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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
144816.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
14.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:15

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Finanzsteuerung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 20/0025/WP17 öffentlich 14.04.2015 Fr. Donners Verwendung der Stiftungsmittel im Jahr 2015 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 05.05.2015 FA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss beschließt die in der Anlage dargestellte Konkretisierung der Verwendung der Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2015. In Vertretung Grehling Vorlage FB 20/0025/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.04.2015 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 2015 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 2015 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 1.727.700 € 996.780 € 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 730.920 € 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Da die Zuordnung von Stiftungsmitteln über die Konten der internen Leistungsverrechnung dargestellt wird, ergeben sich dadurch keine Auswirkungen auf die Haushaltsplanung. Die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen bei den Stiftungen steigen um den gleichen Betrag wie die Erträge aus internen Leistungsbeziehungen bei den Fachbereichen. Gleichzeitig werden die Aufwandskonten für die bisher externe Verwendung (unterjähriger Projekte) in Höhe von insgesamt 730.920 € gesperrt. Diese können aber nicht zur Deckung von anderen Aufwandskonten herangezogenen werden, da die Mittel zweckgebunden im Sinne der Stiftungen zu verwenden sind. Vorlage FB 20/0025/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.04.2015 Seite: 2/4 Erläuterungen: In den Satzungen der Stiftungen ist festgelegt, dass über die Vergabe der Mittel im Rahmen des Verfahrens der Haushaltsaufstellung im Sinne von § 78 GO NRW der Rat der Stadt Aachen entscheidet. Unterjährige Entscheidungen werden abhängig von Wertgrenzen durch die Fachausschüsse, die Kämmerin oder die Fachverwaltung getroffen. Entsprechend hat der Rat der Stadt mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015, in dem sowohl die Stiftungskonten, als auch die Maßnahmen in den Bereichen FB 45, FB 50 und FB 52 enthalten sind, die grundsätzliche Festlegung beschlossen. Eine konkrete Verbindung/Zuordnung von Stiftung zu den entsprechenden Maßnahmen steht allerdings noch aus, da eine Abbildung über den Haushaltsplan nicht möglich ist. Diese Konkretisierung der Haushaltsplanung wird nun über diese Vorlage angestrebt. Die Einbringung in den Finanzausschuss wird künftig jährlich erfolgen, um die Transparenz der Mittelverwendung in den Stiftungen noch deutlicher zu machen. Ergänzend werden mit dieser Vorlage haushaltsrechtlich die Aufwendungen und Erträge der internen Leistungsbeziehungen analog der in der Anlage dargestellten Ansätze bei den Stiftungen und den Fachbereichen angepasst, sofern dies nicht bereits im Entwurf und der Veränderungsnachweisung erfolgt ist. Da die Stiftungsmittel im Jahr 2014 nicht vollständig für satzungsgemäße Zwecke verwendet wurden, stehen noch Mittelvorträge aus Vorjahren zur Verfügung, die zuerst aus den Stiftungen abfließen. In der Anlage ist zur Information ein kurzer Überblick über alle Stiftungen mit deren Zwecke und steuerlichen Freistellungen aufgeführt. Anhand der dargestellten Stiftungszwecke wurden die Stiftungsmittel auf die entsprechenden Maßnahmen, die die Stiftungszwecke entsprechend verwirklichen, verteilt. Die praktische Abwicklung erfolgt über die Fachbereiche Kinder, Jugend, Schule (FB 45), Soziales (FB 50) und Sport (FB 52). Das bedeutet, dass weiterhin die Ausfertigung der Zuwendungsbescheide, die Auszahlung, der Verwendungsnachweis und der gesamte Kontakt zu den Trägern/Empfängern über die Fachämter erfolgen. Um die Nachweise gegenüber dem Finanzamt zu erbringen, werden die Fachbereiche um geeignete Unterlagen gebeten. Die Zuteilung erfolgt auf der Basis von Planwerte, sodass diese Zuordnung vorbehaltlich des Nachweises der endgültigen Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen und des Nachweises der satzungsgemäßen Verwendung erfolgt. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen geringer ausfallen oder der Nachweis zur satzungsgemäßen Verwendung nicht erbracht werden kann, verringert sich anteilig der Stiftungsmittelzuschuss. Dies hat allerdings nur Auswirkungen auf die Stiftungsmittel und betrifft nicht die Aufwandspositionen in den Fachbereichen. Vorlage FB 20/0025/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.04.2015 Seite: 3/4 Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Sozialausschuss am 23.04.2015 eine Vorlage zum Flüchtlingspaten - Projektes "Aachener Hände" beraten wird. Der Vorschlag der Verwaltung ist, für dieses vom SKM- Katholischer Verein für Soziale Dienste in Aachen e.V. durchgeführte Projekt 60.000 € aus dem Kinder- und Jugendfonds im Rahmen der Jugendhilfe bereit zu stellen. Dabei handelt es sich um einen unterjährigen Antrag. Anlage/n: Verwendung der Stiftungsmittel 2015 (pro Stiftung) Übersicht Stiftungszwecke Vorlage FB 20/0025/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.04.2015 Seite: 4/4 Anlage zur Vorlage 13.04.2015 Verwendung der Stiftungsmittel 2015 Stiftung Alten- und Siechenfonds Förderzweck Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens Alten- und Siechenfonds Alten- und Siechenfonds Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens -315.500 € FB 50 -100.550 € FB 50 4-050101-902-8 4-050101-906-9 Alten- und Siechenfonds Alten- und Siechenfonds Alten- und Siechenfonds Alten- und Siechenfonds Alten- und Siechenfonds Förderung des Wohlfahrtswesens Förderung der Altenhilfe Förderung des Wohlfahrtswesens Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens -61.050 € -124.600 € -81.550 € -62.350 € -21.300 € FB 50 FB 50 FB 50 FB 50 FB 50 4-050101-909-3 4-050101-910-8 4-050101-911-6 4-050101-912-4 4-050101-913-2 -8.000 € FB 50 -4.800 € FB 50 -30.000 € FB 50 -886.700 € 4-050101-917-3 4-050101-983-1 4-050101-990-3 Maßnahme/Empfänger Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der Altenhilfe für Seniorenfreizeitmaßnahmen und freiw. Leistungen für Hausnotruf und Fußpflege in Bestandsfällen Zuschuss Begegnungszentren, Altentagesstätten Zuschuss Caritas für Café Plattform: Treffpunkt für Wohnungslose mit Beratungsstelle und Notschlafstelle Zuschuss AWO Aachen-Stadt Zuschuss Diakon.Werk Kirchenkreis AC Zuschuss Sozialdienst kath. Frauen e.V. - SKF e.V. Zuschuss Kath. Verein für Soziale Dienste e.V. - SKM für Caritasverband: Fachberatung, Begleitung und Fortbildung für Einrichtungen der offenen Altenhilfe Seniorenkarneval Stiftungsmittel - Einzelvergabe Wohnungsumzüge Alten- und Siechenfonds Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens Alten- und Siechenfonds Förderung mildtätiger Zwecke und Altenhilfe Alten- und Siechenfonds Förderung mildtätiger Zwecke und Altenhilfe Summe Alten- und Siechenfonds Betrag 2015 Bereich -77.000 € FB 50 Produkt 4-050101-901-1 Armenfonds Förderung mildtätiger Zwecke (gemäß § 53 AO, Nr. 2), der Jugend/Altenhilfe, der Erziehung, Berufsbildung sowie Studentenhilfe, der, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie für Flüchtlinge und Vertriebene und des Wohlfahrtswesens -4.000 € FB 50 1-100803-900-4 Freizeitmaßnahmen für Obdachlose und Flüchtlinge Armenfonds Förderung der Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene Förderung mildtätiger Zwecke (gemäß § 53 AO, Nr. 2), der Jugend/Altenhilfe, der Erziehung, Berufsbildung sowie Studentenhilfe, der, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie für Flüchtlinge und Vertriebene und des Wohlfahrtswesens -53.500 € FB 50 4-050101-919-8 -28.000 € FB 50 4-050101-992-8 Zuwendungen für Refugio e.V. - Café Zuflucht - Beratungs- und Begegnungsstätte für Flüchtlinge Armenfonds für allgemeine Zuwendungen 4-060201-908-9 4-060201-908-9 4-060301-903-6 4-060301-903-6 4-060301-908-5 Offene Tür Driescher Hof DKSB, Bauspielplatz Diakonie, Bezirkssozialarbeit SKM, Bezirkssozialarbeit Deutscher Kinderschutzbund, Müttercafe 4-060201-902-3 4-060201-906-4 Pädagogisches Zentrum (PäZ) Förderung einzelner Jugendlicher im Hinblick auf ein (neue) Aubildung (arbeitsmotivierende Maßnahmen) -350.000 € FB 52 -14.500 € FB 50 1-080302-903-2 4-050101-903-6 Hallenbäder (BGA) Zuschuss für freie soziale Hilfen -3.200 € FB 50 4-050101-903-6 Zuschuss für freie soziale Hilfen -20.000 € FB 50 4-050101-905-2 -100.550 € FB 50 4-050101-906-9 -27.900 € FB 50 4-050101-907-7 Zuschüsse für Maßnahmen, Veranstaltungen und Integrationshilfen für Behinderte: Veranstaltungen im Behindertenbereich an Träger Zuschuss Caritas für Café Plattform: Treffpunkt für Wohnungslose mit Beratungsstelle und Notschlafstelle Zuschuss WABe e.V. für Wärmestube: Tagestreff für Menschen mit sozialen Schwierigkeiten, Wärmestube und Beratung für Obdachlose Armenfonds Armenfonds Armenfonds Armenfonds Armenfonds Armenfonds Summe Armenfonds Förderung der Jugendhilfe Förderung der Jugendhilfe und Erziehung Förderung der Jugendhilfe Förderung der Jugendhilfe Förderung der Jugendhilfe und Erziehung Ausbildungsfonds Förderung der Jugendhilfe, Erziehung , Volks- und Berufsbildung Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufssbildung -40.000 € -59.000 € -40.500 € -106.700 € -32.800 € -364.500 € FB 45 FB 45 (MV) FB 45 FB 45 FB 45 FB 45 (MV) Ausbildungsfonds Summe Ausbildungsfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Förderung mildtätiger Zwecke Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds FB 45 -32.000 € -46.600 € Sportförderung Förderung mildtätiger Zwecke, des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege und Wohlfahrtswesens falls eine Freistellung erfolgt: Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen Förderung mildtätiger Zwecke, des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege und Wohlfahrtswesens Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds -14.600 € 1 Anlage zur Vorlage Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Elisabethspitalfonds Summe Elisabethspitalfonds Kinder- und Jugendfonds Kinder- und Jugendfonds Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege und Wohlfahrtswesens Förderung des Wohlfahrtswesens Förderung des Wohlfahrtswesens Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens Förderung mildtätiger Zwecke und des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens/ -pflege, des Wohlfahrtswesens Sportförderung Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege Förderung des Wohlfahrtswesens/-pflege Sportförderung Sportförderung Sportförderung Sportförderung Sportförderung Sportförderung Sportförderung Sportförderung Sportförderung Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufssbildung Kinder- und Jugendfonds Kinder- und Jugendfonds Förderung der Jugendhilfe Förderung mildtätiger Zwecke und der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufssbildung Kinder- und Jugendfonds Förderung der Jugendhilfe Förderung der Jugendhilfe Kinder- und Jugendfonds Förderung der Jugendhilfe Kinder- und Jugendfonds Förderung der Jugendhilfe Kinder- und Jugendfonds Förderung der Jugendhilfe Kinder- und Jugendfonds Förderung der Jugendhilfe Kinder- und Jugendfonds Förderung der Jugendhilfe Kinder- und Jugendfonds Förderung der Jugendhilfe und Erziehung Kinder- und Jugendfonds Summe Kinder- und Jugendfonds Stiftung Poth Summe Stiftung Poth Gesamtsumme: 13.04.2015 Verwendung der Stiftungsmittel 2015 Förderung mildtätiger Zwecke -79.100 € FB 50 4-050101-908-5 -61.050 € -81.550 € -62.350 € -13.810 € FB 50 FB 50 FB 50 FB 50 4-050101-909-3 4-050101-911-6 4-050101-912-4 4-050101-918-3 -39.600 € FB 50 -73.770 € FB 50 4-050101-921-9 4-050101-993-6 Zuwendungen für Caritasverband: Beratungsstelle für Migranten Zuschuss für Schwangerschaftsberatung 4-060201-903-1 4-060301-901-1 4-060301-903-6 4-060301-903-6 4-060301-906-9 4-060301-918-1 4-080202-801-6 4-080202-803-2 4-080202-901-7 4-080202-902-5 4-080202-903-3 4-080202-904-1 4-080202-905-8 4-080202-906-6 5-080202-900-00100-900-1 Stadtsportbund, Tag-/ Nachtaktiv SKF, Proko/ Nachbarschaftstreff SKF, Bezirkssozialarbeit Arbeiterwohlfahrt, Bezirkssozialarbeit Verein alleinstehender Väter und Müter (VAMV) SKF, Guter Start ins Leben Zuschuss zu vereinseigenen Sportstätten Zuschuss zur Anschaffung vereinseigener Sportgeräte Zuschuss für besondere Sportveranstaltungen Zuschuss an Stadtsportbund Zuschuss für Behindertenhilfe für Sportkurse Zuschuss für Jugendarbeit in Vereinen Zuschuss für ehrenamtliche Übungsleiter Zuschuss an Eissportvereine Zuschuss zum Bau vereinseigener Sportstätten -94.500 € FB 45 -9.000 € FB 50 4-030101-909-5 4-050101-903-6 Grundschulfonds Zuschuss für freie soziale Hilfen 1.190 € FB 50 -4.800 € FB 50 4-050101-918-3 4-050101-981-5 Verhütungsmittelfonds Stiftungsmittel Einzelvergabe: Zuschüsse für kinderreiche Familien FB 50 FB 45 FB 45 FB 45 FB 45 FB 45 FB 45 FB 45 4-050101-993-6 4-060201-908-9 4-060201-908-9 4-060201-908-9 4-060201-908-9 4-060301-902-8 4-060301-908-5 4-060301-908-5 Zuschuss für Schwangerschaftsberatung Kinder- und Jugendforum Euro-Jugend Haus der Jugend Eilendorf e.V. (KOT Birkstraße) Offener Kinder- und Jugendtreff Space Walheim e.V. Offenes Kinder- und Jugendzentrum CUBE Verein Jugendhilfe e.V Deutscher Kinderschutzbund, Müttercafe Deutscher Kinderschutzbund, Frühe Hilfen -900 € FB 50 -900 € 4-050101-991-1 Zuschuss für blinde u. sehbehinderte Menschen, Seh- und Blindenvereine -34.600 € -71.700 € -85.200 € -37.400 € -45.000 € -114.500 € -26.500 € -15.000 € -6.000 € -28.400 € -900 € -79.200 € -8.000 € -5.000 € -39.500 € -1.524.280 € -2.930 € -19.300 € -19.300 € -46.600 € -98.500 € -11.600 € -13.000 € -50.900 € -369.240 € FB 45 FB 45 FB 45 FB 45 FB 45 FB 45 FB 52 FB 52 FB 52 FB 52 FB 52 FB 52 FB 52 FB 52 FB 52 -3.192.220 € 2 Zuschuss Alexianer Krankenhaus: Beratung und Betreuung psych. Kranker Obdachloser -WohnhotelZuschuss AWO Aachen-Stadt Zuschuss Sozialdienst kath. Frauen e.V. - SKF e.V. Zuschuss Kath. Verein für Soziale Dienste e.V. - SKM Anlage zur Vorlage Verwendung der Stiftungsmittel 2015 Stiftung Alten- und Siechenfonds Sattungszweck Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53, Nr 1 AO b) der Altenhilfe c) des Wohlfahrtswesens für alte Menschen durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann die Stiftung die genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch a) die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind. b) die Betreuung, Beratung, Unterbringung und Pflege von alten Menschen. steuerliche Freisstellung Mildtätige Zwecke (§ 53 AO) Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4) Wohlfahrtswesen (§ 52 Abs. 2 Nr. 9) Armenfonds Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53 AO, Nr. 2 b) der Jugend- und Altenhilfe, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. c) der Erziehung, der Berufsbildung sowie der Studentenhilfe, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. d) der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie für Flüchtlinge und Vertriebene, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. e) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. f) der Vinzenz-Konferenzen in der Stadt Aachen in Höhe von 0,20 % der jährlichen Erträge der Stiftung. Die Auszahlung erfolgt an den Diözesanrat der Vinzenz-Konferenzen im Bistum Aachen, der die Verwendung im Stadtgebiet Aachen sicherzustellen hat. Mildtätige Zwecke (§ 53 AO) Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4) Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4) Erziehung und Berufsbildung sowie Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7) Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene (§ 52 Abs. 2 Nr. 10) Wohlfahrtswesen (§ 52 Abs. 2 Nr. 9) Daneben kann die Stiftung den im Absatz 2 a) – d) genannten Zweck auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch a) die Unterstützung von Personen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf mildtätige Hilfe anderer angewiesen sind. Zur Bewertung der wirtschaftlichen Situation einer Person, sind die jeweils aktuellen Regelungen des § 53 AO, Nr. 2 anzuwenden. b) die Betreuung, Beratung, Unterbringung und Pflege von Kindern und Jugendlichen sowie alten Menschen, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. c) die Erziehung von Kindern und Jugendlichen und der beruflichen Bildung von Kindern und Jugendlichen, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. d) die Betreuung und Beratung, Unterbringung von politisch, rassisch oder religiös Verfolgten sowie für Flüchtlinge und Vertriebene, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. Ausbildungsfonds Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung a) der Jugendhilfe b) der Erziehung von Kindern und Jugendlichen c) der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. Daneben kann die Stiftung die in Absatz 2 genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch a) die Betreuung, Beratung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtgebiet Aachen, b) die Betreuung, Beratung und Unterbringung von Aachenern im Zusammenhang mit der Volks- und Berufsbildung, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. 1 Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4) Erziehung und Berufsbildung sowie Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7) 13.04.2015 Anlage zur Vorlage Elisabethspitalfonds Verwendung der Stiftungsmittel 2015 Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung a) mildtätiger Zwecke, gemäß § 53 AO, Nr. 1 b) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. c) der Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. d) des Sports, soweit mit diesen Mitteln keine Leistungen gefördert werden, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. e) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mildtätige Zwecke (§ 53 AO) öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. ) (§ 52 Abs. 2 Nr. 7) Wohlfahrtswesen (§ 52 Abs. 2 Nr. 9) Sportförderung (§ 52 Abs. 2 Nr. 21) Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10) Daneben kann die Stiftung die genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch a) die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind. b) der Betreuung, Beratung und Unterbringung von Kranken, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. c) der Betreuung, Beratung und Unterbringung von Zivilbeschädigten und Behinderten, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. d) die Unterstützung der sportlichen Entwicklung, soweit dies keine Maßnahmen umfasst, zu deren Leistung öffentliche Träger gesetzlich verpflichtet sind. Kinder- und Jugendfonds Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung a) mildtätiger Zwecke, gemäß §53 AO b) der Kinder- und Jugendhilfe c) der Erziehung und Berufsbildung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann die Stiftung die genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch a) die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie von bedürftigen Kindern und Jugendlichen b) die Betreuung, Beratung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen c) die Erziehung von Kindern und Jugendlichen und der beruflichen Bildung von Kindern und Jugendlichen Aufgrund der in die Stiftung „Kinder- und Jugendfonds“ aufgegangenen früheren Einzelstiftung „von Thimus“ sind bei stiftungsgemäßen Zahlungen die Pflegevorschule „Maria Regina“ und das Kinderheim „Maria im Tann“ entsprechend dem Fondsanteil dieser früheren Einzelstiftung am 01.01.1967 zu berücksichtigen. Mildtätige Zwecke (§ 53 AO) Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4) Erziehung und Berufsbildung sowie Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7) Stiftung Poth Die Stiftugn Johanna Poth verfolgt ausschließlich und unmittelbar im Sinne der jeweils geltenden abgaebnrechtlichen Bestimmungen den mildtätigen Zweck, bedürftige Aachener Bürger zu unterstützen. Mildtätige Zwecke (§ 53 AO) 2 13.04.2015