Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
144400.pdf
Größe
450 kB
Erstellt
17.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0161/WP17
öffentlich
35042-2014
17.03.2015
FB 61/01 // Dez. III
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 514 (einschließlich aller
Änderungen) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im
Bereich zwischen Vaalser Straße, Hanbrucher Straße und
Amsterdamer Ring
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
22.04.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 14 zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 514 (einschließlich aller Änderungen) für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Vaalser Straße, Hanbrucher Straße
und Amsterdamer Ring gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0161/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.04.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB 61/0207/WP16 ist Bestandteil dieser Ratsvorlage.
Die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 514, der Festsetzungen für die
Bebauung, einschließlich Parkplätzen, Garagen und Kinderspielplätzen enthält, sind mit der
Realisierung dieser Bebauung erfüllt. Da davon auszugehen ist, dass der Bebauungsplan aufgrund
eines Verfahrensfehlers ungültig ist, soll er aufgehoben werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasste daher in ihrer Sitzung am 01.09.2010 den
Empfehlungsbeschluss zur Offenlage. Der Planungsausschuss stellte am 02.09.2010 fest, dass auf
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschloss die
Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dieses rechtsfehlerhaften Bebauungsplanes.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 08.12.2014 bis einschließlich 16.01.2015 statt.
Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern und Behörden eingegangen.
Aus diesem Grunde war weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere
Beratung notwendig. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde am 18.03.2015 eine
Mitteilung der Verwaltung zur Information ausgelegt; dies ist ebenfalls in der Sitzung des
Planungsausschusses am 26.03.2015 geschehen.
Die Verwaltung legt hiermit dem Rat der Stadt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 514
(einschließlich aller Änderungen) zum Satzungsbeschluss vor.
Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 514 (einschließlich aller Änderungen)
Vorlage FB 61/0161/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.04.2015
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 514
für den Planbereich im im Stadtbezirk Aachen-Mitte,
zwischen Vaalser Str. Hanbrucher Str. und Amsterdamer Ring
zur Satzung
Lage des Plangebietes
Begründung zur Aufhebung Bebauungsplan Nr. 514
Begründung zur Satzung
Fassung vom 16.03.2015
Der Bebauungsplan Nr. 514, datiert vom 20.10.1962 umfasst den Bereich zwischen Vaalser Straße, Hanbrucher Straße
und Amsterdamer Ring.
Er enthält Festsetzungen für die Bebauung, einschließlich Parkplätzen, Garagen und Kinderspielplätzen. Mit der
Realisierung dieser Bebauung und Nutzung wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 514 und
somit seine Leitaufgabe erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan Nr. 514 aufgrund eines Verfahrensfehlers einer gerichtlichen
Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig
erkannter Bebauungsplan aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Bebauungsplan Nr. 514 aufgehoben.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt für eine kleine Teilfläche an der Vaalser Straße (ca. Haus Nr. 137-147) nach den
Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 574 gem. § 30 BauGB. Für eine weitere Teilfläche an der Straße
„Rosfeld“ - Ecke Hanbrucher Straße wurde in 2005 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen (A 176). Hier
erfolgt die Beurteilung von Vorhaben nach den städtebaulichen Zielen dieses Bebauungsplanes. Im übrigen Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 514 werden Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt.
Durch die Aufhebung dieses Bebauungsplanes entstehen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22.04.2015 die
Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 514 zw. Vaalser Str. Hanbrucher Str. u. Amsterdamer Ring als Satzung beschlossen
hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den 23.04.2015
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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