Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
142568.pdf
Größe
806 kB
Erstellt
09.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0068/WP17
öffentlich
09.02.2015
45/200
Neubau KiTa Kalverbenden - Antrag der Arbeiterwohlfahrt auf
Übernahme des Trägeranteils
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.03.2015
11.03.2015
KJA
Rat
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
2. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die KiTa Kalverbenden
und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen von 9% des
Einrichtungsbudgets der Einrichtung (ca. 72.944,- €/Jahr).
3. beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von 5
Jahren mit dem Träger abzuschließen.
Der Rat der Stadt Aachen
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
2. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die KiTa Kalverbenden
und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen von 9% des
Einrichtungsbudgets der Einrichtung (ca. 72.944,- €/Jahr).
3. beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von 5
Jahren mit dem Träger abzuschließen.
Vorlage FB 45/0068/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Mittel in ausreichender Höhe stehen für das Haushaltsjahr 2015 und 2016 auf PSP 4-060101901-9; 53180000 „Zuschüsse zu den Betriebskosten der KiTas“ zur Verfügung.
Ab dem Jahre 2017 ff sind die jährlichen Mittel in Höhe von 72.944,- € jährlich -je nach U 3
Ausbauquote und damit benötigten Mittel - zusätzlich bereit zu stellen.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2016 ff.
0
0
32.209.200 €
32.209.200 €
105.156.000 €
Abschreibungen
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
Sachaufwand
Folge-
Folge-
bener Ansatz
kosten
kosten
2016 ff.
(alt)
(neu)
2015
0
Personal-/
Fortgeschrie-
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
105.156.000 €
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung vorhanden
Verschlechterung
vorhanden
Vorlage FB 45/0068/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Als eine Maßnahme des U3 Ausbauprogramms 2011 wurde der Neubau der 5-gruppigen
Kindertagesstätte Kalverbenden beschlossen. Die Einrichtung wird nach Fertigstellung
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, über drei Jahren sowie Kinder mit besonderem
Förderbedarf anbieten. Inbetriebnahme der KiTa ist voraussichtlich im Sommer 2015.
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. (AWO) hat sich auf die Betriebsträgerschaft für
die Einrichtung beworben. Der Bewerbung wurde von Seiten des Kinder- und Jugendausschusses im
nicht-öffentlichen Teil der Sitzung vom 11.09.2012 zugestimmt (Vorlage FB 51/0207/WP16).
2. Antrag der Arbeiterwohlfahrt
Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag vom 20.11.2015 beantragt die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Aachen-Stadt e.V. die Übernahme des Trägeranteils für die neue Kindertagesstätte Kalverbenden.
Begründet wird der Antrag damit, dass die AWO als sozialer Wohlfahrtsverband, den Trägeranteil für
die neue KiTa nicht aus Eigenmitteln finanzieren kann.
3. Bewertung durch die Verwaltung
Die Inbetriebnahme der KiTa Kalverbenden spätestens zum KiTa-Jahr 2015/2016 ist mit Blick auf die
Versorgungsquote und die Erfüllung des Rechtsanspruchs im U3 Bereich ein wichtiger Schritt.
Der Antrag der AWO kann unter Beachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation des Trägers
nachvollzogen werden.
Hinzu kommt, dass es sich um eine Maßnahme des U3 Ausbaus handelt. Es werden über 20 U3
Plätze geschaffen.
Eine Übernahme des Trägeranteils ist im KiTa-Jahr 2015/2016 in Bezug auf die Kindpauschalen mit
ca. 72.944 € zu beziffern. Hierbei würde es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen
handeln.
Haushaltsmittel in entsprechender Höhe stehen im Haushaltsjahr 2015 und 2016 auf PSP 4-060101901-9; 53180000 Zusch. z.d. Betriebskosten d. KiTas zur Verfügung, da statt der geplanten 150
weiteren U3 Plätze im KiTa-Jahr 2015/2016 lediglich 102 neue U3 Plätze geschaffen werden können.
Im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen und Fortschreibungen der
Kindertagesstättenentwicklungsplanung hinsichtlich des Ausbaus im U 3 Bereich, werden
Nachsteuerungen im Haushalt erforderlich werden, da zur Zielerreichung der 50%Versorgungsquote
die Schaffung der 48 Plätze schnellstmöglich nachgeholt werden müssen und dann die jetzt nicht
benötigten Mittel zur laufenden Betriebskostenfinanzierung erforderlich sind.
Vorlage FB 45/0068/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/4
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch in Klärung, ob der AWO die Räumlichkeiten über einen
Nutzungsvertrag (keine Mietzahlung, dafür Unterhaltung an Dach und Fach) oder einen Mietvertrag
(Miethöhe noch nicht bekannt) zur Verfügung gestellt werden. Ggfls. kommen hier je nach Ergebnis
der Verhandlungen noch weitere z.Zt. noch nicht zu quantifizierenden Kosten auf den städtischen
Haushalt bzw. dem Wirtschaftsplan des E 26 zu.
Grundsätzlich sollte in jedem Fall an der AWO als Träger der Einrichtung festgehalten werden.
Sofern die AWO aus wirtschaftlichen Gründen die Kindertagesstätte nicht übernehmen und betreiben
könnte, wäre die Stadt Aachen zur Sicherstellung der Rechtsansprüche kurzfristig gezwungen, die
KiTa in eigener Trägerschaft zu übernehmen. Alternativ könnte ein freier Träger der Jugendhilfe
hierfür gewonnen werden. Dies wird nach Einschätzung der Verwaltung u.a. wegen der Kurzfristigkeit
als sehr unwahrscheinlich bewertet.
4. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die AWO weiterhin als Träger für die KiTa Kalverbenden
beizubehalten und empfiehlt
1. die Übernahme des Trägeranteils für die KiTa Kalverbenden und damit die Gewährung eines
freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen von 9 % des Einrichtungsbudgets der Einrichtung
(ca. 72.944,- €/Jahr).
2. die Verwaltung zu beauftragen, einen entsprechenden Sondervertrag mit einer Laufzeit von 5
Jahren mit dem Träger abzuschließen.
Die Mitzeichnung durch Dezernat II erfolgt unter der Prämisse, dass eine entsprechende
Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Übernahme von Trägeranteilen herbeigeführt wird und nicht
präjustiziert wird, dass in der Vorlage eine dauerhafte Vorentscheidung getroffen wird.
Anlage/n:
Anlage 1 – Antrag der Arbeiterwohlfahrt
Vorlage FB 45/0068/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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