Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
145406.pdf
Größe
739 kB
Erstellt
27.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0185/WP17
öffentlich
35000-2015
27.04.2015
FB 61/010 // Dez. III
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 395 für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Kreuzung
Reumontstraße, Südstraße und Mozartstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.05.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 395 für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte im Bereich der Kreuzung Reumontstraße, Südstraße und Mozartstraße gem. §10 Abs. 1
BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0185/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.05.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB 61/0025/WP16 ist Bestandteil dieser Ratsvorlage.
Die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 395, der Festsetzungen für die
Bebauung im Bereich der Kreuzung Reumontstraße, Südstraße und Mozartstraße beinhaltet, sind mit
der Realisierung dieser Gebäude erfüllt. Da davon auszugehen ist, dass der Durchführungsplan
aufgrund eines Verfahrensfehlers ungültig ist, soll er aufgehoben werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasste daher in ihrer Sitzung am 13.01.2010 den
Empfehlungsbeschluss zur Offenlage. Der Planungsausschuss stellte am 14.01.2010 fest, dass auf
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschloss die
Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dieses rechtsfehlerhaften Durchführungsplans.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.02.2015 bis einschließlich 27.03.2015 statt.
Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern und Behörden eingegangen.
Aus diesem Grunde ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere
Beratung notwendig. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird am 06.05.2015 eine
Mitteilung der Verwaltung zur Information ausgelegt; dies ist ebenfalls für die Sitzung des
Planungsausschusses am 07.05.2015 vorgesehen.
Die Verwaltung legt hiermit dem Rat der Stadt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 395 zum
Satzungsbeschluss vor.
Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung
Vorlage FB 61/0185/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.05.2015
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplans Nr. 395
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich der Kreuzung Reumontstraße, Südstraße und Mozartstraße
zum Satzungsbeschluss
Lage des Plangebietes
Aufhebung Durchführungsplan Nr. 395
- Kreuzung Reumontstraße / Südstraße -
Begründung
Fassung vom 20.05.2015
Der Durchführungsplan Nr. 395, datiert vom 16.01.1954, umfasst den Bereich Kreuzung Reumontstraße, Südstraße und
Mozartstraße.
Er enthält Festsetzungen für die Bebauung dieses Bereichs.
Mit der Errichtung der Gebäude in diesem Bereich wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr.
395 und somit seine Leitaufgaben erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 395, der an einem Bekanntmachungsfehler leidet, einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als
ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung
zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 395 daher aufgehoben werden.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich im Wesentlichen nach dem Bebauungsplan Nr. 510 und für die
übrigen Teilbereiche nach § 34 BauGB.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 20.05.2015 die
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 395 – Reumontstraße / Südstraße - als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den 21.05.2015
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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