Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
144320.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
27.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0042/WP17
öffentlich
27.03.2015
FB 36/20, Frau Hoffmann
Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 10.02.2015, Nr. 56/17
Kein Fracking in Aachen ermöglichen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
22.04.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, den Rat darüber zu
informieren, sobald die Bezirksregierung Arnsberg die Stadt Aachen darüber informiert, dass ein
Verlängerungsantrag für das Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen unterhalb des Aachener
Stadtgebietes gestellt wurde.
Der Ratsantrag Nr. 56/17 der Fraktion Die LINKE vom 10.2.15 gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 36/0042/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.04.2015
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0042/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.04.2015
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Erläuterungen:
Der Ratsantrag zielt darauf ab, dass die Stadt Aachen sich gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg
dahingehend äußert, dass eine mögliche (Verlängerungs-) Erlaubnis für das Aufsuchen von
Kohlenwasserstoffen nach dem 4. Aug. 2016 für das Stadtgebiet Aachen nicht erteilt wird. (bis zu
diesem Zeitpunkt liegt derzeit eine Erlaubnis mit diesem Inhalt vor).
Bergrechtliches Verfahren, Sachstand und Eingabemöglichkeiten für Kommunen gemäß
Bundesberggesetz
Das Bundesberggesetz unterscheidet zwischen
- Aufsuchungserlaubnissen (§7) einerseits (mit dem Ziel des Konkurrenzschutzes ähnlich
einer
„Konzession“, berechtigt lediglich zum Stellen von Genehmigungsanträgen)
- und betriebsplanpflichtigen konkreten Aufsuchungstätigkeiten (§ 51), wie z.B. Bohrungen
oder seismischen Untersuchungen andererseits.
Der nördliche Teil Aachens liegt in einem Gebiet (Erlaubnisfeld „Rheinland“, aktueller Inhaber
Winterhall GmbH), für welches die Bezirksregierung Arnsberg (als zuständige Bergbaubehörde in
NRW) eine Erlaubnis zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen erteilt hat. Diese Erlaubnis bezieht
sich nur auf die Erkundung über das Vorhandensein solcher Vorkommen und beinhaltet die
Möglichkeit eines Lagerstättenaufschlusses zur Untersuchung durch eine Tiefbohrung.
Eine mögliche regelmäßige Gewinnung solcher Gase (s.o.) bedürfte eines eigenständigen
Bewilligungsverfahrens (nach §8 BbergG), welches bisher nicht beantragt wurde.
Die genehmigte Erlaubnis zum Aufsuchen läuft bis zum August 2016 und kann -auf Antrag- seitens
der Bezirksregierung Arnsberg um 5 Jahre verlängert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt (01.04.2015) ist
noch kein Antrag auf Verlängerung bei der Bez-Reg. Arnsberg eingegangen. Eine Frist für den Antrag
auf eine Verlängerung der ursprünglichen Erlaubnis ist im Gesetz nicht geregelt.
Die Entscheidung über eine beantragte Aufsuchungserlaubnis ist eine gebundene Entscheidung und
eine Versagung nur möglich, wenn öffentliche Interessen im gesamten Feld entgegenstehen. Das gilt
ebenso für ein Verlängerungsverfahren.
Nach Kontaktaufnahme mit der BR Arnsberg Kontakt stellt sich die Informations-/Beteiligungslage für
Kommunen wie folgt dar:
Eine Beteiligung von Kommunen oder der Öffentlichkeit ist für die Erlaubnisverfahren bei Neu- oder
Verlängerungsanträgen im Bundesberggesetz nicht vorgesehen.
Dem gesteigerten Informationsbedürfnis im Bereich Erdgas wird allerdings für Neuanträge seit 2011
und seit 2014 auch für Verlängerungsanträge Rechnung getragen. Die betroffenen Kommunen
werden informiert und erhalten Gelegenheit sich zu äußern.
Vorlage FB 36/0042/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.04.2015
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Gegenwärtige Verfahrensweise: Die Bez.-Reg. Arnsberg informiert den Bewilligungsnehmer ein
halbes Jahr vor Ablauf der Bewilligung darüber, dass ein Verlängerungsantrag so gestellt werden
sollte, dass die Antragsbearbeitung vor Ablauf der Bewilligung so weit bewerkstelligt werden kann,
dass Gebietskörperschaften schnellstens darüber informiert werden können und eine Stellungnahme
abgeben können.
Das bedeutet, dass die Stadt Aachen als betroffene Kommune informiert werden wird, wenn eine
Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis oder eine neue Erlaubnis beantragt werden würde.
Erst dann ist sinnvollerweise ein Ratsbeschluss zu fassen und/bzw. eine Stellungnahme gegenüber
der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.
Anlage/n:
Ratsantrag Fraktion DIE LINKE vom 10.02.2015, Nr. 56/17
Vorlage FB 36/0042/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.04.2015
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