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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
143750.pdf
Größe
693 kB
Erstellt
18.03.15, 12:00
Aktualisiert
12.11.17, 22:24

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0162/WP17 öffentlich 18.03.2015 Dez. III / FB 61/300 Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 16.04.2015 MA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung der Planung von barrierefreien Haltestellen gemäß vorgelegter Prioritätenliste. Ein entsprechender Finanzierungsantrag nach ÖPNVG § 12 wird gestellt. Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2015 Seite: 1/8 finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-06600-300-1 Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz Auswirkungen 2015 Einzahlungen 200.000 200.000 1.200.000 1.200.000 1.400.000 1.400.000 Auszahlungen 250.000 250.000 1.500.000 1.500.000 1.750.000 1.750.000 Ergebnis 50.000 50.000 300.000 300.000 350.000 350.000 ner Ansatz Ansatz Gesamt- Investive ner Ansatz 2016 ff. 2015 Gesamtbedarf (alt) 2016 ff. bedarf (neu) + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 2015 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 2016 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben g Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2015 Seite: 2/8 Erläuterungen: Anlass Die neueste Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die seit dem 01.01.2013 in Kraft getreten ist, enthält u.a. weitreichende Regelungen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Hierüber wurde im Mobilitätsausschuss am 25.04.2013 berichtet. Arbeitsauftrag war, Standards für die Barrierefreiheit im ÖPNV in Aachen zu entwickeln, diese abzustimmen und der Politik vorzulegen. Des Weiteren sollte ein Stufenkonzept für den Umbau barrierefreier Haltestellen entwickelt und abgestimmt und die Kosten hierfür abgeschätzt werden. Rahmenvorgaben Das PBefG verpflichtet die Aufgabenträger in ihren Nahverkehrsplänen (NVP) darzustellen, wie eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 zu erreichen ist. Diese Formulierung bezieht sich auf sämtliche Bereiche des ÖPNV. Ausnahmen müssen im NVP benannt und konkret begründet werden. Der Begriff der „vollständigen Barrierefreiheit“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Aus der PBefGNovelle ergeben sich neue technische oder inhaltliche Anforderungen an die Barrierefreiheit im ÖPNV. Was „barrierefrei“ ist, leitet sich weiterhin auf Grundlage des § 4 Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) und aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik ab. „Vollständige Barrierefreiheit“ im Sinne einer Freiheit von Hemmnissen und Hürden für alle Formen von Behinderungen ist unmöglich und damit rechtlich nicht regelungsfähig. Das Konzept „Barrierefreiheit“ ist und bleibt ein Kompromiss zwischen verschiedenen Anforderungen unterschiedlicher Gruppen von mobilitätseingeschränkten Menschen. Dies findet seinen Niederschlag in differenzierten Darstellungen in den Regelwerken. Die Standard-Regelwerke für den Entwurf und Betrieb von Verkehrsanlagen bezogen auf die Barrierefreiheit im ÖPNV sind - Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) 2011 und - Empfehlungen für Anlagen des ÖPNV (EAÖ) 2012. Wesentliche DIN-Normen sind - E-DIN 18040-3 (2014): Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrsund Freiraum, - DIN 32984 (2011): Bodenindikatoren im öffentlichen Raum sowie - DIN 32975 (2009): Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung. Wesentliche Gestaltungsaspekte eines barrierefreien ÖPNV betreffen: - die Haltestelleninfrastruktur, - die Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge, - die Kommunikation sowie - den Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen. Nur bei Anpassung aller Bereiche ist Barrierefreiheit im ÖPNV auf Basis des heutigen Standes der Technik sicher zu stellen. Der AVV und die Verkehrsunternehmen sind zuständig für Fahrzeuge, Fahrbetrieb, Service und Kundeninformation. Deshalb sind in einigen Feldern AVV-weite einheitliche Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2015 Seite: 3/8 Rahmenvorgaben für die Anforderungen an die Barrierefreiheit erforderlich. Rahmenvorgaben für einen barrierefreien SPNV müssen wiederum auf Ebene des NVR (Nahverkehr Rheinland) formuliert werden. Die Zuständigkeit für die Straßeninfrastruktur (Haltestellen und deren Zuwegung, Busspuren, LSA-Steuerung) liegt bei der Stadt Aachen, die letztlich für die Finanzierung des Gesamtsystems Sorge tragen muss. Die Verwaltung hat die aktuellen Anforderungen für eine barrierefreie Bushaltestellengestaltung mit der Kommission barrierefreies Bauen abgestimmt und in einen Anforderungskatalog "Ausbaustandards barrierefreie Bushaltestelle aufgenommen (Anlage 1). Anregungen von den Mitgliedern wurden diskutiert und konsensfähige Änderungswünsche übernommen. Das Ergebnis wird Eingang in die Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen finden. Die Standards für barrierefreie Bushaltestellen werden nachstehend vorgestellt. Vorgehensweise Barrierefreie Haltestellen Beim Ausbau der Haltestellen im Stadtgebiet sind unterschiedliche Baulastträger zuständig: Die Stadt Aachen für kommunale Straßen sowie Ortsdurchfahrten an klassifizierten Straßen, die Städteregion für Kreisstraßen außerorts sowie der Landesbetrieb Straßen NRW für Landes- und Bundesstraßen außerorts. Für die große Mehrheit der Haltestellen im Stadtgebiet ist somit die Stadt Aachen zuständig. Es sollen möglichst einheitliche Kriterien erstellt und eine Priorisierung für die mehrjährigen Um- und Ausbauprogramme seitens aller Straßenbaulastträger festlegt werden. Folgende Arbeitsschritte wurden durchgeführt: 1. Bestandsaufnahme aller Haltestellen 2. Kategorisierung der Haltestellen 3. Festlegung von Ausbaustandards und Ausstattungsmerkmalen 4. Priorisierung der Umbaumaßnahmen 5. Erstellung eines Umbauprogramms 1. Bestandsaufnahme Zunächst wurden alle Bushaltestellen in Aachen mit jeweils ca. 50 Merkmalen in einer Datenbank erfasst. Insgesamt gibt es 438 Bushaltestellen mit 972 Haltestellenkanten / richtungsbezogenen Haltestellenpositionen (Stand Februar 2015). Davon sind ca. 90% in der Baulast der Stadt Aachen. Heute sind ca. 23% der Haltestellenkanten mit dem besonderen Formbordstein für Busse ausgestattet. 35% der Haltestellenkanten haben eine Bordsteinhöhe von mindestens 16 cm. Ca. 10% der Haltestellen sind zumindest teilweise mit taktilen Leitelementen (meist einem Einstiegsfeld) ausgestattet, davon 5% vollumfänglich (komplettes taktiles Leitsystem und barrierefreier Zuwegung). 2. Kategorisierung der Haltestellen Insgesamt werden die Bushaltestellen in fünf Kategorien eingeteilt. Sie werden wie folgt definiert: Kategorie 1: Wichtige Verknüpfungspunkte, vor allem an den Bahnhöfen, sowie Haltestellen mit sehr hohem Fahrgastaufkommen (Ein- oder Aussteiger > 1.000 pro Werktag). Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2015 Seite: 4/8 Kategorie 2: Haltestellen mit hoher Nachfrage (zwischen 500 und 1.000 Ein- oder Aussteiger pro Werktag) und/oder mit besonderen Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Menschen im unmittelbaren Einzugsbereich der Haltestelle, Krankenhäuser, behördliche oder kulturelle Einrichtungen. Kategorie 3: Haltestellen mit einem mittleren bis hohen Fahrgastaufkommen (zwischen 50 und 500 Ein- oder Aussteiger pro Werktag). Kategorie 4: Haltestellen mit weniger als 50 Ein- oder Aussteiger pro Werktag, jedoch mehr als 10. Kategorie 5: Diese Kategorie umfasst Haltestellen, die bis auf weiteres nicht ausgebaut werden. Das Fahrgastaufkommen ist sehr niedrig und/oder das Angebot gering. Der Aufwand eines Umbaus würde deshalb nicht im Verhältnis zur Nutzung stehen. Nach diesem Schema fallen 58 Haltestellen in Aachen in die Kategorie 1, 178 in die Kategorie 2, 335 in die Kategorie 3, 253 in die Kategorie 4 und 148 in die Kategorie 5. 3. Ausbaustandards und Ausstattungsmerkmale Folgende Elemente sind bei jedem Haltestellenaus- bzw. neubau mindestens anzuwenden und stellen somit eine Mindestausstattung der Haltestellen dar: - Bordsteinhöhe mindestens 16 cm - kontrastreiche Markierung von Kanten - ebener, rutschfester, gut berollbarer Belag - mindestens ein stufenfreier Zugang - Zugang zur Haltestelle mit einer durchgängigen Durchgangsbreite von mindestens 1,50m - ausreichende Bewegungsfläche (2,5 x 2,5 m) mindestens im Bereich der zweiten Tür - Einstiegsfeld zur Markierung der Position für den Einstieg des ersten Busses - ein Auffangstreifen führt zum Einstiegsfeld - ausreichende Beleuchtung. Der Bedarf einer Querungshilfe im Umfeld der Haltestelle ist bei jeder Planung zu prüfen. Im Falle der Ausstattung mit einem Fahrgastunterstand ist darauf zu achten, dass dessen Umrisse und die Glasflächen kontrastreich gestaltet sind und dass er nicht die Durchgänge und Bewegungsflächen zustellt. Leitelemente müssen den Aachener Standards entsprechen. Für die Kategorien 1 bis 4 wurde, aufbauend auf den Mindeststandard, jeweils der Ausbaustandard festgelegt, siehe Anlage 2. In der Anlage 3 sind die Regelzeichnungen gemäß den Anforderungen der Kommission Barrierefreies Bauen beigefügt. Diesbezüglich besteht noch ein Dissens mit der städtebaulich / gestalterischen Ausführung, wie sie im Gestaltungshandbuch enthalten sind. Dort ist noch ein weitergehender Abstimmungsprozess erforderlich. Ausstattungsmerkmale Kategorie 1: Mindeststandard sowie Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2015 Seite: 5/8 - Informationsanlage mit dynamischer Fahrgastinformation (DFI) - Formbordstein - Leitlinie parallel zur Bordsteinkante - Taktiles Leitsystem im Umfeld - barrierefreie Querungsmöglichkeit der Straße - überdachte Sitzgelegenheit. Ausstattungsmerkmale Kategorie 2: Mindeststandard sowie - Formbordstein - Leitlinie parallel zur Bordsteinkante - Taktiles Leitsystem im Umfeld - barrierefreie Querungsmöglichkeit der Straße - überdachte Sitzgelegenheit. Ausstattungsmerkmale Kategorie 3: Mindeststandard sowie - Formbordstein - Leitlinie parallel zur Bordsteinkante. Ausstattungsmerkmale Kategorie 4: Für diese Kategorie wird der Mindeststandard angesetzt. 4. Priorisierung der Umbaumaßnahmen Eine Priorisierung des Ausbaus ist notwendig, um den hohen zeitlichen sowie finanziellen Aufwand zu entzerren. Auch wird sichergestellt, dass die Investitionen zuerst dort erfolgen, wo der größte Nutzen für die Fahrgäste und die Verkehrsunternehmen erzielt werden kann. Die Priorisierung des Umbaus sollte grundsätzlich wie folgt ablaufen: Kategorie 1: vordringlich Kategorie 2: vordringlich Kategorie 3: mittelfristig Kategorie 4: nachrangig Kategorie 5: zunächst kein Umbau vorgesehen. Parallel dazu werden bei allen Bauvorhaben in der öffentlichen Verkehrsfläche, bei denen Haltestellen betroffen sind, die Kriterien der Barrierefreiheit berücksichtigt und umgesetzt. Ungeachtet dessen ist es das Ziel, sämtliche Haltestellen barrierefrei auszubauen, um den Vorgaben des Gesetzes zu entsprechen. Ausgenommen sind zunächst die Haltestellen der Kategorie 5, wo der Ausbau aus wirtschaftlichen Gründen zunächst zurückgestellt werden muss. Folgende Aspekte müssen zusätzlich bei der Priorisierung beachtet werden: - absehbare oder diskutiere Linienwegänderungen, die die Haltestellenlage tangieren - anstehende Straßenbaumaßnahme, die eine Überplanung der Haltestelle ohnehin vorsieht Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2015 Seite: 6/8 - Bedienung der Haltestelle erfolgt im Wesentlichen mit Taxen. Haltestellen können in eine höhere Kategorie eingestuft werden, wenn dringlicher baulicher Handlungsbedarf besteht. Dies ist z.B. der Fall wenn die Haltestelle nicht parallel angefahren werden kann oder der bauliche Zustand mangelhaft ist. Wichtig ist auch eine höhere Einstufung von Haltestellen, in deren Nähe sich besondere Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Menschen oder Senioren, Krankenhäuser, Behörden etc. befinden. Die Priorisierung ist insofern auch dynamisch, als dass Anregungen und Beschwerden zu einer veränderten Priorisierung der Haltestelle führen können. Grundsätzlich muss bei jedem Haltestellenstandort im Hinblick auf den barrierefreien Ausbau auch betrachtet werden, was am Standort tatsächlich baulich machbar ist. Dabei sind auch Alternativen wie Standortverlegungen oder Aufgabe der Haltestelle zu berücksichtigen. Bei schwieriger Zuwegung oder engen Platzverhältnissen ist es auch möglich, den barrierefreien Ausbau unabhängig von der Kategorie in reduzierter Form auszuführen. Die hier dargestellten Vorgaben gelten für zukünftig durchzuführende Aus- bzw. Neubaumaßnahmen. In den letzten Jahren umgebaute Haltestellen, die den formulierten Vorgaben nicht 100%ig entsprechen, werden aufgrund des damit verbundenen hohen finanziellen sowie personellen Aufwandes nicht systematisch nachgerüstet. Dies betrifft hauptsächlich die Bodenindikatoren. Einzelne Ausnahmen sind möglich. 5. Umbauprogramm Die höchste Dringlichkeit weisen die Haltestellen der Kategorie 1 auf. Von den insgesamt 58 Haltestellenkanten werden einige Planungen nicht in diesem Programm berücksichtigt, da sie im Zusammenhang mit anderen Straßenbaumaßnahmen ohnehin in Kürze angepasst werden. Ergänzend können die dringlichsten Haltestellen aus der Kategorie 2 in den Förderantrag aufgenommen werden. Die Planung und Umsetzung soll mehrstufig erfolgen. Die umzubauenden Haltestellen werden in drei Arbeitspakete aufgeteilt. In Einzelfällen sind umfangreiche Abstimmungen erforderlich, so dass einige Haltestellen allein aus diesem Grund in den Arbeitspaketen 2 und 3 vorgesehen wurden. Für jedes Paket wird beim Fördergeber ein separater Finanzierungsantrag gestellt. Die Prioritätenliste ist in Anlage 4 dargestellt. Finanzierung Für die Jahre 2015 stehen beim PSP-Element 5-120102-900-06600-300-1, Sachkonto 7852000 „Barrierefrei Haltestellen“, Haushaltsmittel von 250.000 € für den Bau barrierefreier Bushaltestellen bereit und für die Jahre 2016-2018 jährlich 500.000 €. 2014 hat die Verwaltung einen Einplanungsantrag für den barrierefreien Ausbau von 41 Haltestellen in einer Gesamthöhe von 786.400 € gestellt. Die Maßnahme wurde in den Maßnahmenkatalog des NVR aufgenommen. Die Förderquote beträgt 90%. Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2015 Seite: 7/8 Weiteres Vorgehen Die Planungen der Haltestellen mit der höchsten Priorität werden weiter vorangetrieben, Ausbauplanungen erstellt, erforderliche Beschlüsse eingeholt und ein entsprechender Finanzierungsantrag beim NVR gestellt. Das weitere Vorgehen wird wesentlich durch die vorhandenen Arbeitskapazitäten in der Abteilung Straßenbau bestimmt. Anlage/n: Anlage 1: Anforderungen an eine barrierefreie Haltestelle Anlage 2: Haltestellenkategorien, Ausbaustandards Anlage 3: Ausbaustandard je Kategorie (Regelquerschnitte) Anlage 4: Prioritätenliste Vorlage FB 61/0162/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2015 Seite: 8/8 Anlage 1, Seite 1 Ausbaustandards barrierefreie Bushaltestelle Stand: 06.11.2014 Merkmal Anfahrbarkeit Anordnung der Haltestelle im Straßenquerschnitt Ziel Ausführung Anmerkung Standard Mindeststandard x x x x x x Durch eine optimale Anfahrt soll der Spalt zwischen Fahrzeugboden und Bordstein minimiert werden. Die Haltestelle ist gemäß des gewählten Haltestellentyps in der Geometrie und Länge zu dimensionieren. Haltestellenkaps oder Fahrbahnrandhaltestellen sollten der Vorzug vor Busbuchten gegeben werden, da sie einen geraden Anfahrt ermöglichen und eine großzügigere Flächenaufteilung im Straßenseitenraum erlauben. Busbuchten sind ggf. betrieblich sonnvoll und sollten bevorzugt hinter Knotenpunkten liegen. Minimierung von Spalt und Stufe zwischen Fahrzeug und Wartefläche (Höhenunterschied und Spaltbreite ≤ 5 cm). Auch für Rollstuhlnutzer bei jeder Witterung befahrbar. Rollstuhlnutzer sollen die Wartefläche ohne erhöhten Kraftaufwand befahren können. Bordsteinhöhe mindestens 16 cm, 18 cm wenn gestreckte Anfahrbarkeit und Betonfahrbahn gegeben sind. Ebener, rutschfester und gut berollbarer Oberflächenbelag. Die Längneigung der Wartefläche darf maximal 3,0 % betragen. Die Querneigung der Wartefläche darf maximal 2,5 % betragen. Verwendung von Formbordstein. In topografisch bewegten Bereichen ist ausnahmsweise eine höhere Längsneigung zulässig. x x Bewegungsflächen Rollstuhlnutzer können entlang der gesamten Haltestellenkante einen Richtungswechsel vornehmen und problemlos auf bzw. von der ausgeklappten Busrampe gelangen. Bei sehr beengten Platzverhältnissen darf die Bewegungsfläche und die nutzbare Breite reduziert werden, wenn kein anderer Haltestellenstandort gewählt werden kann. x (x) Durchgangsbreiten Rollstuhlnutzer können die Haltestelle erreichen bzw. verlassen und die Fahrgastinformation sowie ggf. den Fahrgastunterstand nutzen. Die Mindestbreite für einen Richtungswechsel, 1,50 x 1,50 m wird entlang der Haltestellenkante eingehalten. Im Bereich der zweiten Tür ist eine hindernisfreie Bewegungsfläche von 2,50 x 2,50 m vorzusehen. Die Durchgangsbreite zwischen Bordsteinkante und festen Einbauten muss mindestens 1,50 m betragen. Bei sehr beengten Platzverhältnissen darf die Durchgangsbreite auf 1,10 m reduziert werden, wenn kein anderer Haltestellenstandort gewählt werden kann bzw. auf ein Wetterschutz ansonsten verzichtet werden müsste. x (x) Wartefläche Bordstein Beschaffenheit Neigungen Merkmal Einstieg Position Fahrgastunterstand Allgemein Position und Größe Gestaltung Sitzgelegenheiten Anmerkung Standard Mindeststandard Bei längeren Haltestellen ist eine Aufteilung der Haltestellen erwünscht. Die Festlegung der 2. Halteposition an einer Haltestelle ist aufgrund der unterschiedlichen Buslängen in der Praxis nicht machbar. x x Der Fahrgastunterstand muss für Rollstuhlund Rollatornutzer, gehbehinderte, blinde und sehbehinderte Menschen auffindbar, zugänglich und nutzbar sein und als Wetterschutz gut funktionieren. Fahrgastunterstände sollen in Abhängigkeit vom Fahrgastaufkommen und Funktion vorgesehen werden. x (x) Der Fahrgastunterstand soll allen Fahrgastunterstände müssen stufenlos Fahrgästen einen Schutz vor der Witterung erreicht werden können und sollen bieten. möglichst auf separate Warteflächen aufgestellt werden. Die Durchgangsbreite soll mindestens 1,50 m betragen. Ausreichend Stellfläche für Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen sind vorzusehen. Die Fahrgäste sollen aus Bussen, die sich Fahrgaststände sollten beleuchtet sein, um die Haltestelle nähern, gesehen werden eine Orientierungshilfe zu bieten. Seitenund Rückenwände sollen transparent und und selbst sich nähernde Busse sehen können. Die Fahrgastunterstände müssen kontrastreich gerahmt sein. Scheiben müssen eine Warnmarkierung für auch von blinden und sehbehinderten Menschen gut erkannt werden. Sehbehinderte erhalten. Bei sehr beengten Platzverhältnissen darf die Entfernung zum Bordstein reduziert werden, wenn kein anderer Haltestellenstandort gewählt werden kann bzw. auf ein Wetterschutz ansonsten verzichtet werden müsste. x x x x x (x) Ziel Ein Auffindestreifen sowie ein Einstiegsfeld (/Aufmerksamkeitsfeld) sollen blinde und sehbehinderte Menschen das Auffinden der vorderen Bustür ermöglichen. Barrierefreier Einstieg für Gehbehinderte, Rollstuhl- und Rollatornutzer an der zweiten Tür. Sitzgelegenheiten sollten im Fahrgastunterstand vorhanden sein und einen möglichst hohen Komfort anbieten, besonders für ältere und mobilitätseigeschränkte Menschen und Kinder. Ausführung Das Einstiegsfeld ist so zu platzieren, dass er sich auf der Höhe der Fahrzeugfront eines haltenden Busses befindet, in einem Abstand von 30 cm zur Bordsteinkante. Auf Höhe des Einstiegsfeldes ist ein 30 cm breiter taktiler Streifen (Auffindestreifen) quer zum Verlauf des Gehweges anzuordnen. Sitzgelegenheiten sollten Arm- und Sitzgelegenheiten sollten an allen Rückenlehnen besitzen. Die Sitzfläche Haltestellen mit nennenswerten sollte glatt und nicht zu tief, waagerecht in Einsteigeraufkommen vorhanden sein. ca. 48 cm Höhe angebracht sein. Wünschenswert wäre, unterschiedliche Sitzhöhen vorzusehen. Sitzgelegenheiten sollten mit dem Langstock ertastbar und kontrastreich gestaltet sein. Sitzgelegenheiten soll möglichst als Einzelsitze ausgebildet werden, aus witterbeständigem, pflegeleichtem Material hergestellt sein, bequem sein und zur Nutzung einladen. Sie sollen nicht vor der Fahrgastinfomation platziert werden. Wünschenswert ist die Anlehnmöglichkeit für Stehende. Anlage 1, Seite 2 Merkmal Fahrgastinformation Allgemein Lesbarkeit Akustik Sensorik Bedienbarkeit Dynamische Fahrgastinformation Ziel Ausführung Fahrgastinformation soll nach dem ZweiSinne-Prinzip erfolgen. Informationsvitrinen und Bedieneinrichtungen müssen stufenlos erreichbar und eine Wendefläche von 1,50 x 1,50 m vor den einzelnen Elementen vorhanden sein. Fahrpläne sollen nicht über der Sitzbank angeordnet werden. Anordnung von Bedienelementen in einer Höhe von ca. 0,85 m. Die Informationen sollen von allen gelesen Die Informationen sind so anzuordnen, werden können. dass die mittlere Lesehöhe 1,30 m beträgt und möglichst gleichmäßig und blendfrei beleuchtet sind. Schriften müssen ausreichend groß, gut lesbar und kontrastreich ausgestaltet sein. Ausführung mit Drucktaster. Die Lautstärke Die Informationen sind für blinde, der Ansage soll sich in ausreichendem sehbehinderte sowie schriftunkundige Maße an den Störschallpegel der Menschen zugänglich. Umgebung anpassen (möglichst ≥ 10-20 dB(A)). Information in haptischer Form sind an Ertastbare Schriften, Zeichen und wichtigen Haltestellen vorzusehen. Plandarstellungen sollen im Greifbereich der Hände liegen und in großer und kontrastreicher Schrift und Symbolik darsgestellt sein. Benutzbarkeit von Automaten für Menschen Mulde/Trichter am Geldeinwurf. mit eingeschränktem Greifvermögen. Touchscreen mit alternativen Bedienmöglichkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen. Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips. Optische und akustische Ausgabe der Informationen. Ausreichend großer Kontrast bei der LED-Anzeige, Darstellung des Textes in gelb auf schwarzen Hintergrund. Anmerkung Informationen müssen barrierefrei erreichbar, gut lesbar, eindeutig formuliert, leicht verständlich und bedienbar sein. Der Fahrgastunterstand soll beleuchtet sein oder wenn nicht vorh. in eine spezielle Haltestellensäule / am Haltestellenmast integriert sein. Standard Mindeststandard x x x x x (x) (x) (x) x Anlage 1, Seite 3 Merkmal Leit- und Orientierungssysteme Allgemein Material, Kontrast Anordnung der Bodenindikatoren Sonstiges Erreichbarkeit der Haltestelle Beleuchtung Fahrscheinautomaten Radverkehrsführung Ziel Ausführung Die Haltestelle muss barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Warn- Orientierungs- und Leitelemente müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen zugänglich und nutzbar sein. Die Leit- und Orientierungssysteme müssen Aufmerksamkeitsfelder (Einstiegs-, sich deutlich durch ihren taktilen und Auffangsfelder) in Form von Noppenplatten visuellen Kontrast vom Umfeld absetzen. in anthrazit. Leitstreifen in Form von Rippenplatten in anthrazit, im historischen Bereich Basaltkleinpflaster in anthrazit. Durchgängiges und in sich schlüssiges Leitstreifen führen zur Haltestelle hin und Leitsystem von optisch-taktilen weg. Ein Leitstreifen entlang der Bodenindikatoren. Haltestellenkante ist parallel und in Abstand von 0,90 m zur Kante vorzusehen. Das Auffinden der Haltestelle vom Gehweg aus ist durch einen Auffangstreifen in 0,30 m Breite sicherzustellen. Der Auffangstreifen führt zum Aufmerksamkeitsfeld (Einstiegsfeld) 90 x 90 cm, das die Position der vorderen Tür markiert. Die Haltestelle muss für Rollstuhl- und Rollatornutzer stufenlos erreichbar sein. Die Haltestelle soll aus dem Umfeld gut erkennbar sein und den Fahrgästen auch bei Dunkelheit ein sicheres Betreten ermöglichen. Fahrscheinautomaten müssen für alle erreichbar und bedienbar sein. Konfliktfreie Lösung zwischen Radfahrer und wartende Fahrgäste / Ein- und Aussteiger. Der Zugang zur Haltestelle soll von mindestens einer Seite barrierefrei sein. Die Bordsteine an den angrenzenden Übergängen sind auf 0 cm / 3 cm abzusenken. Der Gehweg soll mindestens 2,50 m breit sein und befestigt. Die Lichte Höhe soll mindestens 2,25 m betragen Die Längsneigung von Rampen darf max. 6 % betragen, in Abständen von mind. 6 m ist ein Zwischenpodest 1,50 x 1,50 m vorzusehen. Der Auffangstreifen darf nicht über Radwege geführt werden. Er ist zu unterbrechen und schließt mit einem Richtungsfeld am Radweg ab. Haltestellen sind nach Möglichkeit in unmittelbarer Nähe von Lichtquellen anzuordnen oder mit einer Lichtquelle auszustatten. Mulde/Trichter am Geldeinwurf. Touchscreen mit alternativen Bedienmöglichkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Radverkehrsführung erfolgt nicht durch die Haltestelle sondern auf der Fahrbahn oder hinter der Wartefläche der Haltestelle. Standard Mindeststandard x x Siehe städtische Standards "Gestaltungshandbuch" x x Der parallel zur Kante führenden Leitstreifen ist bei schwach frequentierten Haltestellen ohne eigenen Wartebereich nicht notwendig. x x Bei beengten Platzverhältnissen darf die Gehwegbreite reduziert werden, wenn kein anderer Haltestellenstandort gewählt werden kann. x x x x Anmerkung Fahrscheinautomaten sind an den wichtigen Verknüpfungshaltestellen vorzusehen. (x) x x Anlage 1, Seite 4 Anlage 2 Barrierefreiheit an Haltestellen: Ausbaustandards für die Haltestellenkategorien 1-4 Kriterium 1 Haltestellenkategorie 2 3 4 Einstiegsfeld in Höhe der forderen Bustür ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● barrierefreier Zugang zur Haltestelle: mind.1,50 m Durchgangsbreite, stufenfrei ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ○ ○ ○ ● ○ ● ○ Bordsteinhöhe ≥ 16 cm kontrastreiche Markierung von Kanten ebener, rutschfester, gut berollbarer Belag ausreichende Beleuchtung ausreichende Bewegungsfläche (2,50 x 2,50 m) Formbordstein Auffangstreifen parallel zur Bordsteinkante Taktiles Leitsystem im Umfeld (Zuwegung) barrierefreie Querungsmöglichkeit der Straße überdachte Sitzgelegenheit dynamische Fahrgastinformationsanlage (auch akustisch) Ein- oder HstFunktion Kategorie Aussteiger 1 2 >1.000 zentrale Verknüpfungshaltestelle untergeordnete Verknüpfungshaltestelle, Haltestelle 500-1.000 mit hohem Fahrgastaufkommen 3 50-499 wichtige Haltestelle 4 10-49 eher wenig genutzte Haltestelle 5 <10 schwach genutzte Haltestelle, zunächst kein Umbau vorgesehen Legende erforderlich optional Mindeststandard ● ○ 90 30 FB 61/70 M= 1:100 Stand 18.03.2015 90 30303030 15 15 DFI 30303030 15 90 60 30 1,50 30 15 90 ab 3,75 Ei nst i egsst el l e 2,70 Gr undst cksgr enze/ Geb ude min. 50 90 60 30 90 Regelzeichnungen 90 15 Ei nst i egsst el l e ab 5,25 Auf f angst r ei f en 90 Fahr gast unt er st and 30 21, 00 m Busbor d 7, 5/ 15/ 30 90 Auf f angst r ei f en Barrierefreies Bauen : Gr undst cksgr enze/ Geb ude DFI 90 min. 2,00 Fahr gast unt er st and 60 30 90 Ei nst i egsst el l e Gr undst cksgr enze/ Geb ude dgn 090115. plneer e M ust l i Takt Plne\ \ t hei ei r ef er i r Bar nes\ gem ei l nm a nahm en und Al ei Kl 71\ 61\ dner ungsor l ei 20 Abt \ Q: Anlage 3, Seite 1 Gesamtstdtischer Bereich Haltestelle 2.11.1 Kategorie 1 beengte Verhltnisse 2,55 15 DFI 90 30 FB 61/70 M= 1:100 Stand 18.03.2015 30303030 15 90 min. 2,00 min. 50 2,70 15 30303030 15 90 60 30 1,50 30 15 90 ab 3,75 Ei nst i egsst el l e 60 30 Gr undst cksgr enze/ Geb ude 15 90 Regelzeichnungen 90 ab 5,25 Ei nst i egsst el l e Auf f angst r ei f en 90 Fahr gast unt er st and 30 21, 00 m Busbor d 7, 5/ 15/ 30 Barrierefreies Bauen : Gr undst cksgr enze/ Geb ude 90 Auf f angst r ei f en Fahr gast unt er st and 60 30 90 Ei nst i egsst el l e Gr undst cksgr enze/ Geb ude dgn 090115. plneer e M ust l i Takt Plne\ \ t hei ei r ef er i r Bar nes\ gem ei l nm a nahm en und Al ei Kl 71\ 61\ dner ungsor l ei 20 Abt \ Q: Anlage 3, Seite 2 Gesamtstdtischer Bereich Haltestelle 2.11.2 Kategorie 2 beengte Verhltnisse 2,55 15 90 30 FB 61/70 M= 1:100 Stand 18.03.2015 30303030 15 90 60 30 ab 3,75 2,70 15 30303030 15 90 60 30 1,50 30 15 90 15 Ei nst i egsst el l e ab 5,25 Gr undst cksgr enze/ Geb ude Regelzeichnungen 90 Barrierefreies Bauen : Ei nst i egsst el l e Auf f angst r ei f en 90 Gr undst cksgr enze/ Geb ude 30 21, 00 m Busbor d 7, 5/ 15/ 30 Auf f angst r ei f en 60 30 90 Ei nst i egsst el l e Gr undst cksgr enze/ Geb ude dgn 090115. plneer e M ust l i Takt Plne\ \ t hei ei r ef er i r Bar nes\ gem ei l nm a nahm en und Al ei Kl 71\ 61\ dner ungsor l ei 20 Abt \ Q: Anlage 3, Seite 3 Historischer Bereich Haltestelle 1.1.7.3 Kategorie 3 beengte Verhltnisse 2,55 15 Gr undst cksgr enze/ Geb ude 21, 00 m Busbor d 7, 5/ 15/ 30 dgn 090115. plneer e M ust l i Takt Plne\ \ t hei ei r ef er i r Bar nes\ gem ei l nm a nahm en und Al ei Kl 71\ 61\ dner ungsor l ei 20 Abt \ Q: 60 30 15 30 30303030 15 90 FB 61/70 M= 1:100 Stand 18.03.2015 90 ab 3,75 2,70 15 30303030 15 90 60 30 1,50 30 15 90 60 30 Ei nst i egsst el l e ab 5,25 Gr undst cksgr enze/ Geb ude Regelzeichnungen 90 Barrierefreies Bauen : Ei nst i egsst el l e Gr undst cksgr enze/ Geb ude 90 Ei nst i egsst el l e Anlage 3, Seite 4 Historischer Bereich Haltestelle 1.1.7.4 Kategorie 4 beengte Verhltnisse 2,55 15 Barrierefreier Umbau an Bushaltestellen Anlage 4 Prioritätenliste Stand: 20.03.2015 Lfd Nr 1 2 3 4 Haltestellenname Fahrtrichtung Straße Linien Liebigstraße Liebigstraße Augustastraße Halifaxstraße Haaren Bushof Normaluhr Bushof Jülicher Str. Jülicher Str. Wilhelmstr. Ahornstr. 1er, 16, 46, 52, 70, SB11 1er, 16, 46, 52, 70, SB11 3B, 13B, 36 12, 22, 23, 75 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Hansemannplatz Karlsgraben Karlsgraben Schanz (Vaalser Straße) Schanz (Vaalser Straße) Eurogress / Spielkasino Haaren Markt Haaren Markt Arbeitsagentur /Bendplatz Haaren Bushof Schanz Bushof Vaals Kaiserplatz / Hbf Aachen Kaninsberg Laurensberg Jülicher Str. Löhergraben Jakobstr. Vaalser Str. Vaalser Str. Monheimsallee Alt-Haarener Str. Alt-Haarener Str. Roermonder Str. 1er, 16, 34, 41, 46, 51, 52, SB11 5er, 12, 22, 23, 24 5er, 4, 24 5, 25, 35, 45, 55, 75 5, 25, 35, 45, 50, 55, 75 3B, 13B, 57 1, 11, 16, 21, 30, 46 1, 11, 16, 21, 30, 46 17, 27, 37, 47, 77, 147 14 Bahnhof Rothe Erde Bushof Trierer Str. 5er, 34, 41, 57, 66, 68, 70, 73, 125, 135, 173 15 16 17 Bahnhof Rothe Erde Elsassstraße Elsassstraße Brand Bushof Brand Trierer Str. Adalbertsteinweg Adalbertsteinweg 5er, 34, 41, 57, 66, 68, 70, 73, 125, 135, 173 2er, 5er, 41, 66, 68, 70, 73 5er, 41, 66, 68, 70, 73 18 Scheibenstraße Bushof Adalbertsteinweg 2er, 5er, 23, 43, 66, 68, 73, 125, 135, 173 DFIFahrten / Einsteiger Aussteiger Bemerkungen Anlage Tag 470 215 150 130 210 400 Nachrüstung Leitelemente 210 300 125 80 ca. 1000 ca. 1000 ca. 750 ca. 350 ca. 270 170 ca. 1000 450 170 300 ca. 700 ca. 900 ca. 250 ca. 500 250 300 ca. 1000 600 Nachrüstung Leitelemente Nachrüstung Leitelemente Nachrüstung Leitelemente 4 cm Bordstein 1 1 1 1 1 1 2 2 2 x 340 1650 1130 Nachrüstung Leitelemente 2 x 305 400 245 1030 >1000 >1000 1320 >1000 >1000 Nachrüstung Leitelemente 2 2 2 475 1690 1660 470 100 125 190 2040 125 230 1870 90 440 x 19 20 21 22 Scheibenstraße Schanz Schanz Schanz Brand Preusweg Lochnerstraße / TH Hauptbahnhof Adalbertsteinweg Jakobstr. Boxgraben Boxgraben 23 Aachen Bushof H.10 Elisenbrunnen Peterstr. 1, 2, 11, 16, 21, 32, 34, 46, 53, 57 x 210 >1000 Peterstr. 5, 12, 15, 22, 23, 25, 35, 45, 55, 65, 75, 125, 135 x 215 x x x x x Aachen Bushof H.11 Elisenbrunnen 25 26 27 28 29 Aachen Bushof H.12 Aachen Bushof H.13 Aachen Bushof H.14 Aachen Bushof H.15 Elisenbrunnen H.1 Hansemannplatz Hansemannplatz Ponttor Elisenbrunnen Bushof Peterstr. Peterstr. Kurhausstr. Kurhausstr. Peterstr. 2er, 5er, 23, 43, 73, 125, 135, 173 1, 11, 16, 21, 34, 46, 57 4, 7er, 24, 33, 44, 73, 147, 173 4, 7, 27, 33, 37, 44, 77 1er, 2er, 5er, 16, 23, 34, 46, 57 30 31 Elisenbrunnen H.2 Elisenbrunnen H.3 Bushof Theater Peterstr. Peterstr. 7er, 14, 24, 32, 33, 44, 53, 75, SB63 7, 14, 27, 33, 34, 37, 57 32 33 34 35 36 Elisenbrunnen H.4 Halifaxstraße Halifaxstraße Halifaxstraße Hansemannplatz Hauptpost Campus Melaten Bushof Melaten Bushof Peterstr. Halifaxstr. Halifaxstr. Ahornstr. Peterstr. 1er, 2er, 5er, 16, 23, 24, 32, 44, 46, 53, SB63 33, 73, 75, 103 33, 73, 103 12, 22, 1er, 16,23 34, 41, 46, 51, 52, 57, SB11 Pontdriesch 3B, 7er, 13B, 24, 33, 44, 47, 73, 147, 173 Templergraben Malteserstr. Pontstr. 4, 7er, 24, 33, 44, 47, 73, 173, 147 7er, 24, 33, 44, 73, 147, 3B, 7er, 13B, 24, 33, 44, 173 73, 147, 173 Aachen Trierer Str. 15, 25, 34, 35, 43, 50, 55, 65, 66, 68, 125, 135, 173 Kornelimünster Stolberg Haaren 5, 15, 35, 45, 55, 65, 66, 68, Trierer Str. 135 Freunder Landstr. 25, 125 Jülicher Str. 1er, 16, 46, 52, 70, SB11 37 38 39 40 41 42 43 44 Driescher Gässchen Driescher Gässchen Ponttor Ponttor Brand Brand Brand Talbot Ponttor Bushof Bushof Laurensberg / Bastei 1 1 1 1 325 240 300 140 200 165 140 160 145 x x x x x 2er, 5er, 23, 43, 66, 68, 73, 125, 135, 173 4, 24 3B, 13B, 103 3A, 13A, 103, Veolia50 24 Arbeitspaket 2 Nachrüstung Leitelemente Nachrüstung Leitelemente 2 2 2 2 >1000 Nachrüstung Leitelemente 2 >1000 >1000 Nachrüstung Leitelemente 2 280 145 420 420 575 >1000 >1000 >1000 >1000 >1000 >1000 >1000 >1000 >1000 >1000 Nachrüstung Leitelemente Nachrüstung Leitelemente Nachrüstung Leitelemente Nachrüstung Leitelemente Nachrüstung Leitelemente 2 2 2 2 2 x x 275 180 >1000 >1000 >1000 >1000 Nachrüstung Leitelemente Nachrüstung Leitelemente 2 2 x 670 130 115 70 365 >1000 230 >1000 >1000 >1000 140 Nachrüstung Leitelemente 200 >1000 2 3 3 3 3 x 400 850 1200 Nachrüstung Leitelemente 3 x x 470 360 400 950 ca. 700 >1000 750 >1000 >1000 x 190 1040 580 Nachrüstung Leitelemente 3 185 45 215 320 400 110 720 340 370 Nachrüstung Leitelemente 3 3 3 x Nachrüstung Leitelemente 3 3 3