Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
143839.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
17.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:13
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Beitragssatzermittlung
Büchel im Abschnitt von Rethelstraße bzw. Hsnr. 5 bis Hsnr. 29/31 bzw. 22/24
Straßenart: Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom
21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die
anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchstaben a), d), g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Gehweg, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz A)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für"
d)
Gehweg
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
104.060,30 €
3,84 m
6,00 m
0,00 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 30 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %)
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
0,00 €
104.060,30 €
31.218,09 €
72.842,21 €
37.037,83 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
37.037,83 €
14.815,13 €
22.222,70 €
141.098,13 €
Summe städtischer Anteil
46.033,22 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
95.064,91 €
Ermittlung des Beitragssatzes A
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Gehweg :
72.842,21 € :
5.812 m² =
12,53 €/m²
Oberflächenentwässerung :
22.222,70 € :
5.812 m² =
3,82 €/m²
____________
16,35 €/m²
(Beitragssatz)
Bauverwaltung
Seite 2
stadt aachen
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn (Beitragssatz B)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für"
a)
Fahrbahn
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
65.071,80 €
7,76 m
7,50 m
0,26 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
-2.180,24 €
62.891,56 €
25.156,62 €
37.734,94 €
62.891,56 €
Summe städtischer Anteil
25.156,62 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
37.734,94 €
Ermittlung des Beitragssatzes B
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Fahrbahn :
37.734,94 € :
6.041 m² =
6,25 €/m²
____________
6,25 €/m²
(Beitragssatz)