Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
145427.pdf
Größe
780 kB
Erstellt
27.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0188/WP17
öffentlich
35003-2015
27.04.2015
FB 61/010 // Dez. III
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409 für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der linken Seite des
Seilgrabens zwischen Minoritenstraße, und Neupforte
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.05.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409 (einschließlich des Durchführungsplans
409 I ), für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der linken Seite des Seilgrabens
zwischen Minoritenstraße und Neupforte gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung
hierzu.
Vorlage FB 61/0188/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.05.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB 61/0025/WP16 ist Bestandteil dieser Ratsvorlage.
Die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 409, der Festsetzungen für die
Bebauung im Bereich der linken Seite des Seilgrabens zwischen Minoritenstraße und Neupforte
beinhaltet, sind mit der Realisierung dieser Gebäude erfüllt. Da davon auszugehen ist, dass der
Durchführungsplan aufgrund eines Verfahrensfehlers ungültig ist, soll er aufgehoben werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasste daher in ihrer Sitzung am 13.01.2010 den
Empfehlungsbeschluss zur Offenlage. Der Planungsausschuss stellte am 14.01.2010 fest, dass auf
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschloss die
Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dieses rechtsfehlerhaften Durchführungsplans.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.02.2015 bis einschließlich 27.03.2015 statt.
Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern und Behörden eingegangen.
Aus diesem Grunde ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere
Beratung notwendig. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird am 06.05.2015 eine
Mitteilung der Verwaltung zur Information ausgelegt; dies ist ebenfalls für die Sitzung des
Planungsausschusses am 07.05.2015 vorgesehen.
Die Verwaltung legt hiermit dem Rat der Stadt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409
(einschließlich des Durchführungsplans 409 I ), zum Satzungsbeschluss vor.
Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung
Vorlage FB 61/0188/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.05.2015
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplans Nr. 409
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für die linke Seite Seilgraben zwischen Minoritenstraße und Neupforte
zum Satzungsbeschluss
Lage des Plangebietes
Aufhebung Durchführungsplan Nr. 409
- Seilgraben / Neupforte -
Begründung
Fassung vom 20.05.2015
I
Der Durchführungsplan Nr. 409 (einschließlich des Durchführungsplans 409 ), datiert vom 24.06.1955, umfasst die linke
Seite des Seilgrabens zwischen Minoritenstraße und Neupforte.
Er enthält Festsetzungen für die Bebauung in diesem Bereich.
Mit der Errichtung dieser Gebäude wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 409 und somit
seine Leitaufgaben erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 409, der an einem Bekanntmachungsfehler leidet, einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als
ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung
zu beseitigen.
I
Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 409 (einschließlich des Durchführungsplans 409 )
aufgehoben werden.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 20.05.2015 die
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 409 für die linke Seite des Seilgrabens zwischen Minoritenstraße und Neupforte
als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den 21.05.2015
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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