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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
142265.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
17.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:10
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0074/WP17 öffentlich 17.02.2015 FB 45/410, Frau Baurmann Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) an der Maria-Montessori-Gesamtschule Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 24.02.2015 SchA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit der gemäß den Vorgaben des § 46 Absatz 4 SchulG beabsichtigten Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes an der Maria-Montessori-Gesamtschule einverstanden. Vorlage FB 45/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangssituation Nach § 46 Absatz 4 SchulG in der Fassung des zum 01. August 2014 in Kraft tretenden 9. Schulrechtsänderungsgesetzes kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulträger die Zahl der in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I oder mit Sekundarstufe I aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen, wenn 1. ein Angebot für Gemeinsames Lernen (§ 20 Absatz 2) eingerichtet wird, 2. rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und 3. im Durchschnitt aller Parallelklassen der jeweiligen Klassenfrequenzrichtwertes nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz nicht unterschritten wird. Die Vorschriften zu den Klassengrößen der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz bleiben unberührt. Gemäß § 6 Absatz 5 der Verordnung zu § 93 Absatz 2 SchulG beträgt in der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule in Klasse 5 der Klassenfrequenzrichtwert 27. Die Maria-Montessori-Gesamtschule hat für das Schuljahr 2015/2016 die Reduzierung des durchschnittlichen Klassenfrequenzwertes um 2 Schüler/innen je gebildeter Klasse beantragt. Die Schule sieht in der Reduzierung der Klassengröße die notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Fortführung der inklusiven Arbeit. 2. Voraussetzungen für die Einrichtung Die o.g. gesetzlichen Vorgaben für die Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes sind erfüllt:  an der Schule besteht ein Angebot für gemeinsames Lernen,  um die Möglichkeit zur Reduktion der Klassengröße zu nutzen, wird die Maria-MontessoriGesamtschule im kommenden Schuljahr mindestens 2 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro gebildeter Klasse aufnehmen,  der Klassenfrequenzrichtwert (derzeit noch 27) wird nicht unterschritten. 3. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb Die Kapazitäten für das gemeinsame Lernen sind abhängig von personellen und sächlichen Voraussetzungen und werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde bestimmt, die Aufnahmekapazität für Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf insgesamt bleibt grundsätzlich erhalten. Über die Aufnahmekapazität einer Schule, d.h. die Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang, entscheidet der Schulträger (§ 46 Abs. 1 SchulG). Hier ist keine Änderung vorgesehen. Die Gesamtschule wird zwar bei der vorgesehen Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes zukünftig bis zu 12 Schüler/innen weniger aufnehmen können, angesichts der insgesamt an den städtischen Gesamtschulen zur Verfügung stehenden Plätzen ist aber zunächst nicht davon auszugehen, dass in diesem Zusammenhang Aufnahmewünsche nicht berücksichtigt werden können. Vorlage FB 45/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 3/4 Fazit: Der Schulbetrieb ist mit der von der Maria-Montessori-Gesamtschule vorgeschlagenen Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes einverstanden. Hierdurch hat die Schule zukünftig eine größere Freiheit bei der Ausgestaltung der Konzepte des Gemeinsamen Lernens und kann intern entscheiden, ob sie bspw. kleinere „Integrationsklassen“ bildet und daneben größere Klassen, bei denen sie bis an die Obergrenze der Bandbreite geht. Vorlage FB 45/0074/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.05.2015 Seite: 4/4