Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
138107.pdf
Größe
29 MB
Erstellt
22.10.14, 12:00
Aktualisiert
08.12.17, 01:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Feuerwehr
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0013/WP17
öffentlich
22.10.2014
E 26/00
Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen - Sief
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.03.2015
28.04.2015
05.05.2015
20.05.2015
B4
AUK
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Die Bezirksvertretung AC-Kornelimünster / Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zum Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, vorbehaltlich der
Bereitstellung der erforderlichen, zusätzlichen Haushaltsmittel durch den Rat, den Beschluss
für diese Baumaßnahme entsprechend der Vorlage zu fassen.
2. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt - vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel
durch den Rat - die Durchführung der vorgestellten Baumaßnahme entsprechend der Vorlage.
3. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Umbau und Erneuerung
des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, der
Bereitstellung der erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 5.300 € als überplanmäßige
Mittel zuzustimmen. Deckung erfolgt aus den in 2015 verfügbaren Mitteln für das
„Nichtschulische Reparaturprogramm“ aus PSP 5-011401-900-00100-9901.
Vorlage E 26/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2017
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4. Der Rat der Stadt Aachen die Ausführungen der Verwaltung zum Umbau und Erneuerung des
Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief sowie die Empfehlung des Finanzausschusses zur
Kenntnis und stimmt der Bereitstellung der erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von
5.300 € als überplanmäßige Mittel zu. Deckung erfolgt aus den in 2015 verfügbaren Mitteln für
das „Nichtschulische Reparaturprogramm“ aus PSP 5-011401-900-00100-9901.
Vorlage E 26/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2017
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz 2016
2016 ff.
2015
ff.
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
800.000
0
272.300
800.000
1.072.300
Ergebnis
0
-800.000
0
-272.300
-800.000
-1.072.300
+ Verbesserung /
-800.000
-272.300
Deckung ist gegeben aus HJ
Deckung über NSR
2014
5-011401-900-00100-99-1
- Verschlechterung
1. Hinweis
Der Baubeginn der geplanten Maßnahme verzögert sich um drei
Monate, was aufgrund der daraus resultierenden Baupreisindexierung zu
höheren Kosten im investiven Bereich führt.
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2016 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
52.000
52.000
156.000
174.300
1.040.000
2.306.000
9.000
9.000
27.000
67.900
179.900
1.025.800
-61.000
-61.000
-183.000
-242.200
-1.219.900
-3.331.800
0
-59.200
Deckung ist gegeben
Deckung wird durch
HH/Wirtschaftsplan 2016 sicher
gestellt
2. Hinweis:
Im konsumtiven Bereich können Einsparungen unter der Prämisse erzielt
werden, dass der Gebäudeteil Raerener Straße 323 tatsächlich extern
vermietet werden kann und die Instandhaltung- und Betriebskosten von
dem Verein übernommen werden.
Vorlage E 26/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2017
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Erläuterungen:
Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus am Standort Aachen-Sief ist zu klein für den Fuhrpark und
entspricht nicht mehr den technischen Anforderungen und den Vorgaben des Arbeitsschutzes. So
müssen z.B. die Fahrzeugstellplätze, die Tore und die Halle insgesamt in den Abmessungen den
aktuellen Anforderungen angepasst werden. Weiterhin ist eine Schwarz/Weiß-Trennung der
Umkleiden zu planen, sowie geschlechtergetrennte Toiletten in ausreichender Anzahl. Die
vorhandene Halle ist für eine Erweiterung bzw einen Umbau nicht geeignet und muss durch einen
Neubau ersetzt werden.
Bereits in 2013 wurden mehrere alternative Standorte auf ihre Eignung untersucht, die Entscheidung
durch FB 37 nach Abwägung aller Kriterien fiel letztendlich zugunsten des Standortes Aachen-Sief.
Der zunächst favorisierte Standort Aachen-Lichtenbusch wurde verworfen, vor Allem auf Grund seiner
schwierigen Verkehrsanbindung und Erreichbarkeit.
Das Gebäudemanagement hat zwischenzeitlich eine Machbarkeitsstudie und Entwurfsplanung
erstellen lassen, hier wurden die entscheidenden Entwurfs- und Planungskriterien auf der Basis des
vorgegebenen Raumprogramms herausgearbeitet.
Die Feuerwache Sief liegt planungsrechtlich betrachtet in einem Landschaftsschutzgebiet, dies
bedeutet, dass ein Neubau lediglich in begrenztem Umfang möglich ist. Eine Privilegierung von
Baumaßnahmen für die Feuerwehr gibt es hier nicht, in der vorliegenden Planung wurde daher
besonderer Wert darauf gelegt, dass sowohl die neue Halle als auch die erforderlichen Parkflächen
die schon jetzt versiegelten Flächen nach hinten nicht überschreiten. Hierdurch soll sichergestellt
werden, dass die Natur insgesamt und der vorhandene Baumbestand nicht in Mitleidenschaft gezogen
wird.
Da nicht alle erforderlichen Flächen im Neubau untergebracht werden können, wird das unmittelbar
angrenzende, seit einigen Jahren leerstehende Schulgebäude in die Nutzung der Feuerwehr
einbezogen. Hier werden Büro, Schulungs-, Funk- und Aufenthaltsräume untergebracht während im
Neubau die Fahrzeughalle, Werkstatt, Lager sowie die Sozialräume geplant sind. Das auf der
Nachbarparzelle liegende eingeschossige Gebäude, in dem zur Zeit provisorisch die Schulungsräume
sowie eine Garage untergebracht sind, könnte einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Die bereits jetzt asphaltierte Fläche rechts neben dem Altbau dient als Parkfläche. Von hier erreichen
die Einsatzkräfte über einen seitlichen Nebeneingang die Umkleidebereiche im Neubau. Die Tore der
Fahrzeughalle sind hingegen links vom Altbau angeordnet, die Einsatzfahrzeuge verlassen das
Gelände unmittelbar zur Straße. Hierdurch wird sichergestellt, dass ankommende Personen und
ausrückende Fahrzeuge sich nicht kreuzen.
Vorlage E 26/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2017
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Investitionskosten:
Für die Maßnahme ist ein Gesamtbudget von 1.072.300 € vorgesehen.
Für die Maßnahme waren ursprünglich Mittel in Höhe von 800.000 € vorgesehen. Durch weitere
Planungen erhöhte sich der Gesamtbetrag um 267.000 €, die im Rahmen der
Veränderungsnachweisung für die Haushaltsplanung 2015 angemeldet wurden. Nunmehr ist aufgrund
der weiteren Verschiebung um drei Monate und daraus resultierender Indexierung mit einer weiteren
Kostensteigerung von 5.300 € zu rechnen. Deckung erfolgt aus dem
PSP-Element 5-011401-900-00100-990-1, „Nichtschulisches Reparaturprogramm.
Das Gesamtbudget setzt sich wie folgt zusammen:
Kostenberechnung Büro Beißel:
brutto
991.172,72 €
zzgl. 5,5 % v. 991.172,72 € aktivierte Eigenleistung:
54.514,50 €
zzgl. 4,0 % v. 991.172,72 € Indexierung:
26.627,49 €
Gesamtkosten:
1.072.314,71 €
Gesamtkosten:
gerundet
1.072.300,00 €
Budgetaufteilung
Feuerwache Sief:
800.000,00 €
:
Aus dem NSR für Reparaturmaßnahmen am Altbau:
272.300,00 €
Folgekostenberechnung:
Jährliche Kostenmiete:
brutto
70.478,00 €
Jährliche Betriebskosten:
15.740,00 €
Folgekosten Gesamt:
86.218,00 €
Davon Abschreibung:
27.174,00 €
Anlage/n:
Anlage 1:
Kostensicherheit durch Planungstiefe
Anlage 2:
Projektbeschreibung
Vorlage E 26/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2017
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40%
30% 20%
10%
mgl. Kostenabweichung
Kostensicherheit durch Planungstiefe !
Kostenermittlung
nach DIN 276
Kostenfeststellung
Planungsund Bauende
3%
Lph 9
Dokumentation
31%
Lph 8
Objektüberwachung
4%
Lph 7
Mitwirkung Vergabe
10%
Lph 6
Vorbereitung Vergabe
25%
Lph 5
Ausführungsplanung
Kostenanschlag
100%
97%
Baubeginn
66%
62%
52%
Kostenberechnung
Kostenschätzung
Kostenrahmen
Grundleistungen
6%
Lph 4
Genehmigungsplanung
11%
Lph 3
Entwurfsplanung
7%
Lph 2
Vorplanung
3%
Lph 1
Grundlagenermittlung
100% Leistungsphasen § 15 (1) HOAI
27%
Stand FW Sief
21%
10%
3%
Planungsbeginn