Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
145424.pdf
Größe
787 kB
Erstellt
27.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:17
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 787 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0187/WP17 öffentlich 35002-2015 27.04.2015 FB 61/010 // Dez. III Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 408 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Seilgraben, Bergdriesch, Rochusstraße und Martinstraße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 20.05.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 408 (einschließlich des Durchführungsplans 408 I ) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Seilgraben, Bergdriesch, Rochusstraße und Martinstraße gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0187/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.05.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Inhalt der Vorlage FB 61/0025/WP16 ist Bestandteil dieser Ratsvorlage. Die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 408, der Festsetzungen für den Wiederaufbau der Häuser im Bereich zwischen Seilgraben, Bergdriesch, Rochusstraße und Martinstraße beinhaltet, sind mit der Realisierung dieser Gebäude erfüllt. Da davon auszugehen ist, dass der Durchführungsplan aufgrund eines Verfahrensfehlers ungültig ist, soll er aufgehoben werden. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasste daher in ihrer Sitzung am 13.01.2010 den Empfehlungsbeschluss zur Offenlage. Der Planungsausschuss stellte am 14.01.2010 fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschloss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dieses rechtsfehlerhaften Durchführungsplans. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.02.2015 bis einschließlich 27.03.2015 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern und Behörden eingegangen. Aus diesem Grunde ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere Beratung notwendig. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird am 06.05.2015 eine Mitteilung der Verwaltung zur Information ausgelegt; dies ist ebenfalls für die Sitzung des Planungsausschusses am 07.05.2015 vorgesehen. Die Verwaltung legt hiermit dem Rat der Stadt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 408 (einschließlich des Durchführungsplans 408 I ) zum Satzungsbeschluss vor. Anlage/n: Begründung zur Aufhebung Vorlage FB 61/0187/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.05.2015 Seite: 2/2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 408 im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Seilgraben, Bergdriesch, Rochusstraße und Martinstraße zum Satzungsbeschluss Lage des Plangebietes Aufhebung Durchführungsplan Nr. 408 - Seilgraben / Bergdriesch - Begründung Fassung vom 20.05.2015 I Der Durchführungsplan Nr. 408 (einschließlich des Durchführungsplans 408 , datiert auf den 24.06.1955, umfasst den Bereich zwischen Seilgraben, Bergdriesch, Rochusstraße und Martinstraße. Er enthält Festsetzungen für den Wiederaufbau der Häuser. Mit der Errichtung dieser Gebäude wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 408 und somit seine Leitaufgaben erfüllt. Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 408, der an einem Bekanntmachungsfehler leidet, einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 408 (einschließlich des Durchführungsplans 408 I ) aufgehoben werden. Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB. Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 20.05.2015 die Aufhebung des Durchführungsplans Nr.408 – Seilgraben / Bergdriesch als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind. Aachen, den 21.05.2015 (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 2 / 2