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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
141704.pdf
Größe
17 MB
Erstellt
03.02.15, 12:00
Aktualisiert
08.09.17, 11:43

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0126/WP17 öffentlich 03.02.2015 Dez. III / FB 61/300 a) Erweiterung der Bewohnerparkzone 'Z' (Zollernstraße) und Einrichtung der Bewohnerparkzone 'V' (Viktoriaallee / Oppenhoffallee) b) 3. Nachtrag zur Parkgebührenordnung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 05.03.2015 18.03.2015 05.05.2015 20.05.2015 MA B0 FA Rat Entscheidung Entscheidung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2015 - für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen: 1. Die in den beigefügten Plänen dargestellten Bereiche werden als Bewohnerparkbereiche „V“ bzw. „Z“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend der beigefügten Pläne festgelegt. 2. Im Bewohnerparkbereich „V“ und in der erweiterten Bewohnerparkzone „Z“ werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis „V“ bzw. „Z“ werden von der vorgegebenen Parkgebühr und Höchstparkdauer befreit. Im Bereich „V“ werden die Straßen  Beverstraße  Bismarckstraße (zw. Schlossstraße und Drimbornstraße)  Charlottenstraße  Drimbornstraße (zw. Beverstraße und Eisenbahnunterführung)  Erzbergerallee (zw. Turpinstraße und Eisenbahnbrücke)  Frankenbergerstraße  Goffartstraße  Haßlerstraße  Kirberichshofer Weg Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.02.2015 Seite: 1/13  Kongressstraße (zw. Augustastraße und Pastorplatz)  Kronprinzenstraße  Kurfürstenstraße  Neumarkt  Oranienstraße  Pastorplatz  Roonstraße  Schenkendorfstraße  Sophienstraße  Triebelsstraße  Turpinstraße  Viktorieallee  Viktoriastraße  Von-Goerschen-Straße und im Erweiterungsbereich der Zone „ Z“  Augustastraße  Alfonsstraße  Brabantstraße  Frankenstraße  Friedrichstraße (zw. Adalbertsteinweg und Luisenstraße)  Luisenstraße  Oligsbendengasse  Steffenplatz  Kongressstraße (zw. Augustastraße und Adalbertsteinweg) als Bewohnerparkzone ausgeschildert. Die Parkstände auf dem Adalbertsteinweg (zw. Kirberichshofer Weg und Bismarckstraße), der Oppenhoffallee (zw. Bismarckstraße und Roonstraße bzw. Oppenhoffallee Nr. 8), Bismarckstraße (zw. Adalbertsteinweg und Drimbornstraße) und Goerdelerstraße im Bereich „V“ und im erweiterten Bereich „Z“ auf der Wilhelmstraße (zw. Lothringerstraße und Augustastraße) und dem Adalbertsteinweg (zw. Kaiserplatz und Friedrichstraße) und Oppenhoffallee (zw. Roonstraße und Brabantstraße und zw. Schlossstraße und Oppenhoffallee Nr. 8) sind mit der Positivbeschilderung StVO Zeichen 314 mit Zusatz „Zone „V“ bzw „Z“ mit Parkschein“ zu versehen. 3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden verzichtet. 4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr festgesetzt. 5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.02.2015 Seite: 2/13 6. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereichs „V“ und die Erweiterung des Bewohnerparkbereiches „Z“ sollen zeitgleich und schnellstmöglich erfolgen. 7. Die Einführung wird durch eine Informationskampagne, die eine web-basierte Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und –anbietende einschließt, begleitet. 8. Für die in den Bezirken ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert. 9. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung der ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage. 10. In den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ wird ein Tagesticket für 8,00 € eingeführt. 11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt. 12. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem KFZ, b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird), c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird und d) Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann, zu beschließen. 13. Dem Rat wird empfohlen den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2015 - für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen: 1. Die in den beigefügten Plänen dargestellten Bereiche werden als Bewohnerparkbereiche „V“ und „Z“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend der beigefügten Pläne festgelegt. 2. Im Bewohnerparkbereich „V“ und in der erweiterten Bewohnerparkzone „Z“ werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht belegt, mit Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.02.2015 Seite: 3/13 Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis „V“ bzw. „Z“ werden von der vorgegebenen Parkgebühr und Höchstparkdauer befreit. Im Bereich „V“ werden die Straßen  Beverstraße  Bismarckstraße (zw. Schlossstraße und Drimbornstraße)  Charlottenstraße  Drimbornstraße (zw. Beverstraße und Eisenbahnunterführung)  Erzbergerallee (zw. Turpinstraße und Eisenbahnbrücke)  Frankenbergerstraße  Goffartstraße  Haßlerstraße  Kirberichshofer Weg  Kongressstraße (zw. Augustastraße und Pastorplatz)  Kronprinzenstraße  Kurfürstenstraße  Neumarkt  Oranienstraße  Pastorplatz  Roonstraße  Schenkendorfstraße  Sophienstraße  Triebelsstraße  Turpinstraße  Viktorieallee  Viktoriastraße  Von-Goerschen-Straße und im Erweiterungsbereich der Zone „Z“  Augustastraße  Alfonsstraße  Brabantstraße  Frankenstraße  Friedrichstraße (zw. Adalbertsteinweg und Luisenstraße)  Luisenstraße  Oligsbendengasse  Steffenplatz  Kongressstraße (zw. Augustastraße und Adalbertsteinweg) als Bewohnerparkzone ausgeschildert. Die Parkstände auf dem Adalbertsteinweg (zw. Kirberichshofer Weg und Bismarckstraße), der Oppenhoffallee (zw. Bismarckstraße und Roonstraße bzw. Oppenhoffallee Nr. 8), Bismarckstraße (zw. Adalbertsteinweg und Drimbornstraße) und Goerdelerstraße im Bereich „V“ und im erweiterten Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.02.2015 Seite: 4/13 Bereich „Z“ auf der Wilhelmstraße (zw. Lothringerstraße und Augustastraße) und dem Adalbertsteinweg (zw. Kaiserplatz und Friedrichstraße) und Oppenhoffallee (zw. Roonstraße und Brabantstraße und zw. Schlossstraße und Oppenhoffallee Nr. 8) und sind mit der Positivbeschilderung StVO Zeichen 314 mit Zusatz „Zone „Z“ bzw „V“ mit Parkschein“ zu versehen. 3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden verzichtet. 4. Die Bedienpflicht an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr festgesetzt. 5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. 6. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereichs „V“ und die Erweiterung des Bewohnerparkbereiches „Z“ sollen zeitgleich und schnellstmöglich erfolgen. 7. Die Einführung wird durch eine Informationskampagne, die eine web-basierte Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und –anbietende einschließt, begleitet. 8. Für die in den Bezirken ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert. 9. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung der ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage. 10. In den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ wird ein Tagesticket für 8,00 € eingeführt. 11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00€ festgesetzt. 12. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem KFZ, b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird), c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird und d) Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann, zu beschließen. Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.02.2015 Seite: 5/13 13. Dem Rat wird empfohlen den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt: 1. Sonderparkberechtigt werden a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem KFZ. b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird), c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird und d) Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann, 2. Die Gebühr zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen. 3. Den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung. Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.02.2015 Seite: 6/13 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2015 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2016 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 384.340,88 384.340,88 0 0 0 0 Ergebnis -384.340,88 -384.340,88 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben/ keine - Verschlechterung ausreichende Deckung vorhanden konsumtive Ansatz Auswirkungen 2015 Ertrag Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / - Verschlechterung Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 2015 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 19.180,00 19.180,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.02.2015 Seite: 7/13 Erläuterungen: Sachstand Die Verwaltung hat in den Sitzungen des Mobilitätsausschusses und der Bezirksvertretung AachenMitte am 11.12.2014 bzw. 14.01.2015 die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung eingehend vorgestellt. Nach ausführlicher Diskussion wurde die Verwaltung beauftragt, die Einführung des Bewohnerparkens vorzubereiten und das Konzept so zu überarbeiten, dass  eine möglichst umfassende Zone für das Frankenberger Viertel eingeführt wird,  die Parkraumbewirtschaftung in die Abendstunden bis 21:00 Uhr ausgedehnt wird,  die Einführung einer web-basierten Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und anbietende zeitgleich angeboten und vermarktet wird,  weitere Möglichkeiten zur Mitbenutzung bestehender Parkierungsanlagen geprüft und ggfs. angeboten werden können und  ein Tagesticket in Höhe von mindestens 8,00€ angeboten wird. Planung Auf Wunsch der Bürger und der politischen Gremien wurden die geplanten Bewohnerparkzonen „V“ (Viktoriaallee) und „C“ (Beverstraße) zu einer Zone „V“ (Viktoriaallee) zusammengelegt. Die Erweiterung der Zone „Z“ wurde entsprechend angepasst. Der neue Grenzverlauf ist folgendermaßen geplant: Zone „V“ Die Grenze der Zone „V“ verläuft mittig des Adalbertsteinwegs (zwischen Adalbertsteinweg Nr. 90 und Beverstraße), nordöstlich vor dem P+R-Parkplatz Beverstraße, hinter der südöstlichen Bebauung Beverstraße (zwischen Adalbertsteinweg und Turpinstraße), hinter der südlichen Bebauung Turpinstraße (zwischen Beverstraße und Goffartstraße), hinter der westlichen Bebauung Goffartstraße und der Parkanlage, hinter der nordöstlichen Bebauung Schlossstraße, hinter der südlichen Bebauung Oppenhoffallee (zwischen Schlosstraße und Oppenhoffallee vor Nr. 8), mittig auf dem Mittelstreifen Oppfenhoffallee (zwischen Haus Nr. 8 und Nr. 45), westlich hinter der Bebauung Roonstraße, hinter der westlichen Bebauung Pastorplatz, hinter der westlichen Bebauung Kongressstraße (zwischen Pastorplatz und Augustastraße), vor der östlichen Bebauung Kongressstraße (Haus-Nr. 11), hinter der östlichen Bebauung Kongressstraße (ungerade Haus-Nr. 9 bis 1) und hinter der nördlichen Bebauung Adalbertsteinweg ( zwischen Kongressstraße und Adalbertsteinweg Nr. 90). (siehe Anlage 2) Erweiterung der Zone „Z“ Die Zone „Z“ wird um den Bereich erweitert, dessen Grenze mittig der Wilhelmstraße (zwischen Lothringerstraße und Kaiserplatz) und des Adalbertsteinweges (zwischen Kaiserplatz und Adalbertsteinweg Haus-Nr. 90), hinter der östlichen Bebauung Kongressstraße (ungerade Haus-Nr. 1 bis 9), vor der östlichen Bebauung Kongressstraße (Haus-Nr. 11), hinter der westlichen Bebauung Kongressstraße (zwischen Augustastraße und Pastorplatz) hinter der westlichen Bebauung Pastorplatz, hinter der südlichen Bebauung Luisenstraße, hinter der östlichen Bebauung Alfonsstraße (zwischen Luisenstraße und Lothringerstraße) und hinter der nördlichen Bebauung Lothringerstraße Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.02.2015 Seite: 8/13 (zwischen Alfonsstraße und Wilhelmstraße) verläuft. Die bisherige Grenze verläuft im östlichen Bereich hinter der östlichen Bebauung der Brabantstraße (zwischen Luisenstraße und Oppenhoffallee) und wurde hinter der östlichen Bebauung Schlossstraße fortgeführt. Zwischen Brabantstraße und Schlossstraße soll künftig die Grenze hinter der nördlichen Bebauung Oppenhoffallee (zwischen Brabantstraße und Roonstraße), mittig des Mittelstreifens Oppenhoffallee (zwischen Haus-Nr. 45 und Nr. 8) und hinter der südlichen Bebauung Oppenhoffallee (zwischen Haus-Nr. 8 und Schlossstraße) verlaufen (siehe Anlage 2). Zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen „V“ und Erweiterung der Bewohnerparkzone „Z“ wurde eine entsprechende Planung erstellt (siehe Anlage 4). Alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden. Beschilderung Die Beschilderung erfolgt auf den Verkehrsstraßen des Bereiches „V“ Adalbertsteinweg, Oppenhoffallee, Bismarckstraße (zwischen Drimbornstraße und Adalbertsteinweg) und des erweiterten Bereiches „Z“ auf Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg, Oppenhoffallee mit Verkehrszeichen 314 StVO (Parkplatz) mit Zusatz „Zone V“ bzw. „Z“ mit Parkschein“. Die übrigen Bereichsstraßen werden mit Verkehrszeichen 290/292 StVO (Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) mit Zusatz „mit Parkschein frei“ ausgeschildert (analog der 30km/h-Zonen). Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text „Parkscheinautomat“ soll bei Bedarf auf die Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden. Kosten Zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen „V“, der Erweiterung von „Z“ werden für 73 Parkscheinautomaten, die Einrichtung eines Tagestickets bei 16 Parkscheinautomaten in „Z“ und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 383.000 € kalkuliert. Haushaltsmittel stehen unter „PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1“ Einrichtung Bewohnerparken (333.840,88 €) und „PSP-Element 5-120202-800-00500-400-1“ Austausch von Parkscheinautomaten (50.500 €) zur Verfügung, sofern der Haushalt für 2015 genehmigt ist. Berechtigte Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone V bzw. Z ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus a) mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem KFZ fahren oder b) ein Firmenfahrzeug nutzen, (hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen) oder c) Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. d) Nutzer die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann. Es wird ein Bewohnerparkausweis pro Person ausgestellt. Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.02.2015 Seite: 9/13 Parkgebühren Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone I in der Wilhelmstraße 0,30 € für die ersten 20 Minuten, dann 0,20 € je 10 Minuten bis 60 Minuten, dann 0,30 € je 10 Minuten bis 90 Minuten und darüber hinaus 0,50 € je 15 Minuten betragen Für die übrigen Straßen gilt die Tarifzone II 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 Minuten bis 90 Minuten und darüber hinaus 0,20 € je 10 Minuten. Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch im Bereich „V“ und „Z“ wie schon in den Bereichen „T“, „Ost 2“, „O“, „J1“, „K“ und „N“ keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den vorgenannten Bereichen wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht. Tagesticket Um dem Wunsch der Anwohner nach einer Besucherparklösung für mehrere Tage nachzukommen soll für den Bereich „V“ und den gesamten Bereich „Z“ ein Tagesticket zu 8,00 € angeboten werden. Um die rechtlichen Voraussetzungen zum Angebot des Tagestickets von 8,00 € zu schaffen, ist es notwendig, die Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen. Hierzu wird in § 2 Absatz 3 neu hinzugefügt, dass in der Tarifzone II im Bereich Bewohnerparkzone „V“ (Viktoriaallee) und „Z“ (Zollernstraße) ein Tagesticket zu 8,00€ durch Verkehrsanordnung ermöglicht werden soll. Gebührenpflichtzeit Die Gebührenpflichtzeit wird wegen der Nähe zur Innenstadt „Z“ und der abendlichen Freizeitbesucher „V“ auf montags bis samstags 9:00 bis 21:00 Uhr festgelegt. Alternative Mobilitätsangebote Die Einrichtung der Bewohnerparkzonen ist gleichzeitig ein Beitrag zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen. Um auch den Beschäftigten in den Bereichen „V“ und „Z“ ein verbessertes Mobilitätsangebot zu offerieren, wird vorgeschlagen, den Gewerbebetrieben ein Job-Ticket-Angebot vorzustellen. Zur Unterstützung des Einstiegs bietet es sich an, Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zu verwenden und das Ticket für einen Anlaufzeitraum zu subventionieren. Die Bewohnerparkbereiche weisen über die Achsen Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg und Oppenhoffallee gute ÖPNVAnbindungen auf, somit kann mit einem günstigen Tarif-Angebot eine attraktive Mobilitätsalternative angeboten werden. Dabei kann sowohl ein vollständiger Umstieg auf den ÖPNV als auch die Verknüpfung Park + Ride genutzt werden. Über weitere Alternativen wie Fahrrad- und Pedelecnutzung, die Etablierung von Fahrgemeinschaften, etc. soll ebenfalls reformiert werden. Im Zuge der Einführung des Bewohnerparkens wir die Verwaltung eine Web-Plattform einrichten, um internetbasiert einen Marktplatz für Stellplatzangebote und –nachfrage zu schaffen. Damit wird auch die private Stellplatzauslastung verbessert. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor: 1. Die in den beigefügten Plänen dargestellten Bereiche werden als Bewohnerparkbereiche „V“ bzw. „Z“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend der Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.02.2015 Seite: 10/13 beigefügten Pläne festgelegt. 2. Im Bewohnerparkbereich „V“ und in der erweiterten Bewohnerparkzone „Z“ werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis „V“ bzw. „Z“ werden von der vorgegebenen Parkgebühr und Höchstparkdauer befreit. Im Bereich „V“ werden die Straßen  Beverstraße  Bismarckstraße (zw. Schlossstraße und Drimbornstraße)  Charlottenstraße  Drimbornstraße (zw. Beverstraße und Eisenbahnunterführung)  Erzbergerallee (zw. Turpinstraße und Eisenbahnbrücke)  Frankenbergerstraße  Goffartstraße  Haßlerstraße  Kirberichshofer Weg  Kongressstraße (zw. Augustastraße und Pastorplatz)  Kronprinzenstraße  Kurfürstenstraße  Neumarkt  Oranienstraße  Pastorplatz  Roonstraße  Schenkendorfstraße  Sophienstraße  Triebelsstraße  Turpinstraße  Viktorieallee  Viktoriastraße  Von-Goerschen-Straße und im Erweiterungsbereich der Zone „ Z“  Augustastraße  Alfonsstraße  Brabantstraße  Frankenstraße  Friedrichstraße (zw. Adalbertsteinweg und Luisenstraße)  Luisenstraße  Oligsbendengasse  Steffenplatz  Kongressstraße (zw. Augustastraße und Adalbertsteinweg) als Bewohnerparkzone ausgeschildert. Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.02.2015 Seite: 11/13 Die Parkstände auf dem Adalbertsteinweg (zw. Kirberichshofer Weg und Bismarckstraße), der Oppenhoffallee (zw. Bismarckstraße und Roonstraße bzw. Oppenhoffallee Nr. 8), Bismarckstraße (zw. Adalbertsteinweg und Drimbornstraße) und Goerdelerstraße im Bereich „V“ und im erweiterten Bereich „Z“ auf der Wilhelmstraße (zw. Lothringerstraße und Augustastraße) und dem Adalbertsteinweg (zw. Kaiserplatz und Friedrichstraße) und Oppenhoffallee (zw. Roonstraße und Brabantstraße und zw. Schlossstraße und Oppenhoffallee Nr. 8) sind mit der Positivbeschilderung StVO Zeichen 314 mit Zusatz „Zone „V“ bzw „Z“ mit Parkschein“ zu versehen. 3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden verzichtet. 4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr festgesetzt. 5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. 6. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereichs „V“ und die Erweiterung des Bewohnerparkbereiches „Z“ sollen zeitgleich und schnellstmöglich erfolgen. 7. Die Einführung wird durch eine Informationskampagne, die eine web-basierte Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und –anbietende einschließt, begleitet. 8. Für die in den Bezirken ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert. 9. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung der ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage. 10. In den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ wird ein Tagesticket für 8,00 € eingeführt. 11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt. 12. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem KFZ, b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird), c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird und Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.02.2015 Seite: 12/13 d) Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann, zu beschließen. 13. Dem Rat wird empfohlen den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan Bewohnerparkzonen 2.1. Übersichtsplan „V“ 2.2. Übersichtsplan „Z“, Erweiterung 3.1a. Lageplan Zustand „V“ (alt) 3.1b. Lageplan Zustand „C“ 3.2. Lageplan Zustand „Z“, Erweiterung 4.1. Lageplan Planung „V“ 4.2. Lageplan Planung „Z“, Erweiterung 5. Nachtrag zur Parkgebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen Vorlage FB 61/0126/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.02.2015 Seite: 13/13 ße rS tra ße str a Fe ld ne Gr ü W eg er ün Gr ße ße Sedanstra Eifelstra of e le al er te rW eg rs au rh de Br Ad an en Fr ied .- Fö Am g ter W e er ho f Förs berger St ra ße st ra ße Cle ee All Eb er t- M gen o Kru Eck en- rm ont- Passstraße Wilhelmstraße ogs tr. He rz gs t er sb el tr. ms ha ic Da m fen ra ße rts tra za Mo ee All ia res r Str aße m llee Mühlental All llee rx - A - Ma Branderhofer Weg Karl den en Kalverb Malmedyer Str. 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Lage ne Hangeweiher olfstr str rhau n tte ee rall . ru ne llee che r A Aa chne n Mü Am Bewohnerparkzonen eingerichtet Bewohnerparkzonen Einrichtung beschlossen Bewohnerparkzonen Untersuchung beschlossen e traß thes Goe n- - iu el r Au na Ey he Ho elh ss - ße ra st olz ta ns M ler rge - n ufe er Ha hil bu g We Sc bs e in He ter lau s re s- aß alle Rud ea s Ka Ha re Mo e Th str Weg straß S e ller rstr rke lise Pe - Str . Adalbertsteinweg Kur - er llee er rn chsa rdam o Kö ri Hein Amst e W U platz straße H sen ße ra St er e aß Wespien- straße A rabe Südstraße er ch ru b an Boxg Jan O Kaiser- p- Boxgraben Ost2 rtstraße cam R Stiftstr. Adalbe str. Vaalser Straße F e aß str nz Fra al nt ie ar e M aß Im str en rn se Ka Krakaustr. Straße er Vaals H Pe Bl on r. rgraben tr ss Ro Alexiane e aß platz Hars- chier- e Westpark ben ße ra st tr. mars Junkerstraß Löhergra straße lst - linerstr. 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Mero ter nbu Am lde rse rW eg der W eg ffe n e Valk S oe Purwei Se tene Tivo li t Gu Übersicht Bewohnerparkzonen Mela Am Januar 2015 Anlage 1 Übersichtsplan Bewohnerparkzone ”V” Aretzstr. aße Ostfriedhof tr er S erg lb Sto tr. Adalbertsteinweg s ss sa Ad alb ia Viktor e straß ugusta A El ert ste inw straße eg ße tra ens ni Ora Luisenstraße e lerstraß Goerde ffallee traße marcks Bis Dr im bo rns dorfstr. ins Bahnhof Rothe Erde in tr. p r Tu Tu rp traße ße a r st Bevers Schenken allee ia Viktor ho Oppen tra ße Dr im bo rns tr. Anlage 2.1 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen P:/08 Verkehrsplanung/Parken/Bewohnerparken/Parkbereich_V/Pläne/überarbeitete Grenzführung/15-01-16 Übersichtsplan V Januar 2015 Übersichtsplan Bewohnerparkzone ”Z” Erweiterung Kaiserplatz Adalbertsteinweg ”Erweiterung Z” raße hrin str ger aß e stra straße Lot ter Brabant- ea Luisenstraße straße Th Friedrich- Wilhelmstraß e ast August ße ffallee ho Oppen raße traße cks Bismar ”Z vorhanden” Ba ch - st ra ße nst Zoller Ku rbr unn ens traß e Anlage 2.2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen P:/08 Verkehrsplanung/Parken/Bewohnerparken/Parkbereich_Z/Erweiterung Z/Plan/Überarbeitete Grenzführung/ 16-01-15 Übersichtsplan Erweiterung Januar 2015