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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
146297.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
30.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:17
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Dezernat III Beteiligte Dienststelle/n: Bauverwaltung Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten Gebäudemanagement Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Dez III/0006/WP17 öffentlich 30.04.2015 Städtebauförderung: hier Sachstandsbericht Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 07.05.2015 PLA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird über den Fortgang der Gespräche mit der Bezirksregierung und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen zeitnah berichten. Vorlage Dez III/0006/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.02.2016 Seite: 1/5 Erläuterungen: I. Anlass Im Januar dieses Jahres wurde die Stadt aufgefordert, ihre Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2015 bis zum 28.02.2015 bei der Bezirksregierung einzureichen. Auf Grundlage des Beschlusses des Planungsausschusses vom 4.12.2014 sowie der konkretisierenden Mitteilung in der Sitzung vom 15.01.2015 hat die Stadt Aachen die Anträge auf Städtebauförderung für Aachen-Nord, Haaren und die Innenstadt bei der Bezirksregierung eingereicht. Die Bezirksregierung hat in ihrem Ende März veröffentlichten Einplanungsvorschlag für das landesweite Städtebauinvestitionsprogramm 2015 (STEP) diese Anträge jedoch in großen Teilen nicht berücksichtigt. In einem intensiven Austausch zwischen Stadt und Bezirksregierung wurde seitens der Bezirksregierung als Grund mitgeteilt, dass für das aktuelle Programmjahr seitens der Landesregierung aus Gründen der Haushaltsdisziplin (Landesund Bundeshaushalt) die strikte Einhaltung der Förderregularien eingefordert worden sei. Diese Regularien erforderten bewilligungsreife Unterlagen für den Einplanungsvorschlag der Bezirksregierung. In der Vergangenheit bestand allerdings zwischen Bezirksregierung und Stadt die Übereinkunft, dass nach erstmaliger Einreichung noch Nachreichungen zur Erlangung der Bewilligungsreife möglich seien. Die Projektplanung und die Projektauswahl für das Programmjahr beruhte bisher auf der etablierten Möglichkeit, (mindestens) bis Mitte des Jahres bewilligungsreife Unterlagen nachreichen zu können. Dies war insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass im Programmjahr 2014 auch das Land mit seiner eigenen Zeitplanung so spät war, dass das STEP 2014 erst im Oktober 2014 verkündet worden war und die Stadt bis zu diesem Zeitpunkt noch an Anträgen für 2014 gearbeitet hat. Die Bewilligungen wurden erst Anfang Dezember 2014 ausgesprochen, so dass faktisch nur 2,5 Monate für neue Anträge zur Einreichung für das Programmjahr 2015 zur Verfügung standen Zusätzlich wurden im Bereich der Hochbauten die formellen Regularien sogar noch verschärft, so dass jetzt eine im Vergleich zur vormals geforderten Kostenschätzung deutlich konkretisiertere Kostenberechnung notwendig ist. Diese nicht zufriedenstellende Situation wurde im Mitte April stattfindenden jährlichen „Stadtgespräch Städtebauförderung“ beim Landesministerium gemeinsam mit der Bezirksregierung erörtert. Sowohl von Seiten der Bezirksregierung als auch von Seiten des Ministeriums wurde bestätigt, dass sich die Rahmenbedingungen für die Aufstellung des STEP verändert haben. Seitens des Ministeriums und der Bezirksregierung bestand aufgrund der kurzfristig geänderten Vorgehensweise bei der Fördermitteleinplanung allerdings Gesprächsbereitschaft, aktualisierte Antragsunterlagen doch noch im Einplanungsprozess zumindest in Teilen zu berücksichtigen. Die Stadt Aachen steht somit vor der Herausforderung, diese Unterlagen bis Mitte Mai bei der Bezirksregierung nachzureichen. Ergänzend kann angeführt werden, dass die Bezirksregierung für die Innenstadt und Haaren eine Annahme der gleichzeitig eingereichten Grundanträge in Aussicht gestellt haben. Somit werden die beiden Gesamtpakete für Innenstadt und Haaren und ihre grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt. Für Aachen-Nord wurde der Grundantrag bereits letztes Jahr durch die Bezirksregierung bestätigt. Somit können aktuell nicht bewilligungsreife Projekte in den folgenden Jahren erneut beantragt werden. Vorlage Dez III/0006/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.02.2016 Seite: 2/5 Zusammengefasst waren bei der Planung für das aktuelle Programmjahr 2015 folgende Punkte erstmals zu berücksichtigen: - Kurze Zeitfrist nach Einreichung und Bewilligung der letztjährigen Anträge, - Strikte Einforderung der Regularien in Bezug auf bewilligungsreife der Unterlagen zu einem sehr frühen Zeitpunkt im Jahr, im Wesentlichen ohne vorherige Information, - Erhöhung der Anforderungen für Hochbauten. II. Lösungsvorschlag Die Bereitschaft des Ministeriums und der Bezirksregierung, den aktuell vorliegenden Einplanungsvorschlag zu Gunsten der Stadt Aachen noch einmal zu überdenken, beruhte auch auf der schnellen Reaktion der Stadt Aachen, die eigenen Projektanträge sehr kurzfristig nochmals zu überprüfen: Für welche Teilprojekte sind binnen weniger Wochen bewilligungsreife Unterlagen nachzureichen? Nach Stadtteilen gegliedert werden in der Folge Lösungsvorschläge dargestellt. Dabei ist festzuhalten, dass eine Nachreichung wegen der begrenzten Bundes- und Landesmittel keine Garantie für eine tatsächliche Aufnahme in das STEP darstellt. Innenstadtkonzept Folgende Teilprojekte sind fristgerecht bis 15.05.2015 nachzureichen: - Vorbereitende Untersuchungen (v.a. Wettbewerbe) - Turnhalle Sandkaulstraße - Hof Summe: 927.000 € 1.200.000 € 460.000 € 2.587.000 € Folgende Projekte sind derzeit noch nicht ausreichend konkretisierbar: Für das beantragte Projekt Musikbunker wird selbst unter Berücksichtigung der Fristverlängerung bis Ende Mai kein Planungszustand erreicht werden können, der eine Förderung in diesem Jahr ermöglichen würde. Darüber hinaus fehlt die Mitzeichnung von Dez. II. Andere städtebauliche Entwicklungen durch Investoren zwingen ggfs. zu einer Umplanung (unter Berücksichtigung des bestehenden Rechtsstreits), hierzu erweiterte Beauftragung eines Architekten durch den Verein zur Kostenermittlung nach DIN 276. Gegebenenfalls ist aufgrund der Verlegung des Eingangsbereiches eine detaillierte Untersuchung der Immissionssituation erforderlich. Kostenvolumen 1.900.000 € incl. 900.000 € Grunderwerb Die Verschiebung der Mariahilfstraße ins STEP 2016 ist wegen vorlaufender Kanalbauarbeiten in 2015 unkritisch. Kosten: 300.000 € Für das Standesamt soll ein Wettbewerb vorgeschaltet werden, so dass auch dieses im kommenden Programmjahr 2016 Berücksichtigung finden kann Kosten: 800.000 € Darüber hinaus gehende Teilprojekte sind nach derzeitigem Stand im Programmjahr 2015 ebenfalls nicht förderfähig. Vorlage Dez III/0006/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.02.2016 Seite: 3/5 Soziale Stadt Aachen Nord Folgende Teilprojekte sind fristgerecht bis 15.05.2015 nachzureichen: - Turnhalle Feldstraße - Lokale Ökonomie 800.000 € 250.000 € Darüber hinaus konnte in dem Stadtgespräch erzielt werden, dass die Mehrkosten in Höhe von 1,94 Mio. Euro – welche nach Beschluss im Betriebsausschuss am 24.03.2015 von E26 übernommen werden sollten – als unabsehbare Mehrkosten für das DEPOT zur Förderung angemeldet werden können. Die weiteren Teilprojekte sind nach derzeitigem Stand im Programmjahr 2015 nicht förderfähig. Aachen-Haaren (Aktive Zentren) Folgendes Teilprojekt ist fristgerecht bis 15.05.2015 nachzureichen: - Planungskosten 200.000 € Folgendes Projekt besitzt nach Aussage der Bezirksregierung auch schon im vorhandenen Antrag Bewilligungsreife: Park am alten Friedhof 1.239.000 € Die weiteren Teilprojekte sind nach derzeitigem Stand im Programmjahr 2015 nicht förderfähig. III. Zusammenfassung für das aktuelle Programmjahr Ziel: Für folgende Teilprojekte kann die Zusage gegeben werden, dass bis Ende Mai bewilligungsreife Unterlagen vorliegen (vgl. auch Anlage): Soziale Stadt Aachen-Nord Turnhalle Feldstraße 800.000 € Lokale Ökonomie 250.000 € Mehrkosten DEPOT Summe der Kosten erwartete Förderung 1.940.000 € 2.990.000 € rd. 2.400.000 € Innenstadtkonzept Turnhalle Sandkaulstraße 1.200.000 € Hof 460.000 € Planungskosten 927.000 € ? Summe der Kosten erwartete Förderung 2.587.000 € rd. 2.070.000 € Haaren (Aktive Zentren) Planungskosten 200.000 € Park am alten Friedhof 1.239.000 € Summe der Kosten 1.439.000 € erwartete Förderung rd. 1.150.000 € Gesamtkosten 7.016.000 € Vorlage Dez III/0006/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.02.2016 Seite: 4/5 erwartete Förderung 5.612.800 € Die so zu beantragende Summe übersteigt wegen des DEPOTs die ursprünglich angemeldete Förderung. Falls seitens der Bezirksregierung gegenüber der Stadt eine Priorisierung innerhalb dieser Projekte gefordert wird, schlägt die Verwaltung folgende Reihenfolge vor: 1. Priorität: Bau- und Investitionskosten DEPOT (bereits im Umbau), Turnhalle Sandkaulstraße (Umbau unmittelbar im Anschluss / parallel an Bau 4. Gesamtschule), Hof (Umbau im unmittelbaren Anschluss an STAWAG), Park am alten Friedhof, 2. Priorität: Planungskosten (vorbereitende Untersuchungen) für Innenstadt und Haaren sowie Turnhalle Feldstraße. IV. Weiteres Vorgehen für die kommenden Programmjahre der Städtebauförderung Unabhängig von dieser Vorgehensweise hat das Ministerium deutlich gemacht, dass man aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen nicht mehr an dem bisher gültigen „Förderkorridor von 6 Mio. € p.a.“ festhalten könne und von daher auch mit größeren oder kleineren Tranchen zu rechnen sei, abhängig von den jeweiligen Projekten. Die aktuelle Situation führt natürlich dazu, dass der gesamte Prozess für die Beantragung von Städtebaufördermitteln insbesondere zeitlich neu zu strukturieren ist. Unterlagen für Projekte der Städtebauförderung müssen de facto schon im November eines Jahres über eine Qualität verfügen, die gewährleisten, dass diese in den Stand der „Bewilligungsreife“ versetzt werden, die bis Februar des Folgejahres zu erreichen ist. Nur damit kann Planungssicherheit gewährleistet werden, dass diese formal im Entwurf der Städtebauförderung Berücksichtigung finden können. Dies werden die jeweils verantwortlichen Fachdienststellen gewährleisten. Vorlage Dez III/0006/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.02.2016 Seite: 5/5