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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
142825.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
02.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:08
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0121/WP17 öffentlich 02.02.2015 Dez. III / FB 61/700 Erneuerung von Bushaltestellen 2015 1. Vaalser Straße, Haltestelle "Schanz" stadtauswärts 2. Mozartstraße, Haltestelle "Reumontstraße" stadtauswärts 3. Johannstraße, Haltestelle "Tilsiter Straße" beidseitig Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.03.2015 16.04.2015 B0 MA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushalts 2015 durch die Bezirksregierung, die Erneuerung der Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen zu beschließen: 1. Vaalser Straße, Haltestelle “Schanz" stadtauswärts 2. Mozartstraße, Haltestelle “Reumontstraße" stadtauswärts 3. Johannstraße, Haltestelle “Tilsiter Straße" beidseitig Der Mobilitätsausschuss beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushalts 2015 durch die Bezirksregierung, die Erneuerung der Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen durchzuführen: 1. Vaalser Straße, Haltestelle “Schanz" stadtauswärts 2. Mozartstraße, Haltestelle “Reumontstraße" stadtauswärts 3. Johannstraße, Haltestelle “Tilsiter Straße" beidseitig Vorlage FB 61/0121/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.03.2015 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1 „Erneuerung Bushaltestellen –J-„ Investive Ansatz Auswirkungen 2015 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2016 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 60.000 60.000 0 0 60.000 60.000 0 0 0 0 60.000 60.000 Ergebnis + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1 „Erneuerung Bushaltestellen –J-„ konsumtive Ansatz Auswirkungen 2015 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 2016 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0121/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.03.2015 Seite: 2/3 Erläuterungen: 1. Vaalser Straße, Haltestelle “Schanz" stadtauswärts 2. Mozartstraße, Haltestelle “Reumontstraße" stadtauswärts 3. Johannstraße, Haltestelle “Tilsiter Straße" beidseitig Die vorgenannten Bushaltestellen haben in den Haltebereichen der Busse Oberflächen aus Asphalt und Betonpflaster bzw. Beton. Diese Haltebereiche weisen erhebliche Schäden in Form von stark ausgefahrenen Spurrinnen und Verformungen auf, verursacht durch die hohen Radlasten und die extrem großen Schub-beanspruchungen bei Brems- und Anfahrvorgängen des Busverkehrs. Zur Erneuerung der Busfahrbahnen ist daher beabsichtigt, diese Bereiche mit Fließbeton (Haltestellen Schanz und Reumontstraße) bzw. Asphalt (Haltestelle Tilsiter Str.) zu befestigen, um eine erhöhte Tragfähigkeit zu erreichen und gleichzeitig Spurrinnen und Fahrbahnverformungen längerfristig zu unterbinden. Im Hinblick auf eine behindertengerechte Gestaltung der Haltestelle und zur Verbesserung der Einund Ausstiegsbedingungen werden in der angrenzenden Wartefläche der Haltestelle Reumontstraße zusätzlich taktile Elemente in Form von Noppen- und Rippenplatten verlegt sowie die bewährten BusFormbordsteine eingebaut. Die Bauzeit für alle Haltestellen beträgt ca. 40 Arbeitstage. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Sommer 2015 durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen: Die Umbaukosten für alle aufgeführten Bushaltestellen im Stadtgebiet Aachen belaufen sich auf 60.000,00 €. Die Kosten sind Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Aachen. Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1 “ Erneuerung Bushaltestellen -J-“, Sachkonto 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ stehen entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 € zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung, müssen jedoch noch freigegeben werden. Hierzu bedarf es noch der Rechtskraft der Haushaltssatzung. Die vorgenannten Maßnahmen unterliegen nicht der Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung. Vorlage FB 61/0121/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.03.2015 Seite: 3/3