Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
142161.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
13.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0139/WP17
öffentlich
13.02.2015
AVV
Förderung des AVV-Mobil-Tickets – Nachzahlung für das
Förderjahr 2014 (AVV-Beirat)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.03.2015
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt den Sachstand zur Förderung des AVV-MobilTickets zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0139/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.02.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Für das Förderjahr 2014 waren dem Zweckverband AVV mit Zuwendungsbescheid vom 31.03.2014
seitens der Bezirksregierung Köln in einem ersten Schritt Fördermittel zur Förderung des AVV-MobilTickets (Sozialticket) in Höhe von AVV-weit insgesamt rd. 1.790 T€ bewilligt worden. Die Ausreichung
dieser Fördermittel an die im AVV tätigen Verkehrsunternehmen erfolgte unter der Voraussetzung
eines entsprechenden Vorauszahlungsantrags auf der Grundlage prognostizierter Verkaufsdaten für
das Jahr 2014 mit entsprechenden Zuwendungsbescheiden des Zweckverband AVV von Juni 2014.
Mit einem weiteren Zuwendungsbescheid vom 21.11.2014 hat die Bezirksregierung Köln dem
Zweckverband AVV zwischenzeitlich eine weitere Zuwendung zur Förderung des Sozialtickets in
Höhe von AVV-weit insgesamt rd. 1.007 T€ gewährt. Die dem Zweckverband AVV seitens des Landes
NRW für das Jahr 2014 insgesamt zur Verfügung gestellten Fördermittel belaufen sich somit auf rd.
2.798 T€ (Vorjahr: 3.466 T€).
Die zusätzlichen Fördermittel werden zur Aufstockung der bereits gewährten Vorauszahlung für das
Förderjahr 2014 verwandt; die Verteilung erfolgt vor diesem Hintergrund auf der gleichen Basis wie
die ursprüngliche Vorauszahlung. Entsprechende Änderungsbescheide befinden sich aktuell in
Vorbereitung und werden den Verkehrsunternehmen in Kürze zugehen.
Eine entsprechende Spitzabrechnung für das Jahr 2014 erfolgt gemäß der „AVV-Richtlinie zur
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mobil-Tickets im AVV“ auf Grundlage
entsprechender Abrechnungsanträge zur Förderung des AVV-Mobil-Tickets auf der Grundlage der
endgültigen Einnahmenaufteilung für 2014 im Jahr 2016.
Entsprechende Vorauszahlungen betreffend das Förderjahr 2015 können im Übrigen erst nach
Vorliegen des diesbezüglichen Zuwendungsbescheids seitens der Bezirksregierung Köln, der
voraussichtlich im April 2015 zu erwarten ist, erfolgen.
Weitergehende Erläuterungen können bei Bedarf in der Sitzung erfolgen.
Vorlage FB 61/0139/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.02.2015
Seite: 2/2