Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
141976.pdf
Größe
536 kB
Erstellt
09.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0131/WP17
öffentlich
09.02.2015
Dez. III / FB 61/700
Nikolausstraße, Wiederherstellung nach Leitungsverlegung Ausführungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.02.2015
B0
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasst den Ausführungsbeschluss über die Wiederherstellung der
Nikolausstraße im Rahmen der Leitungsverlegungen durch die Stawag auf der Grundlage des Plans
2014_015_L1.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2016 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
461.383,77
461.383,77
486.100
486.100
947983,77
947983,77
Ergebnis
461.383,77
461.383,77
486.100
486.100
947983,77
947983,77
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
+ Verbesserung /
-
0
Verschlechterun
0
g
Deckung ist gegeben
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2016 ff.
0
0
0
0
0
0
30.232,35
30.232,35
20.400
20.400
0
0
Vorlage FB 61/0131/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.02.2015
Seite: 1/4
Abschreibungen
61.136,98
61.136,98
25.200
25.200
0
0
Ergebnis
91.369,33
91.369,33
45.600
45.600
0
0
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
g
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0131/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.02.2015
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Ausgangslage
Die STAWAG führt ab April Infrastrukturmaßnahmen am Kanal und an Strom-, Gas- und
Wasserleitungen in der Nikolausstraße durch. Die Arbeiten sollen voraussichtlich Ende 2015
abgeschlossen sein. Nach Abschluss wird in dem betroffenen Bereich die Oberfläche
wiederhergestellt.
Die derzeitige Flächenaufteilung entspricht nicht mit den geringen Gehwegbreiten von 0,90 -1,40 m
nicht den Anforderungen.
Planung
Im Zuge der Wiederherstellung kann die Nikolausstraße entsprechend ihrer geringen
Verkehrsbelastung nach dem Muster der Mostardstraße niveaugleich ausgebaut werden. Die
vorhandene Pflasterfläche in der Fahrbahn wird durch einen Asphaltoberbau ersetzt. Die
Bordsteinanlage entfällt und die Fahrbahn wird beidseitig durch eine 3-zeilige Großpflasterrinne
begrenzt. Die Nebenanlagen werden in 20/20/8 Betonsteinpflaster im Diagonalverband ausgeführt.
Wegen der aktuellen ausstehenden Entscheidungen bezüglich der städtebaulichen Entwicklung im
Bereich Büchel/ Antoniusstraße wird die Fläche zwischen Rinne und Grenze vor Hausnummer 7-17
nur provisorisch in Asphalt befestigt.
Es ist davon auszugehen, dass durch die Arbeiten der STAWAG die gesamte Verkehrsfläche erneuert
werden muss, weil die Tiefbauarbeiten nicht ohne Beschädigung abgewickelt werden können.
Im Zuge der Oberflächenwiederherstellung wird ein Leitstreifen aus Basaltpflaster angelegt.
Weiterer Ablauf
Nach dem Beschluss der Bezirksvertretung wird eine Bürgerinfo durchgeführt. Sollten sich daraus
Erkenntnisse ergeben, die die Planung unter bautechnischer oder finanzieller Hinsicht positiv
beeinflussen und auch rechtlich vertretbar sind, können diese bei der weiteren Umsetzung
berücksichtigt werden. Die Bezirksvertretung wird über das Ergebnis unterrichtet.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der Baumaßnahme wird zu städtischen Lasten mit Kosten i. H. v. ca. 8.000 €
gerechnet.
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2015 unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-02000300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahme der STAWAG -J-“, mit Mitteln i. H. v. 461.383,77 - €
eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP- Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach
Baumaßnahme der STAWAG -J-“ sind Mittel i. H. v. 91.369,33 ,- € eingeplant.
Vorlage FB 61/0131/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.02.2015
Seite: 3/4
Anlage/n:
Plan Nikolausstraße_Planung.
Vorlage FB 61/0131/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.02.2015
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