Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
145846.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
06.05.15, 12:00
Aktualisiert
27.09.17, 07:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0108/WP17
öffentlich
06.05.2015
FB 45/400
GGS Brander Feld
hier Multifunktionale Nutzung des Foyers
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.05.2015
SchA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und zeigt sich mit der
Vorgehensweise einverstanden.
Vorlage FB 45/0108/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die voraussichtlichen Investitionen in Höhe vom 180.000,00 €
stehen bei PSP-Element 5-030101-900-00100-990-7, SK 7865 „Bau OGS Maßnahmen“ zur
Verfügung.
Vorlage FB 45/0108/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Erläuterungen:
1.Ausgangslage
Die vorhandene Genehmigung der Eingangshalle erfasst derzeit keine Nutzungsgenehmigung als
Versammlungsstätte für schulische Zwecke wie Einschulungsveranstaltungen, Theateraufführungen
oder sonstigen Schulveranstaltungen.
Da die vorliegende Genehmigung keinen Spielraum für eine Nutzungserweiterung bietet, sind für eine
weitergehende Nutzung bauliche und technische Maßnahmen erforderlich.
Die gegenüber dem Zeitpunkt des Baus der Schule vor knapp 20 Jahren maßgebliche Rechtslage hat
sich nachhaltig verändert. Dies betrifft
umfängliche
Baumaßnahmen
insbesondere Erfordernisse des Brandschutzes, wodurch
durchgeführt
werden
müssen.
Hiervon
betroffen
sind
auch
brandschutztechnische Aufrüstungen der angrenzenden Unterrichtsräume und der vorhandenen
Glastrennwände.
Im Rahmen dieser Maßnahmen wären dann auch weitergehende Arbeiten zur
deutlichen Verbesserung des Schallschutzes möglich.
Eine Zulassung der Halle für eine Nutzung als Versammlungsstätte ermöglicht darüber hinaus eine
umfängliche Nutzung für Angebote und Betreuungsmaßnahmen der Schule im Rahmen des offenen
Ganztags
und
der
Übermittagsbetreuung,
sowohl
im
Vormittagsbereich
als
auch
im
Nachmittagsbereich.
Das Architektenteam Hahn/Helten, das seinerzeit in dem Wettbewerbsprojekt mit dem 1. Preis
ausgezeichnet wurde und insofern ein Urheberrecht besitzt, hat den vorgesehenen baulichen
Veränderungen zugestimmt.
Die Kostenschätzung für die erforderlichen Arbeiten im Kontext mit einer Nutzungserweiterung für
eine weitergehende schulische Nutzung und als Versammlungsstätte sowie für notwendige
Akustikmaßnahmen erfordern Haushaltsmittel Mittel in Höhe bis zu 180.000,00 €
2. Fazit
Seit dem Bau der Schule hat sich Schule beispielsweise in Bezug auf Unterrichtsgestaltung,
Ganztagsangebote und Inklusion maßgeblich verändert.
Durch den Ganztag wird das Schulgebäude sowohl im Vormittagsbereich und Nachmittagsbereich
ganztägig genutzt, sodass in der Folge eine intensive multifunktionale Nutzung der Schulgebäude
unumgänglich und wirtschaftlich angezeigt ist.
Die inklusive Beschulung, die zunehmend in allen Schulen besondere räumliche und sächliche
Rahmenbedingungen erfordert, verstärkt zukünftig dieses Erfordernis.
Der Schulbetrieb schlägt vor, eine Nutzungsgenehmigung der Halle entsprechend den aktuellen
Erfordernissen von Schule durch die erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.
Hiermit würde eine Herrichtung der TH als Versammlungsstätte zudem entbehrlich.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die voraussichtlichen Investitionen in Höhe bis zu 180.000,00 €
können bei PSP-Element 5-030101-900-00100-990-7, SK 7865 „Bau OGS Maßnahmen“ bereitgestellt
werden.
Vorlage FB 45/0108/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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