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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
144397.pdf
Größe
422 kB
Erstellt
17.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:14
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0159/WP17 öffentlich 35040-2014 17.03.2015 FB 61/01 // Dez. III Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519 - Wespienstraße (Parkhaus) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Wirichsbongardstraße, Borngasse und Wespienstraße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 22.04.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519 zur Kenntnis. Er beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519 - Wespienstraße (Parkhaus) – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Wirichsbongardstraße, Borngasse und Wespienstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0159/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.04.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Inhalt der Vorlage FB 61/0207/WP16 ist Bestandteil dieser Ratsvorlage. Die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 519, der Festsetzungen zur Errichtung eines Parkhauses enthält, sind mit der Realisierung dieses Parkhauses erfüllt. Da davon auszugehen ist, dass der Bebauungsplan aufgrund eines Verfahrensfehlers ungültig ist, soll er aufgehoben werden. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasste daher in ihrer Sitzung am 01.09.2010 den Empfehlungsbeschluss zur Offenlage. Der Planungsausschuss stellte am 02.09.2010 fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschloss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dieses rechtsfehlerhaften Bebauungsplanes. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 08.12.2014 bis einschließlich 16.01.2015 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern und Behörden eingegangen. Aus diesem Grunde war weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere Beratung notwendig. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde am 18.03.2015 eine Mitteilung der Verwaltung zur Information ausgelegt; dies ist ebenfalls in der Sitzung des Planungsausschusses am 26.03.2015 geschehen. Die Verwaltung legt hiermit dem Rat der Stadt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519 – Wespienstraße (Parkhaus) – zum Satzungsbeschluss vor. Anlage/n: Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519 Vorlage FB 61/0159/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.04.2015 Seite: 2/2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 519 -Wirichsbongardstraßefür den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Wirichsbongardstraße, Borngasse und Wespienstraße zur Satzung Lage des Plangebietes Begründung zur Aufhebung Bebauungsplan Nr. 519 Fassung vom 16.03.2015 Der Bebauungsplan Nr. 519, datiert vom 10.04.1963, umfasst den Bereich zwischen Wirichsbongardstraße, Borngasse und Wespienstraße. Er enthält Festsetzungen für die Errichtung eines Parkhauses. Mit der Realisierung dieses Parkhauses wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 519 und somit seine Leitaufgaben erfüllt. Es ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan Nr. 519 aufgrund eines Verfahrensfehlers einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Bebauungsplan Nr. 519 aufgehoben. Der Bebauungsplan Nr. 519 wird teilweise überlagert von den rechtsgültigen Bebauungsplänen Nr. 773 / Bereich der Verkehrsflächen – Wirichsbongardstraße, vor dem Parkhaus und des Hauses Nr. 43 sowie Nr. 774 / Bereich Wespienstraße – Borngasse. Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt hier nach den Festsetzungen dieser beiden Bebauungspläne gem. § 30 BauGB. Im übrigen Bereich werden Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt. Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplanes entstehen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22.04.2015 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 519 -Wespienstraße (Parkhaus) - als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind. Aachen, den 23.04.2015 (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 2 / 2