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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
145081.pdf
Größe
722 kB
Erstellt
17.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:16
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Ergänzungs-Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0126/WP17-1 öffentlich 17.04.2015 Dez. III / FB 61/300 a) Erweiterung der Bewohnerparkzone 'Z' (Zollernstraße) und Einrichtung der Bewohnerparkzone 'V' (Viktoriaallee / Oppenhoffallee) b) 3. Nachtrag zur Parkgebührenordnung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 05.05.2015 20.05.2015 FA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt: 1. Sonderparkberechtigt werden unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung nur Bewohner, die in der Bewohnerparkzone V bzw. Z ihren Hauptwohnsitz haben und a) ein mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenes Kfz haben oder b) ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird) oder c) an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird oder d) ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann, 2. die Gebühr zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen und 3. den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung. Vorlage FB 61/0126/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.04.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Mobilitätsausschuss (Sitzung 05.03.2015) und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Sitzung 18.03.2015) haben das Angebot eines Tagestickets zu 8,00 € nicht wie in der Vorlage vorgeschlagen für die Bewohnerparkbereiche „V“ (Viktoriaallee/Oppenhoffallee) und „Z“ (Zollernstraße) beschlossen, sondern nur für den Bewohnerparkbereich „V“ (Viktoriaallee/Oppenhoffallee). Um die rechtlichen Voraussetzungen zum Angebot des Tagestickets von 8,00 € zu schaffen, ist es notwendig die Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen. Hierzu wird in § 2 Absatz 3 neu hinzugefügt, dass in der Tarifzone II im Bereich der Bewohnerparkzone „V“ (Viktoriaallee/Oppenhoffallee) ein Tagesticket zu 8,00 € durch Verkehrsanordnung ermöglicht werden soll. Anlage/n: 3. Nachtrag Parkgebührenordnung Vorlage FB 61/0126/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.04.2015 Seite: 2/2