Daten
Kommune
Aachen
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144816.pdf
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244 kB
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14.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0025/WP17
öffentlich
14.04.2015
Fr. Donners
Verwendung der Stiftungsmittel im Jahr 2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.05.2015
FA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss beschließt die in der Anlage dargestellte Konkretisierung der Verwendung der
Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2015.
In Vertretung
Grehling
Vorlage FB 20/0025/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2015
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2015
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
1.727.700 €
996.780 €
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
730.920 €
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Da die Zuordnung von Stiftungsmitteln über die Konten der internen Leistungsverrechnung dargestellt
wird, ergeben sich dadurch keine Auswirkungen auf die Haushaltsplanung. Die Aufwendungen aus
internen Leistungsbeziehungen bei den Stiftungen steigen um den gleichen Betrag wie die Erträge
aus internen Leistungsbeziehungen bei den Fachbereichen.
Gleichzeitig werden die Aufwandskonten für die bisher externe Verwendung (unterjähriger Projekte) in
Höhe von insgesamt 730.920 € gesperrt. Diese können aber nicht zur Deckung von anderen
Aufwandskonten herangezogenen werden, da die Mittel zweckgebunden im Sinne der Stiftungen zu
verwenden sind.
Vorlage FB 20/0025/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2015
Seite: 2/4
Erläuterungen:
In den Satzungen der Stiftungen ist festgelegt, dass über die Vergabe der Mittel im Rahmen des
Verfahrens der Haushaltsaufstellung im Sinne von § 78 GO NRW der Rat der Stadt Aachen
entscheidet. Unterjährige Entscheidungen werden abhängig von Wertgrenzen durch die
Fachausschüsse, die Kämmerin oder die Fachverwaltung getroffen.
Entsprechend hat der Rat der Stadt mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015, in dem sowohl die
Stiftungskonten, als auch die Maßnahmen in den Bereichen FB 45, FB 50 und FB 52 enthalten sind,
die grundsätzliche Festlegung beschlossen. Eine konkrete Verbindung/Zuordnung von Stiftung zu den
entsprechenden Maßnahmen steht allerdings noch aus, da eine Abbildung über den Haushaltsplan
nicht möglich ist. Diese Konkretisierung der Haushaltsplanung wird nun über diese Vorlage
angestrebt. Die Einbringung in den Finanzausschuss wird künftig jährlich erfolgen, um die
Transparenz der Mittelverwendung in den Stiftungen noch deutlicher zu machen.
Ergänzend werden mit dieser Vorlage haushaltsrechtlich die Aufwendungen und Erträge der internen
Leistungsbeziehungen analog der in der Anlage dargestellten Ansätze bei den Stiftungen und den
Fachbereichen angepasst, sofern dies nicht bereits im Entwurf und der Veränderungsnachweisung
erfolgt ist.
Da die Stiftungsmittel im Jahr 2014 nicht vollständig für satzungsgemäße Zwecke verwendet wurden,
stehen noch Mittelvorträge aus Vorjahren zur Verfügung, die zuerst aus den Stiftungen abfließen.
In der Anlage ist zur Information ein kurzer Überblick über alle Stiftungen mit deren Zwecke und
steuerlichen Freistellungen aufgeführt. Anhand der dargestellten Stiftungszwecke wurden die
Stiftungsmittel auf die entsprechenden Maßnahmen, die die Stiftungszwecke entsprechend
verwirklichen, verteilt.
Die praktische Abwicklung erfolgt über die Fachbereiche Kinder, Jugend, Schule (FB 45), Soziales
(FB 50) und Sport (FB 52). Das bedeutet, dass weiterhin die Ausfertigung der Zuwendungsbescheide,
die Auszahlung, der Verwendungsnachweis und der gesamte Kontakt zu den Trägern/Empfängern
über die Fachämter erfolgen. Um die Nachweise gegenüber dem Finanzamt zu erbringen, werden die
Fachbereiche um geeignete Unterlagen gebeten.
Die Zuteilung erfolgt auf der Basis von Planwerte, sodass diese Zuordnung vorbehaltlich des
Nachweises der endgültigen Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen und des Nachweises der
satzungsgemäßen Verwendung erfolgt. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen geringer ausfallen
oder der Nachweis zur satzungsgemäßen Verwendung nicht erbracht werden kann, verringert sich
anteilig der Stiftungsmittelzuschuss. Dies hat allerdings nur Auswirkungen auf die Stiftungsmittel und
betrifft nicht die Aufwandspositionen in den Fachbereichen.
Vorlage FB 20/0025/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2015
Seite: 3/4
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Sozialausschuss am 23.04.2015 eine Vorlage zum
Flüchtlingspaten - Projektes "Aachener Hände" beraten wird. Der Vorschlag der Verwaltung ist, für
dieses vom SKM- Katholischer Verein für Soziale Dienste in Aachen e.V. durchgeführte Projekt
60.000 € aus dem Kinder- und Jugendfonds im Rahmen der Jugendhilfe bereit zu stellen. Dabei
handelt es sich um einen unterjährigen Antrag.
Anlage/n:
Verwendung der Stiftungsmittel 2015 (pro Stiftung)
Übersicht Stiftungszwecke
Vorlage FB 20/0025/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.04.2015
Seite: 4/4
Anlage zur Vorlage
13.04.2015
Verwendung der Stiftungsmittel 2015
Stiftung
Alten- und Siechenfonds
Förderzweck
Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens
Alten- und Siechenfonds
Alten- und Siechenfonds
Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens
Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens
-315.500 € FB 50
-100.550 € FB 50
4-050101-902-8
4-050101-906-9
Alten- und Siechenfonds
Alten- und Siechenfonds
Alten- und Siechenfonds
Alten- und Siechenfonds
Alten- und Siechenfonds
Förderung des Wohlfahrtswesens
Förderung der Altenhilfe
Förderung des Wohlfahrtswesens
Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens
Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens
-61.050 €
-124.600 €
-81.550 €
-62.350 €
-21.300 €
FB 50
FB 50
FB 50
FB 50
FB 50
4-050101-909-3
4-050101-910-8
4-050101-911-6
4-050101-912-4
4-050101-913-2
-8.000 € FB 50
-4.800 € FB 50
-30.000 € FB 50
-886.700 €
4-050101-917-3
4-050101-983-1
4-050101-990-3
Maßnahme/Empfänger
Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der Altenhilfe für
Seniorenfreizeitmaßnahmen und freiw. Leistungen für Hausnotruf und Fußpflege in
Bestandsfällen
Zuschuss Begegnungszentren, Altentagesstätten
Zuschuss Caritas für Café Plattform: Treffpunkt für Wohnungslose mit
Beratungsstelle und Notschlafstelle
Zuschuss AWO Aachen-Stadt
Zuschuss Diakon.Werk Kirchenkreis AC
Zuschuss Sozialdienst kath. Frauen e.V. - SKF e.V.
Zuschuss Kath. Verein für Soziale Dienste e.V. - SKM
für Caritasverband: Fachberatung, Begleitung und Fortbildung für Einrichtungen der
offenen Altenhilfe
Seniorenkarneval
Stiftungsmittel - Einzelvergabe
Wohnungsumzüge
Alten- und Siechenfonds
Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens
Alten- und Siechenfonds
Förderung mildtätiger Zwecke und Altenhilfe
Alten- und Siechenfonds
Förderung mildtätiger Zwecke und Altenhilfe
Summe Alten- und Siechenfonds
Betrag 2015
Bereich
-77.000 € FB 50
Produkt
4-050101-901-1
Armenfonds
Förderung mildtätiger Zwecke (gemäß § 53 AO, Nr. 2), der Jugend/Altenhilfe, der Erziehung, Berufsbildung sowie Studentenhilfe,
der, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie für
Flüchtlinge und Vertriebene und des Wohlfahrtswesens
-4.000 € FB 50
1-100803-900-4
Freizeitmaßnahmen für Obdachlose und Flüchtlinge
Armenfonds
Förderung der Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge und Vertriebene
Förderung mildtätiger Zwecke (gemäß § 53 AO, Nr. 2), der Jugend/Altenhilfe, der Erziehung, Berufsbildung sowie Studentenhilfe,
der, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie für
Flüchtlinge und Vertriebene und des Wohlfahrtswesens
-53.500 € FB 50
4-050101-919-8
-28.000 € FB 50
4-050101-992-8
Zuwendungen für Refugio e.V. - Café Zuflucht - Beratungs- und Begegnungsstätte für
Flüchtlinge
Armenfonds für allgemeine Zuwendungen
4-060201-908-9
4-060201-908-9
4-060301-903-6
4-060301-903-6
4-060301-908-5
Offene Tür Driescher Hof
DKSB, Bauspielplatz
Diakonie, Bezirkssozialarbeit
SKM, Bezirkssozialarbeit
Deutscher Kinderschutzbund, Müttercafe
4-060201-902-3
4-060201-906-4
Pädagogisches Zentrum (PäZ)
Förderung einzelner Jugendlicher im Hinblick auf ein (neue) Aubildung
(arbeitsmotivierende Maßnahmen)
-350.000 € FB 52
-14.500 € FB 50
1-080302-903-2
4-050101-903-6
Hallenbäder (BGA)
Zuschuss für freie soziale Hilfen
-3.200 € FB 50
4-050101-903-6
Zuschuss für freie soziale Hilfen
-20.000 € FB 50
4-050101-905-2
-100.550 € FB 50
4-050101-906-9
-27.900 € FB 50
4-050101-907-7
Zuschüsse für Maßnahmen, Veranstaltungen und Integrationshilfen für Behinderte:
Veranstaltungen im Behindertenbereich an Träger
Zuschuss Caritas für Café Plattform: Treffpunkt für Wohnungslose mit
Beratungsstelle und Notschlafstelle
Zuschuss WABe e.V. für Wärmestube: Tagestreff für Menschen mit sozialen
Schwierigkeiten, Wärmestube und Beratung für Obdachlose
Armenfonds
Armenfonds
Armenfonds
Armenfonds
Armenfonds
Armenfonds
Summe Armenfonds
Förderung der Jugendhilfe
Förderung der Jugendhilfe und Erziehung
Förderung der Jugendhilfe
Förderung der Jugendhilfe
Förderung der Jugendhilfe und Erziehung
Ausbildungsfonds
Förderung der Jugendhilfe, Erziehung , Volks- und Berufsbildung
Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufssbildung
-40.000 €
-59.000 €
-40.500 €
-106.700 €
-32.800 €
-364.500 €
FB 45
FB 45 (MV)
FB 45
FB 45
FB 45
FB 45 (MV)
Ausbildungsfonds
Summe Ausbildungsfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Förderung mildtätiger Zwecke
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
FB 45
-32.000 €
-46.600 €
Sportförderung
Förderung mildtätiger Zwecke, des öffentlichen
Gesundheitswesens/ -pflege und Wohlfahrtswesens
falls eine Freistellung erfolgt: Förderung der Hilfe für
Zivilbeschädigte und behinderte Menschen
Förderung mildtätiger Zwecke, des öffentlichen
Gesundheitswesens/ -pflege und Wohlfahrtswesens
Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
-14.600 €
1
Anlage zur Vorlage
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Elisabethspitalfonds
Summe Elisabethspitalfonds
Kinder- und Jugendfonds
Kinder- und Jugendfonds
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege und
Wohlfahrtswesens
Förderung des Wohlfahrtswesens
Förderung des Wohlfahrtswesens
Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens
Förderung mildtätiger Zwecke und des öffentlichen
Gesundheitswesens/ -pflege
Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege, des
Wohlfahrtswesens
Sportförderung
Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege
Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege
Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege
Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege
Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Sportförderung
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufssbildung
Kinder- und Jugendfonds
Kinder- und Jugendfonds
Förderung der Jugendhilfe
Förderung mildtätiger Zwecke und der Jugendhilfe, Erziehung,
Volks- und Berufssbildung
Kinder- und Jugendfonds
Förderung der Jugendhilfe
Förderung der Jugendhilfe
Kinder- und Jugendfonds
Förderung der Jugendhilfe
Kinder- und Jugendfonds
Förderung der Jugendhilfe
Kinder- und Jugendfonds
Förderung der Jugendhilfe
Kinder- und Jugendfonds
Förderung der Jugendhilfe
Kinder- und Jugendfonds
Förderung der Jugendhilfe
Kinder- und Jugendfonds
Förderung der Jugendhilfe und Erziehung
Kinder- und Jugendfonds
Summe Kinder- und Jugendfonds
Stiftung Poth
Summe Stiftung Poth
Gesamtsumme:
13.04.2015
Verwendung der Stiftungsmittel 2015
Förderung mildtätiger Zwecke
-79.100 € FB 50
4-050101-908-5
-61.050 €
-81.550 €
-62.350 €
-13.810 €
FB 50
FB 50
FB 50
FB 50
4-050101-909-3
4-050101-911-6
4-050101-912-4
4-050101-918-3
-39.600 € FB 50
-73.770 € FB 50
4-050101-921-9
4-050101-993-6
Zuwendungen für Caritasverband: Beratungsstelle für Migranten
Zuschuss für Schwangerschaftsberatung
4-060201-903-1
4-060301-901-1
4-060301-903-6
4-060301-903-6
4-060301-906-9
4-060301-918-1
4-080202-801-6
4-080202-803-2
4-080202-901-7
4-080202-902-5
4-080202-903-3
4-080202-904-1
4-080202-905-8
4-080202-906-6
5-080202-900-00100-900-1
Stadtsportbund, Tag-/ Nachtaktiv
SKF, Proko/ Nachbarschaftstreff
SKF, Bezirkssozialarbeit
Arbeiterwohlfahrt, Bezirkssozialarbeit
Verein alleinstehender Väter und Müter (VAMV)
SKF, Guter Start ins Leben
Zuschuss zu vereinseigenen Sportstätten
Zuschuss zur Anschaffung vereinseigener Sportgeräte
Zuschuss für besondere Sportveranstaltungen
Zuschuss an Stadtsportbund
Zuschuss für Behindertenhilfe für Sportkurse
Zuschuss für Jugendarbeit in Vereinen
Zuschuss für ehrenamtliche Übungsleiter
Zuschuss an Eissportvereine
Zuschuss zum Bau vereinseigener Sportstätten
-94.500 € FB 45
-9.000 € FB 50
4-030101-909-5
4-050101-903-6
Grundschulfonds
Zuschuss für freie soziale Hilfen
1.190 € FB 50
-4.800 € FB 50
4-050101-918-3
4-050101-981-5
Verhütungsmittelfonds
Stiftungsmittel Einzelvergabe: Zuschüsse für kinderreiche Familien
FB 50
FB 45
FB 45
FB 45
FB 45
FB 45
FB 45
FB 45
4-050101-993-6
4-060201-908-9
4-060201-908-9
4-060201-908-9
4-060201-908-9
4-060301-902-8
4-060301-908-5
4-060301-908-5
Zuschuss für Schwangerschaftsberatung
Kinder- und Jugendforum Euro-Jugend
Haus der Jugend Eilendorf e.V. (KOT Birkstraße)
Offener Kinder- und Jugendtreff Space Walheim e.V.
Offenes Kinder- und Jugendzentrum CUBE
Verein Jugendhilfe e.V
Deutscher Kinderschutzbund, Müttercafe
Deutscher Kinderschutzbund, Frühe Hilfen
-900 € FB 50
-900 €
4-050101-991-1
Zuschuss für blinde u. sehbehinderte Menschen, Seh- und Blindenvereine
-34.600 €
-71.700 €
-85.200 €
-37.400 €
-45.000 €
-114.500 €
-26.500 €
-15.000 €
-6.000 €
-28.400 €
-900 €
-79.200 €
-8.000 €
-5.000 €
-39.500 €
-1.524.280 €
-2.930 €
-19.300 €
-19.300 €
-46.600 €
-98.500 €
-11.600 €
-13.000 €
-50.900 €
-369.240 €
FB 45
FB 45
FB 45
FB 45
FB 45
FB 45
FB 52
FB 52
FB 52
FB 52
FB 52
FB 52
FB 52
FB 52
FB 52
-3.192.220 €
2
Zuschuss Alexianer Krankenhaus: Beratung und Betreuung psych. Kranker
Obdachloser -WohnhotelZuschuss AWO Aachen-Stadt
Zuschuss Sozialdienst kath. Frauen e.V. - SKF e.V.
Zuschuss Kath. Verein für Soziale Dienste e.V. - SKM
Anlage zur Vorlage
Verwendung der Stiftungsmittel 2015
Stiftung
Alten- und Siechenfonds
Sattungszweck
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53, Nr 1 AO
b) der Altenhilfe
c) des Wohlfahrtswesens für alte Menschen
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Daneben kann die Stiftung die genannten Zwecke auch unmittelbar
selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch
a) die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind.
b) die Betreuung, Beratung, Unterbringung und Pflege von alten
Menschen.
steuerliche Freisstellung
Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)
Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4)
Wohlfahrtswesen (§ 52 Abs. 2 Nr. 9)
Armenfonds
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53 AO, Nr. 2
b) der Jugend- und Altenhilfe, soweit mit diesen Mitteln keine
Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger
gesetzlich verpflichtet sind.
c) der Erziehung, der Berufsbildung sowie der Studentenhilfe, soweit mit
diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung
öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind.
d) der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie für
Flüchtlinge und Vertriebene, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen
gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich
verpflichtet sind.
e) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten,
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
f) der Vinzenz-Konferenzen in der Stadt Aachen in Höhe von 0,20 % der
jährlichen Erträge der Stiftung. Die Auszahlung erfolgt an den
Diözesanrat der Vinzenz-Konferenzen im Bistum Aachen, der die
Verwendung im Stadtgebiet Aachen sicherzustellen hat.
Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)
Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4)
Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4)
Erziehung und Berufsbildung sowie
Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7)
Hilfe für politisch, rassisch oder religiös
Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene
(§ 52 Abs. 2 Nr. 10)
Wohlfahrtswesen (§ 52 Abs. 2 Nr. 9)
Daneben kann die Stiftung den im Absatz 2 a) – d) genannten Zweck
auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere
durch
a) die Unterstützung von Personen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen
Situation auf mildtätige Hilfe anderer angewiesen sind. Zur Bewertung
der wirtschaftlichen Situation einer Person, sind die jeweils aktuellen
Regelungen des § 53 AO, Nr. 2 anzuwenden.
b) die Betreuung, Beratung, Unterbringung und Pflege von Kindern und
Jugendlichen sowie alten Menschen, soweit dies keine Maßnahmen
umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind.
c) die Erziehung von Kindern und Jugendlichen und der beruflichen
Bildung von Kindern und Jugendlichen, soweit dies keine Maßnahmen
umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind.
d) die Betreuung und Beratung, Unterbringung von politisch, rassisch
oder religiös Verfolgten sowie für Flüchtlinge und Vertriebene, soweit
dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger
gesetzlich verpflichtet sind.
Ausbildungsfonds
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
a) der Jugendhilfe
b) der Erziehung von Kindern und Jugendlichen
c) der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts, soweit mit diesen Mitteln keine
Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger
gesetzlich verpflichtet sind.
Daneben kann die Stiftung die in Absatz 2 genannten Zwecke auch
unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch
a) die Betreuung, Beratung und Unterbringung von Kindern und
Jugendlichen aus dem Stadtgebiet Aachen,
b) die Betreuung, Beratung und Unterbringung von Aachenern im
Zusammenhang mit der Volks- und Berufsbildung,
soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche
Träger gesetzlich verpflichtet sind.
1
Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4)
Erziehung und Berufsbildung sowie
Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7)
13.04.2015
Anlage zur Vorlage
Elisabethspitalfonds
Verwendung der Stiftungsmittel 2015
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53 AO, Nr. 1
b) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert
werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind.
c) der Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte, soweit mit diesen
Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung
öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind.
d) des Sports, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert
werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind.
e) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der
freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2
Nr. )
(§ 52 Abs. 2 Nr. 7)
Wohlfahrtswesen (§ 52 Abs. 2 Nr. 9)
Sportförderung (§ 52 Abs. 2 Nr. 21)
Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte (§
52 Abs. 2 Nr. 10)
Daneben kann die Stiftung die genannten Zwecke auch unmittelbar
selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch
a) die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind.
b) der Betreuung, Beratung und Unterbringung von Kranken, soweit dies
keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger
gesetzlich verpflichtet sind.
c) der Betreuung, Beratung und Unterbringung von Zivilbeschädigten
und Behinderten, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren
Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind.
d) die Unterstützung der sportlichen Entwicklung, soweit dies keine
Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich
verpflichtet sind.
Kinder- und Jugendfonds
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
a) mildtätiger Zwecke, gemäß §53 AO
b) der Kinder- und Jugendhilfe
c) der Erziehung und Berufsbildung
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Daneben kann die Stiftung die genannten Zwecke auch unmittelbar
selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch
a) die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die infolge ihres
körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind sowie von bedürftigen Kindern und Jugendlichen
b) die Betreuung, Beratung und Unterbringung von Kindern und
Jugendlichen c) die Erziehung von Kindern und Jugendlichen und der
beruflichen Bildung von Kindern und Jugendlichen
Aufgrund der in die Stiftung „Kinder- und Jugendfonds“ aufgegangenen
früheren Einzelstiftung „von Thimus“ sind bei stiftungsgemäßen
Zahlungen die Pflegevorschule „Maria Regina“ und das Kinderheim
„Maria im Tann“ entsprechend dem Fondsanteil dieser früheren
Einzelstiftung am 01.01.1967 zu berücksichtigen.
Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)
Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4)
Erziehung und Berufsbildung sowie
Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7)
Stiftung Poth
Die Stiftugn Johanna Poth verfolgt ausschließlich und unmittelbar im
Sinne der jeweils geltenden abgaebnrechtlichen Bestimmungen den
mildtätigen Zweck, bedürftige Aachener Bürger zu unterstützen.
Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)
2
13.04.2015