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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
143415.pdf
Größe
6,7 MB
Erstellt
10.03.15, 12:00
Aktualisiert
21.04.17, 13:41

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0156/WP17 öffentlich 35005-2015 10.03.2015 FB 61/20 // Dez. III I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich hier: Änderungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 26.03.2015 22.04.2015 PLA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich – gemäß § 4a Abs.3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: - die Höhenlage der Längsprofile zu ändern und - die Festsetzungen der maximal zulässigen Gebäudehöhen entsprechend anzupassen. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur eingeschränkten Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Weiterhin empfiehlt er dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 – Lichtenbusch / Innenbereich – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt den Bebauungsplan gemäß 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: - die Höhenlage der Längsprofile zu ändern und - die Festsetzungen der maximal zulässigen Gebäudehöhen entsprechend anzupassen. Nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange beschließt er die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur eingeschränkten Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Kesselstraße und Raafstraße gemäß § 10 Abs. 1 als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.02.2016 Seite: 1/6 Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.02.2016 Seite: 2/6 Erläuterungen: I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch / Innenbereich – hier: Änderungs- und Satzungsbeschluss – inklusive der Ergänzung der Vorlage zur Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim 1. Anlass der Änderung, Auswirkungen der Planung Am 11.09.2013 hat die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim und am 12.09.2013 hat der Planungsausschuss den Bebauungsplan als Satzung empfohlen. Am 18.09.2013 hat der Rat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit Datum des 26.09.2013 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Bei der Ausführungsplanung der Erschließungsmaßnahmen für den Planbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 855 – Lichtenbusch / Innenbereich – sind Probleme aufgetaucht. Bei der Konkretisierung der Straßenausbauplanung wurde festgestellt, dass die Kanaltrasse in der Kesselstraße nicht ausreichend tief liegt, um daran den Kanal des tieferliegenden Teils des Baugebietes anschließen zu können. Durch Pumpstationen könnte zwar das aus den tiefer liegenden Bereichen anfallende Wasser abgeleitet werden. Die Stadt als Träger der Abwasserbeseitigungspflicht möchte jedoch eine störanfällige und damit dauerhaft kostenträchtige Installation vermeiden. Wird von der technischen Lösung einer Pumpstation abgesehen, kann eine Entwässerung des betreffenden Gebietes nur gewährleistet werden, wenn die Verkehrsfläche höher gelegt wird. In dem Bebauungsplan werden anhand der Längsprofile die Höhenlagen der Straßen festgesetzt. Ziel der I. Änderung des Bebauungsplanes ist es die Längsprofile – also die Höhenlage der Verkehrsflächen - entsprechend den Erfordernissen der Kanaltrasse zu erhöhen. In Folge davon können die vorgesehenen auf NHN bezogenen Gebäudehöhen nicht mehr erreicht werden. Auch nach Erhöhung der Verkehrsfläche soll die Trauf- und Firsthöhe der Gebäude bei max. 6,5 m und 10,0 m bzw. bei Pultdach bei 9,5 m über Straßenniveau liegen. Aufgrund des geänderten Straßenniveaus wird es erforderlich, die auf NHN bezogenen Gebäudehöhen an die Verkehrsflächenhöhe anzupassen. Bei den betroffenen Straßenabschnitten ergeben sich Erhöhungen von 0,4 bis 1,2 m. Es wird daher vorgeschlagen, dass die Längsprofile und die zeichnerischen Festsetzungen zu den entsprechenden Gebäudehöhen im Rechtsplan geändert werden. Die Schriftlichen Festsetzungen sind von der Änderung nicht betroffen. 2. Bericht über das Verfahren und das Ergebnis der Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit Diese Höhenänderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, weshalb der Bebauungsplan gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert werden kann. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist daher ohne erneute öffentliche Auslegung möglich, sofern der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Es wurde im Rahmen der Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.02.2016 Seite: 3/6 eingeschränkten Beteiligung die betroffenen Eigentümer über die Änderungsabsichten unterrichtet und die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 26.01.2015 eingeräumt. Es wurde hinsichtlich der Höhenänderung bis Fristende kein Einwand vorgetragen, so dass die Vorlage für die Bezirksvertretung erstellt wurde. Nach Einstellung der Vorlage in das Ratsinformationssystem ging am 03.03.2015 eine Stellungnahme eines Eigentümers bzw. Umlegungsbeteiligten ein, der sich gegen eine Erhöhung der Verkehrsfläche wendet. Für die Bezirksvertretung wurde eine ergänzende Vorlage erstellt, so dass diese Eingabe mit beraten werden kann. Die Bedenken des Eigentümers beziehen sich auf höhere Baukosten, sinkende Grundstückswerte, Vernässung der anliegenden Weideflächen (siehe Anlage 3). Baukosten Die Höherlegung der Verkehrsfläche kann sowohl Mehr- als auch Minderkosten verursachen. Der durch die Planänderung größere Abstand zwischen der Gründungsebene und dem Erdgeschoss erfordert umfangreichere Fundamente bzw. Wände, was einen Mehraufwand darstellt. Bei einer Errichtung eines Kellers würde jedoch weniger Aushub erforderlich werden. Bei allen Gründungen ist sowieso mind. 80 cm frostsichere Tiefe zu erreichen. Die Höhenlage der Kanaltrasse ist so geplant, dass die Ableitung der Abwässer aus dem Erdgeschoss konventionell - ohne Pumpen - an den Kanal angeschlossen werden kann. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass die Erdgeschosszone höher über den vernässten Böden zum Liegen kommt, wodurch drückendes Wasser auf Bauteile vermieden werden kann. Ein Abfangen des privaten Geländes zur Verkehrsfläche wird nicht erforderlich werden weil das Gelände bis auf 40 cm aufgeschüttet wird. Die Art der Gründung von Gebäuden auf privatem Gelände kann sehr unterschiedlich gelöst werden und ist kein Gegenstand der Bauleitplanung. Die öffentliche Infrastruktureinrichtung hat einen hohen Stellenwert, da diese für die Entsorgung der gesamten Siedlung funktionsfähig sein muss. Somit muss sich das private Gelände an die Erschließung anpassen und nicht umgekehrt. Grundstückswerte Die wertmäßige Beurteilung der Zuteilungsflächen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Die Grundstücksbewertung ist ein Element im Umlegungsverfahren. Vernässung der anliegenden Weideflächen Es ist geplant, das Gelände im nordöstlichen Teil zu modellieren und auf ein höheres Niveau anzuheben. Die Verkehrsfläche soll damit 40 cm über den Baugrundstücken zum Liegen kommen. Dieser Abstand ist sinnvoll, da die Bauherren den Aushub für Fundamente und/oder Keller für die Anpassung der Gartenflächen nutzen können und damit keine zusätzliche Erde beibringen müssen. Der Aufbau der private Zufahrten und Stellplätze kann ohne Bodenaushub an die Straßenhöhe angeschlossen werden. Die im Norden angrenzende Wiesenfläche wird ebenfalls aufgefüllt, so dass ein sanfter Übergang zum weiteren Gelände entsteht. Auf der angrenzenden öffentlichen Grünfläche wird zusätzlich über eine Rinne anfallendes Oberflächenwasser abgeleitet und weitestgehend versickert. Darüber wird über eine Draninage, welche an der nördlichen Plangrenze verlegt wird, Oberflächenwasser gebündelt eingeleitet. Ein Notüberlauf verhindert ein Überstauen bei besonders Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.02.2016 Seite: 4/6 starken Regenfällen. Prinzipiell werden Verkehrsflächen so entwässert, dass hiervon kein Regenwasser auf Privatgelände fliesen wird. Es ist bekannt, dass der Blockinnenbereich vernässt ist. Die natürliche Rinnenlage wird durch die Erhöhung der Verkehrsfläche und des Geländeniveaus leicht nach Norden verschoben und damit vom Siedlungsbereich fern gehalten. Das heute vorhandene Oberflächenwasser fließt von Westen nach Ost. Die von Norden nach Süden verlaufende Planstraße zur Raafstraße wird diesen natürlichen Wasserverlauf stören. Es ist daher davon auszugehen, dass weniger Oberflächenwasser im Osten ankommen wird. Desweiteren wird durch die Siedlung verursachten Versiegelungen insgesamt weniger Oberflächenwasser entstehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die östlich vom Plangebiet liegenden landwirtschaftlichen Flächen durch die Bauleitplanung mehr vernässt werden, als bisher. Aufgrund der beschriebenen Maßnahmen werden die Flächen trockener. Da die Bedenken ausgeräumt werden können, wird empfohlen den Anregungen nicht zu folgen. Eine Eigentümerin hat mündlich fristgerecht zu einer anderen Sache eine Anregung vorgetragen. Im Einfahrtsbereich zur Raafstraße wurde die Planstraße in der zweiten und dritten öffentlichen Auslegung gegenüber der ersten öffentlichen Auslegung aufgeweitet. Sie wendet sich gegen diese Aufweitung der Verkehrsfläche. (siehe Anlage 4) Es handelt sich bei dem Versatz um ca.70 cm auf einer Länge von ca. 15 m, was eine Fläche von ca. 10 m² ergibt. In einem Abstand von 10 m hinter dem Gebäude beginnt die daraus resultierende Aufweitung der Verkehrsfläche. Der Versatz wurde im Rahmen der Straßenplanung vorgesehen. Die Verkehrsfläche wird in diesem Bereich als Mischfläche ausgebaut, d.h. dass Fahrbahn und Gehweg nicht durch einen Bordstein getrennt sind, sondern eine Fläche für alle Verkehrsteilnehmer gegeben ist. Durch die Aufweitung wird die reduzierte Breite von 5,95 m im Zufahrtsbereich zur Raafstraße auf einer Länge von 25 m verkürzt, dann weitet sich die Verkehrsfläche bis auf eine Breite von 6,65 m auf. Erst dadurch steht dem Fußgänger eine komfortable Breite zur Verfügung, die zusätzlich den Begegnungsfall LKW/PKW erlaubt. Demgegenüber ist der Verlust eines Grundstücksstreifens von 10 m² im Verhältnis zu der Gartenfläche, die mehr als 450 m² einnimmt, als geringfügig anzusehen. Auch wird die Aufweitung weit vom Gebäude entfernt beginnen und vor Ort kaum wahrnehmbar sein. Hinzu kommt, dass durch die geforderte Verkleinerung der Verkehrsfläche der Zeitablauf nicht unwesentlich verlängert würde. Um eine eindeutige Rechtsicherheit zu bekommen, könnte die Verkleinerung der Verkehrsfläche und somit die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nicht ohne eine weitere Offenlage durchgeführt werden. Zudem müsste das bereits weit fortgeschrittene Umlegungsverfahren mit erheblichem Aufwand geändert werden. Aus den genannten Gründen wird daher vorgeschlagen, der Anregung, die Verkehrsfläche zu verkleinern, nicht zu folgen und diese abzuweisen. Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.02.2016 Seite: 5/6 2. Empfehlung zum Satzungsbeschluss Durch die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich – sollen die Gebäudehöhen an die geänderte Straßenplanung angepasst werden. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst daher die Längsprofile der Verkehrsflächen und in Folge davon die Änderung der maximalenTrauf-, First- und Gebäudehöhen der Bauflächen. Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes 855 Lichtenbusch / Innenbereich als Satzung zu beschließen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahme aus der eingeschränkten Beteiligung 4. Darstellung der Verkehrsfläche im Bereich der Zufahrt Raafstraße 5. Längsprofil mit der Darstellung der geänderten Höhen 6. Entwurf des Rechtsplanes mit den Darstellung der geänderten Gebäudehöhen 7. Entwurf der Begründung zur I. Änderung Vorlage FB 61/0156/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.02.2016 Seite: 6/6 Bebauungsplan Nr. 855 - Innenbereich Lichtenbusch Lage des Plangebietes c ns Mo r ue ha St  e aß r t afs Ra s Ke stra l e s ße Bebauungsplan Nr. 855 - Innenbereich Lichtenbusch Lage des Plangebietes c ns Mo r ue ha e aß r t afs Ra a lstr e s s Ke ße ß ra St  : Mrz 15 12:46 ' RE(CHTSANWÄLTIN . ' . Aschen Fachanwältin für Miet- und Woh~ungseigenti:JmsRecht Stadtverw<;~ltung Aachen FB 61/20 Lagerhausstraße 20 52064 AACHEN - vorab per Fax· 0241 -432 6899 - ( N..·11 04/13 Bö Aachen, 2.3.2015 ) I Stadt Aachen Bebauungsplan Nr. 855- Lichtenbusch Innenbereich hier: Änderung des Straßenniveaus Sehr geehrter Herr Kriesel, sehr geehrte Frau Hildersperger, im Hinblick auf die beabsichtigte I. Anderung des Bebauungsplans Nr. 855 melde ich hiermit für meinen Mandanten, Herrn , erhebliche Bedenken an. I. Die geplante Höherlegung der Verkel1rsfl~che um bis zu 1,20 m betrifft die beiden Grundstocke, die nach den Verhandlungen mit der Umlegungsstelle meinem Mandanten zuget€ilt werden sollten. FOr das Zuteilungsgrundstück Flurstück B46 ergibt sich aus der Pla n~nderung eine Höhen~nderung von +0,50 m, für das Zuteilungsgrundstück FlurstOck 845 sogar eine Höhenänderung von +1,20 m. Da mein Mandant eine Bebauung ohne Keller geplant hat, müsste er bei einer Erhöhung des Straßenniveaus entweder die höherliegende StraßenMche auf seinem Grundstück abfangen oder aber einen Keller bauen, der zusätzliche Baukosten von jeweils ca. qO.OOO € verursachen würde. Außerdem müsste mein Mandant Pumpen zur Einleitung der Abwässer' instc;llieren.' Die geplante Änderung des Bebauungsplanes verteuert die Bebauung ·der Zuteilungsgrundstücke damit ganz erheblich. Dadurch sinkt der Wert der Zuteilungsflächen. Mein Mandant wird dem ausgehandelten Zuteilungsvorschlag kaum noch zustimmen können. MITGLIED IN; ARGE MIETRECHT + IMMOBILIEN - ARGE BAU- UND IMMOBIUENRECHT IM DEUTSCHENANWAJ..TVEREIN MEDIATDRIN (OAA) J. Mrz S.3 15 12:47 - 2 - II. Auch als Eigentümer von WeidefläGhen. die sich im Nordosten an das Baugebiet anschließen, wendet mein Mandant sich gegen eine Höherlegung der Verkehrsffächen·. Das yYasser, d~s von den Verkehrsflächen nicht in die Kanalisation ablauft, würde auf die vorgenan-nten Weide~h~m-­ abfaufen und diese noch weiter vernässen. Das dortige Weideland ist bereits feuchtigkeitsbelastet Eine weitere Zuführung von Wass~rn würde zur Versumpfung und <;iamit zur Unbrauchbarkeit der Flachen führen . 111. Schließlich tst der Erwerb einer Teilflüche aus dem städtischen FlurstOck Nr. 603 durch die Familie meines Mandanten beabsichtigt und bereits vorbe reitet. Bei einer Anhebung der Verkehrsflächen im Baugebiet wurde die dann erheblich tiefer liegende Teilfläche mit . hoher Wahrschein lichkeit ebenfalls v~sumpfen und für die Landwirtschaft unbrau~hba! werden. Da die beabsichtigte Bebauungsplanänderung zu ganz erheblichen Konsequenzen für meinen Mandanten führte , lehnt er diese ausdrücklich ab. Die Umlegungsstelle und der Fachbereich Immobilienmanagement erhalten eine Abschnft dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen ( ,. · MITG LIED IN: ARGE MISTRECHT + IMMOBILIEN - ARGE B AU- UND IMMO BIL IENRECHT IM. D EUTSCHENANWALTVEREIN M EDIATDRIN (DAA) Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch / Innenbereich Aufweitung der Verkehrsfläche im Zufahrtsbereich Raafstraße Die roten Pfeile zeigen auf die Aufweitung der Verkehrsfläche von 5,95 auf 6,65 m H= -1000 m T= 6.18 m f= -0.019 m XTS= 90.000 m HTS= 284.380 m H= 1000 m T= 7.50 m f= 0.028 m XTS= 60.000 m HTS= 284.230 m 60.000 m -1.000 % 30.000 m 0.500 % H= 2000 m T= 15.45 m f= 0.060 m XTS= 140.150 m HTS= 285.700 m 42.080 m -0.737 % 67.260 m -0.520 % 140.000 m 1.281 % H= -2000 m T= 18.01 m f= -0.081 m XTS= 140.000 m HTS= 286.050 m 27.330 m 2.708 % 140.150 m 0+202.450 0+137.450 0+142.450 0+98.000 S 2.4 S 2.5 0+53.000 S 2.3 285.725 0.600 % 283.870 285.958 283.480 Gradientenhöhe 400 B 0.600 % 285.512 Sohlhöhe 0.608 % 283.240 Deckelhöhe 0.667 % 60.00 m 400 B 283.510 1.400 % 5.00 m 400 B 284.936 3.250 % 39.45 m 400 B S 2.6 285.977 45.00 m 400 B 282.940 Sohlhöhe 45.00 m 284.359 Deckelhöhe S 2.2 400 B 282.310 0.609 % 8.00 m 284.260 0.909 % S 2 S 2.1 Schachtabstand Rohrdurchmesser Sohlgefälle 282.050 1.164 % 400 B Schacht 284.257 282.470 55.80 m 400 B neuer MW-Kanal 284.071 282.050 37.40 m 400 B 284.070 284.256 Sohlhöhe 33.50 m S3 282.470 Deckelhöhe 284.818 0.593 % S 3.1 284.719 400 B 0.600 % S 3.2 282.810 70.77 m 400 B S 3.3 Schachtabstand Rohrdurchmesser Sohlgefälle 285.158 60.00 m 0+8.000 0+000.000 Achse B 0+000.000 0+55.800 0+93.510 0+127.010 Schacht S3 283.150 S2 281.690 neuer MW - Kanal 0+131.970 0+61.200 0+1.200 S1 Schachtabstand Rohrdurchmesser Sohlgefälle NHN+277.00 m 285.549 Schacht Achse C NHN+279.00 m 283.540 NHN+277.00 m Achse B Achse D neuer MW-Kanal Achse A Kesselstraße Achse D 1.163 % 285.700 285.861 285.956 285.983 285.968 285.819 285.737 285.096 284.897 284.776 284.456 284.070 284.254 284.544 284.835 284.757 284.722 284.714 285.158 285.141 285.333 285.417 285.548 285.531 285.520 str af Ra SB AU DE EN AU e aß H3 1 3,2 17 0+ o o = R 285.220 285.940 285.570 284.910 285.360 284.350 Geländehöhe 283.680 283.580 283.210 283.360 283.720 283.880 284.030 284.360 284.670 284.810 284.990 Geländehöhe 285.460 285.460 285.410 285.410 285.530 285.220 Profil-Nr. 286.440 286.520 283.210 283.200 283.190 283.480 283.580 284.310 284.480 284.740 Geländehöhe Profil-Nr. 284.820 Profil-Nr. 285.759 Gradientenhöhe 286.440 286.259 286.118 286.064 286.023 285.961 285.939 285.830 285.767 284.070 284.122 284.306 284.334 284.362 284.349 284.255 284.257 284.261 284.268 284.305 284.330 284.305 284.430 284.580 Gradientenhöhe 284.830 km H2 C0 E0 C1 fil enpro Muld rmulde) ke (Sic G1 DE AUEN AUSB 0+37 ,65 14.010 m -1.927 % AUEN AUSB 80.000 m 0.597 % D1 ,51 0+93 eD D2 7,26 0+20 7,0 1 0+12 s Ach C1 2,08 0+13 0+0,00 D0 H0 se A A ch m 79.200 % 7 4 2.2 A1 ,09 0+56 F1 DE AUEN AUSB 0+37 ,65 0 0+0,0 G1 F1 eG Ac h s H= -500 m T= 10.44 m f= -0.109 m XTS= 159.200 m HTS= 286.980 m H1 0+200 C 1 = 207,26 eF Ac h s 37.650 m 1.009 % 28.830 m 1.800 % Achse H 207.260 207.263 207.280 E 0 = 176,25 H= 5000 m T= 41.25 m f= 0.170 m XTS= 80.000 m HTS= 285.200 m 37.650 m 0.616 % 176.250 158.011 147.604 139.750 140.000 B0 C 0 = 139,75 0,1 2 A1 121.989 115.530 65.530 50.000 40.530 15.530 0.000 0.000 15.790 H0 0+100 0+14 G0 40.790 65.790 59.060 56.090 55.340 93.510 92.080 108.600 115.790 F0 B 0 = 0,000 3,62 0+14 C1 km A1 H 0 = 56,09 3,5 6 D0 0+100 G 0 = 93,51 8,53 0+14 A1 F 0 = 127,00 0+15 C 1 = 140,12 127.000 125.580 124.704 167.480 160.790 155.596 153.560 151.960 149.450 148.530 143.620 140.540 140.150 140.120 96.184 100.000 88.817 90.000 132.080 km A 1 = 132,08 ,39 R = -96 0 oo 0+93,3 R = 8 167,4 B0 0+100 Stationierung eH Ac h s A0 83.817 60.000 62.500 64.560 65.960 67.500 75.000 50.000 52.500 B 0 = 64,56 A 0 = 0,00 Stationierung DE 0+ km 40.000 0.000 25.000 Stationierung 125.000 oo ,3 9 R = -96 = 7 R 0,9 12 0+ se B Ach G0 F0 ,5 0+64 6 B0 6,2 5 0+17 ,83 0+28 A eE c hs 0 0+0,0 0 0+0,0 2 0+72,3 B1 E0 se C A ch E1 h Ac 9,75 se 0+13 A C0 NG FA AN AU SB AU 0+000.000 Art der Änderung Anlage: 4 Der Oberbürgermeister Pl an-Nr .: 1/1 300 B Maßnahme: 1.036 % Erschließung BP Nr. 855 BV Lichtenbusch 285.606 283.360 Sohlhöhe Datum Inhalt: Höhenplan Projektleitung: 07.01.2015 Pr ojektbearbeitung: 07.01.2015 km 0+000 E 0 = 0,000 E0 E 1 = 28,83 E1 km F 0 = 0,00 F0 F1 km 286.779 286.738 286.710 286.872 286.868 286.745 286.772 286.212 286.127 285.695 285.491 285.302 285.013 285.033 284.954 284.871 G 0 = 0,00 G0 G1 km 0+000 H 0 = 0,000 H0 0+100 286.540 169.637 171.780 173.210 286.950 158.000 159.200 160.001 286.750 148.763 150.000 286.340 125.050 100.000 88.040 75.000 80.000 47.500 50.000 38.751 25.000 0.000 25.000 36.750 37.650 38.000 G 1 = 37,65 121.249 285.750 285.410 285.200 284.660 284.150 283.880 285.000 285.000 284.845 284.360 Geländehöhe Stationierung 0.000 25.000 37.648 37.650 F 1 = 37,65 284.722 285.390 285.312 285.158 285.927 285.927 285.640 Geländehöhe Gradientenhöhe Profil-Nr. Stationierung 0.000 28.830 Stationierung 0.000 Stationierung 285.332 Geländehöhe Gradientenhöhe Profil-Nr. 284.996 286.380 Geländehöhe Profil-Nr. 285.500 Profil-Nr. 285.799 Gradientenhöhe 285.547 286.373 285.861 Projekt Nr.: Gradientenhöhe e aß FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen 283.750 285.368 Sohlhöhe Deckelhöhe 300 B 0.740 % lstr sse Ke STADT AACHEN S3.1.2 55.00 m 285.033 Deckelhöhe S3.1.1 50.00 m 284.719 neuer MW-Kanal 300 B 0.618 % S 3.1 Schachtabstand Rohrdurchmesser Sohlgefälle 283.180 Schacht S3.2.1 34.00 m 282.810 S 3.2 Schachtabstand Rohrdurchmesser Sohlgefälle 285.158 285.890 285.547 NHN+279.00 m 283.150 neuer MW-Kanal 300 B 1.029 % 283.890 Sohlhöhe Schacht S3.3.1 34.00 m 283.540 neuer MW-Kanal NHN+274.00 m S 3.3 Schachtabstand Rohrdurchmesser Sohlgefälle Deckelhöhe Datum / Name NHN+278.00 m 0,00 0+95.000 Achse G NHN+279.00 m Achse E 0+50.000 0+000.000 0+34.000 0+000.000 Achse F Schacht 0+34.000 A0 0+ H 3 = 173,21 H3 Maßstab: AC 76 1: 10 00 / 10 0 ... \ HP_AC _76_alle neu.prt STADT AACHEN S T A W A G Lagerhausstraße 20 Lombardenstraße 12-22 52058 Aachen 52070 Aachen Dezernat Planung und Umwelt Frau Nacken Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Frau Melcher In der Bezirksvertretung-Aachen beraten und beschlossen am: Abt. 61/70 Bearbeitet: Abt. 61/30 Name Vorpeil Rößler Blatt größe (m) 1,25 x 0,60 0,75 qm Aachen, den G E Ingenieurbüro nt her Geß en ic h H A Di pl R. oItngt e r. Gü Bruch 6 52068 A A C H E N Tel. 0241/158905 Fax. 0241/158969 email: geha-ing-buero@t-online.de Frau Poth Herr Müller Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Mitglied der Kammer Im Mobilitätsausschuss beraten und beschlossen am: G m b H Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur I. Änderung des Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich für den Bereich zwischen Raerener-, Kessel- und Monschauer Straße im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim Lage des Plangebietes LageLage des Plangebietes Lage des Plangebietes I. Änderung des Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch / Innenbereich - Begründung zur Satzung Fassung vom 05.03.2015 1. Räumlicher Geltungsbereich der I. Änderung des Bebauungsplanes Das Plangebiet der I. Änderung des Bebauungsplanes ist identisch mit dem Geltungsbereich des am 26.09.2013 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch / Innenbereich -. 2. Anlass und Ziel der I. Änderung des Bebauungsplanes Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 855 – Lichtenbusch Innenbereich – traten bei der Ausführungsplanung der Erschließungsmaßnahmen Probleme auf. Bei der Konkretisierung der Straßenausbauplanung wurde festgestellt, dass die Kanaltrasse in der Kesselstraße nicht ausreichend tief liegt, um daran den Kanal des tieferliegenden Teils des Baugebietes anschließen zu können. Durch Pumpstationen könnte zwar das aus den tiefer liegenden Bereichen anfallende Wasser abgeleitet werden. Die Stadt als Träger der Abwasserbeseitigungspflicht möchte jedoch eine störanfällige und damit dauerhaft kostenträchtige Installation vermeiden. Eine Entwässerung des betreffenden Gebietes kann dann nur gewährleistet werden, wenn die Verkehrsfläche höher gelegt wird. In dem Bebauungsplan werden anhand der Längsprofile die Höhenlagen der Straßen dargestellt. Ziel der I. Änderung des Bebauungsplanes ist es die Längsprofile – also die Höhenlage der Verkehrsflächen - entsprechend den Erfordernissen der Kanaltrasse zu erhöhen. In Folge davon können die auf NHN bezogenen Gebäudehöhen nicht mehr erreicht werden. Auch nach Erhöhung der Verkehrsfläche soll die Trauf- und Firsthöhe der Gebäude bei 6,5 m und 10,0 m bzw. bei Pultdach bei 9,5 m über Straßenniveau liegen. Aufgrund des geänderten Straßenniveaus wird es erforderlich die auf NHN bezogenen Gebäudehöhen an die Verkehrsflächenhöhe anzupassen. Bei den betroffenen Straßenabschnitten ergeben sich Erhöhungen von 0,4 bis 1,2 m. 3. Auswirkungen der Planung und Kosten der Planung Diese Höhenänderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden kann. Der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zu der Änderung der Gebäudehöhe wurden Bedenken zum Mehraufwand bei der Gebäudegründung und zur Vernässung des Geländes vorgetragen. Die Bedingungen der Gebäudegründung verändern sich bei der Höherlegung der Verkehrsfläche, was auch Mehrkosten zur Folge haben kann. Die Art der Gründung von Gebäuden auf privatem Gelände kann jedoch sehr unterschiedlich gelöst werden und ist kein Gegenstand der Bauleitplanung. Die öffentliche Infrastruktureinrichtung hat einen hohen Stellenwert, da diese für die Entsorgung der gesamten Siedlung funktionsfähig sein muss. Somit muss sich das private Gelände an die Erschließung anpassen und nicht umgekehrt. Die Änderung der Höhenlage der Verkehrsfläche hat Aufschüttungen zur Folge. Um eine ausgeprägte Dammlage der Verkehrsfläche in einem Teilbereich des Plangebietes zu vermeiden, soll das angrenzende private Geländeniveau entsprechend angehoben werden. Hierdurch entstehen Mehrkosten in einer Höhe von ca. 100.000 €. Durch die Modellierung des Geländes wird die natürliche Rinnenlage nach Norden verschoben und durch Drainagen wird Oberflächenwasser abgeleitet, um die Vernässung des Geländes zu reduzieren. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am …….2015 den Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich – als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden ist. Aachen, den ……..2015 (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 2 von 2