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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
144789.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
15.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:15

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 50/0059/WP17 öffentlich 15.04.2015 Aachener Hände - finanzielle Förderung des Flüchtlingspatenprojektes Beratungsfolge: TOP: - 4 - Datum Gremium Kompetenz 30.04.2015 05.05.2015 SGA KJA Entscheidung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Der Kinder-und Jugendausschuss stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. In Vertretung ( Prof. Dr. Sicking ) Vorlage FB 50/0059/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.07.2015 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2015 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 2015 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 90.800,- 150.800,- 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - - 60.000,- 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben/ keine Verschlechterung ausreichende Deckung vorhanden Die Mittel für dieses Projekt können aus Stiftungsmitteln des Kinder- und Jugendfonds (1-173004-9572 / 53180000 und 4-173004-957-2 / 53180000) bereitgestellt werden. Dazu werden bisher nicht verwendete Stiftungsmittel aus dem Mittelvortrag 2014 in das laufende Haushaltsjahr übertragen. Vorlage FB 50/0059/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.07.2015 Seite: 2/4 Erläuterungen: Seit Mai 2014 führt der Katholische Verein für Soziale Dienste in Aachen e.V. (SKM) das Projekt „Aachener Hände - Patenprojekt für junge Flüchtlinge“ durch. Im ersten Jahr erfolgte eine Teilfinanzierung des Projektes durch EU-Mittel aus dem SOLID-Fond. Diese Fördermöglichkeit läuft zum 31.05.2015 aus. Im Jahr 2015 setzt darüber hinaus der SKM Eigenmittel (aus Spendengeldern) in Höhe von 20.000,00 € ein. Dieser Eigenanteil kann ab 2016 nicht mehr erbracht werden. Der SKM versucht zurzeit, durch Einnahmen aus Spenden oder Veranstaltungen weitere Einnahmen zu erzielen. Auch wurden Förderanträge beim Land NRW und aus Bundesmitteln gestellt. Aktuell besteht für das Jahr 2015 für die Zeit vom 01.06.15 bis 31.12.15 eine Deckungslücke in Höhe von 60.000,00 €. Die Verwaltung bewertet das Projekt wie folgt: Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) in Aachen steigt stetig an. Dadurch wachsen die Herausforderungen an die Verwaltung, die meist traumatisierten jungen Menschen bei ihrem Lebensalltag angemessen zu unterstützen. Zunächst werden die minderjährigen nach dem SGB VIII im Rahmen der Jugendhilfe engmaschig betreut und begleitet. Diese Leistungen werden immer dann auch über die Volljährigkeitsgrenze hinaus gewährt, wenn dies im Rahmen der Jugendhilfe rechtlich möglich ist. Die Anzahl der Jugendlichen, die keine weitergehende Hilfe nach dem SGB VIII erhalten können, steigt dennoch kontinuierlich an. Nach Entlassung aus der Jugendhilfe werden die alleinstehenden jungen Erwachsenen lediglich noch im Rahmen der allgemeinen Hilfesysteme betreut, die allen Aachener Einwohnerinnen und Einwohnern zur Verfügung stehen. Dies bedeutet für die Jugendlichen dann den abrupten Wegfall der gewohnten und auch notwendigen Unterstützung bei der Bewältigung des Lebensalltags. Hier setzt das Flüchtlingspatenprojekt Aachener Hände an. Bereits vor Erreichen der Altersgrenze wird den Jugendlichen ein/eine Pate/Patin vermittelt, der/die dann die Jugendlichen über die Volljährigkeitsgrenze hinaus betreut. So wird die Zäsur, die mit Erreichen der Volljährigkeit entsteht, aufgefangen und abgefedert. Bemerkenswert an dem Projekt ist auch, dass die finanziellen Mittel nicht dazu dienen, die jungen Flüchtlinge direkt zu beraten, sondern es ausschließlich darum geht, ehrenamtliche Paten zu finden, anzulernen und begleiten. Die Ausschöpfung des Potentials engagierter Einwohnerinnen und Einwohner ist generell im sozialen Bereich eine Notwendigkeit, den Herausforderungen in dieser Stadt erfolgreich zu begegnen. Der SKM hat durch seine Projektarbeit im ersten Jahr bewiesen, dass das Flüchtlingspatenprojekt nicht nur sinnvoll gedacht ist, sondern auch erfolgreich umgesetzt werden kann. Eine Fortführung des Projektes wird ausdrücklich befürwortet. Die dafür erforderlichen Mittel für 2015 können von der Stiftungsverwaltung bereitgestellt werden. Es besteht die Absicht, dem Sozialdienst Vorlage FB 50/0059/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.07.2015 Seite: 3/4 katholischer Männer die Mittel im Rahmen einer Fehlbetragsfinanzierung bereit zu stellen, insoweit durch belegte Aktivitäten des Trägers zur Akquirierung von Drittmitteln durch Veranstaltungen, Bundes-oder Landesförderung oder Spenden die Kosten nicht gedeckt werden können. Für die Zeit ab 2016 wurden gem. Kostenplan Aufwendungen in Höhe von 142.074,54€ zur Bezuschussung beantragt. Ob und in welcher Höhe zur Deckung Stiftungsmittel bereitgestellt werden können, ist zurzeit noch offen. Das Bestreben des Trägers, eine Weiterführung der „Aachener Hände“ über 2015 hinaus zu ermöglichen, wird seitens der Verwaltung unterstützt. Es wird davon ausgegangen, dass der eingereichte Kostenplan um die geplanten Einnahmen zu ergänzen ist. Die Verwaltung beabsichtigt, nach Vorlage erneut die Möglichkeit einer Förderung durch die Stiftungsverwaltung zu prüfen. Die Anträge für 2015 und 2016 sind mit der Projektbeschreibung und den Kostenplänen als Anlagen 1-5 beigefügt. Der SKM stellt in der Sitzung das Projekt vor und steht für Fragen zur Verfügung. Anlage/n: Anlage 1: Förderantrag 2015 Anlage 2: Projektstand Anlage 3: Projektbeschreibung Anlage 4: Förderantrag 2016 Anlage 5: Kostenplan Vorlage FB 50/0059/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.07.2015 Seite: 4/4 SKM Aachen e.V. Heinrichsallee 56 52062 Aachen Stadt Aachen FB 45/300 Frau Drews Mozartstr. 2-10 52064 Aachen Aachen, den 27.03.2015 Projekt Aachener Hände Heinrichsallee 56 52062 Aachen Antrag auf Förderung für das Flüchtlingspaten-Projekt „Aachener Hände“ Sehr geehrte Frau Drews, das Projekt „Aachener Hände“ des SKM Aachen e.V. ist 2014 mit dem Ziel gestartet, junge Flüchtlinge, die ohne ihre Familie in Aachen ankommen, zu unterstützen. Kern unseres Engagements ist die Akquise, Schulung und Vermittlung von ehrenamtlichen Patinnen und Paten, die die Flüchtlinge begleiten und unterstützen. Zum Hintergrund: In den letzten Jahren ist im Kontext der globalen Flüchtlingskatastrophe eine deutliche Zunahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (sog. „umFs“) auch in Aachen zu verzeichnen. Die Jugendlichen müssen auf Grund der bestehenden Gesetzeslage von den zuständigen städtischen Behörden in Obhut genommen werden. Ihr Amt organisiert verantwortungsvoll und engagiert für diese jungen Menschen neben Unterkunft und Verpflegung einen Vormund, der die elterliche Sorge übernimmt. Wie Ihnen bekannt ist, unterhält der SKM Aachen e.V. im Auftrag der Stadt Aachen mittlerweile zwei Stellen im Bereich der Vormundschaften. Die weit überwiegende Zahl unserer Mündel sind unbegleitete Flüchtlingskinder. Bei Erreichen der Volljährigkeit besteht für den jungen Flüchtling kein Rechtsanspruch mehr auf die Gestellung eines Vormundes; die Leistungen müssen durch das Jugendamt als Kostenträger der Vormundschaften und weiterer Leistungen idR zeitnah eingestellt werden. In Folge müssen die Jugendlichen ihren Lebensweg ohne Unterstützung durch eine Bezugsperson gehen. Die bisherige erfolgreiche Entwicklung der jungen Menschen (regelmäßiger Schulbesuch, Alltagsbewältigung, soziale Teilhabe) ist in vielen Fällen nachhaltig gefährdet. Wir alle sind uns einig darüber, dass die jugendlichen Flüchtlinge auch nach Erreichen der Volljährigkeit Ansprechpartner und vertraute Bezugspersonen brauchen, die sie individuell unterstützen, fördern und begleiten. Das Projekt „Aachener Hände“ bedient diesen Bedarf durch die Vermittlung von ehrenamtlichen Patinnen und Paten wesentlich. Ansprechpartner: Torsten Nyhsen Tel.: -505 E-Mail: torsten.nyhsen @skm-aachen.de Bankverbindungen: Pax Bank eG Aachen BLZ 370 601 93 Kto. 1005 557 018 IBAN: DE65 3706 0193 1005 5570 18 BIC: GENODED1PAX Sparkasse Aachen BLZ 390 500 00 Kto. 36 400 IBAN: DE58 3905 0000 0000 0364 00 BIC: AACSDE33 Spendenkonto: Pax Bank eG Aachen BLZ 370 601 93 Kto 150 150 IBAN DE61 3706 0193 0000 1501 50 BIC: GENODED1PAX Steuer-Nr. 201/5903/3095 Der SKM im Internet: www.skm-aachen.de Das Projekt wird kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds Zurzeit erhält der SKM Aachen e.V. eine 50% Finanzierung des Projektes durch EUMittel aus dem SOLID-Fonds. Diese Finanzierung läuft zum 31.5.2015 aus. Unsere Bemühungen um eine Anschlussfinanzierung aus EU-Mitteln ab Juni 2015 waren leider erfolglos. Der Erfolg der „Aachener Hände“ ist unbestritten. Wir werden bis Mai 2015 über 50 Patenschaften vermittelt haben. Die Anfrage von Jugendlichen steigt kontinuierlich an und – das freut uns besonders - die Bereitschaft der Aachener Bürgerinnen und Bürger jugendlichen Flüchtlingen zu helfen ist enorm. Über 120 Menschen haben bisher schriftlich ihre Absicht erklärt, als Flüchtlingspatin oder -pate aktiv werden zu wollen. Täglich gehen des Weiteren bis zu fünf neue Anfragen bei unseren Ehrenamtskoordinatorinnen ein. In den letzten Monaten haben wir erlebt, wie wichtig die Unterstützung der Patinnen und Paten für die Jugendlichen ist. Neben den existenziellen Dingen wie Wohnungssuche, Begleitung bei Schul- und Ausbildungsfragen, Behördengänge und Unterstützung bei der Sicherstellung medizinischer Versorgung geben die Patinnen und Paten ihrem Patenkind vor allem eins: Die Sicherheit, in der Fremde einen vertrauten Menschen gefunden zu haben. Für diese Jugendlichen steigen die Chancen auf eine wirkliche Integration in unsere Gesellschaft überdurchschnittlich. Ein bedeutender Erfolgsfaktor des Projektes ist die Unterstützung der Patinnen und Paten sowie der Jugendlichen durch die hauptamtlichen Projektmitarbeiterinnen. Durch die professionelle Betreuung kann die Patenschaft sicher und erfolgreich verlaufen. Die Patinnen und Paten und Jugendlichen haben zu jedem Zeitpunkt eine feste Ansprechperson. Zudem werden die Patinnen und Paten für ihre oft schwierigen und belastenden Einsätze geschult, betreut und beraten. Zur Fortsetzung unserer Arbeit ab Juni 2015 benötigen wir finanzielle Fördermittel. Insbesondere die Finanzierung unserer Ehrenamtskoordinatorinnen muss sichergestellt werden. Konkret werden für das laufende Wirtschaftsjahr 2015 EUR 80.000,-- benötigt. EUR 20.000,- kann der SKM Aachen e.V. hiervon verbindlich aus Eigenmitteln beisteuern. Der SKM Aachen e.V. engagiert sich über dem Ihnen nun vorliegenden Antrag hinaus an weiteren zahlreichen Stellen um finanzielle Unterstützung und hat eine Spendenkampagne entwickelt. Die Projektergebnisse sowie eine detaillierte Projektbeschreibung nebst Finanzierungsund Kostenplan entnehmen Sie bitte der Anlage. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir eine positive Rückmeldung von Ihnen erhalten und stehen bei Bedarf gerne für persönliche Gespräche zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Nyhsen Geschäftsführer gez. Anna Klein Projektleiterin Projekt-Stand: Zahlen - Stand 10.PM: (Soll Vergleich für 12.PM) 1. 2. 3. 4. Anzahl der akquirierten EA-Paten: 70 (50) Anzahl der Jugendlichen: 70 (50) Anzahl der vermittelten Patenschaften: 42 (50) Anzahl der Interessenten und Anfragen zusätzlich der bereits akq. Paten ( über 60) Konzept und Methoden: 1. Aufbau und Pflege von Netzwerkstrukturen - Zusammenarbeit mit allen regionalen Trägern der stationären und ambulanten Jugendhilfe, Jugendamt, Sozialamt, Bundespolizei, Fachverbänden, Fachvereinen - Mitwirkung an allen relevanten Arbeitskreisen auf Verwaltungs- , politischer- , kirchlicher-, diözesaner- Ebene sowie Fachkreisen 2. Gewinnung von Patinnen und Paten - 6 Informationsveranstaltungen - Aktive Pressearbeit 3. Vermittlungen - Beratungsgespräche mit Jugendlichen und Paten 4. Begleitung der Patenschaften - Beratungsgespräche, 8 Schulungen, 1 kulturelle Veranstaltung, 5 Austauschtreffen - 1 Maßnahme zur Sprachförderung für Jugendliche 5. Öffentlichkeitsarbeit - Aktive Öffentlichkeitsarbeit in Print, Hörfunk, Fernsehen und Internet (siehe Pressespiegel) 6. Qualitätsmanagement - Regelmäßige Dokumentation, statistische Erfassung und Auswertung, Erstellung von Sachbericht und Verwendungsnachweisen - Externe Evaluation durch die Fachhochschule Niederrhein „Aachener Hände“ Patenprojekt SKM - Kath. Verein für soziale Dienste in Aachen e.V. Das Projekt wird kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds Förderung Das Aachener Hände Projekt erhält bis zum 31.5.2015 eine 50% Förderung aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds. Bis jetzt ist unklar wie das Projekt ab dem 1.6.2015 weiterfinanziert werden kann. Deswegen sind wir dringend auf Spenden und Fördergelder angewiesen. Der Erfolg der Aachener Hände ist unbestritten. Durch die großartige Arbeit der Patinnen und Paten erhalten die Jugendlichen die Chance sich in ihrer neuen Heimat ein erfolgreiches Leben aufbauen zu können. Durch die Beziehung zu einem Paten kann Aachen ein neues Zuhause werden. In den letzten Monaten hat sich gezeigt, wie wichtig die Unterstützung der Patinnen und Paten für die Jugendlichen ist. Neben den existenziellen Dingen, wie Wohnungssuche, Schul-und Ausbildungsfragen, Behördengänge und die medizinische Versorgung geben die Paten ihrem Patenkind vor allem eins: Die Sicherheit, dass sie für es da sind. Die Jugendlichen sind dank der Patinnen und Paten nicht mehr allein. Die Unterstützung durch die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen für die Patinnen und Paten sowie für die Jugendlichen ist für den Erfolg der Patenschaften unerlässlich. Durch die professionelle Betreuung kann die Patenschaft sicher und für alle gewinnbringend verlaufen. Die Paten und Jugendlichen haben zu jedem Zeitpunkt eine feste Ansprechperson, die für sie da ist. Die Patinnen und Paten werden geschult, betreut und beraten. Konkret werden die Spenden und Fördermittel verwendet für:     die beiden hauptamtlichen Mitarbeiterinnen Schulungen und Fortbildungen für die Paten und die Jugendlichen Veranstaltungen für die Jugendlichen und die Paten Versicherungsschutz für die Jugendlichen und die Paten „Aachener Hände“ Patenprojekt SKM - Kath. Verein für soziale Dienste in Aachen e.V. Das Projekt wird kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds Projektbeschreibung: „Aachener Hände – Patenprojekt für junge Flüchtlinge “ Antragssteller: SKM - Kath. Verein für soziale Dienste in Aachen e.V. Adresse: Heinrichsallee 56, 52062 Aachen Antragszeitraum: 01.06.2015 bis 31.12.2015 1. Bedarfssituation – Wirkungsbeschreibung In den letzten Jahren stieg die Anzahl der Einreisen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (sog. “umF“) in die Bundesrepublik Deutschland stark an. In der Stadt und StädteRegion Aachen sind in Folge ebenfalls erheblich steigende Fallzahlen zu beobachten. So wurden 2014 400 umF durch die zuständigen Behörden in Obhut genommen. Derzeit leben rd. 450 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Aachen. Nach Schätzungen der Fachorganisationen wird in diesem Jahr mit einem weiteren Zuwachs von Flüchtlingen gerechnet. Herkunftsländer der betroffenen Jugendlichen sind vor allem Afghanistan, Syrien und Eritrea.. Mit Erreichen der Volljährigkeit entfällt für die jugendlichen Flüchtlinge die Anspruchsgrundlage auf Leistungen der institutionellen Jugendhilfe; konkret handelt es sich insbesondere um stationäre Hilfen sowie die Begleitung im Rahmen von Vormundschaften. (Beschluss Verwaltungsgericht Aachen 16.07.2012). Dies hat zur Folge, dass die jugendlichen Flüchtlinge die stationäre Jugendhilfeeinrichtung verlassen müssen. Für die meisten ist die Unterbringung in städtischen Übergangswohnheimen die einzige Alternative. Weniger häufig gelingt der Umzug in eine eigene Wohnung. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Jugendlichen mit Erreichen der Volljährigkeit mehrheitlich noch nicht die notwendigen Handlungskompetenzen aufweisen, um ihren Alltag in Deutschland selbstständig bewältigen zu können. Die Übersiedlung in ein Übergangswohnheim oder in eine eigene Wohnung sowie der Verlust des gesetzlichen Vormunds werden von den jugendlichen Flüchtlingen meist als zusätzlicher Einschnitt empfunden: bisherige erfolgreiche Entwicklungsschritte wie z.B. der regelmäßige Schulbesuch und/oder soziale Teilhabe drohen durch ein wegbrechendes Unterstützungssystem zu retardieren. Die oft auch psychisch instabilen jungen Flüchtlinge befinden sich in der Konsequenz in einer massiven Überforderungssituation. Auf Grundlage dieser komplexen Bedarfslage benötigen die Jugendlichen auch nach dem 18. Lebensjahr gezielte Begleitung und Unterstützung, um ihre Handlungskompetenzen zu erweitern und die bisherige positive Entwicklung zu stabilisieren. Abrundend besteht akuter Handlungsbedarf hinsichtlich einer bedarfsgerechten Vernetzung und Ausrichtung aller Akteure der bestehenden Hilfsstrukturen. 1 Beispielhaft zu nennen sind stationäre Jugendhilfe-Einrichtungen, Flüchtlingsorganisationen, Schulen sowie sonstige beteiligte Bildungsträger. 2. Zielgruppen Unbegleitete jugendliche Flüchtlinge Zielgruppe des Projektes sind unbegleitete jugendliche Flüchtlinge, die im Projektverlauf die Volljährigkeit erreichen werden. Diese werden auch mit Eintritt in die Volljährigkeit begleitet und unterstützt. Die in Deutschland ankommenden Jugendlichen sind zumeist schwer traumatisiert. Das Erlebte im Herkunftsland sowie die Erfahrungen durch Flucht und/oder Vertreibung sind hierbei wesentlich. Zudem weisen viele der Jugendlichen aufgrund schlechter Ernährungsbedingungen körperliche Mangelerscheinungen auf. Häufig leiden die Betroffenen unter Infektionskrankheiten, die überwiegend durch schlechte hygienische Bedingungen vor und während der Flucht bedingt sind. Viele der jungen Menschen sind Analphabeten und haben keine oder nur wenig Schulbildung in ihrer bisherigen Biographie erfahren. Die Jugendlichen verfügen mehrheitlich über unzureichende Sprachkenntnisse, ein familiäres Netzwerk ist in einer fremdem Umgebung und Kultur nicht vorhanden. Viele der Jugendlichen berichten, dass sie das Getrenntsein von der Familie und der Verlust des sozialen Umfeldes als sehr belastend empfinden. Die psychosoziale und kulturelle Sozialisation der jungen Flüchtlinge unterscheidet sich meist erheblich von den Entwicklungen in Deutschland aufgewachsener Jugendlicher. Für die Flüchtlinge ist die Lebenssituation deutscher Jugendliche daher oft befremdlich und ungewohnt. Dies erschwert häufig den ansonsten in dieser Altersphase üblichen und entwicklungspsychologisch äußerst bedeutenden Kontakt zur Gruppe der Gleichaltrigen, der sog. Peergroup und stellt folglich einen weiteren integrationshemmend Faktor dar. Hinzu kommt der ungeklärte Aufenthaltsstatus der jungen Flüchtlinge. Die Möglichkeit ihrer Abschiebung ins Heimatland schürt insbesondere Angst- und Stresssymptome. Ehrenamtliche Patinnen und Paten Durch die Gewinnung und die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürgern in der Region findet ein wechselseitiger Integrationsprozess statt. Die Willkommenskultur in der Aufnahmegesellschaft wird gestärkt, Vorurteile abgebaut und Ressourcen effektiv gebündelt. Durch das starke Netzwerk der Patinnen und Paten in der gesamten Region kann das bürgerschaftliche Engagement gezielt den Jugendlichen helfen. Durch die 2 professionelle Begleitung durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen werden die Patinnen und Paten qualifiziert, motiviert und unterstützt. 3. Projektziele: Verbesserung der sozialen Situation Der Übergang zwischen Jugendhilfe und Wegfall dieser mit Erreichen der Volljährigkeit soll durch die Installation eines ehrenamtlichen Hilfssystems vorbereitet und in Folge die Verselbstständigung des Jugendlichen gefördert werden. Die Ehrenamtlichen stehen bei lebenspraktischen Fragen und Alltagsherausforderungen zur Seite. Beispielhaft sind Hilfen bei der Wohnungssuche, Hilfen bei Kontakt zu Behörden und Ämtern und anderen Einrichtungen zu nennen. Verbesserung der sozialen Integration Neben fehlenden Sprachkenntnissen besteht durch die unterschiedliche soziokulturelle und religiöse Sozialisation der jugendlichen Flüchtlinge die Gefahr, dass sie sich ohne institutionelle Hilfe isolieren und die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe verlieren. Durch die Beziehung zu ihren Patinnen und Paten wird das soziale Netzwerk der jugendlichen Flüchtlinge erweitert. Diese Hilfe charakterisiert sich als entlastend, unterstützend und positiv bestätigend für die jungen Menschen. Weiterhin sind sekundäre Auswirkungen zu erwarten, da kulturelle Unterschiede gemeinsam erkannt und überwunden werden können. Mögliche Krisensituationen, Rückschläge, sowie Zukunftsängste können durch das Wissen, dass eine Patin oder ein Pate im eigenen sozialen Umfeld Anteil nimmt, gemindert werden. Verbesserung der Sprachkenntnisse Sprachliche Fähigkeiten stellen für Migrantinnen und Migranten eine Schlüsselkompetenz im Kontext ihrer Integration dar. Die jungen Flüchtlinge lernen die deutsche Sprache in der Schule und in der stationären Einrichtung der Jugendhilfe. Durch den Umzug in ein Übergangswohnheim oder in die eigene Wohnung reduziert sich zwangsläufig die Möglichkeit, die deutsche Sprache im eigenen Umfeld und Alltag zu sprechen. Der Kontakt und die Beziehung mit einem deutschsprachigen Ehrenamtlichen unterstützt und motiviert wesentlich im Rahmen der Entwicklung und Förderung sprachlicher Kompetenzen. Erhöhung der Bildungsbeteiligung Die Teilhabe an Bildungsangeboten ist mit dem Verlust der stationären Jugendhilfe nicht mehr selbstverständlich. Werden im Rahmen der Jugendhilfe dem Jugendlichen aktiv Bildungsangebote offeriert, muss er nun in eigener Regie diese 3 Angebote suchen und daran teilnehmen. Hieraus resultiert ebenfalls die Gefahr einer Überforderung bzw. Retardierung bisheriger Entwicklungsfortschritte. Die Patin bzw. der Pate kann durch Begleitung und Unterstützung die Wahrnehmung der Angebote weiterführend fördern und somit die Bildungserfolge der Jugendlichen bedeutend beeinflussen. Erhöhung der Zahl von Bildungsabschlüssen und des Bildungsniveaus Für den umF gilt die Schulpflicht. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass mit dem Erreichen der Volljährigkeit die Gefahr eines Schulabbruchs massiv steigt. Selbst bei engagierten Jugendlichen, die dauerhaft in Deutschland bleiben möchten und sich eine erfolgreiche Schulbildung und berufliche Ausbildung wünschen, führen die fehlenden Handlungskompetenzen in Bezug auf Selbstständigkeit zu Schwierigkeiten. Die Unterstützung eines Paten bzw. einer Patin in Schul- und Ausbildungsfragen wirkt entlastend und motivierend für den Jugendlichen. Die Patin / der Pate hilft bei der Suche nach passenden Ausbildungsformen, nimmt am Bildungsprozess des Jugendlichen aktiv teil, hält Kontakt zur Lehrerschaft sowie den Ausbildungsinstitutionen und unterstützt bei Problemen und Krisen. 4. Projektindikatoren: 1. Begleitung der bestehenden Patenschaften: 60 2. Anzahl der zukünftig vermittelten Patenschaften: 40 2.1. Anzahl der Jugendlichen: 100 2.2. Anzahl der ehrenamtlichen Patinnen und Paten: 100 3. Anzahl der kulturellen Veranstaltungen: 2 4. Anzahl der Gruppenberatungen: 24 5. Anzahl der Austauschtreffen für Patinnen und Paten: 12 6. Anzahl der Schulungen für Patinnen und Paten: 14 5. Finanzierungs- und Kostenplan s. Anlage 6. Kosteneffektivität: Ein wesentlicher Aspekt für Kosteneffektivität besteht im Einsatz von Ehrenamtlichen bei der Unterstützung und Begleitung sowie Förderung der Jugendlichen. Das Fachteam des Projektes besteht aus zwei Referentinnen und einer Leitungskraft: In Anbetracht des hohen Koordinierungsaufwandes der Patenarbeit, der Betreuung der Zielgruppe und der Netzwerkarbeit ist dies wirtschaftlich. Die Personalkosten für Verwaltung und Sekretariat liegen auf einem als niedrig einzustufenden Niveau. 4 Bei notwendigen Fahrten wird vorwiegend auf öffentlichen Nahverkehr zurückgegriffen, wodurch die Reisekosten so gering wie möglich gehalten werden können. Die Projektergebnisse zielen auf Nachhaltigkeit: Die strukturellen Entwicklungen sowie der Kompetenzzuwachs aller Zielgruppen charakterisiert sich als beständigen Output, der über die Projektdauer hinaus wirken wird. 5 SKM Aachen e.V. Heinrichsallee 56 52062 Aachen Stadt Aachen FB Soziales u. Integration Herr Heinrich Emonts Hackländerstr. 1 52064 Aachen Vorab per Mail: Heinrich.Emonts@mail.aachen.de Projekt Aachener Hände Aachen, den 07.04.2015 Heinrichsallee 56 52062 Aachen Antrag auf Förderung für das Flüchtlingspaten-Projekt „Aachener Hände“ – Nachtrag: Antragsausweitung auf das Wirtschafts-/Haushaltsjahr 2016 Ansprechpartner: Torsten Nyhsen Tel.: -505 E-Mail: torsten.nyhsen @skm-aachen.de Sehr geehrter Herr Emonts, als Nachtrag zu unserem Antrag an die Stadt Aachen in o.g. Angelegenheit und unter Bezug auf Ihr Telefonat mit unserem Verwaltungsleiter Herrn Ackermann in der Kalenderwoche 14 lasse ich Ihnen gerne folgende ergänzende Ausführungen zukommen: a. Der zuletzt vorgelegte Finanzierungs- & Kostenplan bezieht sich vorerst auf eine einjährige Fortsetzung des Projektes. Diese Projektphase terminiert sich konkret wie folgt: 01. Juni 2015 bis 31. Mai 2016. b. Diese unter a. genannte Planung wurde durch die entscheidungsbefugten Gremien des Trägers in der Hoffnung verabschiedet, dass sich Finanzierungspartner aus den Bereichen der Kirche, der Stadt, Stiftungen, Privatleuten und sonstigen finden. Sollte dem nicht so sein, muss das Projekt aus finanziellen Gründen vor Mai 2016 eingestellt werden. Bisher wurde ausschließlich vom Caritasverband für das Bistum Aachen –nicht zu verwechseln mit dem regionalen Caritasverband – verbindlich eine Ko-Finanzierung in Aussicht gestellt. Konkrete Fördersummen sind hier noch unklar. Gleichwohl registrieren wir natürlich sehr erfreut die bisher durchweg positiven Rückmeldungen insbesondere aus der regionalen Politik und seitens der städtischen Vertreterinnen und Vertreter. c. Grundsätzlich ist der SKM Aachen e.V. inhaltlich qualifiziert und auf Grund der erheblichen Bedarfslage auch bereit, dass Projekt über Mai 2016 hinweg fortzusetzen. Hierfür besteht aktuell allerdings keinerlei Finanzierungperspektive. Sollten Sie Möglichkeiten sehen, die Aachener Hände nach Mai 2016 bzw. in 2016 durch eine KoFinanzierung zu unterstützen, stehen wir hierfür selbstverständlich gerne zur Verfügung. Einen modifizierten Finanzierungs- & Kostenplan füge ich daher bei. Dieser stellt auf Grundlage des Ihnen vorliegenden Planes (Juni 2015 bis Mai 2016) die Finanzierungsmodalitäten für das gesamte Wirtschaftsjahr 2016 dar und ist formal als Antrag auf Ko-Finanzierung für das Jahr 2016 an die Stadt Aachen zu verstehen. Bzgl. notwendiger Bankverbindungen: Pax Bank eG Aachen BLZ 370 601 93 Kto. 1005 557 018 IBAN: DE65 3706 0193 1005 5570 18 BIC: GENODED1PAX Sparkasse Aachen BLZ 390 500 00 Kto. 36 400 IBAN: DE58 3905 0000 0000 0364 00 BIC: AACSDE33 Spendenkonto: Pax Bank eG Aachen BLZ 370 601 93 Kto 150 150 IBAN DE61 3706 0193 0000 1501 50 BIC: GENODED1PAX Steuer-Nr. 201/5903/3095 Der SKM im Internet: www.skm-aachen.de Das Projekt wird kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds Ausführungen zu den Projektinhalten verweisen wir freundlichst auf unser Schreiben vom 20.03.2015. Frau Klein, unsere Projektleiterin, teilte mir vor meinem Urlaub mit, dass wir für den 30. April 2015 eine Einladung vom Sozialausschuss der Stadt Aachen erhalten haben, um das Projekt dort vorzustellen. Dieser Einladung werden wir selbstverständlich gerne nachkommen. Ich hoffe, Ihnen mit meinen weiteren Ausführungen dienlich gewesen zu sein und stehe Ihnen selbstverständlich für weitere Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Torsten Nyhsen Geschäftsführer SKM Aachen e.V. Heinrichsallee 56 52062 Aachen Projekt: Flüchtlingspaten "Aachener Hände" Haushaltsjahr 2016 Jan-Dez 2016 Leistungen Eigenanteil (5 %) aktueller Fehlbetrag 7.103,73 € 134.970,81 € Leistungen ges. Aufwand Personal Projektleitg. Projektreferent Projektreferent ZwiSu Verwaltung (20 % von 1,7 BU) Sachkosten VW Pauschale / VK Fobi Pauschale / Kopf EDV Pauschale / Kopf Qualifizierungsmaßnahmen Ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen Ehrenamtliche Kosten gesamt 142.074,54 € Beschäftigungsumfang 0,2 0,75 0,75 1,7 0,34 Pauschale 5.400,00 € 500,00 € 260,00 € 1,7 3 3 11.847,06 € 45.374,15 € 45.374,24 € 102.595,45 € 20.519,09 € 9.180,00 € 1.500,00 € 780,00 € 5.000,00 € 2.500,00 € 142.074,54 € Saldo Die Kalkulation erfoglt an Anlehnung gem. Vorgaben KGSt Die Sachkostenpositionen "Qualifizierung" und "Aufwandsentschädoigung" für Ehrenamtliche entsprechen den Erfrahrungswerten der Fachstelle Familienpatenschaften, die der Träger seit 2006 in Kooperation mit dem SkF Aachen e.V. durchführt. AachenerHändeKostenplan.xlsx - € Torsten Nyhsen; 09.04.2015 1