Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
142502.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
06.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0067/WP17
öffentlich
06.02.2015
45/200
Priorisierung der Fördermittelanträge im Rahmen des neuen U3Investitionsprogrammes "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 2018"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.03.2015
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
2. beschließt die neuen Kriterien für die Priorisierung von Fördermittelanträgen im Rahmen von
U3-Investitionsprogrammen
3. beauftragt die Verwaltung, die Fördermittelanträge für das U3-Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ anhand der neuen Prioritätenliste weiterzuleiten.
Vorlage FB 45/0067/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0067/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Förderprogramm
Mit Rundschreiben Nr. 42/870-2014 sowie Nr. 42/871-2014 teilte der Landschaftsverband Rheinland
(LVR) mit, dass ein neues Investitionskostenförderprogramm von Seiten des Bundes aufgelegt wird.
Über dieses Förderprogramm - „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ – werden weitere
Bundesmittel für den investiven U3 Ausbau bereitgestellt. Allen Jugendämtern wird ein Budget
reserviert. Bei der Höhe des jeweiligen Budgets wird die Anzahl der 1- und 2-Jährigen Kinder an der
Bevölkerung sowie die Betreuungsquote der 3-Jährigen Kinder in KiTa und Kindertagespflege
berücksichtigt.
Der Stadt Aachen wird ein Kontingent in Höhe von 1.697.825,62 € zugewiesen.
Fördervoraussetzung ist, dass dem LVR bis zum 15.03.2015 entscheidungsreife Anträge vorliegen.
Bestehen dann noch freie Mittel aus dem Kontingent werden diese neu vergeben. Darüber, wie eine
Neuverteilung vorgenommen wird, trifft der LVR in seinen Rundschreiben noch keine Aussage.
Beantragt ein Jugendamt über das Kontingent hinausgehend Mittel, wird über diese Anträge im
Anschluss entschieden.
Durchführungs- und Bewilligungszeitraum ist vom 01.04.2014 – 30.06.2017. Demnach darf mit der
beantragten Maßnahme nicht vor dem 01.04.2014 begonnen worden sein und sie muss spätestens
bis zum 30.06.2017 abgeschlossen werden.
Die Maßnahmen sind in der Reihenfolge ihrer Priorität zu melden und werden in dieser Reihenfolge
vom LVR bearbeitet.
2. Aktuelle Antragssituation
Insgesamt liegen der Fachabteilung Anträge von Trägern sowie mögliche förderfähige städtische
Maßnahmen mit einer Gesamtfördersumme von ca. 3 Mio. € vor (Siehe Anlage 1). Somit können
nicht alle Maßnahmen über das Kontingent gefördert werden können.
Daher ist es notwendig die Maßnahmen zu priorisieren.
3. Bisherige Prioritäten
Gemäß den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses vom 08.05.2012 und 16.06.2012
wurden folgende Prioritäten festgelegt.
Priorität I: Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn keine Baumaßnahmen
durchgeführt werden.
Priorität II: Einrichtungen, deren Standorte dort sind, wo die Versorgungsquote U3 besonders gering
ist.
Priorität III: Einrichtungen, die nicht über KiBiz gefördert sind.
Vorlage FB 45/0067/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/5
Seit der letzten Vergabe der Prioritäten im Jahr 2012, haben sich die Rahmenbedingungen verändert.
Dies ist im Wesentlichen auf den fortgeschrittenen U3-Ausbau und die Erreichung der
Zielversorgungsquoten in einigen Sozialräumen zurückzuführen.
Durch die Festlegung von neuen und gleichzeitig differenzierteren Prioritäten soll dieser Entwicklung
und den veränderten Bedarfen Rechnung getragen werden.
4. Neue Prioritäten
Die Verwaltung schlägt deshalb folgende neue Prioritäten vor:
Priorität I:
Kibiz-geförderte Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn die entsprechenden
Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden oder Kibiz-geförderten Einrichtungen, die für diese Plätze
bereits Fördermittel erhalten haben, aber ein Zweitantrag zum Erhalt der Plätze notwendig wird, weil
zum Beispiel nachträglich die Brandschutzauflagen erhöht wurden.
Priorität II:
Anträge von Kindertagespflegepersonen. Die Fördersumme beträgt 500 € pro Platz, sodass sich im
Vergleich zu Baumaßnahmen ein hohes Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt.
Priorität III:
Anträge von Kibiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die
Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den
Versorgungsquoten.
Priorität IV:
Anträge von Kibiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die
Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) erreicht oder überschritten wird und die für eine
gesamtstädtische
Betrachtung
relevant
sind
(z.B.
angrenzender
Sozialraum
mit
niedriger
Versorgungsquote, Einrichtung hat ausschließlich Ü3-Plätze und benötigt Umstellung auf U3 zum
Fortbestand, etc.)
Priorität V:
Anträge von privatgewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die
Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den
Versorgungsquoten.
Priorität VI:
Anträge von privatgewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die
Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) erreicht oder überschritten wird und die für eine
gesamtstädtische
Betrachtung
relevant
sind
(z.B.
angrenzender
Sozialraum
mit
niedriger
Versorgungsquote, Einrichtung hat ausschließlich Ü3-Plätze und benötigt Umstellung auf U3 zum
Fortbestand, etc.)
Vorlage FB 45/0067/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 4/5
Durch diese Priorisierung ergibt sich die in der Anlage 1 dargestellte Reihenfolge.
5. Hinweise
Die beigefügte Auflistung spiegelt einen aktuellen Stand der im Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule eingegangen Anträge und ihrer Priorisierung wider.
Es kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden, ob es möglich sein wird, für alle
genannten Maßnahmen fristgerecht entscheidungsreife Anträge vorzulegen.
Gleichzeitig ist nicht gewiss ob die Anträge antragsgemäß bewilligt werden. Hierbei kann der
Fördermittelgeber z.B. zu einer anderen Bewertung kommen, ob es sich bei einer Maßnahme um
einen Neu- oder Umbau handelt.
Es ist vorgesehen, dass auch über das Budget hinausgehende Anträge dem LVR gemeldet werden,
um die Option auf eine spätere Bewilligung (Nachrücken; Bereitstellung nicht verbrauchter
Kontingente) offen zu halten.
Anlage/n:
Anlage 1 – Antragslage zum Investitionskostenförderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 20152018“
Vorlage FB 45/0067/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 5/5
Anlage 1 – Antragslage zum Investitionskostenförderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ - Stand 19.02.2015
Pri
lfd
orit
Nr.
ät
Kindertageseinrichtung
Träger
Maßnahme
neue FörderfähU3- ige Summe
Plätze
in €
beantragte
Fördersumme
(90%) in €
SR
1
I
Holsteinstr. 5
Caritas Lebenswelten GmbH
Neubau
20
400.000
360.000
3
2
3
4
5
6
7
8
9
I
I
II
III
III
III
III
III
Kreuzherrenstr. 3-5
Goerdeler Str.
Kindertagespflege
Forster Linde 5
Königsberger Str. 100
Mataréstr. 9
Scheibenstr. 11
Sigmundstr. 8
KKG Franziska von Aachen
AWO
diverse KTP
pro futura
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Caritas Lebenswelten GmbH
AWO
Neubau
Umbau (Brandschutz)
Ausstattung
Neubau
Neubau
Umbau+Ausstattung
Umbau+Ausstattung
Umbau+Ausstattung
16
18
50
16
13
15
10
10
320.000
51.166
25.000
320.000
260.000
180.000
120.000
120.000
288.000
46.049
25.000
288.000
234.000
162.000
108.000
108.000
2
3
Zwischensumme
10 III Rüttscher Str.
Bemerkung
Betriebserlaubnis ohne
Baumaßnahme gefärdet
Betriebserlaubnis ohne
Baumaßnahme gefärdet
Erhalt der Plätze durch 2. Antrag
6
6
6
3
1
diverse
24%
24%
24%
29%
41%
1.619.049
Studentenwerk Aachen
Zwischensumme Ausschöpfung Anteil Stadt Aachen
10 III Rüttscher Str.
Studentenwerk Aachen
11 IV Fassinstr. 4
pro futura
12 V Weißhausstraße
Villa Luna GmbH - privatgew.
13 VI Campus Boulevard
Vincerola GmbH - privatgew.
Neubau
5
100.000
78.777
2
49%
Neubau
Neubau
Neubau
Umbau+Ausstattung
19
6
50
8
380.000
120.000
856.155
85.392
1.697.826
353.223
108.000
770.540
76.853
2
9
5
11
49%
53%
48%
55%
Summe aller Anträge
Fördersumme Stadt Aachen
1.697.825,62 €
U3-VQ
15/16 ohne
jeweilige
Kita
256
Fördersummen pro U3-Platz:
Neubau inkl. Ausstattung
Umbau
Ausstattung
Kindertagespflege Pauschale
90% von
20.000
8.500
3.500
500 € keine Anteilfinanzierung
3.006.442
U3 in
VQ 15/16
Sozialraum
%
1
42
2
54
3
31
4
39
5
49
6
24
7
51
8
41
9
53
10
58
11
55
12
37
13
65
14
53
Ü3 in %
118
83
79
84
106
99
98
86
95
97
113
92
140
81
24 x 20.000 = 480.000 --> 90 % =
432.000
432.000 - 78.777 = 353.223