Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
143140.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
26.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0025/WP17
öffentlich
26.02.2015
E 26/00
Projekt " Talstraße / Depot"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
24.03.2015
BAGbM
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss erteilt seine Zustimmung zu den Mehrausgaben gemäß § 15 der
Betriebssatzung in Verbindung mit § 16 der EigVO Nordrhein-Westfalen.
Vorlage E 26/0025/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2015
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage:
Das Vorhaben wurde am 16.06.2011 im Planungsausschuss und am 23.05.2012 im Hauptausschuss
diskutiert auf Basis einer Kostenschätzung (Leistungsphase 2 HOAI „Vorplanung“), die mit
9,4 Mio. EUR abschloss.
Mit PBS (Aachen) wurde ein renommiertes, auf die Sanierung von Altbauten spezialisiertes
Architekturbüro für die Planung und Bauüberwachung beauftragt.
Zusätzlich wurde zur Kosten-, Termin- und Qualitätssteuerung das Projektsteuerungsbüro WBC
(Aachen) eingeschaltet.
Bei E26 verbleiben die nicht-delegierbaren Bauherrnkernleistungen.
Zur weiteren Kostensicherheit wurden bereits im Vorfeld durch das Ing.-Büro Kempen Krause
(Aachen) Bausubstanz-Voruntersuchungen insb. zur Betonsanierung vorgenommen.
2. Förderrahmen / Umsetzung in zwei Bauabschnitten:
Während der Vorlagenerstellung musste aus den Rahmenbedingungen des Fördermanagements
heraus das Bauvorhaben extrem kurzfristig bauablauffremd in zwei Bauabschnitte geteilt werden
(Anforderung B03 bzw. Fördergeber).
Die Konsequenz daraus - das kosten- und honorarsteigernde (z.B. Zwang, die Honorarverträge zu
splitten) Durchschlagen dieser „künstlichen“ Trennung durch Zusatzaufwände im operativen
Bauablauf - konnte erst zu einem weit späteren Zeitpunkt beplant, berechnet und berücksichtigt
werden.
Von den 9,4 Mio. EUR entfielen 3,07 Mio. EUR auf den ersten (BA I) und 6,33 Mio. EUR auf den
zweiten Bauabschnitt (BA II).
3. Sachstand und Kostenentwicklung (siehe Anlage 1):
Zum BA I sind mittlerweile alle Planungs- und Bauleistungen abgeschlossen und im
Schlussrechnungs-Verfahren.
Im BA II sind bisher 55 % der Planungs- und Bauleistungen submittiert und beauftragt, dazu gehören
auch die besonders kostenrelevanten Rohbauarbeiten.
Trotz der ergriffenen „Vorsichtsmaßnahmen“ von punktuellen Voruntersuchungen der Bausubstanz
und insb. der Betonkonstruktion vor Baubeginn hat sich im Verlauf der Bauabwicklung an
unterschiedlichen konstruktiven Bauteilen herausgestellt, dass die Bausubstanz in einem wesentlich
schlechteren Zustand ist, als bei aller Berücksichtigung des Alters anzunehmen war.
Die Schadenssituation zeigte sich - wie so oft bei Altbauten - erst nach den erforderlichen direkten
Eingriffen in die Bausubstanz.
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Ausdruck vom: 19.03.2015
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Vier wesentliche Herausforderungen haben die am Bau Beteiligten zu bewältigen, welche insgesamt
mit weiteren kleinteiligen Einzelmaßnahmen Kosten i. H. v. etwa 870 TEUR (einschl. Restrisiken)
erzeugen:
1. Hallenstützen: gerade die konstruktiv stabilisierenden Bauteilzonen sowohl der Stützenköpfe als
auch der -füße sind in der Kernsubstanz von so schlechter Betonqualität, dass das Konzept
punktueller Betonsanierungen nicht ausreichte, um die Konstruktion für die nächsten Jahrzehnte
statisch abzusichern.
Nach Bekanntwerden der Situation mussten sofort Notabstützungen angeordnet werden.
2. Gründung/ Fundamente: zusätzlich wurde bei den dann erfolgten statischen Untersuchungen
festgestellt, dass selbst die Fundamente, auf die die Stützen stehen in keiner Weise den
Anforderungen entsprechen und konstruktiv verstärkt / vertieft / erneuert werden müssen.
Diese sind so erheblich unterdimensioniert, dass die erforderliche Tragfähigkeit für die zukünftige
Nutzung nicht gegeben war.
3. Bodenplatte: diese besteht ausschließlich aus 4 cm (!) starkem Dünnbeton, variiert aber an vielen
Stellen erheblich. Die Dicke reicht beim Einziehen neue tragender Wände statisch keinesfalls aus,
um das Nutzungskonzept baulich-konstruktiv umzusetzen und muss statisch punktuell verstärkt
bzw. abgebrochen und neu eingebracht werden.
4. Betondecken: vorab war über die Voruntersuchungen bekannt, dass diese in der Substanz
„punktuell“ saniert werden mussten. Es stellte sich dann jedoch heraus, dass das Schadensbild der
Deckenkonstruktion flächig vorhanden ist, so dass das komplette Sanierungskonzept angepasst
und aus wirtschaftlichen Gründen umgestellt werden musste.
Der Mehraufwand für die zusätzlich erforderlichen
-
Betoninstandsetzungsarbeiten an Stützen und Decken beläuft sich
auf
- und Gründungsarbeiten an Fundamenten und Bodenplatte
~ 510 TEUR
~ 154 TEUR
- einschl. der zugehörigen diversen Vor- und Nachleistungen:
~ 99 TEUR
- dadurch ausgelöste zusätzliche Planungshonorare:
~ 60 TEUR
- Restrisiken:
~ 47 TEUR
Gesamtaufwand:
~ 870 TEUR
Um es deutlich zu sagen: mit diesem „Worst Case“-Szenario stand die Umsetzung der gesamten
Maßnahme „auf der Kippe“.
Sämtliche am Bau beteiligten Planer und baudurchführende Firmen konnten dann in mehreren
intensiven „Alarmrunden“ die Mehrkosten durch statische Analysen, umfangreiche Umplanungen und
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Umstellung des Sanierungskonzeptes auf das zwingend erforderliche Maß „einfangen“ bzw.
zurückführen.
Das dies in so ungewöhnlich kurzer Reaktionszeit möglich war, ist der Professionalität der Planer und
Fachfirmen zu verdanken.
4. Terminentwicklung:
Die arbeits- und kostenintensiven Betoninstandsetzungs- und Gründungsarbeiten haben massive
Auswirkungen auf die bisherige Terminplanung. Die Ausbaugewerke können erst dann starten, wenn
die Rohbauarbeiten beendet sind.
Die Planer gingen ursprünglich von einer Verzögerung von bis zu 9 Monaten aus.
Bedarfsträger und Bauherr haben die Planer aufgefordert, Beschleunigungsmaßnahmen zu planen
und zu ergreifen, um die Verzögerung auf das geringstmögliche Maß einzugrenzen bzw. den
Terminplan zu optimieren.
Durch diese Optimierungsmaßnahmen kann die Verzögerung auf 6 Monate begrenzt werden.
Nach jetzigem Sachstand verschiebt sich der Nutzungsbeginn 2. BA von Frühjahr auf Herbst 2016.
Danach ist eine Nutzungsübergabe für Anfang Okt. 2016 nach jetzigem Erkenntnisstand möglich.
Die Förderkulisse ist davon nicht berührt (Datum Endabrechnung 12/2016).
5. Ursachen, Auswirkungen und Handlungsnotwendigkeiten aus baufachlicher Sicht:
Drei Bereiche, die im Nachgang für zukünftige Bauvorhaben ähnlicher Art systematisch zu beleuchten
sind, haben zur vorliegenden Entwicklung beim Depot maßgeblich beigetragen:
1. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung war die Berücksichtigung der sicher eintretenden
Indexsteigerungen über die Bauzeit (~2% p.a.) in Aachen noch nicht üblich. Seit 2014 wird der
Index sach- und fachgerecht bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauvorhaben eingestellt.
Folge > nachträgliche Berücksichtigung der Indexsteigerung i.H.v.:
570 TEUR
2. Die kurzfristige Aufforderung an E26 das Gesamtbauvorhabens bauablauffremd in zwei
Bauabschnitte zu trennen, um den förderrechtlichen Notwendigkeiten zu entsprechen, führte dazu,
dass die bauablauftechnischen und vertraglichen Notwendigkeiten – und letztlich die finanziellen
Auswirkungen - nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
Eine weitere Verzögerung der Entscheidung galt als nicht angemessen.
Folge > getrennte Verträge/Honorare, zusätzl. baulicher Schnittstellenaufwand:
500 TEUR
3. Altbausubstanz: Die Kostenunsicherheiten beim Bauen im Bestand sind wesentlich höher als beim
Neubau. Um die Risiken einzugrenzen, müssten im Vorfeld einer Baumaßnahme erhebliche Mittel
in Voruntersuchungen und Bestandserhebungen fließen; dennoch bliebe ein unbestimmbares
Restrisiko.
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Ausdruck vom: 19.03.2015
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E26 hatte im Depot das Ing.-Büro Kempen Krause mit Voruntersuchungen zur Bausubstanz
beauftragt. Diese wurden an den standardmäßig neuralgischen Punkten stichprobenartig
durchgeführt. Deren Ergebnisse waren Grundlage des Sanierungskonzeptes.
Dennoch kam das ganze vollflächige Ausmaß der „schlechten“ Bausubstanz erst während der
Baudurchführung durch die zahlreichen erforderlichen Eingriffe zum Vorschein. Da es sich hier
sogar um überwiegende konstruktive Mängel handelt, sind schwerwiegende und kostenträchtige
Eingriffe erforderlich.
Folge > Betonsanierung (einschl. zahlreicher weiterer Punkte u. Restrisiken):
870 TEUR
Die Analyse, Bewertung und Einpreisung der Risikokosten eines jeden Projektes in die
Kostendarstellungen als sog. „Risikowerte“ sind bis heute – entgegen eines professionellen
Baumanagements - nicht gängige Praxis (aber zukünftig dringend geboten).
Sämtliche Zahlen wurden von Planung und Projektsteuerung in umfangreichen Übersichten und
Zusammenstellungen z.T. in kleinteiligen Einzelpositionen belegt und sind Ausfluss des
Kostencontrollings im Projekt.
Weitere Kosten würden allerdings erzeugt, falls die Entscheidung der Übernahme des Betreibens entgegen der ursprünglichen Annahme des Fremdbetriebs - auf einen städtischen Bereich fiele, da
bisher kostensparend eine dann notwendige Meß-, Steuer- und Regelungstechnik nicht geplant und
eingebaut wurde (~70 TEUR).
6. Sicherstellung der finanziellen Deckung innerhalb d. Ausführung des Wirtschaftsplanes E 26
Die Berücksichtigung der Indexsteigerung (570 TEUR) wurde in Abstimmung mit der Finanzsteuerung
bereits im Jahr 2014 etatisiert, siehe Erläuterungen zu Punkt 5 Nr. 1.
Die Mehrausgaben aufgrund der Trennung in zwei Bauabschnitte (~ 500 TEUR) konnten erst zum
Zeitpunkt eines stark vorangeschrittenen 1. BA’s verifiziert dargestellt werden.
Diese, wie auch die der notwendigen Betonsanierung (870 TEUR) werden im Wesentlichen aus den
Mitteln des sog. Nicht-schulischen-Reparaturprogramms 2015 finanziert. Dies ist sachgerecht und
stellt eine echte Deckung dar, da für das Gebäude 1,09 Mio. EUR im Rahmen des Programms
vorgesehen und seinerzeit in der Eröffnungsbilanz auch wertmindernd berücksichtigt wurden. Die
darüber hinausgehenden benötigten Mittel i. H. v. von 280 TEUR werden aus Einsparungen bei
anderen laufenden bzw. aktuell abgeschlossenen Baumaßnahmen finanziert.
Da die Gesamtsumme mit 1,37 Mio. EUR 10 % des ursprünglichen Ansatzes für das Projekt
übersteigt, wird dies gem. § 15 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 16 der EigVO am 24.03.2015
dem Betriebsausschuss zur Zustimmung vorgelegt
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7. Erhöhung der Kostenstabilität im kommunalen Hochbau
Die Betriebsleitung E26 wird aufgrund der Erfahrungen insbesondere beim Bauen im Bestand bis
Ende Mai 2015 ein Konzept zur Erhöhung der Kostenstabilität im kommunalen Hochbau vorlegen,
welches den aktuellen Fortentwicklungsstand des öffentlichen Hochbaus widergibt (wie z.B.
Rechnungshöfe, Reformkommission Hochbau, Berlin, Deutsche Verband der Projektmanager, DVP).
Anlage/n:
Anlage 1 – Kostenentwicklung Depot, Talstraße
Vorlage E 26/0025/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2015
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Anlage 1: Kostenentwicklung
Ausgangslage:
1 Gesamtbauvorhaben
9,4 Mio. EUR
Bauvorhaben
9,4 Mio.
Index nicht berücksichtigt
2012
B
Notwendigkeit aus
Förderrahmen:
Trennung in 2 BA's
9,4 Mio. EUR
Anlage zur VV-Vorlage, 10.03.2015
C
Zusatzauftrag
Außenanlagen
D
Einbringung
Bauindex-Steigerung
9,4 Mio EUR
(+ 0,52 Mio. EUR)
9,97 Mio. EUR
(+0,715 Mio. EUR)
E
Mehrkosten
F
Haushalt/ Finanzen
insb. Betonsanierung
bereits finanziert: 9,97
1. Bauabschnitt
1. Bauabschnitt
1. Bauabschnitt
1. Bauabschnitt
1. Bauabschnitt
3,066 Mio.
3,066 Mio.
3,066 Mio.
3,066 Mio.
3,066 Mio.
0,25 Mio.
0,25 Mio.
Deckung E26: 1,37
?
?
?
Mehraufwand Trennung
Mehraufwand Trennung
Mehraufwand Trennung
11,34 Mio. EUR
(+0,715 Mio. EUR)
11,34 Mio. EUR
(+0,715 Mio. EUR)
?
?
?
0,25 Mio.
0,25 Mio.
2. Bauabschnitt
2. Bauabschnitt
2. Bauabschnitt
2. Bauabschnitt
2. Bauabschnitt
6,334 Mio.
6,334 Mio.
6,334 Mio.
6,334 Mio.
6,334 Mio.
Index nicht berücksichtigt
Index nicht berücksichtigt
0,57 Mio. Index
2012
Eigenes Budget
A
Depot, Talstrasse (Umbau zum Kultur- und Stadtteilzentrum)
2013
Zusatzauftrag:
0,52 Mio.
0,57 Mio.
0,57 Mio.
Mehrkosten
Mehrkosten Betonsan.
0,823 Mio.
0,823 Mio.
Restrisiken: ~ 47 TEUR
Restrisiken: ~ 47 TEUR
2014
heute
0,715 Mio.
0,715 Mio.
Aussenanlagen
0,52 Mio.
0,195 Mio.
Altlastenfunde:
Aussenanlagen
Aussenanlagen
(fin. aus 5. Förderstufe)
Sanierung Außenanl.
(fin. aus 1. Förderstufe)