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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
141976.pdf
Größe
536 kB
Erstellt
09.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:10
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0131/WP17 öffentlich 09.02.2015 Dez. III / FB 61/700 Nikolausstraße, Wiederherstellung nach Leitungsverlegung Ausführungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.02.2015 B0 Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasst den Ausführungsbeschluss über die Wiederherstellung der Nikolausstraße im Rahmen der Leitungsverlegungen durch die Stawag auf der Grundlage des Plans 2014_015_L1. finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2015 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2016 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 461.383,77 461.383,77 486.100 486.100 947983,77 947983,77 Ergebnis 461.383,77 461.383,77 486.100 486.100 947983,77 947983,77 Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) + Verbesserung / - 0 Verschlechterun 0 g Deckung ist gegeben konsumtive Ansatz Auswirkungen 2015 Ertrag Personal-/ Sachaufwand Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 2016 ff. 0 0 0 0 0 0 30.232,35 30.232,35 20.400 20.400 0 0 Vorlage FB 61/0131/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.02.2015 Seite: 1/4 Abschreibungen 61.136,98 61.136,98 25.200 25.200 0 0 Ergebnis 91.369,33 91.369,33 45.600 45.600 0 0 + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 g Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0131/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.02.2015 Seite: 2/4 Erläuterungen: Ausgangslage Die STAWAG führt ab April Infrastrukturmaßnahmen am Kanal und an Strom-, Gas- und Wasserleitungen in der Nikolausstraße durch. Die Arbeiten sollen voraussichtlich Ende 2015 abgeschlossen sein. Nach Abschluss wird in dem betroffenen Bereich die Oberfläche wiederhergestellt. Die derzeitige Flächenaufteilung entspricht nicht mit den geringen Gehwegbreiten von 0,90 -1,40 m nicht den Anforderungen. Planung Im Zuge der Wiederherstellung kann die Nikolausstraße entsprechend ihrer geringen Verkehrsbelastung nach dem Muster der Mostardstraße niveaugleich ausgebaut werden. Die vorhandene Pflasterfläche in der Fahrbahn wird durch einen Asphaltoberbau ersetzt. Die Bordsteinanlage entfällt und die Fahrbahn wird beidseitig durch eine 3-zeilige Großpflasterrinne begrenzt. Die Nebenanlagen werden in 20/20/8 Betonsteinpflaster im Diagonalverband ausgeführt. Wegen der aktuellen ausstehenden Entscheidungen bezüglich der städtebaulichen Entwicklung im Bereich Büchel/ Antoniusstraße wird die Fläche zwischen Rinne und Grenze vor Hausnummer 7-17 nur provisorisch in Asphalt befestigt. Es ist davon auszugehen, dass durch die Arbeiten der STAWAG die gesamte Verkehrsfläche erneuert werden muss, weil die Tiefbauarbeiten nicht ohne Beschädigung abgewickelt werden können. Im Zuge der Oberflächenwiederherstellung wird ein Leitstreifen aus Basaltpflaster angelegt. Weiterer Ablauf Nach dem Beschluss der Bezirksvertretung wird eine Bürgerinfo durchgeführt. Sollten sich daraus Erkenntnisse ergeben, die die Planung unter bautechnischer oder finanzieller Hinsicht positiv beeinflussen und auch rechtlich vertretbar sind, können diese bei der weiteren Umsetzung berücksichtigt werden. Die Bezirksvertretung wird über das Ergebnis unterrichtet. Finanzielle Auswirkungen Für die Umsetzung der Baumaßnahme wird zu städtischen Lasten mit Kosten i. H. v. ca. 8.000 € gerechnet. Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2015 unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-02000300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahme der STAWAG -J-“, mit Mitteln i. H. v. 461.383,77 - € eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP- Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahme der STAWAG -J-“ sind Mittel i. H. v. 91.369,33 ,- € eingeplant. Vorlage FB 61/0131/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.02.2015 Seite: 3/4 Anlage/n:  Plan Nikolausstraße_Planung. Vorlage FB 61/0131/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.02.2015 Seite: 4/4