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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
143681.pdf
Größe
561 kB
Erstellt
17.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:13
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0029/WP17 öffentlich 17.03.2015 Herr Jörissen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Teileinrichtung "Oberflächenentwässerung" der Erschließungsanlage Scheibenstraße von Oberstraße bis HeinJanssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 16.04.2015 06.05.2015 20.05.2015 MA B0 Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Vorlage B 03/0029/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.03.2015 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage B 03/0029/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.03.2015 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1896 stammende Mischwasserkanal in der Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße wurde zwischen 2010 und 2011 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, sodass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Der Bebauungsplan Nr. 684 setzt für die Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße „verkehrsberuhigte Zone“ fest. Zusätzlich ist der Bereich zwischen den beiden Tiefgaragenzufahrten des Grundstückes Scheibenstraße 29 und 33 als „verkehrsberuhigter Bereich“ durch Verkehrszeichen (Richtzeichen) 325.1 und 325.2 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO ausgewiesen. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand ist gemäß § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS durch eine besondere Satzung festzusetzen, welche dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Da lediglich die Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ abzurechnen ist, muss die besondere Satzung keine anrechenbare Breite festlegen. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Entschließungsanlage „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis HeinJanssen-Straße (Anliegerstraße) ist auf 70 v.H. festzusetzen. Anlage/n: - Entwurf der Satzung mit Übersichtsplan Vorlage B 03/0029/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.03.2015 Seite: 3/3 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich) vom _____________ Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am _________ folgende Satzung beschlossen: §1 1. Die Erschließungsanlage „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich) ist gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe f) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 als verkehrsberuhigter Bereich einzustufen. 2. Der Plan, der den abzurechnenden Bereich des verkehrsberuhigten Bereichs „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße schraffiert darstellt, ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Für die als verkehrsberuhigter Bereich dienende öffentliche Verkehrsfläche wird gem. § 4 Abs. 3 Nr. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich) auf 70 v. H. festgesetzt. §3 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.