Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
142834.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
27.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:11

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bezirksamt Aachen-Richterich Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: BA 6/0026/WP17 öffentlich 27.02.2015 Mitteilungen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.03.2015 B6 Kenntnisnahme Erläuterungen: 1. Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang des ehemaligen Straßenverlaufs Roermonder Straße, Antrag der SPD-BF vom 21.12.2008, lfd. Nr. 227 Die Stawag teilt auf Nachfrage mit, dass die Beleuchtungsmaßnahme im I. Quartal 2015 umgesetzt werden soll sobald die Witterungsverhältnisse es zulassen. 2. Deckensanierung Kreuzungsbereich Roermonder Str./Berensberger Str./Horbacher Str. FB61/300 – Verkehrsmanagement - teilt nach dem mit Straßen NRW am 20.01.2015 stattgefundenen Gespräch folgenden Sachstand mit: ‚Die Fahrbahndecke muss erneuert werden. Falls die Deckensanierung von der Stadt durchgeführt und die Kosten vorgestreckt werden könnten, würde über eine Vereinbarung mit dem Landesbetrieb die Kostenerstattung geregelt werden (siehe Protokoll vom 26.06.2014). Frau Mans steht in Kontakt mit dem Städtischen Betriebshof um abzuklären, ob eine Deckensanierung von Seiten der Stadt durchgeführt werden kann‘. 3. Änderung der Richtlinie zur Förderung von Begegnungsstätten für ältere Menschen in der Stadt Aachen vom 21.05.2014 Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat in seiner Sitzung am 9.12.2014 ein neues Gesamtkonzept für die Begegnungsstätten in Aachen und eine damit verbundene Bezuschussung beschlossen. Bestandteil dieses Gesamtkonzepts ist eine neue Richtlinie zur Förderung von Begegnungsstätten für ältere Menschen in der Stadt Aachen. Diese wurde von der Sozialverwaltung gemeinsam mit professionellen und ehrenamtlichen Leitungen der drei Einrichtungstypen entwickelt. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen hat u.a. beantragt, dass die Altentreffs in Aachen unabhängig von der bezirklichen Zuordnung einheitlich gefördert werden. Die neue Richtlinie, die als Anlage beigefügt ist, sieht die Gewährung eines Sockelbetrages für alle Altentreffs in Aachen vor. Dieser liegt abhängig von der Häufigkeit der Angebote zwischen 260 € und 720 € pro Jahr. Vorlage BA 6/0026/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.03.2015 Seite: 1/2 Den Bezirken bleibt es unbenommen, die Altenarbeit zusätzlich aus bezirklichen Mitteln zu fördern. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat beschlossen, die erforderlichen Mittel in 2015 aus Stiftungsmitteln zur Verfügung zu stellen. Die Zuschüsse werden auf Antrag vom FB 50, Leitstelle ‚Älter werden in Aachen‘, gewährt. Die Einrichtungsleitungen wurden bereits über die Änderungen informiert. 4. Protokoll der Stadtteilkonferenz vom 21.01.2015 Das Protokoll ist als Anlage beigefügt. 5. Straßenbauprogramm 2015 Die Vorlage des FB61/700 – Straßenbauabteilung - inkl. Anlagen für die Sitzung des Mobilitätsausschusses am 6.3.2015 ist als Mitteilung beigefügt. Anlage/n: - zu 3. Richtlinie zur Förderung von Begegnungsstätten… - zu 4. Protokoll vom 21.01.2015 - zu 5. Vorlage FB 61/700 Vorlage BA 6/0026/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.03.2015 Seite: 2/2 Richtlinie zur Förderung von Begegnungsstätten für ältere Menschen in der Stadt Aachen vom 21.05.2014 Präambel Die Angebote der offenen Altenarbeit stehen in der Zukunft neuen und anspruchsvollen Aufgaben gegenüber. Im Spannungsfeld zwischen demografischer Entwicklung, Alterung der Bevölkerung und Migration sind die Einrichtungen aufgefordert, quartiersbezogen und gemeinsam diese Prozesse des Wandels zu gestalten. Insbesondere bürgerschaftliches Engagement, Bildung und Gesundheit, Beratung, Information und die Vernetzung aller gesellschaftlichen Akteure stehen als Aufgaben der Gegenwart und Zukunft für die Einrichtungen im Fokus. Die offene und niedrigschwellige Arbeit der Einrichtungen muss auch in der Zukunft gewährleisten, diese Querschnittsthemen zu bearbeiten und die Prozesse der Veränderungen kleinräumig und in gegenseitigem Miteinander zu gestalten. Mit der Verabschiedung dieser Richtlinie bekennt sich die Stadt Aachen zu diesen Herausforderungen und unterstreicht ihre Bereitschaft, sich diesen aktiv zu stellen. Allgemeines Begegnungsstätten sind ein Teil der offenen Altenhilfe der Stadt Aachen. Sie bieten die Möglichkeit der Kommunikation und Geselligkeit, der kulturellen Fortbildung und der Beratung für Einzelpersonen und Gruppen unterschiedlicher Altersstruktur, Nationalität und Konfession. Die Angebote zur Kommunikation/Geselligkeit und kulturellen Fortbildung umfassen die Bereiche Freizeitgestaltung, Förderung sozialer Kompetenzen und die Motivation zum Lernen. Beschäftigungsund Bildungsangebote tragen dazu bei, dass die alten Menschen eigene Fähigkeiten neu entwickeln bzw. weiter entwickeln, wobei die Besucher ihre eigenen Erfahrungen und Kenntnisse einbringen sollen. Dadurch werden Selbstwertgefühl und Eigenverantwortlichkeit gestärkt und die Selbständigkeit bleibt erhalten. Die Beratung soll alle Bereiche des Älterwerdens umfassen. Begegnungsstätten sollen dazu beitragen, dass alten Mitbürgern und Mitbürgerinnen bedürfnisorientiert ein würdiges Altern ermöglicht wird. Je nach dem Umfang der Angebote sowie der räumlichen und personellen Ausstattung ist zwischen - Treffpunkten, - Tagesstätten und - Begegnungszentren zu unterscheiden. Voraussetzungen für eine Förderung Voraussetzungen für eine Förderung durch die Stadt Aachen sind: - Die Einrichtung steht allen Interessenten offen Eine Einschränkung bezüglich der Besucher nach Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Herkunft oder ehemaliger beruflicher Tätigkeit schließen eine Förderung aus. - Tagesstätten bzw. Begegnungszentren betreiben Öffentlichkeitsarbeit Als mögliche Methoden der Öffentlichkeitsarbeit werden genannt: - Veröffentlichung der Angebote im „Leitfaden für Senioren u. Seniorinnen“ der Leitstelle Älter werden (verpflichtend für alle Einrichtungen) - Aushang vor der Einrichtung - Hinweisschilder - Tageszeitung – in der Rubrik Rat und Hilfe (regelmäßig) - Stadtteilzeitung, Stadtteilmagazin, sonstige stadtteilbezogene Publikationen. - HomePage - Teilnahme an Messen - Die Leitungen/Mitarbeitenden der Einrichtung nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil Die Leitungen von Treffpunkten und Tagesstätten sowie Mitarbeitende der Begegnungszentren nehmen mindestens einmal jährlich an einer Fortbildung teil, die vom Koordinator der Arbeitsgemeinschaft Seniorenbegegnungsstätten angeboten werden. Die Teilnahme wird durch den Koordinator geprüft. Treffpunkte Definition und Aufgabenbeschreibung der Treffpunkte Treffpunkte im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, die der Begegnung älterer Menschen dienen. Sie haben begrenzte Öffnungszeiten, die zwischen einer Veranstaltung im Monat und drei Veranstaltungen in der Woche reichen können. Die Treffpunkte melden ihre Öffnungszeiten der Leitstelle Älter werden zur Veröffentlichung im Leitfaden für Seniorinnen und Senioren. Alle zwei Jahre werden die Anzahl der Ehrenamtlichen sowie die von ihnen geleitsteten Stunden erfasst. Die erste Rückmeldung an die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ erfolgt im Herbst 2015. Förderung von Treffpunkten Die Arbeit von Treffpunkten wird unabhängig von ihrer Lage im Stadtgebiet von Aachen (einschließlich der ehemals unabhängigen Gemeinden) je nach der Häufigkeit der Veranstaltungen unterstützt. Die jährlichen Zuschüsse (Sockelbeträge, Stand 2014) betragen: - Bei weniger als einer Veranstaltung pro Woche, mindestens aber einer Veranstaltung pro Monat - Bei einer Veranstaltung pro Woche - Bei zwei oder drei Veranstaltungen pro Woche 260,00 €. 460,00 €. 720,00 €. Anpassungen können vorgenommen werden. Den Bezirken bleibt es unbenommen, die Altenarbeit zusätzlich aus bezirklichen Mitteln zu fördern. Zuwendungen durch die Bezirke werden nicht auf den Sockelbetrag angerechnet. Tagesstätten Definition und Aufgabenbeschreibung von Tagesstätten Tagesstätten im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, die der Begegnung älterer Menschen dienen und über eigene Räumlichkeiten verfügen. Tagesstätten bieten an mindestens vier Tagen in der Woche Veranstaltungen für und mit älteren Menschen an. Maximal eine Veranstaltung kann auch außerhalb der Tagesstätte stattfinden. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt der Angebote in den Bereichen Kommunikation und Geselligkeit. Dementsprechend sollen Tagesstätten ein Beschäftigungs-, Betreuungs- und Bildungsangebot vorhalten, das sich an den Bedürfnissen der Besucher und Besucherinnen orientiert. Tagesstätten betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Die Angebote sind monatlich, alle zwei Monate oder quartalsweise im Voraus der Leitstelle “Älterwerden in Aachen” zuzusenden. Zudem ist das Programm öffentlich sichtbar auszuhängen. Alle zwei Jahre werden die Besucher der Tagesstätten durch deren Leitungen einen Monat lang nach den folgenden Kriterien erfasst: Alter, Geschlecht, Geburtsland und Adresse (Straße und gerundete Hausnummer). Die erste Erhebung findet unter Verwendung eines von Sozialverwaltung und Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege entwickelten Fragebogens im Herbst 2015 statt. Alle zwei Jahre werden zudem die Anzahl der Ehrenamtlichen sowie die von ihnen geleitsteten Stunden erfasst. Die erste Rückmeldung an die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ erfolgt im Herbst 2015. Förderung von Tagesstätten Tagesstätten erhalten als Betriebskostenzuschuss einen Festbetrag von 7.400,00€ (Stand 2014). Anpassungen können vorgenommen werden. Neue von der Stadt bezuschusste Tagesstätten können nur in Absprache mit dem Fachbereich Soziales und Integration der Stadt Aachen eingerichtet werden. Begegnungszentren Begegnungszentren sind Einrichtungen, die professionelle Beratung, Begegnung und die Förderung von Eigeninitiative miteinander verbindet. Sie richten sich an Menschen ab 50 Jahren ohne und mit Unterstützungsbedarf. Ebenso sind aber auch jüngere Menschen und Angehörige willkommen. Begegnungszentren verfügen über eigene, barrierefrei zugängliche und nutzbare Räumlichkeiten. Dazu gehören ein Raum für Begegnung und Veranstaltungen, Küche, WC, Büro incl. Beratungsmöglichkeit, Telefon, Fax, PC, Außenfläche. Der Nichtraucherschutz ist sicherzustellen. Begegnungszentren sind an 5 Tage je Woche durchschnittlich 4 Stunden geöffnet, mindestens jedoch 20 Std. in der Woche. Die Koordination des Zentrums hat dies zu gewährleisten. Eine Urlaubsregelung ist sicherzustellen. Öffnungszeiten und Angebote an Wochenenden und Feiertagen sind nach den Wünschen und Erfordernissen der Besucher und Nutzer einzurichten. Vorrangige Zielgruppe sind Menschen ab 50 Jahre, die im Sozialraum (Quartier) leben: -Menschen in Vorbereitung auf den Vor-/Ruhestand, -Menschen, die bereit sind, ihre Ressourcen (Lebenserfahrungen und Kompetenzen) mit einzubringen, -ältere Menschen im eigenen Haushalt mit und ohne spezifischen Unterstützungsbedarf. Darüber hinaus sind auch Angehörige und jüngere Menschen willkommen, damit generationsübergreifende Arbeit möglich wird. Die Koordination hat ein hauptamtlich beschäftigter Mitarbeiter/Mitarbeiterin mit xxx Std./Woche. Sie muss zu 75 % ihres Beschäftigungsumfanges im Begegnungszentrum anwesend sein. Die berufliche Qualifikation ist Dipl.-Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbare Ausbildung. Zu den Aufgaben zählen: - Sicherstellung einer qualifizierten Beratung mit festen Sprechstunden (einschließlich zugehende Beratung) - Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlern - Organisation der Angebote - Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit anderen Institutionen - Dokumentation der Arbeit Die Planung der Aktivitäten erfolgt gemeinsam von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen. Die Umsetzung der Angebote übernehmen vorrangig ehrenamtliche Mitarbeiter. Sie bringen ihre eigenen Ideen, Wünsche, berufliche und andere Erfahrungen, Hobbys und Interessen ein. Bereits aktive Ehrenamtliche sind mit einzubinden, zu unterstützen und wertzuschätzen. Begegnungszentren unterbreiten die folgenden Angebote: - Beratung und feste Sprechstunden - zugehende Beratung durch Hausbesuche - Wissensvermittlung, Information - Dienstleistungen und Dienste vermitteln - Kommunikationsmöglichkeiten schaffen - Kulturelle und gesellige Angebote - Lebenssinn vermittelnde Angebote Begegnungszentren informieren die Menschen vor Ort über ihre Angebote, Aktivitäten und Öffnungszeiten in Form von Aushängen, Programmheften, Flyern, Presseartikeln und wenn möglich durch das Internet. Zudem sollten z.B. Geschäfte, Arztpraxen, Apotheken usw. nach Absprache genutzt werden. Der Leitstelle Älter werden in Aachen werden die Programme monatlich, alle zwei Monate oder quartalsweise im Voraus mitgeteilt. Die Begegnungszentren arbeiten mit anderen Institutionen im Quartier zusammen. Hierzu gehören: - Einrichtungen der Altenarbeit im Viertel (Örtliche Arbeitsgemeinschaften Altenarbeit), z.B. Besuchsdienste, Sozialstationen, Tagespflegehaus, Alten- und Pflegeheime, andere Einrichtungen der offenen Altenarbeit, Seniorenrat - Einrichtungen mit anderen Zielgruppen (Stadtteilkonferenzen) z.B. Vereine, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Polizei, Wohnungswirtschaft. - die Arbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnen in Tagesstätten und Treffpunkten für ältere Menschen; unter Umständen ist eine eigene Arbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnen in Begegnungszentren zu bilden - die „Leitstelle Älter werden in Aachen“ Zudem kommen die Leitungen der Begegnungszentren ohne externe Begleitung viermal jährlich zusammen, um sich über ihre Erfahrungen auszutauschen. Im Rahmen der Dokumentation werden die folgenden Daten - differenziert nach Alter, Geschlecht, Herkunft (Migrationshintergrund) und Familienstand - erfasst: - Besucher der Veranstaltungen - Beratungen im Begegnungszentrum (Komm-Struktur) und in der Wohnung (Geh-Struktur) - Vermittlung von Service-Leistungen - Inanspruchnahme der Angebote auf den Gebieten Freizeit, Kommunikation, Gesundheit und Bildung - Mitarbeitende im Begegnungszentrum - Zufriedenheit der Besucher und Nutzer Zudem werden Informationen über besondere Entwicklungen oder entstandene Schwerpunkte im Laufe des Jahres zusammengestellt (Jahresbericht). Förderung der Begegnungszentren Die Stadt Aachen fördert die hauptamtliche Fachkraft mit xxx Std./Woche. Das entspricht einem Zuschuss in Höhe von xxx€ jährlich (Stand 2014). Um Referenten oder Beschäftigungsmaterialien finanzieren zu können, erhalten Begegnungszentren darüber hinaus einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.500,00€. die Weitere Begegnungszentren sollen sukzessiv alle zwei Jahre entstehen. Die Entscheidung darüber, wo ein neues durch die Stadt bezuschusstes Begegnungszentrum errichtet werden soll, trifft der Fachbereich Soziales und Integration in Abstimmung mit dem potenziellen Träger. Antragsverfahren Die Anträge zur Förderung sind bis zum 30.09. jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr einzureichen. Dem Antrag sind die Vereinbarungen zwischen dem Träger und der Leitung der Einrichtung beizufügen. Inkrafttreten Diese Richtlinien werden erstmals 2015 angewendet. OB - BA6 - Aachen, den 28.01.2015 Y. Moritz Tel. – 8610 Protokoll Stadtteilkonferenz vom 21.01.2015 Zeit: 19:00 Uhr – 21:20 Uhr Ort: Jugendeinrichtung TOT Unicorn Horbach, Pfarrheim Teilnehmer: Die Teilnehmer sind der beigefügten Liste zu entnehmen. TOP 1. Begrüßung und TOP2. Begrüßung neuer Mitglieder Frau Rothe begrüßt die anwesenden Mitglieder der Stadtteilkonferenz und als neue Mitglieder Frau Deutz vom VdK, Herrn Gurzan, Schulleiter des Anne-Frank-Gymnasiums und Herrn Dr. Saffer und Frau Hofmann als Vertreter der Heinrich-Heine-Gesamtschule. Beide Schulen werden sich heute unter TOP 3 vorstellen. Anschließend erfolgt eine kurze Vorstellungsrunde aller anwesenden Mitglieder. TOP 3. Bericht/Vorstellung von Mitgliedern der Stadtteilkonferenz 1. Vorstellung des heutigen Gastgebers, der TOT Unicorn Horbach Herr Maximilian Quentin und Herr Andreas Uebachs stellen die Jugendeinrichtung in Horbach, ihre Räumlichkeiten, derzeitigen Angebote und Aktivitäten als auch weitere geplante Angebote in einem Power-Point-Vortrag vor. Dieser ist als Anlage beigefügt. Die seit 23 Jahren ausschließlich ehrenamtlich geführte Jugendeinrichtung gehört zu den Offenen Türen freier Träger im Stadtgebiet Aachen und wird durch die Stadt Aachen unterstützt. Träger ist das Bistum Aachen. Die Jugendeinrichtung macht durch Veröffentlichungen im Dreiklang und durch Flyer und Plakate auf ihre Angebote und Veranstaltungen aufmerksam. Frau Moritz bietet an, besondere Termine und Veranstaltungen auch im Veranstaltungskalender des Stadtbezirks bzw. unter www.aachen.de/richterich veröffentlichen zu können. Herr Winkler fragt nach, ob bei den Ferienfreizeiten auch Plätze z.B. für Kinder aus besonderen Wohngebieten, z.B. der Robert-Koch-Straße, zur Verfügung gestellt werden können. Herr Pfarrer Voss macht hier auf ein Programm der katholischen Kirche aufmerksam, bei dem max. 2 Plätze durch diese finanziert werden können. Frau Schröder, Jugendpflegerin der Stadt Aachen, bedankt sich bei der TOT Unicorn. Denn nach der gerade fertiggestellten Aktualisierung des Freizeitstättenbedarfplans der Stadt Aachen bietet die TOT mehr Öffnungszeiten an als diese nach den Vorgaben verpflichtet wäre. 2. Vorstellung der Arbeit des Seniorenrates Herr Rolf Winkler stellt die Arbeit des Seniorenrates vor. Der Seniorenrat ist die Interessenvertretung und das Sprachrohr der älteren Bürgerinnen und Bürger in Aachen. Er vertritt die Interessen der älteren Generation gegenüber Rat und Verwaltung, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Alteneinrichtungen und der Öffentlichkeit. Der Seniorenrat wird von den Seniorinnen und Senioren in der Stadt Aachen für 5 Jahre gewählt. Die Aufstellung und Wahl findet dabei nach Bezirken statt. Die Mitglieder des Seniorenrates sind als sachkundige Einwohner mit beratender Stimme in den meisten Fachausschüssen der Stadt vertreten. Die Arbeit in den Stadtvierteln und damit der direkte, persönliche Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort stellt ein wichtiges Aufgabenfeld dar. -2Für den Bezirk Richterich ist neben Herrn Rolf Winkler auch Herr Willi Paul gewählt worden. Die beiden Seniorenvertreter haben sich die Aufgabengebiete aufgeteilt. Herr Paul kümmere sich besonders um die Belange Bürgersteige, Querungshilfen, Parkbänke und andere Bereiche, die die Mobilität und den öffentlichen Raum betreffen. Herr Winkler setzt sich aktuell, gemeinsam mit Frau Kläre Schulz, für den Aufbau eines Nachbarschaftstelefons in Richterich und Horbach ein. Hier sei man auf einem guten Weg. Der Start ist für Sommer 2015 geplant. 3. Vorstellung des Bezirksamtes Richterich Frau Yvonne Moritz stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die Aufgaben des Bezirksamtes und darüber hinaus die Vernetzung im Stadtbezirk vor. Das Bezirksamt bietet ca. 150 Dienstleistungen direkt vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Einrichtungen an. Dem Bezirksamt obliegt die Geschäftsführung für die Sitzungen der Bezirksvertretung. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Bezirksvertretung und den Vereinen und Einrichtungen unterstützt das Bezirksamt Aktivitäten und Entwicklungen im Stadtbezirk. Der Vortrag ist als Anlage beigefügt. 4. Vorstellung des Anne-Frank-Gymnasiums (AFG) Herr Wolfgang Gurzan, Schulleiter des AFG stellt die neuen Projekte der Schule und die Einbindung in den Sozialraum vor. Haupteinzugsgebiet des AFG sind die Stadtbezirke Laurensberg und Richterich. Durch die Wohnortnähe und Erreichbarkeit sind das AFG und das Schulzentrum Laurensberg wichtig für den Stadtbezirk. Das AFG möchte diese Einbindung in den Sozialraum weiter ausbauen. So habe z.B. das Schulorchester beim Neujahrsempfang der Bezirksvertretung Laurensberg gespielt. Und auch die Mitarbeit hier in der Stadtteilkonferenz sei wichtig. Das AFG befindet sich im gleichen Gebäude wie die Heinrich-Heine-Gesamtschule, es findet eine enge Zusammenarbeit statt. Herr Gurzan verweist auf gute und modernisierte Einrichtungen wie die gemeinsame Bibliothek, gute Sportstätten, eine große Aula und eine gute Mensa. Herr Gurzan merkt an, dass die innere Ausstattung des gemeinsamen Schulzentrums gut sei. Verbesserungswürdig sei der äußere Zustand/Eindruck des Gebäudes. Für das AFG sei in Planung, eine sichere Betreuung der Kinder bis 16.00 Uhr anzubieten, wobei die Eltern bei der Auswahl der Tage Wahlmöglichkeiten haben. Weitere Schwerpunkte der Schule sind der naturwissenschaftliche (MINT) Bereich, lebendige Austausche mit Schulen in anderen Ländern und der künstlerisch-kulturelle Bereich. Weiterhin hat das AFG zum Schuljahr 2014/2015 erstmals eine Inklusionsklasse und eine internationale Förderklasse eingerichtet. In der internationalen Förderklasse lernen die Kinder intensiv Deutsch bis sie anschließend in die Regelklassen verteilt werden. Unbegleitete, oft traumatisierte, Flüchtlinge werden derzeit nicht an der Schule betreut. Auf Nachfrage erläutert Herr Gurzan, dass die Betreuung im Nachmittag derzeit noch mit den eigenen Lehrkräften erfolgt. Geplant sei jedoch, mit Sportvereinen und anderen Vereinen Kooperationen zu schließen. Die Nachmittagsbetreuung sei – bis auf den Instrumentalunterricht – kostenfrei. Herr Wingens vom Instrumentalverein Richterich signalisiert die Bereitschaft seines Vereins für Gespräche/Kooperationen zur Verfügung zu stehen. -35. Vorstellung der Heinrich-Heine-Gesamtschule (HHG) Herr Dr. Stephan Saffer und Frau Kirsten Hofmann unterstreichen ebenfalls die gute Zusammenarbeit mit dem AFG. Herr Dr. Saffer stellt als weiteres gemeinsames Projekt den ‚Raum der Stille‘ vor. In diesen können sich die Schüler zurückziehen und hier finden z.B. auch muslimische Kinder Zeit für ihr Gebet. Herr Dr. Saffer erläutert, dass beide Schulen nicht in einem Konkurrenzverhältnis stehen. Die Schulen gehen von verschiedenen Ansätzen aus. So biete die HHG das Erlangen des Abiturs in 9 Schuljahren an (G9). Die Schule hat ihr Unterrichtszeitmodell von 45 Minuten auf 60 Minuten verändert. Auch werde das Lehrerraummodell praktiziert. Derzeit bereite sich das Lehrerkollegium darauf vor, ab dem Schuljahr 2015/2016 die DaltonPädagogik einzuführen. Die HHG hat derzeit zwei internationale Förderklassen, auch mit unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen. Frau Hofmann erläutert das Profilmodell. Bei der Schulanmeldung entscheiden sich die Kinder für ein bestimmtes Profil, das sie zusätzlich zum Unterricht in 2 Zusatzstunden pro Woche schärfen. Hier besteht eine Auswahl zwischen den Profilen: Instrumental, Forschung, Gesellschaftslehre, Sport und Kultur. Im Bereich der Musik bestehe darüber hinaus eine Kooperation mit der Musikschule Aachen über das sog. Drehtürmodell. Frau Hofmann signalisiert ebenfalls Interesse für das Angebot des Instrumentalvereins Richterich. Herr Wingens erläutert dazu, dass auch der Instrumentalverein über ausgebildete Musiklehrer verfüge. Auf Nachfrage berichtet Herr Dr. Saffer über Kontakte zwischen der HHG und der Jugendeinrichtung in Richterich. Diese ist über Schüler, die sich dort ehrenamtlich betätigen, zustande gekommen. Auch die HHG sucht die Vernetzung im Sozialraum. Frau Moritz bietet den Schulleitungen an, Informationen über Veranstaltungen o.ä. per Mail an die Vereinsverteiler im Bezirk weiterzuleiten oder im Bezirksamt auszuhängen. TOP 4. Informationen über unseren Sozialraum Frau Moritz erläutert, dass nach dem Vortrag von Frau Tiltmann, FB45, ‚Kinder im Mittelpunkt‘ die Frage aufkam, wie sich unser Sozialraum zusammensetzt und ob hier Zahlen, besonders im Altersbereich bis 18 Jahren, vorliegen, die Grundlagen für weitere Überlegungen liefern. Die Planungsabteilung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule hat daraufhin Zahlen auf der Datenlage von 2012 zur Verfügung gestellt. Richterich, Horbach und Vetschau bilden gemeinsam den Sozialraum 9, Richterich. Dieser Sozialraum 9 wird unterteilt in den Lebensraum 660 (Richterich und Horbach) und den Lebensraum 654 (Vetschau). Im Folgenden wird zunächst der Blick auf den Lebensraum 660 gelegt. Frau Moritz erläutert die Aufstellungen. Diese sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Folgende Erläuterungen wurden gegeben: 1. Aufteilung der Altersstruktur der Kinder/Jugendlichen bis 15J + Anteil an der Gesamtbevölkerung In 2012 lebten 8.722 Bürgerinnen und Bürger in Richerich und Horbach. Davon waren 1116 Kinder und Jugendliche jünger als 15 Jahre. Dieses entspricht einem Anteil von 12,80%. Der gesamtstädtische Anteil der KuJ u15 liegt bei 11,54 %. Im Bereich der u0-u3Kinder und der u6-u10 Kinder liegt der Sozialraum 660 (Richterich und Horbach) unter dem städtischen Durchschnitt, bei den 3-u6Jährigen und besonders den 10-u15Jährigen über dem städtischen Durchschnitt. -42. Aufteilung auf Haushalte Die 8.722 Einwohner leben in 4.188 Privathaushalten. Von diesen 4.188 PrivatHH sind 827 Familienhaushalte mit Kindern unter 18 Jahren. Dieses liegt mit 19,75 % deutlich über dem gesamtstädtischen Anteil. Von diesen 827 Haushalten sind 178 Alleinerziehende mit Kindern u18 und 105 kinderreiche Haushalte (3 Kinder und mehr). 3. Kinder u15 in Bedarfsgemeinschaften Von den 1.116 Kindern u15 (siehe Nr .1) leben 120 Kinder (10,75%) in Bedarfsgemeinschaften. Der gesamtstädtische Anteil mit 21,82 % ist doppelt so hoch wie im Lebensraum 660. Der Anteil von Alleinerziehenden-Haushalten und Kindern unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften liegt unter dem städtischen Durchschnitt. 4. Untersuchte Kinder laut Schuleingangs-Untersuchung (Daten Gesundheitsamt 2011/2012) 80 (5-6Jährige) Kinder wurden auf ihre Sprachkompetenzen hin untersucht. Von den 80 Kindern sind 21 Kinder mit nicht dt. Muttersprache aufgewachsen. Bei diesem Merkmal geht man davon aus, dass in diesen Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wurde. Bei der Feststellung der Sprachkompetenz werden 6 Einteilungen vorgenommen (inkl. der Kategorie: ohne Angabe). 3 der 21 Kinder wurden mit erheblichen Fehlern getestet. Das bedeutet, dass hier neben einem Sprachförderbedarf auch ein medizinisch, therapeutischer Förderbedarf (z.B. Logopädie) besteht. Bei 15 der 21 Kinder wurden leichte Fehler festgestellt. Hier wird ein Sprachförderbedarf angeregt. Im gesamtstädtischen Vergleich liegt die Zahl der Kinder mit erheblichen Fehlern unter dem Durchschnitt. 5. Grundschüler mit Migrationshintergrund (Stand 15.10.2012) Von den insgesamt 282 Grundschülern im Lebensraum haben 64 einen Migrationshintergrund. Das bedeutet, dass mindestens ein Elternteil kein Deutsche/r ist. Im gesamtstädtischen Vergleich ist dieser Anteil deutlich geringer. TOP 5. Neue Handlungsansätze Herr Mommertz bestätigt aus seiner Arbeit als Bezirkssozialarbeiter, dass der Anteil der Klienten mit Migrationshintergrund gering ist. Dieses deckt sich mit den statistischen Angaben. Frau Nießen, Familienzentrum Grünenthaler Str., berichtet, dass bei der Feststellung eines Sprachförderbedarfs für ein Kind die weiteren Schritte durch die KITA koordiniert werden. Auch berät und unterstützt das Familienzentrum, wenn eine Familie einen Sportverein o.ä. Anschlüsse/Aktivitäten sucht, um im Sozialraum Kontakte zu knüpfen. Es wird vereinbart, dass die Diskussion über mögliche Handlungsansätze in der nächsten Sitzung fortgeführt werden soll. Frau Nießen und Herr Mommertz werden beim nächsten Treffen ihre Aufgabenbereiche vorstellen. TOP 6. Verschiedenes -5TOP 7. Neuer Termin/Neuer Treffpunkt Die Stadtteilkonferenz trifft sich wieder am Mittwoch, den 20. Mai 2015 um 19:00 Uhr im Familienzentrum KITA Grünenthaler Straße. Als Tagesordnungspunkte sind bisher vorgesehen: - Bericht/Vorstellung von Mitgliedern der Stadtteilkonferenz 1. Familienzentrum Richterich Grünenthaler Straße , Frau Nießen 2. Bezirkssozialarbeit, Herr Mommertz - Diskussion über Handlungsansätze/Weiteres Vorgehen Auch das Treffen der Stadtteilkonferenz nach den Sommerferien wurde bereits terminiert. Es findet statt am Mittwoch, den 2. September 2015 um 19.00 Uhr im Schulzentrum Hander Weg in Laurensberg. Geplant ist eine Besichtigung des gemeinsamen Schulgebäudes. Für das Protokoll: gez. Yvonne Moritz Anlagen Teilnehmerliste Vortrag TOT Unicorn Horbach Vortrag Bezirksamt Richterich Statistische Daten aus 2012 für Sozialraum 660