Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
143415.pdf
Größe
6,7 MB
Erstellt
10.03.15, 12:00
Aktualisiert
21.04.17, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0156/WP17
öffentlich
35005-2015
10.03.2015
FB 61/20 // Dez. III
I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855
Lichtenbusch / Innenbereich hier: Änderungs- und Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
26.03.2015
22.04.2015
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich – gemäß § 4a Abs.3
in Anwendung
des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-
die Höhenlage der Längsprofile zu ändern und
-
die Festsetzungen der maximal zulässigen Gebäudehöhen entsprechend anzupassen.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zur eingeschränkten Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Weiterhin empfiehlt er dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 – Lichtenbusch /
Innenbereich –
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass die Grundzüge
der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt den
Bebauungsplan gemäß 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-
die Höhenlage der Längsprofile zu ändern und
-
die Festsetzungen der maximal zulässigen Gebäudehöhen entsprechend anzupassen.
Nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange beschließt er die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zur eingeschränkten Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen
Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch /
Innenbereich – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich
zwischen Kesselstraße und Raafstraße
gemäß § 10 Abs. 1 als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.02.2016
Seite: 1/6
Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.02.2016
Seite: 2/6
Erläuterungen:
I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch / Innenbereich –
hier:
Änderungs- und Satzungsbeschluss – inklusive der Ergänzung der Vorlage zur
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim
1.
Anlass der Änderung, Auswirkungen der Planung
Am 11.09.2013 hat die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim und am 12.09.2013 hat der
Planungsausschuss den Bebauungsplan als Satzung empfohlen. Am 18.09.2013 hat der Rat den
Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit Datum des 26.09.2013 ist der Bebauungsplan in Kraft
getreten.
Bei der Ausführungsplanung der Erschließungsmaßnahmen für den Planbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 855 – Lichtenbusch / Innenbereich – sind Probleme aufgetaucht. Bei der
Konkretisierung der Straßenausbauplanung wurde festgestellt, dass die Kanaltrasse in der
Kesselstraße nicht ausreichend tief liegt, um daran den Kanal des tieferliegenden Teils des
Baugebietes anschließen zu können.
Durch Pumpstationen könnte zwar das aus den tiefer liegenden Bereichen anfallende Wasser
abgeleitet werden. Die Stadt als Träger der Abwasserbeseitigungspflicht möchte jedoch eine
störanfällige und damit dauerhaft kostenträchtige Installation vermeiden. Wird von der technischen
Lösung einer Pumpstation abgesehen, kann eine Entwässerung des betreffenden Gebietes nur
gewährleistet werden, wenn die Verkehrsfläche höher gelegt wird. In dem Bebauungsplan werden
anhand der Längsprofile die Höhenlagen der Straßen festgesetzt.
Ziel der I. Änderung des Bebauungsplanes ist es die Längsprofile – also die Höhenlage der
Verkehrsflächen - entsprechend den Erfordernissen der Kanaltrasse zu erhöhen. In Folge davon
können die vorgesehenen auf NHN bezogenen Gebäudehöhen nicht mehr erreicht werden. Auch
nach Erhöhung der Verkehrsfläche soll die Trauf- und Firsthöhe der Gebäude bei max. 6,5 m und 10,0
m bzw. bei Pultdach bei 9,5 m über Straßenniveau liegen. Aufgrund des geänderten Straßenniveaus
wird es erforderlich, die auf NHN bezogenen Gebäudehöhen an die Verkehrsflächenhöhe
anzupassen. Bei den betroffenen Straßenabschnitten ergeben sich Erhöhungen von 0,4 bis 1,2 m. Es
wird daher vorgeschlagen, dass die Längsprofile und die zeichnerischen Festsetzungen zu den
entsprechenden Gebäudehöhen im Rechtsplan geändert werden. Die Schriftlichen Festsetzungen
sind von der Änderung nicht betroffen.
2.
Bericht über das Verfahren und das Ergebnis der Stellungnahmen der betroffenen
Öffentlichkeit
Diese Höhenänderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, weshalb der Bebauungsplan
gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert werden kann. Eine Änderung des
Bebauungsplanes ist daher ohne erneute öffentliche Auslegung möglich, sofern der von der Änderung
betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Es wurde im Rahmen der
Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.02.2016
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eingeschränkten Beteiligung die betroffenen Eigentümer über die Änderungsabsichten unterrichtet
und die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 26.01.2015 eingeräumt. Es wurde hinsichtlich der
Höhenänderung bis Fristende kein Einwand vorgetragen, so dass die Vorlage für die
Bezirksvertretung erstellt wurde. Nach Einstellung der Vorlage in das Ratsinformationssystem ging am
03.03.2015 eine Stellungnahme eines Eigentümers bzw. Umlegungsbeteiligten ein, der sich gegen
eine Erhöhung der Verkehrsfläche wendet. Für die Bezirksvertretung wurde eine ergänzende Vorlage
erstellt, so dass diese Eingabe mit beraten werden kann.
Die Bedenken des Eigentümers beziehen sich auf höhere Baukosten, sinkende Grundstückswerte,
Vernässung der anliegenden Weideflächen (siehe Anlage 3).
Baukosten
Die Höherlegung der Verkehrsfläche kann sowohl Mehr- als auch Minderkosten verursachen. Der
durch die Planänderung größere Abstand zwischen der Gründungsebene und dem Erdgeschoss
erfordert umfangreichere Fundamente bzw. Wände, was einen Mehraufwand darstellt. Bei einer
Errichtung eines Kellers würde jedoch weniger Aushub erforderlich werden. Bei allen Gründungen ist
sowieso mind. 80 cm frostsichere Tiefe zu erreichen. Die Höhenlage der Kanaltrasse ist so geplant,
dass die Ableitung der Abwässer aus dem Erdgeschoss konventionell - ohne Pumpen - an den Kanal
angeschlossen werden kann. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass die Erdgeschosszone höher
über den vernässten Böden zum Liegen kommt, wodurch drückendes Wasser auf Bauteile vermieden
werden kann. Ein Abfangen des privaten Geländes zur Verkehrsfläche wird nicht erforderlich werden
weil das Gelände bis auf 40 cm aufgeschüttet wird.
Die Art der Gründung von Gebäuden auf privatem Gelände kann sehr unterschiedlich gelöst werden
und ist kein Gegenstand der Bauleitplanung. Die öffentliche Infrastruktureinrichtung hat einen hohen
Stellenwert, da diese für die Entsorgung der gesamten Siedlung funktionsfähig sein muss. Somit muss
sich das private Gelände an die Erschließung anpassen und nicht umgekehrt.
Grundstückswerte
Die wertmäßige Beurteilung der Zuteilungsflächen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Die
Grundstücksbewertung ist ein Element im Umlegungsverfahren.
Vernässung der anliegenden Weideflächen
Es ist geplant, das Gelände im nordöstlichen Teil zu modellieren und auf ein höheres Niveau
anzuheben. Die Verkehrsfläche soll damit 40 cm über den Baugrundstücken zum Liegen kommen.
Dieser Abstand ist sinnvoll, da die Bauherren den Aushub für Fundamente und/oder Keller für die
Anpassung der Gartenflächen nutzen können und damit keine zusätzliche Erde beibringen müssen.
Der Aufbau der private Zufahrten und Stellplätze kann ohne Bodenaushub an die Straßenhöhe
angeschlossen werden. Die im Norden angrenzende Wiesenfläche wird ebenfalls aufgefüllt, so dass
ein sanfter Übergang zum weiteren Gelände entsteht. Auf der angrenzenden öffentlichen Grünfläche
wird zusätzlich über eine Rinne anfallendes Oberflächenwasser abgeleitet und weitestgehend
versickert. Darüber wird über eine Draninage, welche an der nördlichen Plangrenze verlegt wird,
Oberflächenwasser gebündelt eingeleitet. Ein Notüberlauf verhindert ein Überstauen bei besonders
Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.02.2016
Seite: 4/6
starken Regenfällen. Prinzipiell werden Verkehrsflächen so entwässert, dass hiervon kein
Regenwasser auf Privatgelände fliesen wird. Es ist bekannt, dass der Blockinnenbereich vernässt ist.
Die natürliche Rinnenlage wird durch die Erhöhung der Verkehrsfläche und des Geländeniveaus leicht
nach Norden verschoben und damit vom Siedlungsbereich fern gehalten. Das heute vorhandene
Oberflächenwasser fließt von Westen nach Ost. Die von Norden nach Süden verlaufende Planstraße
zur Raafstraße wird diesen natürlichen Wasserverlauf stören. Es ist daher davon auszugehen, dass
weniger Oberflächenwasser im Osten ankommen wird. Desweiteren wird durch die Siedlung
verursachten Versiegelungen insgesamt weniger Oberflächenwasser entstehen. Es ist nicht davon
auszugehen, dass die östlich vom Plangebiet liegenden landwirtschaftlichen Flächen durch die
Bauleitplanung mehr vernässt werden, als bisher. Aufgrund der beschriebenen Maßnahmen werden
die Flächen trockener.
Da die Bedenken ausgeräumt werden können, wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen.
Eine Eigentümerin hat mündlich fristgerecht zu einer anderen Sache eine Anregung vorgetragen. Im
Einfahrtsbereich zur Raafstraße wurde die Planstraße in der zweiten und dritten öffentlichen
Auslegung gegenüber der ersten öffentlichen Auslegung aufgeweitet. Sie wendet sich gegen diese
Aufweitung der Verkehrsfläche. (siehe Anlage 4)
Es handelt sich bei dem Versatz um ca.70 cm auf einer Länge von ca. 15 m, was eine Fläche von ca.
10 m² ergibt. In einem Abstand von 10 m hinter dem Gebäude beginnt die daraus resultierende
Aufweitung der Verkehrsfläche. Der Versatz wurde im Rahmen der Straßenplanung vorgesehen.
Die Verkehrsfläche wird in diesem Bereich als Mischfläche ausgebaut, d.h. dass Fahrbahn und
Gehweg nicht durch einen Bordstein getrennt sind, sondern eine Fläche für alle Verkehrsteilnehmer
gegeben ist.
Durch die Aufweitung wird die reduzierte Breite von 5,95 m im Zufahrtsbereich zur Raafstraße auf
einer Länge von 25 m verkürzt, dann weitet sich die Verkehrsfläche bis auf eine Breite von 6,65 m auf.
Erst dadurch steht dem Fußgänger eine komfortable Breite zur Verfügung, die zusätzlich den
Begegnungsfall LKW/PKW erlaubt.
Demgegenüber ist der Verlust eines Grundstücksstreifens von 10 m² im Verhältnis zu der
Gartenfläche, die mehr als 450 m² einnimmt, als geringfügig anzusehen. Auch wird die Aufweitung
weit vom Gebäude entfernt beginnen und vor Ort kaum wahrnehmbar sein.
Hinzu kommt, dass durch die geforderte Verkleinerung der Verkehrsfläche der Zeitablauf nicht
unwesentlich verlängert würde. Um eine eindeutige Rechtsicherheit zu bekommen, könnte die
Verkleinerung der Verkehrsfläche und somit die Änderung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes nicht ohne eine weitere Offenlage durchgeführt werden. Zudem müsste das bereits
weit fortgeschrittene Umlegungsverfahren mit erheblichem Aufwand geändert werden.
Aus den genannten Gründen wird daher vorgeschlagen, der Anregung, die Verkehrsfläche zu
verkleinern, nicht zu folgen und diese abzuweisen.
Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.02.2016
Seite: 5/6
2.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Durch die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich –
sollen die Gebäudehöhen an die geänderte Straßenplanung angepasst werden. Die Änderung des
Bebauungsplanes umfasst daher die Längsprofile der Verkehrsflächen und in Folge davon die
Änderung der maximalenTrauf-, First- und Gebäudehöhen der Bauflächen.
Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes 855 Lichtenbusch / Innenbereich als Satzung zu beschließen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahme aus der eingeschränkten Beteiligung
4.
Darstellung der Verkehrsfläche im Bereich der Zufahrt Raafstraße
5.
Längsprofil mit der Darstellung der geänderten Höhen
6.
Entwurf des Rechtsplanes mit den Darstellung der geänderten Gebäudehöhen
7.
Entwurf der Begründung zur I. Änderung
Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.02.2016
Seite: 6/6
Bebauungsplan Nr. 855 - Innenbereich Lichtenbusch Lage des Plangebietes
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Mrz
15
12:46
'
RE(CHTSANWÄLTIN .
' .
Aschen
Fachanwältin für Miet- und
Woh~ungseigenti:JmsRecht
Stadtverw<;~ltung
Aachen
FB 61/20
Lagerhausstraße 20
52064 AACHEN
- vorab per Fax· 0241 -432 6899 -
(
N..·11 04/13 Bö
Aachen, 2.3.2015 )
I Stadt Aachen
Bebauungsplan Nr. 855- Lichtenbusch Innenbereich hier: Änderung des Straßenniveaus
Sehr geehrter Herr Kriesel, sehr geehrte Frau Hildersperger,
im Hinblick auf die beabsichtigte I. Anderung des Bebauungsplans Nr. 855 melde ich hiermit für
meinen Mandanten, Herrn
, erhebliche Bedenken an.
I.
Die geplante Höherlegung der Verkel1rsfl~che um bis zu 1,20 m betrifft die beiden Grundstocke, die
nach den Verhandlungen mit der Umlegungsstelle meinem Mandanten zuget€ilt werden sollten. FOr
das Zuteilungsgrundstück Flurstück B46 ergibt sich aus der Pla n~nderung eine Höhen~nderung von
+0,50 m, für das Zuteilungsgrundstück FlurstOck 845 sogar eine Höhenänderung von +1,20 m. Da
mein Mandant eine Bebauung ohne Keller geplant hat, müsste er bei einer Erhöhung des
Straßenniveaus entweder die höherliegende StraßenMche auf seinem Grundstück abfangen oder
aber einen Keller bauen, der zusätzliche Baukosten von jeweils ca. qO.OOO € verursachen würde.
Außerdem müsste mein Mandant Pumpen zur Einleitung der Abwässer' instc;llieren.'
Die geplante Änderung des Bebauungsplanes verteuert die Bebauung ·der Zuteilungsgrundstücke
damit ganz erheblich. Dadurch sinkt der Wert der Zuteilungsflächen. Mein Mandant wird dem
ausgehandelten Zuteilungsvorschlag kaum noch zustimmen können.
MITGLIED IN; ARGE MIETRECHT + IMMOBILIEN - ARGE BAU- UND IMMOBIUENRECHT IM DEUTSCHENANWAJ..TVEREIN
MEDIATDRIN (OAA)
J. Mrz
S.3
15 12:47
- 2 -
II.
Auch als Eigentümer von WeidefläGhen. die sich im Nordosten an das Baugebiet anschließen,
wendet mein Mandant sich gegen eine Höherlegung der Verkehrsffächen·. Das yYasser,
d~s
von
den Verkehrsflächen nicht in die Kanalisation ablauft, würde auf die vorgenan-nten Weide~h~m-
abfaufen und diese noch weiter vernässen. Das dortige Weideland ist bereits feuchtigkeitsbelastet
Eine weitere Zuführung von Wass~rn würde zur Versumpfung und <;iamit zur Unbrauchbarkeit der
Flachen führen .
111.
Schließlich tst der Erwerb einer Teilflüche aus dem städtischen FlurstOck Nr. 603 durch die Familie
meines Mandanten beabsichtigt und bereits vorbe reitet. Bei einer Anhebung der Verkehrsflächen
im Baugebiet wurde die dann erheblich tiefer liegende Teilfläche mit . hoher Wahrschein lichkeit
ebenfalls v~sumpfen und für die Landwirtschaft unbrau~hba! werden.
Da die beabsichtigte Bebauungsplanänderung zu ganz erheblichen Konsequenzen für meinen
Mandanten führte , lehnt er diese ausdrücklich ab.
Die Umlegungsstelle und der Fachbereich Immobilienmanagement erhalten eine Abschnft dieses
Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
(
,.
·
MITG LIED IN: ARGE MISTRECHT + IMMOBILIEN -
ARGE B AU- UND IMMO BIL IENRECHT IM. D EUTSCHENANWALTVEREIN
M EDIATDRIN (DAA)
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch / Innenbereich
Aufweitung der Verkehrsfläche im Zufahrtsbereich Raafstraße
Die roten Pfeile zeigen auf die Aufweitung der Verkehrsfläche von 5,95 auf 6,65 m
H= -1000 m
T=
6.18 m
f= -0.019 m
XTS= 90.000 m
HTS= 284.380 m
H=
1000 m
T=
7.50 m
f= 0.028 m
XTS= 60.000 m
HTS= 284.230 m
60.000 m
-1.000 %
30.000 m
0.500 %
H=
2000 m
T= 15.45 m
f= 0.060 m
XTS= 140.150 m
HTS= 285.700 m
42.080 m
-0.737 %
67.260 m
-0.520 %
140.000 m
1.281 %
H= -2000 m
T= 18.01 m
f= -0.081 m
XTS= 140.000 m
HTS= 286.050 m
27.330
m
2.708
%
140.150 m
0+202.450
0+137.450
0+142.450
0+98.000
S 2.4 S 2.5
0+53.000
S 2.3
285.725
0.600 %
283.870
285.958
283.480
Gradientenhöhe
400 B
0.600 %
285.512
Sohlhöhe
0.608 %
283.240
Deckelhöhe
0.667 %
60.00 m
400 B
283.510
1.400 %
5.00 m
400 B
284.936
3.250 %
39.45 m
400 B
S 2.6
285.977
45.00 m
400 B
282.940
Sohlhöhe
45.00 m
284.359
Deckelhöhe
S 2.2
400 B
282.310
0.609 %
8.00 m
284.260
0.909 %
S 2 S 2.1
Schachtabstand
Rohrdurchmesser
Sohlgefälle
282.050
1.164 %
400 B
Schacht
284.257
282.470
55.80 m
400 B
neuer MW-Kanal
284.071
282.050
37.40 m
400 B
284.070
284.256
Sohlhöhe
33.50 m
S3
282.470
Deckelhöhe
284.818
0.593 %
S 3.1
284.719
400 B
0.600 %
S 3.2
282.810
70.77 m
400 B
S 3.3
Schachtabstand
Rohrdurchmesser
Sohlgefälle
285.158
60.00 m
0+8.000
0+000.000
Achse B
0+000.000
0+55.800
0+93.510
0+127.010
Schacht
S3
283.150
S2
281.690
neuer MW - Kanal
0+131.970
0+61.200
0+1.200
S1
Schachtabstand
Rohrdurchmesser
Sohlgefälle
NHN+277.00 m
285.549
Schacht
Achse C
NHN+279.00 m
283.540
NHN+277.00 m
Achse B
Achse D
neuer MW-Kanal
Achse A
Kesselstraße
Achse D
1.163 %
285.700
285.861
285.956
285.983
285.968
285.819
285.737
285.096
284.897
284.776
284.456
284.070
284.254
284.544
284.835
284.757
284.722
284.714
285.158
285.141
285.333
285.417
285.548
285.531
285.520
str
af
Ra
SB
AU
DE
EN
AU
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H3
1
3,2
17
0+ o o
=
R
285.220
285.940
285.570
284.910
285.360
284.350
Geländehöhe
283.680
283.580
283.210
283.360
283.720
283.880
284.030
284.360
284.670
284.810
284.990
Geländehöhe
285.460
285.460
285.410
285.410
285.530
285.220
Profil-Nr.
286.440
286.520
283.210
283.200
283.190
283.480
283.580
284.310
284.480
284.740
Geländehöhe
Profil-Nr.
284.820
Profil-Nr.
285.759
Gradientenhöhe
286.440
286.259
286.118
286.064
286.023
285.961
285.939
285.830
285.767
284.070
284.122
284.306
284.334
284.362
284.349
284.255
284.257
284.261
284.268
284.305
284.330
284.305
284.430
284.580
Gradientenhöhe
284.830
km
H2
C0
E0
C1
fil
enpro
Muld rmulde)
ke
(Sic
G1
DE
AUEN
AUSB 0+37 ,65
14.010 m
-1.927 %
AUEN
AUSB
80.000 m
0.597 %
D1
,51
0+93
eD
D2
7,26
0+20
7,0 1
0+12
s
Ach
C1
2,08
0+13
0+0,00
D0
H0
se A
A ch
m
79.200
%
7
4
2.2
A1
,09
0+56
F1
DE
AUEN
AUSB 0+37 ,65
0
0+0,0
G1
F1
eG
Ac h s
H=
-500 m
T= 10.44 m
f= -0.109 m
XTS= 159.200 m
HTS= 286.980 m
H1
0+200 C 1 = 207,26
eF
Ac h s
37.650 m
1.009 %
28.830 m
1.800 %
Achse H
207.260
207.263
207.280
E 0 = 176,25
H=
5000 m
T= 41.25 m
f= 0.170 m
XTS= 80.000 m
HTS= 285.200 m
37.650 m
0.616 %
176.250
158.011
147.604
139.750
140.000
B0
C 0 = 139,75
0,1 2
A1
121.989
115.530
65.530
50.000
40.530
15.530
0.000
0.000
15.790
H0
0+100
0+14
G0
40.790
65.790
59.060
56.090
55.340
93.510
92.080
108.600
115.790
F0
B 0 = 0,000
3,62
0+14
C1
km
A1
H 0 = 56,09
3,5 6
D0
0+100 G 0 = 93,51
8,53
0+14
A1
F 0 = 127,00
0+15
C 1 = 140,12
127.000
125.580
124.704
167.480
160.790
155.596
153.560
151.960
149.450
148.530
143.620
140.540
140.150
140.120
96.184
100.000
88.817
90.000
132.080
km
A 1 = 132,08
,39
R = -96
0
oo
0+93,3 R =
8
167,4
B0
0+100
Stationierung
eH
Ac h s
A0
83.817
60.000
62.500
64.560
65.960
67.500
75.000
50.000
52.500
B 0 = 64,56
A 0 = 0,00
Stationierung
DE 0+
km
40.000
0.000
25.000
Stationierung
125.000
oo ,3 9
R = -96
=
7 R
0,9
12
0+
se B
Ach
G0
F0
,5
0+64
6
B0
6,2 5
0+17
,83
0+28
A
eE
c hs
0
0+0,0
0
0+0,0
2
0+72,3
B1
E0
se C
A ch
E1
h
Ac
9,75
se
0+13
A
C0
NG
FA
AN
AU
SB
AU
0+000.000
Art der Änderung
Anlage:
4
Der Oberbürgermeister
Pl an-Nr .:
1/1
300 B
Maßnahme:
1.036 %
Erschließung BP Nr. 855
BV Lichtenbusch
285.606
283.360
Sohlhöhe
Datum
Inhalt:
Höhenplan
Projektleitung:
07.01.2015
Pr ojektbearbeitung:
07.01.2015
km
0+000 E 0 = 0,000
E0
E 1 = 28,83
E1
km
F 0 = 0,00
F0
F1
km
286.779
286.738
286.710
286.872
286.868
286.745
286.772
286.212
286.127
285.695
285.491
285.302
285.013
285.033
284.954
284.871
G 0 = 0,00
G0
G1
km
0+000 H 0 = 0,000
H0
0+100
286.540
169.637
171.780
173.210
286.950
158.000
159.200
160.001
286.750
148.763
150.000
286.340
125.050
100.000
88.040
75.000
80.000
47.500
50.000
38.751
25.000
0.000
25.000
36.750
37.650
38.000
G 1 = 37,65
121.249
285.750
285.410
285.200
284.660
284.150
283.880
285.000
285.000
284.845
284.360
Geländehöhe
Stationierung
0.000
25.000
37.648
37.650
F 1 = 37,65
284.722
285.390
285.312
285.158
285.927
285.927
285.640
Geländehöhe
Gradientenhöhe
Profil-Nr.
Stationierung
0.000
28.830
Stationierung
0.000
Stationierung
285.332
Geländehöhe
Gradientenhöhe
Profil-Nr.
284.996
286.380
Geländehöhe
Profil-Nr.
285.500
Profil-Nr.
285.799
Gradientenhöhe
285.547
286.373
285.861
Projekt Nr.:
Gradientenhöhe
e
aß
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
283.750
285.368
Sohlhöhe
Deckelhöhe
300 B
0.740 %
lstr
sse
Ke
STADT AACHEN
S3.1.2
55.00 m
285.033
Deckelhöhe
S3.1.1
50.00 m
284.719
neuer MW-Kanal
300 B
0.618 %
S 3.1
Schachtabstand
Rohrdurchmesser
Sohlgefälle
283.180
Schacht
S3.2.1
34.00 m
282.810
S 3.2
Schachtabstand
Rohrdurchmesser
Sohlgefälle
285.158
285.890
285.547
NHN+279.00 m
283.150
neuer MW-Kanal
300 B
1.029 %
283.890
Sohlhöhe
Schacht
S3.3.1
34.00 m
283.540
neuer MW-Kanal
NHN+274.00 m
S 3.3
Schachtabstand
Rohrdurchmesser
Sohlgefälle
Deckelhöhe
Datum / Name
NHN+278.00 m
0,00
0+95.000
Achse G
NHN+279.00 m
Achse E
0+50.000
0+000.000
0+34.000
0+000.000
Achse F
Schacht
0+34.000
A0
0+
H 3 = 173,21
H3
Maßstab:
AC 76
1: 10 00 / 10 0
... \ HP_AC _76_alle neu.prt
STADT AACHEN
S T A W A G
Lagerhausstraße 20
Lombardenstraße 12-22
52058 Aachen
52070 Aachen
Dezernat
Planung und Umwelt
Frau Nacken
Fachbereich
Stadtentwicklung
und
Verkehrsanlagen
Frau Melcher
In der Bezirksvertretung-Aachen
beraten und beschlossen am:
Abt.
61/70
Bearbeitet:
Abt.
61/30
Name
Vorpeil
Rößler
Blatt größe (m)
1,25 x 0,60
0,75 qm
Aachen, den
G E Ingenieurbüro
nt her Geß en ic h
H A Di pl R. oItngt e r. Gü
Bruch 6
52068 A A C H E N
Tel. 0241/158905 Fax. 0241/158969
email: geha-ing-buero@t-online.de
Frau Poth Herr Müller
Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen
Mitglied der Kammer
Im Mobilitätsausschuss
beraten und beschlossen am:
G
m
b
H
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur I. Änderung des
Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich für den Bereich zwischen Raerener-, Kessel- und Monschauer Straße
im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim
Lage des Plangebietes
LageLage des Plangebietes
Lage des Plangebietes
I. Änderung des Bebauungsplan Nr. 855
- Lichtenbusch / Innenbereich -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 05.03.2015
1.
Räumlicher Geltungsbereich der I. Änderung des Bebauungsplanes
Das Plangebiet der I. Änderung des Bebauungsplanes ist identisch mit dem Geltungsbereich des am
26.09.2013 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch / Innenbereich -.
2.
Anlass und Ziel der I. Änderung des Bebauungsplanes
Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 855 – Lichtenbusch Innenbereich – traten bei der Ausführungsplanung der Erschließungsmaßnahmen Probleme auf. Bei der Konkretisierung
der Straßenausbauplanung wurde festgestellt, dass die Kanaltrasse in der Kesselstraße nicht ausreichend tief liegt, um daran den Kanal des tieferliegenden Teils des Baugebietes anschließen zu können.
Durch Pumpstationen könnte zwar das aus den tiefer liegenden Bereichen anfallende Wasser abgeleitet werden. Die Stadt als Träger der Abwasserbeseitigungspflicht möchte jedoch eine störanfällige und
damit dauerhaft kostenträchtige Installation vermeiden. Eine Entwässerung des betreffenden Gebietes
kann dann nur gewährleistet werden, wenn die Verkehrsfläche höher gelegt wird. In dem Bebauungsplan werden anhand der Längsprofile die Höhenlagen der Straßen dargestellt.
Ziel der I. Änderung des Bebauungsplanes ist es die Längsprofile – also die Höhenlage der Verkehrsflächen - entsprechend den Erfordernissen der Kanaltrasse zu erhöhen. In Folge davon können die auf
NHN bezogenen Gebäudehöhen nicht mehr erreicht werden. Auch nach Erhöhung der Verkehrsfläche
soll die Trauf- und Firsthöhe der Gebäude bei 6,5 m und 10,0 m bzw. bei Pultdach bei 9,5 m über
Straßenniveau liegen. Aufgrund des geänderten Straßenniveaus wird es erforderlich die auf NHN bezogenen Gebäudehöhen an die Verkehrsflächenhöhe anzupassen. Bei den betroffenen Straßenabschnitten ergeben sich Erhöhungen von 0,4 bis 1,2 m.
3.
Auswirkungen der Planung und Kosten der Planung
Diese Höhenänderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden kann. Der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit
wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Zu der Änderung der Gebäudehöhe wurden Bedenken zum Mehraufwand bei der Gebäudegründung
und zur Vernässung des Geländes vorgetragen. Die Bedingungen der Gebäudegründung verändern
sich bei der Höherlegung der Verkehrsfläche, was auch Mehrkosten zur Folge haben kann. Die Art der
Gründung von Gebäuden auf privatem Gelände kann jedoch sehr unterschiedlich gelöst werden und
ist kein Gegenstand der Bauleitplanung. Die öffentliche Infrastruktureinrichtung hat einen hohen Stellenwert, da diese für die Entsorgung der gesamten Siedlung funktionsfähig sein muss. Somit muss
sich das private Gelände an die Erschließung anpassen und nicht umgekehrt. Die Änderung der Höhenlage der Verkehrsfläche hat Aufschüttungen zur Folge. Um eine ausgeprägte Dammlage der Verkehrsfläche in einem Teilbereich des Plangebietes zu vermeiden, soll das angrenzende private Geländeniveau entsprechend angehoben werden. Hierdurch entstehen Mehrkosten in einer Höhe von ca.
100.000 €. Durch die Modellierung des Geländes wird die natürliche Rinnenlage nach Norden verschoben und durch Drainagen wird Oberflächenwasser abgeleitet, um die Vernässung des Geländes
zu reduzieren.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am …….2015 den Bebauungsplan
Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich – als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden ist.
Aachen, den ……..2015
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
Seite 2 von 2