Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
144113.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
15.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0052/WP17
öffentlich
15.04.2015
Auswirkungen der Änderungen des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zum 01.03.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.04.2015
30.04.2015
INT
SGA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Vorlage FB 50/0052/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.07.2015
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Erläuterungen:
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil im Jahr 2012 die Höhe der Geldleistungen im
Asylbewerberleistungsgesetz für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums erklärt. Zugleich hat es dem Gesetzgeber aufgegeben, die
Leistungssätze künftig transparent, realitätsgerecht und bedarfsgerecht zu bemessen und sie
regelmäßig zu aktualisieren. Mit Wirkung ab dem 1. März 2015 hat der Gesetzgeber durch das Gesetz
zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes vom 10.12.2014
auf dieses Urteil reagiert und Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen.
Die Auswirkungen der Änderungen werden durch Herrn Prepols vorgestellt.
Vorlage FB 50/0052/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.07.2015
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