Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
143108.pdf
Größe
558 kB
Erstellt
03.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0077/WP17
öffentlich
03.03.2015
45/500
Ausweitung der Schulsozialarbeit
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
SchA
24.03.2015
Entscheidung
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und beauftragt sie, die Schulsozialarbeiter/-innen zukünftig im Umfang des aktuell
befristet bis 2016 zur Verfügung stehenden Kontingents von 27,5 Stellen im Rahmen der
laufenden Verwaltung bedarfsgerecht einzusetzen.
Darüber hinaus beauftragt der Kinder- und Jugendausschuss die Verwaltung zu prüfen, ob
und inwieweit eine Fortführung der Schulsozialarbeit im vorgenannten Umfang über den
31.07.2016 hinaus sichergestellt werden kann.
2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt sie, die Schulsozialarbeiter/-innen zukünftig im Umfang des aktuell befristet bis
2016 zur Verfügung stehenden Kontingents von 27,5 Stellen im Rahmen der laufenden
Verwaltung bedarfsgerecht einzusetzen.
Darüber hinaus beauftragt der Schulausschuss die Verwaltung zu prüfen, ob und inwieweit
eine Fortführung der Schulsozialarbeit im vorgenannten Umfang über den 31.07.2016 hinaus
sichergestellt werden kann.
Vorlage FB 45/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
Seite: 1/8
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf (alt)
20xx ff.
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Es ergeben sich für den Haushalt 2015 ff keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 45/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
Seite: 2/8
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 08.12.2014 fordert die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt „die Ausweitung der
Schulsozialarbeit auf weitere Schulen in Aachen“. Die Verwaltung wird in diesem Antrag aufgefordert,
„vorhandene Schulsozialarbeit zu sichern (…) und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in den
Haushaltsentwurf für 2016 und die folgenden Jahre einzustellen“. „Zudem wird die Verwaltung
aufgefordert, den darüber hinausgehenden Bedarf an Schulsozialarbeit zu ermitteln“ und die Kosten
hierfür darzulegen. Ferner soll dargelegt werden, „inwieweit sich Synergieeffekte mit den Hilfen zur
Erziehung in finanzieller und personeller Hinsicht ergeben könnten.
Mit Antrag vom 20.01.2015 beantragt die Fraktion Die Linke neben der Vorlage eines
Sachstandsberichts die Bearbeitung folgender Fragen:
Wie weit sind alle Schulformen mit Schulsozialarbeit versorgt?
Inwieweit liegt eine Bedarfsermittlung an Schulsozialarbeit vor?
Welcher Bedarf ist demzufolge mittelfristig und langfristig erforderlich?
Welche Verbesserungen für Kinder und Jugendliche wurden durch Schulsozialarbeit erreicht?
Inwieweit sind dabei Kinder bzw. Jugendliche auch an weiterführenden Schulen und
Berufskollegs erfasst?
Wie ist zu erreichen, dass alle Kinder an weiterführenden Schulen im Rahmen der
Multiprofessionalität Schulsozialarbeit erfahren?
Wie ist der Lebensort Schule in den entsprechenden Sozialräumen verankert bzw.
eingebunden?
Welche Finanzmittel sind mittelfristig und langfristig notwendig, um die Schulsozialarbeit
auszubauen?
Können dazu Stiftungsmittel in Anspruch genommen werden?
Da sich die Anträge teilweise inhaltlich überschneiden, werden beide Antragsstellungen von der
Verwaltung gesamt beantwortet.
2. Ausgangslage / Entwicklung der Schulsozialarbeit in Aachen
Bereits vor 25 Jahren (1990) beschloss der Rat der Stadt Aachen die Einrichtung von 5 Planstellen für
Schulsozialarbeit. In den Folgejahren erfolgte der Ausbau auf den Umfang von insgesamt 9,5
Planstellen.
Vor dem Hintergrund der den Kommunen seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mitteln
beschloss der Rat der Stadt am 09.11.2011 Fachkräfte für Schulsozialarbeit im Umfang von 18
Vollzeitstellen überplanmäßig und befristet für die Dauer der Drittmittelfinanzierung einzustellen.
Deren konkrete Verteilung auf die Schulen wurde am 12.12.2011 im Koordinierungskreis
Jugendhilfe/Schule beraten und in den Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses vom
07.02.2012 sowie des Schulausschusses vom 09.02.2012 beschlossen.
Vorlage FB 45/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
Seite: 3/8
Am 02.07.2014 beschloss der Rat der Stadt Aachen die bis dahin überplanmäßig besetzten
zusätzlichen 18 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit befristet bis zum 31.07.2016 einzurichten. Die
Refinanzierung der Personal- und Sachkosten konnte im Rahmen der Bewirtschaftung durch
übertragene Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus Vorjahren erfolgen.
3. Versorgungssituation an Aachener Schulen
Das Stellenvolumen kommunaler Schulsozialarbeit umfasst heute insgesamt 27,5 Stellen, davon 9,5
Planstellen und 18 befristete Stellen. Aktuell sind diese Stellen mit 34 Fachkräften besetzt, die an 38
Schulen mit insgesamt ca. 12.000 Schüler/-innen arbeiten. Zu den Schulen gehören 22 Grund-, 3
Haupt-, 4 Förder-, 4 Real-, 4 Gesamtschulen und 1 Gymnasium. Eine der 27,5 Stellen bekleidet die
Teamleitung.
Neben den städtischen sind auch 11 landesbedienstete Schulsozialarbeiter/-innen an Schulen der
Sekundarstufen I und II im Einsatz. Dadurch ist eine flächendeckende Versorgung an den
vorhandenen Haupt-, Förder- und Gesamtschulen in städtischer Trägerschaft gewährleistet. In den
vier Gesamtschulen bilden jeweils eine städtische mit einer landesbediensteten Fachkraft ein Team.
Dies trifft auch auf die Förderschule Am Rödgerbach mit Dependance Beginenstraße und auf die
Hauptschule Aretzstraße zu.
Eine besondere Situation ist an der Viktor-Frankl-Schule gelungen. Nach Entscheidung des damaligen
Dezernenten wurde 2013 eine städtische Schulsozialarbeiterin (in Teilzeit) an dieser Schule verortet.
Die hier anfallenden Personalkosten werden hälftig vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) als
Schulträger übernommen. Diese Konstruktion eröffnete der Schule gemäß dem Runderlass vom
23.01.2008 (Schulsozialarbeitserlass) die Möglichkeit, eine weitere halbe Stelle landesseitig
finanzierter Schulsozialarbeit zu generieren, so dass ein Team aus einer landesbediensteten und
einer kommunalen Fachkraft auch hier im Einsatz ist. Die Weiterführung dieses Modells in der
Verantwortungsgemeinschaft aus Stadt, LVR und Land erscheint aus Sicht des Fachamtes sinnvoll.
Während an 39 städtischen Schulen kommunale bzw. landesseitig eingestellte Schulsozialarbeiter/innen tätig sind, verbleiben noch 22 Schulen in städtischer Trägerschaft ohne Schulsozialarbeit, wobei
es sich um 15 Grundschulen und 7 Gymnasien handelt.
Aus dem Blickwinkel der Schüler/-innen stellt sich die Versorgungssituation im aktuellen Schuljahr
folgendermaßen dar:
Im Primarbereich haben 3.769 Kinder Schulsozialarbeit zur Verfügung – 3.422 hingegen nicht.
Im Sekundarbereich besuchen 8.148 Kinder und Jugendliche Schulen mit Schulsozialarbeit, nämlich
Haupt-, Real-, Gesamtschulen und ein Gymnasium. Demgegenüber stehen 6.328 Kinder und
Jugendliche, die städtische Gymnasien ohne Schulsozialarbeit besuchen.
Allen Kindern und Jugendlichen, die Förderschulen in städtischer Trägerschaft besuchen, steht
Schulsozialarbeit (in unterschiedlicher Trägerschaft) zur Verfügung.
Vorlage FB 45/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
Seite: 4/8
Versorgungssituation an den Berufskollegs
Für die Berufskollegs, die sich in Trägerschaft der StädteRegion Aachen befinden, ergibt sich die
folgende Versorgungssituation. Im Rahmen des bereits erwähnten Runderlasses des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung vom 23.01.2008 zum Einsatz von Fachkräften für Schulsozialarbeit wurden
mit der Käthe-Kollwitz-Schule und zuletzt im Jahr 2013 mit dem Berufskolleg für Gestaltung und
Technik seitens des FB 45 Kooperationsvereinbarungen bzgl. des Einsatzes von Jugendsozialarbeit
getroffen, welche die Berufskollegs in die Lage versetzen, Sozialarbeiter/-innen auf Lehrerstellen
einzustellen. Zusätzlich wurden im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket
Berufskollegs in der Städteregion mit Schulsozialarbeit versorgt mit dem Ergebnis, dass nun alle
Berufskollegs über Schulsozialarbeit verfügen.
4. Erzielte Effekte und Synergien
Die in den Anträgen gestellten Fragen nach den durch Schulsozialarbeit erzielten Verbesserungen für
Kinder und Jugendliche und den möglicherweise zu erreichenden Synergieeffekten lassen sich
seitens der Verwaltung nur allgemein darstellen.
Die oberste Prämisse des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe ist die Abwendung von
Gefährdungen des Kindeswohls durch die Bereitstellung von präventiven, intervenierenden
und reaktiven Hilfen und Maßnahmen. Insofern bilden das Nachverfolgen aller im Schulleben
auftauchenden
Verdachtsfälle
von
Kindeswohlgefährdung
und
die
entsprechende
Weiterleitung an die Sozialraumteams einen der wichtigsten Synergieeffekte, die durch
Schulsozialarbeit ausgelöst werden. Wurde ursprünglich von Verwaltung, Politik und Fachwelt
eine Kostenzunahme für HZE bei breitem Einsatz von Schulsozialarbeit prognostiziert, ist
jedoch in den letzten beiden Jahren eine Stagnation der HZE-Kosten zu beobachten. Die
kontinuierlich wachsende Kooperation zwischen den Fachkräften der Sozialraumteams und
der Schulsozialarbeit führt sowohl zum Aufbau eines gegenseitigen Verständnisses der
beiden Systeme Jugendhilfe und Schule als auch zum Abbau von Ängsten und Abneigungen
seitens der Sorgeberechtigten gegenüber der öffentlichen Jugendhilfe.
Im Bereich der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zeigt die konstruktive
Zusammenarbeit zwischen dem Team Schulsozialarbeit und den zuständigen Teams in den
beiden Behörden, Jobcenter der StädteRegion Aachen und Fachbereich Soziales und
Integration, zunehmend positive Wirkungen, die den Familien spürbar und direkt
zugutekommen.
An einigen Schulen liegt die gesamte Organisation der Lernförderung im Rahmen des BuT in
den Händen der Schulsozialarbeiter/-innen (Akquise geeigneter Anbieter/-innen, Absprachen
mit Eltern, Anbietern, Kindern, Lehrkräften, Raum- und Zeitplanung, Kontakte Jobcenter/FB
50). Ein Großteil der hier betroffenen Kinder könnte trotz Anspruch und Bedarf ohne die
„Hintergrundarbeit“ der Schulsozialarbeiter/-innen keine Lernförderung erhalten, da ihre
Sorgeberechtigten dies nicht leisten könnten und oftmals Zuhause keine ruhigen Lernorte
verfügbar sind.
Vorlage FB 45/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
Seite: 5/8
Die Information und Unterstützung der Sorgeberechtigten in Bezug auf die Leistungen des
BuT wirkt vertrauensbildend und wird daher häufig zum „Türöffner“ für weitere Beratungsbzw. Unterstützungsangebote bei z.B. erzieherischen, sozialen und familiären Anlässen.
Schulsozialarbeit wirkt durch gezielte präventive und intervenierende Maßnahmen positiv auf
das Schulklima und verbessert damit die Chancen auf gelingende Lernprozesse. Zu den
Maßnahmen gehören vor allem Streitschlichtermodelle, Sozialtrainings, Angebote zur
Konfliktbewältigung, Anwendung des Ansatzes „No-Blame-Approach“ bei Mobbing. Die
Angebote unterstützen ein konfliktfreies Lernen und eine Verminderung von Störungen im
Schulalltag insgesamt.
Durch persönlichkeitsstärkende Angebote und individuelle Beratung und Hilfe gelingt es den
Schulsozialarbeiter/-innen oftmals, grundlegende Lernvoraussetzungen für einzelne Kinder
und Jugendliche zu schaffen.
5. Verankerung von Schule im Sozialraum
Die Verankerung des Lern- und Lebensortes Schule im jeweiligen Sozialraum ist sehr unterschiedlich
und von verschiedenen Faktoren abhängig, wie beispielsweise Schulform, Primar- oder
Sekundarbereich und Einzugsgebiet. So spielen z.B. im Lebensraum Preuswald Kindertagesstätte
und Schule eine recht zentrale Rolle, wogegen der sozialraumbezogene Faktor in der MariaMontessori-Schule oder am Berufskolleg Lothringerstraße eher zu vernachlässigen ist. Der Hinweis
auf diese Bezüge ist sicherlich berechtigt und wird deshalb z.B. im Rahmen des neuen Kinder- und
Jugendförderplan stärker in den Blick genommen.
6. Bedarfsermittlung und Bedarfssituation
Eine systematische Bedarfsermittlung hat es im Zuge der aus Bundesmitteln zusätzlich
einzurichtenden Schulsozialarbeit im Jahre 2011 gegeben. Zum damaligen Zeitpunkt erfolgte eine
Bedarfsabfrage aller Schulen. Im Primarbereich fiel anschließend die Auswahl auf 22 von 38
Grundschulen, basierend auf den Daten und Kriteriengrundlagen des Grundschulfonds sowie unter
Hinzuziehung des Sozialindexes (Indikatoren wie Schülerzahlen, Anteil Migrationshintergrund, Lage
im sozialen Brennpunkt, Arbeitslosenquote im Umfeld u.ä.).
Unabhängig hiervon haben in den Folgejahren zwei Gymnasien und eine Grundschule Anfragen
bezüglich Schulsozialarbeit an die Verwaltung gerichtet.
Wenngleich sich die Akzeptanz von Schulsozialarbeit insbesondere an Gymnasien zwischenzeitlich
geändert haben mag, hat die Verwaltung bisher von einer systematischen Abfrage der bisher nicht
berücksichtigten Schulen Abstand genommen. Es ist bei einer gezielten Bedarfsabfrage von einer
höheren Anzahl interessierter Schulen auszugehen, deren geäußerter Bedarf aus finanziellen
Gründen nicht befriedigt werden kann.
Die Fachwelt geht davon aus, dass insbesondere durch die Umsetzung des Anspruchs inklusiver
Bildung das Arbeiten in multiprofessionellen Teams für Schulen der Zukunft von entscheidender
Bedeutung sein wird (Klemm und Preuss-Lausitz, Juni 2011, Gutachten „Auf dem Weg zur
Vorlage FB 45/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
Seite: 6/8
schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“). Die Funktion der Schulsozialarbeit ist hierbei
vielschichtig zu sehen. Einhergehend mit der zu erwartenden Zunahme an in der Schule zutage
tretenden sozialen Problematiken und der Notwendigkeit zur Individualisierung des Lernens, wächst
der Bedarf an Schulsozialarbeit. Stichworte wie Bedeutungsverlust der Familie, neue Lebensmodelle,
Erziehung im schulischen Ganztag, Schule als Lebensraum, Suchterkrankungen, Gewalt, Medien und
Extremismus seien hier exemplarisch genannt für gegenwärtige Themen und Herausforderungen, mit
denen der Lern- und Lebensort Schule konfrontiert ist.
7. Sicherung derzeitiger kommunaler Schulsozialarbeit
Im schul- und jugendpolitischen Bereich besteht nahezu einhellig der Wunsch, die derzeitige
Schulsozialarbeit dauerhaft und für möglichst viele Schulen zu etablieren. Auch die Verwaltung
verfolgt das Ziel, die bislang verortete Schulsozialarbeit in ihrem jetzigen Umfang zu verstetigen und
mit Hilfe der Landesmittel zumindest bis 2017 zu sichern. Die befristete Verlängerung der 18
zusätzlichen Planstellen über den 31.07.2016 hinaus bis mindestens zum 31.12.2017, ist vor dem
Hintergrund der im Rahmen der Landesförderung erforderlichen Eigenbeteiligung der Kommune noch
zu prüfen. Es ist derzeit noch nicht geklärt, ob die bisher nicht verausgabten Bundesmittel als
Eigenmittel verwendet werden können.
Unabhängig hiervon schlägt die Verwaltung vor, das derzeitige Kontingent an
Schulsozialarbeiterstellen im Umfang von insgesamt 27,5 Vollzeitäquivalenten, wie bereits im
Beschluss des Schulausschusses vom 09.02.2012 formuliert, „bedarfsorientiert und flexibel“
einzusetzen. Nur so können notwendige bedarfsorientierte und flexible Anpassungen und
Umsetzungen im Rahmen der personalrechtlichen Vorschriften zeitnah vorgenommen werden. Die
Einrichtung eines gesamtstädtischen Kontingents für Schulsozialarbeit würde eine flexible und
zeitnahe Reaktion auf sich ändernde Gegebenheiten und Bedürfnisse ermöglichen.
8. Finanzierung
Wie bereits dargestellt, räumt die Verwaltung einer Verstetigung der vorhandenen Schulsozialarbeit
gegenüber einer Ausweitung den Vorrang ein. In den bisherigen Sachstandsberichten wurde darauf
hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket geflossenen
Bundesmittel zumindest bis zum 31.07.2016 auskömmlich sind. Das seitens des Landes zunächst für
die Dauer von 3 Jahren (2015-2017) aufgelegte Förderprogramm verlängert diesen Zeitraum unter
Berücksichtigung einer Eigenbeteiligung von 30 % nun bis zum 31.12.2017. Über mögliche weitere
Finanzierungsmöglichkeiten nach Ablauf der Förderphase des Landes Ende 2017 lassen sich zum
heutigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen treffen. Die näheren Modalitäten zum Abruf der
Landesförderung lagen der Verwaltung bei der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Insofern sind die
Einzelheiten – und hierbei insbesondere die finanziellen Auswirkungen – der Verlängerung der 18
zusätzlich eingerichteten Schulsozialarbeiterstellen noch zu prüfen und den Fachausschüssen Kinderund Jugendausschuss, Schulausschuss, Personal- und Verwaltungsausschuss sowie dem Rat der
Stadt vorzulegen.
Vorlage FB 45/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
Seite: 7/8
Für über das derzeitige Kontingent hinausgehende Ausweitungen auf bisher unversorgte Schulen
werden derzeit seitens der Verwaltung keine finanziellen Spielräume gesehen.
Gemäß dem bereits mehrfach erwähnten Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
zum Einsatz von Fachkräften für Schulsozialarbeit besteht jedoch für die Schulen grundsätzlich die
Möglichkeit, Lehrerstellen umzuwandeln. Der Runderlass besagt, dass Schulen bei einer Stellenzahl
von bis zu 100 Stellen auf bis zu 1 Lehrerstelle und mit einer Stellenzahl von mehr als 100 bis zu 2
Lehrerstellen mit Fachkräften für Schulsozialarbeit besetzen können. Kleine Schulen können vom
Grundsatz her schulübergreifend planen und gemeinsam anteilig Lehrerstellen zur Verfügung stellen.
Die Kommune müsste sich verpflichten, im gleichen Umfang sozialpädagogisches Personal für
Schulsozialarbeit zusätzlich bereit zu stellen und zu finanzieren.
Da sich die kommunale Schulsozialarbeit im Umfang einer halben Stelle am Couvengymnasium sehr
bewährt hat und seitens der Schule ein entsprechender Bedarf gesehen wird, prüft die Schulleitung
derzeit additiv ebenfalls die dem Runderlass entsprechende Umwandlung einer halben Lehrerstelle.
Entsprechend der aktuellen KGST-Werte betragen die durchschnittlichen Personalkosten für eine
Vollzeitstelle in Gruppe S 11 TVöD-SuE jährlich 55.500 €.
Zur Frage, ob eine Finanzierung von Schulsozialarbeit aus Stiftungsmitteln möglich ist, hat die
Verwaltung keine speziellen Erkenntnisse. Erfahrungsgemäß sind Stiftungsfinanzierungen eher
kurzfristige Einzelprojektförderungen auf Antrag und keine dauerhaften Finanzierungsinstrumente.
Inwieweit kommunalverwaltete Stiftungsmittel in Anspruch genommen werden könnten, konnte bei
Vorlagenerstellung noch nicht abschließend ermittelt werden.
Anlage/n:
- Ratsantrag der Fraktion Die Grünen
- Antrag der Fraktion die Linke
Vorlage FB 45/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2015
Seite: 8/8
GRÜNE
Fraktion im Rat der Stadt Aachen
Oberbürgermeister
Marcel Philipp
Rathaus
52058 Aachen
8. Dezember 2014
GRÜNE 24 / 2014
Ratsantrag
„Ausweitung der Schulsozialarbeit auf weitere Schulen in Aachen“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion der GRÜNEN beantragt, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die vorhandene Schulsozialarbeit an Aachener Schulen zu
sichern und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsentwurf für 2016 und
die folgenden Jahre einzustellen.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, den darüber hinaus gehenden Bedarf an
Schulsozialarbeit zu ermitteln und darzulegen, welche zusätzlichen Finanzmittel für die
bedarfsgerechte Ausweitung der Schulsozialarbeit erforderlich sind und inwieweit sich
Synergieeffekte mit Hilfen zur Erziehung in finanzieller und personeller Hinsicht ergeben
könnten.
Begründung
Die Schulsozialarbeit hat sich in den letzten Jahren als wichtiger pädagogischer Eckpfeiler an
Grundschulen und weiterführenden Schulen herausgestellt. Schulsozialarbeit ist an den
Schulen nicht mehr wegzudenken. Sie ist ein unerlässlicher Baustein eines innovativen
Schulsystems auf dem Weg zur Inklusion. Sie leistet einen deutlichen Beitrag zur
Verbesserung der schulischen Situation für alle Beteiligten.
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II-Str. 1
D-52062 Aachen
Raum 104
Tel.: 0241 432-7217
Fax: 0241 432-7213
Die Landesregierung hat zugesagt, in die weggefallene Bundesförderung einzutreten und
unter der Voraussetzung der kommunalen Co-Finanzierung einen Anteil von 70 Prozent der
bisherigen Bundesförderung zu übernehmen. Darüber hinaus verfügt die Stadt noch über
Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket.
Das zeigt, dass nur durch eine gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten die
Weiterbeschäftigung der Fachkräfte für Schulsozialarbeit, die von allen Seiten befürwortet
und gefordert wird, sichergestellt werden kann.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt darüber hinaus, dass es für den weiteren Ausbau der
Schulsozialarbeit Handlungsbedarf an fast allen Aachener Schulen gibt und vorhandene Vollund Teilzeitstellen für die eine oder andere Schule nicht ausreichend sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Griepentrog
Fraktionssprecherin
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II-Str. 1
D-52062 Aachen
Raum 104
Tel.: 0241 432-7217
Fax: 0241 432-7213
Fraktion D IE L INKE. • Verwaltungsgebäude Katschhof • 52058 Aachen
Bürgermeister Björn Jansen
Ratsfrau Maria Keller
via E-Mail
Aachen, 20. Januar 2015
Antrag zur gemeinsamen Sitzung von KJA und SchA am 24. März 2015: Sachstand Schulsozialarbeit in Aachen
Sehr geehrte Frau Keller, sehr geehrter Herr Jansen,
bitte setzen Sie zur gemeinsamen Sitzung von Kinder- und Jugendausschuss und Schulausschuss am 24. März folgendes Thema auf die Tagesordnung:
Sachstandsbericht Schulsozialarbeit in Aachen
Hierbei sollen folgende Fragen behandelt werden:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Wie weit sind alle Schulformen mit Schulsozialarbeit versorgt?
Inwieweit liegt eine Bedarfsermittlung an Schulsozialarbeit vor?
Welcher Bedarf ist demzufolge mittelfristig und langfristig erforderlich?
Welche Verbesserungen für Kinder und Jugendliche wurden durch
Schulsozialarbeit erreicht?
Inwieweit sind dabei Kinder bzw. Jugendliche auch an weiterführenden
Schulen und Berufskollegs erfasst?
Wie ist zu erreichen, dass alle Kinder an weiterführenden Schulen
im Rahmen der Multiprofessionalität Schulsozialarbeit erfahren?
Wie ist der Lebensort Schule in den entsprechenden Sozialräumen
verankert bzw. eingebunden?
Welche Finanzmittel sind mittelfristig und langfristig notwendig,
um die Schulsozialarbeit auszubauen?
Können dazu Stiftungsmittel in Anspruch genommen werden?
Begründung
Schule ist in ständiger Entwicklung begriffen, analog zum gesellschaftlichen Wandel. Markt, Leistung, Konkurrenz sind im Rahmen eines Wertewandels als zentrale Bezugspunkte unserer Gesellschaft erkennbar (Vgl. [1, S. 7]). Schule und Bildung allgemein aber können und dürfen sich
diesem Werteverlust nicht unterordnen.
Das tradierte dreigliedrige Schulsystem wird den Erfordernissen moderner an Wissenschaft, Information, weltweitem Austausch aber genauso an Demokratie, Gerechtigkeit und Friedensfähig-
keit orientierten Gesellschaften nicht gerecht. Gelingende Bildungsbiografien müssen unabhängig
sein vom sozioökonomischen Status der Eltern (Vgl. [2, S. 11]).
Anstelle des überkommenen Systems ist ein neues Bildungsverständnis in Entwicklung begriffen,
sind neue Bildungswege und -möglichkeiten etabliert worden, die die Abschluss- und individuellen
Entwicklungsmöglichkeiten erweitert haben und dem Postulat der Chancengleichheit näherkommen. Schule hat sich von einem bloßen Lernort zu einem Lebensort entwickelt, dies gilt von der
Primarstufe an. Erziehung gerade auch in Bezug auf „Lebensort“ und den eingangs aufgeführten
Erfordernissen hat zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Lehrerinnen und Lehrer alleine können
diese Ansprüche weder von ihrem Studium noch von ihrer Rolle her einlösen.
Infolgedessen ist Schule nicht mehr der Ort, an dem alleine Lehrpersonen die zuständige Berufsgruppe bilden, vielmehr entwickeln Schulen sich zu multiprofessionellen Organisationen hin.
Andere europäische Länder sind auf diesem Weg weit vorangeschritten.
In den siebziger, achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde die Schulsozialarbeit etabliert,
so auch in Aachen. Sie hat sich bewährt und wurde im Kontext des BuT ausgeweitet. Dabei ist
festzustellen, dass neben der Krisenintervention die Betonung auf Prävention und sozialpädagogische Angebote liegt, um junge Menschen in ihren schulischen, sozialen und berufsorientierenden
Kompetenzen zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Deumens
Georg Biesing
Michael Bredohl
Literatur
[1] Christoph Butterwegge. Ein enormer Schub im Massenbewusstsein. in: ›Der Freitag‹,
02/2015.
[2] Klaus Klemm. Fünf Jahre nach dem Bildungsgipfel – eine Bilanz. DGB Bundesvorstand,
Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit, November 2013.
Fraktion D IE L INKE. im Rat der Stadt Aachen · Verwaltungsgebäude Katschhof · 52058 Aachen
Tel. 0241/432-7244 · 0241/432-7246 • E-Mail: fraktion.dielinke@mail.aachen.de
2