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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
144260.pdf
Größe
418 kB
Erstellt
17.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:14
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0158/WP17 öffentlich 35039-2014 17.03.2015 FB 61/01 // Dez. III Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 - Morillenhang - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Morellerweg, Franziskusstraße und Morillenhang hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 22.04.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 zur Kenntnis. Er beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 – Morillenhang – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Moreller Weg, Franziskusstraße und Morillenhang gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0158/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.04.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Inhalt der Vorlage FB 61/0207/WP16 ist Bestandteil dieser Ratsvorlage. Die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 502, der einen Teil der Straße Morillenhang, den Franziskusweg und einen Teil des Moreller Weges umfasst, sind mit der Realisierung dieser Straßen erfüllt. Da davon auszugehen ist, dass der Bebauungsplan aufgrund eines Verfahrensfehlers ungültig ist, soll er aufgehoben werden. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasste daher in ihrer Sitzung am 01.09.2010 den Empfehlungsbeschluss zur Offenlage. Der Planungsausschuss stellte am 02.09.2010 fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschloss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dieses rechtsfehlerhaften Bebauungsplanes. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 08.12.2014 bis einschließlich 16.01.2015 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern und Behörden eingegangen. Aus diesem Grunde war weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere Beratung notwendig. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde am 18.03.2015 eine Mitteilung der Verwaltung zur Information ausgelegt; dies ist ebenfalls in der Sitzung des Planungsausschusses am 26.03.2015 geschehen. Die Verwaltung legt hiermit dem Rat der Stadt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 – Morillenhang – zum Satzungsbeschluss vor. Anlage/n: Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 Vorlage FB 61/0158/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.04.2015 Seite: 2/2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 -Morillenhangim Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zw. Morellerweg, Franziskusstr. und Morillenhang zur Satzung Lage des Plangebietes Begründung zur Aufhebung Bebauungsplan Nr. 502 Fassung vom 16.03.2015 Der Bebauungsplan Nr. 502, datiert vom 03.07.1961, umfasst einen Teil der Straße “Morillenhang”, den Franziskusweg und einen Teil-Abschnitt des Moreller Weges. Dieser enthält Festsetzungen für eine Lagekorrektur der Straße “Morillenhang”. Mit der Realisierung vg. Straßen und Bebauung wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 502 und somit seine Leitaufgaben erfüllt. Es ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan Nr. 502 aufgrund eines Verfahrensfehlers einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Bebauungsplan Nr. 502 aufgehoben. Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB. Durch die Aufhebung dieses Bebauungsplans entstehen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22.04.2015 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 - Morillenhang- als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind. Aachen, den 23.04.2015 (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 2 / 2