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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
142502.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
06.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:10
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0067/WP17 öffentlich 06.02.2015 45/200 Priorisierung der Fördermittelanträge im Rahmen des neuen U3Investitionsprogrammes "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 2018" Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 03.03.2015 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss 1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis 2. beschließt die neuen Kriterien für die Priorisierung von Fördermittelanträgen im Rahmen von U3-Investitionsprogrammen 3. beauftragt die Verwaltung, die Fördermittelanträge für das U3-Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ anhand der neuen Prioritätenliste weiterzuleiten. Vorlage FB 45/0067/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen Es gibt keine finanziellen Auswirkungen. Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 45/0067/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 2/5 Erläuterungen: 1. Förderprogramm Mit Rundschreiben Nr. 42/870-2014 sowie Nr. 42/871-2014 teilte der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit, dass ein neues Investitionskostenförderprogramm von Seiten des Bundes aufgelegt wird. Über dieses Förderprogramm - „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ – werden weitere Bundesmittel für den investiven U3 Ausbau bereitgestellt. Allen Jugendämtern wird ein Budget reserviert. Bei der Höhe des jeweiligen Budgets wird die Anzahl der 1- und 2-Jährigen Kinder an der Bevölkerung sowie die Betreuungsquote der 3-Jährigen Kinder in KiTa und Kindertagespflege berücksichtigt. Der Stadt Aachen wird ein Kontingent in Höhe von 1.697.825,62 € zugewiesen. Fördervoraussetzung ist, dass dem LVR bis zum 15.03.2015 entscheidungsreife Anträge vorliegen. Bestehen dann noch freie Mittel aus dem Kontingent werden diese neu vergeben. Darüber, wie eine Neuverteilung vorgenommen wird, trifft der LVR in seinen Rundschreiben noch keine Aussage. Beantragt ein Jugendamt über das Kontingent hinausgehend Mittel, wird über diese Anträge im Anschluss entschieden. Durchführungs- und Bewilligungszeitraum ist vom 01.04.2014 – 30.06.2017. Demnach darf mit der beantragten Maßnahme nicht vor dem 01.04.2014 begonnen worden sein und sie muss spätestens bis zum 30.06.2017 abgeschlossen werden. Die Maßnahmen sind in der Reihenfolge ihrer Priorität zu melden und werden in dieser Reihenfolge vom LVR bearbeitet. 2. Aktuelle Antragssituation Insgesamt liegen der Fachabteilung Anträge von Trägern sowie mögliche förderfähige städtische Maßnahmen mit einer Gesamtfördersumme von ca. 3 Mio. € vor (Siehe Anlage 1). Somit können nicht alle Maßnahmen über das Kontingent gefördert werden können. Daher ist es notwendig die Maßnahmen zu priorisieren. 3. Bisherige Prioritäten Gemäß den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses vom 08.05.2012 und 16.06.2012 wurden folgende Prioritäten festgelegt. Priorität I: Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn keine Baumaßnahmen durchgeführt werden. Priorität II: Einrichtungen, deren Standorte dort sind, wo die Versorgungsquote U3 besonders gering ist. Priorität III: Einrichtungen, die nicht über KiBiz gefördert sind. Vorlage FB 45/0067/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 3/5 Seit der letzten Vergabe der Prioritäten im Jahr 2012, haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Dies ist im Wesentlichen auf den fortgeschrittenen U3-Ausbau und die Erreichung der Zielversorgungsquoten in einigen Sozialräumen zurückzuführen. Durch die Festlegung von neuen und gleichzeitig differenzierteren Prioritäten soll dieser Entwicklung und den veränderten Bedarfen Rechnung getragen werden. 4. Neue Prioritäten Die Verwaltung schlägt deshalb folgende neue Prioritäten vor: Priorität I: Kibiz-geförderte Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn die entsprechenden Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden oder Kibiz-geförderten Einrichtungen, die für diese Plätze bereits Fördermittel erhalten haben, aber ein Zweitantrag zum Erhalt der Plätze notwendig wird, weil zum Beispiel nachträglich die Brandschutzauflagen erhöht wurden. Priorität II: Anträge von Kindertagespflegepersonen. Die Fördersumme beträgt 500 € pro Platz, sodass sich im Vergleich zu Baumaßnahmen ein hohes Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt. Priorität III: Anträge von Kibiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den Versorgungsquoten. Priorität IV: Anträge von Kibiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) erreicht oder überschritten wird und die für eine gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzender Sozialraum mit niedriger Versorgungsquote, Einrichtung hat ausschließlich Ü3-Plätze und benötigt Umstellung auf U3 zum Fortbestand, etc.) Priorität V: Anträge von privatgewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den Versorgungsquoten. Priorität VI: Anträge von privatgewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) erreicht oder überschritten wird und die für eine gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzender Sozialraum mit niedriger Versorgungsquote, Einrichtung hat ausschließlich Ü3-Plätze und benötigt Umstellung auf U3 zum Fortbestand, etc.) Vorlage FB 45/0067/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 4/5 Durch diese Priorisierung ergibt sich die in der Anlage 1 dargestellte Reihenfolge. 5. Hinweise Die beigefügte Auflistung spiegelt einen aktuellen Stand der im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule eingegangen Anträge und ihrer Priorisierung wider. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden, ob es möglich sein wird, für alle genannten Maßnahmen fristgerecht entscheidungsreife Anträge vorzulegen. Gleichzeitig ist nicht gewiss ob die Anträge antragsgemäß bewilligt werden. Hierbei kann der Fördermittelgeber z.B. zu einer anderen Bewertung kommen, ob es sich bei einer Maßnahme um einen Neu- oder Umbau handelt. Es ist vorgesehen, dass auch über das Budget hinausgehende Anträge dem LVR gemeldet werden, um die Option auf eine spätere Bewilligung (Nachrücken; Bereitstellung nicht verbrauchter Kontingente) offen zu halten. Anlage/n: Anlage 1 – Antragslage zum Investitionskostenförderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 20152018“ Vorlage FB 45/0067/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 5/5 Anlage 1 – Antragslage zum Investitionskostenförderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ - Stand 19.02.2015 Pri lfd orit Nr. ät Kindertageseinrichtung Träger Maßnahme neue FörderfähU3- ige Summe Plätze in € beantragte Fördersumme (90%) in € SR 1 I Holsteinstr. 5 Caritas Lebenswelten GmbH Neubau 20 400.000 360.000 3 2 3 4 5 6 7 8 9 I I II III III III III III Kreuzherrenstr. 3-5 Goerdeler Str. Kindertagespflege Forster Linde 5 Königsberger Str. 100 Mataréstr. 9 Scheibenstr. 11 Sigmundstr. 8 KKG Franziska von Aachen AWO diverse KTP pro futura Stadt Aachen Stadt Aachen Caritas Lebenswelten GmbH AWO Neubau Umbau (Brandschutz) Ausstattung Neubau Neubau Umbau+Ausstattung Umbau+Ausstattung Umbau+Ausstattung 16 18 50 16 13 15 10 10 320.000 51.166 25.000 320.000 260.000 180.000 120.000 120.000 288.000 46.049 25.000 288.000 234.000 162.000 108.000 108.000 2 3 Zwischensumme 10 III Rüttscher Str. Bemerkung Betriebserlaubnis ohne Baumaßnahme gefärdet Betriebserlaubnis ohne Baumaßnahme gefärdet Erhalt der Plätze durch 2. Antrag 6 6 6 3 1 diverse 24% 24% 24% 29% 41% 1.619.049 Studentenwerk Aachen Zwischensumme Ausschöpfung Anteil Stadt Aachen 10 III Rüttscher Str. Studentenwerk Aachen 11 IV Fassinstr. 4 pro futura 12 V Weißhausstraße Villa Luna GmbH - privatgew. 13 VI Campus Boulevard Vincerola GmbH - privatgew. Neubau 5 100.000 78.777 2 49% Neubau Neubau Neubau Umbau+Ausstattung 19 6 50 8 380.000 120.000 856.155 85.392 1.697.826 353.223 108.000 770.540 76.853 2 9 5 11 49% 53% 48% 55% Summe aller Anträge Fördersumme Stadt Aachen 1.697.825,62 € U3-VQ 15/16 ohne jeweilige Kita 256 Fördersummen pro U3-Platz: Neubau inkl. Ausstattung Umbau Ausstattung Kindertagespflege Pauschale 90% von 20.000 8.500 3.500 500 € keine Anteilfinanzierung 3.006.442 U3 in VQ 15/16 Sozialraum % 1 42 2 54 3 31 4 39 5 49 6 24 7 51 8 41 9 53 10 58 11 55 12 37 13 65 14 53 Ü3 in % 118 83 79 84 106 99 98 86 95 97 113 92 140 81 24 x 20.000 = 480.000 --> 90 % = 432.000 432.000 - 78.777 = 353.223