Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
144260.pdf
Größe
418 kB
Erstellt
17.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0158/WP17
öffentlich
35039-2014
17.03.2015
FB 61/01 // Dez. III
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 - Morillenhang - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen
Morellerweg, Franziskusstraße und Morillenhang
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
22.04.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 zur
Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 – Morillenhang – für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Moreller Weg, Franziskusstraße und Morillenhang gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0158/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.04.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB 61/0207/WP16 ist Bestandteil dieser Ratsvorlage.
Die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 502, der einen Teil der Straße
Morillenhang, den Franziskusweg und einen Teil des Moreller Weges umfasst, sind mit der
Realisierung dieser Straßen erfüllt. Da davon auszugehen ist, dass der Bebauungsplan aufgrund
eines Verfahrensfehlers ungültig ist, soll er aufgehoben werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasste daher in ihrer Sitzung am 01.09.2010 den
Empfehlungsbeschluss zur Offenlage. Der Planungsausschuss stellte am 02.09.2010 fest, dass auf
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschloss die
Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dieses rechtsfehlerhaften Bebauungsplanes.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 08.12.2014 bis einschließlich 16.01.2015 statt.
Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern und Behörden eingegangen.
Aus diesem Grunde war weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere
Beratung notwendig. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde am 18.03.2015 eine
Mitteilung der Verwaltung zur Information ausgelegt; dies ist ebenfalls in der Sitzung des
Planungsausschusses am 26.03.2015 geschehen.
Die Verwaltung legt hiermit dem Rat der Stadt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 –
Morillenhang – zum Satzungsbeschluss vor.
Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502
Vorlage FB 61/0158/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.04.2015
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung
des Bebauungsplanes Nr. 502
-Morillenhangim Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zw. Morellerweg, Franziskusstr. und Morillenhang
zur Satzung
Lage des Plangebietes
Begründung zur Aufhebung Bebauungsplan Nr. 502
Fassung vom 16.03.2015
Der Bebauungsplan Nr. 502, datiert vom 03.07.1961, umfasst einen Teil der Straße “Morillenhang”, den Franziskusweg
und einen Teil-Abschnitt des Moreller Weges.
Dieser enthält Festsetzungen für eine Lagekorrektur der Straße “Morillenhang”. Mit der Realisierung vg. Straßen und
Bebauung wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 502 und somit seine Leitaufgaben erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan Nr. 502 aufgrund eines Verfahrensfehlers einer gerichtlichen
Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig
erkannter Bebauungsplan aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Bebauungsplan Nr. 502 aufgehoben.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB.
Durch die Aufhebung dieses Bebauungsplans entstehen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22.04.2015 die
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 - Morillenhang- als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den 23.04.2015
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
Seite 2 / 2