Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
145318.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
20.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:16
Stichworte
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Beitragssatzermittlung
Scheibenstraße im Abschnitt von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße
Straßenart: verkehrsberuhigter Bereich gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe f) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand
ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 5 SBS in Verbindung mit der Einzelsatzung vom 20.05.2015 SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 30 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
52.986,50 €
52.986,50 €
15.895,95 €
37.090,55 €
52.986,50 €
Summe städtischer Anteil
15.895,95 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
37.090,55 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung
auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung
37.090,55 €
:
15.903 m²
=
2,33 €/m²
2,33 €/m² (Beitragssatz)