Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
143741.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
23.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0091/WP17
öffentlich
23.03.2015
FB 45/410, Frau Baurmann
Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden
Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes
Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) an der Hugo-JunkersRealschule
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
24.03.2015
SchA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit der gemäß den
Vorgaben des § 46 Absatz 4 SchulG beabsichtigten Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5
aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler an der städtischen Hugo-Junkers-Realschule
einverstanden.
Vorlage FB 45/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.08.2015
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.08.2015
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Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Nach § 46 Absatz 4 SchulG in der Fassung des zum 01. August 2014 in Kraft tretenden 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit dem
Schulträger die Zahl der in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I oder mit Sekundarstufe I
aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen, wenn
1. ein Angebot für Gemeinsames Lernen (§ 20 Absatz 2) eingerichtet wird,
2. rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und
3. im Durchschnitt aller Parallelklassen der jeweiligen Klassenfrequenzrichtwertes nach der
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz nicht unterschritten wird.
Die Vorschriften zu den Klassengrößen der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz
bleiben unberührt.
Gemäß § 6 Absatz 5 der Verordnung zu § 93 Absatz 2 SchulG beträgt in der Realschule und in der
Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule in Klasse 5 der Klassenfrequenzrichtwert 27
und es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite
unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und
Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im
Durchschnitt die Bandbreite eingehalten wird.
Ab vier Parallelklassen pro Jahrgang kann die Brandbreite um eine Schülerin oder einen Schüler
unterschritten werden.
Die städtische Hugo-Junkers-Realschule hat für das Schuljahr 2015/2016 die Begrenzung der Zahl
der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler um 2 Schüler/innen je gebildeter
Klasse beantragt.
Die Schule sieht in der Reduzierung der Klassengröße die notwendige Voraussetzung für die
erfolgreiche Fortführung der inklusiven Arbeit.
2. Voraussetzungen für die Einrichtung
Die o.g. gesetzlichen Vorgaben für die Begrenzung werden voraussichtlich erfüllt:
an der Schule besteht ein Angebot für gemeinsames Lernen,
die Schule wird im kommenden Schuljahr voraussichtlich mindestens 2 Schüler/innen mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro gebildeter Klasse aufnehmen,
der Klassenfrequenzrichtwert (derzeit noch 27) wird nicht unterschritten.
3. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb
Die Kapazitäten für das gemeinsame Lernen sind abhängig von personellen und sächlichen
Voraussetzungen und werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde bestimmt, die
Vorlage FB 45/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.08.2015
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Aufnahmekapazität für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bleibt
insgesamt erhalten.
Über die Aufnahmekapazität einer Schule, d.h. die Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang, entscheidet
der Schulträger (§ 46 Abs. 1 SchulG). Hier ist keine Änderung vorgesehen.
Die Realschule wird bei der vorgesehenen Begrenzung der Klassengröße in drei Klassen 6
Schüler/innen weniger aufnehmen können. Die städtische Hugo-Junkers-Realschule wird in
Abhängigkeit der abschließenden Anmeldezahlen einen vierten Zug einrichten. Nach heutigem Stand
werden jedoch nur in drei Klassen die Voraussetzungen für die Begrenzung der Klassengröße erfüllt
sein. Aus diesem Grund bezieht sich der Antrag nur auf drei Klassenzüge.
Fazit:
Der Schulbetrieb ist mit der beantragten Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden
Schülerinnen und Schüler an der städtischen Hugo-Junkers-Realschule einverstanden.
Hierdurch hat die Schule zukünftig eine größere Freiheit bei der Ausgestaltung der Konzepte des
Gemeinsamen Lernens und kann intern entscheiden, ob sie bspw. kleinere „Integrationsklassen“
bildet und daneben größere Klassen, bei denen sie bis an die Obergrenze der Bandbreite geht.
Anlage/n:
Antrag der Schule
Vorlage FB 45/0091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.08.2015
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Hugo -Junkers - Realschule
Städtische Realschule für Jungen und Mädchen
Hugo -Junkers - Realschule Bischofstraße 21 52068 Aachen
Stadt Aachen
Abteilung Schulbetrieb
Mozartstraße 2-10
Telefon
Telefax
eMail
Internet
Telefon
Telefax
E-Mail
Internet
Bischofstraße 21
52068 Aachen
0241/50 45 53
0241/9 97 67 17
info@hugo-junkers-realschule.de
www.hugo-junkers-realschule.de
0241 / 6 53 45
0241 / 9 97 18 81
Luise-hensel-realschule@mail.aachen.de
www.luise-hensel-realschule.de
52064 Aachen
Datum
19. März 2015
Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hugo-Junkers-Realschule beantragt für das Schuljahr 2015/16 die Reduzierung des
Klassenfrequenzhöchstwertes um 2 Schüler/-innen je gebildeter Klasse.
Gemäß § 6 Absatz 5 der Verordnung zu § 93 Absatz 2 SchulG beträgt in der Realschule und
in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule in Klasse 5 der Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite
eingehalten wird.
Nach § 46 Absatz 4 SchulG in der Fassung des zum 01. August 2014 in Kraft tretenden 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen
mit dem Schulträger die Zahl der in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I oder mit
Sekundarstufe I aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen, wenn
1.ein Angebot für Gemeinsames Lernen (§ 20 Absatz 2) eingerichtet wird,
2.rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und
3.im Durchschnitt aller Parallelklassen der jeweiligen Klassenfrequenzrichtwertes nach
der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz nicht unterschritten wird.
Die Hugo-Junkers-Realschule hat seit mehreren Jahren ein Angebot zum Gemeinsamen
Lernen gemäß § 20 Absatz 2 SchulG eingerichtet. Des Weiteren wird die Hugo-JunkersRealschule auch im laufenden Anmeldeverfahren für das kommende Schuljahr mindestens 2
Schüler/-innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro gebil-
deter Klasse aufnehmen.
In der Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes sehen wir die notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Fortführung unserer inklusiven Arbeit.
Durch die vorgesehene Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes wird die HugoJunkers-Realschule zukünftig zwar bis zu acht Schüler/-innen weniger aufnehmen kön-
nen. Angesichts der aber insgesamt an den städtischen Realschulen zur Verfügung stehenden Plätze ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass alle Aufnahmewünsche zu einer Realschule in Aachen berücksichtigt werden können.
Wir bitten um Unterstützung unseres Antrages auf Herstellung des Einvernehmens mit dem
Schulträger und danken für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
I.Zimmerman
Schulleiterin