle für eine Nutzung als Versammlungsstätte ermöglicht darüber hinaus eine umfängliche Nutzung für Angebote und Betreuungsmaßnahmen der Schule im Rahmen des offenen Ganztags und der Übermittagsbetreuung, sowohl im Vormittagsbereich als auch im Nachmittagsbereich. Das Architektenteam Hahn/Helten, das seinerzeit in dem Wettbewerbsprojekt mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde und insofern ein Urheberrecht besitzt, hat den vorgesehenen baulichen Veränderungen zugestimmt. Die Kostenschätzung für die erforderlichen Arbeiten im Kontext mit einer Nutzungserweiterung für eine weitergehende schulische Nutzung und als Versammlungsstätte sowie für notwendige Akustikmaßnahmen erfordern Haushaltsmittel Mittel in Höhe bis zu 180.000,00 € 2. Fazit Seit dem Bau der Schule hat sich Schule beispielsweise in Bezug auf Unterrichtsgestaltung, Ganztagsangebote und Inklusion maßgeblich verändert. Durch den Ganztag wird das Schulgebäude sowohl im Vormittagsbereich und Nachmittagsbereich ganztägig genutzt, sodass in der Folge eine intensive multifunktionale Nutzung der Schulgebäude unumgänglich und wirtschaftlich angezeigt ist. Die inklusive Beschulung, die zunehmend in allen Schulen besondere räumliche und sächliche Rahmenbedingungen erfordert, verstärkt zukünftig dieses Erfordernis. Der Schulbetrieb schlägt vor, eine Nutzungsgenehmigung der Halle entsprechend den aktuellen Erfordernissen von Schule durch die erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Hiermit würde eine Herrichtung der TH als Versammlungsstätte zudem entbehrlich. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die voraussichtlichen Investitionen in Höhe bis zu 180.000,00 € können bei PSP-Element 5-030101-900-00100-990-7, SK 7865 „Bau OGS Maßnahmen“ bereitgestellt werden. Vorlage FB 45/0108/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 3/3