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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
143845.pdf
Größe
5,2 MB
Erstellt
24.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:14

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0093/WP17 öffentlich 24.03.2015 FB 45/301, Frau KreuterLüdemann Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGBVIII hier Euriade e.V. Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 24.03.2015 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins Euriade e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGBVIII. Vorlage FB 45/0093/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Durch die Anerkennung des Vereins ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 45/0093/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: Der Verein Euriade e.V. mit Sitz in Aachen beantragte mit Schreiben vom 02.03.2015 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Euriade e.V. wurde 2003 gegründet und hat sich die Förderung von grenzüberschreitenden kulturellen Aktivitäten in der Euregio zur Aufgabe gemacht. Die besondere Berücksichtigung der Belange von Schülern und Jugendlichen ist in der Satzung verankert. Der Verein erfüllt seit seiner Gründung Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des § 11 SGB VIII, er ist insbesondere im Bereich der außerschulischen Jugendbildung und der internationalen Jugendarbeit tätig. Der Verein führt jährlich im Rahmen des Projektes „ Jugend im Dialog“ Jugendliche aus aller Welt, insbesondere aus der Euregio, zusammen. Die Kontakte werden über die Schulen hergestellt und gemeinsam mit den Schulen durchgeführt. Die Inhalte dieser Treffen haben aber außerschulischen Charakter. Die Themen werden jährlich neu festgelegt, Thema der Euriade 2015 ist „Vertrauen in Freiheit“. Bei der jährlichen Auftaktveranstaltung, der „Pädagogischen Konferenz“, kommen die Schulleiter in Aachen zusammen und planen die im laufenden Jahr stattfindenden Jugendtreffen. Höhepunkt des Projektes „ Jugend im Dialog“ ist das Treffen aller involvierten Jugendlichen in Aachen. Es handelt sich um 80-100 Jugendliche und 20-25 Betreuer, die für eine Woche zusammenkommen. Im Anschluss daran fertigen die Jugendlichen Artikel für die Euriade Zeitschrift „EuriArtes“, die im kommenden Jahr bei der „Pädagogischen Konferenz“ vorgestellt und veröffentlicht wird. Die gesamte Organisation und z.T. die Finanzierung des Treffens wird durch den Verein bewältigt. Die Arbeit in den Arbeitsgruppen wird vom Vorsitzenden des Vereins und den Betreuern der Schüler begleitet. Ziel der Maßnahmen ist, dass die jungen Menschen die andere Kultur, Religion, Zivilisation, das andere System und die anderen Strukturen, in denen die anderen Teilnehmer leben, verstehen und respektieren lernen. Vorlage FB 45/0093/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 3/4 Stellungnahme: Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. Im nachfolgenden Kriterienkatalog sind alle Anforderungen aufgelistet. Der Träger erfüllt alle Kriterien. Danach ist die Anerkennung des Vereins Euriade e.V. auszusprechen. Anlage/n:  Antrag  Vereinssatzung  Kriterienkatalog Vorlage FB 45/0093/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 4/4 Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Kriterien • nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, • der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und • der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 Profil des Trägers Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl Der Träger bietet selbst Leistungen nach § 11 SGB VIII an und trägt damit unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe bei. • • Euriade e.V. Rochusstraße 53 52062 Aachen Die Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung und die geleistete praktische Arbeit deutlich. nach der Satzung als auch in der praktischen Arbeit als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt erscheinen. Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die Anerkennung bezieht. Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele liegt vor verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als gemeinnützig erkannt worden ist. Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Im Einzelnen Die fachlichen und personellen Voraussetzungen lassen erwarten, dass er die weiterhin einen nicht unwesentlich einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe leisten wird. Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls folgende Kriterien herangezogen werden: • Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen, Derr Träger bietet jährlich ein Begegnungsprogramm im Bereich der außerschulischen Jugendbildung und der internationalen Jugendarbeit an. • Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, Jährlich nehmen für 80-100 Jugendliche teil. • Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, • Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, 5 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Planung und Durchführung der Veranstaltung verantwortlich sind. • Prof. Dr. Dr. Janssen, Rektor der Martin Buber Universität in Kerkrade • Prof. Andreas Fröhlich, Professor an der Musikhochschule Köln • Martha Kelms, Lehrerin • Veronika Geerling, Sonderschullehrerin • Inna Verjbitskaia, Dipl. Kulturmanagerin Die Zusammenarbeit mit Schulen und dem Landesjugendamt ist gegeben. • Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse Der Träger hat durch die Vorlage entsprechender Unterlagen seine rechtliche, organisatorische und finanzielle Solidität nachgewiesen. Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Der Verein Euriade e.V. ist seit 2003 kontinuierlich im Bereich der Jugendhilfe möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr tätig. Eine sichere Beurteilung ist somit möglich. als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist 2 Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) Euriade e.V. ist als Träger im Sinne des Jugendhilfeauftrags tätig. Der Träger bietet gem. Satzung und der praktischen Arbeit eine Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Der Antrag soll folgende Angaben enthalten: • den vollständigen satzungsmäßigen Namen; Euriade e.V. • die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle); • eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform; Rochusstraße 53 52062 Aachen Tel.: 0241/30960 verein@euriade.net Siehe Anlage: „Satzung“ • Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes; • 3 1. Vorsitzender Prof. Dr. Dr. Janssen, geb. 07.08.1944 Gillissenstraat 4 6369 ER Simpelfeld (NL) Rektor der Martin Buber University Kerkrade • 2. Vorsitzende Martha Kelms, geb. 21.08.1953 Pannesheider Straße 33 52134 Herzogenrath Lehrerin • Schatzmeisterin Veronika Geerling, geb. 26.06.1952 Rochusstraße 53 52062 Aachen Sonderschullehrerin • Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden); nicht relevant • Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung; 9 Mitglieder • Höhe des monatlichen Beitrages; Der Verein erhebt keinen Beitrag. • Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe Der Verein ist seit 2003 im Bereich der Jugendhilfe tätig. Dem Antrag soll beigefügt werden: liegt vor • die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation; • Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO; liegt vor • ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung; liegt vor 4 • ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Euriade – Zeitschrift „EuriArtes“ liegt vor Internetauftritt: www.euriade.net • bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister liegt vor • die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen vorzulegen; nicht relevant • bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift nicht relevant 5