Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
142825.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
02.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0121/WP17
öffentlich
02.02.2015
Dez. III / FB 61/700
Erneuerung von Bushaltestellen 2015
1. Vaalser Straße, Haltestelle "Schanz" stadtauswärts
2. Mozartstraße, Haltestelle "Reumontstraße" stadtauswärts
3. Johannstraße, Haltestelle "Tilsiter Straße" beidseitig
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.03.2015
16.04.2015
B0
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der
Genehmigung des städtischen Haushalts 2015 durch die Bezirksregierung, die Erneuerung der
Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen zu beschließen:
1. Vaalser Straße, Haltestelle “Schanz" stadtauswärts
2. Mozartstraße, Haltestelle “Reumontstraße" stadtauswärts
3. Johannstraße, Haltestelle “Tilsiter Straße" beidseitig
Der Mobilitätsausschuss beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushalts 2015
durch die Bezirksregierung, die Erneuerung der Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen
durchzuführen:
1. Vaalser Straße, Haltestelle “Schanz" stadtauswärts
2. Mozartstraße, Haltestelle “Reumontstraße" stadtauswärts
3. Johannstraße, Haltestelle “Tilsiter Straße" beidseitig
Vorlage FB 61/0121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.03.2015
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1 „Erneuerung Bushaltestellen –J-„
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2016 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
60.000
60.000
0
0
60.000
60.000
0
0
0
0
60.000
60.000
Ergebnis
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1 „Erneuerung Bushaltestellen –J-„
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2016 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.03.2015
Seite: 2/3
Erläuterungen:
1. Vaalser Straße, Haltestelle “Schanz" stadtauswärts
2. Mozartstraße, Haltestelle “Reumontstraße" stadtauswärts
3. Johannstraße, Haltestelle “Tilsiter Straße" beidseitig
Die vorgenannten Bushaltestellen haben in den Haltebereichen der Busse Oberflächen aus Asphalt
und Betonpflaster bzw. Beton. Diese Haltebereiche weisen erhebliche Schäden in Form von stark
ausgefahrenen Spurrinnen und Verformungen auf, verursacht durch die hohen Radlasten und die
extrem großen Schub-beanspruchungen bei Brems- und Anfahrvorgängen des Busverkehrs.
Zur Erneuerung der Busfahrbahnen ist daher beabsichtigt, diese Bereiche mit Fließbeton (Haltestellen
Schanz und Reumontstraße) bzw. Asphalt (Haltestelle Tilsiter Str.) zu befestigen, um eine erhöhte
Tragfähigkeit zu erreichen und gleichzeitig Spurrinnen und Fahrbahnverformungen längerfristig zu
unterbinden.
Im Hinblick auf eine behindertengerechte Gestaltung der Haltestelle und zur Verbesserung der Einund Ausstiegsbedingungen werden in der angrenzenden Wartefläche der Haltestelle Reumontstraße
zusätzlich taktile Elemente in Form von Noppen- und Rippenplatten verlegt sowie die bewährten BusFormbordsteine eingebaut.
Die Bauzeit für alle Haltestellen beträgt ca. 40 Arbeitstage. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Sommer
2015 durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umbaukosten für alle aufgeführten Bushaltestellen im Stadtgebiet Aachen belaufen sich auf
60.000,00 €. Die Kosten sind Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Aachen. Unter
dem investiven PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1 “ Erneuerung Bushaltestellen -J-“,
Sachkonto 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ stehen entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von
60.000 € zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung, müssen jedoch noch freigegeben werden.
Hierzu bedarf es noch der Rechtskraft der Haushaltssatzung.
Die vorgenannten Maßnahmen unterliegen nicht der Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung.
Vorlage FB 61/0121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.03.2015
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