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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
144400.pdf
Größe
450 kB
Erstellt
17.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:14
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0161/WP17 öffentlich 35042-2014 17.03.2015 FB 61/01 // Dez. III Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 514 (einschließlich aller Änderungen) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Vaalser Straße, Hanbrucher Straße und Amsterdamer Ring hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 22.04.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 14 zur Kenntnis. Er beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 514 (einschließlich aller Änderungen) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Vaalser Straße, Hanbrucher Straße und Amsterdamer Ring gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0161/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.04.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Inhalt der Vorlage FB 61/0207/WP16 ist Bestandteil dieser Ratsvorlage. Die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 514, der Festsetzungen für die Bebauung, einschließlich Parkplätzen, Garagen und Kinderspielplätzen enthält, sind mit der Realisierung dieser Bebauung erfüllt. Da davon auszugehen ist, dass der Bebauungsplan aufgrund eines Verfahrensfehlers ungültig ist, soll er aufgehoben werden. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasste daher in ihrer Sitzung am 01.09.2010 den Empfehlungsbeschluss zur Offenlage. Der Planungsausschuss stellte am 02.09.2010 fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschloss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dieses rechtsfehlerhaften Bebauungsplanes. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 08.12.2014 bis einschließlich 16.01.2015 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern und Behörden eingegangen. Aus diesem Grunde war weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere Beratung notwendig. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde am 18.03.2015 eine Mitteilung der Verwaltung zur Information ausgelegt; dies ist ebenfalls in der Sitzung des Planungsausschusses am 26.03.2015 geschehen. Die Verwaltung legt hiermit dem Rat der Stadt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 514 (einschließlich aller Änderungen) zum Satzungsbeschluss vor. Anlage/n: Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 514 (einschließlich aller Änderungen) Vorlage FB 61/0161/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.04.2015 Seite: 2/2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 514 für den Planbereich im im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen Vaalser Str. Hanbrucher Str. und Amsterdamer Ring zur Satzung Lage des Plangebietes Begründung zur Aufhebung Bebauungsplan Nr. 514 Begründung zur Satzung Fassung vom 16.03.2015 Der Bebauungsplan Nr. 514, datiert vom 20.10.1962 umfasst den Bereich zwischen Vaalser Straße, Hanbrucher Straße und Amsterdamer Ring. Er enthält Festsetzungen für die Bebauung, einschließlich Parkplätzen, Garagen und Kinderspielplätzen. Mit der Realisierung dieser Bebauung und Nutzung wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 514 und somit seine Leitaufgabe erfüllt. Es ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan Nr. 514 aufgrund eines Verfahrensfehlers einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Bebauungsplan Nr. 514 aufgehoben. Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt für eine kleine Teilfläche an der Vaalser Straße (ca. Haus Nr. 137-147) nach den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 574 gem. § 30 BauGB. Für eine weitere Teilfläche an der Straße „Rosfeld“ - Ecke Hanbrucher Straße wurde in 2005 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen (A 176). Hier erfolgt die Beurteilung von Vorhaben nach den städtebaulichen Zielen dieses Bebauungsplanes. Im übrigen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 514 werden Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt. Durch die Aufhebung dieses Bebauungsplanes entstehen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22.04.2015 die Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 514 zw. Vaalser Str. Hanbrucher Str. u. Amsterdamer Ring als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind. Aachen, den 23.04.2015 (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 2 / 2