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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
143741.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
23.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:14
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0091/WP17 öffentlich 23.03.2015 FB 45/410, Frau Baurmann Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) an der Hugo-JunkersRealschule Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 24.03.2015 SchA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit der gemäß den Vorgaben des § 46 Absatz 4 SchulG beabsichtigten Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler an der städtischen Hugo-Junkers-Realschule einverstanden. Vorlage FB 45/0091/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.08.2015 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0091/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.08.2015 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangssituation Nach § 46 Absatz 4 SchulG in der Fassung des zum 01. August 2014 in Kraft tretenden 9. Schulrechtsänderungsgesetzes kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulträger die Zahl der in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I oder mit Sekundarstufe I aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen, wenn 1. ein Angebot für Gemeinsames Lernen (§ 20 Absatz 2) eingerichtet wird, 2. rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und 3. im Durchschnitt aller Parallelklassen der jeweiligen Klassenfrequenzrichtwertes nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz nicht unterschritten wird. Die Vorschriften zu den Klassengrößen der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz bleiben unberührt. Gemäß § 6 Absatz 5 der Verordnung zu § 93 Absatz 2 SchulG beträgt in der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule in Klasse 5 der Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt die Bandbreite eingehalten wird. Ab vier Parallelklassen pro Jahrgang kann die Brandbreite um eine Schülerin oder einen Schüler unterschritten werden. Die städtische Hugo-Junkers-Realschule hat für das Schuljahr 2015/2016 die Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler um 2 Schüler/innen je gebildeter Klasse beantragt. Die Schule sieht in der Reduzierung der Klassengröße die notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Fortführung der inklusiven Arbeit. 2. Voraussetzungen für die Einrichtung Die o.g. gesetzlichen Vorgaben für die Begrenzung werden voraussichtlich erfüllt:  an der Schule besteht ein Angebot für gemeinsames Lernen,  die Schule wird im kommenden Schuljahr voraussichtlich mindestens 2 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro gebildeter Klasse aufnehmen,  der Klassenfrequenzrichtwert (derzeit noch 27) wird nicht unterschritten. 3. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb Die Kapazitäten für das gemeinsame Lernen sind abhängig von personellen und sächlichen Voraussetzungen und werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde bestimmt, die Vorlage FB 45/0091/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.08.2015 Seite: 3/4 Aufnahmekapazität für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bleibt insgesamt erhalten. Über die Aufnahmekapazität einer Schule, d.h. die Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang, entscheidet der Schulträger (§ 46 Abs. 1 SchulG). Hier ist keine Änderung vorgesehen. Die Realschule wird bei der vorgesehenen Begrenzung der Klassengröße in drei Klassen 6 Schüler/innen weniger aufnehmen können. Die städtische Hugo-Junkers-Realschule wird in Abhängigkeit der abschließenden Anmeldezahlen einen vierten Zug einrichten. Nach heutigem Stand werden jedoch nur in drei Klassen die Voraussetzungen für die Begrenzung der Klassengröße erfüllt sein. Aus diesem Grund bezieht sich der Antrag nur auf drei Klassenzüge. Fazit: Der Schulbetrieb ist mit der beantragten Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler an der städtischen Hugo-Junkers-Realschule einverstanden. Hierdurch hat die Schule zukünftig eine größere Freiheit bei der Ausgestaltung der Konzepte des Gemeinsamen Lernens und kann intern entscheiden, ob sie bspw. kleinere „Integrationsklassen“ bildet und daneben größere Klassen, bei denen sie bis an die Obergrenze der Bandbreite geht. Anlage/n: Antrag der Schule Vorlage FB 45/0091/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.08.2015 Seite: 4/4 Hugo -Junkers - Realschule Städtische Realschule für Jungen und Mädchen Hugo -Junkers - Realschule  Bischofstraße 21  52068 Aachen Stadt Aachen Abteilung Schulbetrieb Mozartstraße 2-10 Telefon Telefax eMail Internet Telefon Telefax E-Mail Internet Bischofstraße 21 52068 Aachen 0241/50 45 53 0241/9 97 67 17 info@hugo-junkers-realschule.de www.hugo-junkers-realschule.de 0241 / 6 53 45 0241 / 9 97 18 81 Luise-hensel-realschule@mail.aachen.de www.luise-hensel-realschule.de 52064 Aachen Datum 19. März 2015 Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) Sehr geehrte Damen und Herren, die Hugo-Junkers-Realschule beantragt für das Schuljahr 2015/16 die Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes um 2 Schüler/-innen je gebildeter Klasse. Gemäß § 6 Absatz 5 der Verordnung zu § 93 Absatz 2 SchulG beträgt in der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule in Klasse 5 der Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite eingehalten wird. Nach § 46 Absatz 4 SchulG in der Fassung des zum 01. August 2014 in Kraft tretenden 9. Schulrechtsänderungsgesetzes kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulträger die Zahl der in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I oder mit Sekundarstufe I aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen, wenn 1.ein Angebot für Gemeinsames Lernen (§ 20 Absatz 2) eingerichtet wird, 2.rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und 3.im Durchschnitt aller Parallelklassen der jeweiligen Klassenfrequenzrichtwertes nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz nicht unterschritten wird. Die Hugo-Junkers-Realschule hat seit mehreren Jahren ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen gemäß § 20 Absatz 2 SchulG eingerichtet. Des Weiteren wird die Hugo-JunkersRealschule auch im laufenden Anmeldeverfahren für das kommende Schuljahr mindestens 2 Schüler/-innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro gebil- deter Klasse aufnehmen. In der Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes sehen wir die notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Fortführung unserer inklusiven Arbeit. Durch die vorgesehene Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes wird die HugoJunkers-Realschule zukünftig zwar bis zu acht Schüler/-innen weniger aufnehmen kön- nen. Angesichts der aber insgesamt an den städtischen Realschulen zur Verfügung stehenden Plätze ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass alle Aufnahmewünsche zu einer Realschule in Aachen berücksichtigt werden können. Wir bitten um Unterstützung unseres Antrages auf Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger und danken für Ihre Mithilfe. Mit freundlichen Grüßen I.Zimmerman Schulleiterin