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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
142161.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
13.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:10
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0139/WP17 öffentlich 13.02.2015 AVV Förderung des AVV-Mobil-Tickets – Nachzahlung für das Förderjahr 2014 (AVV-Beirat) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 05.03.2015 MA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt den Sachstand zur Förderung des AVV-MobilTickets zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0139/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.02.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Für das Förderjahr 2014 waren dem Zweckverband AVV mit Zuwendungsbescheid vom 31.03.2014 seitens der Bezirksregierung Köln in einem ersten Schritt Fördermittel zur Förderung des AVV-MobilTickets (Sozialticket) in Höhe von AVV-weit insgesamt rd. 1.790 T€ bewilligt worden. Die Ausreichung dieser Fördermittel an die im AVV tätigen Verkehrsunternehmen erfolgte unter der Voraussetzung eines entsprechenden Vorauszahlungsantrags auf der Grundlage prognostizierter Verkaufsdaten für das Jahr 2014 mit entsprechenden Zuwendungsbescheiden des Zweckverband AVV von Juni 2014. Mit einem weiteren Zuwendungsbescheid vom 21.11.2014 hat die Bezirksregierung Köln dem Zweckverband AVV zwischenzeitlich eine weitere Zuwendung zur Förderung des Sozialtickets in Höhe von AVV-weit insgesamt rd. 1.007 T€ gewährt. Die dem Zweckverband AVV seitens des Landes NRW für das Jahr 2014 insgesamt zur Verfügung gestellten Fördermittel belaufen sich somit auf rd. 2.798 T€ (Vorjahr: 3.466 T€). Die zusätzlichen Fördermittel werden zur Aufstockung der bereits gewährten Vorauszahlung für das Förderjahr 2014 verwandt; die Verteilung erfolgt vor diesem Hintergrund auf der gleichen Basis wie die ursprüngliche Vorauszahlung. Entsprechende Änderungsbescheide befinden sich aktuell in Vorbereitung und werden den Verkehrsunternehmen in Kürze zugehen. Eine entsprechende Spitzabrechnung für das Jahr 2014 erfolgt gemäß der „AVV-Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mobil-Tickets im AVV“ auf Grundlage entsprechender Abrechnungsanträge zur Förderung des AVV-Mobil-Tickets auf der Grundlage der endgültigen Einnahmenaufteilung für 2014 im Jahr 2016. Entsprechende Vorauszahlungen betreffend das Förderjahr 2015 können im Übrigen erst nach Vorliegen des diesbezüglichen Zuwendungsbescheids seitens der Bezirksregierung Köln, der voraussichtlich im April 2015 zu erwarten ist, erfolgen. Weitergehende Erläuterungen können bei Bedarf in der Sitzung erfolgen. Vorlage FB 61/0139/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.02.2015 Seite: 2/2