Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
145081.pdf
Größe
722 kB
Erstellt
17.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Ergänzungs-Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0126/WP17-1
öffentlich
17.04.2015
Dez. III / FB 61/300
a) Erweiterung der Bewohnerparkzone 'Z' (Zollernstraße) und
Einrichtung der Bewohnerparkzone 'V' (Viktoriaallee /
Oppenhoffallee)
b) 3. Nachtrag zur Parkgebührenordnung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.05.2015
20.05.2015
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat,
den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1. Sonderparkberechtigt werden unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung nur
Bewohner, die in der Bewohnerparkzone V bzw. Z ihren Hauptwohnsitz haben und
a) ein mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenes Kfz haben oder
b) ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung
lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird) oder
c) an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug
nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird oder
d) ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine
entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann,
2. die Gebühr zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen und
3. den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung.
Vorlage FB 61/0126/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.04.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Mobilitätsausschuss (Sitzung 05.03.2015) und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Sitzung
18.03.2015) haben das Angebot eines Tagestickets zu 8,00 € nicht wie in der Vorlage vorgeschlagen
für die Bewohnerparkbereiche „V“ (Viktoriaallee/Oppenhoffallee) und „Z“ (Zollernstraße) beschlossen,
sondern nur für den Bewohnerparkbereich „V“ (Viktoriaallee/Oppenhoffallee).
Um die rechtlichen Voraussetzungen zum Angebot des Tagestickets von 8,00 € zu schaffen, ist es
notwendig die Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen. Hierzu wird in § 2 Absatz 3 neu
hinzugefügt, dass in der Tarifzone II im Bereich der Bewohnerparkzone „V“
(Viktoriaallee/Oppenhoffallee) ein Tagesticket zu 8,00 € durch Verkehrsanordnung ermöglicht werden
soll.
Anlage/n:
3. Nachtrag Parkgebührenordnung
Vorlage FB 61/0126/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.04.2015
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