Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
143681.pdf
Größe
561 kB
Erstellt
17.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0029/WP17
öffentlich
17.03.2015
Herr Jörissen
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für
den Neuausbau der Teileinrichtung "Oberflächenentwässerung"
der Erschließungsanlage Scheibenstraße von Oberstraße bis HeinJanssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.04.2015
06.05.2015
20.05.2015
MA
B0
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Vorlage B 03/0029/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.03.2015
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage B 03/0029/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.03.2015
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1896 stammende Mischwasserkanal in der Scheibenstraße von Oberstraße bis
Hein-Janssen-Straße wurde zwischen 2010 und 2011 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten
baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, sodass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Der Bebauungsplan Nr. 684 setzt für die Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße
„verkehrsberuhigte Zone“ fest. Zusätzlich ist der Bereich zwischen den beiden Tiefgaragenzufahrten
des Grundstückes Scheibenstraße 29 und 33 als „verkehrsberuhigter Bereich“ durch Verkehrszeichen
(Richtzeichen) 325.1 und 325.2 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO ausgewiesen. Der Anteil der
Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand ist gemäß § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS durch eine
besondere Satzung festzusetzen, welche dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Da lediglich die Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ abzurechnen ist, muss die besondere
Satzung keine anrechenbare Breite festlegen.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung
„Oberflächenentwässerung“ der Entschließungsanlage „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis HeinJanssen-Straße (Anliegerstraße) ist auf 70 v.H. festzusetzen.
Anlage/n:
-
Entwurf der Satzung mit Übersichtsplan
Vorlage B 03/0029/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.03.2015
Seite: 3/3
Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Teileinrichtung
„Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis
Hein-Janssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich)
vom _____________
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) in Verbindung mit der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt
Aachen vom 21.12.2007, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in
seiner Sitzung am _________ folgende Satzung beschlossen:
§1
1.
Die Erschließungsanlage „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich) ist gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe f) der Satzung über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007
als verkehrsberuhigter Bereich einzustufen.
2.
Der Plan, der den abzurechnenden Bereich des verkehrsberuhigten Bereichs „Scheibenstraße“
von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße schraffiert darstellt, ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Für die als verkehrsberuhigter Bereich dienende öffentliche Verkehrsfläche wird gem. § 4 Abs. 3 Nr. 5
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der
Stadt Aachen vom 21.12.2007 der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den
Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Scheibenstraße“
von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich) auf 70 v. H. festgesetzt.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.