Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
144464.pdf
Größe
673 kB
Erstellt
17.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0145/WP17-1
öffentlich
35087-2010
17.03.2015
FB 61/01 // Dez. III
I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 Richardstraße/ Gottfriedstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte im Bereich zwischen Richardstraße und
Gottfriedstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
22.04.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen.
Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 Richardstraße/Gottfriedstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0145/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.04.2015
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0063/WP17 – Änderungs- und Offenlagebeschluss und
FB61/0145/WP17 – Bericht über die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Mit dem Ziel der Errichtung einer Dreifeldsporthalle lief von 2002 bis 2004 ein Verfahren zur Änderung
des bestehenden Bebauungsplans Nr. 693, das jedoch nicht abgeschlossen wurde.
In der im März 2010 verabschiedeten Rahmenplanung zum Suermondtviertel wurde die
Sporthallenbebauung als eine von mehreren Alternativen für die Fläche aufgeführt. Auf dieser Basis
erteilte der Planungsausschuss am 02.09.2010 den Auftrag für eine entsprechende städtebauliche
Prüfung. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde deutlich, dass in allen Fällen der Bau einer
Dreifachturnhalle mit einem erheblichen Verlust von altem Baumbestand und in der Flächenbilanz
auch mit einem Verlust für die Spiel- und Grünanlage verbunden wäre.
Aufgrund der massiven negativen Auswirkungen einer solchen Planung für die Grünstrukturen und
Freiraumqualitäten in diesem stark verdichteten Innenstadtquartier wurde der Bau einer
Dreifeldsporthalle an diesem Standort nicht weiter verfolgt.
In der Sitzung des Planungsausschusses am 16.05.2013 wurde einstimmig beschlossen, die
Änderung des bestehenden Bebauungsplans weiterzuführen, mit dem Ziel der planungsrechtlichen
Sicherung der Grünflächen und der Umsetzung des 'Suermondt-Parks'.
Die Freiraumplanung für den Park und die Vorplanung der Verkehrsflächen wurde am 06.11.2014
dem Planungsausschuss vorgestellt. Der Mobilitätsausschuss beauftragte am 13.11.2014 die
Verwaltung, einen Ausbauentwurf für die Verkehrsflächen zu erstellen. Der Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz beauftragte am 18.11.2014 die Verwaltung mit der Umsetzung der Freiraumplanung.
Der Planungsausschuss beschloss am 06.11.2014 nach vorheriger Empfehlung durch die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 05.11.2014, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gem.
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 15.12.2014 bis 23.01.2015 statt.
Parallel wurden 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.03.2015 mit dem Ergebnis der Offenlage
befasst und wie folgt beschlossen:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen
Auslegung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0145/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.04.2015
Seite: 2/3
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen und die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 Richardstraße/Gottfriedstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich am 18.03.2015 mit dem Verfahren beschäftigt und aus
bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Anlage/n:
Begründung zur Bebauungsplanänderung
Vorlage FB 61/0145/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.04.2015
Seite: 3/3
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur I. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 693
-Richardstraße/Gottfriedstraßeim Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen der Richardstraße und der Gottfriedstraße
zum Satzungsbeschluss
Lage des Plangebietes
I. Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße-
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 23.04.2015
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 3
1.1.
Beschreibung des Plangebietes ......................................................................................................................... 3
1.2.
Flächennutzungsplan (FNP) ............................................................................................................................... 3
1.3.
Bestehendes Planungsrecht............................................................................................................................... 3
1.4.
Verfahren zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 ................................................................................. 3
2.
Anlass der Planung .................................................................................................................................................... 4
3.
Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 4
3.1.
Allgemeine Ziele ................................................................................................................................................. 4
3.3.
Erschließung / Verkehr ....................................................................................................................................... 5
3.4.
Soziale Infrastruktur ........................................................................................................................................... 5
3.5.
Jugend- und Familienfreundlichkeit .................................................................................................................... 5
3.6.
Klimaschutz und Klimaanpassung...................................................................................................................... 5
4.
Begründung der Festsetzungen ................................................................................................................................ 5
4.1.
Verkehrsflächen ................................................................................................................................................. 5
4.2.
Grünflächen ........................................................................................................................................................ 6
5.
Umweltbelange ........................................................................................................................................................... 6
5.1.
Einleitung............................................................................................................................................................ 6
5.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................................... 6
6.
Auswirkungen der Planung ....................................................................................................................................... 6
7.
Kosten.......................................................................................................................................................................... 6
8.
Plandaten..................................................................................................................................................................... 7
Seite 2 / 7
I. Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße-
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 23.04.2015
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen der Richardstraße, der Gottfriedstraße, den
rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Wilhelmstraße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen
der Bebauung an der Lothringer Straße. Der Geltungsbereich der I. Änderung umfasst eine Fläche von ca. 0,82 ha
und ist identisch mit dem Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 693.
Es umfasst die Flächen der Richardstraße und die öffentlichen Parkplatzflächen an der Gottfriedstraße. Weiterhin
besteht das Gelände aus dem Spiel- und Bolzplatz im Süden, einer erst 2013 als Gemeinschaftgarten angelegten
Fläche, auf der sich noch bis 2013 gewerbliche Gebäude befanden und der Hundewiese, die sich nördlich bis zum
Parkplatz Gottfriedstraße erstreckt. Auf dem Spiel- und Bolzplatz und auf der Hundewiese befinden sich zahlreiche
ältere Bäume. An der Ecke Richardstraße / Gottfriedstraße befindet sich eine sehr alte Kastanie, die Naturdenkmal
ist.
1.2.
Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet überwiegend als Grünfläche dar. Der in Aufstellung befindliche neue
Flächennutzungsplan-Entwurf stellt den Bereich ebenfalls als Grünfläche dar.
1.3.
Bestehendes Planungsrecht
Der Bebauungsplan Nr. 693 ist am 04.09.1980 rechtsverbindlich geworden. Er setzt die Richardstraße und Teile des
Parkplatzes Gottfriedstraße als Verkehrsfläche fest. Er setzt für die südliche Grünfläche - Öffentliche Grünfläche mit
der Zweckbestimmung Spielplatz- und Bolzplatz - fest. Die nördlich angrenzende damals noch bebaute Fläche ist als
- Grünfläche mit der Zweckbestimmung erdüberdeckte Stellplätze - festgesetzt. Diese Nutzung wurde nie umgesetzt.
Die Fläche weiter nördlich (heutige Hundewiese) ist als - Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „für das Parken
von Fahrzeugen auf zwei Ebenen“ - festgesetzt. Auch diese Nutzung wurde nicht umgesetzt.
1.4.
Verfahren zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693
Im Jahre 2001 haben der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte das Programm zur
beabsichtigten I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 beraten mit dem Ziel, einen Teil der im Bebauungsplan
festgesetzten öffentlichen Grünfläche mit einer Dreifeldsporthalle zu bebauen. Planinhalt war die Festsetzung einer
Gemeinbedarfsfläche im südlichen Plangebiet unter Einbeziehung des bebauten Grundstücks und des Parkplatzes
an der Gottfriedstraße. Hierzu hat es am 29.04.2004 den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gegeben, woraufhin
vom 12.07. bis 27.08.2004 die öffentliche Auslegung stattgefunden hat. Die Planung wurde dann nicht mehr
weiterverfolgt.
Mit Beschluss des Planungsausschusses am 16.05.2013 wurde das ursprüngliche Planungsziel aufgegeben und
beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes weiterzuführen mit dem Ziel der planungsrechtlichen Sicherung
der Grünflächen und der Umsetzung des „Suermondtparks“.
Am 06.11.2014 hat der Planungsausschuss nach Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am
05.11.2014 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der I. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693
gefasst. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 13 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 15.12.2014 bis 23.01.2015 stattgefunden.
Seite 3 / 7
I. Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße-
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 23.04.2015
2. Anlass der Planung
Neue Planungsüberlegungen für den Bereich Richardstraße / Gottfriedstraße haben 2012 / 2013 dazu geführt, dass
der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragte, eine Grünplanung für das gesamte Gelände zu entwickeln.
Zwischenzeitlich konnten die restlichen Gebäude entfernt werden. Unter dem Titel „Suermondtpark“ entstand so ein
Planungskonzept, das den Kreuzungsbereich Gottfriedstraße / Richardstraße / Martin-Luther-Straße und die
gegenüberliegende kleine Grünfläche an der Martin-Luther-Straße mit einbezieht.
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1.
Allgemeine Ziele
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die vorhandene und die geplante öffentliche Grünfläche planungsrechtlich zu
sichern. Ziel der Planung ist die Neugestaltung der Grün- und Freiflächen und Sicherung und Neuschaffung von
Grünflächen in der Innenstadt insbesondere für Kinder und Jugendliche der umgebenden Viertel.
3.2.
Ziel der Planung
Ein wichtiges Ziel der Planung für den neuen „Suermondt-Park“ ist es, die verschiedenen, momentan weitgehend
isolierten Freiräume in der Richard- und in der Martin-Luther-Straße miteinander zu verknüpfen, sie besser
zugänglich machen und einladender zu gestalten. Ein Element hierfür ist die zentrale Wegeverbindung , die durch die
Grün- und Spielanlage an der Richardstraße führt und diese zur Kreuzung von Richard-, Gottfried- und Martin-LutherStraße hin öffnet. Optisch führt diese Verbindung über die Kreuzung bis zur Spielanlage an der Martin-Luther-Straße.
Der Straßenraum soll hier als verkehrsberuhigter Bereich mit niveaugleichem Ausbau umgestaltet werden, um die
derzeitigen Defizite zu beheben und insbesondere eine bessere Berücksichtigung der Belange von Fußgängern und
Radfahrern zu erreichen.
Im Bereich der heutigen Grün- und Spielanlage Richardstraße entstehen neue, vielfältige Angebote für Kinder und
Jugendliche: ein Wasser- und Sandspielbereich, eine Schaukelgruppe, sowie eine attraktive Kletter-, Balancier- und
Hangel-Anlage, deren krönender Abschluss ein Turm mit 'Freifall-Rutsche' ist. Die derzeit in der Nutzung
problematische Ecke der rückwärtigen Bebauung von Wilhelm- und Lothringerstraße soll durch mehrere Maßnahmen
aufgewertet und belebt werden: eine zusätzliche Wege-Erschließung bindet diesen Bereich an die anderen Teile der
Anlage an, mit einer 'Dreh-Scheibe' und einem künstlichen Kletterfelsen entstehen neue Anziehungspunkte. Die
Einrichtung einer wege-begleitenden Beleuchtung erhöht die Sicherheit, ebenso soll eine Wandgestaltung mit
Kindern und Jugendlichen diesen Bereich einladender machen.
Der nördlich daran angrenzende Gemeinschaftsgarten wird räumlich in die Parkanlage integriert und – der
Zielsetzung des Projekts entsprechend – für das Mitmachen und Mitnutzen noch besser geöffnet. Der zentrale
'Parkbogen' führt von hier weiter bis an die neue Verbindung mit der Kreuzung Richardstraße und Gottfriedstraße.
Der südlich des Parkplatzes befindliche Hundeauslauf wird gemäß dem Wunsch aus den
Beteiligungsveranstaltungen auch in der künftigen Anlage in etwas verkleinerter Form beibehalten. Um auch diesen
Bereich zu beleben und besser mit der Umgebung zu verknüpfen, wird hier in Richtung Wilhelmstraße ein neuer
Zugang zur Anlage geschaffen und über einen Weg mit dem 'Parkbogen' verbunden.
Die Spielanlage an der Martin-Luther-Straße wird ebenfalls zur Umgebung hin stärker geöffnet, die bestehenden
Zugänge werden aufgeweitet und um einen neuen Eingang an der Ecke Beeck- / Martin-Luther-Straße ergänzt. Der
momentan noch mit einer Stufe ausgebildete Eingang an der Gottfriedstraße soll barrierefrei angelegt und die
Treppen zwischen den beiden Ebenen innerhalb der Anlage entfernt werden. Die derzeit zu große Pflasterfläche wird
zugunsten von Pflanzbereichen reduziert. Die neue Gestaltung sieht eine durchgängige, 'fließende' Platzanlage vor,
in der die Aufenthaltsbereiche, sowie neue Spiel- und Bewegungsangebote als 'Inseln' eingebunden sind. Aufgrund
Seite 4 / 7
I. Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße-
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 23.04.2015
der Lage unmittelbar neben dem Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg und der bereits bestehenden Mitnutzung durch die
Schülerinnen und Schüler soll ein ehemals vorhandener Zugang zu diesem Gelände wieder hergestellt werden. Auch
für die Spielanlage Martin-Luther-Straße ist eine Beleuchtung vorgesehen, um die Sicherheit in diesem Bereich auch
bei Dämmerung und Dunkelheit zu erhöhen.
Insgesamt wird der neue „Suermondt-Park“ der zentrale Grün- und Spielraum des Quartiers, der als Gesamtanlage in
seinem räumlichen Zusammenhalt gestärkt und mit seiner Umgebung besser verbunden wird, in dem aber
gleichzeitig vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, Angebote und Aufenthaltsqualitäten Raum finden.
3.3.
Erschließung / Verkehr
Die Verkehrsfläche der Richardstraße wird nicht verändert, so dass deren Erschließungsfunktion erhalten bleibt.
Im Bereich Ecke Gottfriedstraße / Richardstraße befindet sich ein Parkplatz mit 30 Parkständen, einschließlich der
drei Parkstände, die für Cambio reserviert sind. Das Suermondtviertel liegt in der mit Bewohnerparken
bewirtschafteten Zone „S“.
Die Fläche des Parkplatzes an der Gottfriedstraße wird gegenüber dem Bestand verkleinert. Die Öffnung des
geplanten Suermondt-Parks Richtung Kreuzungsbereich erfordert eine Verlegung der heute in der Richardstraße
gelegenen Parkplatzzufahrt in die Gottfriedstraße. Dadurch wird die vorhandene als Parkplatz nutzbare Fläche
verkleinert und die Anzahl der Parkstände reduziert sich von 30 auf 15.
Auf die ehemals im Bebauungsplan von 1980 vorgesehen Stellplätze in Form einer überdeckten Stellplatzanlage und
eines Parkdecks über zwei Ebenen wird zugunsten einer Erhaltung und Neuschaffung von öffentlichen Grünflächen
verzichtet.
3.4.
Soziale Infrastruktur
Die Planung dient der Sicherung und Neuschaffung von öffentlichen Spiel – und Bolzplatzflächen, die wichtiger
Bestandteil der sozialen Infrastruktur sind.
3.5.
Jugend- und Familienfreundlichkeit
Die Planung, die nun vorliegt berücksichtigt sämtliche Anforderungen an die Jugend- und Familienfreundlichkeit der
Stadt Aachen. Hierzu gehört die Erlebnisvielfalt im Gebiet, Freiflächen- und Wegebezüge im Viertel, sportliche
Einrichtungen und Spielflächen für verschiedene Altersgruppen, Multifunktionalität der Flächen, Förderung der
eigenständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen sowie die Aspekte Besonnung und Einsehbarkeit.
3.6.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Erhaltung bzw. Neuschaffung von Freiflächen in der Innenstadt dient der Vermeidung von sommerlichen
Überhitzungen von Freiflächen und ist daher eine wichtige Maßnahme zum Klimaschutz.
4. Begründung der Festsetzungen
4.1.
Verkehrsflächen
Die Verkehrsflächen der Richardstraße werden erhalten. Die Verkehrsfläche an der Gottfriedstraße umfasst die
vorhandene Parkplatzfläche, lediglich reduziert um eine Fläche rund um das erhaltenswerte Naturdenkmal
(Rosskastanie). Dies führt auch wegen der erforderlichen Neuordnung der Parkstände zum Verlust von
voraussichtlich fünfzehn Parkständen. Damit wird den Verkehrsanforderungen ausreichend Rechnung getragen. Die
Verkehrsfläche zur Erschließung der hinteren den Grundstücksteile Wilhelmstraße 34-38 bleibt ebenfalls erhalten.
Seite 5 / 7
I. Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße-
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 23.04.2015
4.2.
Grünflächen
Die Festsetzung – Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz und Bolzplatz im Süden des
Plangebietes bleibt bestehen. Die öffentliche Grünfläche wird allerdings in Richtung Süden bis zur Verkehrsfläche an
der Gottfriedstraße erweitert und um die Zweckbestimmung Parkanlage ergänzt. Das Naturdenkmal wird als
besonders wertvoller Baum als zu erhalten festgesetzt. Es entsteht eine Grünfläche in der Größenordnung von ca.
0,67 ha.
Innerhalb dieser Grünfläche wird die Stadt Aachen das detaillierte Freiraumplanungskonzept umsetzen.
5. Umweltbelange
5.1.
Einleitung
Grundsätzlich bedarf es bei einer Änderung gem. § 13 BauGB keines Umweltberichts. Die Umweltbelange müssen
jedoch unabhängig davon berücksichtigt werden.
5.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden Bebauung und Versiegelung von Flächen verhindert, indem die
Festsetzung von Stellplatzanlagen und die Festsetzung einer Parkpalette auf zwei Ebenen in öffentliche Grünfläche
geändert werden.
Die vorhandenen Altbäume werden – bis auf wenige, im Rahmen der Verkehrssicherung erforderliche Entnahmen –
komplett erhalten und in das Planungskonzept integriert. Das gem. Naturdenkmalverordnung der Stadt Aachen vom
16.12.1998 festgesetzte Naturdenkmal (Rosskastanie) wird als zu erhalten festgesetzt und nachrichtlich in den
Bebauungsplan übernommen.
Durch die Pflanzung von 7 neuen Bäumen und die Entsiegelung von Flächen findet eine ökologische Aufwertung der
Fläche statt.
Der Abriss des Gebäudes Richardstraße 7 wurde von der Bodenschutzbehörde begleitet, sodass von keinen
Verunreinigungen im Boden auszugehen ist. Mineralisches Material aus dem Abriss ist in klein gebrochener Form zur
Füllung des Niveau-Unterschieds zwischen Altbebauung und neuem Gelände eingesetzt worden.
6. Auswirkungen der Planung
Die Auswirkungen der Planung sind zum einen die Vergrößerung und damit Attraktivierung der öffentlichen
Grünfläche. Die Öffnung des Parks zum Kreuzungsbereich führt zum anderen zu einer geringfügigen Reduzierung
der Parkplatzfläche. Auf die Neuanlage von Stellplätzen in überdachten Stellplatzanlagen oder Parkdecks , wie im
Bebauungsplan von 1980 ursprünglich vorgesehen, wird verzichtet. Damit wird den Belangen Natur- und
Landschaftsschutz, sozialen Belangen und Belangen des Sports, der Freizeit und der Erholung gegenüber den
verkehrlichen Belangen der Vorzug gegeben.
7. Kosten
Für die Realisierung des „Suermondt-Parks“ betragen die ermittelten Bruttobaukosten ca. 728.000 €, darin sind auch
die Kosten für die Spielanlage an der Martin-Luther-Straße enthalten.
Die geplanten Umbaumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum finden teilweise innerhalb der im Bebauungsplan
festgesetzten Verkehrsflächen statt (Richardstraße und Parkplatz Gottfriedstraße). Die Kosten hierfür werden jedoch
nicht durch die Änderung des Bebauungsplanes verursacht.
Seite 6 / 7
I. Änd. des BP Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße8. Plandaten
Öffentliche Grünfläche
Verkehrsflächen
ca. 6.770 m²
ca. 1.430 m²
Plangebietsfläche
ca. 8.200 m²
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 23.04.2015
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat in seiner Sitzung am 22.04.2015 die I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 693 – Richardstraße / Gottfriedstraße – als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den
2015
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
Seite 7 / 7